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L 6. 0. k. 6. Ü. r. 6. L «. k» r. o. ? 6. k k. k. « ü L > V ' 6. > L. . L. » > 0. 1 V. i. r r ) k l».1/t 7, a L Grschetut täglich früh 6^/. Uhr. R«t«11»» »»> LiPtdttl», Jahaumsgasse 38. Z8«cht,^r, »er »r»actt»,r «ormittag» 10-12 Uhr. Nachmittag« 4—8 Uhr. Eh», der Plr dir nächst- <arndr Nummer bestimmten merat, an «ochmtagm bis Uhr Nachmittags, an Tonn- »- Aeftragen früh dm '/,V Uhr. » «ea Fittatea für Z»s. L,»ad»r: «O Klemm. Umverfttätsstr. 22. «ft- Lösche, Kathanneustr. t 8, p. — bi« ',,3 Uhr. Uchztzer.Tagclilalt Anzeiger. Orgau für Politik, Localgefchichtk, Haudtlr- Md Geschäftsverkehr. Metz-Auflage 15,50V. Ldo»armki,l,pr,t§ Viertels. 4 V, Mt., inct. vringerlohn b Mt. durch die Post bezogen 8 Mt. Jede einzelne stummer 2b Pf. Belegexemplar lu Pf. Gebühren für Lxlrabeilagen ohne Posibelörderung 36 Mt. mit Postbesvrderung 4ü L'Lk. Inserate ügesp Petitzeile 20 Pf. Gröbere Schriften laut unserem Preisverzeichnis — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif Uectawca ualer dem »edarNoaastrtq die Spaltzeile 40 Pf. Inserat« sind stet« an d. «epedttioa za senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung xr»«Liuv«r»icäci oder durch Postvorschuß 140. Montag den 20. Mai 1878. 72. Jahrgang Bekanntmachung. DaS -rethOh a« K»ps»etzr Mir- a« I. Juni eröffnet und ist die Beaufstchtigung desselben auch Ir dieses Jahr dem Fischermeister Herrn Earl Wilhelm Meißner übertragen »»roen. Für d»e Benutzung deS BadeS gelten die unter G nachstehenden Bedingungen. Leipzig, den II. Mai 1878. Der «ath her Stadt Leipzig vr. Georgi. Wangemann. G 1) Die Anstalt kann in der Zeit von Morgens 5 bis Mittags >'/, Uhr und von Nachmittags 3'/, Uhr iS zum Dunkelwerden unentgeltlich benutzt werden. L) Die tägliche Schlußzeit wird durch zwei Zeichen mit der Glocke angegeben. 3) Nach dem ersten Zeichen wird Niemand mehr eingelassen; nach dem zweiten haben die Badenden ch sofort aus den Bassins und sodann mit möglichster Beschleunigung aus der Anstalt zu entfernen. 41 Erwachsene werden in das Bad nur zugelassen, wenn sie mit Badehosen versehen sind. 5) Die Perrons, Brücken, Aus- und Anrleide-Stellen, Bassins und sonstige Räumlichkeiten der Anstalt ürsen in keiner Weise verunreinigt werden. 61 Niemand darf den Andern bespritzen, untertauchen oder sonst belästigen. 71 Alles unnöthige Schreien, Lärmen und Herumlausen in der Anstalt »st untersagt. 81 Abwaschungen mit Seife dürfen nicht vorgenommen werden. 8) Das Ein- und Ausfteigen darf nur auf den Treppen geschehen. 101 Die jedesmalige Benutzung der Anstalt ist auf die Dauer einer Stunde beschränkt. 111 Das Mitbringen von Hunden in die Anstalt ist verboten. 18) DaS Betreten der Rasenböschungen, das Uebersieiqen der Barrieren und das Baden in den Zu- nd Abflußgräben ist nicht gestattet. 131 Jeder Besucher der Anstalt hat dem Aufseher auf besten Verlangen seinen Namen und Stand, »wie seine Wohnung zu nennen. 14) Den Anordnungen des Aufsehers ist unweigerlich Folge zu leisten. 1k») Widersetzlichkeiten gegen denselben oder Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit eldstrafe oder Haft, oder auch mit dem Verbote fernerer Benutzung der Anstalt geahndet. Bekanntmachung. 6. jk-1^ 3.85 L » e. »7» k 6 v» 7,SO k .8st7§0It.S.i SSO L >1^5 L >1.8» L iO li » k » r l»,7» a. » o. »s L »1 L Tagesgrschichtliche Ueberstcht. Leipzig. 18. Mai. Der dem BundeSrathe vorliegende Entwurf eines iesrtzes zu rAbwehrsociäldem okratisch er luesckreitungen lautet: Wir Wilhelm rc. verordnen im Namen des deut en Reichs nach erfolgter Zustimmung des Bundes- laths und des Reichstages was folgt: 8- I. Druckschriften und Vereine, welche die Ziele der kcialdemokratie verfolgen, können von dem Bundes ith verboten werden. DaS Verbot ist öffentlich be- annt zu machen und dem Reichstag sofort, oder, Tenn derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten üsamentrüt mitzutheilen. Der Reichstag kann die Aufhebung deS Verbots schließen. 8. S. Die Verbreitung von Druckschriften an öffentlichen äen, auf Straßen und auf öffentlichen Plätzen nn von der Orts-Polizeibehörde vorläufig verboten rden, wenn die Druckschriften Ziele der im 8- t nämeten Art verfolgen. bas Perboi erlischt, wenn nicht innerhalb 4 Wochen die Druckschrift von dem Bundesrath auf Grund des Itz. I verboten wird. Eine Versammlung kann von der Ortspolizeibehörde aboten oder nach ihrem Beginn von dem Vertreter OrtSpolizeibehörde aufgelöst werden, wenn T bat isten vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, ' die Versammlung Zielen der im 8-1 bezeichnet,!! dient. 8. 4. Wer einem nach 8. l oder 8- 2 erlassenen Verbote ider eine Druckschrift verbreitet, wird mit Gc- hingniß bestraft. > Die Beschlagnabme der Druckschrift kann ohne mtterlicbe Anordnung erfolgen (8. 23 ff. des Gesetzes er die Presse vom 4. Mai 1874). 8. 5- Die Betbeiligung an einem nach 8. l verbotenen lereine oder an einer nach 8. 3 verbotenen Versamm- «ng wird mit Gcsängniß bestraft. Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher sich nicht liosvrt entierni, sobald die Auflösung einer Versamm lung auf Grund des 8- 3 erfolgt ist. I Gegen die Borstiger des Vereins, sowie gegen die Unternehmer und Leiter der Versammlungen und «gen Denjenigen, welcher zu einer verbotenen Ver sammlung das Local freigiebt, ist auf Geiängnin ^ unter drei Monaten zu erkennen. « 8- 0. «er öffentlich durch Rede oder Schrift es unter- «mint, in Verfolgung der im 8- 1 bezeichneten Ziele « bestehende rechtliche oder sittliche Ordnung zu Kvergraben, wird mit Gcsängniß nicht unter l Honnten bestraft. ^ 8. 7. Dieses Gesetz gilt nur für den Zeitraum von > Jahren. Die 88. 1—» treten sofort ,n Kraft. Urkundlich rc. Der obige Entwurf ist das Ergebniß der Bera- ' »gen ,n, Slaatsministerium während der letzten bei welchen auch der Staatssecretair deS »justizamte- vr. Friedberg zugegen war. Jusiizminister Leonhardt war durch Krankl,eit ^gehalten, weshalb der Vorsitz dem EultuS- fler Falk zufiel. Die Eindringung dieses Entwurf-, welcher wohl anfangs nächster Woche an den Reichstag »gen dürfte, wird selbstverständlich auf die bis- vgen Di-posttioncn über den Schluß der Session abändernden Einfluß üben. Wenn die ^rvv.-Corresp." im Gegensatz zu anderen Mel- ^ sagte, daß der Schluß nicht vor dem lai möglich sein werde, so bat dieS wohl auf JnauSsichtnahme einer derartigen Vorlage ^ "N -L. C." schreibt: Die Bezeichnung der als eine- Gesetzentwurf- „zur Avwebr okratischer Lu-schreitungen " bezeichnet Der a« 1. Mat tz. I. siltgr ztaeite Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetz vom 13. De- cember vor. Jahres erlassenen AuSfuhrungs-Verordnung vom 4. dieses MonaiS mit Zwei nutz ein Fünstheil Pfenntye von jeder Steuereinheit zu entrichten und werden di« hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Lteuerbetraae nebst den städtischen «esällen an ^ von der Steuereinheit von genanntem Tage ab dis spätestens 14 Tage nach demselben an die Stadt-Steuer-Einnahme hier, Ritterstraße 1», Georgenhalle, 1 Treppe links — zu bezahlen, da nach Ablauf der Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Gleichzeitig ist der von den Kircben-Borständen ausgeschriebene Grundsteuerzuschlag nach Höhe von 0^ Pfg. beziehentlich 0„^, Pfg. für genannten Termin mit zu entrichten. 2e:p,^. am 8«. Apnl 1878. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Taube. Bekanntmachung. Da sich in verschiedenen Gärten Raupen in großen Mengen gezeigt haben, so fordern wir hiermit unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 18. Januar dss. IS. die Grundstücksbesitzer bez. Garteninhaber auf, bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu «0 Mark oder entsprechender Hast, ungesäumt ihre Bäume, Sträucher, Hecken rc. gehörig raupe«, sowie die sich noch vorstndenden Raupennefter vrrtiigen zu lassen. Leipzig, am 18. Mai 1878. Ter Rath der Stadt Leipzig. str. Georgi. Wangemann. Die Beitragspflichtigen unserer Gemeinde, welche mit ihrer Steuer noch im Rückstände sind, werden hierdurch an Entrichtung der selben erinnert, da eine andertvettige Zahlungsaufforderung nicht »lehr stattfinden wird. Leipzig, 20. Mai 1878. l»er Vornlami äor IxraoMlnetwii Kol1gl»u»<^em«inäe ra Delprtg. nickt ganz richtig die Tendenz: der letzteren würde es mehr entsprechen, wenn der Titel einfach „Ent wurf eines Gesetzes zur Unterdrückung der Soeial- dcuiokratie" lautete. Ware diese Unterdrückung im Wege der Gesetzgebung möglich, so wäre cS allerdings eine selbstverständliche Pflicht aller staats- erhaltenden Elemente, diesen Weg zu beschreilcn Leider steht aber jene Möglichkeit durchaus nicht fest; im Gegentheil, dieGeschickte hat nur zu oft bewiesen. d«ß die Anwendung von Mitteln, wie sie jetzt vorgc- schlagen werden, das zu bekämpfende Uebcl nur schlim mer gemacht hat. (Man denke an da« zweite sranzvnsche Kaiserreich und die darauf folgende Cowmune.1 Jedenfalls stehen wir nicht an, die Vorlage in der Gestalt, wie sie jetzt veröffentlicht ist, von unseren, Standpuncte aus für unannehmbar zu erklären. Der Ausdruck „Druckschriften und Vereine, welche die Ziele der Locialvemokratie verfolgen", ist so durchaus unbestimmt gehalten, daß mit der Befug niß des Bundesraths, solche Druckschriften und Vereine zu verbieten, die literarische Production und die öffentliche Diskussion auf socialpolitischem Ge biete bis zu einer gar nicht erkennbaren Grenze der unbeschränktesten Willknrherrschasl preiSgegcben wäre. Im Augenblicke ist cs zwecklos, alle son stigen Einwendungen, welche der Gesetzentwurf aus den ersten Blick hervorruft, hier aufzuzählen ; man kann nickt wissen, ob nickt der Bundesrath, dessen Ausschüsse sich bereit? mit den, Gegenstände besaßt haben sollen, die bedenklichsten Puncte beseitigt. Was dem Reichstage bevorsteht, falls er nach der erforderlichen gewissenhaften Prüfung die Vorschläge der Regierung als zweckmäßig nicht anerkennen sollte, davon gicbt der neueste Leitartikel der „Nordd. Allgem. Zeitung", in welchem der Chnis- mus eine« überestrigen Bediententyums mit dcm Haffe des Deutschconservatismus gegen die national- liberale Partei gepaart ist, bereits einen recht er baulichen Vorgeschmack. — Allem Anscheine nach befinden wir uns in Preußen ausS Neue in voller Minister kr isis. Die freiconservativc „Post" macht einige Bemerkungen über daS Entlassungö- gesuch de« CultuLministers Vr. Falk und knüpft daran in hervorgchobener Schrift folgenden Satz: „Wir glauben nicht fehl zu gehen mit der Be hauptung, daß, wenn die gegenwärtige Krisis zur Entlastung deS Herrn Falk führen sollte — wir hoffen das Gegentheil — diese« Ereigniß weitergrcifende Conscquenzen für den Personal bestand des Ministerium« nach sich ziehen wird." Diese Worte eines Blattes, welches in dem Rufe steht, mit einem Theile des Ministeriums Füh lung zu haben, und seine ausdrückliche Be tonung der „verbänqnißvollen Bedeutung", welche der Rücktritt des Kultusministers „für die ae- sammte innere politische Situation" haben würde, beweisen, daß es sich bei der gegen wärtigen KrisiS nicht ausschließlich um Differenzen mit dem evangelischen Kirchenregiiiient handeln kann, wenn dieselben auch für das DemissionS- aesuch des Herrn Falk der erste Anlaß gewesen sein mögen. Wir sind außer Stande, die Gerüchte über eine Minorität, welche im StaatSministerium gegen den Gesetzentwurf über die Socialdcmokratie votirt habe, zu bestätigen: aber eS scheint fast, daß dieser Gesetzentwurf in RegierunaSkreisen selbst als deutliches Anzeichen eines vollständigen Um schwungs der inneren Politik betrachtet wird, an welchem theilzunehmen einzelne Mitglieder deS Ministeriums keine Neigung haben mögen. Im Ministerium ist, wie man hört, der Gesetz entwurf wegen AiiSnahmemaßreaeln gegen die Socialdemokratie durchaus nicht mit Stimmen ein heit gefaßt worden. Unter den entschiedenen Gegnern deS Gesetze- werden Kalk, Hobrecht und Friedcnthal genannt. Doch trug bei der Abstimmnng im Ministerium ebenso wie bei Hose der BiSmarck-Euleiiburg'scke Einfluß den Sieg davon. (Auch die beiden Letztgenannten, sowie Leouhardt sollen ikre Entlassung eingcreicht haben. Man spricht bereit« von dem Wiederein tritt Hobrecht'« in seinen Bürgermeisterposten.) Wie aus Kreuznach geschrieben wird, sicht man dort der Ankunft des Fürsten B i 8 m a r ck zu Ende des Monats entgegen. Derselbe wird >m Hotel du Nord Wohnung nehmen, wo bereits Zimmer für ihn bestellt sind. Der Reichstag hat am Sonnabend in sechsstündiger Sitzung die dritte Berathung der Gewerbeordnung-novelle erledigt. Ais be deutsamster Beschluß ist hervorzuheben, daß in der Frage der Sonntagsarbeit auf Antrag deS Abgeordneten Rickert und Genossen die Regie rungsvorlage, wenn auch nur mit einer Stimme Majorität wiederbergcstcllt ward, so daß also die Arbeiter an Sonn - und Festtagen von de» Ge werbetreibenden zum Arbeiten nicht vcrpflicktet werden können, im Uebrigen aber in der Verwen dung ihrer Arbeitskraft an solchen Tagen nickt beschränkt werden. In der Debatte machte der Abgeordnete Windthvrst den Bersuck, die dieser Tage von der „Germania" veröffentlichte Apostrophe der „Katholiken Deutschlands" an den Kaiser auf die Tribüne zu bringen. Seine Manöver, einen Gegensatz zwischen der Anschauung des Kaisers von dem Werthc der Religion und derjenigen der Re gierung zu constatircii, wurden indeß von dem Prä sidenten des Reichskanzleramts recht gut durchkreuzt. Die im Uebrigen an den Beschlüssen der zweiten Lesung über dic Gewerbeordnung vorgenommencn Aenderungen sind ohne erhebliche Bedeutung. Am Schluß folgte nock eine GeschäftSordnungSvebatte, in welcher der Reichstag die Gewißheit erlangte, daß die jetzt beim BundeSrathe schwebende Vorlage noch an ihn kommen soll. Bei dieser Gelegenheit gab der Abg. Beseler durch eine mit keinem Worte provocirte Schutzrede für die von Niemanden! an aefochtenen Prärogative der Krone dem Hause Anlaß zu wiederholter allgemeiner Heiterkeit. Es hätte einer Mahnung von Seiten der preu ßischen Negierung nicht bedurft, um die Gothaische Staatsregierung daraus ausmerksam zu machen, daß ein Verbot des in der Residenzstadt Gotha im nächsten Monat labzuhaltenden Socialisten- Congresses zweckmäßig erscheine; denn aus der Mitte der Gothaischen Bevölkerung selbst ist eine in derselben Richtung sich aussprechende Kund gebung hervorgetreten. Das Stadtvcrordneten- Eollegium von Gotha hat nämlich am >7. Mai mit allen gegen eine einzige Stimme beschlossen: daß es, feind den auf Umsturz gerickteten Zielen und Bestrebungen der Socialdemokratie auf das Tiefste beklagt, wenn die Stadt Gotha insofern eine Freistätte derselben geworden »st, als seit Jahren Eongresse von Vertretern und Delegirten dieser Socialdemokratie unter dem Schutze der einmal be stehenden, einer Abhülse dringend bedürfenden Landes- gesetzt hier stallgeiunden haben, daß daS Stadtverordneten -Collegium auf das Dringendste wünscht, es möge von den berufe nen Organen mit allen gesetzlichen Mitteln da hin gewirkt werden, die Abhaltung des für die Tage vom 15. bis 18. Juni dieses Jahre- vor gesehenen abermaligen Congresses der deutschen Socialisten in hiesiger Stadt nicht geschehen zu lasten, daß das Stadtverordneten-Eollegium zu diesem Zwecke auch die Unterstützung der gesammten wohlgesinnten Bürgerschaft anruft und namentlich an alle Die jenigen, welche im Besitze geeigneter Locale zur Aus nahme jener Versammlungen sich befinden, d»S an gelegentliche Ersuchen richtet, diese Locale zu solchen Zwecken ferner nicht zur Verfügung zu stellen. Der aus diesen Antrag zu fassende Beschluß möae an den Stadtratb zur Veranlassung de- Weiteren ab gegeben werden. Dieser Antrag wurde begründet unter Bezug nahme aus die verderbliche Agitation der Social- demokratie und auf den Umstand, daß Gotha seinen guten Klang verlieren würde, wenn nicht alle gesetzlichen Mittel versucht würden, die Abhaltung deS bereits angesetzten Congresses zu verhindern. Der AuSgleichsauSschuß des österreichischen Abgeordnetenhauses hat der Verlängerung de« Provisoriums bis Ende Juni zugestiinnit. Der Finanzininistcr erklärte, daß die Verlängerung der Handelsverträge bis Ende Juni dauere, dann würben entweder neue Verträge in Kraft treten oder eine weitere Verlängerung Platz greisen. Mit Italien würden die Verhandlungen demnächst be ginnen. Bis der neue Zolltarif in Wirksamkeit trete, werde ein llebergangSstadium stattsinden, innerhalb besten cS sich zeigen werde, in wie weit Deutschland den Absichten Oesterreichs hinsichtlich der Abschließung cincs neuen Vertrages entgegen- kommc. Die Wiener „Presse" meldet aus Eetlinje, daß alle Nachrichten über zwischen Monte, egrinern und katholischen Albanesen sta'.gcfundene Conslicte grundlos seien; die Flüchtlinge aus den Grenzbezirken kehrten « it Proviant o isgerüstet in ihre Heimath zurück, nachdem daselbst die Ver waltung von den Montenegrinern eingerichtet worden sei. Wegen der Rückkehr der Flüchtlinge aus der nördlichen Herzegowina seien die Ver handlungen im Zuge. In London wurde am 17 Mai ein Meeting unter dcm Vorsitze Lord Carnavon'S abgehaltcn, wclckeS zum Zweck hatte. Vorkehrungen zu treffen für die Entsendung englischer Vertreter zu dem nn August zu Stockholm stattfindenoen internatio nalen Congrcß zur Berathung von Maßregeln gegen die Zunahme der Berbrechen. Dic Ver sammlung genehmigte eine Resolution, worin die Zustimmung zu den Bestrebungen des Congresses ausgesprochen wird, und ernannlc eine Deputation, die den Minister de« Innern zur Delegirung eine« zu seinem Ressort gehörigen Beamten ver anlassen soll. Das zu Ehren de« deutschen Kronprinzen am Freitag veranstaltete Galadiner fand im Schlosse zu Windsor in glänzendster Weife statt. Etwa 70 Gäste nahmen daran Theil, darunter die Prinzessin Beatricc, der Prinz und die Prin zessin Christian, der Herzog von Connaught, der deutsche Botschafter Gras Münster, Lord Bcacons- field, der Lordkanzler Lord Cairns nebst Gemahlin, der Herzog und die Herzogin von Southerland, die Herzoginnen von Westminster und von Marl- borough und viele Mitglieder de« hohen Adels. Aus London, 18. Mai, wird gemeldet: Gestern ist es in Preston und Great Harwood zu ernstlichen Krawallen gekommen. AuS einem von den Ruhestörern angegriffenen Hause de« letzteren OrteS wurde geschossen, wobei mehrere der Auf rührer verwundet wurden. Von den letzteren wurden sehr arobe Ercesse auSgeführt, so daß das Militair emsa>reitcn mußte, welches die Ruhestörer schließlich zerstreute. Nach einer Meid». . au« Blackburn hätten die hervorragendsten Industriellen die auf eine Vereinbarung gerichteten Vorschläge abgelehnt und hielten an dem früheren Beschlüsse fest. AuS Washington, 17. Mai, wird telegra- phirt: Dic Kammer genehmigte mit >45, gegen 2 Stimmen die von Potter beantragte Resolu tion, durch welche eine Untersuchung bezüglich der in Florida und Louisiana bei der Präsidentenwahl vorgckom menen betrügerischen Manöver ungeordnet wird. Die Republikaner enthielten sich der Ab stimmung.