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Redaction „nag« roi, n—«2 ubk oou 4—L Utzr. drr für die nächst- >t-nlde Nummer deslimmtm <k»» in dcn Wochentagen S Uhr Nachmittags. W 10i». Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt dkS Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Mch-Oiiita,- W.UÜO. lU>«»ur»r>i»»rrt» » ertttjährltch i Lhlr. 7'/, NgÄ Mcl. «rtugerlohn t Thlr. ivNarz Jede einzeln« Nummer 2'/, Ngrz Gebüdren «lir Lxtrabetlaaen ohne PostbrfVrderung 9 Thlr. mit Postbtsvrderung 12 Thlr. r»s»ate 4 gespalten« vouraoiSzeilel '/»Ngr^ Größere Schuften laut unserem Preidverzeichniß. Liltirur» oster d. Rrdartiourtr H die Spaltzeil« r Ngr. Ftllalr Otto Ktrmm, UntversitätSstr. 2u, -ocal-räomtitvir Hainstraß« r>. Montag den 15. April. 1872. Bekanntmachung. Uutn Bezugnahme auf die Verordnung de- König!. Mntstertum des Innern vom 1 Decrmber 1864, !«lte «ir hierunter haben beidruckrn lassen, fordern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf, die darauf gelegte Jahre-steuer ohne Verzug an di« in der ersten Etage leS Nachhause- befindliche Hundesteuer-Einnahme zu bezahlen. Ja di« augevroht, Strafe de- dreifachen Betrag- ver Steuer verfallen Diejenigen, welche bi- I„» 1. Mat d. IS. nicht di« Steuer abgeführt haben. Leipzig, den 10. April 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Verordnung, die Besteuerung der Nachtigallen betr., vorn I. Deceweber 1864. stuf Antrag der Ständeversammlung wird hierdurch Folgende- verordnet: Wer «ine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom l. Mat 1865 an eine jährliche, der Armen- cafie srivrS Wohnort- zoflteßende Abgabe von vier Thaler und zwar in der Regel am 1. Mai j,den Jahre« zu entrichten. Di« Sprosser, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nachl- schläaer) find jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. lieber die erfolgte Abenlrichtung der gedachten JahreSsteuer ist in den Städten eine von dem Etadtrathe auSzufrrtigende, auf dem platten Lande eine von dem Aimencasten-Einnehmer deS betreffenden Orte- unter Beidrückung deS GcmrindefiegrlS auSzustellende Quittung zu ertheilen, dir in i»bem Falle auf den Namen de- SeeuererlegerS zu lauten hat. Geht innerhalb de- vom 1. Mai btS zum nächsten 30 Avril laufenden SteuerjahreS eine auf PS letztere bereit- verflenerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer andern Person über, so kann fich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Eimer auf da- bi- zum nächsten 30 April noch laufende Steuerjahr nur durch den Vorw.iS der euf da« letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtrathe, beziehentlich den Armencrsfen-Einnehmern, ruf ihren Namen übertragenen Quittung über die Seiten bcS vorigen Besitzer- der Nachtigall auf da« lausende Steuerjahr bereit- bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Die voll« Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher eine erst während deS laufenden Steueriahre- ein.zefangene Nachtigall hält. Hinterziehungrn brr Nachtigallensteuer sind mit dem eberfallS der OrtSarmrncafie zuflietzenden dreifachen Betrage derselben zu ahnden. Seiten der in dieser Angelegenheit kompetenten Armenpolizribehörden ist dabei, insoweit eS sich ,icht um Contraveutionen und deren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu expediren. Hiernach haben sich Alle, die eS angeht, gebührend zu achten. Insonderheit ha^en die Stadt- räthr, sowie die GertchtSämter und Gemetndrvvrstände dafür, daß dem Borstrheaben genau nach gegangen werde, gehörige Sorge zu tragen. Dresden, den 1. Decrmber 1864. ' VKiwtstert««, «*S Frhr. v. Brust. Lehmann. Bekanntmachung. Jeder ««kommende fremde, welcher hier übernachtet, ist am Tage feiner Ankunft und, wen« diese erst in den Abendstunde» erfolgt, am andern Tag« Vormittag» von feine« Wtrthe bet unserem Fremdenburea« aoeumelden. Fremde aber, welche langer als drei Tage hier sich anfbalteu, haben Anmelde schein zu lösen. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer Geld- bntze von S Thaler» oder verbäHuisimäsiig,r Haststrase geahndet. Leipzig, am 6. April 1872. DaS Polizetamt der Stadt Leipzig. 1»r. Rüder. Trixkler, Secr. Steuer-Zuschlag zur Deckung des Aufwandes der HaudclSkauiuier. Auf Grund von tz 17, Punct 2» und 8 de- Grs'tzeS vom 23. Juni 1868, die Abänderung mehrerer Bestimmungen de- Gewerbegesetzes vom 15. Oktober 1861 betr. haben wir beschlossen, zur Deckung unsere- BerwaltungeaufwandeS, und »war in Gcmäßbett von tz. 7 der Börsenordnung für Leipzig vom zz März 1870 einschl.eßl'ch de- Aufwandes der Börse, für daö laufende I.hr v«n den für die Handelskammer Wahlberechtigten (d. h von den als Kaufleute oder Fabrikant« mit mindesten- 10 Thaler ordentlicher Gewerbsteuer Besteuerten in Leipzig und den GerichtSämtern Leipzig I und II) einen Zuschlag von 1 Rgr. 3 Pf. auf den Thaler Gewerbesteuer zum ersten Heberermine erheben zu lasten urd wird derselbe, nachdem da- Königliche Finanz ministerium an den Kreitsteuerrath da- Erforderliche verfürt hat, hierdurch ausgeschrieben. Leipzig, Anfang April 1872. Die Handelskammer. E Becker. vr. Gensel. Bekanntmachung. DaS Königliche Ministerium deS Innern hat dem Vorstände der Deutschen Eisenbahnbau- Gesellschaft in Berlin die Vorarbeiten für eine von Treuenbrietzen nach Leipzig zu führende Eisen bahn, soweit bei solcher SäcksischeS StaalSgebiet in Frage kommt, gestattet. Die Besitzer der von dielen Arbeiten betroffenen Grundstücke in der Flur Leipzig werden hier durch angewiesen, jene Vorarbeiten zu dulden, dem damit beauftragten und lrgitimirten Personal bei Aufsuchung und Absteckung der Bahnlinie keine Hinderniste in den Weg zu legen, vielmehr den freien Zutritt zu ihren Fluren und Grundstücken zu gestatten, auch der Beschädigung, Wegnahm« oder Versetzung der dir abzesteckken Linien bezeichnenden JalonS und Pfähle sich zu enthalten, wo gegen den detheiligten Besitzern etwa rntst.hende wirkliche Schäden nach deren vorgängiger legaler Ermittelung vergütet werden sollen. Leipzig, am 12. April 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. - " ' G. N vr. Koch. Mrchler. Bekanntmachung und Dank. Heute, am Tage der Einweihung de- neuen Nicolai-Schukgebäudr-, haben wir die Freude, zur «Lnmrinen Kenntmß zu bringen, daß rin hiesiger Bürger und ehemaliger Zögling der Ntcolaischule, «elchrr nicht genannt sein will, zum Andenken an seinen vor St. Privat gefallenen Sohn, der MfM Schüler der hiesigen Mcolätschule gewesen, rin Capital von Eintausend Thaler« zu eimur Stipendium für hiesige Studirende, welche auf der Rtcolaifchnle für die Universität vorbereitet worden sind, mit der Bestimmung un- üi ergeben hat, daß die Verleihung durch den lebeimligen Rector der Nicolaischul« nach Anhörung der Vorschläge de- LehrrrcollegmmS dieser Lxstelr zu erfolgen habe, unS aber die Verwaltung zustehen solle. Wir haben diese Stiftung an- gttt-umen und sprechen dem edlen Geber unfern aufrichtigsten Dank dafür hiermit auS. Leipzig, am 15. April 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. WtUsch, Ref. Bekanntmachung, die Bezahlang der Jmmobiltar-Brandcasienbetträge betreffend. Den 1. April d. I. find dre für ven ersten halbjährigen Termin laufen)en Iahreö fälligen BrandvrrsicherungSbetteäge nack tz. 49 de- Gesetze- vom 23. August 1862 mit 2 Pfennige» von drr BeteragSetuhrit zu entrichten und werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stell vertreter hierdurch aufgefordert. ihre Beiträge van diesem Tage ab spätestens btuue» 14 Tagen bei dir Brandcostengetder-Etnnahme allhier (RathhauS 2. Etage) zu bezahlen, da nach Ablauf klcsec Frtst die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten etnlreten wüsten. Leivztg, den 30. März 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. cot he. Nicolai-Gymnasium. Bekanntmachung. Dir Stadtbibliothek bleibt Montag den 15. April geschloffen. Ranman«. Zur Einweihung de- neuen Schulgebäude- wird Montag den 15. April um 11 Uhr ein Fest-l actuS veranstaltet, zu welchem ich all, Gönner und Freunde der Schule im Namen deS Lehrer kollegiums ergebenst etnlade. Die Theilnehmer an der Feier werden gebeten, sich in dem mittelsten Clastrnzimmer de- zweiten S ockwerkS (Gesang'aal) zu versammeln. Die Schüler der Anstalt haben sich am genannten Tage btS >/,11 Uhr in drr städtischen Turn halle «inzufinden. Für die zur Aufnahme Angemeldeten findet die Prüfung DirnStag den 16. April von 8 Uhr an im neuen Schulgebäude sta't. Prof. I-tpnInn. stchr,.4. Vir Einweihung der neuen Nicolaischule. Tire seltene Feier vollzieht fich heute in unseren Nlulnn. Die Ntcolaischule verläßt am heutigen lag» die Stätte, dir sie seit 360 Jahren inu« zrhait hat, um den stattlichen Neubau am Ende dn LölligSstraße zu beziehen. Bei dieser Gelegen- beit dürfte e- auch für weiter« Kreis« erwünscht jet», da- Wichtigste von dem äußeren Entwicke- buzi-cmge der altehrwürdigrn Bildungsstätte tu «i»n kurzen Zusammenstellung überblicken zu Li»». Wir dürfen un» dabei um so kürzer feffrn, al» oem Vernehmen »ach ei» besondere- Wprogramw über die Geschichte der Schule in ta ersten hundert Jahren ihre- Bestehen« (Utl-1611) Aufschluß geben wird. -«folgt man die Geschichte der Schule bi» zu ihr» I-tzleu Ursprüngen, so ergiebt sich, daß der -Muß de- RalheS, eine höhere Vilvuvg-anstalt »üa der seil ca- 1225 besehenden ThomaSschul« fl bezrünle», durch die Zustande v«r letzteren im tl. Jahrhunderte hrrvorgerufen ward. Ir mehr bi« Rogustinerchorherren zu St. Thomä die klo-rrschule vernachlässigten oder höchsten- zum bSarplatz scholastischer Kämpf« mißbrauchte», dcfi» eifriger «achten sie doch de« Rath« gegra ster über ihre Privilegien, vor allcm in den starr»,«Sftageu. Der ewigen Zänkereien ont dm Chorherren müde vvd zugleich in drr Er- kait^ß, daß dem Bedürfmß nach höherem Unter richte »dUck» gerügt werden wüst« (die Universität fiedelte erst 1409 über!), erwirkt« de, Rath unter dm 1l. März 1395 von Papst Bontfaciu- IX. de« bekannt» Diplom, welche- ihn ermächtigte, eüe höhne Schule in der Sttcolaiparochie zu be- «rt»d«u (vergl. den Abdruck in Vogcl- Chronik Lripzig pg. 47 st) Dir Chorherren scheine» bedmte»d« Nnflrevguvßtn dagegen gemacht, ja foz« mit kst-uem Wtdnstiande gedroht zu haben, he» da- Diplom hebt au-drücklich hervor, daß dem Rath« frei stehen solle, ohne Vorwiffcn und Einwilligung de- Probst«- Schulmeister anzustellen und zu entlasten, und kündigt Denjenigen den väpstlichen Zora an, die eS wagen würden, jene- Privilegium in Frage zu stellen. Dennoch schwebt Über der wirklichen Ausführung de- Privilegium- ein merkwürdige» Dunkel. DaS Wahrscheinlichste bleibt immer, daß sich der Rath vorerst mit der Gründung einer sogenannten Privatschulr begnügte. Dies« dürfte gemeint fein, wenn sich schon 1484 eia Heinr. Höfler al- rector eckolae AicolLitLvae in da- Magistervrrzeichniß der Uoivrrstlät ein tragen ließ und fich 1490 in einem Dokument al- luäimockerLtvr scdolae Nicolait. unterschrieb DaS eigentliche Geburtsjahr der Schule aber als eine- akademischen Pädagogium- war erst da- Jahr 1511. Dafür spricht nicht nur eine Bemer kung in der Chronik de- ThomasklosterS von 1511: LedolL parvuIorum et stuäentium spuck 8t. Nicolai incepit doe anno', sondern auch dre Acten in dem Klosterbuche drr Canonici zu Et. Thomä an- demselben Jahr. Dieselben enthalten di» Mit- theilurg de- Rarh- an da- Capttel „von der neuen Schulen zu St. Nicla» ausgericht'* und die Antwort de- Kloster- in vier scharfen Artikeln, z. B. „daß sich der Rath keine Gerechtigkeit Un maßen soll noch urterstehen, durch ihren Vau in der Küsterei zu St. Nicolai", und zum dritte», „doß der Verweser de- PLdagogii keine Hebungen vocd Gerechtigkeit in der Kirchen zu St. Nicolai in singen noch zu le'en" baben soll a. f. w Diese heftige Sprache erklärt sich allerding- au- der Einbuße, die die ThomaSscdule in ihrer Frequenz zu erleiden bedroht war. War doch die Zahl der Schüler bi- dahin eire so große g-wesen, daß fich nach Merckev- orstiones scsckemi's« bet einem Aukzuge drr Herzog- Georg allein 700 Thomaner brtheiligten. — Ein« andrrwcitiqe denkvürdige Urkunde über die Entstehung der Schule hat unser verehrter Mitbürger, Herr Prof« stör Zarrcke, in bru „Urkundl cben Quellen zur Geschickte der Universität Leipzig" verkstenllicht (vergl. die Ab handlungen der philologisch - hist Elaste der kgl. sächs. Gesellsch. drr Wlstensch. Bd. II, pg 616 st). Darnach gaben im Jahre l 511 (in zwei Universität-- Versammlungen am 3. und 25. Junt unter dem Rektorate Joh. Sperber-) di« vter Nationen der Polen, Bayern, Sachsen und Meißner ihr Votum über die RathSzuschrtft ab, welche die be- abstchtigte Aufrichtung der neuen Schule anzeigte. AuS den VotiS der Stationen Heden wir hier nur die- hervor, daß dir neue Schule ausdrücklich auf einheimische Schüler beschränkt warv („gui sunt ülü dazu« civitatis et vou extraner et ckomos pnvatas tiaditantes" im ersten Votum der Sachsen) und daß eS fich um Erbauung eine- neuen Schul- haufeS handelte. Wir lasten eS dabei dahingestellt, ob dir Wendung im zwrtien Voium der Meißner: „placet — quoll consulaius Vipsievsis ckvmum pro suis pueris aeckiticet iu sckolam trivialem" sich auf die Benutzung wenigsten- vr- Bauplätze- ver bisherigen Trtvtalschulr vezieht. Wahrschein lich in Folge der Verzögerung de- Baue- begann der wirkliche Unterricht erst gegen da» Jahr 1515. Die Bedeutung der neuen Schule aber war vor allem die, daß sie nicht eine Kloster schule war, „da man die Knaben nur zum lateinisch lesen und siegen un.errichtrte, sondern eine scbvla lideralis, die von solchen servitiis ganz frei war und schon etwa» beflere und höhere Studien trieb * (Worte de» Rector HalrauS, ^ 1758. in seinen Collec- taneen zur Geschichte der Nicolaischult). Der erste bekannte Rector der Schule war bl Conrad Birkhammer au- Nürnberg, der ncch 1523 fun- gtrte. AIS sekvla lideralis aber rrwieS sich die neue Sckule auch insofern, al- Ne Reformation frühzeitig in ihr Wurzel geschlagen zu haben scheint. Ja nach einer Vermuihung Farbiger- in seinen Beiträgen zur Geschichte der NicolaUchule von 1826 wurde die Schul« sogar vor >525 eine Zeit lang wegen rhrrr lutherischen Neigungen geschloffen. Jedenfalls gerteih sie noch dem Ree- loiate der großen Rectoren Job. Makler (1525 br- >535) und Wolfgang Meurer (bS 1510" «irr Zeit lang in Verfall ; daher der Rath dem siebenten Rcctor Georg MaSbach (feit 1559) „50 Gülden zur Verehrung" gab, daß er die Schul wieder aufiichte. Erst sein Nachfolger, Leonhard Wolf (seit 1562) bezog 50 Gulden gewisse Besoldung. Dabei stand eS ihm frei, wie schon den früheren Rectoren, Hülföarbetter („Gesellen") nach Be- dürfniß anzustellen und zu entlasten, indem er für ihre Besoldung lediglich auf da- Schulgeld angewiesen war. Schon unter Joh. Mu-ler fun» atrten so 2 Magister, 5 Vaccalaurern uud rirz Schreiblehrer. liebere die weitere Entwickelung der Schule seit der Einführung drr R.formation (1539) flietze» dt« Quellen ziemlich dürftig. Die Schulordnung von 1611 (da- älteste handschriftliche Documend im Archiv der Sckule) schließt sich im Wesentlichen an die kursächflsche Schulordnung von 1580 an — eS würde zu weit führen, an dieser Stell« näher auf di« iatrreflanten pädagogischen Zu^ stände jener Zeit einzugehen. Aeußerl'ch halt« die Schule umerdeß schon eine zweimalige Um wandlung erlebt. Der alte Bau von 1511 hatte bereit- 1553 einem Umbau urd 1597 einem, wie eS scheint, vollständigen Neubau Platz gemacht! Während de- letzteren wurden die Lrctionen im rothrn Colleg a-halten. Ein deutliche- Bild von der damaligen Schul, gewährt da- Titelblatt der Schulordnung vom Jahre 1716. Zu der Thür führen vom Pflaster auS eingefaßte Stufen; über den Fenstern de- ersten Stockwerks stehen auf einim halbaufgerollten Band die Jahrzahl 1597 urd die Worte: lAristo 8crvatori sacra. Heber den Fenstern de- zweiten Stocke- aber zieht fich in drr sanzen Breite de- Hause- da- Distichon hin: nuspiciis dono (Aristo tuis seliola surgit smoenL, kac sonet ut lauckos tcmpus in omne tuas. Diese lleberschriften wurden später Uberillncht, im Urb,i;en aber am Bau schwerlich wieder etwa- geändert. Erst im Jahre 1827 wurren unter dem Rektorat ForbigerS die Eckulräume durch I H nzunahmr deS Eckhauses der Nicolaistraßr er»