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Erscheint täglich früh 6l/, Uhr. jchaciion nnd Srpkbilio» Ivdannisgasic 23. ^n:w Aet.,cteur Fr. Hiiilurr. kprcchstunte d. Rcdaclion Isormula«» ro» ll—12 Uhr ) Nahlinttag» rrn ^ Uhr. lllnnc drr für die nüchit- !ende Nummer bejtimmlrn rraie m vm Vochrmagcn 1s3 Mn Nachmittags. Anzeiger. i« 8. Amtsblatt dt- Kömzl. Lqirk-gericht- und de- Rath? dn SM Leipzig. Montag den 8. Januar. Auflage 9400. zlionnkmrnlrprki« Bicrtttläkrlich I Lblr 7'/, Nqr., mcl. Vringerloyn I Tl'lr, 10 9lgr. Jede einzelne Nummer »'/, Ngr. tädedübren stir Extrabeilagen vynr Postbefbrberniig n dblr. mit Pvslbeibrteruiig 12 Tl'lr. Znscralc die Lpaltzeile >'/, Ngr NeUamrn unlrr !>. RrdaUionskrich die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale: L lta »llemm. Univcrsitätsstr. 2H Local-Comptoir Hamstraße 21. 1872. Die bei dem Unterzeichneten GericktSamt in Pflicht stehenden Herren Vormünder werden Her tz veranlaßt, die wegen ihrer Pflegbefohlenea zu erstattenden ErzirhungSberichte bi- Ende gegen- tiarn Monat- anher einzureichen. Leipzig, am 3. Januar l872. Königliche« GerichtS««t i« Beztrtsgertcht Leipzig, Abtheitung f»r Bor««»dfchastsache». vr. Jerusalem Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conten werden hindurch in Kenntaiß gefetzt, i die Cerrificatverzeichnifse Uber die in der gegenwärtigen NrujahrSmeffr nach dem vereinsauSiande, p. nach anderen verein-ländischen PackhofSplätzen abgefetzten Laarenpost« längstens de« 10. Januar 1872 bi« Abewd« « Uhr der hiesigen Contobuchhalterei einzureichen sind. Leipzig, am 3. Januar 1872. Königliche« Haupt«Zoll-Amt Meisel. Bekanntmachung. In dem von unS unter dem 28. Oktober >861 veröffentlichten Tarif de« von alle» auf dem Wochenmarkte oder sonst auf Straßen und Plätzen hier frilhaltenden Verkäufern zu entrichtenden Piatzgelde- ist verfügt worden, daß an Marktlagen für jeden Stand, mit Ausnahme der Wagen, für welche besondere Sätze ausgestellt worden sind, dt- zu 2 Ellen Länge und 2 Ellen Tiefe, also bi- zu und mit 4 lHEllen b Psg, und eben so viel für jede Vergrößerung di- zu und mir anderweit« erfüllten 4 lH Ellen, an den übrigen Wochentagen dagegen für den gleichen Raum 3 Pfg. als Platz- (Stand-)geld zu entrichten sei. Mil Eintritt des neuen Maaße- ist hierin eine Aendernng nöthig and wird daher verfügt, daß vom 1. Januar 1872 ab an Markttagen für jeden Stand mit Lu-nahme der Wagen, für welche das bisherige Platzgeld uuaeäudert bleibt, ein Playgeld von je 4 Pfg. für den m Meter, und an den übrigen Wochentagen für den gleichen Raum ein Platzgrld von 2 Pfg. zu entrichten ist. Leipzig, den 30. December 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Unsere Iuristenfacultät und j-as Reichs-Gberhaudelsgerichl. Leipzig, 7. Januar. Am 2. Januar d. I. Izoa sich in den Räumen des Reichs-Ober- udelSgerichtS eine erhebende Feierlichkeit. Nach- n die hiesige Iuristenfacultät beschlossen hatte, Anerkennung der Bedeutung deS genannten en Gerichtshof- für da- gesammte deutsche htSlebrn und die deutsche Rechtswissenschaft ijevigen Rälben desselben, welche nickt zugleich ctorru der Rechte stod, diese Würde bonoris sa zu ertheilen, verfügte sich an dem gedachten ^ge stüh 9 Uhr der derzeilige Decan der juri- «u Facultäl, Herr AppellationSrath Professor Müller, in Begleitung deS Ordinarius, Geheimerath vr. von Wächter, in da- gebäude de- Reich--Ober Handelsgericht-, wo ! gelammte Collegium desselben zu einer Plenar« ßuua versammelt war. Die beiden Deputieren Iuristenfacultät wurden in da- SitzungS- umer eingefilhrt, und e« motivirt« hierauf der * Dees« den de» Räth« de« Gerichtshof« dahin unbekannt gebliebenen Zweck ihre- Tr ine«- in folgender Ansprache: „Hoher Gerichtshof, hochzuverehrende Herren! Wk haben um die Ehre gebeten, heute hier in kse» RLrmeu — dem Schauplatz Ihre- v:r- »ten Wirken- — erscheinen zu dürfen, um ein lerliche« Zeugniß abzulegen von der hohen Ach- ng und warmen Sympathie, von welcher die kitalieder der Iuristenfacultät in der Universität -zig für den obersten Gerichtshof de- Deutschen ich- und die in seinem Rathe fitzenden hoch kehrten Männer beseelt find. Lie die sächsische Praxi- und Gesetzgebung von lterS her bi- auf unsere Tage stet- den lebbaf- sten Contact mit der fortschreitenden RecytS- iffenschaft und insbesondere mit dem gemeinen rutschen Rechte bewahrt und hindurch auch auf Gebiete de- CivilrechlS Erfolg« gezeitigt har, «lche ihr in den Annalen deutscher RechtSwiff«. »ft für alle Zeiten einen ehreuvolleu R«mg hnn: so hat auch die Iuristenfacultät Leipzig— »gedenk der hohen Aufgabe alle« UoiverfitätS- aterrichtS, nicht bloß vom vanm« der Erkennt« sondern auch vom Baume de« Leben« die lichte »u pflücken, — stet« die trevche Bunde«, »offenschast gehalteu ihrer Krruudto, der Praxi«, «au darf, ohne zu viel zu. ««Haupte», au«- rechen, daß die IrmigkM d«ftS Bündnisse« ihr agrre Zeit hindurch einen etgeuthümlichen und rvorrageckdeu Charakter tu der deutsche» Recht«» »twickeluug aufpräat«. Alletu den deutsch« Inristenfacultäte», und so h der uafria«, war, mß—y de» Enttur der »elneu Landesrechte, noch ei« audere, allgemein senschaftliche Aufgabe zugefalle», seitdem mit pol,tisch« AMLfuug de« ehemaligen Deutschen ich- die formelle, staatsrechtliche Grundlage der htSgememschast Deutschland« verschwand und Begriff stur- deutschen gemeinen Recht- nur » eine historische und tharsachliche Existenz hatte. Seit jenen unvergeßlichen Tag« begeisterter Lr- bung de- deutsche» Volk-, vo» welchen die tzlachtfelder unserer Stadt ein ewig denkwür- ige-, mit unverlöschlichen Zügen in die Tafeln Geschichte eiuaegrabeneS Leugniß reden, — »rcn eS vor allen die deutsch« Hochschulen, velche, treu ihrem Berufe, die ideal« Gesammt- »üter drr Nalion zu wahr« und zu hüten, für den einmal wack gewordenen Gedanken der natio- »al« Einigung in einer gesammtstaatlich« Recht-- form eintratm und Träger vnd Pfleger de- na onal« Tin heit-ge danken- wurde». Uber auch die Iuristenfacultät« an ihrem Theile blieb« nicht zurück. Inmitten eine- dem deut- !scheu Wesen nndReckt-leben eigenthümltchen Reich- thumS particularer RechtSbildung« waren sie in /Lehre und Schrift die Träger jenes recktSwisien- Ischaftlich« Einheet-bande-, «ruhe- alle deutsch« /Staaten und Stämme umschlang und dem natio- laleu RechtSgedaoken die wirksamste Anregung ind Nahrung »»führte. Ter nationale LinheirSgedanke bat in Folge der «eUgeschichtltchru Ereignisse her Vorjahre durch die Wiederaufrrchluug de- Demschen Reichs seine Erfüllung gewonnen. Für den Ausbau eine- gemeinsamen deutschen Reich-rcchlS aber ist durch die Reich-Verfassung eine entwickelung-fähige Grundlage, in der Erweiterung diese- obersten Gerichtshof- zu einem höchsten Reichsgerichte ein centrale-, lebensvolles Organ der RrchtSbildung geschaffen. H. H. Wie dereinst die Rechtspflege der römi schen Prätorrn mit glücklichem Tacl und feinem RechtSsinn in der lebendigen Continuität derEdiclS- normen einen unmittelbar auS dem RechlSleben und RechtSbedürfmsie del BolkS herau-gewachsenen Grundbau der gesammten RechtSent Wickelung erschuf, den die Jurisprudenz mit vollem Rechte viva vox /nris civilis n«nen durfte —: so mögen auch Ihre Urtheile und RechtSsprücke künftighin lebendige Bausteine für den gesetzgeberischen Ausbau eine- wahrhaft vollSihüumchen Reich-civilrecht- werdeu. in welchem sich tie höchsten Leistungen der Wissenschaft mit de» durch Sitte, Cultur und StammrSeigenthÜmlickkeit bedingten RechlSbedürf- nisten der Äkation zur schönen Einheit durchvringrn. — Möge die deutsche Jurisprudenz Ihnen bei dieser erhabene«, ater schwierige» Arbeit ein« treue BnndeSgeuosfiu ein, damit a«S der vereint« Schaffenskraft die er beiden großen geistig« LebenS- mächle ein deut chrS Äiatlonalrecht hervorgehe, welche- au innerer Vollendung und dauernder Lebenskraft den ewig mustergültigen Schöpfungen deS römischen RechtögeisteS ebenbürtig zur Seile stehe! Diesem Wunsche, dieser Hoffnung, sowie der Verehrung für diesen hohen Gerichtshof und alle seine Mitglieder glaubie die Iuristenfacultät dadurch d« würdigsten Ausdruck zu geben, daß sie diejenige» Mitgllrder Ihre- Collegium«, welche nicht zuglei» im Besitze der snmmi in utro<jue jurv bouorss stad, diese- BesitzthumS theilhafiig wachte. lbsd fo«tt «»fülle ich, alS derzeitiger Decan der hiesig« Jxetfteufacnltät. im Namen und Aufträge derselbe« ch« »tr gleich ehrenvoll« wie angenehme Pflicht, intzi« Ich die Herren ReichSoberhaudrlS« aerichtsräthe: P,»«tb, Kormana, Schmitz, Gatt«»k«»p, Hoffman», Fleischaner, vo» B«»gero», Werner und Wern» — hiermit feiervch z» Ehrendoctoren beldrr Rechte en»»»e uud Sie in dieser hoh« Ber- sammdma als solch« proclamire!" Hierauf «fotzt« die Aushändigung der für die gemomle» HooH» sutzefrrtigt« Doctordh>lome, welch« fatzmtzs« SAaglmN trüg«»: „Huock »mgmli gmmsmioi optimis victoriurnm doKamaw «usptoch, chlLStsr lastaurati et renovati sugrvmo in<iioi<r in buo nrdv eonstitato cum vipwae iaopchunckae «togular« cksens oruamentllmqne Laotum tum aoatro orckini eonsaetuckme ae kamlliaritate eooonMmimooum viroruw prasclara fori« ckmmpöi»»« »chnmaot» et ioerementL Ldlata tn» tumimim» kaockainaot» et iaitia ejus in jure legidnsq« commmnowi», q»»w Koni civos exoptaut «t spsraot, postt» «nt." Herr Präfide« vr. Pape gab sttamenS des Collegium- de« Dauke für die dem Gerichtshof erwies«« hohe RuKetchaung tu beredten und herz lich« Wori« Ausdruck, uud in gleichem Sinne krach der erste Rath de« Gerichtshofs, Herr Vr. Pouath, Namen« der übrigen neuere,rten Ehrendoclor« die Gefühle freudigster Ueberraschung und iuuigstrr Dankbarkeit für die ihnen gewordene Ehrenbezeigung.au«. Nach einer kurzen Entgeg nung de« Herrn Decan« und einem herzlich« Schlußworte de« Her« Ordinarius endigte die Feierlichkeit, die auf Alle, welche ihr beiwohnt«, einen wahrhast erhebenden und stelS unvergeßlichen Eindruck herrorbrachtr. Von den höheren Schulen Sachsens. Der größte Tbeil der Lehrer an den sächsischen Gymnasien, soweit dieselben unter dem Fun- dationS- oder vertragsmäßigen Patronalt de- EoltuSministeriumS stehen Grimma, Bautzen, Ehemnitz, Freiberg. Plauen, Zwickau, Zittau: ausgeschlossen haben sich auS uv- wenigsten- unbekannt« Gründen die Lehrer an der Fürsten- schule zu Meißen und einzelne der Collegten von Grimma, Freiberg, Zittau), hat an daS genannte Ministerium eine Petition gerichtet um Ver leihung drr StaatSdienerqualität und der daraus resultrrendeu Rechte. Während tn anderen deutschen Staaten, insbesondere in Preußen, die Lehrer an den Gymnasien gesetzlich alS StaatS- diener (Staatsbeamte^ angesehen werden, find sie in Sachsen durch daS Gesetz vom 7. März 1835, die Verhältnisse der CivilstaatSdiener betreffend, von dieser Kategorie ausgeschlossen. Sie entbehren dadurch deSRechtSschutzeS rücksichtlich der Siche rung ihre- ümteö und der damit verbundenen Emo lumente; über daS Maximum der Dauer proviso rischer, d. h. kündbarer Anstellung, über die Bedin gungen für freiwillige Ntederlegung de- AinteS, für die OuirScirung mit Wartegeld, für die luugrfuchte Emerittruug mit Pension, andererseits für daS Recht, solche Emerittruug zu fordern, endlich für die Dienstentsetzung fehlt eS an gesetzlichen Be- fiimmungen; da- „Regulativ für di» Gymnasien im Königreiche Sachsen" enthält nur dir drei Garantien: 1) daß die Anstellung eine- ordent lichen Lehrer- nicht auf Kündigung oder auf Zeit geschcheu könne, 2) daß ein ordentlicher Lehrer der Versetzung «m ein andere« Gymnasium sich nur dann gefall« zu lass« verbunden sei, wenn ihm in dem neuen Amte ein gleich hohe- Ein- kommen angewiesen wird, wogegen er keinen Anspruch auf die nämliche Stelle im Col legium har, welche er bisher einnahm. 3) daß die UmzugSkosten zu vergüten sind, fall- daS Ein kommen nicht erhöbt wird. Im Kalle der Emeri- tirung hat der Emeritus keinen gesetzlich aner- kannien Anspruch auf eine Pension ; für dicSlaais- diener ist durch dos oben genannt« Gesetz und daS AbänderungSgesetz vom 21. April 185 l eine mit den Dirnstjahren steigende Scala der PensionS- benäg», von dem Minimum von 30 Procent deS zuletzt bezogenen Gehalte- ausgehend, festgesetzt Endlich erhalten die Wittwen drr SlaalSdiener alS Pension den achten Theil de- zuletzt von ihrem Ehemann bezogenen GehalteS, eine Be stimmung, die sie tn der Regel bester stellt, alS die Wittwen von Gymnasiallehrern, di« ein für allemal nur 75 Thlr. jährlich (und zur Erziehung jede- Kinde- biS zu dessen 18. LedenSjabre 20 Thlr.) erhalten; dm Wittwen der StaatSdiener ist die Belastung de- Gehalte- resp. die Pension, die ihre Ehemänner für de» Sterbemouat zu beziehen halt«, und ebenso der Genuß eine- sogenannten „GnadsuWWWE" de« Gehalte- resp. die Pension (in PvrnßmrHuwMitt««» der Gymnasiallehrer ein „GuadenquarttW» Sachs« den Wittwen der Geist lichen ein „Gnadenhalbjahr") gefichert; tn Sachsen sind m onuck hm Wittwen der Gymnasiallehrer tu der Regel auf besondere- Ansuchen sogar zwei Gnadenmouate gewährt worden, aber eS fehlt auch dafür die gesetzliche Gewähr. Urderhaupt erkennt die Petmon au, daß da- Ministerium durch eine humane uud gerechte Praxi- die Lücken der Gesetzgebung möglichst zu ergänzen jederzeit bemüht gewesen ist. Gleichzeitig mit der Petition an da- CultuS- ministerium ist eine im Wesentlichen gleich lau ende an die Ständeversammluna abgegangen, dte- elbe wolle einer eventuellen Regierungsvorlage n diesem Sinne ihre Zustimmung nicht ver weigern. Nachträglich bemerken wir, daß im Laufe des vergangenen Jahres auch die Seminarlehrer Sachsen- der Mehrzahl nach beim CultuSmini- perium um Gleichstellung mit d.n Realscbul- lehrern rücksichtlich des Gehalt-, der obligato rischen Stundenzahl und der Feriendauer pentio- nirr haben. Dem rrsten Ansuchen ist durch Ka der Srändeversammlung vorgelegte Budget einiger maßen entsprochen worden; rücksichtlich der beiden anlrren Desiderien steht die Entscheidung, so viel wir wissen, noch auS, dock scheint auch daS zweite durch Anstellung neuer Lehrkräfte billige Berück sichtigung finden zu sollen. Tayesgeschichtliche tteberlicht Bekanntlich lag eS bereit- während der letzten Seifion de- ReickStageS in der Absicht der Reichs- regterung, durch ein allgemeine- RerckSgesetz die- jenigen Mjlitairprrsonrn. welche den Krieg gegen Frankreich mttgemacht, in ihre Heimat jedoch nicht zurückgrkehn sind, und über dcren Verbleib der betreffende Truvpentheil nicht tn der Lage war Auskunft zu erthrrlen, weil eS nicht ermittelt werden konnte, ob, wo und wann dieselben «wa auf dem Schlachtfelde geblieben, „für todt" erklären zu lasten; da jedoch von der großen Zahl der sogenannten „vermißten" Miluairpersonen zu jener Zeu noch hin und wiedn einzelne zum Vorschein kamen, so nahm man noch änstwetlen von jener Maßregel Abstand. Wie eS heißt, wird jedoch dem nn Frühjahre zur B^rathurg zusammen tretenden ReichSiage nunmehr ein derartiges Gesetz zur Beschlußfassung unterbreitet werden, da die bürgerlichen Verhältnisse ein längere« Aufschüben dieser nvthwendigen Maßregel nicht zulaffen. Ueber die an die Uurversität Straßburg zu berufend« Lehrer verlaut« außer den be- reilS mitgetheiltrn Angab« folgende weitere Mit- thrilungen. Die theologische KacultLt wird nur einer sehr lhrilweisra Ergänzung bedürfen; für alttrfiamentliche Exegese wirb Professor Schultz auS Basel, von Geburt ein Norddeutscher, ge nannt. Für deutsche« Recht ist, wie Wiener Blätter bestimmt mttlherien, Professor Brunner in Prag berufen worden. Seit Jahren ein treuer Vorkämpfer der deutschen Nationalität tn Lem berg, wurde er mit Polonistrung diesen Uni versität nach Prag versetzt, wo er zu den von den Czechen destverleumdetcn Deutschen gehörte und trotz seiner Jugend eine hervorragende Rolle in dem in Prag sich abspielevden deutsch- czrchischen Kampfe übernommen hatte. Al« Gelehrrer hat er nach einer Reihe kleinerer, aber für die Wissenschaft sehr fruchtbarer A> beiten tn diesem Winter sich alS Verfasser eine- größeren Werke- Uber „Entstehung der Schwurgerichte" (namentlich aus allfranzöstschem Recht) hervor» gelhan. Da Professor Brunner auch ein sehr anregender Docent ist, so ist seine Wahl eine so glückliche, alS sie kaum bester auf diesem Gebiete getroffen werben konnte. Professor Planck hat nach Münchener Blättern die ihm für Civilproceß angetragene Professur abgelehnt. Für die medi» ctmsche Facultät wird nur Professor Brücke au« Wien als Physiologe genannt. Sn der phtlo- sophifchm Facultät ^oll neben dem bereit» er wähnten Professor Studrmund Herr U. Köhler; LegatiouSsecretair in Athen, für altclasflsche PH1-- logie berufen sein; als germanischer Philologe wird Prof. Lerer in Würzburg geuamtt. Kür Geschichte de« Mittelalters soll drr auf dem Gebier der Quellen kritik und Queller bearveituug sehr augeseheue Professor Julia- Weizsäcker auS Tübingen, für neuere Geschichte der bekannte Bearbeiter der neuesten Geschichte Spanien-, Professor Banm- garten vom Polytechnikum in KarlSrube, gewonnen sein. AlS Naüonalökonom wird Professor Schön berg in Freiburg, als Physiker Professor Kundt in Wvrzburg genannt. Die von dm Straß burger» gefürchtete neue Invasion wird nach diesen Nachrichten allerdings eine sehr stattliche und, da kaum einer drr Genannten über da« vormalige preußische Landwehralter hinaus ist, auch sehr streitbare sein, die mit ihrem Gefolge den Charakter drt Stadt bald wesentlich um- grstaltrn wird. Die Ernennung de- Generals v. Stosch zum deutschen AdnnralitätSchrf — sagt „Daily NewS" — und die neue Bestimmung, welche sein Departement unter den Reichskanzler stellt und mtt dem ReichStanzleramle coordinirt, sind ein Beweis für die Wichtigkeit, welche der Flotten verwaltung so wie der Entwickelung der kommer ziellen und maritimen HiilfSqurllen eines Staate« beigelegt wird, welcher bereit- mit feiner vereinten Handelsflotte unmittelbar nach Großbritannien seinen Rang einnimmi. Engländer, welche gewohnt, find, die entschiedensten Landratten an der Spitze der Admiralität »u sehen, werden eS nicht auffällig finden, daß ein Armee - Officier zu diesem Posten ernannt wird. Soweit alS der wirAiche sniegödtenfl in Frage kommt, soweit eS sich um Kanonen, Torpedos rc. handelt, ist ein General mindesienS ebensowohl befähigt, die Rüstungen der Flotte zu überwachen, alS ein Civilist. Der Gebrauch der selben fällt natürlich den Trecutivbeamtrn anheim, und ein guter militairifchrr Administrator wird