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?5L reglement hat der evangelische Feldprediger den Rang eines Ober leutnant-, empfängt zum Ausrüstungsaufwand 50 Thlr. Unter stützung, ferner 50 Thlr. monatlichen Gehalt, Natural Verpflegung 'gleich den Offizieren seines Ranges und auf dem Marsche freies Fortkommen m einer Commissariatschaise. Die vass. sacra, Kirchen bücher und Agenden sind aus dem Kriegsministerium verabreicht worden. Der Feldprediger bat eine besondere Instruction erhalten. Nach dieser ist eS seine besondere Pflicht, Gottes Wort bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Truppen zu verkünden. Insbesondere hat er hinsichtlich der Seelsorge sein Augenmerk auf Kranke, Ver wundete und Sterbende zu richten. Da er die Seelsorge aber im -vollen Umfange auSzuüben hat, so steht ihm auch bei den Truppen- theileu die Vollziehung aller vorkommenden actus miuisteriales nach den in Sachsen geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu. In Bezug auf Trauungen im Felde ist er in dringlichen Fällen vom Aufgebot zu dispensiren und den Verlobten mittelst Handschlags an Eidesftatt die Versicherung der Ledigkeit abzunehmen ermäch tigt. Er hat Tauf-, Trau- und Todtenregister nach Art der Kirchenbücher zu führen und nach der Demobilisirung dein Mini sterium zu übergeben. Die von den mit den Küsterfunctionen be auftragten Unteroffizieren anzufertigenden Duplicate sind monatlich an daS Ministerium einzusenden. 'So lange sich kein Feldpropst bei der Armee befindet, ist des Geistlichen unmittelbarer Vorge setzter der Feldintendant. (S. K.- u. Sch.-Bl.) * Se. Majestät der König haben bezüglich des am 18. Januar 1864 fallenden Jubiläums des vr. Äoder ich Benedix laut eines von dem Ministerium des königlichen Hauses- an Herrn Hofrath Kleinschmidt gerichteten Schreibens zu bestimmen geruht, „daß zur Feier das Bühnenrepertoir der königlichen Hofbühne durch Aufnahme eines oder zweier Stücke des vr. Benedix aus gezeichnet und daß dem Verfasser dafür ein außergewöhnliches Honorar zugeftellt werde". Herr Director Wirsing läßt an diesem Tage den „Vetter" und den . Eigensinn" aufführen, eine Wahl, mit der das Publicum sehr zufrieden sein wird. Die hiesige Gesellschaft „Tunnel" giebt bereits am 17. Januar dem Jubilar ein solennes Festesten. Leipzig, 10. Januar. Der Dompropst des Collegiatstiftes Wurzen, fürstlich reußischer Geheimer Hofrath vr. Eduard Friederici sen. hier, hat am 30. December v. I. bei Gelegen heit seines DoctorjubiläumS neben den von ihm bereits im Jahre 1834 gestifteten zwei Freistellen tm hiesigen Convicte der Universität noch eme dritte unter dem Natnen der Haubold'schen Freistelle errichtet und bestimmt, daß dieselbe zunächst an seine Descendenten und Seitenverwandten und wenn deren keine sich melden, au Bürgerssöhne und Gymnasiasten aus seiner Vaterstadt Gera und in deren Ermangelung an königlich sächsische Landeskinder vergeben werden, deren Collatur aber dem jedesmaligen ersten Professor der Juristenfacultät zustehen soll. Je seltener derartige Acte der Pietät in der Jetztzeit Vorkommen, um so mehr verdienen dieselben öffent liche Erwähnung und Anerkennung. In Leipzig und Umgegend hat in dem Jahre 1862 das Consum des Fleisches, namentlich des Rimdfleisches, sich nicht unwesentlich vermehrt. Auch der Bedarf des Schweinefleisches hat zugenommen. Der Maßregel des Maulkorbtragens in Leipzig ist ein vor teilhafter Einfluß nicht abzusprechen, insofern wutkkranr gewordene Thiere behindert werden, die Krankheit durch Bitz auf andere zu übertragen. Auch will man bemerkt haben, daß die Einführung jener Maßregel eine Verminderung des Hundehaltens herbeigesühn habe. (S. W.) Der „Adler" und die „Leipziger Nachrichten" sind nicht nur sehr eilig plötzliche Todesfälle zu veröffentlichen, sondern meist auck so voreilig in Beurtheilung der Todesursachen, daß sie Ge storbenen bisweilen noch im Grabe Schimpf und Schande mit unrecht anthun. So schreibt z. B. der Adler (Sonnabend den 9. Januar): „gestern soll sich auf dem Neukirchhofe ein Mädchen vergiftet haben, indem sie einen andern Zweck durch Einnehmen gewisser Ingre dienzen erreichen wollte." Allein die Section ergab diese Beschul digung als unwahr. — Ueber denselben Fall berichten die Leip ziger Nachrichten, und zwar schon am 9. Januar, „daß die Obduction jenes Mädchens den Verdacht einer Vergiftung nicht bestätigt habe"; allein die Obduction wurde erst am 10. Januar angestellt. — Es berichten dieselben Nachrichten ferner am 12. Jan. „daß der Tod doch in Folge acuter Phosphorvergiftung eingetreten sei"; allein der Befund, welcher übrigens erst am 13. Januar ge nauer untersucht wurde, läßt durchaus nicht mit Sicherheit auf eine solche Vergiftung schließen. Und der Zweck dieftr Zeilen? Man wolle die Neugierde der Lebenden nicht mit Beschimpfung Todter sättigen. Vr. Bock. I^eipLiKcr Lörscu-Ooursc am 14. lauuar 1864. 8tLLl8pLpiero etc. L - - Llsiovro. . . - 1855 v. 100 ^ . - 1847 v. 500 ^ . - 1852, 1855,1 IW j «r I Motion äor «d 4 100 ^ driokv äo. äo. 100 . Sied«, erdl. kkaoäbrivks äo. v. 500 - 100 u. 25 - 500 äo. - 500 /v. 100. 50. 20. 10 «Z § 1-1000.500, 100,50 ^ ^ zküoädaro 6 Ll. . . wZ Z /v. 1000. 500. 100 a/f ^ ' v. 1000 küoäd. 12 Ü. kokulävvrsekr. äer -1. I). 6r.- ^vstalt ru Leipriß 8or. 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