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. «,l> Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Lerpzrg. W 305. Freitag den 1. November. IM. Bekanntmachung, die Zulassung der innengedachten Dachpappen als Surrogat harter Dachung betreffend. Unter Hinweis auf 8. 3 der Verordnung, das Abdecken von Gebäuden mit Dachpappe und Dachfilz betreffend, vom 29. September 1859 (Gesetz- und Verordnungsblatt desselben Jahres, 15. Stück Seite 321) wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Dachpappen aus der Fabrik des Papiermühlenbefitzers Christian August (Neipel in Schön lind auf Grund der angeftellten Untersuchung und vorgenommenen Brennversuche als Surrogat der harten Dachung mit den in obiger Ver ordnung angegebenen Beschränkungen bis auf Weiteres und pur Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs anerkannt worden find. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in allen, §. 21 des Gesetzes, die Angelegenheiten der Presse betreffend, vom 14. März 1251 gedachten Zeitschriften in Gemäßheit 8. 14b der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetze zum Abdruck zu bringen. Dresden, am 16. October 1861. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohlschütter. Schmiedel, S. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. September 1858 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen, im Jahre R84L geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, ingleichen auch diejenigen, welche bei der letzten Aushebung wegen noch zu erwartender Körperlänge oder zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellt worden find, hiermit ausgefordert, im Anmeldungstermine Freitag den 1. November d. I. vor unserm Deputaten aus dem Rathhause, 2 Treppen hoch, bei Vermeidung des in tz. 105 ff. des obgedachten Gesetzes angeordneten Verfahrens sich zu stellen. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im AuSlande Geborenen, aber nach Sachsen Gehörigen, durch Taufzeugniffe wegen ihres Alters zu legitimircn. Dafern sich Personen aus früheren Geburtsjahren hier aushalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Sonnabend den S. November d. I. in derselben Weise wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, den 15. Oktober 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Rothe. Bekanntmachung, die bei der Rekrutirung im Jahre R8SV und R8VO in die Dienstreserve gefetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung vom I. September 1858 zu dem unter demselben Tage erlassenen Gesetz über Erfüllung der Militairpflicht werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Rekrutirung, also im Jahre 1859 und 1860 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit sich dieselben hier aufhalten, ingleichen die bei den Rekrutirungen 1855, 1856, 1857, 1858, 1859 und 1860 in die Classe der Ernährer unter Controle gestellten Mannschaften hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Freitag den R. November d. I. vor unserm Deputirten, aus dem Rathhause 2 Treppen hoch, unter Einreichung ihrer GeburtS- und Gestellscheine zur Auf zeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig den 15. Oktober 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Rothe. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Der am 1. November d. I. fällige vierte Termin der Grundsteuern ist nach der zu dem Gesetze vom II. De- cembet 1860 erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 12. desselben MonatS mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit fällig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch ausgefordert, ihre Steuerbeiträge hiernach, ingleichen die städti schen Schoß- und Communalgefälle spätestens bis zrrm RS. dieses Monats bei der Stadt. Steuer - Einnahme allhier pünktlich adzuführen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, erecutivifche ZwangSmaßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig den Ä. Oktober 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch.