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Bekanntmachung. Die allhier angekommenen MeHfremden, welche bis jetzt Aufenthalts- Karten nicht abgeholt, so wie diejenigen Einwohner, welche die bei ihnen logirenden Fremden noch nicht angemeldet haben, werden hiermit aufge fordert, solches ungesäumt zu bewirke». Hierbei wird bemerkt, daß die Gebühren für Ausfertigung einer Aufent halts-Karte 5 Ngr., und für Visirung eines Paffes 2'!? Nßr. betragen. Wer über die gehörig erfolgte Meldung eine Bescheinigung zu erlangen wünscht, hat den Meldezettel doppelt einzureichen und empfängt sodann ein mit dem Stempel des Unterzeichneten Amtes versehenes Eremplar zurück. Leipzig, den 23. September 1861. Das Polizei Amt -er Stadt Leipzig. Metzler. Bekanntmachung. Die Königliche Kreis - Direktion hat dem Knpferdrucker Friedrich August Löwe allhier für die von ihm mit Muth und Entschlossenheit bewirkte Errettung eines Menschen vom Tode des Ertrinkens eine Belohnung in Geld bewilligt, was hier durch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht wird. Leipzig, den 18. September 1861. Königliche Kreis-Direktion. .. . v. Burgödorff. Wittgenstein. Bekanntmachung. Es wird demnächst an denjenigen öffentlichen Plätzen, Straßen und Verkehrswegen, welche jetzt mit Gasbeleuchtung versehen werden sollen, zur Aufrichtung der Laternen, beziehentlich Candelaber geschritten werden. Wir bringen dies hier durch zur öffentlichen Kenntniß und erhalten damit zugleich die betreffenden Grundstücksbesitzer Anweisung, diesen im öffentlichen Interesse vorzunehmenden Arbeiten keinenfallS hindernd in den Weg zu treten, solche vielmehr, so weit es an ihnen ist, möglichst fördern zu helfen. Leipzig den 1. Oktober 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Bekanntmachung. Die Ln der Alten Waage neu hergestellten beide« Gewölbe im Erdgeschoß recht- der Hausflur in der Katharinenstraße nebst dazu gehörigen Räumen in dem Halbgeschoß nach dem Hofe heraus, entweder einzeln oder zusammen, und die zwei großen, aus je 3 Piecen bestehenden Geschäftsloeale in der I. Etage sollen von Weihnachten dttfeS Jahres ab, muh Befinden auch schon früher, auf S oder A Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Mirihlttftige werden anfgefordert, Donnerstag den L. Oktober dieses Jahres Vormittags >v Uhr an RathSstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu thun, worauf sie weiterer Beschlußfassung des RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtigen haben. Die LicitationS- und Miethbedingungen, so wie die nähere Beschreibung der zu vermiethenden Lokalitäten und der Grundriß können schon vor dem Termine amf dem Rachsbauamte, RathhauS 2. Etage, ungesehen werden. Leipzig den 10. September 1861. Des RathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. DaS im Rathhaus - Durchgänge neu eingerichtete, Helle Gewölbe soll von Weihnachten dieses Jahres ab, nach Befinden auch schon früher, auf drei Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige wollen sich Dvnner-tag den IE dieses Monats Vormittags 1L Uhr an RathSstelle einfinden und ihre Gebote thun, woraus sic sich weiterer Beschlußfassung des RatheS, welchem die Auswahl unter den Licitanten, so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, zu gewärtigen haben. Die LicitationS- und Miethbedingungen können schon vor dem Termine an RathSstelle eingesehen werden. Leipzig, den 1. Oktober 1861. DeS RathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation«