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Amtsblatt des und des Rqlhs der Stadt Leipzig. M 73. Donnerstag d?n 14. März. 18«1. r-, ^!i, . ^ I 'ilill jtIY'' ^ O das Verbot des Reitens auf dem Roßplatze und die Ginrichtung eines Reitplatzes betreffend. Ebenso wie das Fahren ist auch das Reiten außerhalb der Fahrwege auf allen Theilen des Roß- platzeS bei einem Thaler Strafe verboten. > In Anerkennung des vorhandenen Bedürfnisses soll dagegen das Ausreiten von Pferden auf dem Töpfermarkte, von den Anpflanzungen hinter HahnemannS Denkmal bis zu der Ecke gegenüber der Barfußmühle, außer den Messen von jetzt ab gestattet sein. Die Grenzen dieses Platzes werden durch Tafeln und'Anschläge genau bezeichnet werden und ist jedes Überschreiten derselben ebenfalls bei Einem Thaler Strafe verboten. Leipzig, den 8. März 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schmidt. Aufforderung. Es hat Herr I-r. Johann Christian Hebenstreit im Jahre 1792 für Studirende auf hiesiger Universität ein Stipendium, vorzugsweise für Abkömmlinge aus der Familie Herrn Johann HebenstreitS, welcher im 17. Jahr hunderte Pfarrer zu Neunhofen bei Neustadt an der Orla gewesen ist, gestiftet. ' Diejenigen hiesigen Herren Studirenden, welche sich als Verwandte deS genannten Pfarrers Heben streit legitimiren können, fordern wir hiermit auf, sich deshalb bis Mitte April dieses Jahres bei der Rathsstube zu melden, indem außerdem nach Verlauf dieses Termins daS fragliche Stipendium ohne Berücksichtigung der Verwandtschaft von uns vergeben werden wird. Leipzig am 11. März 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. ——— Im Bau- und Holzhofe sollen Dienstag den Hy. AHärz d. I. ftüh von 8 Uhr an folgende Hölzer: kantiges weiches Holz, 1 bis 16 Wen lang, ^/4 bis Zoll stark, - eichneS Holz, 1-t4 - - ^ - "/io - - eichene Pfosten, 2 bis 6 Ellen lang, 2 bis 3 Zoll stark, . Breter, 1 bis 7 Ellxn lang, eichneS Lagerholz, weiches Stammholz, 1 bis 19 Ellen lang, I Ahorn-, 1 buchner, 1 lindener und 8 pappelne Nutzklötzer, Fenstergewände, Treppen, Thore, Rüstböcke, Kalkhuchten, hölzerne Rinnen, so wie eine größere Quantität hartes und weiches Brennholz in kleineren Partien, gegen entsprechende Anzahlung und unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden, vorher schon beim RathSbauamte einzusehenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig den 12. März 1861. Pes Raths der Stadt Leipzig Deputation zum Bau- und Holzhofe. Bekanntmachung. DaS unter dem Rathhause, an der Grimma'schen Straße und dem Markt gelegene, zur Zeit an Herrn Gustav Marken-)orf vermiethcte Gewölbe soll auf dem Wege der Lieitation anderweit auf die-Zeit von Ostern 1861 bis Michaelis 18HL vermiethet werden. Miethlustige werden veranlaßt, den L8. März L8SL Vormittags LL Uhr in der Rathsstube zu erscheinen und ihre Gebote zu thun, worauf weitere Beschlußfassung erfolgen wird. Die Licitations - und Miethbedingungen können schön vor dem obigen Termine bei un- eingesehen werden. Leipzig, den 28. Februar 1861. ^Hes IsathS be'r Stgdt Leipzig Finanzdepntatiou. 'mit Ausnahme deS zweiten Violin-Soloftück- zu denen, die bei einigermaßen genügender Ausführung stet- fesseln müssen. Bei dieser Aufführung mußte da- schon deshalb in erhöhtem Grad« der Fall sein, weil jene Werke in wirklich künstlerischer Anordnung auftraten. Vor Allem müssen wir der Leistungen deS Orchesters und seine- Dirigenten, de- Herrn von Dronsart, in dei Wagner'schen Ouvertüre und in der A.äur-Symphonie von Beethoven gedenken. Beide große Werke gingen frisch und au- emem Gusse, in sehr verständnißvoller Nüancirung und mit innere« Zehntes Loncert des Musikvereins «vurerpe. Das letzte Eoncert der „Euterpe- hat un- ganz besonder- intereffirt und befriedigt. C- kamen die-mal zwar keine wirklichen Novitäten zu Gehör (denn die Ouvertüre zu „Taunhäuser* unh die vorgefühtte Seme au- derselben Oper waren nur für dm Coucertsaal bei un- neu, steht man bezüglich ersterer von deren verunglückter Aufführung im Gewandhau-saale vor etwa fünfzehn oder sech-zehn Jahren ab), allein die gegebenen Werke gehören