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Tageblatt Anzeiger. AmISblatt des SSmgl, BeMSgencht« md des Raths der Stadt LcWg. M zo. Mittwoch den 30. Januar. —S-SSSS-chSSSWSSSSSSM Bekanntmachung. In Gemäßheit de- 8. 19. der akademischen Gesetze, nach welchem die Wohnungskarten der Studirenden allhier alljährlich einmal gegen andere dergleichen umzutauschen sind, werden die Herren Studirenden unter der in §. 4ü. unter s. der obgedachteu Gesetze enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre Wohnungskarten längsten» bi- zu Gnde des Mongt Februar dieses Jahres in der Expedition des UniversttätSgerichtS Vormittag- von jO—12 Uhr zu produciren und sich de- Umtausche- derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird zugleich bemerklich gemacht, daß vom ersten März dieses Jahres an die bisher au-gefertigten Wohnungskarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und vom letztgedachten Tage an zur Legitimation irgend einer Art mcht mehr dienen. Leipzig am btt. Januar 1861. Das Universitäts-Gericht daselbst. Ur. Morgenstern, Univ.-Richter. Vas Leipziger Leuerlösch- und Rettungswesen und seine Reorganisation. (Fortsetzung.) Die gesammte Feuerwehr Leipzigs wird eingetheilt 1) in die stehende, festbesoldete, wozu wir auch diejenigen Mannschaften rechnen, die, wie die» bereit» jetzt der Fall, durÄ» ihr Dienstverhültniß der Stadt gegenüber gleichzeitig die Verpflichtung übemommen haben, Keuerwehrdienst zu leisten, und 2) in die freiwillige, welche von Bürgern und Einwohnern Leipzigs gebildet wird. Die feftbesoldete, stehende Feuerwehr wird gebildet durch die von den Herren Stadtverordneten vorgeschlagenen, an verschiedenen Orten der Stadt postirten Feuerwachen (Tag und Nacht), nämlich: 60 Mann, von denen stets 40 Mann präsent fein müssen und die drei Pariser Karrenspritzen bedienen. Hierzu sind ferner zu rechnen diejenigen Mannschaften, die, wie bereits erwähnt, mit der Uebernahme eines städtischen Amte» gleichzeitig die Verpflichtung, bei einem Alarmfeuer Feuerwehrdienst zu thun, übernommen haben. ES sind die» 130 Mann Nachtwächter, Laternenwärter und bei dem Röhrwese« Betheiligte. Außerdem müssen hierzu gerechnet werden 40 Mann der Arbeitercolonne, di« indessen auch nur bei einem Alarmfeuer auSzurücken verpflichtet find. Der Gesammt etat dieser Mannschaften, die im specisllen Dienst de» RatheS stehen, beträgt demnach 230 Mann. Hiervon müssen indessen in Abzug gebracht werden ea. 60 Mann nicht dienstfreie Nachtwächter und Laternenwärter, sy daß also bei einem Alarmfeuer 170 Mann als direct im Dienst* deS Rathe» stehend präsent fein würden. Diese Mannschaften sind vollkommen ausreichend, bei einem Alarmfeuer vier Spritzen tu bedienen. ES dürfte sogar möglich sein, bei einem gewöhnlichen Feuer, tpo die Alarmirung durch den Telegraphen geschieht, die auf den drei Wachen befindliche 40 Mann starke Mannschaft durch diese Kräfte dadurch zu ver stärken, daß man jedem Einzelnen zur Pflicht machte, sich sofort an den bedrohten Punct zu begeben, vorausgesetzt daß er von dem Alarm durch Telegraph etwas merkt, was durch die Auf merksamkeit, welche die au» verschiedenen Theilen der Stadt ab fahrenden Spritzen erregen, vielfach erwartet werden darf. Außer dem können alle diejenigen Mannschaften der genannten Kategorien, die sich zufällig oder wegen Dienstverrichtungen im Rathhause odfr Polizeigebäude befinden, schnell auf den bedrohten Punct entsendet werden, wie denn überhaupt bei jedem Alarm selvstver stündlich eine entsprechende Anzahl Rath»- oder Polizeidiener dahin abgehen würden, so daß wohl mit Sicherheit auf «»»reichende Bedienungsmannschaft von drei, beziehentlich vier Spritzen in dem angeaebenen Falle gerechnet werden kann. Die Bekleidung der sämmtlichen Mannschaft soll eine gleich förmige sein, doch wollen wir uns hierüber, so wie über die Ein teilung der Mannschaft weiterer Vorschläge, als nicht in unserer Befugniß liegend, enthalten; nur so viel sei hier bemerkt, daß es unS nothwendig wie praktisch erscheint, eine gewisse Anzahl der Mannschaft bei jeder Spritze als Steiger auSzurüsten und sie speeiell auf diesen Dienst einzuüben, so wie endlich jede Spritze mit einer Kopenhagener Rettungsleiter und eine davon noch etwa mit einem Rettungsschlauch und Fangtuch zu versehen. Diese Gegenstände müssen unserer Ansicht nach bei jedem Feuer, und wäre eS noch so klein, mit zur Stelle gebracht werden. Man könnte zwar dem gegenüber die Behauptung aufstellen, daß hierzu Requisirenwägen vorhanden seien und der Transport der genannten Gegenstände auf dm Spritzen sich nicht eigne. Wir haben hierauf zu erwiedern, daß, wenn hinreichende Mannschaft zur Bedienung eines Requifitenwagens vorhanden, unser Vorschlag selbstverständ lich überflüssig ist, daß aber, wenn dies nicht der Fall, der Trans port der beregten Gegenstände am sichersten und schnellsten auf die von uns vorgeschlagene Weise erfolgen kann. Wir bemerken hierbei auS eigner Erfahrung, daß der Ausführung unseres Vor schlages gar keine Schwierigkeiten entgegenstehen. Die Mann schaften der drei stehenden Feuerwachen nehme man wo möglich auS dem Bauhandwerkerstande, jedenfalls aber sehe man darauf, daß die Betreffenden die nöthige Energie, Lust und Liebe zu ihrem Amte haben. Anderntheil» aber sei die Gemeinde in Bezug auf Löhnung nicht zu karg, denn vorzugsweise bei diesem Dienst ist eS gerathener, entsprechend zu bezahlen und dann dafür gehörige Leistungen zu verlangen, als dürftig zu bezahlen und geringer oder wohl gar schlechter Leistungen gewärtig zu sein. Im Vorstehenden hätten wir die wesentlichsten Puncte der Organisation der im direkten Dienste des RatheS stehenden Feuer wehrmannschaften gegeben und bemerken nur noch, daß selbstver ständlich, fast- die Einrichtung wirklich ins Leben tritt, die prak tischen Erfahrungen das Ihrige zum Gelingen des Ganzen beitragen und die Lücken, hie in unseren Vorschlägen etwa noch enthalten, auSfülley oder endlich da» nicht Anwendbare mit dem Tüchtigeren vertauschen müssen. Wir werden unS jetzt mit der Reorganisation der freiwilligen Feuerwehr befassen, wobei wir im Voraus bemerken müssen, daß wir un» bei' Behandlung dieser Frage nur auf Zweierlei stützen können, nämlich: 1) auf die Einsicht Seiten» der Behörden wie der Einwohner schaft von der Nothwendigkeit einer Reform und 2) wenn man zu dieser Einsicht gelangt ist, auf die Unter stützung der Behörden und al» Hauptfactor — auf den Gemeinsinn der gefammten Einwohnerschaft. In Bezug auf den ersten Punct sind wir zwar nicht ganz speciell auf die Uebelstände urlsereS dermaligen Feuerlöschwesens eingegangen, wir haben jedoch einzelne und zwar die hauptsäch lichste« hervorgehoben. Daß man aber allenthalben von der Noth wendigkeit einer Reform überzeugt ist, da- dürfte eben der von den Herren Stadtverordneten gefaßte Beschluß wegen Errichtung fester Feuerwachen zur Genüge beweisen.