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2°? ^4 Bekanntmachung. -llS öffentliche, a,z ihrem Anfänge und Ende brzLiHnete Badeplätze find bestimm^: 1) eine Stelle in der Elfter, 12V Eilen lang, kinter dem JacobShaSpttal« ayz Rosenthale; 2) eine Stelle in der alten Pleiße, gegen 300 Ellen lang, zwischen der sogenannten Saubrücke und dem Schimmel'schen Garten. DaS Baden an anderen Plätzen ohne Aufficht der Fischer ist verboten. Leipzig, am 11. Juni 1838. Der Math -er Stadt Leipzig. > Berger. Schleißner. " Bekanntmachung ES wllcn auch die Häuser Nr. 14 bis mit 23 der Magazingaffe und zwar in folgenden fünf Abtheilungen, alS: 1) die Häuser Nr. 14 und IS ... . der «agazingaffe, 2) - - - 16, 17, 18 und 18 - * 3) - - - 2V und 21 - - 4) - - - 22, 23 und 24 - § uyh 3) daS HauS - 23 - - abgebrochen und deshalb an den Meistbietenden uiHer Vorbehalt der Putzwahl unter den Licitanten verkauft werden. Kauflustige haben sich Dienstag den MG Juni d. I. als Ln dem dazu bestimmten LicitationStermine Vormittags um U Uhr bei der RathSftube einzufinden, ihre Gebote zu thun und stch fernerer Resolution zu gewärtigen. Im Uebrigen können die nähern Bedingungen der Licitation bei unserem Bau amte ungesehen werden. — ' . Leipzig, den l3. Juni 1838. Der Skath der Stadt Leipzig. . . V ^ Berger. Bekanntmachung. Freitag den 18. Juni früh 8 Uhr werden auf dem diesjährigen Schlage des Kuhthurmer Reviere- mehrere Hundert Haufen Stockholz versteigert werden. AuS den am AuctionStage bekannt -ü*machenden LicitationS - Bedingungen wird be merkt, daß sofort auf jeden Haufen eine Anzahlung von 10 Ngr. zu leisten ist. Leipzig, den 8; Juni 1838. DeS Rath- Aorstdeputation. Verpachtung. Die diesjährige Nutzung der Kirsch-Anpflanzung auf der Mockauer Straße vom Gerberthore an bis an die Flurgrenze der Petscher Mark soll an den Meistbietenden gegen sofortige baare Zahlung mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten verpachtet werden. ES haben sich darauf Reflectirende " Dienstag den DB. Juni Vormittag- G Uhr in der Marstall - Expedition einzufinden, ihre Gebote zu thun und sodann weiterer Nachricht zu gewärtigen. Leipzig, den 17. Juni 1838 DeS ÄkathS der Stadt Leipzig Dekonomie-De! eputation Verhandlungen der Stadtverordneten am 10. Juni 1858. Rach Eröffnung der Sitzung wurde zu dem Verkaufe de- der Stadt zugehörigen Durchgang- durch da- Grundstück Nr. 7V5 am untern Park an die Wagnerschen Erben, für dm Preis von 200 Thlr., nachträglich und einstimmig Zustimmung ertheilt. Sodann trug St.-V. Wi tisch 1. ein Gutachten der vereinigten Ausschüsse zu hm Kirchen, Schulen und milden Stiftungen und züm Barr-^ Oekono- mir- und Forstwesen vor über die Errichtung eine- neuen Waisenhause- oberhalb des Johanni-thal-. Ueber die die-faU- befolgten Grundsätze macht de; Gtadtrath folgende Mittheilung: „Nachdem die Stadtverordneten mittelst Communicat- vom „7/4. März 1850 die Umgestaltung der hiesigen Waisenversorgung „zur Sprache gebracht und darauf angetragen hatten, daß wir „de-hald namentlich unter Berücksichtigung de- System- der Fa milien- Erziehung und der Erziehung ty ländlichen Anstalten um fassende Erörterungen anstellen möchten, theilten wir Ihne« „unterm 21. December de- gedachten Jahre- mit, wa- auf diesen „Antrag von un- verfügt wordm war. Wir habm seitdem diesem „wichtigen Gegenstände fortwährend unsere Auftuerksanzkejt zuae- „wendet, find aber bei wiederholter reiflicher Erwägung zu dem Re sultate gelangt, daß Leipzig ei« größere- Waisenhaus in keiner „Weife mtdehrm kann." „Die Idee, dm armen der öffentliche^ Kfirsorge anheim fallen den Waisen dm Verlust der Aeltern dadurch Möglichst zu ersetzen. /, ,/ ,/ daß man sie rechtschaffenen Familien zur Erziehung anvertralrt, hat an und für sich etwa- sehr Ansprechende-. Denn die Familien- Erziehung der Küider ist allerdings da- naturgemäßeste. Allein „die Ausführung dieser Erziehung der Waisen im Ganzen und „Großen scheitert bet un- an dem Mangel geeigneter, d. h. solcher //Pflegeältern, die sich der ihnen anzuvertrauendm Waisen au- wahrer Menschenliebe und nicht de- Vortheil- wegen annehmen und neben dem guten Willen auch Kraft, Fähigkeit und Aus dauer gmug besitzen, dm zu übernehmenden Verpflichtungen vollständig gttecht zu werden. Dieser Mangel hat sich durch folgende Lhatsachen unläugbar herau-gestellt. In Folge unserer Aufforderung zur Uebernahme von Waisen im Jahre 1850 mel deten sich, wie wir dm Stadtverordneten bereit- mitgetheilt habm, „mehr als 1100 Personen bei un- an, es schienen jedoch von „diesen bei «äh«« Erörterung ihr« Verhältnisse nur 155 Per sonen zur Berücksichtigung geeignet. Dmn unver-eirat-ete oder „geschiedene Fraum-persone«, Almosenempfänger. Personen, die „wegen Eigenthum-- od« and«« erheblicher Vergehen bestraft „wordm find, od« in eine» Übeln Rufe stehen, der Trunksucht „ergeben sind, Ehelmte, die mehr al- vier unerzogme Kinder habe», aus der Erziehung von Kindern ein Gewerbe rypchen, auß« dem Hause ihre Beschäftigung haben, od« bereits in einem höheren Lebensalt« stehen, konnten entweder gar nicht oder doch „nur zum Lheil ausnahmsweise als Psiegealter» berücksichtigt werdm." Wir lisßen deshalb üb« die nur gedachten 155 Familien bei btm Polizei-Aiyte «eitere sorgfältige Erörterungen anstellen, und das Ergebnis derselben »qr, daß yur S5 davon den Au- forderunggn entsprach-», hie man von Haus aus an diejenigen mach« muß, denen «an Kind« und insonderheit Waise« zur „ „ // „