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Leipziger Tagevlatl und Anzeiger. A44. Sonntag den 10. December. 1854. Mittwoch den 13. December ». e. Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Gutachten des Ausschusses zum Marktwesen über die Eingabe des Herrn Dr. Kormann, die Beseitigung der Meßschau- und Schenkbuden vom Roßplatze betreffend. 2) Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen, den Bauplatz für das zu errichtende neue Museum betreffend. Bekanntmachung. Zum B.sttn der Lheater-Pensions-Anstalt wird als diesjährige zweite Benefizvorstellung Montag den II. December d. I. Die Weiber von Weinsberg, romantisch-komische Oper in drei Aufzügen von Theodor Apel, Musik von C. E. Conrad, aufgeführt werden. Geleitet von der Hoffnung, daß die Wahl des Stückes in Verbindung mit dem oben angeführten Zwecke sich der zahlreichen Teilnahme des geehrten Publikums zu erfreuen haben werde, bemerken wir, daß Herr K. R. Schlick (Firma Schirmer und Schlick) sich der Beaufsichtigung des Eaffengeschäfts gütigst unterzogen hat. Leipzig, den 8. December 1854. Der Ausschuß zur Verwaltung des Theater-PensionS-FondS. Landtagsmittheilungen. Siebenundzwanzigste Sitzung der zweiten Kammer am 8. December. Die zweite Kammer hat heute die Berathung über den Ent wurf de- OrganisatkonsgesetzeS beendigt und denselben in der Schluß abstimmung mit den beschlossenen Modifikationen gegen 6 Stimmen angenommen. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung be fand sich weiter der Bericht der Finanzdeputation über das aller höchste Decret, die Verabschiedung der Civilliste betreffend. Die Kammer hat der desfallsigen, zwischen den königlichen Commiffarien und der Finanzdeputation getroffenen Vereinbarung über Feststellung der Civilliste ohne Debatte und einstimmig ihre Genehmigung er- theilt. Nach der letztem Abstimmung nahm der Präsident Ge legenheit, den in der heutigen Sitzung wiederholt bethätigten Ge fühlen der innigsten Anhänglichkeit und Verehrung der Kammer für da- hohe Königshaus durch einige Worte noch besonder» Aus druckzu verleihen, welchem sich ein dreimalige- Hoch der Kammer auf Se. Majestät den König anschloß. Unsere Immobrliar-Srandversicherimgen. Unter dieser Aufschrift erschien in Nr. 314 de- Leipziger Tage blattes zuerst ein Aufsatz, der die schon oft deregte Angelegenheit: Aufhebung de- Zwange-, die Gebäude bei der Landesanstalt ver sichern zu müssen, an den jetzigen Landtag zu bringen den Zweck batte, und dabei auf die geringen Beitrage, welche Privatgesell schaften dafür erheben, hinwies. Die Redaktion hielt in einer Nachschrift zu diesem Artikel bei dm jetzigen vielen Bränden und de« Sammlungen für die Verunglückten die Frage «eit wichtiger: ob es nicht woylgethan sein dürfte, die Versicherung de- Mobilia^ zur Pflicht zu erheben, zum Zwange zu machen. Ein zweiter Aufsatz in Nr. 318 schlupft über die Hauptfrage hinweg und faßt nur die Nachschrift der Redaction in s Auge, wobei er aber mit sich selbst in Zwiespalt geräth, indem er eS zuerst für ein großes Unglück ansieht, wenn in Sachsen Alles versichert wäre, hinterher aber zur Sprache bringt, daß nur wenige im Lande concessionirte Gesellschaften in Orten mit ausschließlich weicher Dachung Versicherungen annehmen, und die andern, die sich davon zurückziehen, ebenfalls von der Regierung dazu angehalten werden sollten. In Nr. 320 des Tageblattes sind wieder zwei denselben Gegenstand berührende Aufsätze enthalten, die beide dem Vorschläge der Redaction das Wort reden, und davon der letztere die Ein wendung deS Verfassers in Nr. 318 mit wenigen Worten zu ent kräften sucht, während der erste zu ernsten Betrachtungen über die vielen Brände hinführt und die Sammlungen für Abgebrannte nicht für das geeignete Mittel hält, den traurigen Folgen gründ lich abzuhelfen. Er schlägt eine Generat-Eollecte durch das ganze Land vor, um durch deren Ertrag durch die Gemeinden daS Mobiliar aller Einwohner bei Privat-Feuerversicherung--Gesell schaften zu versichern, insoweit diese eS nicht schon selbst gethan haben würden. Wir unsererseits halten diesen, wiewohl recht gut gemeinten Vorschlag nicht für ausführbar, obgleich die Idee viel für sich hat, nähern uns dessen Ansichten aber am meisten. Endlich bringt Nr. 325 unter der Aufschrift „Versicherungswesen" einen Artikel, der auf die Vortheile hindeutet, die Versicherung zum Gtaat-monopol zu machen, und eine gezwungene allgemeine Betheiligung erst für das Rechte hält, später aber den Plan wieder fallen läßt und jene Vortheile au- dem großen Nutzen, welchen unsere deutschen Actimgesellschasten jährlich ihren Actionairen gewähren, adleitet. Diese-, und was er sonst noch dm Regie rungen bei Regulirung von Brandschaden Seilen- der Versicherungs gesellschaften anräth und an dm betreffenden Versicherungsanstalten zu tadeln findet, verräth durchweg einen geringen Grad von Kenntuiß de- Derfahrm- derselben, der öfter- unbilligen Ansprüche der Calamitosm und der Maßregeln, die zur Sicherheit und zum Bestehen der Anstalten nothwmdig sind. Dabei ist der Verfasser die Nachweise über die Vortheile, welche dem Staat au- einem Monopole erwachsen solle«, ebm so gut schuldig gebliebm, al bte Projektanten in Belgien (1846) und in Frankreich (1851), welche die Staatsfinanzm durch den Vorschlag eines Monopols