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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ SI4. Freitag den 10. November. 1854. Landtagsmittheilungen. Siebente öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 8. November. Die erste Kammer hat sich heute mit der Berathung des spe- ciellen TheilS des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs beschäftigt. Elfte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 8. November. Der wichtigste G^enstand betraf den Bau der Aittau-Reichen- berger Eisenbahn. Mit dem Schlußworte des Referenten wurde die Debatte geschloffen und zur Abstimmung verschritten, bei welcher die nachstehenden Deputationsanträge einstimmig und beziehentlich diejenigm unter IV. und V. gegen 1 Stimme Annahme fanden. Die Kammer beschließt: I. „den mit der k. k. österreichischen Regierung über das Aittau- Reichenberger Eisenbahnunternehmen dargelegten Verhand lungen ihre Zustimmung zu ertheilen," II. in der ständischen Schrift sich dahin auszusprechen: „wie die GSänbNiirsammlung tz. S de- getroffenen UebereinkommenS dahin verstehe, daß unter dem auf den Bau der betreffenden EißnMchw ««»endeten Capitale das gesammte Anlagekapital, einschließlich der Betriebsmittel und der Zinsen während der Bauzeit begriffen sei," III. gegen die hohe Staatsregierung das Gesuch auszusprechen: „eS wolle Hochdieselbe in den Verhandlungen mit der k. k. österreichischen Regierung darauf Bedacht nehmen, im Vor aus die Nachtheile abzuwenden, welche ein Nichteinhalten der kn Art. 1.2. der Uebereinkunft festgesetzten Frist, falls ein Aufschub oder eine Verzögerung de- Baues durch eine bedroh liche Wendung der gegenwärtigen politischen Verwickelungen nothwmdig oder wünschenSwerth gemacht würde, nach sich ziehen könnte;" IV. „zu genehmigen, daß sich die Staatskasse an dem auf Grund der gegenwärtigen Vorlage auszuführenden Eisenbahnunter nehmen nach Maßgabe de- ihr zustehenden AntheilS an der Löbau-Aittauer Eisenbahn, d. i. nach einem Viertheil des Anlagekapital- und daher mit 625,000 Thlr. betheilige," V. sich auch damit einzuverstehen: „daß seiten der Regierung die Erklärung ertheilt werde, es würden die etwa nicht zur Zeichnung durch Private gelan genden Zittau - Reichenberger Eisenbahnactien ebenfalls für Rechnung der Staatskasse übemommm werden," VI. „die Genehmigung der Kammern, in so weit sie erforderlich ist, zu den dem allerhöchsten Dekrete vom 10. Oktober d. I. beigefügten EoncessionSbedingungen für das Zittau - Reichen- berger Elsenbahnunternehmen, so wie des mit der Löbau- Aittauer Eisenbahngesellschaft getroffenen Abkommens in der ständischen Schrift ausdrücklich auszusprechen." l .'. , Verhütung -er unr«-et«ü-igen Stellung der Luhne bei Kindern während der Vechfelperiode. Diese Unregelmäßigkeit kennt man unter dem Namen Schief stand der Zahne, welche vorzüglich die 6 vordersten der blei- bendenALHne betrifft und besonders dadurch erzeugt wird, daß die bleibenden Schneide- und Eckzähne wegen ihrer Breite nicht hinlänglichen Raum im Kiefer haben. Ein bleibender Schneide zahn liegt öfters unter 2 Milchzähnen, diese widerstehen zu sehr, und deshalb bricht jener da hervor, wo weniger Widerstand stattfindet, nach innen oder seltener nach außen. Zur Zeit, wenn der Augenzahn durchbricht, sind die auf beiden Seiten befindlichen bleibenden Zähne schon vorhanden, nämlich der Seiten- schneidezabn und der erste Backzahn, welche oft dicht am Milchaugenzahn stehen, so daß, wenn dieser ausfällt, ein sehr enger Raum vorhanden ist. Wenn zufällig der Milchaugenrahn vor der Zeit des Wechsels ausgenommen worden, so ist der Raum noch viel kleiner; der breite bleibende Augenzahn paßt nicht hinein und muß deshalb außen Hervorkommen. Mit Hülfe der nachstehenden Tabelle wird man mit einem Blicke die verschiedenen Epochen übersehen können, in denen sich in der Regel die Zähne des zweiten Zahnen« zeigen. 6. bis 7. Jahre erscheinen die 4 ersten Mahlzähne. 2 mittl. unt. Schneidezähne. Im Im 7. bis 8. Jahre Im 7. bis 9. Jahre Im 8. bis 10. Jahre Im 9. bis 11. Jahre Im 10. bis 12. Jahre Im 11. bis 13. Jahre Im 12. bis 14. Jahre Im 18. bis 25. Jahre /, // ,/ // /, // // ,/ ,/ // 2 mittl. od. Schneidezähne. 4 seitl. Schnekbezähne. 4 ersten Backenzähne. 4 Eckzähne (im OdeMß« Au- genzähne genannt). 4 zweiten Backenzähne. 4 zweiten Mahlzähne. 4 sogenannten Weisheitszähne. Beim weiblichen Geschlecht erscheinen die WeiSheitSzähne oft gar nicht oder nur zum Theil, weil bei demselben im Durchschnitt die Kieferknochen weniger ausgedehnt sind als bei dem männ lichen. Man kann oft im Voraus wissen, daß alle Zähne eine schiefe Richtung nehmen werden, wenn die Milchzähne sehr gedrängt stehen und vielleicht der erste bleibende Zahn nach innen hervorbricht ; außerdem erkennt man es daran, daß nach innen oder außen am Zahnfleisch, an der Stelle, an welcher der Milchzahn sitzt, welcher zur Zeit wechseln muß, eine kleine und feste Erhabenheit sich bildet, oder an der Länge des Zahnfleisches, und in manchen Fällen an dem Lockerwerden eines benachbarten Milchzahn-. Abgesehen davon, daß schon ein schiefstehender Zahn dem Munde ein schlechtes Aussehen giebt, so hat er außerdem oft Einfluß auf die Stellung der benachbarten Zähne, mehrere beeinträchtigen sogar die entgegengesetzten Zähne, indem öfter dadurch die Zahnbogen unförmlich werden, ja in manchen Fällen gehen daraus sogar Ver letzungen der Zunge und Backe hervor. Um diese- Schiefsteh-n der Zähne zu verhüten, würde nun folgendes Verfahren zu beobachten sein. Bemerkt man zur Zeit des zweiten Zahnens, daß ein Zahn nach innen oder, außen oder auch in seiner gehörigen Stelle, aber schief Hervorkommen wird, so muß man sogleich einen oder zwei Zähne auSziehen lassen, damit der neue Zahn Platz bekommt, auch wenn sie «och,nicht locker wären. Der neue Zahn wächst dann oft von selbst gerade; wäre die- aber nicht der Fall, so muß man täglich mehrere Male d-n unregelmäßig stehenden Zahn etwa- stark nach der Lücke zu drücken; die- darf nicht versäumt und eben so wenig dem Kinde allein über lassen werden, weil sich dasselbe theilS nicht darum kümmert, theilS auch den sehr geringen Schmerz fürchtet und deshalb da- Drücken unterläßt oder viel zu schwach macht. — In vernachlässigten Fällen aber, wo die bleibenden Zähne schon ganz in schiefer Richtung