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UN- Anzeiger. 312. Mittwoch dm 8. November. Bekanntmachung. Nachdem von mir zur Wahl des Landtagsabgeordneten für den ersten bäuerlichen Wahlbezirk und dessen Stellvertreters der -v. dieses Monats Vormittags LO Uhr anberaumt und zum Orte der Wahlhandlung das Gasthaus „zum sächsischen Hause" in Connewitz bestimmt und an die auS den Urwahlen in den 54 Wahlabtheilungen des Wahlbezirks hervorgegangenen Wahlmänner die erforderlichen Vor ladungen erlassen, auch Anordnung getroffen worden ist, daß die Steuer- und Wahlliste nebst Wahlmänner-Verzeichniß an allen Gerichtsstellen der zu den Urwahlen delegirt gewesenen Obrigkeiten ausgehängt werde, wird solches mit dem Be merken hiermit bekannt gemacht, daß Reklamationen gegen die Wahlliste nur bis zum 22. dieses MonatS stattfinden. Leipzig, am 3. November 1854. Der Königliche Wahl-Commiffar im ersten bäuerlichen Wahlbezirke, Supernumerar RegierungS - Rath Graf zur Lippe. Bekanntmachung und Erinnerung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Lurusgegenständen zu dem Kriegsschulden-Tilgung»-Fonds dieser Stadt zu entrichtende Abgabe ist auch auf den instehenden Termin November jetzigen Jahres nur nach demselben Ver hältnisse wie in den vorhergegangenen Terminen abzuführen. Wie wir daher erwarten können, daß die aus diesen Termin verfallenen Beiträge ohne allen Rückstand gehörig werden abgetragen werden, so haben wir auch an die unverweilte Berichtigung der auf frühere Termine noch außenstehenden Reste um so ernstlicher zu erinnern, als wir diese unterbleibenden Falls nunmchro durch militairische und nach Befinden gerichtliche Execution einbringen lassen müßten. Leipzig, dm 2. November 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntma chung. Um wegen des Schulunterrichts für diejenigen Kinder, die noch keinen solchen genießen und sich zur Aufnahme in die 111. Bürgerschule eignen, die nöthigen Einrichtungen treffen zu können, ist es nöthig, die Zahl dieser Kinder in Zeiten kennen zu lernen. Deren Aeltern und Erzieher werden daher hiermit aufgefordert, sie von jetzt an bis spätestens den LS. November d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzumelden und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter des anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken eingeimpft worden sind, gleichzeitig mitzubringen. Nach erfolgter Prüfung der Anmeldungen wird weitere Bescheidung der Betheiliaten erfolgen. Leipzig, am 28. September 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. lieber Lheuerungszuftände. E< wurde kürzlich in diesen Blättern die Errichtung von Ge- treidehandelSmagajinen empfohlen. Der Nutzen, welcher für die Bewohner einer Stadt und für die Unternehmer daraus entsprin gen würde, ist zwar nicht zu verkennen, allein eine Abhülfe deS allgemein« Mangel» und der herrschenden Theuerung schaffen sie nicht, ja, fie dürsten eher das Gegentheil bewirken, wenn dergleichen Magazine in mehreren großen Städten zugleich errichtet würden, denn durch das Aufspeichern großer Quantitäten Getreide wird dem freien Verßehr zu viel entzogen. S» würde zwar durch solche Ma- gapae dew Bewohnern einzelner Städte genutzt, allein im Allge meinen mehr geschadet, und dürsten sie aus diesem Grunde nur rm beschränkten Maßstade zu empfehlen sein, um so mehr, als dergleichen Unwruehmun-M zu sehr den gehässigen Charakter eines Monopol» de- Capital» «nahmen. In Zeiten wie die jetzigen sollte da» Hauptaugenmerk der Re gierungen sowohl al» der bemittelten Staatsangehörigen darauf gerichtet sein, dem Mangel abzuhelfen und der Theuerung zu steuern. Um dieses zu erreichen, giebt es nur zwei Mittel: L) Einfuhr vom getreidereichen Auslande. 2) Haushälterische Verwendung der selbsterbauten Früchte, wenn die Ausuhr vom AuSlande fehlt. Da wir wegen der Kriegszustände auf Einfuhr von der rus sischen Ostsee und dem schwarzen Meere, unseren HauptbeziehungS- quellen, verzichten müssen, so sind wir folgerecht darauf angewiesen, unsre selbst erbauten Vorräthe so zweckmäßig zu verwenden, daß kein Mangel und keine übermäßige Theuerung entstehen kann. Da steht denn ganz natürlich, um beides zu erreichen, ein Verbot oder doch wenigstens eine Beschränkung des BranntweinbrennenS, wo durch bekanntlich bedeutende Quantitäten Getreide und Kartoffeln dem Verbrauch als Nahrungsmittel entzogen werden, öden an.