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Leipziger und ,l7i Anzeiger. 171. Dienstag den 20. Juni. L854. Bekanntmachung, die unentgeltliche Einimpfung der Schutzpocken betreffend. Die unentgeltliche Einimpfung der Schutzpocken wird in diesem Jahre allen unbemittelten Personen jeden Alters, welche in hi siger Stadt und deren Weichbild, so wie in den unter die JckliSdiction des hiesigen Landgerichts und Kö niglichen KrcisamteS gehörigen Ortschaften wohnen, hiermit angeboren. > . Dieselbe soll von und mlt dem L4. Juni d. I. an während eines Zdit^umeS von acht Wochen und zwar m jeder Woche Mittwochs Nachmittags von S Nhr art im großen Saale der alten Waage am Markte hier stattfinden. Leipzig, am 31. Mai 1854. Der Stath ^er Stadt Leipzig. Koch. . . - G Mechler. Tagesbefehl ^ an die Communalgarde zu Leipzig, den,16. Juni 1854. ' A«» VrM» «ad vierte» diesjährigen Ex-rciren rücken da« dritte und vierte Bataillon Mit1»vch den 21. Zuni, das erste und zweite Bataillon ^eitwg dm SS. Juni, daS dritte und vierte Bataillon Mv»t»g den 26. Juni, daS erste und zweite Bataillon Mittwoch den 28. Juni aus. — Die Mannschaften haben sich hierzu in vorschriftsmäßiger Dienstkleidung ohne vorhergegangenes Dienstsignal auf den treffend« Sammelplätzen zu der auf den Eommandirbillets angegebenen Zeit pünktlich einzufinben. Im Fall da- Exercirm an einem dieser Tage unterbleiben müßte, wird durch die Tamboure und Signalisten daS Signal „Loi gegeben werden. Der Eommandant der Co«m»«»lgarde. H. W. Neumeister. te- l!" Die Armenfreunde. Vor einigen Tagen hat die hiesige „Gesellschaft der Armen- fteunde" ihren sechsten Jahresbericht sammt Verzeichniß ihrer thätigen Mitglieder und ausführlichem Caffenberichte auf 1853 veröffentlicht, und geben wir daraus kurz Folgendes. Die Einnahme hat betragen 1509 Thlr. 15 Rgr. 2 Pf., darunter 540 Thlr. 2 Ngr. 7 Pf. regelmäßige Beiträge und VS9 Thlr. 29 Ngr. 2 Pf. Geschenke. AuSgegeben sind worden 1230 Thlr. — Ngr. 1 Pf., und davon mir 254 Thlr. 10 Ngr. 1 Pf. baare Geldalmosen; ferner 74 Thlr. 23 Ngr. in Vorschüssen, 29 Thr. 27 Ngr. 1 Pf. für Arzneien, 17 Thlr. 5 Ngr. 1 Pf. Ausgaben für die Nah- und Vtrickschule und anderen Unterricht, so wir endlich 9 Thlr. 14 Ngr. 9 Pf. an Unkosten; alle übrigen Gelder sind zu Unterstützungen in Dar reichung von Esmitteln und Brennmaterial verwendet worden. Da- Nähere über die erlangten Einnahmen und gemachten Aus gaben theilt der beigegebene, vom Herrn Cand. Naumann ab- grfaßte Geschäftsbericht mit. Daraus ersieht man zugleich, wie r- nur durch die aufopfemde Liebe einiger Freunde der Gesellschaft und deren Mitglieder möglich gewesen ist, mit so geringen Un kosten daS gan»e UKterstützrrngSwerk zu betreten. Dem gm. Jahresberichte ist aber auch noch em höchst interessanter, ja man kann wohl sagen ein für die ganze protestantische Armen pflege überaus wichtiger Vortrag de- Herrn Prof. l)r. 8 indner «über die Regeln und Grundsätze der christlichen Armenpflege in der ersten Zeit der Reformation" bei- aedruckt, auf welche« wir ganz besonders aufmerksam machen. In ch» iß klar nachgewi^en, „wie unrecht man thut, unseren Vätern vorzuwerfen, sie hätten bei dem Glaubm die Liede vergessen, und dies sei edm der Grunbfehler der Reformation"; wie im Gegen- theile sie nach echt christlichen und ganz rationellen Grundsätzen die Armenpflege getrieben haben, so daß man behaupten könnte, eS werde hierin nicht eher besser werde«, als bis wir wieder zu den Ansichten unserer Vorältern zurückgekehrt sind. Höchst interessant sind die Hinweisungen auf die Quellen, aus welchen der Vortrag geschöpft ist. Darüber lesen wir Seite 9: „Es liegen uns eine Reihe deut scher Städteordnungen vor; in fast jeder derselben befindet sich ein Abschnitt über die Armenpflege, meist unter der Ueberschrift: Ord nung deS gemeinen KastenS; außerdem haben wir einige Akten stücke, die unter demselben Titel sich speckrll mit der Armenpflege ausführlich beschäftigen, gewöhnlich in Verbindung mit den Grund sätzen über Erhaltung der Kirchen, der Pfarreien und der Schulen. Den Anfang macht die löbliche Ordnung der fürstlichen Stadt Wittenberg, im Jahre 1522 von Carlstadt ausgearbeitet, wäh rend Luther auf der Wartburg, seinem PatmoS, der christlichen deutschen Welt die ewig giltige Welt- und Heilsordnung als Grund lage für alle spätem HauS- und Stadtordnungen in der eignen theuren Sprache zugänglich machte. Auf sie gründet sich die Ord nung eines gemeinen Kastens, von dem Rache und chen Gemeinde- gliedrrn der sächsischen Stadt LeiSnig für dieselbe ausgearbeitet (1524), von Luther mit einer, die dargelegten Grundsätze billigen den Einleitung veröffentlicht, in welcher er wünscht, daß dieselbe ein allgemeines Exempel werden möchte. Sle ist da- auch wirklich geworden; alle spätem stimmen mehr oder minder mit ihr überein. Noch in demselben Jahre arbeitete der Rach zu Magdeburg nach denselben Grundsätzen eine: Ordnung des gemeinen Kastens, der dürftig« Armuth zu Gute, auS; 1525 folgte der Rach und d!e Behörde in Stralsund mit einer Kirchenordnung nach, deren Ver fasser der treffliche Johanne- AepinuS ist, später Pfarrer in Ham-