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Leipziger and Anzeiger. 144. Mittwoch den 24. Mai. 1884. -> .<ri i n./i 0il< Bekanntmachung und Erinnerung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen Luxusgegenständen zum hiesigen Stadtschulden-Tilgungs-Fonds zu entrichtenden Abgaben sind auch auf den jetzigen Maitermin nur nach dem bisherigen Verhältnisse abzuführen. Wie wir daher erwarten können, daß die Entrichtung derselben ohne allen Rückstand erfolgen werde, so haben wir zugleich die unverweilte Berichtigung der noch auf frühere Termine außenstehenden Reste hierdurch in Er- mncrung zu bringen, indem unterbleibenden Falls wegen dieser Reste nunmehr die vorgeschriebenen executivischen Maß regeln in Anwendung kommen müßten. Leipzig, den 13. Mai 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. - Koch. Vermiethung. ES soll die in dem Schuppengebäude auf dem Trödelmärkte allhier befindliche dritte Abtheilung von Michaelis d. I. an mittelst Meistgebots mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten und jeder andern Verfügung vermiethet werden, und ist hierzu der SO. dieses Monats terminlich anberaumt worden. Mirthiustige haben sich daher gedachten Tage- Vormittags um II Uhr bei der Rathsstube einzufinden und ihre Ge bote zu Lhu«, sodann aber weiterer Resolution sich zu gcwärttgen. Lei " * * " Leipzig, den 16. Mai 1854. DeS Rathes der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conten werden hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß die Duplicatcertificate oder an deren Stelle Eertificatverzeichniffe über die in der jetzigen Ostermeffe verkauften Warenposten längstens bis Donnerstag de« 2S. Mat n. v. Abends v Uhr, an Welchem Tage der AbschreibungStermin für gedachte Messe ablöluft, an die Conto - Buchhalterei, woselbst Formulare von Certlficat- Berzeichniffen in Empfang genommen werden können, einzureichen sind. Leipzig, den 18 Mai 1854. Königlich Sächsisches Haupt-Steuer-Amt. ' - Leipnitz. Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf die von der König!. StaatStelegraphen-Direktion unter dem 16. d. M. in der Leipziger Zeitung erlassene Bekanntmachung ist da- unter dem 1. Mai für den Gebrauch des Publikums erlassene Telegraphen-Reglement von jetzt an bei dem hiesigen GtaatStelearaphm - Bureau käuflich zu empfangen. Der Betrag dieses Reglement- ist mit angebundener Karte 7'/2 Ngr., ohne diese Karte 5 Ngr. und die Karte einzeln 8 Ngr. Leipzig, den 22. Mai 1854 König!. StaatStelegraphe» - Dnrea«. Fr. Nestler, Vorstand. Noch etwas über Stenographie. Der in Nr. 122 d. Bl. au- dem Dresdner Journal und der Leipziger Zeitung wiederholt zur Oeffentlichkeit gebrachte Aufsatz über dieWebeutung der Stenographie thut auf erfreuliche Weise dar, wie sehr man von vielen Seiten her schon geneigt ist, die für die jünger« Juristen stellt und die Erlernung derselben diesen angeleaentlichst empfiehlt, so ist Einsender diese- vollkommen damit einverstanden und will nur einige kurze Bemerkungen daran knü pfen, und den allgemein er n Standpunkt der Nützlichkeit nicht nur, sondern der Unentbehrlichkeit der Stenographie für jeden Gebildeten, der die Feder führt, in- Auge fassen, wobei ausdrück lich bemerkt wirb, daß die- einzig im Interesse für eine so schöne, der weitesten Verbreitung würdige Kunst und für diejenigen ge schieht, die mit derselben noch nicht vertraut find. Es könnte an und für sich ziemlich unnöthia erscheinen, den Nutzen und die Vortheile einer Schreibweise predigen zu wollen, die mit sechs - bis achtfacher Ersparung an Zeit, Raum und Mühe Gehörtes, Gedachte- und Gelesene- auf dem Papiere für alle Zeiten und für jeden, der sie erlernt hat, verständlich, festhält; allein viele haben sich von der Erlernung derselben durch die irrige Vorstellung abschrecken lassen und lassen sich noch abschrecken, daß die Steno graphie eine Schreibart sei, in welcher vermittelst eingeübter, für alle vorkommenden sprachlichen Ausdrücke elgmdS sixirter Zeichen und Charaktere, die dem Gedächtniß eingeprä'at und mechanisch müh sam erlernt werden müßten, recht schnell geschrieben werden könne. Die- ist jedoch nicht der Fall, sondem di« Stenographie besteht eben so, wie unsere gewöhnliche Schrift, au- einfachen und toicht zu zeichnenden, nur eigenthümtich mit einander zur Verbindung und Verschmelzung kommenden Buchstaben, deren Abbreviatur in den Silben und Worten auf da- Wesentliche de- SprachklangeS und auf den Satzbau gestützt ist. Ihre Erlernung ist daher bei einiger intellektueller Befähigung,