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Tageblatt and Anzeiger. ^ 71. Sonntag dm 12. März. 1854. 4 » Bekanntmachung. In Gemäßheit der Mäklerordnung bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir heute den hiesigen Bürger Herrn Karl Gustav Hoffmann als Meß-Waarenmäkler für den hiesigen Platz verpflichtet haben. Leipzig, den 7. März 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. . , Kittler. Verhandlungen der Stadtverordneten am A März 1854. Nach Eröffnung der Sitzung widmete der Vorsteher, Adv. Francke, dem Andenken deS kürzlich verstorbenen Ersatzmannes Destillateur Freygang einige Worte der Erinnerung. Bei dem Vortrage über die zur Registrande eingegangenen Gegenstände ertheilte da- Collegium seine Zustimmung zu der Be stellung de- Adv. Ludwig Müller allhier al- Aktors der Stadt- gemeinde in Sachen derselben gegen den Gütervertrcter des zu dem Vermögen de- Schneidermeister- Mosich ausgebrochenen Concurses. Der Gütervertreter hat nämlich die Stadtgemeinde auf Heraus gabe einer Camion von 200 Thlr. belangt, welche Mosich in einer wider ihn anhängigen Untersuchuna beim Criminalamte bestellt und durch dm Bruch de- Handgelöbnisses verwirkt hat. Der Vorsteher, auf da- Interesse hindeutend, welche- die Ge meindevertretung daran nehmen müsse, über den Ausgang der für die Vt-tztgemeinde geführten Rechtsstreite unterrichtet zu sein, stellte hierzu den Antrag: da- Collegium möae den Rath ersuchen, am Schlüsse jeden Jahre- über dm «rfolg der im Laufe desselben beendeten, für die Stadt geführten Prozesse Mittheilung zu machen. Der Antrag fand einstimmige Annahme. Gt.-V. vr. Hauschild stellte hierauf die Frage, ob die Gtadtgemeinde besondere, fest angestellte Actoren habe, wie z. B. der I Staat in den Finanzprocuratoren. Rach seiner Meinung sei dies sehr »ortheilhaft, da sich von solchen bleibenden, mit allen ein schlagenden Verhältnissen bekannten Vertretern eine sichere, schnellere und glücklichere Beendigung der Prozesse erwarten lasse. Adv. An- schütz mlgegnete darauf, daß er eine solche Einrichtung nicht für erforderlich halte, indem gewiß jeder öffentliche Sachwalter auch für befähigt zur Führung der städtischen Rechtsgeschäfte anzusehen sei. Biervorsteher Klein fügte hinzu, daß der Rath seit einigen Jahrm im Wesentliche« dem Wunsche des Vr. Hauschikd ent spreche, indem er in der Regel dem Herm Adv. Ludwig Müller die Prozesse für die Stadt überlrage. St.-V. vr. Heyn er erachtete r- für angemessen, auch bei Führung der RechtSstreitig- keiten der Gemeinde die Concurrenz walten zu lassen. Der Vor steher wie- demnächst auf tz. 185 der Städte-Ordnung hin und sprach die Befürchtung aus, daß das Zustimmung-recht des Colle gium- darunter leidm werde, wmn man einmal für immer bleibende Actoren ^stelle. Da St.-V. Vr. Hauschild einen besonderen Antrag nicht stellte, so wmde dieser Gegenstand verlassen. Die Anstelluna de- Sparkassen - Expedienten Popp als Con- troleurs beim Lechhause wurde mitgetheilt, auch der städtischen Arbeit-nachweisuna--, so wie der Speiseanstalt und deren Leitern für Übersendung der Jahresberichte über ihre Wirksamkeit im ver flossenen Jahre, ingleichen dem Direktorium am Conservatorium der Musik für die Einladung zu der kürzlich abgehaltenen Haupt prüfung an dieser Anstatt der Dank des Collegium- zu Protokoll erklärt. Eine Eingabe des Tischlermeisters Akbrecht und Gen., die Er richtung einer Bäckerei in dem neuen Anbaue vor dem Wind mühlen- und Aeitzer Thore betreffend, wurde vom Adv. An schütz zu der semigen gemacht und an den VerfassungSau-schuß überwiesen. Auf Antrag deS Or. Heyn er erklärte sich sodann der Vor steher bereit, über den damaligen Stand der Angelegenheit bezüglich deS Miethregulativs Erkundigung einzuziehen und in nächster Sitzung darüber weitere Mitteilung zu machen. Hierauf trug St.-B. Vr. Stephani da- Gutachten der Ausschüsse zum Finanzwesen und zum Polizeiamte vor: über die vom Rath beschlossene Erhöhung de- wöchentlichen Lohne- der Polizeidiener, einschließlich der Ofsicianten, um 15 Ngr. für den Kopf. Der Rath hat diesen Beschluß auf einen Antrag de- Polizei amte- gestützt, in welchem derselbe folgendermaßen begründet wirb: „Bereits seit Jahren haben die Besoldung-Verhältnisse unserer Dienerschaft unsere Aufmerksamkeit in Anspruch genommen und uns zu der Ueberzeugung gebracht, daß eS dringend nothwendig sei, die pekuniäre Lage dieser Leute einigermaßen zu verbessern. Es bestehen nämlich in dieser Beziehung dermalen im Hauptwerke „noch dieselben Gehaltssätze, wie sie im Jahre 1831 normirt worden sind. Hiernach erhalten der Ofsiciant (Unterwachmeister) und die beiden ersten Diener 5 Thlr. — Ngr. wöchentlich, die vier folgenden 4 „ 15 die sechs darauf folgenden . . . 4 „ — die zehn nächsten 3 „ 15 und die 49 Diener der letzten Claffe 3 „ — „Außerdem wird jedem Diener alljährlich ein Dienstrock, ein Paar Tuchbeinkleider, 5 Thlr. Stiefelgeld und alle zwei Jahre eine Dienstmütze verabreicht. Läßt sich nun nicht verkennen, daß „diese Löhnungsquoten unsere Diener trotz der weiter unten zu „berührenden, eben so schwierigen als vielseitigen Dienstansprüche, „welche von Jahr zu Jahr in Zunahme begriffen find, ln die „Leben-Verhältnisse der beschränkteren Arbeiterklassen hinwiesen, so „dürfte diese Lage um so eher eine gerechte Berücksichtigung ver dienen, als nicht nur in den letzten Decennien die allgemeinen „Lebensbedürfnisse an Wohnung, Kleidung und Unterhalt eine stete „Steigerung erlitten haben (welche gerade für kleine Haushaltungen „doppelt fühlbar ist) und, ganz abgesehen von den geaenwänigen „Theuerungsverhältniffen, zweifellos für die Zukunft erleiden werden, „sondern auch die günstigen Erwerbsquellen unserer Stadt dem größeren Theile des Arbeiterstandes einen Verdienst gewähren, welcher die Lag- dieser Leute bei Weitem günstiger gestaltet, als die- an irgend einem anderen Orte der Fall ist. „Gerade dieser letztere Umstand aber hat uns, und zwar in der ,, ,, /, /, /, ,, ,, //