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Tageblatt Mid Anzeiger. ^>F. 37. Montag den 6. Februar. 1854 Nachruf und Dank! Am 17. vor. Mon. starb der hiesige Bürger Herr vr. mvä. Gottfried Wilhelm Becker. Schon bei seinem Leben ein Freund und Helfer der leidende« Menschheit, hat Gr auch noch über dasselbe hinaus diese Tugend in der edelsten Weise geübt, denn in seinem bereits am 12. September 1831 errichteten, durch Nachträge vom 1v. Februar 1841 und tt. Mai 1847 im Wesentlichen bestätigten Testamente setzte Derselbe unter voller Zustimmung seines Sohnes, unsres hochgeachteten Mitbürgers, deS Herrn Organisten Earl Ferdinand Becker, unsre Stadt zur Universalerbin seines gesammten Nachlasses an anHenstehende« Forderungen, Aktien und Staatspapieren mit der Bestimmung ein, dast die «ach Abzug der verordueten, im Verhältnis zu dem hinterlassenen Eapitalvermögen nur unerheblichen Leibrente» übrig bleibenden Zinsen und nach dem Erloschen dieser Leibrenten die ganzen Zinsen des Nachlasses zum Unterhalte und zur Ausbildung männlicher und weiblicher, aus Leipzig gebürtiger Blinder verwendet werden sollen. In Folge dieser letztwilleutlicheu Verfügung hat Herr Organist Becker den unsrer Stadt be stimmten Nachlast im Nominalbeträge von Drei uud Fünfzig Taufend und Zwei und Sechzig Thalern in unsre Hände niedergelegt und «nS dadurch in de« Stand gesetzt, den Willen deS Verewigten durch gewissenhafte Ausführung seiner menschenfreundlichen Absicht zu erfülle«. Wenn solch ein Bermächtniß an sich schon unsere ganze Gemeinde zum tiefgefühltesten Danke ver pflichtet, so trägt diese Stiftung durch die Art ihrer Begründung eine erhöhte Aufforderung zur lautesten und dankbarsten Anerkennung in sich. Seit länger als Zwanzig Jahren war dieselbe in der edelsten Uebereinstimmung zwischen Vater und Sohn begründet und verbrieft, und dennoch wurde nie und nirgends auch nur die leiseste Andeutung deS hochherzigen Werkes kund. Beide, fern von dem Wunsche, dafür den Dank der Mitwelt zu gewinnen, bargen die gute That in ihrer Brust, bis sie mit dem Tode deS VaterS vom Sohne nicht länger verschwiegen werden konnte, welcher, in die Abfichten deS Dahin- geschiedene« freudig eingehend und vom eignen Herzen getrieben, nicht nur deS reiche» ErbeS sich gern und willig entschlng, sondern auch selbst nicht müde wird, von dem, waS ihm eigen gehört, der Stiftung de- verehrten VaterS, so wie anderen öffentlichen Anstalten unserer Stadt «och die werthvollsten Gaben zn überweise«. Ghre und Dank Denen, welche solche Bürgertugeuden üben, und Heil der Stadt, die solche Bürger die ihrigen nennt! Leipzig, den S. Februar 18S4. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Erinnerung an Abentrichtung der Grundsteuern re. In Gemäßheit deS Finanzgesetzes vom 27. Mai 1852 und der Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Lage sind für das laufende Jahr überhaupt Eilf Pfennige von jeder Steuereinheit, mit Inbegriff des außerordentlichen Zuschlags, zu entrichten. Da nun der diesjährige erste Grundsteuer-Termin mit Drei Pfennigen von jeder Steuereinheit den L. Februar dJ. fällig wird, so werden die hiesigen Grundsteuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realfchoß- und Communanlagen spätestens binnen vierzehn Tagen nach obgedachtem Termine bei der Stadt» Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort execu- tivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, am 3>. Januar 1854. Der Nkath der Skadt Lrtpzig. Koch.