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Tageblatt v und ,' Anzeiger. ^ 5/ Donnerstag den 5. Januar. 1854. Bekanntmachung, die Anmeldung zur theologischen Candidatenprüsung betreffend. Diejenigen Studirenden der Theologie, welche gesonnen find, sich vor Eintritt der Osterferien dieses Jahre- zum kxrnn«»n pro cancliilrrtiirr» anzumelden, werden hiermit auf den Inhalt der tz 9 deS Prüfung- Regulativ- aufmerksam ge macht und veranlaßt, ihre Anmeldungsgesuche nebst allen nach gedachter Paragraph- namentlich nach Punct 4. derselben erforderlichen Unterlagen bis zum SL. Januar dieses Jahres in der Canzlei der Königlichen Kreis - Direktion allhier (Postgebäude) abzugeben, oder, so viel die auswärts sich Aufhal tenden betrifft, unter der Adresse der Königlichen Prüfungs-Commission für Theologen portofrei anher einzusenden. Leipzig, am 2 Januar 1854 Königliche Prüfungs-Gommisston für Theologen. von Broizem. - Friedrich. Aufforderung. Zufolge des die Ergänzung und Abänderung der Gewerbe- und Personalsteuer betreffenden Gesetzes vom 23. April 185V und der Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Tage sind zum Behuf der für das lausende Jahr aufzustellenden Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster sofort von uns Einwohner-Verzeichnisse zu fertigen. Um nun die letzteren in ge höriger Vollständigkeit liefern zu können, bedürfen wir genauer Verzeichnisse über das Einkommen aller angestellten und pensionirten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, so wie aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen, welche ihren wesentlichen Wohnsitz in hiesiger Stadt haben. Es werden daher die sämmtlichen hiesigen Königlichen, Universitäts - und andere Behörden hierdurch veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen 1) die neue Brandkataster-Nummer der Wohnungen, . ' 2) die vollständigen Lauf- und Geschlechtsnamen, 3) das Einkommen, wenn es firirt, nach dem Betrage, wie solches am Schluffe des vorigen JahreS Statt gefunden hat, 4) die steigenden und fallenden Emolumente nach dem Betrage, zu welchem dieselben in den Anstellungsurkunden oder sonst Seiten der Anstellungsbehörden berechnet sind, in Ermangelung derartiger Angaben aber nach . der Summe, welche sie im letzten Jahre erreicht haben, genau auhuführen, auch . 5) die darunter befindlichen Ortszulagen und den etwa bewilligten Dienstaufwand brmerklich zu machen, in de, Gtadt-Steuer-Ginnahme allhier spätestens bis zum LO des jetzigen Monats ahgeden zu lassen. ^ Spätere Eingaben können bei der diesjährigen Katastratio« nicht berücksichtigt werden, tdie betreffenden Behörden haben daher die durch die verfpätigte Einreichung derselben ^heigettchrtep Unrichtigkeiten im Kataster zu vertreten. Ueddigeas wird noch bemerkt, daß diejenigen von den hier in Frage befangenen in Leipzig augestellten Personen, «eiche ihren wesentlichen Wohnsitz in den umiieaeuden Dörfern h-ben, in diese Verzeichnisse nicht nül.-ltszuruhmen find, sondern wigru dieser Personen binnen derselben Frist das nach Obigem Erforderliche der Königl. Be-irks-Steuer-Einnahme Leipzig mitzmhrilen ist. ^ ^ Leipzig, am 2. Januar 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. .K o ch» ^ I ? e * Holzauktion» - .r Mehrer- Hundert Langhaufen sollen auf Connewitz-r Revier und zwar auf dem diesjährigen Gehau in der Probsiei in der Nähe da Rsdeldrücke > * Montag den S. Januar d. I. von früh v Uhr an meistbietend verkauft werden. . . ^ ^ ^ ^ 'Leipzig, den » Januar I8S« D«» Math, »er Stadt Leipzig AorfltXpvtttl»»