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gkgirnü. ktio« wodurch nit ihren ingsrauen irden. eilscheine. Saluten. Statuts. Anträge. der» zur Sonntag, mscr «F. Vorsteher. uycyer « rnstthal. irz k. c. r >emäß !IN Oktz. ! V. ng j. nach d. vrann steuerwesens als wünschenswert bezeichnet hat. Bon verschiedenen Seiten ist gewünscht worden, daß die Kammer den Gesetzentwurf ohne Beratung o limine abweisen möge. Sollte hierzu wirklich eine Geneigt- heit bestehen, so müßte die Regierung von ihrem Rechte Gebrauch machen, zu verlangen, daß nach § 15 der Landtagsordnung die Vorlage in einer Deputation beraten wird. Betreffs der Kirchen, und Schullaster haben wir von maßgebender Seite die Zusage er- halten, daß diese stets in analoger Weise wie die Ge meindesteuern erhoben werden sollen. Der jetzige Zeitpunkt ist sür die Einbringung der Vorlage im Anschluß an die R gelung des StamSsteuerweskNs ge wählt worden. Steuersragen bringen i mer B uw ruhigungen der Gemüter. Damit mußte gerechnet werden. Bei ruhiger und sachlicher Ueberlegung wird es aber sicherlich gelingen, die Gemeivdesteuersrage zu einem befriedigenden Abschluß zu bringen. Wenn behauptet wurden ist, daß die Regierung unter einem stark agrarischen Einfluß gestanden Hobe, als sie den Entwurf bearbeitete (Sehr richtig! link«), so muß ich dem entgegenhalten, daß die Regierung in jeder Hin- sicht das G.jamtwohl im Auge gehabt hat. ES soll keine Erhöhung oder Abminderung der kummunolen Steuern herbeigeführt werden, wndrrn nur eine gleich mäßige Verteilung. D»e Regierung hofft, daß sie mit dem Gesetzentwurf eine Grundlage geschaffen haben wird, die dem Staate, den Gemeinden wie den Steuerzahlern von Nutzen ist. Bei gegenseitigem Ver- nehmen ist zu hoffen, Loß wir zu einem befriedigenden Resultat gelangen zum Wohle des ganzen Landes. Abg. Rüder Roßweia (koot): Wir geben zo, daß iu dem Gememdestcoerwesen Mßftände vothavlen sind, «rd daß hier dir bessernde Hand angelegt werden muß. D»S Prinzip der Selbstverwaltung mutz dabei »ber möglichst geschart werden Für die Kirchen- und Schulaulage« ist eS wünschenswert, positive gesetzliche Bestimmungen zu erhalten Der Redner bespricht vann die Einzelheiten des Entwurfs Er tadelt, daß der landwirtschaftliche Pachtbetrieb nicht als gcwrrbe- steuerpflichtig angesehen werden soll, daß den Staats beamte» eine Bevorzugung zugcdocht ist, daß bei der Gewerbesteuer die Apotheker u a. frei bleiben, daß dem Staat neue Steuerbefreiungen zuwachsen solle» Die Fixierung des Anteils der Grundsteuer, fährt der Redner iort, könne» wir nicht akzeptieren, da die Verhältnisse i in de» civzeluco Orte» verschieden fiud, dagegen müßte das Höchstmaß festgelegt werde». Die Gewerbesteuer ist in der vorliegende» Form für uns vollständig un annehmbar. Man muß cS jeder Gemeinde überlassen, ob sie eine Gewerbesteuer einführcn will oder nicht i Die Bemessung der Steuer »ach Arbeiterzahl oder ! Mietzahl ist ganz ungerechtfertigt. Die BetriebSsteuer j für Gastwirtschaften wird von den Wirten gern bezahlt werden, wenn diese merken, daß die Zahl der Kovze^ sionen eingeschränkt wird. Der Biersteoersatz müßte einheitlich festgesetzt werden. Mit der Befitzwcchselad- , gäbe find wir einverstanden, dagegen können wir «ns i lick thal. ,en. irz 190L, Schmidt en. Bekanntmachung. Sonnabend, den 12. Miirz 1904 bleibe» die hiesigen Gemeindeexpeditionslokalitäten wegen Reinigung geschloffen. An diesem Tage finden nur dringliche Sachen Erledigung Dar Standesamt ist geöffnet Bor- mittags von 8—d Uhr. Gersdorf, am 5. März 1904. Der Gemeindevorstaud. G-hl-r. mit der Zllwachksteuer in der jetzigen Form nicht be freunden. Die Sätze find zu hoch angenommen. Der BezirkSauSglerch ist an sich diskutabel. Die Sparkassen- Ueberschüsse könne» in gewisse» Maße zum Ausgleich dieuen. Da die GesetzgebungSdepntation mit Arbeite» überlastet ist, so mache ich den Vorschlag, daß die Re gierung den Gemeinden Gelegenheit gibt, sich zu dem Gesetze zu äußern und daß da» so gewonnene Material dann der Deputation zugängig gemacht werde. Ich beantrage die Einsetzung einer Ibgliedrigen Zwischendeputatio» zur, weiteren Borbe- ratang de- Gesetzentwurfs. Wir werden nach dem Grundsätze handeln: »Prüfet Alle» und das Beste be haltet- (Beifall.) Abg. Dr- Bogel (natl): Wenn der Minister betont hat, daß die Autonomie der Gemeinden nicht alteriert »erden solle, muß ich ihm einschalten: »Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube - In Preußen lagen die Verhältnisse ganz ander«; die Grund- und die Gewerbesteuer bestanden schon und wurden von den Gemeinden überwiesen. Der Grund satz quietu LON movere muß besonder» für Sten;; 'ragen gelten. Roch ist nicht einmal di» Ergänzung-- steuer in die Erscheinung a-kite». Die vorgeschlagene Gewerbesteuer ist eine durchaus ungerechte, ungleich mäßig wirkende Sondnstcuer, die man der sächsischen Jn»usiric nichr zumaren darf. Daß zu dem sogenann ten Bezirksausglcich auch die großen Städte, die gar keinem Bezirk «»gehören, mit ihren Sparkaffeoüber- schüfsen hcraogezogen werden solle», ist eine Ungerech tigkeit. Auch die kleineren Steuern geben zu erheb' l-che» Bedenken Anlaß. Ob der Entwurf einen gc- obligatorisch gedachten Steuern knüpfen vielfach an b-stehende Verhältnisse an. Die Schank- und die Tanzsteuer sind durch de» Konzessionsschutz durchaus gerechtfertigt. Neu ist die Zuwachssteuer. Diese würde in erster Linie die Bauspekulation treffen. Der sogenannte „BezukSauSgleich" ist ein Versuch, eine Basis zu finden, auf Grund deren Beseitigung deS zwischen Wohnsitzgemeinden und Betriebsgemeinden bestehenden Mißverhältnisses ermöglicht wird. Die Regierung Hit sich nicht verhehlen können, daß sie mit oem Gemeindesteuerwesen eine sehr schwierige Frage aufgerollt hat. Der von ihr vorgeschlagene Weg ist mehrfach von vornherein als ungangbar bezeichnet worden. Dagegen ist bet Beschluß oes Vorstandes des sächsischen Gemeindetoges mit Freuden zu begrüßen, der sich nicht auf den Standpunkt der reinen Negation gestellt, sondern eine präzeptive Regelung deS Gemeinde- ! überlasse». (Sehr richtig! Lebhafte Zustimmung) - Der Entwurf kann nur dadurch anoehmbar gemacht werden, daß die Zwaog-bestimmungen beseitigt werde». Die Arbeiten einer Zwischendeputation könne» nur »an» von Elf lg sein, wen» ein brauchbarer Entwurf als Unterlage vorhanden ist. W rd da» auSgeschiede», was nach über-instimmenden Aeußeruoge» in diesem Hause unannehmbar ist, so bleibt nur »och ein Torso. (Beifall) Abx. Dr. Schill-Lripzig (natl): Darüber, daß da» Gesetz in der virgelegten Form nicht angenommen werden kann, b-st-ht wohl kein Zweifel. Nur über die Art de» Vorgehens kann man noch uneins sein. Die Gcmeindcautonomie hat in Steuersachen bei un» in Sachsen bisher noch sehr wenig geleistet. In allen anderen Staate» hat der Staat io Steucrsachen die Direktive ergreifen müss.n, und <» wird auch bei uns nichts andere» übrig bleiben. Der Gesetzentwurf hat nur deshalb einen fo schlechte» Eindruck gemacht, weil er ein gar za reichliches Steuerbsaqaet brachte. Es wäre einfacher gewesen, dm Gemeinden vorzuschlage», bis zu welcher prozentualen Höhe sie die Einkommensteuerzuschläge er heben dürfen un» ihnen dann zu Rberiaffeu, durch welche Steuerart sie ihren übrigen Steuerbedarf »ecken wollen (Bewegung- Lcbhaste Zustimmung) Grund- und Gewerbesteuer sind hier abfällig beurteil», aber neue Vorschläge sind nicht gemacht worden. Lie Gruodsteuer ist voll berechtigt, so lange dem Gruodbe- sitz seine bevorzugte Stellung in de» Stadtvertretungen bleibt. Reue Steuern werden nie m t Hurra begrüßt. (Heitei keil) Ich werde für die Verweisung an eine - Zwischendeputation stimme», damit wir eine Unterlage schaffen, mit der sich weiter arbeiten läßt (Bravo!) Abg Schulze-Dresden (natl.): Die Gewerbe steuer ist in dem Entwurf wenig glücklich begründet- Das Maß der Reubel stung durch sie ist in keiner Weise angegeben, ebensowenig wie da» Maß der Ent lastung bei der Einkommensteuer. Richt eine gerechtere Verteilung, sondern eine Verschiebung der Lasten würde oie Gewerbesteuer mit sich bringen. Die größeren Ge werbetreibenden »erde» omehin schon bei allen mög lichen Gelegenheiten belastet Auf preußische Verhält- nisse zu exemplifizieren empfiehlt sich für Sachsen temetwegS. Sachsen ist zu feiner jetzigen industrielle» Bedeutung eben darum gelangt, weil er nicht die Steuern hatte, wie Preußen. Abg. Dr. Spieß Pirna (kons) erklärt sich für den Antrag Stöckel Er könne die vorgeschlagenen Steuer« nur ouoa grano salis akzeptiere», vor allem dürften? sie nicht obligatorisch gemach« werden Eine Einbe- z chung der Kirchen- und Schullastcn wrrde am leich testen erzielt, wenn der Entwurf einfach von der Re gierung zurückgezogen w-,d-. Daraus wir» nach achtstündiger Debatte nm 6 Uhr abends die Sitzung auf anderthalbe Stunde vertagt. f rechten Ausgleich bringen würde, ist mir sehr fraglich, f Einzelne Steuerzahler würden entlastet werde», andere ' aber müßten diese» Geld aufbriogeo. Ich möchte die Regierung bitten die Vorlage z « rückzu° ' ziehen- Einer Weiterbehandlung der Frage durch eine Zwischend pulation können wie nicht zustimmeo, weil wir den Entwurf in der Anlage s«r verseh halten- Wir werden deshalb namentliche Abstimmung beantragen. (Bravo ! links ) Staat-minister Dr. Rüger : Al» Fivaozmioistcr habe ich die Aufgabe, unsere Steuerqaellen rein zu er- hallen. Die Einkommensteuer darf nicht überspannt werde». Am liebsten wäre es mir, wenn den Ge meiodco überhaupt die Erhebung von Einkommensteuer verböte» werden körnte. (Heiterkeit und Widersprach.) Das ist gar nicht» so Ungewöhnliches- Jo Frankreich erhebe» die G-mrivden überhaupt keine Ei'kommen- stiller. Ich möchte Sie bitte», da» Ziel mit mir mmcr im Auge zu habe», daß die Einkommensteuer den Llaat nicht allzusehr belastet. So vcrweifl ch sie die Herren sie h'ostellcv, sind die neuen Steuern richt- Wenn die Herren den Umweg durchaus wün sch:» sollten, wäre ich gern bereit, eine staatliche Ge werbesteucr, wie Preußen sie hatte, eivzuführeo, um sie dann den Gemeinden zu überweisen. (Heiterkeit) Abg. Steinecker-Chemwtz (kons ) erklärt die Gewerbesteuer in der vorliegenden Form für unau- nehwbar uns erklärt die Einkommensteuer als dir ge sündeste und gerechteste St-uerart. ES müßten von Rechtswegen wenigstens alle auf Erwerb gerichteten Tätigkeiten b-stcucrt werden. (Ruf recht» : Bankiers I) Redner : Ja, Bankiers und — Landwirte. (Heiterkeit) Der BezirkSauSgleich sehe sehr nach Staat»sozialiSmllS auS. Der größte Mangel de» Gesetze» >ei, daß c» die Kirchen- und Schulanlagen nicht berücksichtige. Er bitte die Regierung ebenfalls, den Gesetzentwurf zurückzuziehe». Abg. MattheS-Schönbach (kons): Es ist be dauerlich, daß das mit so viel Fleiß bearbeitete Ge otz so wenig der Praxi» entspricht. Die vorgeschlagene Art der Sinhebung der Gewerbesteuer ist geradezu eine Hörte. Da- Gewerbe würde damit vierfach be steuert werden. Man sollte sich hüten, immer mehr Elemente der Unzufriedenheit in die Arme zu treiben Oberregieru g»rat von Nostiz- der Verfasser > de- Gesetzentwurfes rechtfertigt an der Hand der im Dekret niedergclegtcn Grundsätze den Entwurf und 1 geht zunächst ausführlich auf di« Gemeinde-Einkommen- teuer ein. die sich «m wesentlichen nur an die be- währten Bestimmungen sür die Staat-eiokommknsteuer avlehne. Der Entwurf bringe in bezug auf die I Steuern nur eine Kodifikation dec bestehenden Rechts- i zustände, nicht eine mechanische, sonder» eine solche, die f >en beste» Teil der Entwicklung sür alle Gemeinden j /sthalte. Die Erwägung der Einführung einer Ge- i werbestcuer dürfe nicht als ein Akt der Feindseligkeit § gegen dar Gewerbe angesehen werden. Auf die Ucker- wcisvng einer Anteil» der Erträgnisse der Sparkasse, sei zugekommen wordeu, weil sehr oft die Sparkasse» nicht von Ortsansässigen benützt würden. Der Ent wurf wolle durchaus nicht die Autonomien der Ge- meiuden beschränke», e» ziehe sich doch durch de» ganze» Entwurf der Grundgedanke, daß die Ausge staltung der Steuerangelegenheit vollständig Sache der Gemeinde bleiben solle. (Lachen.) Die Autonomie der Gemeinden sei gegenwärtig beschränkter al» sie e« künftig fein werde. Es könne nur dem Frieden iu den Gemeinden dienen, wenn eine bessere gesetzliche Grundlage für dte Gemeivdeautouomie geschaffen werde. Abg. Dr- Stöckel (kons.): Im Rome» meiner politischen Freunde habe ich folgende» zu erklären: Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung ist für un» an nehmbar. Wir können un» von einer Beratung der Vorlage in einer Zwischmdeputation keinerlei Erfolg versprechen nod werden deshalb gegen eine solche U-berweisung stimmen- Wenn die Regierung, wie vor hin augedeutet wurde, auf Grund dcS 8 1b der Laud- sgrordvnug die Behandluug der Frage iu eine, De- xutation der Kammer verlangen sollte, so find wir da- geg-u machtlos. Wir fiud darin gebunden- Diese Erklärung ist von 21 meiner politischen Freunde und von mir unterschrieben Dem Ge etzentwurs hastet ei« wesentliche, praktischer Mangel an, nämlich der, daß er die Steuerverhältnisse der Kirchen- vud^ Schulge meinde nicht mit regelt. Die Ausführungen v'"- Regierungtkommiffar» habe« mich nicht überzeugt. (Sehr richtig!) Lie schöne glatte Einkommensteuer möchte der Staat möglichst für sich allein in Anspruch nehme», dagegen will er die andere» Steuer», die einen anrüchige» Beigeschmack habe», de» Gemeinden Sächsischer Landtag. . Dresden, 10. März. * Die Zweite Kammer beschäftigte sich zu nächst iu kurzer Debatte mit d-m Neubau des 5 Friedrichstädter Seminars irr Dresden und ? tritt dann in die allgemeine Vorberatung über die »ersrdnung des «emeiudesteuerwesens ein. Zur Begründung deS Gesetzentwurfes ergreift das Wort Staatsminister vou Metzsch r Bei Begründung eines Gesetzentwurfs wurde kürzlich von dieser Stelle auS die Ansicht ausgesprochen, daß im Interesse des , Gemeinwohls auch die Autonomie der Gemeinden sich gewisse Schranken auferlegeu lassen müsse. Wenn L' dieser Grundsatz hinsichtlich des GrmeindesieuelweienS ebenfalls ausgesprochen wird, so geschieht dies, weil ß die bestehenden Unzutläglichkeiten zweifellos eine Ab , Hilfe erheischen. Das sächsische Gemeindesteuerwesen baut sich auf einigen wenigen Bestimmungen auf, die , der Autonomie der Gemeinden den weitesten Spiel- S raum losfen. Dabei haben sich vielfach formell und Ä materiell rechtliche Mängel ergeben, vor allem fehlt I e- an jedem System. Man begegnet zweifellos einer D in die Augen springenden Ueberspavnung der Ein kommensteuer, durch welche die Neigung zu niedriger ! Deklaration mehr und mehr erhöht wird. Die kleineren ! Einkommen sind dabei meist viel zu stark belastet ! worden. Unter der Herrschaft der gegenwärtigen Autonomie sind Zustände entstanden, welche eine : bessernde Hand unbedingt erfordern. Die Stände f haben wiederholt die Regulierung des Gemeindesteuer- Z Wesens im GesetzeSwege in Anregung gebracht und bereits 1894 der Regierung die Einsührung einer Gewerbesteuer empfohlen. Die um rsreulichen Zustände, I wie sie jetzt auf dem Gebiete des Steuerweien herrschen, k werden eine Beschränkung der Gemeiudeaulonomie erfordern, doch soll das SelbstvelwaltungSprinzip im übrigen nicht alteriert, die steuerliche Autonomie k keineswegs gänzlich ausgeschaltet werden. Das gegen wärtig schon bestehende Aussichtsrecht des Staates ist ein Analogon hiersür. Der Staat kann nicht dulden, daß feine Steuer quellen gleichzeitig von den Gemeinden in übermäßiger Weise mit ausgefchöpst und daß die Steuerzahler nicht ungleichmäßig heran gezogen werden. In dem Gesetze sollen feste Normen für eine rationelle Gestaltung der lokalen Steuer- statute geschaffen werden, damit es möglich ist, die bestehenden RechtSvnsicherheiten zu beseitigen. Die Hauptsteuer wird die Einkommensteuer bleiben müssen, daneben haben dann als Präzipualsteuern die Gruvd- i und die Gewerbesteuer Platz zu greisen. Ferner ist «och gewissermaßen ein Bukett kleinerer Steuer» dor- geboten worden. (Heiterkeit. Rus: Kinkerlitzchen!). H Der Grundsatz „Leistung—Gegenleistung" ist in der ss Presse in letzter Zeit als veraltet bezeichnet worden (Sehr richtig!), dem kann man aber nickt zustimmen. (Leider! — sehr richtig!) Die Grundsteuer besteht ja bereits in der Mehrzahl der Gemeinde«, ihr An teil an dem Gesamtsteuerausbringen soll nur fixier« Werden. Die Gewerbesteuer ist bei weitem schwieriger einzuführen, weil man sich derselben entwöhnt hat. Sie hat sich in Preußen und auch in süddeutschen Staaten als kommunale Steuerart gut ausgebildet und eingelebt. Warum sollte das in dem industriereichkn Sachsen nicht möglich sein? Das Gewerbe kann ebenso gut wie der Grundbesitz eine Vorbelastung ver. tragen. Das Gesetz verfolgt entschieden die Tendenz, auch bei der Gewerbesteuer die schwächeren Schultern zu schonen, ja ganz zu entlasten. Einen Gewerbebe trieb mit über 20 Arbeitern bezw. mit über 2000 Mark Miete kann ich als kleinen Betrieb nicht an- sehen. (Widerspruch.) Die kleineren, als ebenfalls :stand. m lege Hof- imensein). rdiä Rr. S9 Sonnabend, den 12. März 1904. 54. Jahrgang. auer Kunst- ber di» de» a» de» Pa-- nn Schmid nrtch August 0 Uhr »NN. 'S . >o . io . IS . I» . ro . iOV,. 70 - Sa . »5 . IS . iv . so . »0 . IS . :0 . WkHÄ-ErMckr WM Erscheint d Inserate Wochentag abends für den folgenden Tag vod WWW MM M M M? nehmen außer der Expedition auch die Au-träger auf kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. ^^W, MU U^ W MM M^, dem Lande entgegen, auch befördern die Anuoncev- durch die Post Mk 1,82 frei in's HauS. i W MW Expeditionen solche zu Originalpreisen. ! Hoh ensteiu-Gr nstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. N- für das Königliche Amtsgericht uud de« Ttadtrat zv Hoheustei« - Ernstthal. Orgcrrr rrller Genreirröe-Bevrvcrltrrrrgerr ösB Ortfi^afterr.