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) WWMOWerAnzM ; Tageblatt r für Hvhenstetn-Lmjtthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, N Rüsdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langcnchursdorf, Meinsdorf rc. Dcr.Hohenslcin-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bet freier Lieferung ins Haus Mk. 1.60, bei Abholung in den Geschäft» pellen Mk. 1.25, durch die Post bezogen juußcr Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen > A. eilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntng das «Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr für die Ogespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 16 Pfg.; im Reklameleil die Zeile 30Pfg. Die Mv Lgespaltene Zeile im amtlichen Teil Pfg. Anzeigcn-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bet Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschrtebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich LGGGGGDGGGGGGGAGGGGTTGGGDGGTGDDGGGDDGDDG die Redaktion nicht verbindlich. DGDDGGDDDGGDGDDDDDTDDDDTDDDDDDDTDDDDDDNK W r Rr. 178. s-°°,pr°ch-r Rr. lm. Sonntag, den 2. Angnst 1814. G-sch»stist-ll- B-hnftr-ß- g 41. Jahrgang Wils M Gestellung. s. Se. Majestät der Kaiser haben die ' Mobilmachung - der Armee und der Marine befohlen. i. Der erste Mobilmachungstag ist Sonntag, der 2. August, der zweite „ „ Montag, der 3. August, der dritte „ „ Dienstag, der 4. Angnst, der vierte „ „ Mittwoch, der 5. August, der fünfte „ „ Donnerstag, der 6. August, der sechste „ „ Freitag, der 7. August. Die Kalendertage der folgenden Mobilmachnngstage lassen sich hiernach bestimmen. 2. Sämtliche Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Benrlaubtenstandes einschließlich der mit Kriegsbeorderung versehenen Ersatz- Reservisten haben sich zn der ans den Kriegsbeorderungen angegebenen Zeit an dem bezeichneten Orte einzufinden. Die mit Patznotiz Versehenen bleiben zunächst in der Heimat. 3. Sämtliche Ersatz-Reservisten, welche keine Kriegsbeorderung erhalten haben, müssen vom 8. Mobilmachungstage ab zu Hanse gewärtig sein, den Befehl znr Stellung bei einem Ersatz-Truppenteile zu empfangen. 4. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften des gesamten Beurlaubtenstandes, sowie alle Mannschaften der Reserve, der Landwehr I. und II. Aufgebots, welche nicht im Besitz einer Kriegsbeorderung oder Paßnotiz sind, haben sich sofort an das nächste Hauptmeldeamt zur Herbeiführung einer Entscheidung über ihr Eintreffen zu wenden. Die im Frieden beim Verziehen gewährte Meldefrist von 14 Tagen fällt weg. Ausgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich von der Gestellung im Mobilmachungsfalle befreit ist. 5 Wer dem obigen Befehle nicht Folge leistet, verfällt der Bestrafung nach den Kriegsgesetzen. 6. Bereits angesagte Uebungen und Kontrollversammlungen fallen aus. 7. Das Marschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der Ortsbehörde empfangen. 8. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren Gestellnngsort zu erreichen, freie Eisenbahnfahrt ohne Lösung einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorderung oder anderer Militärpapiere bei der Fahrkarteu- kontrolle. Bei Fehlen der Militärpapiere genügt ausnahmsweise mündliche Erklärung. 9. In der Nacht vom 2 zum 3. Mobilmachuugstage hört der Friedensfahrplan auf. Die Züge verkehren vom 3. Mobilmachnngstage morgens bis mit 6. Mobilmachungstag nach dem Militärlokalzugsfahrplane, der in dieser Zeitung, auf den Bahnhöfen und durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht wird. (I. 8.) Ser kMMndimnde Gemil des U (2. K. S.) Anttwps.