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HchcuslcmMWaltr Anzcher Tageblatt für Aohenstem-Grnstthal, HberlungwiH, Gersdorf, Kermsdorf, Aernsdorf, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. iE »I, M» — Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche und Privat-Anzeige«. — Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegeben. Abonnement: Bei Abholung monatlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ Durch die Post bezogen Frei ins Haus monatlich 42 Pfg. vierteljährlich I. M. 25 Pfg. 25 Mk. excl. Bestellgeld. Jnfertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nr. 67. Sonntag, den 22. März 1903. 30. Jahrgang. Amtlicher Teil. Die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen der Stadt Hohenftein-Ernstthal findet im LogenhanS zu Oberlungwitz statt und zwar haben sich zu stellen am Sonnabend, den Ä8. März, früh V-8 Uhr die Mannschaften aus den Jahrgängen 1881 und 1882 und am Montag, den 30. März, früh '/,8 Uhr die Mannschaften aus dem Jahrgange 1883. Alle in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtigen werden hiermit angewiesen, zu den festgesetzten Zeiten an dem bezeichneten Orte persönlich in reinlichem und nüchternem Httstmide vor der »königlichen^ pünktlich zu erscheinen. Wer zu spät, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum MusterungStermine erscheint, hat eine Geldstrafe von 10 Mark oder eine Haftstrafe von 2 Tagen zu erwarten. Außerdem können ihnen von den Ersatzbehörden die Vorteile der Losung entzogen werden. Hierbei wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Militärpflichtige mit dem Orte sich zu stellen bat, au welchem er seinen Wohnsitz hat. J:n Nebrigen wird noch Folgendes bemerkt: I. Durch Krankheit am Erscheinen im MusterungStermine behinderte Militärpflichtige haben ein ärztliches und, sofern der ausstellende Arzt nicht amtliche Eigenschaft Hal, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis beim Zivilvorsitzenden der Königlichen Er- sntzkommission zu Glauchau einzureichen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. 2. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musttrungstcnnine freiwillig zu zwei-, drei-, oder vier-, bei der Marine auch zu fünf- oder sechsjährigem Dienste melden, ohne datz ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst; nach einer Verordnung des Königlichen ÄriegSministc- riums sollen jedoch Vie Wünsche solcher Militärpflichtigen, bei einer bestimmten Truppe, für welche der hiesige Bezirk auShebt, eingestellt zu werden, nach Mög lichkeit Berücksichtigung finden. Werden die Wünsche erst im Aushebungstermine angebracht, so kann aus ihre Be rücksichtigung nicht gerechnet werden. Wer sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie ver pflichtet, und dieser Verpflichtung nachgekommen ist, braucht in der Landwehr ersten Auf gebots nur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen. Durch diese freiwillige Meldung verzichtet der Militärpflichtige auf die Vorteile der Losnummer und gelangt in erster Linie zur Aushebung. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zum Dienstcintritt melden wollen, haben, wenn sie noch minderjährig sind, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters oder eine übrig- keitliche Bescheinigung darüber vorzulegen, daß die Familie der Hilfe des Militärpflich tigen entbehren kann. Diese Ausweise sind bei der Musterung jedenfalls aber noch vor der Losung abzugeben. 3. Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung als tauglich zum Militärdienst befunden werden, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Er- Deutscher Reichstag. 288. Sitzung vom 20. März. Die Beratung des Etats des Auswärtigen AmtS wird beim Titel „Staatssekretär" fortgesetzt. Abg. Bernstein tSoz.) protestiert dagegen, daß der Staatssekretär die Ueberwachung der Anar chisten in Deutschland durch russische Spitzel gestern gleichsam als etwas selbstverständliches hingestellt habe. Die Anarchisten seien zum Teil sehr Harm lose Theoretiker, teils allerdings auch leidenschaft liche Vertreter der Tat; die Spitzel dagegen seien großenteils Lockspitzel, die erst zu Verbrechen au- reizen und geradezu eine internationale Gefahr seien. Gegenüber Hasse behauptet Redner, schuld an der Mißstimmung der Engländer gegen Deutsch land trage vor allem die alldeutsche Hetze gegen England. Die von Rußland und Oesterreich vor geschlagene» Reformen zur Lösung der Wirren im Orient werden nur ein Vorwand sein, die natio nale Bewegung daselbst niederzuhalten. Es bedürfe durchgreifender Reformen in Makedonien, ebenso aber auch zu grinsten der Armenier. Trotz der Versprechungen des Berliner Kongresses 1878 sei noch nichts geschehen, ungeachtet der inzwischen in Armenien vorgefallenen Metzeleien, infolge deren Armenien jetzt blutend am Boden liege. Der jü dischen Bevölkerung in Armenien gegenüber hätten die rumänischen Staatsmänner ihre früheren Ver sprechungen noch ärger gebrochen, als selbst die Türkei, und nicht aus Unfähigkeit, sondern aus bösem Willen. Die rumänischen Staatsmänner hätten es mit der Schlauheit, die im Orient zu Hause sei ,Abg. Oertel: Sehr richtig), verstanden, sich um die eingegangenen Verpflichtungen in schmäh lichem Wortbruch herumzudrücken. (Schreiend): Und Europa stehe dabei und dulde das? (Redner schlägt wiederholt erregt mit der geballten Faust auf das Pult.) Deutschland sei als Mitunterzeichner des Berliner Vertrags für diese Dinge mit ver antwortlich. Abg. Oertel-Sachsen (Bund d. Landw ): Der Vorredner hat mit Mund und Hand gegen die Behandlung der rumänischeu Juden protestieren können. Europa hat den Protest gehört und wird sich gewiß danach richten. Die rumänische Frage berührt uns ja allerdings ein wenig wegen des Berliner Kongresses; aber Rumänien ist nicht der Ansicht, den Vertrag gebrochen zu haben, und die andere» Kongreßmächte müssen ja wohl derselben Ansicht sein, da sie nicht cinschreitcn. Wir lassen niemanden in unsere inneren Angelegenheiten Hin einreden und dürfen uns deshalb auch nicht in die inneren Angelegenheiten anderer mischen. Die Anarchisten zu überwachen sind die Regierungen berechtigt und verpflichtet; denn der Anarchismus ist eine böse Krankheit, die ausgerottet werden muß Gegen England wollen wir nicht Hetzen. Wir haben aber für England auch keine besonderen Sympathien. Unser Einschreiten in Venezuela ist satzkommissiou ausgesprochene und im Losungsscheine vermerkte Entscheidung über die Truppengattung, zu welcher sie bestimmt worden sind, nicht endgiltig sind, sondern daß die entscheidende Bestimmung darüber erst von der Königlichen Oberersatzkommlssion getroffen wird. 4. Etwaige ZurückstellungSanträge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß tz 63,7 der Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche vor dem MufterungSgeschäftc oder spätestens bei Gelegenheit desselben anbringen. Spätere Reklamationen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Veran lassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich be glaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamiert wird, haben sich zur Fest stellung, ob sie noch arbeits- bezw. aufsichtsfähig sind oder nicht, der Ersatzbehörde persönlich vorzustellen. Ist ihnen dies nicht möglich, so ist über ihren Gesund heitszustand rin von einem beamteten Arzt ausgestelltes Zeugnis beizubringen. Nach tz 20 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 ist kür den Fall, daß zwei arbeitsfähige Ernährer hilfloser Familien, erwerbsunfähiger Eltern, Großeltern oder Geschwister nicht gleichzeitig entbehrt werden können, einer von ihnen zurückzustellen, bis der andere entlassen wird. Spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres soll der einstweilen Zurückgest»llte eingestellt und gleichzeitig der zuerst Eingestellte ent lassen werden. Vorläufige Zurückstellung wegen bürgerlicher Verhältnisse ist namentlich dann zulässig, wenn der Sohn eines zur Arbeit und Aufsicht »»fähigen Grundbesitzers, Pächters oder Gewerbetreibenden dessen einzige zur wirtschaftlichen Erhaltung des Besitzes, der Pach tung oder des Gewerbes unentbehrliche Stütze ist. 5. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Koste» spätestens im Musterungs termine drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stelle» oder ein amtliches Protokoll über deren Abhörung oder ein Zeugnis eines beamteten (Bezirks-, Gerichts-, Polizei- oder Armen-) Arztes beizubringen. Die Losung der Mannschaften der lausenden Altersklasse wird für den NnöhebungSbezirk Hohenstein-Ernstthal im Logenhaus zu Oberlungwitz am Dienstag, den 31. März, früh « '/, Uhr vorgenommen. Das Erscheinen im Losungstermine bleibt jedem Militärpflichtigen überlassen, durch das Ausbleiben in diesem Termine entstehen aber keine Nachteile, es wird vielmehr für die nicht Erschienenen durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission gelost. HohensteiN'Lrnstthal, den 17. März 1903. Der Stadtrat. Itr. Polster. Worms. Bekanntmachung. Der am 15. März 1903 fällige I. Termin Gemeindeanlagen ist spätestens bis zum 81. März 1003 an die hiesige Gemeindekasse bei Vermeidung der nach Ablauf dieser Frist vorzuuehmenden Zwangs mitteln abzuführen. Gersdorf (Bez. Chemnitz), am 12. März 1903. Der Gemeindevorstand. Göhler. zu sehr wesentlichen Teilen der Diskonto-Gesell schaft zugute gekommen. Redner kommt dann nochmals auf das Interview des Freiherrn Speck v. Sternburg und die Verheiratung von Diplo maten im Auslände zurück. Vom Grafen Bülow verlange er nicht, daß dieser immer die Kürassier stiefeln trage; aber derselbe solle wenigstens im Auslande den Gedanken erwecken, daß er auch die Kürassierstiefeln tragen könne. Staatssekretär Freiherr v. Richthosen: Nach dem Vertrage der Diskonto-Gesellschafl mit Vene zuela über die große Eisenbahn-Gesellschaft daselbst habe die Diskonto-Gesellschaft wohlbegründete An sprüche an Venezuela gehabt. Das Geschäft sei für die Diskonto-Gesellschaft gar kein besonders glänzendes gewesen. Venezuela habe sich ja auch zu einer Neuregelung seiner Anleiheverhältnisse ver pflichtet. Neber bestimmte Details werde das Schiedsgericht entscheiden. Abg. Dr. Paasche (nat.-lib.) weist ebenfalls die Auffassung zurück, als seien die Ansprüche der Diskonto-Gesellschaft nicht ehrlich erworbene ge wesen. Das dortige Eisenbahn-Unternehmen sei ja geradezu ein Kulturwerk ersten Ranges, das den Deutschen alle Ehre mache. Abg. Gradnauer (Soz.) spricht über Liebedienerei gegen Rußland, zu deren Beschönigung der Anar chismus vorgeschoben werde. Das Verhalten unserer Regierung erscheine nicht nur reaktionär, sondern geradezu unwürdig. Staatssekretär v. Richthosen rechtfertigt noch mals die Ueberwachung der Anarchisten. Der Vor redner habe von Ehre und Würde des Reiches gesprochen. Jedenfalls werde das Ansehen und die Würde des Reiches durch den Import fremder Anarchisten und durch deu Export von Kolporteusen revolutionärer Schriften nicht gestärkt. Abg. Schrempf (kons.) äußert im Einklang mit Hasse feine Sympathien mit den Deutschen in Ungarn. Er hätte vom Reichskanzler ein wärmeres Gefühl sür diese Volksgenoffen erwartet. Jeden falls dürfe nicht die Meinung aufkommen, als be stünde im deutschen Reichstage mehr Interesse für rumänische Juden und russische Anarchisten, als für die Deutschen in Ungarn. Abg. Lcdebour (Soz.) bestreitet, daß Frau Kugel revolutionäre Schriften nach Rußland gebracht habe. Derartiges werde nur vorgebracht, um die Ver fehlungen des Auswärtigen Amts zu beschönigen. (Vizepräsident Büsing ruft den Redner hierbei zur Ordnung.) Die Regierung stehe aus dem Stand punkte, daß jede Regierung das Recht habe, ihre eigenen Untertanen zu mißhandeln. Danach handle ja nun unsere Regierung gegenüber den Polen. Abg Schrader (fr. Vrg.) erhebt Einspruch da gegen, daß in Deutschland eine geheime russische Polizei gelitten werde. Halle man hier eine Ueber wachung für nötig, so müsse dieselbe durch unsere eigene Behörde erfolgen; auch solle man die Be treffenden hier prozessieren uüd dann ausweisen,