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HolMstcin-Ernstthckr AnzM Tageblatt » für Aohenstein Ernstthal, Höerlungunh, Eersdorf, Kermsdorf, Aernsdorf, , WWmbrM . Ilrspriing, Mittelbach, Langenberg, Falke», Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. Weitverbreitetes Insertions-Orga« für amtliche n«d Privat-Anzeige« Bei Abholung monatlich ! die einzelne Nummer 5 Durch di- P-s, b-M-» l 2S MI. -k-d B<lt-0g-Id. 30. Jahrgang Sonntag, den 25. Januar 1903. Nr. 20 Jnsertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum sür deu Verbreitungsbezirk IO Pfg., für auswärts 12 Pfg. R-klameu 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. LV Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstallen. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegeben. 35 Pfg. monatlich "12 Pfg- vierteljährlich I. M. 25 Pfg. Abonnement: Frei ins HauS Amtlich Stach tztz 22, 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 beginnt die Militärpflicht mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichlige dos 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn desselben haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Ausnahme in die RekrutirruNgs- Stammrollr, und zwar in der Zeit vom IS. Januar bis 1. Februar, anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchen, sein oder sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern oder seines gesetzlichen Vertreters ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und, wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorzulegen, so fern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt. Sind Militärpflichtige vom Aufenthaltsorte zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungs gehilfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w ), so haben ihre Eltern, gesetzliche Vertreter, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens des Militärpflichtigen solange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienst pflicht durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im erste» Militär jahre erhaltene Losungsschein vorznlegen. Außerdem sind etwa emgetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes und Standes u. s. w.) dabei auzuzeigen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche sür einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das lausende Jahr hinaus zurückgestellt werden. Militärpflichtige, welche «ach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militär, pflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Änkunst an dem neuen Orte der jenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht. er Teil. Wer die vorgeschriebene« Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselbe» unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 3V Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Es werden daher alle nach Hohenstein-Ernstthal gehörigen Militärpflichtige«, soweit sie im Jahre 1883 geboren bezw. in früheren Musterungen zurückgeftellt worden sind, im Falle der Abwesenheit aber deren Eltern, gesetzliche Vertreter, Lehr-, Brot- oder Fabrikherrn hiermit zur «efolguug der vorersichtlichen Bestim mungen, insbesondere aber dazu aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1903 unter Borlegung der Geburts- oder Losungsscheiue die vorgeschriebene Anmeldung hierselbst im Rathaus, Meldeamt, Zimmer Nr. 5 zu bewirke«. Hohenstein-Ernstthal, am 7. Januar 1903. Der Stadtrat. vr. Polster. Worms. 2. Bezirksschule. Zur Feier des Geburtstages Sr. Maj. Kaiser Wilhelm II. findet Dienstag den 27. Januar vormittags 10 Uhr für die Volksschule und nachmittags <> Uhr für die oblig. Fortbildungsschule öffentlicher Festaktus in der Turnhalle statt. Zu beide» Feierlichkeiten werden die geehrten städtischen Behörden, die Eltern bez. Arbeitgeber unserer Schüler, alle Freunde und Gönner der Schule ergebenst eingeladen. Hohenstein-Ernstthal, am 24. Januar 1903. Das Lehrerkollegium. Dir Patzig. Amtliche Bekanntmachungen. Zwangsversteigerung. Dar im Grundbuche sür Gersdorf Blatt 295 aus den Namen der Minna verw. Roßner geb. Göpel in Gersdorf eingetragene Grundstück soll am 19. März 1903, vormittags '/,11 Uhr an der Gerichisstelle im Wege der Zwavgrvoll- streckung versteigert werden. Da« Grundstück ist nach dem Flurbuche 4 Hektar 59,9 Ar groß, mit 166,70 Steuereinheiten belegt und aus 13000 Mk. — Pfg. geschätzt. E» besteht au« 1 Wohnhau«, 1 Scheunengebäude mit gewölbtem Pferdestall, 1 Hof, 1 Garten, Feldern und Wiesen, trägt die Brandkataster-Nummer 6 und hat die Nummern98S, 990, 991, 992,993, 994, 995, 996, 997, 998, 11a, Ho., 924, 925, 926 und 929 des Flurbuch« sür Gersdorf. Die Einsicht der Mitteilungen de« Grundbuch amt« sowie der übrigen da« Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestaltet. Rechte auf Befriediqung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung deS am 24. November 1902 verlautbarten VersteigcrungSver- merkeS auS dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhafi zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Fest- stellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des VersteigerungSerlöseS dem Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgejetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegen» stehendes Recht haben, werden oufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung deS Verfahrens herbeizu führen, widrigenfalls für das Recht der Bersteiger» ungSerlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes treten würde. Hohe«stei«-Ernstthal, den 17. Januar 1903. Königliches Amtsgericht. Deutscher Reichstag. 245. Sitzung vom 23. Januar. Begin» I'/. Uhr. Am Bundesratstische Graf Bülow. Vizepräsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung mit der Verlesung einer schriftlichen Er klärung des Präsidenten Grafen Ballestrem folgenden Inhalts: „Die „Kreuz Ztg." hat einen Artikel ge bracht, welcher meine Geschäftsführung, wenn auch in verbindlichen Worten, so doch im Inhalte scharf verurteilt. Da es ausgeschlossen ist, daß dieser Artikel ohne Vorwissen der konservativen Partei erschienen sein sollte, und da diese konservative Partei zu den großen Parteien gehört, die mich seiner Zeit gewählt und wiedcrgewählt hat, so habe ich hiernach offenbar das Vertrauen dieser Partei verloren, sodaß ich die Geschäfte des Hauses nicht mehr mit Erfolg führen kann. Daher lege ich mein Amt in die Hände derer nieder, die es mir s. Z. übertragen haben, uns sage allen denen, die mir s. Z. ein solches Ver trauen geschenkt habe», meinen ganz ergebensten Dank. Gez. Graf Ballestrem, bisheriger Präsident des Reichstages." (Bewegung.) Abg. v. Normann (kons.): Ich habe zu er klären daß der Artikel der „Kreuz-Ztg." erschienen ist, ohne daß meine Fraktion davon vorher Kennt nis gehabt hat. Meine Fraktion hat niemals in ihren Sitzungen an der Geschäftsführung des Prä- sivenlen Kritik geübt oder sie auch nur einer Be sprechung unterzogen. Abg. Sattler (natl.-: M. H., nach dieser Er klärung kann ich doch nicht unterlassen, meiner Ansicht dahin AuSdrnck zu geben, daß der Artikel irgend eines Blattes den, Präsidenten keinen Anlaß geben kann zu dem Schritt, den er getan hat. Vizepräsident Gras Stolberg: M H., ich werde später bei Feststellung der Tagesordnung auf die Erklärung zurückkommen und die Wahl des Präsi denten auf die nächste Tagesordnung setzen. Abg. Singer (Soz.): Zu den Fraktionen, die den Grafen Ballestrem s. Z. gewählt und wieder- gewählt haben, gehört auch die sozialdemokratische. Gegenüber der Erklärung des Abg. Normann, daß sich in der Stellung seiner Fraktion zum Grafen Ballestrem nichts geändert hat, muß ich doch er klären, daß Graf Ballestrem durch die Art der Geschäftsführung bei den jüngsten Vorgängen unser Vertrauen verloren hat. Hierauf setzt das Haus, in die Tagesordnung emtretcnd, die erste Lesung des Etats fort. Abg. Oertel (kons.): Die Bebelsche Erklärung gegen die Monarchie ist gerade jetzt wertvoll. Die Monarchie ist die Grundlage unsrer Verfassung, und indem die Sozialdemokraten die Monarchie bekämpfen, stelle» sie sich außerhalb der Verfassung und haben damit kein Recht, hier mit zu beraten. Das von Bebel erwähnte Gerücht über Majestätsbeleidigungen in konservativen Versammlungen zu Caprivis Zeiten ist eine törichte, unbeweisbare Behauptung. Die Konservativen sind durchaus königstreu. Eine Börsenreform im Sinne der Nationalliberalen machten seine Freunde nicht mit. Werde eine solche Novelle eingebracht, so würden seine Freunde alles tun, um das Börsengesetz noch zu verschärfen, namentlich die Strafbestimmungen. Den Etat an langend, so werde man diesmal doch wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Hinsichtlich der aus wärtigen Politik wünsche er, daß die ostasiatische Affäre bald zu Ende gehe. Zu holen sei ja doch nichts, da der Jangtsekiang-Vertrag doch nur eine Schlappe für uns sei. Ueber alle Vorgänge in Venezuela bedürfe es näherer und schnellerer Auf schlüsse, vor allem müsse das, was nun einmal begonnen sei, kraftvoll durchgeführt werden. Die Annahme der Presse, daß sich unsere Politik völlig im Fahrwasser Englands bewege, sei bezeichnend für das ganze Verhalten Englands. Graf Bülow habe die Engländer mit der Haltung unserer Presse zur Zeit des Transvaalkrieges zu entschuldigen gesucht und dabei das Wort gebraucht: (juiäguiä ckolirant . . . ^ebivi. Aber der Reichskanzler sei ja selbst ein solcher Achious gewesen in seiner Granitbeißer- rede. (Heiterkeit.) Dem Reichskanzler kann ich, fährt Redner fort, den kleinen Vorwurf nicht er sparen, daß die Art, wie er vorgestern die An griffe auf den Kaiser zurückwies, die Hineinziehung der Person des Kaisers in die Debatte mehr ge fördert als gehindert hat. Auch ich kann mich der Ansicht nicht verschließen, daß, wenn die Dinge so weiter gehen, es mit der Wahrung unserer Ver fassung schlecht bestellt ist. Der König soll die Seele der Regierung sein, aber nicht selber allein regieren wollen. Alle Fäden sollen allein in seiner Hand zusammenlaufen, aber er soll sie nicht selbst spinnen wollen, sonst vermindert er seine Stellung. Wollte Gott, wir könnten die Hineinziehung der Person des Monarchen in den Parteikampf meiden! Auf die Dauer muß diese Hineinziehung die Festig keit, das Ansehen und die hohe Stellung des König- tums schädigen. Redner erklärt sich für die abso lute Aufrechterhaltung des bestehenden Wahlrechts; bedauert aber, daß der Kanzler das sogen. Klosett- gesetz (Heiterkeit der Linken) auf dem Präsentier- brctt gebracht habe und plaidiert schließlich für die Förderung des Mittelstandes und vor allem des wichtigsten Bestandteiles desselben, der Landwirt schaft. Das Richtigste wäre, daß der Reichskanzler sofort die Handelsverträge kündigte. Seine Freunde würden die Oppositionsflintc gern in die Ecke stellen; aber leider müsse er das sagen: Vertrauen zur Regierung sei jetzt nicht begründet. Staatssekretär Graf Posadowsky: Das Wahl geheimnis sei nun einmal gesetzlich und verfassungs mäßig festgelegt; deshalb sei der Regierung kein Vorwurf daraus zu machen, wenn sie durch ent sprechende Maßnahmen es gewährleiste. (Lebhafter Beifall links.) Auf den Vorwurf, die Regierung tue nicht genug für den Mittelstand, müsse er er widern: was sich mit den modernen Verhältnissen nicht mehr verträgt, waS nicht mehr zu beleben ist, das können auch wir, die Regierung, nicht mehr beleben. Daß der Mittelstand als Ganzes fort schreite, beweise die fortlaufende Einkommensteuer- Statistik. Die Landwirtschaft haben wir gefördert, so weit als möglich; aber wir können sie auch nicht einseitig begünstigen unter Hintansetzung der In teressen anderer Erwerbsstände. In absehbarer Zeit wird sich keine Regierung und keine politische Situation finden, die der Landwirtschaft so weit entgegenkommt, wie dies seitens der jetzigen Regie rung geschehen ist. Wer bei den Massen im Lande den Glauben verbreitet, daß die Regierung nichts für die Landwirtschaft getan habe, der erweise den staatserhallenden Parteien keinen Dienst. Slaalssek eiär v. Richthosen bemerkt, über die aus anderen Quellen gemeldeten neuesten Vorgänge bet Maracaibo gegen da« Fort San Carlo« liege dem Auswärtigen Amte eine Nachricht noch nicht vor. Unsere Schiffe seien dort kriegerisch engagiert