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mir Sach- ) er- Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand UN- Z 265 1875 Sonnabend, den 13. November erließ lt vor e noch zedacht, te aus ht, wie ,d. Sie in FreiM wild, i mit und der . sie der le dieselbe Z Rektors ßen trief- er Ort, chört?" uch der Guten, rte Ob- si die uschte. chwere segnete eigent- cht n- urme ein- ister- inen ver- rante Tagesschau. Freiberg, den 12. November. schlagen" eld eben, Nach dem Dafürhalten der Negierung empfiehlt es sich nicht, das Gesammtunternehmen der Begründung und des Dafürhaltens, dasi die Hauptsürsorge für die Gründung und Erhaltung von Volksbibliotheken der Selbstthätigkeit und dem Gemeinsinn der Staatsangehörigen und vor nämlich der Gemeinden zu überlassen ist, und die Mit wirkung der Staatsregierung sich darauf zu beschränken hat, die Begründung solcher Institute anzuregen, Mißgriffen in der Auswahl der Bücher entgegen zu arbeiten und im einzelnen Falle subsidiär und ergänzend einzutreten. Hiernach beabsichtigt die Regierung folgende Maß nahmen zur Ausführung zu bringen: 1. In erster Linie sollen die Gemeinden in geeigneter Weise auf die Bedeutung der Volksbibliotheken als eines Volksbildungsmittels auf merksam gemacht und zu Begründung solcher Institute aus Gemeindemittcln angeregt werden. 2. Es soll ein Muster katalog für die in eine solche Bibliothek aufzunehmenden Bücher ausgestellt werden. Diese Zusammenstellung würde zweckmäßig durch die Bezirksschulinspektoren unter Mit wirkung der im Kultusministerium angestellten Schulräthe zu bewerkstelligen sein. Der Katalog, welcher auf die nach den konkreten Verhältnissen sehr verschiedenartige Aus dehnung einer Bibliothek Rücksicht zu nehmen haben würde, soll sich vorwiegend auf Bücher geschichtlichen, geographischen, naturkundlichen und überhaupt allgemein bildenden und belehrenden Inhalts erstrecken und nur die Bedeutung eines sachverständigen guten Rathschlages haben. Ein zwingender Charakter wird dem Katalog nur insofern beizulegen sein, als bei Anschaffung von Büchern aus Staatsmitteln die Auswahl allerdings der Regel nach aus den katalogisieren Büchern zu treffen sein wird. 3. Die Gemeinden sollen auf eine zweckmäßige Einrichtung der Volksbibliotheken hin- gewiesen werden. Dieser Hinweis wird sich insbesondere darauf zu erstrecken haben, ». wem die obere Leitung der Bibliothek zu übertragen sei, b. wo die Aufbewahrung der Bücher und von wem die Ausleihung derselben zu er folgen habe, und e. ob die Benutzung der Bücher gegen Lesegebühr oder unentgeldlich zu gestatten sei. Je nach den lokalen Verhältnissen, je nachdem es insbesondere um größere oder kleinere Städte oder Gemeinden des platten Landes sich handelt, wird die Beantwortung der vor stehenden Fragen eine verschiedene sein. ne stolze meisten Unterhaltung von Volksbibliotheken in der Hand des Staates zu konzentriren, da die Durchführung einer solchen Maßregel theils unnöthig, theils unpraktisch, theils auch schwierig, wenn nicht unmöglich sein würde. Unnöthig nämlich erscheint ein Eingreifen des Staates überall da, wo die gemeinnützige Thätigkeit von Privaten, Privat vereinen oder Gemeinden Volksbibliotheken in einer dem Bedürfnisse entsprechenden Weise bereits geschaffen hat. Als unpraktisch stellt sich diese Maßregel um deswillen dar, weil die Gemeinden und vornämlich die Privatpersonen und Privatvereine Mittel bei der Begründung von Volks bibliotheken in Anwendung bringen können, deren der Staat sich nicht wohl bedienen kann. Es mag hier nur daran erinnert werden, daß in Sachsen, besonders in der Umgegend von Leipzig, ganz ansehnliche Bibliotheken durch die Einsammlung schon gebrauchter, aber noch brauchbarer Bücher von Seiten wohlhabender Familien in's Leben ge rufen worden sind. Schwierig, wenn nicht unmöglich, würde endlich die staatliche Konzentrirung um deswillen sein, weil dieselbe eines sehr komplizirten Apparates be dürfen würde und weil es sich hier um die Befriedigung eines Bedürfnisses handelt, welches je nach den lokalen, gewerblichen, persönlichen und sonstigen Beziehungen sehr verschiedenartig sich gestaltet. Die Regierung ist vielmehr im Anschluß an die im Königreich Württemberg und prägnanter noch im Herzog sthum Sachsen-Gotha zur Ausführung gelangten Prinzipien Volksbibliotheken. Wir versprachen neulich auf das königliche Dekret zurückkommen zu wollen, durch welches unsere Staats regierung vom Landtage die Bewilligung von 15,000 Mark zu Begründung und Unterhaltung von Volksbibliotheken verlangt. Hierzu durch eiben früheren Antrag des Abge ordneten vr. Pfeiffer veranlaßt, orientirte sich die Staats regierung zunächst darüber: I. ob und welche ähnliche Einrichtungen in anderen deutschen und außerdeutschen Ländern in der mehrgedachten Beziehung etwa bestehen, wie diese Einrichtungen beschaffen sind, insbesondere auch, welche Aufsicht bei der Anschaffung der Bücher für solche Bibliotheken stattfindet, sowie, ob für dergleichen Zwecke von Seiten der Regierungen Unterstützungen gewährt worden sind oder noch gewährt werden und 11. ob und welche derartige Volks- und beziehentlich Arbeiterbibliotheken in Sachsen selbst bereits vorhanden sind, in wessen Eigen thum sich dieselben befinden, welchen Umfang sie nach der Anzahl ihrer Bände haben, und welche sonstigen Ein richtungen bei ihnen bestehen. Auf die drsfallsigen Anfragen erhielt die Regierung aus 24 deutschen und 7 außerhalb Deutschland gelegenen Staaten die gewünschten Bescheide, ans denen sich ergiebt, daß nur in wenigen Ländern eine staatliche Mitwirkung bei Gründung und Unterhaltung von Volks- und Arbeiter bibliotheken stattfindet. Während innerhalb Deutschlands die Regierungen von beiden Mecklenburg, Meiningen/ Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarzburg - Sondershausen, Lippe--Detmold, Lippe-Bückeburg, Waldeck und der freien Hansestadt Lübeck sich mit der Mittheilung begnügt haben, gesetzliche Bestimmungen beständen bei ihnen nicht und staatliche Unterstützungen würden zu diesem Zwecke nicht gewährt, haben die Regierungen von Preußen, Baiern, Weimar, Hessen, Baden, Oldenburg, Braunschweig, Reuß- Gera, Reuß-Greiz, Hamburg und Bremen weitere Notizen über die in ihren Territorien bestehenden Volks- und Arbeiterbibliotheken angeschlossen. Es geht daraus im Allgemeinen hervor, daß nur in Württemberg, Sachsen- Altenburg, Sachsen-Gotha und Anhalt-Dessau eine staatliche Beaufsichtigung und materielle Unterstützung derartiger Bibliotheken stattfindet. In den Ländern außerhalb Deutschland, nämlich England, Frankreich, Belgien, Niederlande, Norwegen, Dänemark, Schweden und in der Schweiz ist in der Hauptsache weder von staatlicher Beaufsichtigung noch directer Unterstützung die Rede. In Frankreich sind derartige Bibliotheken selten und wo sie etwa vorkommen, verdanken sie ihre Existenz wohlthätigen Privatleuten. In Belgien, Schweden und Norwegen beschränken sich die Regierungen darauf, die bestehenden Volksbibliotheken durch unentgeldliche Dar reichung von Büchern zu unterstützen u. s. w Die oben »ub ll. erwähnte Frage anlangend, so ist das Resultat der von der Staatsregierung angestcllten Erörterungen Folgendes: In Sachsen existiren 196 Volks ¬ bibliotheken mit 72,475 Büchern. Hiervon entfallen 1) auf die Kreishauptmannschaft Bautzen: 15 Bibliotheken mit 6,722 Büchern, 2) auf die Kreishauptmannschaft Leipzig: 34 Bibliotheken mit 12,058 Büchern, 3) auf die Kreishauptmannschaft Dresden: 78 Bibliotheken mit 21,870 Büchern, 4) auf die Kreishauptmannichaft Zwickau: 69 Bibliotheken mit 31,825 Büchern. Im Ganzen vertheilen sich die Bibliotheken überhaupt auf 165 Ortschaften unseres Landes. Was nun die Stellung der Königlich Sächsischen Re gierung zu den Volksbibliotheken betrifft, so ist von der selben bei Berathung des vr. Pfeiffer'schen Antrags bereits anerkannt worden, daß die Gründung und Erweiterung von Bolksbibliotheken als ein sehr geeignetes Mittel zu Hebung der Volksbildung anzusehen ist und daß daher der 0r. Pfeiffer'sche Antrag, welcher die pekuniären Mittel zu Begründung und Unterhaltung von Volksbibliotheken bieten will, volle Beachtung verdient. Es fragt sich nur, wie dieser Antrag praktisch zur Ausführung zu bringen ist. ,a ändert- >esen. Sie es Majors um, und Beschützer Oer Major , Ersterer suchte daS begab sich hrer Zose. ), sah ft -leich. Sie wand, wuvernante sein. Vor in Bracken Zuß konnte umgekleidet vesen, wen etende Zofe, Hause?" a gar M wurde ier Ob- Zahren, m statt. einen jährlichen Gehalt von 36,000 Mark. Ebenfalls 36,000 Mark jährlich beziehen die Gesandten in Athen, Bern, Brüssel, Kopenhagen und Lissabon, sowie die Minister residenten in Buenos Ayres, Caracas-Lima, Mcxiko, Santa Fs de Bogota, Santiago und und Deddo. Der Minister resident in Tanger bezieht nur 30,000 Mk., hat aber freie Wohnung. Von den Gesandten beziehen mehr als 36,001 M. die Gesandten in Haag und in Rio de Janeiro (48,00" MI, der in Madrid (54,000 M ), der in Peking (60,000 M. nebst freier Wohnung), der in Washington (63,000 Mk. nebst freier Wohnung) und der Gesandte am königlich italienischen Hofe (15,000 Mark nebst freier Wohnung). Herr v. Keudell ist also der höchst besoldete deutsche Gesandte. Die fünf Botschafter in Konstantinopel, London, Paris, Petersburg und Wien erhalte» je 120,000 Mark jährlich nebst freier Wohnung, für welch letztere nur der Botschafter in Wien eine Miethsentschädigung von 18,600 M. bezieht. Der Generalkonsul in New-Jork bekommt 43,000 M., die in London und Zentralamerika je 36,000 M., die in Alexandrien, Bukarest, Pest und Warschau je 27,000 M., der Generalkonsul in Belgrad nur 21,000 Mark. Die Be soldungen der Konsuln variiren von 9000 M. (Kowno), 30,000 M. (Havanna und Shanghai), die Chefs der Vize konsulate erhalten von 6000 M. (Dardanellen) bis 10,500 M. (Jassy) jährlichen Gehalt. — Nebenbei bemerkt, bezieht der Reichskanzler als solcher 57,000 Mark und der Präsident des Reichskanzleramts 36,000 Mark. Das französische Kriegsministerium hat das all gemeine Tableau der Etappenstraßen Frankreich's mit Angaben der Hilfsquellen, welche auf denselben den Truppen zu Gebote stehen, vollendet. Das Tableau zerfällt in so viele Abtheilungen als Armeekorps vorhanden sind. Diese wichtige Arbeit war schon seit zehn Jahren in Angriff genommen, kam aber nie zu einem Abschlusse. Die un- gebeuren Mißgriffe und Fehler, welche im Jahre 1870 in Folge der ungenauen und falschen Angabe der sogenannten Unterrichtsbüreaus gemacht worden sind, haben aber dahin geführt, daß man die Durchführung des Tableaus energisch in die Hand nahm. Die Broschüre, welche die genannte Uebersicht enthält, ist nicht nur allen Generalen und Truppen befehlshabern, sondern auch den Präfekten zugesandt worden. — Die ägyptische Justizreform, welche bekanntlich allein noch durch Frankreichs Zurückhaltung verzögert worden ist, wird nächstens wieder in der Kammer zur Sprache kommen. Der Herzog von Decazes hat das bestimmte Verlangen ge stellt, daß der Bericht der mit dieser Angelegenheit betrauten Kommission so schnell als möglich fertig gestellt werde. Da der Bericht redaktionell beendet ist, so dürfte er schon im Laufe dieser Woche an die Deputirten vertheilt werden. Vor Kurzem ist ein amtlicher Nachweis über die Fort schritte der englischen Handelsmarine erschienen, welcher konstatirt, daß die Tragfähigkeit der Kausfahrteiflotte stetig wächst. Im Jahre 1873 hatten danach die britischen Han delsschiffe eine Tragkraft von 7,291,230 Tonnen, was eine Vermehrung von mehr als 8 >,000 Tonnen gegen das vor hergehende Jahr ergiebt. Die gleichmäßige Fortentwickelung der Flotte ist wesentlich dadurch bedingt, daß die Zahl der Dampfer in bedeutendem Maße zunimmt, während die Segelschiffe in noch höherem Blaße zurückgehen — eine Er scheinung, welche sich bekanntlich auch bei allen andern see fahrenden Nationen wiederholt. Außer der Vermehrung der Dampfer, welche in derselben Zeit eine vielfach größere Arbeit vollführen können, als die größten Segelschiffe, macht sich noch ein Verschwinden der Segelschiffe von geringerer Tragfähigkeit besonders bemerkbar. Aus Spanien kommt die Nachricht von einer Ministerkrisis. Es ist in Madrid ein offenes Geheimniß, daß die konstitutionelle Partei mit Serrano und Sagasta an der Spitze an's Ruder kommen wird. Bekanntlich haben diese Häupter der konstitutionellen Partei im Laufe des letzten Sommers die Erklärung abgegeben, daß sie dem Könige Alfons treu ergeben sind und seine Sache mit allen Kräften vertreten werden. DaS Ministerium Jovellar ist nicht an inneril Fragen gescheitert, sondern ganz allein an dem Konflikt mit dem Vatikan. Mächtige Stimmen am Madrider Hofe befürworten die Forderung der Kurie und haben so das neueste Konseil erschüttert. Welchen Weg das Ministerium Serrano-Sagasta in Bezug auf die KonkordatS- frage einschlagen wird, darüber giebt schon das Hauptorgan der konstitutionellen Partei, die „Epoca" Aufschluß. Sie spricht den Wunsch aus, daß man die Verhandlungen mit dem römischen Stuhle in Nom selbst und nicht mehr wie bisher in Madrid durch den Nuntius führe. Daß in Rom weniger zu erreichen ist, als in Madrid liegt auf der Hand. Die „Epoca" sucht daher die bittere Pille dadurch zu ver süßen, daß sie hinzufügt, man müsse wichtige Modifikationen des Konkordats von 1851 erlangen, ähnlich denen, welche Oesterreich 1856 erreicht hätte. Wenn mau dem Vatikan Erscheint Am Wochentag Abends 6 Uhr für den andern Tag. Preis vierteljähr lich 2 Mark 25> Pf., zweimonatl. l Ml. bv Pf. und ein- monatl. 75, Pf. Die Redaktion be findet sich Rinnen- gage bt-x. 11 Et. mßeriltrAMMrsi (- Frotscher'sche Buch ¬ handlung, zu senden, und Tageblatt. Der dem Reichstage zugegangene Etat für das aus wärtige Amt des deutschen Reiches enthält nachstehende interessante Einzelheiten bezüglich der Ausgaben für die Diplomatie. Der Staatssekretär des Auswärtigen (v. Bülow) bezieht neben einer Mieths-Entschädigung von 9000 Mark LS' Feuilleton i« der Beilage.