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Versammlung«,, oder Lurch. Gründung i Schule«,-pder gen sei? Berlin, 21. Juni. Mit dem 1. Juli sollen anstatt der FraU«- es Mir. eister, st ge- imim Bän- berich- zistrat ;eblatt i Ber- «, von n und »dtver- t wer- änftige ällizeS abenei^Misfio» TÜMtÜchen r hie- nnach -stellte widrig ««er Schn» marken Briefcouverts eieigeführt werden. Gestützt auf die Ge werbeordnung vom 9. Februar 1849 hat die hiesige Buchbiuder- innung durch ihren Vorstand versucht, weil „die Anfertigung von Briefcouverts die ausschließliche Arbeit der Buchbinder sei, der Ver kauf dieser Handwerkerwaären allerdings geschehen könne, die An fertigung aber dm geprüften und somit berechtigten Buchbinder» verbleiben müsse", die Anfertigung auch im vorliegenden Falle in Anspruch zu nehmen. Auf diese Ausführungen ist seitens der Be hörde der mündliche Bescheid geworden, daß die Couverts keines- M- gund Ott» tmpf- n 10 sgebro- 'er und m end- 6 mrd cher m ,g von >m sch, ach dch Hana» nur die Francotage betreffe. ? Der Jnnungsvorstand war dagegen der Ansicht, daß, wenn daß Gesetz in dieser Weise interprelirt wer den dürfe, es Jedem freistände, anzufertigen, was er wolle, wo dam, nur die Emballage, Kiste oder Schachtel, kn der ein Gegenstand verpackt zu werden pflege, verrechnet, der eigentlich den Werth be dingende Gegenstand aber verschenkt zu werden brauche. Beispiels weise würden die Buchbinder ihre Hutschachteln mit von ihnen ge fertigten Filz- und Seidenhütm füllen, diese Hutschachteln mit 2—4 Thlrn. verkaufen, den Inhalt derselben verschenken. Vorläufig Hal der Jnnungsvorstand den Gegenstand auf sich beruhen zu lassen beschlossen, bis nach dem 1. Juli der Verkauf dieser sclbstgefertig- ten Buchbinderarbeiten begonnen haben wird, tpo dann der Gegen stand durch alle Instanzen hindurch verfolgt werden soll, und wo bei allerdings die Ausführungen des Ministeriums für Handel uyd Gewerbe die größte Aufmerksamkeit auf sich lenken werden. Naumburg a. S-, 21. Juni. In der heutigen öffentlichen Sitzung des Criminalsenats des hiesigen königl. AppellationsgerichtS standen die Vorsteher der freien christlichen Gemeinde zu Weißenfels vor den Schranken, und wurde ein jeder von ihnen wegen Ueber- schreitung der Beschränkungen des Versammlungs- und Vereinigvngs- rechts zu einer Geldstrafe von 5 Thlrn. verurtheilt, zugleich aber auch die gedachte freie christliche Gemeinde für geschlossen erklärt. Zur Begründung des dessallsigm Antrages nahm der Staatsanwalt welcher dm innern Zusammenhang der verschiedenen freien Gemeinden unter sich nachwies und darthat, daß dieselben nicht sowohl reli giöse als vielmehr politische Vereine wären, unter Ander« auch Bezug auf die Sammlung der Lieder jener Gemeinde, welche Samm lung Las Motto führt: ,LNr wollen sein ein einig Volk von Brüdern, — wir wollen frei sein, wie die Väter waren," und dann folgendes „Vorwort" vorausschicktr „Die große Idee der freien Gemeinde ist überall in der Ausführung begriffen; sie hat keine» geringem Zweck als den: dir Menschen frei zu machen von dm hundertjährigen Fesseln geistiger Barbarei und fit dadurch diS stalt, als eine Anstalt zur Erfüllung des (Art. 2 Lex BundeSacte, machen. Verschieden find Art. 13 Ler Wiener Schlußacte) ausgesprochenen Bundeszwecks, ,mü^ nm Tauszuführ«, entweder w gt- - wie -Die f ft -i- c tW Platze h der aber L von Wal- »dmig »dalS e alte rqK ftlSst wir» fLsgmLMraßen/anMHe-T daß 1) die BundeSvrrr GlSckB, d«S aW dMGraM diel Fretheitz GkichheidtMid Brü- sammkung sofort die AnrrkenNnNg dert la der Nordsee Vorhand«« derltchtüt sÄgt/itheilhastig zu mache«; sie vMkchcht Gen atfm v«ft deutschen Flotte als Sigenchum deS Bundes auSsprechenwolle. Diese -erblichen Gegensatz yo« Herr und Knechts von Geistlichen üalk Eigenschaft der deutsche« Flotte wird jedoch Hannoverscher SeitS alll Laien^ sie will . duH Erkenütniß alle Mensch« zu Gleichen eine brrefts vorhandene und rechtlich nicht zu bezweifelnde, die Flotte bilden üild ihtt« vaS Dasein des Heils, das die Schwachen ge- wird hannoverscher Sekts-als eine gemeinsame VertheidigungSan- wöhnlich ausschließlich im „Himmel" hoffen, auf der Erde Aar gion empfänglich gemacht. .Deshalb besteh«» «ich in allen freien Gemeinden in der Regel Sängervereine" rc. London, 17. Juni. Vor zwsi Tag« wyrtze hftt -fosgocher merkwürdige Proceß verhandeltr Einem Mattos« ivar daS seltene Glück beschert worden, daß er plötzlich ein «Her Mann wurde, nNd eine Landratte, von Profession ein Schneider, hatte auch so Vitt hin als orgamsche Einrichtung angesehm. D« hannoversche Antrag .... „„ . . geht 4) äuf Niedersetzung einer Kommistimt zur Vorbereitung eines durch die Presse. Eine- der- leichtesten Md wirksavost«» Mittel -WMß BundeSbeschltssses über die Frage: ob di« in der Nordsee vorhin»- ist der Gesang. Durch «inen feierlich«- «mst« G«s«»g wchdetldie dene deutsche Flotte als Flotte des Bimdes beibehalte«, oder als .Herz« geweckt und erhoben und' fiirdie Sacheder MenfcheurM» solche aufzulösen und wie eventuell diese Auflösung zu bewerkstellk- gion empfänglich gemacht. Deshalb besteh« «ch in allen freien eorirte die unzarte Schneiderseele das kvmfottaLe Landhaus M- . Blumen und Fahnm, lud Frmnde zu Tische und gab FriUdenschüffe aus gewaltigen Böllerröhren. Bruder Theerjack fuhr mit seiner Jacht gerMe den Fluß hinab, als die Schüsse vom Ufer aust in di^ Luft gingen. Was war natürlicher, als daß er mit sLitien beidest" Seegeschützen die Salven respectirlich «rtvidertel Aber die Land ratten im Landhause deS Schneiders, vielleicht zum Todtemncchle etwas benebelt, wußtm diese seemännische Courtvrsie nicht zu Wi tze». Sie bombardirten die Jacht wüthend in Ermangelung audem Wurfgeschosses mit Steinen, dafik schoß der Mattose in Ermange lung von Steinen mit allem Möglichen zurück, was er nur kn Lar. Rachen seiner kleine« Kanon« stopfe« konnte. Die hereinbrechende Nächt macht dem-Seegefecht Än Ende; der Matrose hatte freilich? keine Landungstruppen am Bord, und mußte zufrieden seich seine Jacht aus Schußweite ^» bringen. Diese war indessen durch die^ Batterie« des Schneiders beschädigt worden- Vorgestern staudew Beide vor Gericht. Der Mattose bewies nach den Satzungen twtz i europäischen Völkerrechts, daß er der Angegriffene gewesen, UttdidaS Gericht verurtheilte de» Schnsider zu 50 Pf. St. Sttäfgest). Der ganze Vorfall schließt eine gute Dosis Komik iy sich. Knstturtlp aber dürfte nur Das sein, daß sich auf englischem Bod«» Mattose« und Landratten durchprügeln und beschießt« können- hv viel sie Lust haben, und daß dir Militärgewalt durchaus nicht bü solch« Pri vathandel» ihre Einmischung geltend macht. Vs würde dadurch, ohne Zweifel i« Loudon jede« Lgg>zu BttttVYgiHrn ugd blusigen Kämpfen kommen. Paris, 21. Ju«i. Ledru-RollH» ist heute wegen ^chek incriminirter Broschüren- ',^ L4 '^os Mich IS juin", in conüunLcis» zu zwti Jahren Sefänguiß und 1E 8k. Geldbuße verurtheilt worden. - '— Vermögen erworben, daß er sich von seinem Geschäfte zurückziehen konnte Beide Herren lebten nun ganz ihrer SUguyg. Der Schnei der kaufte ein komfortables Landhaus bei Richmorch aur ThMse- fluffe, und der Matrose, welcher den Revolutionen deS fest« Leng des von jeher nicht recht traute, setzt« sich i« den Besitz ein« hüb schen Jacht, richtete sich auf derselben heimisch Än und lebte auf wegs verkauft, vielmehr verschenkt werden sollen, und daß der Preis seinem schwimmenden Gute bald da bald dort auscher Themse, Wch es ihm eben gefiel. Nun traf es sich, daß die Frau deS Schna ders starb. Sie muß wohl ihrem Ehegatten die Erde nicht zum Himmelreich gemacht haben, denn am JaAestage ihres Todes de-