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63. Aahrglmg. L4S. «t. Na Au- II»««,, durch »I« P»ft »««»« u. «« ka,» ,«rd»r «u- «»g»lU«n U»«nd<>ki»« «»»«> «rtzuttrn dt» »ud- »«rtt»»n «,,,-h,r mt» drr Nörgln - Uirsgad« »usommei, »u»«N«Ilt. Nachdruck mir mit dru«» lichrr Quillenckognd» j,»r«»d. N»chr.y »u. litflg. — Un »«-langt» Nanuflrtpl« wrrden ntcht ausdawahrl. Telegramm-Adresse: Nachrichte» Dre»dea„ Femsprecher: 11 . 2«S« « 86«t. Donnerstag, 2. September 1W9. 18LS Druck und Verlag von Liepsch Sc Reicbardt in Dresden. Lobeek L vo. Loktistvraotsn 8r. Usz. cl. Xönigs v Sackssn. vsrolL-VLoeolsav. LmrelverltLuf: vt«iioa, Iltmarlctl. Anzeigen-Taris n"b>» s - «tnipallitie lNruiidlikt.e tca 8 Lliben, «U P' . Kamille«-Rack, »ü!»-, au- Lre-den »ro P' Geschält-.An»klgei, aus der Pnvatlc«»e Ae«" 80 Pf. ^ die zwe»jk>alt;.,e Zeile a.rextkttc 60 P- — I« Nummern uack, Eon« u. Feiertagen dre ein<palr»ge Gruno- -eU« SOPs .aus Pl lva'- »eit« -OPf. Familie « Nachrichten a Dre-den dieG,^nd»etle2/.Ps — »u-wortiqe Auftr.iie nur gegen Vora.i-t> « »ahlung. — Liedes he. legdlatt kostet 10 H?. va » ptgeschäftsstrlle: Maricnstraße.18,40. SvclilililrHiile ^.QNSQstrs.886 28 ° V^sttin6r8tr. 21 Julius 8ckä6Iieli^ Ke« IS, pavt. ». I. Lt. ^ !-KelMlSliiIirE II. II. U I'iWllilii'ill - HWi«: llMkii. ViiiieiilisiiÄi'. IL'rv erNgo Lessr^. lökutinaßliche Witterung: Vielfach heiter, Erwärmung. In Dresden wurde gestern abend eine Ortsgruppe des Hansabundes ms Leben gerufen. Die Hundertjahrfeier der „Schwarzen Bri gade" fano gestern ihren Abschluß durch Dampferausflüge nach der Sächsischen Schweiz und Meißen. In Ehemnit, wurden gestern das König Albert- Museum und das neue Stadttheater in Gegenwart des Königs feierlich eingeweiht. Der Luftkreuzer „2. ltl" trat seine Heimfahrt gestern abend 10,58 Uhr von Bülzig nach Friedrichshafen an. Die Verhandlungen der Kommissionen über die mecklen burgische Verfassungsresorm sind beendet. Das serbische Kabinett hat demissioniert. Der Boykott gegen griechische Schisse ist für beendet erklärt worden Dr. Eook, der am 21. April 1908 den Nordpol erreicht haben soll, passierte gestern Lerwick. Oie Lage in Marokko spitzt sich immer mehr zu. Die militärische Aktion der «panier im Rifgebiet beginnt ihren mähren Charakter zu zeigen: es handelt sich dabei offensichtlich um einen 'Angriffskrieg, der. wenn er gelingt, den Spaniern einen neuen Tcrritvrialerwcrh im Scheriscnreich cintragen soll. Airgesichts dieser Absicht werden selbst die Engländer un ruhig: der Madrider Korrespondent des Londoner „Daily Telegraph" meldet seinem Blatte, die britische Gesandt, schast in Langer habe die Information erhalten, daß die «panier die Besetzung des Hafens von Tetnan und seines Hinterlandes vvrhätten. Das könnte den Engländern natürlich nicht gleichgültig fein, weil Tetnan, ähnlich wie Gibraltar, eine beherrschende Stellung im westlichsten Becken des Mittclmceres entnimmt. Aus London wird denn auch bereits angLkiinüigt, daß, wenn der genannte Hafen in den Besitz einer fremden Macht gelangen sollte, die englische Besatzung von Gibraltar verstärkt werden müsse. So treibt in der internationalen Politik ein Keil den anderen! Man kann begierig sein, zu erfahren, wie Frankreich sich zu dem Vorgehen Spaniens in Marokko stellt. ES gehen darüber die verschiedensten Meinungen hi» und her: erst kürzlich wurde das Gerücht dementiert, daß man in Paris Mit wachsendem Mißtrauen aus die Spanier sehe, aber andere eingeweihte Kreise erhalten ihre Belnmptungen von einer französischen Mißstimmung nach wie vor aufrecht. Wir glaube», daß keine dieser beiden Meldungen völlig den Kern der Sache trifft: Frank reich liegt vorläufig auf der Lauer und wartet mit einiger Nervosität ab, wie sich die Dinge endgültig gestalten wer den. An einem eventuellen Machtzuwachs der Spanier in Marokko hat es kein Interesse, im Gegenteil, er würde den Franzosen höchst unbequem sein, weil sic sich bekannt lich schon heute als prädestinierte Herren des Scherifen- reiches fühlen: trotz der Algcciras - Akte und trotz aller feierlichen Versicherungen, mit denen sie ihre Unschuld be teuern. Slber sie hoffen aus eine andere Möglichkeit, die auch unseres Erachtens viel näher liegt! Schon jetzt machen sich Anzeichen bemerkbar, daß in ganz Marokko die Vvlksstimmung gegen die Spanier infolge des Feld zuges im Nisgebiet immer erbitterter wird und einzelne Spanier kaum noch ihres Lebens sicher sind vor der Wut der Menge. Dazu kommt, daß der S » l ta n Mule» Hafid durch die Gefangennahme des Roghi Buhamaras sich seines gefährlichsten inländischen Gegners entledigt hat, eines Gegners, der nachweislich mit den bekannten euro päischen Feinden des neuen Sultans, vor allem den Franzosen, staatsverräterisch konspiriert hat. Das bedeutet einen gewaltigen Machtzuwachs Mnley Hafids und eine Stärkung seiner Stellung dem ganzen marokkanischen Volk und Land gegenüber. Wie sich der Umschwung in der inneren Lage des Scherifenrciches nach außen hin doku mentieren wird, kann nicht zweifelhaft sein. Der Sultan wird, um der Bolksstimmnnq Rechnung zu tragen, so schnell als möglich die spanische Angelegenheit aus der Welt schassen wollen: entweder durch Anknüpfung von Friedensverhandlnngen oder durch Eröffnung des offi ziellen Krieges gegen die Spanier Im Risgebiete. In beiden Fällen wäre schließlich eine internationale Einmischung wohl, ziemlich sicher, und da Frankreich neben Spanten zu den „Mandataren Europas" gehört, so würbe es nicht ver fehlen, seine Einflußsphäre in Marokko noch mehr als bis her schon zu erweitern. Für diese» Zweck wird in Paris unter Sekunda»,, der britischen Presse stramm vorgearbei tet: der kraftvoll-energische Sultan Mnley Hasid ist gewissen Herren in ihren Plänen ein Dorn im Auge, denn nichts könnte ihnen unbequemer kommen, als die innere Konsolidierung des Scherifenrciches unter einem ziel- bewußten tüchtigen Herrscher. Dann wäre cs ja mit den Gelegenheiten zu willkommener Einmischung in die inne ren Verhältnisse Marokkos sehr bald vorbei! Daher ver sucht man jetzt, in Voraussicht kommender Ereignisse, Mnlen Hasid als einen wahren Ausbund von Scheusalig- keit und Grausamkeit vor der öffentlichen Meinung Euro pas zu diskreditieren. Auch hier heißt es: man merkt die Absicht und wird verstimmt.... Die deutsche Diplomatie aber wird gut tun, die Augen offen zu halten und sich von den Ereignissen nicht überrumpeln zu lassen, die sich jetzt anscheinend vorbcrciten. Das Ziel steht unverrückt fest: Integrität des Scherifenrciches und offene Handels tür für alle Nationen. Daraus folgt mit Notwendigkeit, daß Deutschland alles unterstützen muß, ivas geeignet ist, die innere Festigung Marokkos nntcr Mnley -Hasid zu fördern und damit fremde Einmischungen zu verhindern, die bas geplagte Land nun schon seit Jahren nicht zur Ruhe kommen lassen und gewissen Mächten den Vorwand geben, für sich im trüben zu fischen Vas neue Aeingesetz. Mit dem l. September 1909 tritt das neue Weingesctz vom 7. April 1909 in Kraft. Es ist für die Weinkäufer und Weinkonsnmcnten ebenso wichtig wie für die Weinbauern. Das neue Weingesetz soll den Mißstänbcn abhelfen, die sich auf bem Gebiete der Weinproduktion und des Weinhandcls gezeigt hatten und denen auch das früher« Gesetz betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlicheii Getränken vom 21. Mai 1901 nicht wirksam genug ent gegentreten konnte. Das neue Weingesetz dient sowohl dem Schutze des Weinbauers und rcellev Wein Händlers vor unlauterer Konkurrenz mit ver fälschten oder nachgeahmten Weinen, als auch dem Schutze des Publikums vor Täuschungen. Die Täuschungen, denen die Weinkonsnmenten bisher ausgesetzt waren, be standen einmal darin, daß Getränke, die gar keinen An spruch auf die Bezeichnung „Wein" hatte», allgemein als „Wein" feilgchalten und verkauft wurden: sodann darin, daß durch gewisse Zusätze und Aufgüsse, namentlich durch Zuckerznsätze Weine erheblich verfälscht wurden. Endlich war es auch eine allgemein verbreitete Unsitte, Weine nicht nach ihrem wahren Herknnstsgobiete zu benennen, sondern ihnen Bezeichnungen beizulegen, die dem große» Publikum als besonders gute Weinlagen bekannt waren, wie zum Beispiel Rüdesheimer, Schloß Johannisberg und der gleichen. Allen diesen Uebelständcn sucht das neue Gesetz abzuhelfen. Hervvrzuhebcn sind namentlich folgende Bestimmun gen: ,-Wein" ist nach dem Gesetze lediglich das durch alkoho lische Gärung ans dem Saite der irischen Weintraube her gestellte Getränk., Grundsätzlich besieht ein allgemeines Zusatzvcrbot, d. h. der Wein ist srci von jeden Zu sätzen herzusiellcn und in Verkehr zu bringen. Soweit jedoch di« anerkannte KcNerbehandlinig den Zusatz be stimmter Stoffe erfordert, dürsen diese zngesetzt werden. Die einzelne» Stoffe und die Art ihrer Verwendung Hai die Bnildcsralsverordnilng von: 9. Juli 1909 normiert. Prinzipiell ist auch die Zuckerung von Weinen, die nach dem früheren Gesetze vom 2-1. Mai 1901 in bestimm tem Umsange erlaubt ivar, verboten. Nur ausnahms weise darf bei schlechte» Jahrgängen Zucker oder Zucker- lösnng zngesetzt werden, um einem natürlichen Mangel der Traube» an Zucker beziehungsweise Alkohol oder einem ttebcrmaß a» Säure insoweit abzuhelsen, als cs der Beschaffenheit der aus Trauben gleicher Art »nü Her kunft in guten Jahrgängen ohne Zusatz gewonnenen Er zeugnisse entspricht Auch iit die zuständige Behörde von der Absicht. Traubcnmaische. Most oder Wein zn zuckern, i» Kenntnis zu setzen. Das Gesetz verschafft den Konsumenten auch die Mög lichkeit, zn erfahre», ob sie gezuckerte» Wein oder »«ge zuckerten Wein kansen. Sv legt es dem Weinhündler die Verpflichtung ans, de» Abnehmern aus Verlangen darüber Auskunft zn erteilen, ob der Wein gezuckert sst. Weiter ist es verboten, gezuckerten Wein unter einer Bezeichnung seilzn-halten, die auf Reinheit des Weines oder ans beson dere Sorgfalt bei der Gewinnung der Trauben deutet: auch ist es v« r b o t e n , in der Benennung anzugeben oder an zudeuten, daß der Wein Wachstum eines L c st i m in ten Weinberg bcsitzers ist. Gezuckerter Wein dar' also nicht unter der Bezeichnung von etwa: Kabinettstück. Auslese. Ausbruch, Schloßabzug, Speziallesc, Origina- wein nsw. in den Handel gebracht werden. Weiter heißt cs: „Im goiverbsmäßigen Verkehre mit Wein dürfen geo graphische Bezeichnungen nur zur Kennzeichnung der Her kunst verwendet werden." Damit will das Gesetz dem oben erwähnten Uebclstande begegnen, daß Weinen falsche Her kunftsbezcichnungen beigelegt werden. Künftig darf daher ein Wein nur nach dem Orte seines Wachstums bc nannt werden. Damit wird verhütet, daß die Bezeichnung einer Weinlage als Qualitätsbezeichnung verwendet wird. Werden Weine aus Erzeugnissen verschiedeioer Herkunft oder Jahre ssvgenannter Verschnitts hcrgestellt — was ge stattet ist — so darf der Verschnitt nach einem Anteile allein benannt werden, wenn dieser in der Gesamtmenge überwiegt und die Qualität des Weines bestimmt. Ge tränke, die den Gesetzesvorschriften zuwider hergcstellt oder böhandelt worden sind, dürsen nicht in den Verkehr gebracht tverden. Auch eine Einfuhr derartiger Getränke ist ver boten. Weiter dürsen sie auch nicht zur Herstellung von weinhaltigen Getränken, Schaumwein oder Kognak ver wendet werden. Das Gesetz enthält ferner einige Bestimmungen über die Herstellung und den Verkehr von Schaumwein und K vgna k. Auch hier will es das Publikum vor Täuschun gen bewahren. So muß Schaumwein eine Bezeichnung tragen, die das Land erkennbar macht, wo er auf Flaschen gefüllt worden ist, zum Beispiel: „In Deutschland aus Flaschen gefüllt" oder „In Luxemburg auf Flaschen gefüllt". Ist der Schaumwein zugleich in demjenigen Lande, in dem er auf Flaschen gefüllt ist, auch sertiggestellt, so kann an Stelle jener Bezeichnung die Bezeichnung: »^Deutscher Schaumwein" oder zum Beispiel „Französisches Erzeug nis" treten. Bei einem Schaumweine, dessen Kohlensaurc- gehalt aus einem Zusatze fertiger Kohlensäure beruht, muß ebenfalls die Bezeichnung die Herstellungsart ersehen lauen. Hierzu dient die Bezeichnung: „Mit Zusatz von Kohlensäure". Trinkbrannttvein darf nur dann als Kognak bezeichnet werden, wenn sein Alkohol ausschließlich aus Wein gewonnen ist. Zur wirksamen Durchführung des Gesetzeswill.n werden im ganzen Deutschen Reiche als Kontrollorgan.- Sachverständige im Hauptberufe angeslellt. Zur Erleichte rung der Kontrolle für die Behörden sind die Weinprodil- zenten und Weinhändler verpflichtet, Bücher zu führen, aus denen zu ersehen ist, welche Weinbergsslächen abge erntet sind, welche Mengen von Trauben oder LSei» ans eigenem Gewächse gewonnen oder von anderen bezogen sind, welche Mengen von Zucker oder von anderen zur Kellerbchandlung bestimmten Stofsen ver-ivcndet worden sind. iTiese Bestimmung ist für die Weinproduzentcn und die Weinhündler jedenfalls eine sehr drückende Beigab.'. Tic Red.s Die vorsätzliche Zuwiderhandlung dieser Gesetzesvorschristcn wird mit Gefängnis bis z» 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zn 8000 Mart oder mit einer dieser Strafen bestraft. Schließlich enthält das Gesetz noch eine wichtige II e b c r ga » g s be st i m m u ng. Danach ist der Verkehr niii Gc tränken, die bei der Verkündung des Gesetzes nachweislich bereits hergeitclli waren, nach den bisherigen Bestimmun gen zn beurteilen. I)r. 11—r. Neuerte vrahtmeiaimgen vom I. September. „Zeppelin III". Zahua. lPriv.-Tcl.j Am „Zeppelin III" sollen heute um 4 Uhr nachmittags die Propeller auöprobiert werden. Um 6 Uhr ivll die Montage des Gestänges be endet sein. Bei seiner Fahrt nach Friedrichshascn wird „Zeppelin III" voraussichtlich in Nürnberg eine Z w n ch e n l a n i» ii n g vornehmen. Dorthin sind auch die Spezialwagcn aus Friedrichshofen beordert worden. Bülzig. Etwa 3 Uhr nachmittags wurde der nen- anmontierte rechte vordere Propeller angelassen. Er soll zur Feststellung seiner Fahrtüchtigteit einige Stunden lang ansprobiert iverden. Die letzte Wetternachricht ist wieder um ungünstig. Es herrscht Südwcstivind von 10 Meter Ge schwindigkeit. und in 50 bis IM Metern Höhe Westsüdwest- Wind mit 17 Metern Geschwindigkeit, also überall nn- gh listigster Gegenwind. Das ganze Luftschiff ist