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Diel«» Blatt wird den Lesern von Dresden und Umgebung am Lagt vorher bereit» al» UbentlHurgabe zugestellt, während c» die Post-Abonnenten am Morgen i» einer Gesamtausgabe erhalten. S3. Jahrgang. SSS. vezu,-gebühr »NrtkligrI. Mr Dn«. d«n bei täglich zwei- «altger Autragung (an Soun, und Monta„ea nur einmal» 2 KO Mk., durch audnxtrügeKom» «tlsionäre S.Ü) Mk. Bet einmaliger Zu stellung durch die Host n M.(ohne Bestellgeld». Die den Leiern von Dresden u. Umgebung am Tage vorher »u. gestellten >dend»Au-- gaben erhalten die aus. tvartiaen Bezieher mit der Morgen. Ausgabe tujammeu zugestellt. Rachdruct nur mlt deut licher Quellenangabe („DreSd. Nachr.^) zu. läistg. — Unverlangte Manuskripte werden nicht aufbewahri. Donnerstag, 19. August 1999. Telegramm-Adresse: Nachrichten Dresden. Druck und Verlag von Liepsch 6c Reichardt in Dresden. Hauptgeschäftsstelle: Marienstrasfe 58/40. Fernsprecher: 11. 2«»«r « Aiijrigen-Tarif digun.;en b»S nachni. N Uhr. Lonntag- nur Marienstraste !1U von U bis ",1 Uhr Tie einlpaltige Ärundjnle lca. Silben» 2ü Ps., Familie»-Viachrichren aus Dresden 20 P» Geschäfts.Anzeige»» auf der Prwatsette Zeile SO Pf. i dle zweispaltige Zeile a. Textseile 00 Ps — In Nnmmcrn nach Sonn u feiert,igrn die eiiljpatlige stilund- zeile 30Ps., aus Privat- ^ue 40 Pi., ^sttlmlien- die Grundzette 2'»Pj. — nnr gegen Vorausbe zahlung. — Jedes Vc. legblatt kostet 10 Pj. l-snolin-Lsi fs mit clsm 2! 5 k PSI- Llück. KlMLiW klirmtil lmli Mi'tsl' lisulisltsn in üsukeliün ll. sngi. l YuMStöN. ztlM Llliilik Mk. LlirMllMMil diiilgS kl'SKS. . ü. N. N688K Nciif.. ILIv ertrgo Der durch die Berufung des Kreishauptmanns Dr. Rumpelt in das Ministerium des Innern bedingte Wechsel in der Kreishaupt Mannschaft Dresden erfolgt Anfang nächsten Monats. Kreishauptmann wird bekanntlich Geh. Re gierungsrat Dr. v. Oppen. Der Schüler streik in Aue dauert fort. Das Befinden des Grasen Zeppelin ist zufrieden stellend. doch wird er noch einige Tage im Krankenhause bleiben. Die Pforte hat den russischen Kaiserjachten „Standort" und „Polarstern" die Durchfahrt durch die Dardanellen gestattet. Aus der Station Prcglia entgleiste gestern der Simplon-Schnellzug Lausanne—Mailand. Ein heftiger Orkan hat in den Südstaaten von Nord amerika großen Schaden angerichtet. Lum gesetzt über Me Zicderung Oer kauksrüerungen. Schon seit Jahrzehnten mar das Bestreben der Bau- gläubiger, namentlich der Bauhandwerker. daraus gerichtet, einen wirksamen Schutz ihrer Bansvrdernngen bei Ncu- nnd Umbauten von Grundstücken zu erlangen. Die Zu stände im Rangemerbc waren zn einem wahren Miststandc geworden. Nicht mit Unrecht sprach man daher von dem Schwindclunwesen im deutschen Baugewerbe. Biele Neu bauten wurden auf Kosten der Bauhandwerker und zur ungerechten Bereicherung skrupcllvscr Baulandspekulanten aufgeführt. Man verfuhr dabei meistens nach dem an rüchigen Berliner Hausbanrezepte. Es gab aber auch noch andere Schwindelmanöver. Namentlich war das Operieren mit vorgeschobenen Strohmännern, ja, sogar in raffinier ten Fällen mit sogenannte» Zmischcnstrvhmänncrn beliebt. Dieses Verfahren blieb zwar den beteiligte» Kreisen nicht unbekannt. ES bot jedoch das bisherige Recht den Ban- gläubigcrn gegen dieses Unwesen keinen Schutz, ja, cs war oft unmöglich, die gewissenlosen Bauunternehmer strafrecht lich verantwortlich zu machen. Abhilfe gegen diese Miß- stände schafft erst das Reichsgesctz zur Sicherung der Bau forderungen, das nach jahrzehntelangen Beratungen am 1. Juni IW» erlassen ist. Das Gesetz ist ungemein wichtig für die B a ug c w e rb t r ei b c n d c n, die Handwer ker. Lieferanten und alle, die mit dem Bau wesen in Berührung kommen. Das Gesetz enthält zwei Abschnitte. Der erste Abschnitt legt Len Bauunternehmer» gewisse Beipflich tungen ans. die dem Interesse der Bauhandwerker und sonstiger Baugläubiger dienen und ihre Schädigung ver hindern sollen. Es sind dies drei Pflichten: 1. Der Baugeldempsänger hat das B a u g e l d nnr zur Be friedigung der Baulicsera nten, Bauhandwer ker und Bauarbeiter z u'o e r w c n d c n; 2. must derjenige, der einen Neubau anssnhrt und entweder Vaugcivcrb- treibender oder Baugeldempsänger ist, ein'sog. Bau buch führen. In dieses Baubuch muffen gewisse Eintragun gen gemacht werden, die eine ordnnngsmästigc Verwen dung des Baugcldes erkennen lassen. So sind die Bau- licscranten, Handwerker und Bauarbeiter, die ihnen ver sprochene und die entrichtete Vergütung, die Baugeldcr und daraus empfangenen Zahlungen seitens des Baugeld- gebcrs cinzntragcn. Die dritte Pflicht besteht in dem Anschläge am Neubau, zu dem jeder Bauleiter von Neubauten verpflichtet ist. Diese Vorschrift will den Be teiligten, insbesondere de» Vauglüubigcrn, erleichtern, sest- znstellen, mit wem sic es zu tun haben. Verletzung dieser Vorschrift wird mit Ueüertreiungsstrafe, die der beiden ersten Pflichten aber, sofern der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder in Konkurs gefallen ist und seine Bau- gläubiger zu dieser Zeit benachteiligt hat, in der Regel mit Gefängnis nicht unter einem Monat oder mit hoher Geld strafe geahndet. Dieser Abschnitt des Gesetzes ist mit dem 21. Juni IM» bereits in Kraft getreten. Der umfangreichere und seiner iozialcn Bedeutung nach weitaus wichtigere zweite Abschnitt des Gesetzes, der die dingliche Sicherung der B a u f o r d c r n n g e u regelt, erhält scincGcsctzcskraft erst durch die landesherrliche Verordn» n« der einzelnen Bundesstaaten, welche die einzelnen Gemeinden b c st i in m t, in denen dieser Gesctzcsabschnitt zur Anwendung zu kommen hat. Diese Regelung ist deshalb gewählt worden, weil das Bedürfnis für eine besondere dingliche Sicherung der Bau- fvrderungcn nur an einzelnen Orten, wo Miststände her vorgetreten sind, vorlag. Die Vaiisvrdcrungcn tönnen aus zweifache Weise sicher- gestellt werden: Sicherung durch Bauvcrmerk und Bau- Hypothek oder Sicherung durch Hiuterlcgung von Geld oder Wertpapieren. Zwischen diesen beiden Sicherheiten kann der Bauherr wählen. Ein Zwang für Liese Art der Siche rung der Bausordcrungen ist dadurch erreicht, daß vorher die Bauerlaubnis seitens -er Baupotizcibchördc nicht er teilt werden darf. Stellt der Bauherr den Antrag auf Er teilung der Bauerlaubnis, ohne die Hinterlegung der Sicherheit zu bewirken, so ersucht Sie Baupolizeibehöröe von Amts wegen das Grnndbuchamt um Eintragung des Bauvcrmcrkcs. Der Bauvcrmerk gewährt den Bauglänbigcrn den Anspruch auf Eintragung einer Hypothek für ihre Bau- svrdcrungen sBanhypothek». Er steht rechtlich einer Vor merkung gleich. Der Bauvcrmerk wird auf dem Grund- buchblattc des Ncubaugrundstückes vor dessen Bebauung, und zwar schon vor der Erteilung der Bauerlaubnis, von Amts ivegcu vom Grundbuchamtc aus Ersuchen der Bau- poltzcibchördc eingetragen. Die Baugläubiger werden also gesetzlich sicher-gestellt, ohne -daß cs ihrerseits eines Antrages hierzu bedarf. Ist der Bauvcrmerk eingetragen, so darf die Baupolizcibchörde die Bauerlaubnis nur er teilen, wenn der Bauvcrmerk den Rang gleich hinter drei Vierteilen des Bau st eilen wert es hat. Ist dieser Rang nicht mehr frei, so must die sog. Dissc- renzkaution hinterlegt werden, deren Höhe den Vor belastungen abzüglich dreier Vierteile des Baustcllenwertcs gleichkommt. Diese Vorschrift bezweckt, die Baugläubiger auch bei einem schon erheblich belasteten Grundstücke sicher- zustellcn: denn die Baugläubiger sollen zu ihrer Sicherung den ganzen Wert des Grundstückes haben. Würde der Bauistellenwert nicht ermittelt oder überstiegen die Voc oder Glcichbclastungcn seinen wahren Wert, so hätte die im Range nachfolgende Eintragung eines Bauvcrmerkcs bezm. einer Bauhyputhck für die Baugläubiger keinen Wert: sic sielen bei einer Zwangsversteigerung aus. Daher verlang! das Gesetz, Last der Ban verwert gleich den Rang hinter drei Vierteilen des Banstellenwertes Iiat oder daß bet höherer Belastung eine Disscrenzlantivn gestellt werde. — Der Bauvcrmerk steht nur einer Vormerkung gleich. Mit seiner Eintragung haben daher die Baugläubiger noch keine Ban Hypothek erlangt. Um sich diese zu erwerben, müssen die Baugläubiger ihre Rausordernnge» binnen M onatssrist seit Veröffentlichung der polizeilichen Bangebranchsabuahmc bei dem B a » s ch ö f s e n a m c c a n m c l d e n »nd entweder die Zustimmung des Grund stückseigentümers oder eine gegen ihn ergangene, die An meldung zulassciidc einstweilige Verfügung hübringen. Tie Baugläubiger müssen also, um bei der Einiragung der Bau- hypvtkiek Berücksichtigung zu finden, innerhalb der erwähn ten Frist die Anmeldung ihrer Baiifordernng bewirken und snr deren Feststellung besorgt sein. Liegen bis zum Ablauf der Aiimelduugssrist wirksame Anmeldungen von Banfvrderiingen vor, so wird für sic von Amts wegen unter Löschung des Bauvcrmerks eine als .Bauhypothek bezeichnete Sicherungshypothek eingetragen. Sic erhält den Rang des Bauvcrmerkes. Tic Baugläubiger sind au der Bauhiipothek mit gleichem Rang anteilig beteiligt, nur die Bauarbeiter haben in Höhe des Lohnes für zwei Wochen den Vorrang. Wird durch Hinterlegung Sicherheit ge leistet, so unterbleibt die Eintragung des Bauvcrmerks. Sic erfolgt in Höhe des dritten Teiles der nach dem Er messen des Bauschöftenamtes voraussichtlichen Baukosten. Das Gesetz führt als neues Organ das Bauschösscn- a m t ein. Es besteht aus einem Vorsitzenden und minde stens vier Bauschöffen. Es hat den Baustellenwcrt sestzu- stcllen, Anmeldungen von Bauforderungen entgcgen- zunehmen, die voraussichtlich entstehenden Baukosten ab- zuschatzen und dergl. mehr. Insbesondere soll es als Emi- gungsa-mt tätig iverden, um unnötige Streitigkeiten unter den Banbetciligtcn nach Möglichkeit auszugleichen. Das Baiisichcrungsgcscv must sich erst «inloben. Es ist ebenso wirtschaftlich wichtig wie schwierig in seiner Aus legung, da Erfahrungen über seine Wirkungen im wirt schaftlichen Loben und in der Gcrichtspraxis noch sohlen. Diese Zeilen sollten daher auch nur den hauptsächlichsten Fnhalt des Gesetzes für die Bedürfnisse der Praxis wiedcr- gcbcn. Dr. D—r. Neueste vradtmelüungen vom 18. August. Zur Kretafrage. Karlsruhe. Unter der Ucberschrift .„Kreta" ver öffentlicht die vielfach als Sprachrohr der Wilhelmsstraße benutzte „Süddeutsche Reichskvrrespondcnz" folgende Nach richt: In der kretischen Frage hat eine irrtümliche Auslegiina des letzten Schrittes der Pforte in Athen vor übergehend neue Unruhen verursacht. Man wollte die türkische Note in der Presse als ein Ultimatum hinstcllen: man wollte sic wie eine Friedensstörung behandelt wisse», welche das sofortige Eingreifen aller Grostmächtc in Kon- stantinopcl notwendig machte. Zum mindesten sollte die Türkei isoliert werden. Diese Wünsche haben sich nicht verwirklichen lassen. Der europäische Druck am Bosporus Kunst «na Wissenschaft. f* Ecutral-Thcater. Das Mißtrauen, das man fünf- aktigen Schwänken cntgegonbringt, wurde gestern durch die Aufführung des Schwankes „T r i p l e p a t t c" von Tristan Bcrnard uitd Andrö Godfernaux ge rechtfertigt. Schwänke haben ja im allgemeinen nur Existenzberechtigung, wenn sie zur Heiterkeit, wenigstens zum Schmunzeln zwingen, dieser „Triplepattc" ist, mit Ausnahme einiger Szenen, langweiliger und öder, als die endlosen Pausen, die zwischen die einzelnen Akte gelegt wurden. Der Vicomte Robert de Hondan hat den Spitz namen Triplepattc nach einem Rennpferd erhalten, das im entscheidenden Moment, beim Hürdcnsprung und so, bockt und eins zwischen die Ohren bekommen must Der Vicomte hat Schulden und soll heiraten. Die Baronin Popln, eine passionierte Heiratsvermittlerin, will ihn mit der nied lichen Avonne, einem Bankicrstöchtcrlcin, durchaus glück lich machen. Die Verlobung kommt auch zn stände, aber der ehescheue Vicomte ist durchaus nicht zu bewegen, ausS Standesamt zu fahren. Der Akt. in dem Gcldvcrlcihcr, Schwiegermutter. Freunde, Journalisten, Heiratsvermitt lerin ihn aus dem Bett in den Fcstanzug pressen wollen, bietet einige Unterhaltung. Glücklich vor den Stan desbeamten geschleift, ist er zur Genugtuung der kleinen Avonne durchaus nicht zn bewegen, das bindende Jawort zu sprechen. Die Partie wird also nicht fertig. Im fünften Akt aber finden sich die Beiden, harmlos vergnügt, unbclästigt Lurch die Venvandt- schast, und nun wird den Zwei das Ja aus einmal leicht. — Für einen Schwank fehlt cs diesem Bühncnwerk an Aus gelassenheit, tollen Verwicklungen, selbst die Gelegenheit zur Situationskomik ist nicht ausgcnützt: für eine gesell schaftliche Satire, zu der sich Anläufe finden, gebricht es wieder an Schärfe »nd dem Salz feineren Witzes. Die Darsteller mühten sich ehrlich, die humoristischen Wirkun- gerr herauszuholeu, zu dencn die Möglichkeit vielleicht vor handen war. Herr Ottbert, der Eleganz, Frische, Be weglichkeit und Komik hat, wäre als Vicomte Robert, ge nannt Triplepattc. an erster Stelle zu nennen. Sehr nett war die pikante kleine Mela Schwerz als Avonne. In gröberen Rollen waren die Damen Schocttlc, Margot, Schulz und Ewald und die Herren Kohlmctz, Lehn- Lorss, Gewinner, Treptow beschäftigt. Das Zusam menspiel klappte unter der Regie des Herrn Treptow recht erfreulich. Das Haus war trotz des schwülen Sommcr- abends gut besucht, der Beifall, nach dem dritten Akt freundlich, flaute nach den Schlußakten ab. stg. Das Central-Theater bleibt am Donnerstag, den 1». d. M., dem Beisehungstagc des dahingcschicdenen Direktors, Herrn Alexander Rottcr, geschloffen. Zum angeblichen Wechsel in der Leitung der Dresdner Galerie gaben wir gestern eine Aussprache des Herrn Galeriedircktors Geh. Hofrats Dr. Woermann wieder, die derselbe mit dem Bcrtrctcr einer Korrespondenz gehabt hatte. -Heute erhalten wir von Herrn Geh. Hosrat Dr. Woermann folgende Zuschrift: „Dresdcn-A., Hübnerstraße, den 18. August 1»V». Sehr geehrte Redaktion! In Ihrem gestrigen Abendblatt iNr. 228» kommt ein Zweifel an der Genauigkeit der Wiedergabe des Schlußsatzes eines Gespräches zum Ausdruck, das ich mit einem Herrn Berichterstatter über den Artikel des „Berliner Tageblattes" gehabt. Dieser Zweifel ist gerechtfertigt. Die Fassung dieses Schlußsatzes muß aus einem Mißverständnis beruhen. Ich bin mir völlig bawuht, diosc Worte in dieser Fassung, aus der eine Spitze gegen die Person meines Freundes und Kollegen Prell hevausgchürt werden könnte, nicht ge sprochen zu haben. Karl Woermann." -s* Gegen die Koednkation Kürzlich wurde aus der 21. Jahresversammlung des Badischen Philologenvcreins zu Konstanz aus Grund einer Umfrage, die an sämtliche höhere Schulen des Großherzogtums ergangen war, über die Erfolge der gemeinsamen Erziehung von Knaben und Mädchen an diesen Schulen Bericht erstattet. De» aus führlichen Berichten, welche die ^Süddeutschen Schulblätter" über die Verhandlungen bringen, ist folgendes zu ent nahmen: „Hinsichtlich der Befähigung von Knaben vnd Mädchen haben 18 Anstalten die g c r i ng e Bega b u ng de r M üd- chcn für Mathematik und Naturwissenschaf ten ausdrücklich scistgestcllt. Eine Beschränkung des Lehr stoffs ist in vielen Anstalten nötig geworden, hauptsächlich in der Biologie. Bei der Verwendung von künstlerischem Anscliauungsinaterial ^Abbildungen zur alten Geschichte, Schöpfungen antiker Plastik u. a.» mußte in Rücksicht aus die Mädchen eine vorsichtige Auswahl getroffen werden. Von vielen Lehrern wird berichtet, daß sie an die Leistungen der Mädchen unwillkürlich einen niederen Maßstab legen als an die der Knaben. Daß bei den Knaben infolge der Anwesenheit der Mädchen Eifer und Ernst wachse und von einer Belebung des Unterrichts und einer Hebung -es Niveaus gesprochen werden 'könne, wird in der Mehrzahl der Beantwortungen verneint, teilweise mit dem Ansdruck „davon kann gar keine Rede sein", oder „im Gegenteil, in den Klassen mit vielen Mädchen ist eher eine Ab nahme der Lei st un gen zu bemerken". Der Hinweis auf bessere Leistungen der Mädchen mach! die Knaben noch indolenter. In ihrer ganzen -Haltung scheinen die Mäd chen eher nach den Knaben zu färben als umgekehrt. Burschikoses Auftreten und krankhafter Ehrgeiz wurden nicht selten beobachtet. Im allgemeinen sind di« Knaben nicht sonderlich erfreut über die Anwesenheit der Mädchen. Die überwiegende Mehrzahl der Schulen verneint die Frage nach Mißständen i-n sittlicher Hinsicht. Auf Grün der Mitteilungen von Studenten, welche die Koedukation dnrchgemacht haben, kommen einige Lehrer zu der Ansicht, daß die Knaben dabei nichts gewinnen, die Pkä-chen aber viel verlieren. Das Gesamtergebnis der bei der Umfrage nud Erörte rung der wichtigen Frage vorgetragencn Meinungen er hielt schließlich folgende Fassung: „Der seit 1-S01 in Baden allgemein ermöglichte Besuch der höheren Knabenschulen durch Mädchen hat vorläufig i» erzte-licher Hinsicht »war