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SS. Jahrgang. S6. Ve»«»«ge»adr Ni «r-1. . »«t „>,lp» »«ll»» ZtUr-ßU»,,« «i»n»« m>d «oiua,«, uur »,üü «k.. kurch " u«w«ric« I»»- »„!>«>«»» >8» VN B»> ei„moNg«r g^, sUlluoa I-urch »i« PoU 8^.^vytt«Äe1ikUA*lo, Hi« de» Leiern «o» Der.den u Uninedu», am r»«e vorher »u- ch»il»ll»»n übend-»»«» Odben erhallen d>« au«» warltnen B'lirher «» h«r Margen »„»gab« «Uiannn«» ,»ge,lell>. »»«dr»« nur m» de»». »che« Quell,nanga»« <-Dr««d »a»r M- Eis«. — Unaerlangre Atunuikrlv" werden «ch» «uibewahrr. reltguunm-Adn-ssc: Nachrichten Dresden. Fernsprecher: U » 20U« . »««1. Donnerstag, 25. Februar 1009. <V HegvLrn-et 1858 Druck und Verlag von Ltepsch L Reichardt in Dresden. Lodvek L vo. lloksislerautou 8r. Lüg. ä. Löoig!» v. Saeksou. Nlled-VIiooolscl« »«. «00. taurelrsrhaut vreüöni.KüurlctS. U»iet,en-Dar,f Ann^m« »»» Unle drgnngen h>» »ao.n * Uh», Sannlan« m» Narienftrat« «d re n dm Uhr r »»ipallia« Grund»-- e «ca- » SUde», Ld P, . GeuoMca-«acknchio, aus Dre-de» « v« GelchallS-Lamipu an der Prwatietl« tiell» Sü Pj- l dm «werlvalug- L-Ue »-rrx«eirel!lIP- Sa»»-u ärterlagcu dl« «lnipolvg- l»,nn!>. teil« Ü0P,., auk^»run-l seil» 40 PU, Kauulnn dlachrnhlen a Lredd« , die Ärnndzetl« -N P- Uudwarirgr »ulrrnge nur ge->en varauade zahlung- - Jedes B- - iegdlail kdstel Ul Pi. -«udtgrfchästSftelle: Marienstraße 08 40 Kckklaucki« lLkLPPSQ k»lL ItSQ K!nz» LedQürs Mal,ei, ^nllsr Kiemon su» terUxt w dillderell tzcll.t«» > k. Kslllllk Dwsävll keiMMlr. 13. ß SslnsLus - SoLUsssvr z lurv i ru l - best« DUrscklieLrer 6er IVelt ^ tlilomsleii- L lÜNkIlIilllll'-jl.-L. 5^ fimMelm HZ«. - »»l»i'Sllli'eii blllisrl. VarmplsZL i«WM SM M liMImermnMsW iQ ^e6er kreislaxe. :.: :.: :.: :.: :.: Stvlllvra?araäiv8bett! dr-/ Dll'loTv M><I ^ Lr'rrrK ks« Qev t uo<j Medizmalrat vr. Lüvdeumei8ter8 2ur tte^unäs m t ^Vui-mleiklpnüt; pilsu-t» uurrarbotLrllck. ^«I«ivvc.-r-kLut u. V«?nutQl1 nnek »usrvLr- rvemwueikt'8 Salomonis-^oolbelis. psiÄickMnsM 1 wiliki' L!o>m U k-ra^er 8tras8e 50, Arlv erkrczo Lofev. Mutmahliche Witterung: Gelinder Frost. Schnee. Zm sächsischen Zustizdienst sind wichtige Verände rungen eingetreten: ». o. wurden Lairdgerichtsprüsrdent Dr. Gallentamp-Zwickau ab 1.. April zum Präsidenten des Dresdner Landgerichts und Geh. Iustizrat Graf Vitzthum n. Eitstädt zum Generalstaatsanwalt ernannt. Der Reichstag erledigte gestern ». a. den Etat des Rech nungsjahres uild einige andere Vorlagen. Das Preußische Abgeordnetenhaus setzte die Beratung des Landwirtschastsetats fort. Staatssekretär Grey hat bez. der Entschädigung der Pforte an Bulgarien einen neuen Vermittlungsvorschlag gemacht. In Mailand wurden vier Hochstapler verhaftet, dieSchecks und Kreditbriefe im Betrage von 12 Millionen Lire ge. fälscht hatten. Die Baukgesetzlwvelle, die der Reichstag einer Kommission überwiesen hat. findet ihre formale Begründung in dem Umstande, dah di« im Rcichsbankgesetz für das Reich festgesteütc zehnjährige Kün digungsfrist gegenüber der Reichsbanl mit dem Ende dieses Hährcs abläuft. Es mutz daher vor dem Eintritt des ge nannten Zcitpuiittes eine qcseyltchc Neuregelung des Ver - h ä l t n i s s e S d c r N c i ch s ba n k z u m R c i che tzattsinden. Wie dieses rechtlich zu beurteilen ist, darüber herrscht unter den Fachgelehrten durchaus keine Einigkeit. Nur in dem Punkte stimmt die überwiegende Mehrzahl der Theoretiker überein, datz sie die Frage, ob die Reichsbank eine reine Aktiengesellschaft sei, verneint und das Institut unter die Stiftungen bezw. Anstalten zählt, so zwar, datz das Rechts verhältnis der Rcichsbank als dem einer Akticngeselljchast blüh in gewisser Hinsicht analog, im übrigen aber als mit den durchgreifendsten Unterschieden versehen erklärt wird. In einer diese Frage ausführlich behandelnde», im Ver lage von Walter Rothschild in Berlin und Leipzig erschiene nen Schrift gelangt Dr. Viktor Beutler aus Grund einer eingehenden Untersuchung uird gründlichen Prüfung der zahlreichen mehr oder minder abweichenden Begriffs bestimmungen zu dem Ergebnis, datz die Rcichsbank eine kffsentlich-rechtlichc Stiftung sei, insbesondere eine Staats- anstalt mit einer Beteiligung von Laienmitgliedern nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. An diesem durch das Rcichsbankgesetz begründeten rechtlichen Eharakter der Rcichsbank soll auch durch die Novelle nicht gerüttelt wer den. Die mehrfach erhobene Forderung nach einer Ver staatlichung der Reichsbank, über die sich in der Theorie streiten läßt, wird von der Regierung aus praktischen Gründen abgelehnt. weil darüber kein Zweifel sein kann, daß gerade die Mitwirkung des private» Kapitals durch seine Vertreter, die Anteilseigner, wesentlich mit dazu dci- getragen hat, die Rcichsbank und ihre Tätigkeit der Ein flußnahme politischer und wirtschaftlicher Tagcsströmungen zu entrücken und das privatwirtschastliche Element i» glücklichster Weise mit der staatlichen Verivaltung zu ncr- e.iufgen. Außerdem kommt in Betracht, daß im Kricgs- tolle die Gelder einer Staatsbank der Beschlagnahme unter- liegen, während daS private Kapital nach einem allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätze unantastbar itz. Aus diesen Gründen hat die Regierung es vermieden, die Frage der Verstaatlichung überhaupt auszuivcrse», und von vornherein erklärt, daß sie an den erprobten Grund lagen der Bankversassung nichts ändern wolle. Gleichwohl handelt cs sich nicht bloß um eine einfache Erneuerung des Rcichsbaulpripilegs unter unveränderter Ausrechtcrhalt>ung des früheren Zustandes, sondcrn die Novelle unternimmt den Versuch, durch einzelne Verbesse rungen in der Organisation der Rcichsbank eine wirksamere Ausnutzung unserer ^jahlungs- und -Kreditmittel zu er möglichen und für unsere Wahrung in kritischen Zeit läuften mit -Hilfe einer Vermehrung des Goldbestandes verstärkte Bürgschaften zu erzielen. Zu dem Zwecke sind umfasieirde Untersuchungen angestellt worden, die von der am 1- Mai 1908 zusammengelretcttcir Bankenguetckom- mifsivn geslchrt und sorgfältig als Material zu dem jetzigen Entwürfe auSgcarbcitct wurden. Die Kommission bestand aus Männern der Praxis, Parlamentariern und Gelehrten und vernahm insgesamt an die 200 Sachverständige. Ten Schwerpunkt der ans Grund der Ergebnisse der Enguete- kommifsivn in der Novelle vorgeschlagcnen Ncnerungen bildet die Einführung der gesetzlichen Za hl kraft — toiuier - für die Noten der Reichshank. Bisher gehörte» die Reichslxuitiivteu g'.hetz!ich nickt zn dem allgemein anerkannten llmlanfsgeld. das im Zahlungs verkehr von jedem angen-vmmeii werden muß. Die Güte unserer Währung und der unumschränkte Kredit der Reicks bank bewirkten aber, daß -er tatsächliche Zustand sich genau so herausbildete, als wenn die Reich-sbankiiuten gesetzliches .hrhliingsmiuel gewesen wären, d. h.. sie wurden auch ohne gesetzliche« Zwang anstandslos überall in Zahlung genom men. 'Wenn also nunmehr die gesetzliche Zahlinigskrast für die Reichsbanknvten ausdrücklich eingeführt wird, so enthält diese Maßnahme lediglich eine Bestätigung der be reits vorhandenen tatsächlichen Verhältnisse -und wird sich daher in ruhigen Zeitläuften so gut wie gar nicht fühlbar machen Wohl aber kommt ihr eine erhebliche Bedeutung in politisch und wirtschaftlich krisenhaften Periode» und ins besondere im Kriegs falle zu. Um dies zn verstehen, muß man sich vergegenwärtigen, datz nach der Meinung der Finanzantoricüten ein Krieg ohne Einführung des Zwangs- kurjes für die Reichsbanknoten heutzutage nicht mehr mög lich märe. ZwangSkurs bedeutet aber die gesetzliche Zahl traft der Banknoten ohne den Ausgleich der Einlösungs- Pflicht, ist also eine zweischneidige, den Kredit der gesamten Währung aufs .schärfste erschütternde Maßregel, die nur durch die äußerste Not sich rechtfertigen läßt und selbst dann bis zum letzte» Augenblick hinausgeschoben werdest mutz- ilm nun für die Zeit der Not die Einführung des Zwangs- inrses, weil« auch nicht ganz zu umgehen, so doch wenigstens solange wie möglich zu verhindern und den Ansturm aus den Goldbestand der Reichsluttük nach Kräften abznmindern, ist die Beilegung der Eigenschaft als gesetzliches Zahlungs- mitlel an die Reichsbanknoten in die Novelle ausgenom men morden. Der Wunsch, für einen möglichen Kriegsfall oder eine schwere wirtschaftliche Katastrophe rechtzeitig Bvrsorge zu treffen durch zweifelsfreie Fesrstellmig des rechtlichen Charakters der Reichsbanknoten als eines gesetz lichen Zahlungsmittels, überwog in der Kommission io sehr, daß selbst entschiedene grundsätzliche Gegner der Maßregel unter dem Druck dieser Notwendigkeit ihren Widerspruch aufgaben. Eine Durchbrechung der Goldwährung ist in dieser Maßnahme noch keiner Richtung zu finden, da nach wie vor hinter den deutschenReichsbanknoten die auf einer mächtigen Goldreserve sestgcgründete E i n l ö s u n g sp s l i ch t der Rcichsbank im vollen Umfange steht. In dieser Hinsicht sei an die bestimmte und nachdrückliche Erklärung des Neichs- bankpräsidenten Herrn Havcnstein im Reichstage erinnert: „Ter roaiwr 6s dran«« der Goldwährung ist die Einlösung der Noten in Gold: daran wird unter keinen Umständen gerüttelt werden dürfen." Ausgenommen von der gesetz lichen Zahlkrast bleiben auch ferner die Noten der noch bestehenden, mit dem Privileg der Notenausgabe versehe nen Privatbanken, der Sächsischen Bank, der Bayeri schen Notenbank, der Württcmbergischev. und der Badischen Bant. Dagegen ist die Umlaufsfähigkcit dieser Noten etwas erhöht worden dirrch die Bestimmung, daß die Rcichsbank verpflichtet ist. sic gegen Reichsbanknoten bei allen Reichsbankstellcn nmzutauschen, die ihren Sitz in dem Bundesstaate der betreffenden Notenbank haben: bisher mußte die Rcichsbank die Noten der Privatbanken lediglich in Berlin und bei einzelnen, besonders namhaft gemachten Zweiganstaltcn in Zahlung nehmen. Gegen wcitergchciidc Bestrebungen, die darauf abzielev, dass die Privatnotcn bei allen öffentlichen .Kasse» des Reiches in Zahlung ge nommen werden solle», hat dir Regierung entschieden Front gemacht. Eine zweite bemerkenswert« Maßnahme ist die Er höhung des steuerfreien Notenumlaufs, der von rund 170 Millionen Mark aus göll Millionen, und a» den .Qiinrtalsterminc» sogar bis auf 700 Millionen ver mehrt werden soll. Man erwartet von dieser Bestimmung einen günstigen Einfluß auf die Diskontpolitik der Reichs bank. insofern als die für die Reichsbanl sich jeweils er gebende Notwendigkeit, die Höchstgrenze des steuerfreien Notenumlaufs zu überschreiten, für das Publikum als Sturmsignal wirken und dieses daran gemahnen würde, angesichts der andernfalls zu erwarteirden Diskonterhöhung seine Kreditansprüchc einzuschränken. Ob diese Ansicht rich tig ist. vermag nur die praktische Erfahrung zu entscheiden. Verschiedene Autoritäten in der Kommission gaben der Meinung Ausdruck, daß aus diesem Wege kein Erfolg zu hoffen sei. weil die Erhöhung -cs Bankdiskonts von zwin- genden wirtschaftlichen Gründen allgemeiner Art und von dein ganzen Stande der internationale» Geld- und Kreditverhältnijsc abhängig sei, und weil gerat», durch die Ilebcrschreitung des stenersrcien Kontin gents die Kreditgesuche infolge der erwachten Aengii lichtest des Publikums noch erhöht und gesteigert wür de». Endlich ist noch zn erwähnen, daß z»m Zwecke der Verstärkung der eigenen Mittel der Reichsbanl in Anleh nung an die Bedürfnisse der fortschreitenden Entwickln»» des Verkehrs der Reservefonds durch Zufluß von etwa 18i)0 000 Ptark jährlich vermehrt werden soll, wovon Anteilseigner und Reich je die Hälfte zu tragen haben. Eine ziemlich lebhafte Auseinandersetzung grnnüjätz licher Art entspann sich zwischen der Lurken und der Rechten im Reichstage über die Frage, inwieweit die Reichsbanl »eben ihrer gesetzlichen Hauptaufgabe, die in der Regelung des Geldumlaufs im Reiche «besieht, auch die Befriedigung von K r e d i 1 bed n rs n i s s« n ins Auge fassen soll. Die Linke zeigte hier eine sehr einseitige Austastung, indem sie den Konservativen den durchaus unbegründeten Vorwurf machie, datz sie geradezu den Schwerpunkt der Tätigkeit -er Rcichsbank in das Gebiet der Kreditbesriedigung verlegen wollten. Selbstverständlich verkennt auch die Rechte keines wegs, daß die Regelung des Geldumlaufs stets die oberste Obliegenheit der Reichsbant sein und bleiben muß: nur in dem Punkte, ob sich nicht bei aller Wahrung dieses »muptz gesichtspnnktes noch eine größere Berücksichtigung der Inter essen des Mittelstandes Lei der Kreditgewährung er zielen lassen könnte, gehen die Ansichren zwischen rechts und links auseinander. Ter sreitonservative Abgeordnete von Gamo prüftsiertc den Standpunkt seiner politischen Freunde dahin, daß die Reichsbanl zweifellos auch die Ausgabe habe, Kreditbednrsnistc zn befriedigen: tue sic das nicht, so würde sie jede Fühlung mit der Praxis verlieren. Zugleich aber nahm der genannte Abgeordnete auch Gelegenheit, dem BankprLsideiiten ausdrücklich dafür zu danken, daß er für die landwirtschaftlichen Genossenschaften, Zuckerfabriken nsw. für Kredit gesorgt habe: dieses Entgegenkommen sei um so höher zn bewerten, als die Reichsbanl heute nicht mehr als unbedingt notwendiges Kreditinstitut für die La»dwirtschast gelten könne, nachdem für diese andere Ein richtungen getroffen worden seien. Eine solche An er lcnnnngaus konservativen: Munüe ist zwcisel los bemerkenswert als ein Beweis dafür, daß die Leiturrg der Rcichsbank mit Erfolg bestrebt ist, den ihr obliegenden nationalwirtschaftlichcn Pflichten von so anßerordentlichcr Tragweite jederzeit rm vollen Umfange nachziikömmen. Neueste Drahtmeldungen vom 24. Februar. Deutscher Reichstag. Berlin. (Priv.-Tcl.i Ter Reichstag beriet heule zunächst den Etat für den Rechnungshof. Die Kommission beantragt dazu eine Resolution betreffend Ver einfachung der gesamten Rechnungslegung. Der Referent Slbg. Nacke berichtet ausführlich über die Verl>andlungen der Kommission. Diese fei einmütig der Ansicht gewesen, daß die Errichtung eines selbständigen Rechnungshofes für «das Deutsche Reich wünschenswert sei. Eine mehr kau» männischc Methode bei der Kontrolle der Rechnungen er scheine geboten. Erfreulich sei. datz der Rechnungshof die Bildung von Monopolen für Lieferungen möglichst zu per hindern bestrebt sei. — Abg. Erzberger iZentr.) erkennt an. daß der Vertreter des Rechnungshofes in der Korn Mission dankenswerte Anregn »gen zur Vereinfachung der Rechnnngskvntrvllc gegeben habe. Bei Errichtung eines selbständigen Rechnungshofes würde cs sich empfehlen. d»e Beamte» so ansznwüblcn, daß sie ohne Schwierigkeit später wieder in die Bcnivaltung zilrückireten tonnten. Zn wün scheu sei ferner, daß die Erinnerungen des Rechnungshofes früh-seitig der Bndgettommissivn mit-geieilt würden. An» jeden Fall verdienten die Arbeiten der vielfach zu Unreck,: angegriffene» Rechnnngskommlssio» Anerkennung. — Ala. Wagner ttoiis.s: Tie vorgcschlagenc Resolution geht in ihrer Fassung »och nicht weit genug, nickn bloß die Rech nungslegung. sondcrn vor allem das Reviitviisgeschäst selbst muß gründlich geändert werden. Der Rechnungshof hat zwar trotz der veralteten Instruktion von 182-1.seinen mor» lische» Einsluß ans die Beamtenschaft bewahrt, aber sei» vtonvmischcr Einfluß ans den Bcrnmltungskörper. die Sparsamkeit zn fördern, ist viel zu gering. Mit Maß »ahmen des Reichskanzlers, die die Resolution erstrebt, ist allein nichts getan. Abgesehen von einer grundsätzlichen Acndcrung der alten Instruktion von 1824 muß das Gcfet- übcr den Rechnungshof selbst geändert werden. Nach 8 12» des preußische» Gesetzes, der durch unser Kontrollgesetz all jährlich für das Reich in Kraft gesetzt wird, erstattet die Oberrcchnnngskammer ihren gutachtlichen Bericht, inwie fern noch mehr gespart werden könnte, lediglich dem Kaifri- Es ist das Gesetz dahin zu ändern, daß dieser Bericht auch dem «Bundesrat und dem Reichstag erstattet wird. Dann müssen die Mitglieder Lcr Oberrechnungskammer das Recht behaltei:. den Sitzungen unserer Rechnnngskommission und der Bndgetkommission beiznwohne» und dort aehörr lqr»IM»pm»unupL