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- Erscheinungsdatum
- 1906-12-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190612106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19061210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19061210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1906
-
Monat
1906-12
- Tag 1906-12-10
-
Monat
1906-12
-
Jahr
1906
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Vrieftaste«. E»Ung«nannt. „In jetzigen Zeiten wird sich mancher Grundstücksbesitzer und Hypochekengläubiger mit zwei wichtigen Drogen beschästlgen müssen: 1. Wie wird der bei Zwangt- oerneigerungeil erzielte Erlös verteilt und 2. sodann im Grund» büche einet mitverpsändeten. aber nicht mitversteigerten Grundstückt adaekchrieben? Deshalb wäre gewiß mancher Leser Deine« Fragekosteut Dir dankbar, an Hand eines praktischen Heispielt Ausschluß zu erhalten. Angenommen, zwei Grund stücke A und L sind wie folgt belastet: das Grundstück A mit drei Hypotheken: ») 12 OM Mk.. bl SMO Mk. und e> 21 Mo Mk. Davon stehen 12000 Mck. »m ersten und mm ff- 21 OM Mk. i« gleichen zweiten Mange. Das Grundstück st ist nur für die unter b und « gedachten ZOOM Mk. mitbelastungsweise ver- ps-ndet. Nun kommt das Grundstück A insolge Zliiseurück- standet auf Betreiben det 12 OM Mk.«Gläubigers zur Bersteiae- rung: der Zuschlag erfolgt auf das Höchstgebot vvn 27 OM Mk. Davon werden zunächst gedeckt di« erste Hypothek voll in Höhe von 12OM 'Mk.. zuzüglich restierender Zinien für erste Hypothek und der ZwangSversteigerungskosten von zusammen 700 Mk. 12700 Mk. ES verbleiben sonach zur Verteilung: für die zweite» Hypotheken arid b und o von zusammen ZOOM Mk., Zuzüglich der restierenden Zinsen nur I4 800 Mk. Für die Forderung and b von 9000 Mk. sind rückständige Zinsen nur in Höh« von 270 Mk., zusammen 9270 Mk.: für die Forde rung srrb a von 31000 Mk. sind dagegen rückständige Zinsen von 8800 Mk.. zusammen 2-1 600 Mk.. insgesamt also 33 670 Mk.. ongemeldet und mit Rücksicht auf bestellte Kautionshyoothek auch in dieser Höhe lalso Zinsen über zwei Jahre hinaus! ge richtlich anerkannt. Frage 1: Wie erfolgt nun die Verteilung des über die erste Hypothek samt Anhang erzielten Erlöses unter die Gläubiger n und b? Fraae 2: Welche Kapitalbeträgc müssen auf dem mitbelasteten Grundstück 13 insolge der teilweiscn Kavitalrückzahlungen aus dem Zwangsversteiaeriingscrlöse des mitverpfändet gewesenen Grundstücks B zur Löschung gebracht werden? Frage 8: Steht den Hypothekengläubigern gegen eine irrtümliche, mit diesen Grundsätzen unvereinbare Kapital- abschreibung vom Grundbuche k auch dann noch ein Rechts- mittel zu. wenn der Verteilunasplan anerkannt worden ist? Eine Beantwortung dieser drei Fragen dürste von um so grüße- rem Allgemeiirinteresse sein, als der Berteiliingsvlau meist erst unmittelbar vor dem Verteilungsterwin ausgestellt und oft noch in Termine umgcändert zu werden pflegt, sich also die Interessenten schon im voraus klar darüber sei» müssen, nach welchen Grundsätzen die obigen Fragen entschieden werden." — Aus dem nach Deckung der Rosten des Versabrens, der rück- ständigen Zinsen der ersten Hypolbek und dieser selbst verbleiben, den Reste des Versteigerungserlöses würden zunächst die rück ständigen Zinsen der zweiten und der im Range alcichstehendcn dritte» Hypothek gedeckt werden. Von den Zin'en der dritte» Hypothek wäre» jedoch an sich an dieser Stelle nur die für die lebten zwei Jahre rückständigen Beträae zu berücksichtigen. Der Umstand allein, das, wegen weiterer Zinienrückstände eine Kautions-Hypothek eingetragen ist. erscheint wenigstens noch nicht ohne weiteres genügend. die Berücksichtigung dieser Zinsen rückstände an dieser Stelle zu rechtsertigen. Daß die Zinsen rückstände aus den letzten zwei Jabren vor den Haupfforde- riing«n »n decken sind, ergibt sich aus 12 in Verbindung mit § 10, Ziffer 4 des Owänasversteiaernnosoe'ekes. Der noch Deckung der zu berücksichtigenden Zinienrückstände verb'eibende Rest des Versteiaerungserlöscs ist nach Verhältnis der iw Ranne gleichstehenden Forderungen zu verteilen. Der hiernach Mis die eine oder andere Hyoothck entfallend« Betrag würde bvn der Honotbekeniordernna aus dem mitverwändeten Grund stücke ahzmchreiben sein. Geaen den vom Gericht aufaestellten TeilnngAvlan kann Widersornch erhoben werden. (Geschieht dies, so wird nach Maßgabe der M 676 bis 692 der Zioil- vrozeßordnnng darüber verhandelt. Erledigt st^ der Wider- spruch nicht auf andere Weile, so must der Widersorechcnde «egen denjenigen, gegen den sich der Widerinrnch ri-btet. binnen eines Monats Klaae erheben, widrigenfalls der TeiliingSiffaii ousgess'brt wird. Durch die Versäumung der Frist und durch die Ansstibruna des Planes werden ober nur die orozeffnalen Rechte des Widersprechenden beeinträchtigt. Seine Befug nis, ein besseres Recht gegen den einen oder anderen Beteilig ten, der einen Geldbetrag nach dem Verteilungsplane erhalten hat. im Wege der Klage geltend zu machen, wird dadurch nicht ausgeschlossen. *** Ne'slfe Zs. I. „Ach habe davon gehört, daß man Nasen korrigieren'könne durch Einipr-tzunig vonPara'ssin. 'Bei mir tommi eine Na>ie nach beigcflrgtcr zzeichnung in Frage, die Tu Dir tbreit und sluinps. vorstellcn mußt. Kannst Du mir nicht einen Spezialisten nennen, vielleicht in Dresden, der solche Ooera- lionen vorzugsweise auSsührt? Was kästet etwa so eine Opera- lion durchschnittlich? Ist sic schwierig ausführbar und bleiben ekva Spuren zurück?" — Wenn Deine Sattelnase nicht die Folge von Knochenvereiterung ist, in welchem Falle erst nach vollständigem Stillstand der Erkrankung vorgegangen weiden kann, sondern von Geburt an als Bildungssehler bestellt, io sind allerdings solche Aussüllungen uni Pgrässin mit wechseln dem Ersolg gemacht worden. Ganz ungelsährlich aber und billig ist die Sache nicht und eine Garantie für die Dauer kann nicht gegeben werden. Welcher Arzt in Dresden dieses Verfahren bereits mit Ersolg geübt hat, erfährst Du bei persönlicher Nach träge in unserer Geschäftsstelle oder nach Einsendung Deiner Adresse neibst Porto brieflich. *** I. >Ä. „Mein Schwager kaufte vor etwa einem halben Jahre ein Grundstück, aus dem er ein RsstkausgelL stehen hatte, von demjenigen zurück, an den er es verkauft hatte, tveil d>e»er die An-ien nicht mehr auslbringen konnte und dessen Gläubiger die Miete aepisändet hatten. Mein Schwager mußte nun 'chon immer die Zinsen zahlen, ohne Miete zu -bekommen. Wie lange steht den Gläubigern das Recht zu. die Mieten zurückzube- halten? Wie kommt mein Schwager dazu, des Vorbesttzcrs schulden zu bezahlen?" — Nach § 573 des Bürgerlichen Gesetz büches ist eine Verfügung, die der Vermieter vor dem Ueber- gange des Eigentums über deu ans die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfallenden Mietzins getroffen hat. indeit Miriam, als sie sich aus de» Mietzins iür das zur Zeit des Eiyentumsüberganges laufende und das solgendc Kalender- Vierteljahr bezieht. Eine Verfügung über den Mietzins für ein« spätere Zeit muß der Eviverber gegen sich gelten lassen, wenn er sie zur Zeit des llcberganges des Eigentums kennt. Einer rcchtsaeschättlichcn Verfügung über den Mietzins steht eine solche gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arreftvolmichuna erwirkt wird. *** R. Ulbricht. .Mite um freundliche Auskunft, ob Extern verlobter oder verheirateter Kinder sich mit irgend einem Verwandtschaftsgrade titulieren könne», und zwar mit welchem?" — Bis jetzt existiert meines Wissens eine 'spezielle Bezeichnung für dmcs verwandtschaftliche Verhältnis nicht. Vielleicht ließe.sich aber, um eurem dringenden Bedürfnis ab- 'alche - ^ eine solche aus den Worten „Eidam" und .-Schnur" beiden. Andernfalls würde ich schwiegerschwagcr und S-chwiegeifchwägerin Vorschlägen. *** Stammtisch Bellevue. Moritzbury. „Schreibt man ^Bertha" mit oder ohne „b"?" — Nach alter Rechtschreibung mit. nach neuer ohne „h . *** C. in H. „Et berührt höchst eigenartig, daß staat- licke Anstalten und Behörden nun neuerdings nicht mehr die vollen Rechnungsbeträge auszahlen, sondern am Rcchnungs- betrage auch nock» doS Porto für die Postanweisung kürzen, und zwar auch dann selbst, wenn es sich um kleinere Beträge handelt. Ja der Betrag für Porto wird leider auch dann gekürzt, wenn ausdrücklich aus der Rechnung steht, daß diese Abzüge nicht statthaft sind. Diese Maßregel wird als sehr kleinlich aufgenommen und ausgcfaßt und in Handelskrrisen vielsach abfällig beurteilt. NB. Der betr. Poslanweisungsabschnitt liegt bei." — Es ist im einzelnen Falle noch zu entscheiden, ob der Lieferant sich den Abzug gefallen lassen muß: ohne weiteres steht dies nicht fest. *** F ra nz K.. Kischi n ew. s60 Pfg.s „Do hier gute Leisen für Wäsche nicht zu haben sind, möchte ich den Onkel bitten, mir eim Rezept zur Sclbfttzubereitung von einer guten Haushalt-Waschseife zu nennen." — Obgleich es in Deutschland genug Gekttenheit gibt, gute und billige Seifen zu kaufen, zsehl eS doch manche sparsame Hausfrau vor. ihr Kücheusett zu S«»e zu oerkochen. Ein ausprobierres Rezept einer liebenS- würdigen Abonnentin ist das nachstehende: In einen Wasch, kesstt tut man 8 Mund Fett, 2 Pfund Aetznatrou und 6 Liter Wasser, macht,Feuer unter dem Kessel, bringt die Masse zum ^ Rächt lanq'am kochen. Dann im Kessel erkalten, schneidet sie heraus und trocknet sie au einem luftige» Orte. Die zurückgebliebene Lauge kann man »um Waschen non KückenwÄche verwende». . Et-P. (10 Pfg.l „Ich habe vor kurzem ein Gut gekauft, aus dem sich eine Parzelle mit einigen Quellen befindet, welche rin Jabiikaiit vvn dem trüberen Besitzer käuflich erworben, aber nicht gesaßi Kat Käufer der Quellen will nun diese« Recht i» dot Grundbuch rintragen lassen. Jetzt ist nur im Kaus geschrieben, da« Käufer di» Quellen zur alleinige» Benützung eovorbr» hat. Bin ich verpflichtet, diese Eintragung zu dulde», da doch der Käufer nur mit dem trübere» Besitzer verhandelt, aber die Quellen nicht gefaßt hat De» etwa entstehenden Schade» will Käuser vriaüten. Ein derartiger Bau wäre aber doch unangenehm." — Da» in Frage stehende Recht ist als Grunddieiistbarkett oder event. als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Sinne der tzß I0i8 und folgende bezw. 1090 und folgende des Büracflichen Gesetzbuches anrusehe». Wenn die darüber getroffenen Abmachungen ans der Zeit »ach dem 1. Januar US» datieren, dann würde ein Recht nur zur Entstehung gelangt sein, wenn es im Grundbuche verlant- bart wäre. Denn rur Entstehung eines derartigen Rechtes bedarf es nach neue»! Rechte im Gegensatz zum früheren der Eintragung Wenn da- Recht an sich wiikiam zur Entstehung gelangt wölk, so würde damit noch nicht ohne weiteres gesagt sein, daß der Berech tigte auch eine Anlage aus Ihrem Krnndstücke hasten darf, wie die jetzt in Aussicht genommene. Ob er daianf Anspruch hat, käme auf den Inhalt des Vertrages an Wenn nichts vrieinbart wäre und Ihnen Nachteile daraus erwachsen, würden Sie nicht ohne weiteres gezwungen lei», diele Anlage zu dulden. * Sta i» in t I ich st re i t. „Hier ist die Frage aufgeworfen worden, ob sich ein Mensch lediglich von Obst 'Bnum« und Brerenobsst ernähren kann, so daß er, wenn er auch nicht gerade seit dabei wird, doch auch nicht a» iliigeniigeuder Eruährnng zu Grunde gehl. Einer von nuS behauptet, daß eS möglich iei, wäh rend wir Nndeieil es enlschieden bestreite». Was nieint Onkel Schnörke dazu ?" — Nach einer mir votlieaeiideii Ausstellung eines namhafte» Arztes, der die gangbarsten Obstgattiingen ans ihren Gehalt an Eiweißstofs untersucht hat, sind, »m l Teil wassersreien Eiweißes bezüglich stiner Wirkung als blutbildendes Nahrungs mittel zu eisetze», erforderlich: 117 Teile Kirschen, 103 Teile eng lische Reinette». 222 Teile Johaimesheeren 120 Teile Traube», 106 Teile Brombeeren. 227 Teile Stachelbeeren. 120 T.iic Apri kosen. 200 Teile Reineclaude». 307 Teile Mirabelle», stil Teile Erdbeeren, 210 Teile Pflaumen. 385 Teile Rolbflnen. 163 Teile ' imberren. 2lO Telle Pfirsiche. 251 Teile weiße Taieläpsel lim dem Körper beispielsweise in Virncii so viel Eiiveißstofs zuzniiihreii, wie ein Ei von 50 Gramm enthält, müßte man demnach fast 4 Pfund Birnen verzehre», den» das Et enthält l4 bis l5Piozc»t trockenes Eiweiß. Nach anderer Quelle hat ein Man» bei mitt ler«! Arbeit zn seiner Eruährnng so viel Eirveißstofs in 24 Stunde» nötig, als i» 18 Eier» enibalten ist: >18 Gramm. Wollte man diese in Birnen dem Körper reicher', so wäre dazu ein Quantum vo» 18x4 Pfund — 72 Pfand erforderlich, eine Masse, die wohl niemand einjiriiehinen seinem Körper rnnnrlen wird. Es wird aber wohl auch niemandem ei,ilallen, lediglich vom Obst lebe» zn wollen, denn selbst der strengste Vegetarier genießt sein Schrotbrot dazu nnd befindet sich, wie zahlreiche Beispiele lehren, meist sehr wohl dabei. *" E. G. Freiberg „In der letzten Kuiistgewerbe-Aus- stellung war in einer kleinen Halle, links vom Haupteingange ent lang der Stübel-Allee. in welcher Tischlereimaschine» arbeiteten, in einem Nebenranme ein fertiges Comptvirpnlt mit Rollcuichluß ausgestellt. Könne» Sie mir sagen, wo man sich dieserhalb be fragen kann ?" — I» de» Dlksbuer Weikstätten für Handwerks kunst. Dretdeii-Altstadt, Blasewttzer Straße 17. Veikailisstelle: Ringstraße (am Bismarck-Denkmals. *** V. 3.14. „E'bittet von dem lieben Briefkastenonkel frenndlichst seine Meinung über folgendes einein Freund gewid- l Nietes Wort: „Wenn alles bricht, wenn alles sich gelötet, wenn ^ Treue. Glauben. Liebe kämvfeno unterliegt, und alles sinkt, was rlneS Meiischciiherrens Sehne» wild durchtob, wenn ans der Zn-' knnst grauem, nebeligem Schieler, die Tragik donnernd Hauptes sich eibebt: dann ist der Treue ungesälichles Westn, mit der des .Herzens dankerfüllte Brust, des Wandres stille Einsanikeit erfreut ihm Zuflucht . — Trotz intensiven Nachdenkens habe ich nicht ausznkliigrln vermocht, wie jemand, wenn alles bricht und sinkt.! »och bei einer Treue Zuflucht sinven kann, die bereits kämpfend unterlege» ist Vielleicht kriegt der Freund, dem das „Wort" gewidmet ist, dir Sache spitz. *** Inschrift. (Ä Pfg.) „Seit kurzer Zeit befindet sich auf unserem Friedhöfe «in Grabdenkmal, dessen Jmchrift die Unkelschtift „Dein " trägt. Dieser Ort ist doch eine geweihte Statte, die man mit Andacht betritt und wieder verläßt. Die Witwe hat ,a mit ihrem verstorbenen Gatten in bester Ehe gelebt und sie haben sich gegenseitig so genannt. Aber auf dem Friedhose an einen, Grabmal als Inschrift aiibrinaen z» lassen, wie man sich im Leben scherzweise genannt hat. nnde ich nicht richtig. Ich bitte um Ihre Meinung?" — Wenn Sie nicht Ihre volle Adresse angegeben hätten, würde ich Ihre Mitteilung für eine Mystifikation gehalten haben. Der Himmel behüte uns davor, daß es allgemein Mode wird, in Grabschrtften Kosenamen a»sz»nehmen, wie der von Ihnen mit Recht bemängelte. Das könnte eine nette Blnmenlese geben! Was Ihre zweite Frage betrifft, io ffel der 6. Jimi 1838 auf einen Mittwoch. ^**B. E- l30 Psg 1 „MeineFra» leidet seit Monaten sehr anVer- stopstmg und, daraus folgend, a» Magenbeschwerden. die sich haupt sächlich in zeitweiligem schmerzenden Druckgefühl in der Magen- aegend äußern und im Laufe der Monate noch verschiedene Neben- trankheitSeischelnuiigeil, olS: Schwächezilstäiidr. Schwindelgesnhl. Kops-, Kreuz» und Nückeilschmelzkii, hervorgemfen haben, welche trotz ärztlich verordneier Gegenmittel: Ehtiiinpille». Brom usw. nur geringe Besserung erfahren haben, jedenfalls noch nicht gewichen sind! Hauptsächlich klagt sie über stetig vorhandenen bilteien Geschmack, der sich auch beim Essen nicht verliert, sich vielmehr auf die Speisen überträgt und ihr jeden Genuß am Effen verleidet. Vom Arzt wurde als Gegenmittel Natron verordnet, leider ohne positives Resultat. Auch pulverisierte Lindenbolzkohle in Waffer genommen hatte nicht den gehofften Eifolg. Die Furcht vor den Maaenschnierzen veranlaßt die Patientin, obgleich ihr der Arzt keinerlei Diät vorgeschriebe,, hat, sich fast auSschlietzlich mit Semmel zu ernähre», eine Ernährungsweise, die i,..türlich als durchaus ungenügend bezeichnet werden muß, zumal auch Milch nur widerwillig genösse» wird. Ich wende mich nun an Sie. in der Hoffnung, daß Sie vielleicht in der Lage sind, mir ein m>en» möglich Universal-! Mittel aus Ihre», reichen Erfahrungsschatz zu raten, womit besoiiders dem bitteren Geichmacksübrl gesteuert werden könnte. Ich nehme an, daß dieses den Hailptgrund der ganze» Serie von Kka»khettserlcheiiiu»gen bildet, die wahrscheinlich mit dessen erfolgreicher Bekämpfung ebenfalls verschwinden würbe» Sind Ihnen vielleicht einige diätetische Rähr- oder Genußmittel bekannt, die eventuell mit Aussicht ans Ersolg genossen werden könnten, z. B- SinwnSbrot usw ?" — Nach den geschilderten Symptomen kann als Ursache dafür auch ein sogenanntes Frauen leiden vorllegrn. Ist eine diesbezügliche Untersuch»«,« schon vor- genominei, worden ? Gar nicht jette» wird ain Mage» bernin- gedoktert und das Uebel sitzt in Wirklichkeit und wörtlich genommen tiefer. Tie naive Frage nach einem Universalmitlel erledigt sich von selbst. Es kann solche gar nicht geben, da es nicht einerlei Krankheit nnd einerlei Beschwerden gibt! Wenn es also noch nicht geschehen, dann mal einen tüchtigen Frauenarzt konsultieren. Treuer Abonnent. M Pig l „Wann gelangt wohl der vom König!. La»dcsmedlji»alkolleglmn im Interesse der Volks- arsiiiidheit unbedingt geforderte Einzelkelch bei der Abendniahls- feier auch in der lutherischen Kirche zur Einführung? — Das Landesmrdiriiialkollegium ist nur beratender Faktor bei de, Regelung dreier Frage gewesen. Wann sich die „beschließenden' Behörden entschließen werden, der Forderung Rechnung zu tragen, entzieht sich meinem Abnungsvermögen "'Sorgenvoller Nesse. No Psg 1 „Bin aus Ge sundheitsrücksichten gezwungen, meine» letziaen Berus ausziigebrn Bitte, teile niir doch mit. ob es ratsam ist, wenn ich noch die Massage erlerne! Würde ich einen auSreichcuben Verdienst in dielen, Fache habe»? Ich reflektiere aus eine Stelle in einer Beide- oder Naturheilanstalt. Wie lange beträgt die Lehrzeit zur gründlichen Erlernung? Ist ei» bestimmtes Alter voigeschrleben? Wie hoch stellen sich die Kosten?" — Ei» geschickter Masseur kann, wen» S Glück z»m Geschick kommt, recht guten Ve,dienst haben. Die Rekruteiueit machst Du am besten als Wärter in einer sogen. Wasserheilanstalt oder aus der chirurgischeir Abteilung eines grauen KrankenbauseS durch. Für intelligente und willige Wärter ist immer Platz. Du vast — schon eln Verdienst — Gelegenheit, Dich zu üben und zu prüfen, kannst auch von diesem sicheren Hafen a»S Erkundigungen einzieken. wo reichere Lorbeeren winken ec., und schließlich nach einigen Jahren selbständig an uno >cn NNÜ und sangen. Ueber die 20er hinauSgelaiigt. nach damit aiizulangen. rmpsiehlt sich nicht. *** „Flotte." ^Bltte mir roigendes «u beantwoneu: 1. Gibt es mehr als ein Schiff der Kaiserlichen Marine m > dem Namen „Bismarck" oder „Fürst Bismarck" ? 2. Welche, Schiffsgattung gehört S. M. S. „Wacht" an? 3. Welches sind die Namen der „N"-KIasse und welches der „Brandenburg"- Klaffe? 4. Ist es wahr, daß das neueste Schiff der Kaiserlichen Marine, „Deutschland", aebrauchsunsähig ist?" — Daraus gibt das Nachrichtenbüreau des Reichs^Marine-Amls in dankens werter Weise folgende Auskunft: 1. Es gibt nur ein Schi'', nämlich einen Panzerkreuzer, mit dem Minen „Fürst Bismarck" in der Kaiserlichen Marine. Die frühere Kreuzersregallc „Bis marck" ist bereits 1891 aus der Liste der Kriegsschiffe gestrichen 2. S. M. 2. „Wacht" gehört zu den kleinen Kneuzern. 3. Zn den Linienschiffen der N - l..Tcutschlaiid-i-Klasse gehören „DeuOchland". „Pommern", „Hannover", „Schlesien" uni „tz": zu den Linienschiffen der „Brcindendurg"-Klaffe „Branden bürg", .A'ursürst Friedrich Wilhelm", „Weißenburg" „Worth". 4. „Deutschland" ist zurzeit unser stärkstes leistungsfähigstes Linienschiff. Es weist der „Preußcn"-KIaff> gegenüber nicht unerhebliche Fortschritte aus und bar sein, Probefahrten zur vollsten Zui riebe »heil erledigt. Der best, Beweis für seine Güte ist der Umstand, daß es Flotienslagg schiff ist und daß Seine Majestät der Kaiser sich gelegentlich seiner Anwesenheit in Kiel aus ihm eimchisste. *** Stammtisch Ratskeller »n S. (25 Pfg.l „Hier haben eine Anzahl schulpflichtiger Knaben ziemliche Zerstör»» gen an einer abseits stehenden Baulichkeit verübt, und w,r sprachen darüber, welch ein schönes Stück Geld die Repara turen den Ellern kosten würden. Da stellt der anwesende Herr Kantor plötzlich unter allseitigem Widerspruche die Be hauptung aus: Die Eltern hasten fl>r die oon den Kindern verursachten Schäden nur, wenn ihnen, den Eltern, dabei ein schuldhaftes Verhalten nachgewie'en werden kann. Eine .Haftpflicht der Eltern könne vielmehr nur dann in Frage km» men, wenn das Kind Vermögen besitze sz. B. durch Tod der Mutter, in welchem Falle der Vater aber nur gesetzlicher Vcr lreter seines minderjährigen Sohnes se>>. Ein lchuldhasies Verhallen der Ellern liege z. B. dann vor, wenn diese das Kmd zu der Tat angestiftet hätten, ober noch nicht dann, wenn es ohne elterliche Aufsicht draußen herumgelauscn sei und während dieser Zeit die Rüpeleien begangen hätte, es müßte denn sei», den Eitern sei eriahrungsgemäß hinreichend bekannt, daß das Kind nicht ohne Aussicht gelassen werden darf. Doch käme dies aus den einzelnen Fall und bez. aus richterliche Ein scheidung an. Dabei geht der Herr Kanlor mit seiner Be hauptung so weit, zu lagen, daß die Eltern nicht einmal die Fensterscheibe zu bezahlen brauchten, die ihr Junge mit dem Lchneeballe eingeworien hat. vorausgesetzt immer, daß den Vater oder die Mutter kein schuldhaftes lsterhalten trifft, z B. durch Erlaubniserteilung, inmitten der Häuser zu werfen uiw. Er sagt weiter, daß auf Seilen der Eltern natürlich «ine moralische Verpflichtung oorliege, den Schaden zu ersetzen, und daß dies von allen anständigen Eltern in der Regel daher auch geschehen werde, daß eine gesetzliche Verpflichtung dazu jedoch nicht gegeben sei. Bitte, stecken Sie einmal uisterem Herrn Kantor ein Licht aus! Und noch eins: Der Hauptrüpel und Rädelsführer ist ein von einer auswärtigen Gemeinde hier, her in Zwangserziehung zu einem Bürger gegebener zwölf jähriger Junge mit „erblicher Belastung", der schon in seinem irüheren Wohnorte für Bräunsdors rest war. Wer hat nun den Schaden zu tragen? Der Herr Kantor vermutet, die be treffende Gemeinde, in dessen Aufträge der Junge sich hier in Erziehung befindet. Doch läßt er diese Frag« unentschieden. Der Schaden beträgt etwa 30 Mark." — Nach ? 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Kinder, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, für einen Schaden, den sic einem anderen zusngen, überhaupt nicht verantwortlich Personen, die das 7.. aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind für einen Schaden, den sie einem andere» zusügen, dann nicht verant wortlich, wenn sie zur Zeit der Buchung der schädigenden Hand lung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht nicht besaßen. Eine Ausnahme von dieser Regel tritt jedoch nach tz 829 des Bürgerl. G«ietzbuck)s dann ein, wenn die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere noch den Verhält nissen des Beteiligten eine Schadloshaltung erfordert und deu, hiernach Ersatzpflichtigen nicht die Mittel entzogen ivcrdeir, deren er zum standesgemäßen Unterhalt, sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf, vorausgesetzt jedoch, daß Ersatz des Schadens nicht non einem aufsschtspflichtigcn Dritten erlangt werden kann. Nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hastet nämlich derjenige, der kraft Gesetzes zur Füh rung der Aufficht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres körperlichen oder Leistigen Zustandes der Aufsicht bedarf, grundsätzlich für den Schaden, den eine solche Person einem Dritten widerrechtlich ziisügt. Die Ersatzpflicht tritt jedoch nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt bat oder wen» der Schaden nachweisbar auch bei ge- böriger Aufsickstsflihrung entstanden sein würde. Die gleiche Verantwortlichkeit trifft auch denjenigen, der die Führung der Aussicht durch Vertrag übernimmt, also z. B. den Erzieher, das Kindermädchen, den Wärter eines Geisteskranken. Hiernach ergibt sich, daß sich der Herr Kantor über die einschlagenden, ihn als Erzieher natürlich besonders nahe berührenden Be stimmungen ganz richtig informiert bat. Was den Haupr- rädelssührer onlangt, so könnte möglicherweise der Betreffende haftbar sein, der durch Vertrag die Erziehung übernommen hat: denn wenn ibm bekannt war, daß der Junge zu Rüpeleien besonders neige, io mutzte er natürlich seiner Aufsichtspflicht bewnders sorgfältig genügen. Die Gemeinde, die den Jungen untergebracht hat, wird nach Lage der Sache schwerlich haftbar zu machen sein, *** Ernst Lößnitzer. Inhaber der Jubiläumsmedaille der „Dresdner Nachrichten". „Sollte die Anfrage unter Fr. B. im letzten Briefkasten Ihres geschätzten Blattes mein im Verlag von Wilhelm Baensch erschienenes „Großes deutsches Koch buch" betreffen, so gestatte ich mir die ganz ergebene Mitteilung, daß ich allerdings Fachmann bin, und daß mein Wierk ein nach jahrzehntelangen praktischen Erfahrungen bcarbeiletcs Buck ist. in dem alle entbehrlichen Fremdwörter vermieden und alle fremdländischen Spcisebenennungen durch gute deutsche ersetzt sind," — Besten Dank. Es war allerdings Ihr Kochbuch ge meint, und ich siche nicht an, bei dieser Gelegenheit eine in her Zeitschrift des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins eniäaltene Besprechung Jbres im Verlage von Wilhelm Baensch. hier, er- schienenen Kochbuches nachfolgend zum Abdruck zu bringen: „Freunde und namentlich Freundinnen der Sprachreinheit seien ans ein neu erschienenes, wirklich deulsches Kochbuch hin- gewiesen, in dem alle irgend entbehrlichen Fremdwörter streng vermieden sind, Ter Verfasser, Ernst Lößnitzcr. ist in deu Kreisen.des Deutschen Sprachvereins wohl bekannt als einer der tapfersten Vorkämpfer für die Sprachreinigung aus dem Gebiete der Kochkunst: er ist fachmännischer Mitarbeiter an nnsercr „Deutschen Speisekarte" und Herausgeber eines bereits ln zweiter Auflage erschienenen Berdculschungswöricrbuches der Fachsprache der Kochkunst und Küche lverglciche Keilschrift 1903, Spalte 3101. Sein neues, groß angeiegtcs Werk, an den, er seit seinem Ileoerganae in den Ruhestand mit lastloscin Fleiß aearbeitet hat. ist der Niederschlageiner 35jähri«cn vielseitigen Berufstätigkeit. Es enthält 2537 Bcrcitungsvorfchriftcn ssrühei Kochrezepte genanntst ebenso für die feine, wie für die burger liche Küche, in reiner deutscher Sprache abgciaßt. Zahlreiche Abbildungen, d,e zum Teil nach sclbstaufgenommenen Photo gravhien hcrgestellt sind, dienen zur Veranschaulichung. Di« fremdländischen Namen sind bei jeder Speise in Klammern hinzugefligt. Am Schluffe sind alle dcutichpri und srcmdcu B<- zeichnungen nach der Buchstabensolge auigeiübrt. Diese Zu sammenstcllung füllt trotz des kleinen Druckes doch nichi weniger als 73 -Seiten. Man- sieht hieraus, welche gewaltige Fülle von Stoff in diesem Buche verarbeitet ist Iw dem Bol wort sind gemeinverständliche Vorbemerkungen über Küchen einrichtung. Nährwert und. Beschaffenheit der Nahrungsmittel. Warenkunde u. a. voraiisqesckickti auch ein Jagdkalender ist bei gegeben. Daß auch der Inhalt dieses glänzend ausgestattcten Werkes ollen An'prüchen genügt, darf man bei der hohen Achtung, die der Verfasser unter seinen Fachgcnossen genießt, als sicher voraussetzen Er ist Chrenmeister der Äöche-JrmustP zu Berlin und Ehrenmitglied der Kochoereine zu Berlui, Breslau. Leipzig und Dresden. Hoffentlich wird auch dieses Buch Lößnitzers das Seine dazu beitragen, daß die iuwiei noch so zählcichen Fremdwörter der Küchensprachc mehr und mehr verdrängt und durch gute deutsche Ausdrücke ersetzt werden." rrachvichten. Rr. »4«. Leite 8.»» Montag. 4«. Terember 4vtt«
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