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Inder brannschweigischen Thronfolgefrage hat her Reichskanzler in seiner an anderer Stelle mitgeteiltcn Antwort aus die Resolution des braunschweigischen Landtages, worin Fürst Bülow um die Einleitung von Verhandlungen mit dem Herzog von Cumberland zwecks Beseitigung des proviso rischen Zustandes der Regentschaft ersucht wurde, eine höchst erfreuliche nationale Entschiedenheit gezeigt. Selten wird dem patriotischen Empfinden im Reiche eine so ungetrübte Genugtuung beschert, wie sie mit dieser amtlichen Kundgebung verbunden ist. Klipp und klar, in nicht mißzuverstehenden Sätzen und unzweideutigen Worten wird darin sestgestellt, daß aus eine Abänderung des Bundesratsbeschlusses vom 2. Juli 1685, der dem Cumbcrländcr den Zutritt zur Regierung ver wehrt, nicht zu rechnen ist. Die Begründung dieser Erklärung ist besonders bedeutsam! denn 'sie nimmt ausdrücklich Bezug daraus, daß die noch immer im Gange befindlichen welsischen Bestrebungen, deren Endziel die Wiedcraufrichtung des König reichs Hannover bildet, sich der mindestens stillschweigenden Duldung des Herzogs von Cumberland erfreuen- Hieraus zieht der Reichskanzler die Folgerung, daß er zur Zeit nicht in der Lage ist, Schritte zu unternehmen, um eine Abänderung der in dem Bundesratsbeschluß vom 2. Juli 1885 gekennzeich neten Stellung des Herzogs zu Preußen herbeizusühren und daß die Möglichkeit der Nebernahme der Regierung in Braun schweig durch den Herzog von Cumberland unter den obwalten den Umständen außer Betracht gelassen werden muß. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des vorgedachten Schreibens des Reichskanzlers hat sich auch die rcichsoffiziöse „Sndd. Reichskorr." in ebenfalls vom nationalen Standpunkte aus sehr sympathischer Weise zur Sache geäußert, indem sie die Braunschweiger unter rückhaltloser Anerkennung des von ihnen betätigten reichstrcuen Sinnes der unbedingten Achtung vor der Selbständigkeit ihrer Entschließungen versichert und hinzusügt, daß Kaiser und Kanzler in dieser Frage weder als preußische Pgttikularisten noch als Nnitarier handelten, sondern im Verein mit den übrigen berufenen Faktoren und Hütern der Reichsversassung. So ist denn also die Lage in jeder wünschenswerten Weise klargestellt, und die patriotischen Kreise im Reiche dürfen erleichtert aufatmen, weil sie nunmehr wissen, daß die nationalen Interessen, die von der Regelung der Dinge in Brauuschweig in so hervorragendem Maße in Mitleiden schaft gezogen werden, an der entscheidenden Stelle in so guter und sicherer Hut ruhen, daß alle Versuche, hier eine schwäch liche Kompromißpolitik einzuschlagen, an dem unbeugsamen Willen des Kaisers, im Verein mit den verbündeten Fürsten dem Reichsintercsse gegen alle lcgitimistischen Untergrabungs- vesirebungen zum vollen Siege zu verhelfen, ein sicheres Fiasko erleiden müssen. Eine solche Gewißheit wirkt erlösend und befreiend; denn sie beseitigt gründlich die Sorge, die sich bereits einzunisten begann, daß es den welsischen Umtrieben schließlich doch noch gelingen könnte, den klarer nationalen Standpunkt in der Angelegenheit zu verschieben und auf dem Wege der Hintertreppenpolitik in der Wilhelmstrahe in Berlin Einflüsse zur Geltung zu bringen, die ihrer Natur nach jedenfalls alles anvere eher als förderlich für das Rcichsintcresse gewesen wären. Die Spannung, mit der man in streng nationalen Kreisen der Entscheidung der Rrichs>egier»»g cntgegensah, war um so größer, als verschiedentlich selbst i» gut patriotischen Blättern die Meinung versuchten wurde, es sei als eine wünschenswerte Ent wicklung anzusehe», wenn der Herzog von Cumberland seinen Verzicht aus Hannover erklärte, »m dadurch den Weg zur Thron folge i» Brauuschweig für sich und seine Nachkommen frei zu machen. Dieie Ansicht beruht aus einer so gründlichen Verkennung der geradezu fanatilche» Reichsfeindlichkeit der welsischen Agitation, daß man nur auf das äußerste erstaunt sein kann, ja sogar Be fremden darüber empfinden muß, wie so etwas von nationaler Seile überhaupt befürwortet werden kann. Es tritt darin die eigentümliche Erscheinung zu Tage, daß manche polnischen Fragen vvn höchster Bedeutung für das Gesamlwohl des Reiches, wie z. B. der Kampf gegen das Polentum, in ihrer unmittelbare» Wichtigkeit und Tragweite im große» und ganzen mehr von den zunächst gelegenen regionalen Bezirken unseres Vaterlandes erfaßt werden, während der entferntere Teil der Bevölkerung nur schwer zu einem vollen Verständnis und zur allgemeinen Würdigung solcher Angelegenheiten zu bringe» ist. Eine entschiedene Besse rung ist zwar auch hierin schon ringetreten. So wird die Polen- frage mehr »nd mehr ein Gemeingut der gesamten Nation, und die überseeische» Angelegenheiten, die früher den echten Land ratten des Binnenlandes böhmische Dörfer waren, finden all gemeine Teilnahme. In der Behandlung der Welfenfrage dagegen offenbart sich zum Teil noch die alte Neigung unseres Volkes zu beschränkter Kirchturmspolitik, die nicht über den eigenen Sprengel hinaukblickt. Wer nur ein einziges Mal Gelegenheit gehabt hat. in Hannover oder Braunschwetg selbst da» welfilcbe Trrkbr» näher kennen z» lernen, der begreift auch, daß von einer anfrichtigen inneren Versöhnung dieser Elemente mit der 1870 neugeschaffcne» Ordnmig der Dinge schlechterdings nicht die Rede sein kann. Mag der Herzog von Cnmuerlnnd auch zehnmal ans Hannover verzichten, io werden doch seine welsischen Anhänger nicht aus- hören, nach wie vor für die Wiedererrichtung des hannoverschen Thrones zu agitieren. Und dazu soll das Reich selbst die Hand biete», indem es einer solche» welsischen Propaganda i» Brcuui- schweig einen Stütz- und Sammelpunkt schasst durch die Zulassung deS Herzogs von Cnmberland zur Thronfolge? Es müßte in der Tat schon weit mit der Lignidaiion der Bismarckschen Masse gekommen sein, wenn dos Gespenst solcher rcichsfeindlicher Möglichkeiten irgend greifbare Umrisse anzu nehmen begönne. Zum Glück weht aber im Deutschen Reiche doch noch eine zu frische und gesunde nationale Luft, als daß für wölfische Machen schalst eu, deren Urheber und Träger mit Vorliebe nach England hinüberschielen. cin<> Aussicht auf prak tischen Erfolg bestünde. Es ist deshalb auch ein ganz vergeb liches Beginnen, wenn der Herzog vvn Cumberland durch seine Getreuen erklären läßt, er erwarte eine Aenderung seiner Lage vvn einem „edlen, freien Entschlüsse des Kaisers". Der Kaiser ist verfassungsmäßig gar nicht in der Lage, durch seine persön liche Entschließung eine Aenderung der staatsrechtlichen Lage herbeizusühren, die in dem vielerörterten Bundesratsbeschlussc vom 2. Juli 1886 gipfelt. Dieser Bundesraisbeschluß kann wiederum nur durch einen solchen aufgehoben werden. Die ent scheidende Instanz ist demnach die Gesamtest der verbündeten Fürsten und der Freien Städte, nicht der Kaiser allein, der aber ebenfalls für sich persönlich, wie aus dem Schreiben des Reichs kanzlers hervorgeht, nicht einen Augenblick daran denkt, die strenge Wahrung de" nationalen Standpunktes in der braun schweigischen Frage auch nur um ein Jota abschwächen zu lassen. Selbst wenn tatsächlich die bei dem heutigen Stande der Dinge ganz und gar unwahrscheinliche Wendung ciutreten sollte, daß der Herzog für sich oder seine Nachkommen den glatten Verzicht aus alle seine Aniprüche aus Hannover ausspräche, braucht das nationale Gewissen des deutschen Volkes sich nicht zu beun ruhigen; denn im Schvße der verbündeten Regierungen ist für einen Welfen kein Platz vorhanden. Dafür bürgt die streng nationale Gesinnung der Fürsten und Negierungen der führen den deutschen Ernzelstaaten. bei denen die auf die geschichtliche Erfahrung gegründete Erkenntnis vorherrscht, daß keine welsische Dynastie jemals im stände sein wird, »ich der überlieferten reichsfeindlichen Haltung gründlich zu erwehren und mit innerer Neberzrugung eine wahrhaft reichstfreundliche Politik zu treiben. Der preußische Bundesstaat geht hier den übrigen Einzelstaaten mit gutem Beispiele voran und erweist sich heute, wie stets in der Geschichte der deutschen Einheitsbewegung, als ein ver ständnisvoller und zielbewußter Träger der nationalen Mission Deutschlands, indem er den Welsen, die schon Morgenluft zu wittern glauben und einen der Ihrigen im Besitze der Macht in einem deutschen Bundesstaate in naher Zukunft zu sehen sich einbilden, ein unerbittliches: „Die Hände weg!" entgegen- ruft. Die mannhaste, aller Umschweife bare Erklärung des Reichskanzlers hat alle Zweifel in dieser Hinsicht zerstreut. Kein unnützes Zagen. Zaudern und Plaudern gibt es mehr in der braunschweigischen Thronsolgesrage. Das nationale Inter esse wird der einzige Leitstern für Deutschlands Bolk und Fürsten bei der Regelung dieser Angelegenheit bilden. Möge die Ent schiedenheit, die die Reichsregierung hier zur Schau trägt, ein verheißungsvoller Präzedenzfall sein für die Erledigung anderer Fragen, die ebenfalls den vaterländischen Lebensnerv mehr oder weniger tief berühren! Neueste Drilhtiueldnnnen vom 5. Oktober. Znr Braunschweigischen Frage. Berlin. lPriv.-Tel.) Zu den Antworten des Fürsten v. -Bülow in der braunschweigischen Thronfrage bemerkt die „Braunschw. Landeszeitung": Da die Verhinderung des Thronberechtigtcn auch ferner noch als fortbestehend zu er achte» sei, -so würde demnächst dek Landtag einen neuen Re genten zu wählen haben, denn aus eine von dem Herzog von Eunibcrlaud etwa mittelst einer bestimmten Aussöynungs-Er- ktärung an Preußen herbeizusührende Beseitigung der Ursachen, welche den Reichskanzler davon abballen, die Aufhebung des Bnndesratsbeschlusses zu beantragen, sei wohl nicht mehr zu rechnen. Die „'Deutsche Tages-ztg." schreibt: Eine Thronbesteigung des Herzogs von Cumberland oder eines seiner Söhne ist sehr unwahrscheinlich. Die Wahl eines anderen Herzogs bleibt staatsrechtlich unmöglich. Das Wahrscheinlichste dürste sonach lein, daß zur Wahl eines anderen Regenten geschritten werden muß. Die „Post meint, daß die Antwort des Reichskanzlers und des vreußi-schen Ministers des Auswärtigen zivcisellos im Einvernehmen mit dem braunschweigischen Staatsminister von Otto sestgelegt seien. Sie führt ferner aus, daß es doch wohl wünschenswerter gewesen wäre, man hätte ein für allemal reine -Bahn gemacht und die Frage diesmal definitiv erledigt durch eine dahingehende zwestelssrcie Erklärung preußischerseils und Freimachung des Weges für Braunsciiweig. einen neuen Herzog zu wählen. Damit wäre einmal de» Wünschen BraunschweigS gedient gewesen, anderseits wäre dem Uebelstand voraebeugt, daß immer wieder von Zeit zu -Zeit die braunschweigische Erb frage die Gemüter erregt und dem Welsentum in Hannover neues Wasser auf die Mühle liefert. Die „National-Zcituug" bemerkt: Bestliließl nun, der braunschweigische Landtag die Neu wahl eines Regenten, so darf daran festgchalten werden, daß Kaiser Wilhelm in teiiicm Falle die Mali! eines seiner Söhne begünstigen oder zulasten würde. Diese Eventualität darf viel mehr als absolut ausgeschlossen angesehen werden. B rg u » i chw c i g, In dem amtliche» Braunschweigischen Anzeiger" wird jetzt der ganze Briefwechsel zwischen dem Ministerium und dem R e i chs ka n z l er, sowie dem Herzog von Cinnbe rla » d, anläßlich der vom Liudtage beschlossenen Re solution vriösfeutlicht. In dem Schieiben des Miulsterinnis vom 25. September wird zimächst eine Darstellung der bei dem Tode des Regenten geschehene» bekannten amtlichen Schritte, und darunter auch die Resolution des Landtags ange führt, und dann sagt das Ministerium weiter: „Wir können nicht ninbin, auch unsererseits anzuerkenncn, daß die provisorische Gestaltung der Mcgierungsverhältnisse im j Herzogtum ->chon jetzt nicht ohne nachteiligen Einfluß aus die össenüich polnstchen Verhältnisse des Landes, namentlich aus die Partcibilduagen in demselben, gewesen find. Wir können ferner die Beiürchtung nicht abwei'en. daß jener nachteilige Einfluß zum Schaden des Landes und insbe-ondere auch einer neuen Regentschaft sich verschärfen und erweitern würde, wenn jetzt ohne weiteres der Ncgcuischaitsrat und die Landesverjcnnm- lung die Wahl eines neuen Regenten bewirkten, ohne zuvor alles. waS ihnen nach der Landesversaisung und der Stellung des Herzogtums in und zum Reiche möglich, getan zu haben, um zu bewirken, daß aus dem Wege, den die Resolution im Auge bat, an die Stelle des Provisoriums ein Tefinitivum, d. h, die Uebcrncchme der Regierung seitens des zur Thronfolge im Her zogtum nach der in der Landesverfassung beurkundeten Thron- ioloeordnung berufenen Aanaten ge'etzt werde. Die Rrzogliche Landesregierung ist nicht darüber im.Zmeiscl, und dies kommt auch in der Resolution der Landesvcriammlung zum Ausdruck, daß aus jenem Wege die eudgüliiae Ordnung der Regierungs- Verhältnisse im Herzogtum ausge'ck'lossen sein würde, wenn die Tat'acheu, die den Bundcsrat zu dem Beschlüsse vom 2. Juli 1885 bestimmt haben, die Ueberzeugnnq der verbündeten Re- aicriinaen dabiii auszwvrechen, daß die Neaierung des Herzogs von Cumberland in Brauuschweig mi! den Grundprinzipien der 'Bündnisverträge und der R-ichsversastana nicht n<-r-'",c>ar sei, noch jetzt unverändert fortbestehen, und wenn deren Beseiti gung zurzeit unüberwindliche Hindernisse sich entgegensleUen. In der Ocsicntlichkeit ist stets und bis in die neueste Zeit behauptet worden, daß jene Verhältnisse unverändert fort- bestanden, daß insbesondere der Herzog von Cumberland die von ihm geltend gemachten Ansprüche auf Gebietsteile des Bundesstaates Preußen nicht ausdrücklich und zweifellos auf- gegeben habe. Auch die Resolution der Landesversammlung acht vvn dieser Auffassung, die der unserigen entspricht, aus. In dem Augenblicke jedoch, wo das Herzogtum Brauuschweig vor der Neuwahl eines Regenten steht, die der Verlängerung des Provisoriums aus vermutlich lange Zeit gleich kommen würde, mußte dem Herzogtum daran liMcn, demnächst an zujtänoigcr Stelle des Reiches eine Erklärung darüber zu erhalten, ob in der Tat die Tatsachen, die in dem Bundes- ratsbeschlusse vom 2. Juli 1885 bekundet wurden, auch im gegenwärtigen Augenblicke fortbestehen. Wird diese Frage bc- zaht, so knüpft sich daran für das Herzogtum die in der Reso lution zum Ausdruck gebrachte weitere und wichtigste Frage, ob angesichts der schwerwiegendsten Interessen des Herzogtums, um die es sich handelt, eine Beseitigung jener Tatsachen nicht möglich sei. Das Herzogtum ist, seit es mit dem Tode des letzten Herzogs aus der älteren Linie des Hauses Braun schweig in die Lage gekommeitz seine Regierungs-Verhältnisse auf Grund des Rcgeulschastsgcsehes zu regeln, stets eingedenk der Pflichten gegen das Reich und bestrebt gewesen, die ihW aus seiner eigentümlichen Lage erwachsenden Ausgaben zur sorasälluwu Wahrung und Pflege des Reichsgedankens zu er- füllen. Tanlbar hat das Herzogtum andererseits anzucrkennen, daß cs stets aus solchem Wege die Unterstützung der Organe des Reiches gesunden hat. Die Landesregierung glaubt sich daher auch in der gegenwärtigen ernsten Lage des Herzogtums vor allem an die hohe Reichsregierung wenden zu sollen. Eure Durchlaucht bitten wir Miächst ganz ergebenst um eine Mitteilung darüber, ob die Tatsachen, aus welche sich der Bundesraisbeschluß stützt, noch jetzt unverändert fortbestehen. Wenn dies der Fall, so erlauben wir uns ferner, der Lage des Herzogtunis Rechnung tragend, zu Eurer Durchlaucht ge neigte Erwägung zu stellen, ob sich den Organen des Reiches Mittel und Wege bieten würden, auf die Ausgleichung der Gcgensätze, die zwischen der .Krone Preußens und dem Herzog von Cumberland bestehen, hinzuwirkcn. Daran knüpfen wir endlich die ganz ergebene Bitte, die Verwendung der sich etwa dielenden Mittel in der bezeichncten Richtung herbeizusühren und von dem Ergebnis uns gütigst Kenntnis zu geben." Weiter wird in dem Schreiben gesagt, der BiindcSrat werde ohnehin schon indirekt Anlaß zur Stellungnahme bekommen, wenn es sich um die dcmnöchstige Prüfung der Legitimationen der braun schweigischen Bundesratsbcvollmcichtigteii handelt. Da ferner die Behinderung des Herzogs von Cumberland in dessen Verhält nis z»»i Buiioesstaate Preußen einen Grund habe, mithin die ißlschcn Angelegenheiten übermittelt. Hierauf folgt ein Schreiben an das preußische Ministeriu-m des Auswärtigen, das ein Begleit schreiben zu der dem Ministerium überreichten Abschrift des Schreibens an den Reichskanzler ist. Es folgen ein Schreiben des Ministeriums an den Herzog von Cumberland vom 2b. Sep tember und dessen Antwort vom 27. September. In crstcrem Falle handelt es sich um ein formelles Begleitschreiben zu der übersandten Resolution des Landtags, und in dem Antwort schreiben des Herzogs um eine formelle Bestätigung der Re-' solutivn. Daran schließen sich die gestern veröffentlichten Ant wortschreiben des Fürsten Bülow. Der Schriftwechsel soll dem Laiidlcig« bei seinem für den IS. dS. in Aussicht genommenen Zusammentritt vorgelcgt werden.