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I»ui8 1VV4. ^8dv8tKIviäUNL sinrolns lacken, Hosen, Vamaaekso, klriiäsekuks, 1'opklappv», 8eküiren nsv., Nammenslvkerv, säure fest« praktiseks blnäello tllr 8lle«»,vp«t- unck Novkofvnarbelter, rlNvintttor usw., «mpkioklt v »rl HsssircksebueLs LtLbttrssmeat 8ti'live8li'S88e 11. Nr. 188.6»ik>tl: . .che Schulvorlage. , . dikbstnhl, Gerlchtsverhaiidlungen. iffe, Bund der Deutschen in Böhme», Einbruchs- Südafrika. Deutsche und englische Journalisten. Mutmaßliche Witterung: Sehr warm, Gewitterncig. Mittwoch, 11. Juli IW6. Die preußische Schulvorlage. Den großen gesetzgeberischen Arbeiten, die seit dem Regie- -ruugsantntt König Wilhelms II. in Preußen zur Entscheidung gestellt und vom Landtage erledigt wurden, der Reform der Einkommensteuer, der Wasserstraßcnvorlage, der Erweiterung deS Gcrnianisationswerkes in den Ostmarkcn und der Be gründung der Zentralgenosscnschastskasse zur Erleichterung oder Kreditgewährung an Angehörige des Mittelstandes in Stadt und Land reiht sich daS im parlamentarischen Stadium nun- mehr abgeschlossene und nur noch der Sanktionierung durch den König bedürftige Volksschulunterhaltiingsgesetz würdig an. Ja, man darf angesichts der nationalpolitischen Tragweite des Gesetzes und angesichts der tiefgreifenden Wirkungen auf dem Gebiete der Volkserziehung, mit denen gerechnet werden muß, getrost sagen, daß in ihm der bedeutsamste Regicrungsakt tn der preußischen Monarchie seit 1689, der Höhepunkt aller gesetz geberischen Maßnahmen des führenden Bundesstaates sich darstellt. Darin liegt zu allererst die hohe politische Bedeutung dieses Gesetzes, daß es gelungen ist, nachdem nahezu 90 Jahre vergeblich oder doch ohne befriedigen, den Erfolg daran gearbeitet war, «ine allgemein gültige gesetzgeberisch« Grundlage zu schaffen, die Schul- Unterhaltung einheitlich zu regeln und überall klares, zweifelfreies Recht ,u schaffen. Einerseits werden nun, so ist zu hoffen, die gewohnheitsmäßig im Landtage vorgebrachten Klagen über den Druck und die ungleiche Verteilung der Volks- schullasten, deren Träger immer mehr die bürgerlichen Ge meinden, ihnen gleichstchende selbständige Gutsbezirke und die Gesamtschulverbände sein sollen, mehr und mehr entschwin den, anderseits wird die Staatsregierung, die ununter brochen bemüht gewesen ist, durch Aufbesserung der Lehrer- einkommen, durch Regelung ihres Ruhegehalts und der Relikten- versorgung. durch Unterstützung unvermögender Schulverbände bei Wähl der Schulgebäude und der Schulunterhaltung usw. mittels Einstellung entsprechender Fonds in den StaatshauS- haltssiLtat daS BolkSschulwesen zu heben und zu fördern, zwar erhebliche Mehraufwendungen für die Volksschulen — der Finanzminister berechnete den Mehrbetrag auf 20 bis 2l Millionen Mark jcchrlich — zu leisten haben, aber doch nun mehr a«ch mit festen und fürs erste dauernden Verhältnissen rechnen können. Das nunmehr verabschiedete Gesetz schafft, was gegenüber den vielfach völlig unangebrachten, zumeist durch politische Be- weggründe veranlaßten gegnerischen Angriffen nachdrücklichst be tont werden muß, keineswegs etwas völlig Neues, Weder auf dem Gebiete der Schulunterhaltung. noch hinsicht lich der bei derselben Gelegenheit zur Entscheidung gestellten Fragen. Es will vielmehr d-r Ausführung der einschlägigen Vorschriften der Verfassung» - Urkunde vom 31. Januar 1850 dienen, auS denen hervorgeht, daß die Mittel zur Er richtung, Unterhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volks- schulen von den Gemeinden und. im Falle de» nachgewiesenen Unvermögen-, ergänzungsweise vom Staate aufgebracht werden. Außerdem wird das Gesetz, wenn auch unter erheblichen, in den letzten Verhandlungen noch erweiterten Einschränkungen, der Bestimmung gerecht, daß die Leitung der äußeren Angelegen heiten der Volksschule der Gemeinde zusteht, daß aber der Staat unter gesetzlich geordneter Beteiligung der Gemeinden die Lehrer der öffentlichen Volksschulen auS der Zahl der Be- fähigten anstellt. Endlich entspricht daS Gesetz dem viel erörterten Kompromißantrage des preußischen Abgeordneten hauses vom 18. Mai 1904, dessen Bedeutung namentlich in seiner maßgebend gewordenen Auffassung von der Aon- fessionalität der Volksschule beruht. Es wird darnach als Grundsatz angesehen und im Gesetze als solcher ausgesprochen, daß die preußische Volksschule auf konfcssio- neller Basis errichtet werden soll, daß die Lehrer der Kon fession entsprechend Unterricht zu erteilen haben, daß die Simultanschulen als Ausnahme vom Prinzip der konfcssio- nellen Schul« und auS ganz besonderen Ursachen zulässig sein sollen, daß für di» Minoritäten unter allen Umständen gesorgt werden muß und daß endlich der Schulvorstand eine Zulammen, setzung und «inen Charakter erhält, die die Garantie geben, daß daS konfessionelle Leben in der Schule auch so erhalten und gepflegt wird, wie eS im Interesse der sittlichen und natio nale» Güter Preußens und seiner Bevölkerung wünschens wert ist. Die Verhandlungen über die Vorlage haben sich durch einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren hin- gezogen. Wiederholt haben sich die Schwierigkeiten so ge häuft, die Gegensätze sich so verschärft, daß es den Anschein hatte, als sollten auch diesmal die Bemühungen unbelohnt bleiben. Sogar noch im allerletzten Stadium der Verhandlungen, als daS Gesetz zwischen Herrenhaus und Abgeordnetenhaus hin- und her- geschoben wurde, wnrdrn Zweifel an dem Zustandekommen einer Verständigung laut. Erfreulicherweise hat aber daS Herrenhaus seine weltergehenden Ansprüche bezüglich der gutsherrllcheu Rechts stellung schließlich fallen lassen. Neberhaupt hat eine glückliche, den verschiede» gearteten Wünschen und Anschauungen inr großen und ganzen genügende Lösung nur durch allscitiges Entgegen kommen und durch gemeinschaftliches, ans große Ziele gerichtetes und deshalb schließlich immer zu Zugeständnissen bereites Zusam menwirken sich ermöglichen lassen. DaS gilt sowohl von der preußischen Staatsregierung, in der Person des Ministerpräsidenten Reichskanzlers Fürsten Bülow, wie auch von den Mehrheits- Parteien deS Landtages, die an dem einmal eingenommenen Standpunkte unverbrüchlich iestgchnlten und so die Vorlage über alle Klippen »nd Untiefen glücklich in den Hafen gerettet habe». Unter den einzelnen Fragen des Volksschulwesens, die zu besonders lebhaften Debatten Anlaß gegeben haben, sind her- vorzuhebcn die Bestimmungen über die Befugnisse der Schulauf sichtsbehörde über die vorschriftsmäßige Verwendung des für Schulzwecke bestimmten unbeweglichen Ver mögens. Den Anstoß dazu gab die Vermietung oder auch abgabenfreie Ueberlassung von Turn» und Schulsälen an Sokol- vercine, an Mitglieder der freireligiösen Gemeinden usw., wie es besonders in Berlin vorgekommen ist. Trotzdem ist von einer festen Begrenzung der einzelnen Fälle Abstand genommen, sondern im Gesetz nur bestimmt, daß die Vorschriften, welche für das Schulvermögen überhaupt gelten, mit der Maßgabe Anwendung finden, daß vor der Erteilung der Genehmigung zu einer Ver äußerung die Schuldeputationen, die Schulkommissionen und der Schulvorstand anzuhören sind. In der am meisten umstrittenen Frage der Rektoren- und Lehrerberufring wurde noch in einer der letzten Abgeordnetenhaus-Sitzungen eine Verstän digung dergestalt erzielt, daß die Rektoren von der Schulaufsichts behörde nach Anhörung der Organe der Schulverbände bestellt, die Lehrer von den Organen der Schulverbände teils auS der Zahl der Befähigten, teils auS drei von der Schulaufsichtsbehörde bezeichneten Personen gewählt werden. Der Widerspruch gegen diesen Teil des Gesetzes, den dir Oberbürgermeister der großen Städte, besonders in Berlin, Charlottenburg und Danzig, er hoben, wird wohl allniählich verstummen angesichts derTatsache, daß nunmehr ein großer Teil der Städte daS LehrerbernfungSrecht als verbrieftes Recht bekommen hat: andere, unter ihnen Berlin, haben das Recht zur Berufung der Rektoren und behalten es in vollem Um fange. Endlich sei erwähnt, daß eine in das Gesetz hiueingebrachte Bestimmung, wonach die Bildung konfessioneller Schul kommissionen unter Umständen auch gegen den Willen der Gemeindeovgane auf Anordnung der Schulaufsichtsbehörde sollte erfolgen können, wieder gestrichen wurde. Neberhaupt haben di« konfessionellen Bestimmungen aus Antrieb der nationMilberalen Partei wesentliche Mbschwächun- gen erfahren. -Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen, waS ursprünglich nicht vorgäsehen war, Simultan schulen überall errichtet, konfessionelle SchulkonrmWoncn nur durch freiwilligen Beschluß der Gemeinden «ingcsührt werden. DaS große Werk der Neuregelung der VolkSschuluntcr- haltung ist vollendet. In kurzer Zeit wird es die Genehmigung des Königs erhalten, am 1. April 1908 — die nötigen be hördlichen und kommunalen Vorbereitungen, die etatrechtlichen Maßnahmen usw. erfordern viel Zeit — soll cS im Bereich der Monarchie in Kraft treten, mit Ausnahme der Provinzen Posen und Westpreuhen, wo aus nationalpolitischcu Rücksichten der bisherige Zusdand bestehen bleibt. Damit ist ober die Reform des preußischen Volksschulwcsens keineswegs abgeschlossen. Anschließen wird und muß sich eine Revision des Lehrerbesoidungsgefetzes, eine Reform der staatlichen Unt-errichtsvertrxrltung, die Beschaffung aus- reichender, dem schnellen Wachstum der Bevölkerung genügender Schulen und Lehrkräfte und die Beseitigung der sogenannten Halbtagsschulen. Diese Arbeit wird einer späteren, hoffentlich nicht zu fernen Zeit Vorbehalten blsibcn. Erreicht aber ist eine sachgemäße, gerechte und überall erträgliche Verteilung der Volksschul-lasten, die Beseitigung der unhaltbaren Zustände aus dem Gebiete des Schulwesens in den kleinen Städten und auf dem Laude, besonders im Osten der Monarchie, und endlich die Befestigung und dauernde Sicherstellung der koiiscssioncllcn, d. h. der auf christlicher Grundlage ruhenden Volksschule. Mit sehr großer MehrHeit. Mar nicht mit Jubel und Be- geisterung, aber doch mit hoher Befriedigung hoben die vier großen Parteien des Abgeordnetenhauses, die beiden konser vativen Fraktionen, Nationalliberale und Zentrum, der Vor lage zugestimmt, und in beiden Häusern des Lanvtags hat schließlich das Gesetz nahezu einstimmig Annahme gefunden-. Neueste Drnhtmeldnnaen vom 10. Juli. Zur Lage in Russland. Riga. lPriv.-Tel.) Eine revolutionäre Bande über fiel den Groppen-, sowie den Ringmundtbof, ermordete die Besitzer und brannte die Gebäude nieder. Dann raubte die- selbe Bande die staatliche Brennerei-Niederlage in Ligat aus. London. lPriv.-Tel.I Sämtliche Kai- und Rcederei- arbeiter Odessas sind aeltern in den G e neral st r e i k ge- treten, obwohl einige Reedereien den Forderungen der Hafen arbeiter nachgegebcn haben. Eine kleine Gruppe Arbeitswilliger, die unter den Bedingungen der Gesellschaften weiter tätig sein wollte, wurde zur Niedcrlcguug der Arbeit gezwungen. Eine Reihe von Gesellschaften mußte daher sofort den Betrieb cin- stellen. Berlin. sPriv.-Tel.) Das zwischen Frankreich, Groß- britannien uud Italien vereinbarte Abkommen über Abessinien hat, wie übereinstimmend versichert wird, nach dem der Text von seiten Italiens der deutschen Regierung be- kannt gegeben worden ist, hier günstige Ausnahme gefunden. Man glaubt, daß durch dieses Abkommen die wirtschastlichen Interessen aller Nationen gewahrt werden. In der Lösung der abessinischcn Eisenbohnfraae wird deshalb eine Förderung der allgemeinen Haudelsiuteressen erblickt. Berlin. tPriv.-Tel.) Ms Graf P ü ckler- Kleink- Tschirne, der seinen Festungsurlaub zum Auftreten in Ber liner Versammlungen benutzte, gestern wieder in einer solchen auftretcn wollte, wurde er auf Veranlassung der Staatsanwalt schaft aus seinem Hotel abgeholt und in seine Festungshaft nach Weichselmünde zurückgebracht. Die Veranlassung dazu dürften die mehrfach stattgefundenen Auflösungen feiner Versammlungen gegeben haben. Berlin. (Priv.-Tel.) Unter dem Verdacht. 12000 Mk. amtliche Gelder unterschlagen zu haben, ist der Amts- aerichtssekretär Müller auS Kalkvergr-Nüdersdorf bei Berlin ver haftet worden. Berlin. (Priv -Tel.) Die Untersuchung gegen den Anar - chisten Rosenberg in Altona, der beschuldigt wird, ein Attentat gegen den Deutsche» Kaiser vorbereitet zu haben, nimmt ihren Fortgang. Die wetteren Ermittlungen soll nunmehr das Auswärtige Amt übernommen haben; es wird mit den amerika nische» Behörden direkt verhandeln, doch können »och Monate vergehen, ehe die Angelegenheit ihren Abschluß findet. Zwickau. (Prtv.-Tel.) Ein hiesiger Bankbeamter wurde wegen Sittlichkeitsverbrechens während der Abwesen heit seiner Familie in Leipzig verhaftet. Hannover. Mriv.-Tel.) Der vierfache Mörder Vinke. der am 31. März d. I. än Hersovd seine Ehefrau und seine drei Kinder grauenhaft ermorde» hat. ist nach dem Gut- achten der Acrzte für geisteskrank erklärt und deshalb außer Verfolgung gckctzt worden. Seine Uäbcrfiührung in eine Jrreicheilanstalt wird demnächst erfolgen. Flensburg. (Prid.-Tel.) Der englische Dampfer „E»m brian", ans der Reise von Flensburg nach Finnland, stieß nörd lich von dem Kopparsten Feuerschiff mit dem mit Holz beladenen norwegischen Dampfer .Fram" zusammen. „Eunibrian" ist gesunken. Die Mannschaft wurde auf den „Fram" gerettet, der nach Stockholm weiterging. Frankfurt a. M. lPriv.-Tel.) Wegen Bankschwin deleien an der hiesigen Börse wurde oer Handlungsgehilfe Brand verhaftet. Saarburg. lPriv.-Tel.I Der Schrankenwärter Crispin in Henningen, Vater von 9 Kindern, wurde gestern von einem Schnellzuge überfahren und getötet. Köln. Der verstorbene Fabrikbesitzer Josef Koblenz hat der Stadt Köln 300000 Mk. zur Errichtung eines AsylS für alters schwache Personen, ferner hiesigen WohlfahrtSanstalten 36000 Mk. vermacht. Essen. iPrlv.-Tcl.l Im Wartesaake deS HauplbahnhofeS st a ch ein unbekannt gebliebener Mann den Dreher Hanbst, weil >bn dieser angestoßen hatte. Dortmund. lPriv.-Tel.) Auf Zeche Brnchstr-aße wur den durch heradstürzendes Gestein zwei Bergleute er schlagen. Wien. Das Abgeordnetenhaus »ahm nach kurzer Debatte einen deutsch-agrarischen Dringlichkeitsantrag an, der verlangt, daß behufs unveränderter Erhaltung der Ausfuhr von Gerste und Malz nach Deutschland Einfuhrfchelne für Gerste und Malz nach dem in Deutschland bestehenden System vom 1. August 1906 ab crngrführt werden sollen. Wien. (Prlv.-Tel.) Graf Zichy, der infolge seiner Unter stützung von Industrie und Handel der Jndustriegraf genannt wurde, mußte wegen G e i st es s> ö ru n g tn ein Sanatorium ge bracht werden. --.rpiig. >Prw.-Lei.- Miiern rauo hier me Lrailuiig oes Prinzen Hcmrich Otto Friedlich von Schönburg- Wa Idenburg mit der Baronin Marie Louise Prozorew-Welt- berg grb. Barcmeß Simokin-Wettberg-Bathorv aus Rußland statt. Rom. Durch einen Erlaß des Schahministers wird der 19. Juli als Zahlungs-Termin für diejenigen Beträge der konvertierten 5- und 4prozentigcn Rente be stimmt, deren Rückzahlung im Jnlande und Auslände gefordert worden ist. Mit dem Kapital sollen zugleich 4 Prozent Zinsen l»s zum 19. Juli d. I. gezahlt werden. Paris. Die Kammer hat daS Gesetz betreffend die Ver pflichtung zur Gewährung eines wöchentlichen Ruhetages, das vom Senat bereits angenommen ist, endgültig genehmigt. lPriv.-Tel.I Oberst Picquart und General Gonse hatten gestern ein P ist olen-Duell wegen der neuen Erörterungen in der Dreyfus-Soche. Das Duell verlief un- blutig. Bern. fPriv.-Tel l In Wengcr (Berner Oberland) hat der dort zur Kur weilende frühere Münchener Hoftheater. Intendant Ernst v. Possart auf einem Spaziergänge in folge eines unglücklichen Falles einen Obcrschenkelvruch er litten. , Idr'v.-Tclsi Nach Meldungen welche dem „Daily Chronicle aus Johannesburg zugehen, sind die Kassern-Unruhen rnTransvaol ständig im Steige» 4