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- Erscheinungsdatum
- 1906-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190607099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19060709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19060709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1906
-
Monat
1906-07
- Tag 1906-07-09
-
Monat
1906-07
-
Jahr
1906
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Briefkasten. in Ihrem Blatte erschienenen Artikel und die Behandlung der Kux L. R. .Auf den .Die Furcht vor der Brille und vre Behandlung l «u" gestatte ich mir. folgende- zu erwidern: Dir Kurzsichtsäkeit (zu langer Vau de- Augapfel-- ist an und für sich durchaus keine Krankheit, ebenso wenig wie ein kurze- Bein, An». Finger usw., sondern e- ist ein anormaler Zustand, welcher durch eine recht zeitig angewandte und entsprechende Brille allein ausgeglichen werden kann. Da- Zugeständnis, daß die Brille erst jetzt ein heilsames Korrektiv geworden sei. bedarf insofern einer Berichti gung, als von seiten der fachkundigen Optiker nach diesem Grund sätze nicht erst in den letzten 5 Jahren, sondern von jeher gehan delt wurde. Wie früher, so auch jetzt wird der geübte Optiker und Refraktionist dir subjektive Bestimmung als allein maßgebend er achten und Augenglüser nach dem individuelle» Empfinden und Bedürfnis de- betreffenden Klienten zuteile». Nicht diese Art der Zuteilung hat Furcht vor dem Gebrauch einer Brille ver ursacht. sonder» eine in früheren Jahren und von ärztlicher Seite ausgestellte Behauptung, daß daS Tragen jeder Brille, aber be sonders im jugendlichen Alter, nachteilig sei. Noch heute wird in Optikerkreisen stets gegen diese Aversion gekämpft, leider vielfach ohne Erfolg. Daß die erwähnte Methode von seiten des fach kundigen jAttkerS jetzt nicht mehr genügen sollte, diese Angabe kann nur auf einem Irrtum oder ungenügender Sachkenntnis des Autors beruhen. Dagegen weih jeder Optiker, welcher mit Aus führung von Rezenten über Brillengläser bedacht wurde, daß von 10 verschiedenen Bestimmungen und Untersuchungen über ein und dieselben Augen kaum zwer bis drei übereinstimmen." — ES soll durchaus nicht bestritten^ werden, daß auch auf diesem Gebiete oil Vielfach Probieren über Studieren und in sehr vielen Fälle» ... . äh> km vorgelegten Brillen so lange sucht und probiert, bis er legi. efunden hat oder gefunden zu haben glaubt. Aber Weit-, Schwach- oder Nebersichtigkeit chteil für die Zukunft abzutun. Gewi' fähig, Brillenbedürstige fachmämitsä Zölle von Kur^-, aw wwo es aucy raum eurem rorlue»- en will, zu verdenken sein, wenn er sich ersuchen und die Brille, die er benötigt, >en läßt. Ein mir bekannter Herr, der den ^ daS Richti nicht alle! sind so leicht und ohne sind auch geschulte Optiker . ... zu beraten und vorschriftsmäßig eine Untersuchung der Augen beschaffenheit vorzunehmen, aber bei weitem nicht alle, wenigstens heute noch nicht. Deshalb wird es auch kaum einem Brillen- bedürftigen, der sicher gehen will, von einem Augenarzt nntersr sich von diesem verschreiben seit seinem 14. Lebensjahre kurzsichtig ist, trug vor -2 Jahren noch eine Brille, die ihm das Sehen in bre Ferne ebenso ermög lichte wie in der Nähe. Diese Brille büßte er eines Tages in folge starken Sturmes auf der Straße ein und alles Suchen war vergeblich. Da lief der Mann, weil er ohne Brille nicht schreiben konnte, zu einem Optiker und fand auch seiner Ansicht nach das richtige Glas, zumal er die ziemlich weit auseinander liegenden Nummem seiner beiden Gläser anzugebcn vermochte. Sehr bald aber stellten sich Kopfschmerze» ein, es flimmerte ihm vor den Augen — kein Zweifel, die Gläser paßten nickt. Er ging zu einem anderen Optiker, der die Sache anscheinend besser verstand und ihm nach umständlicher, aber vertrauenerweckender Unter suchung eine Brille gab, die unbedingt richtig sein sollte. Aber eS war wieder nichts, 8 Tage lang glaubte der Herr, sein Auge werde sich wohl noch an die Gläser gewöhnen, aber die Hoffnung ging nicht in Erfüllung. Kopfschmerz, Flimmern, Schwindel, Sehstörung brachten ihn schier zur Verzweiflung. Er ging zu einem dritten Optiker, und dieser gab ihm keine Brille, sondern den Rat, erst zum Augenarzt zu gehen und sich die inzwischen entzündeten Augen untersuchen zu lassen. Und nun erst stellte sich bei der augenärztlichen Untersuchung hcrculs, daß der Herr wohl annähernd die richtigen Nummern von Gläsern bekommen hatte, aber falschen Schliff. Und damit hatte er sich in der ver hältnismäßig kurzen Zelt die vorher so guten Augen derart ver dorben, daß er von Stund an zwei Brillen brauchte, eine für die Nähe und eine für die Ferne, weil das malträtierte Auge in zwischen die Akkomodationsfähigkeit vollständig eingebüßt hatte. *** H. I. R- (20 Pfg.) „Ich habe ein Verhältnis mit nieiner Cousine. Sie ist die Tochter der Schwester meiner Mutter. Meine Eltern sind auch Geschwisterkinder. Der Vater meiner Mutter und die Mutter meines Vaters sind Geschwister. Besorgnis erregend für mich ist nun. daß einer von meinen Brüdern tn einer Geisteskrankenanstalt »ntcrgebracht werden mußte. Nun bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist es von Nachteil für mich, wenn ich eine eheliche Ver bindung mit meiner Cousine in diesem Falle eingehe? 2. Welche Nachteile könnte eS bringen?" — Man schreibt der Blutsver wandtschaft. die auf der Abstammung von gemeinsamen Eltern, Großeltern (in weiterem Sinne auch Urgroßeltern) beruht, aller- dtn<S allgemein eine erhebliche hygienische Bedeutung für die Ehe zu, indem man anntmmt, daß bei der Nnchkonnnenschaft von Bluts verwandten Mißbildungen, Unfruchtbarkeit, Äehirnkrankhetten, Taubstummheit usw. häufig austreten Während es auf der einen Sette noch nicht aw erwiesen gilt, daß Blutsverwandtschaft gesunder Eltern Fehler oder Krnnkheiten der Nachkommen bedingt, ist eS andererseits nach den Gesetzen der Erblichkeit zweifellos, daß üble körperliche oder geistige Anlagen, welche beiden Eltern gemeinsam sind, einen höchst verderblichen Ein stuß auf die Nachkommenschaft ausüben können. WaS die Ehest unter Geschwisterkindern betrifft, so sieht man heute darin nichts Absonderliches mehr und hält diese Blutsverwandtschaft nicht für so nahe, daß sie zu Bedenken Anlaß geben könnte. In Deutsch land dürsten heut« auf 1000 Ehen unter Geschwisterkindern > bestens K) kommen. *** Bernhard W. „Ich kranke seit September v. I. an einem doppelseitigen Lunaenspitzen-Katarrh. Der Arzt empfiehlt mir einen Aufenthalt tn einer Lungenheilstätte. Zeitdauer 1 bis IV» Jahr. Gibt eS nun derartige Heilstätten, an dir man ein rfuch auf eine ganze oder halbe Freistelle richten kan» und wo finden sich überhaupt derartige Heilstätten?" — Solche Heil- ätten hat man sowohl bei Dresden, als auch im Gebirge in einer nicht geringen Anzahl. Reden Sie doch einmal darüber mit den Schwestern Ihrer Parochie, ***Langjährige Abonnentin auö dem oberen Elbtal. (15 Pfg.) „Wir haben in unserem Grundstück so viele Ohrenkriecher, die durch die Fenster ins Ziminer kommen. Könn te« Sie mir nicht ein sicheres Mittel angeben, wie man diese »»angenehmen Tiere vertreibt?" — Der Ohrwurm, welcher seinen Namen dem irrigen Volksglauben verdankt, daß er sich mit Vorliebe in die Ohren der Menschen verkrieche, ist überall in Europa zu finden, lebt gesellig und richtet an Nelkenblüten, Georginen, Blumenkohl, süßen Früchten usw. oft betrtt Schaven an, frißt aber auch Insekten. Mit besonderer Vorliebe quartiert er sich massenhaft in Starkästen ein. bezw. legen die überwinterten Weibchen rm Frühjahr dort ihre Eier, aus denen weiße Junge entschlüpfen, welche im Juli erwachsen sind, säugt die Ohrwürmer in den Hornschuhen geschlachteter Klauen tiere. kleinen Blumentöpfen, hohlen Stengeln usw. *** TreueAbonnentin. „Seit etwa drei Monaten schläft mir meine rechte Hand des Nachts immer ein. über haupt ist der ganze Arm früh schlaff. Wickle ich diesen jedoch in ein wollenes Tuch, so läßt der Schmerz etwas nach. Ich befürchte, daß es mit der Zeit vielleicht noch schlimmer werden könnte, wenn ich nichts dagegen tue. Ein Arzt sagte mir, es wäre weiter nichts, es würde sich schon wieder verlieren; da gegen hörte ich von anderer Seite, daß leicht Rheumatismus daraus entstehen könnte. Kann ich nicht durch Bäder usw. diesem Leiden Vorbeugen? Ich bin erst 30 Jahre alt und kann dies doch wohl unmöglich schon Schwäche sein. Sobald ich etwas^aus Stahl in die Hand r ' ein« L? ko . . i> nchm«, z. B. eine Nähnadel oder ine Schere, schläft mir bei längerem Gebrauch die Hand ein, o daß sie ganz gesi'chllos.wird. — Sie werden nur das tun Ännen, «was man gegen Gelenkrheumatismus überhaupt macht, warme Bäder, belebende Einreibungen. Haben Sie eine gut zu ventilierende Wohnung, und besonders, liegt die Schlafstube nach Morgen und Mittag? Wenn nicht, so werden Sie gut tun, sich entsprechend umzuquartieren. Vielleicht sind Sie auch blutarm, in welchem Falle Sie bei guter, der Verdauung an- gepaßter Ernährung auch ein Eisenmittel einnehmen sollten *** Jl. O. (30 Pfg.j „Ein kinderloser Onkel von mir errichtet« im Jolhre 1901 mit jeiner Ehefrau «in rechts»- gültiges Testament, in welchem bestimmt ist, daß nach lebe» eines Teils daS Vermögen und die Nutznießung desselben dem überlebenden Teile, nach beiderseitigem Mieden aber zu Seichen Teilen den gesetzlichen Erben des Mannes und der Frau zufällt. Das Testament ist voriges Jahr infolge Ab leben- ecneS Teiles gerichtlich geöffnet und der Inhalt den Erben besannt gegeben worbe». Es handelt sich um 30000 dar. Der überlebende Ehegatte ist demzufolge als Mark. Nun frage ich: 1. Kann daS Testament von dem über- lebenden Teile wieder geändert werden, und zwar so, daß der Teil, von dem das Vermögen herrübrt, mehr als der andere bekommt? 3. Kann der noch lobende Teil von dem vorhandenen Vermögen nach seinem Ermessen verschenke»/was er will?" — Da sich bie Ehegatten aeaenseitig behackt haben und deshalb nach der AuSlegungsregel ocS 8 3370, Absatz 3 im Zweifel an- -»nehmen ist, daß die Verfügung deS «inen Ehegatten nicht ohne die des anderen getroffen sein würde, mit anderen Worten: daß sich die Verfügungen gegenseitig bedingen, so ist nach 2271, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Recht zum widerrufe des Testamentes für den überlebenden Ehegatten mit dem Lode des anderen Teiles erloschen. Wenigstens müßte der überlebende Ehegatte, wenn er seine Verfügung ausheben wollte, das ihm Zugewendete ausschlagen, oder es müßten die Voraussetzungen der 88 2294 und 3936 des Bürgerlichen Gesetz buchs gegeben sein. Die Bestimmung des Testaments, daß nach dem Tode des Letztlebenden die Abkömmlinge der Ehe- gatten die Erben sein sollen, stellt sich rechtlich als Nacherb einsetzung im Sinne der §§ 2100 und folgende des Bürgerlichen N' " Beschränkungen sind in den HZ 2113 bis 2136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nn einzelnen zu finden. Wäre in dem Testamente eine Bestimmung des Jrchalts enthalten, daß der überlebende Ehegatte berechtigt sein soll, frei über den Nachlaß zu ver fügen, oder baß er -nur das herauszugeben hätte, was bei Erntritt der Nacherbfolge von der Erbschaft noch übrig wäre, so bedeutete dies die Befreiung von den meisten dieser an sich von Gesetzes wegen eintretenden Beschränkungen. Aber selbst in diesem Falle wäre der überlebende Teil nicht berechtigt, Schenkungen in einem über das Maß sogen. Gelegenheits- ^schenke hinausgehenden Umfange zu machen, und das Ge- chenkte könnte von dem Beschenkten wenigstens insoweit zurück- zefordert werden, als derselbe bei dem Erwerbe über die Ver- üaungs^Berechtigung des Schenkgebers nachweisbar in gutem Älauben war. ***Ab. seit 14 Jahren. „Bitte um gesl. Mitteilung, woher der Name „Lompenzucker" stammt. Mein Kolonial warenlieferant weih das nicht." — Man unterscheidet bei der Zuckerinvustrie zwei verschiedene Formen für Verbrauchszucker: Lomps mit 30—40 Kilogramm und Bastern mit 50—75 Kilo- ""ung sdaher Lampen- oder Lumpenzucker). Bastern bätarckss — Lumpen; englisch luznp — Klumpen), also auch von Klumpenzucker reden. *** H-, Pirna. (50 Psg.) Im August beginnt mein Urlaub von drei Wochen und hätte ich reichlich 14 Tage davon gern zu einer Tour nach Nürnberg, Fränkische Schweiz und München benützt. Ich frage: 1. Ist es besser, den Extrazug ab Dresden am 14. August direkt nach München zu benützen und von da aus einige Touren in die Berge zu unternehmen, -die sich ohne Führer und Gefahr machen lassen? 2. Berechtigt diese Sonderzugfahrkarte, bei der Rückreise über Nürnberg zu i uver Booenvacy ourcy -voymen nacy fahren wollte? Würde sich in diesem stellen?" - 1. Ja! 2. Ja! Es muß »ahnhof, eine Umiwegkarte für 3,10 Mk. benützen Sie mir Vorschlägen? 4. Wie würde man von Pirna aus zu fahren haben, wenn man über Bodenbach durch Böhmen nach Nürnberg und München sa" ---- ' Falle die Fahrt billiger sie nur in München, Hauptbahnhof, eine llmweg in zweiter und 2,20 M-k. in dritter Klaffe gelöst werden. 3. Rundreisekarte ist teurer. 4. Bodenbach—Aussig—Komotau— Eger—Schnabelwaid—Teucrn als Fahrt mit Sonderzug. *** Stammtisch. „Lieber Skatbruder Schnörkel Ent scheide einmal! Der Kärtengeber wirst ein Blatt um beim Geben, was bei uns 3 Pfg. Strafe kostet. Er will aber nicht zahlen und spricht, das wäre nicht gleichbedeutend mit Kartcn- vergeben. Wir behaupten aber, daß es doch der Fall ist." — Euer streitsüchtiger Gegner ist als Skatspieler offenbar 'ff ftspieler offenbar noch in kein Wort verliert und ohne mit der Wimper zu Ducken die auf dem Vergeben stehende Strafe berappt. Das soll er sich, für ast , . alle Zukunft merken, denn „Vergeben und Vergessen" ist beim Skat nicht am Matze. *** Besorgter Familienvater. „Ich bin in meinem beruflichen Einkommen um mehr als die Hälfte reduzirt worben, und zwar vom 1. Juli ab. Muß ich unter diesen Umständen den vollen Betrag der Einkommensteuer entrichten? Wenn es nicht der Fall, wohin habe ich meine Eingabe zu richten?" — Wenden Sie sich direkt an die Gemeindebehörde (Steuerstelle) Ihres Wohnortes. Dort allein können Sie be- ffimmte Auskunft darüber erhalten, ob die Voraussetzungen zu Ermäßigung Ihrer diesjährigen Einkommensteuer vorliegen und welcher Weg zur Erlangung entsprechender Verminderung nach dem Gesetze einzuschlagen ist. *** Abonnent. „Bitte ergebenst um Beantwortung nachfolgender Fragen: s> Läßt -es sich rechtfertigen, wenn bei einer Diphtheri «-Erkrankung eines 5- bis 6jährigen Kindes die -Einspritzung unterlassen wird, Serums angenommen, daß solche schon am ersten äer zweiten Tage der Erkrankung erfolgen könnte? b) A. behauptet, die Gesamtheit der A-erzte oder doch die große Mehrzahl fei der Meinung, daß nach dem jetzigen Stande der Wissenschaft ein Arzt gewissermaßen verpflichtet sei, die Einspritzung vorzunehmen oder zum mindesten anzu- - wat. raten? B. es gebe auch Gegner der kuirgen, oh das näher zu begründen. A. wiederum behauptet, ^aß die Ein sprihungen nichts schaden, keinesfalls Herzschwäche hcrbeiführen sollen, und ein Arzt daher feinen Pflichten nicht gewissenhaft nachkommt, ja sogar fahrlässig handelt, wenn er die Einspritzung nicht macht. Der Verbrauch des Serums soll in den letzten Jahren bedeutend gestiegen und die Zahl der Todesfälle sehr ge- funken sein. A. sagt weiter, «in unfehlbares Univerfalmittel sei Serum nicht. Was ist richtig?" — Hierauf wird von ärzt licher Seite erwidert: „Die Diphtherie-Heilserum-Jnjektion ist ein so -großartiges Mittel, daß man sie in keinem Falle, selbst wenn Zweifel in der Diagnose bestehen, unterlassen sollt«. Aller dings hat man jetzt mehr wie früher gefunden, daß Kranke mehr oder weniger lange mit Herzschwäche geplagt waren. Allein wir müssen auch bedenken, daß früher fast alle schweren Fälle dem Tode Zerfielen und nicht mehr zur Beobachtun konnten der : Tode verfielen und nicht mehr zur Beobachtung kommen aten. Da ferner trotz zeitiger und ergiebiger Anwendung Injektion dann und wann noch ein Todesfall beobachtet wird, so dürfte sie den Anspruch auf ein wirklich unfehlbares Mttel allerdings nicht haben. Das will aber in Wirklichkeit nicht viel sagen." *** Ä. M. (50 Psg.) „Ich bitte, mich über den gesetz licken Erbteil, der mir im Herbst ausgczahlt werden soll, auf zmlären. Die Erblasserin ist eine Halbschwester meines Groß Vaters, d. h. dieser ist aus der ersten, die übrigen Geschwister sind gus -der Gwcilcn Ehe des Urgroßvaters. Der wievielte Teil kommt nun auf den Großvater als Halbbruder und der wie vielte auf bie rechten Geschwister?" — Sind zur Zeit des Erb falls die Eltern der Erblasserin noch am Leben, so erben sie bei gesetzlicher Erbfolge nach § 1925 des Bürgerlichen Gesetzbuches, vorausgesetzt, daß weder ein Abkömmling noch ein überlebender Ehegatte als Erbe in Betracht kommt, allein, und zwar zu gleichen Teilen. Leben zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge. Im vorliegenden Falle würde also die Hälfte des Nachlasses der Erblasserin auf die Abkömmlinge der Urgrosto . , und -weiter Ehe zu gleichen Teilen entfallen. Wieviel der Groß : Halbgeschwistcr erhält, richtet sich nach der vater und jedes der Ha >d i< Zahl der Berechtigten. Ware der Großväter baS einzige Kind .. . . chti . erster Ehe des Urgroßvaters, und wären aus der zweiten Ehe. abgesehen von der Erblasserin, drei Kinder da, so erhielt der Großvater V» des Nachlasses, jedes seiner Haibgcichloistcr be käme*/, -4- ft-, ft,«. *** L. Z. in P. ,Meit mindestens 60 Jahren läuft im Hause meines Vaters die Kellerschleuse in ein Wiesengrund- stück des Nachbars. Der Ausfluß ist nur gering und wirkt nutzbringend. Jetzt will der nmwandeln und will so hoch .. e vollständig verstopft wird, st der Besitzer -er -Wiese ,ohne weiteres dazu berechtigt oder ist er verpflichtet, Röhren legen zu lassen, um den Ansfluß der Schleuse zu sichern? Falls mein Vater die Röhren legen lassen muß, ist dann der Nachbar verpflichtet, dieselben durch sein Grundstück legen zu lassen?" — Ihrer Darstellung ziach gewinnt es den Anschein, als wenn zu gunsten des jeweiligen Eigen tümers Ihres väterlichen Grundstücks «ine Grunddienslvar- kett «m Nachbargrundstücke -bestände, inhaltlich deren dieses reu am vcacyvargrunmnme oeffanoe. »nhalluch deren dieses zur Ableitung der Kellerschleuse Jbres väterlichen Grundstücks be nützt werden darf. Um zedoch ein definitives Urteil darüber abgeben zu können, müßte man wissen, wie das in Anspruch ge- nommene Recht entstanden ist. Geht man davon aus, daß die Grunddienstbarkeit besteht, so wird man doch nach Lag« der Sache kaum -annekmen rönnen, baß der Eigentümer deS be lasteten Grundstücks auch verpflichtet sein soll, «ine etwa not wendig weidende Anlage auf dem belasteten Grundstücke selbst u unterhalten. Der Fall wird mithin vermutlich so liegen, aß der Nachbar zwar die -Ableitung des S-chleusenw-assers aus bezw. durch sein Grundstück dulden muß, daß aber der Eigen- tümer des herrschenden Grundstücks die erforderlich werden den Anlagen selbst beschaffen und unterhalten muß. Vielleicht ergibt sich aus dem Grundbuche etwas über die Entstehung und den Inhalt des beanspruchten Rechtes. Verneinendensalls werden Sie aut tun, daraus hinzuwirken, daß die Grunddiensi- barkeit im Grundbnche verlautdarl wird, was nach neuem Rechte zur Entstehung notwendig ist. *** O. I. .Eine Verwandle von mir war voriges Jahr in einem Blumengeschäft in Eh. tätig und ist seit -dem 15. Fe- bruar d. I. aus der Stellung infolge Krankheit ausgetreten. Nun hat sie aber noch, 21 ,Marlk Lohn zu bekommen, und sie ist bereits zweimal deshalb Hinaesahren. Der Mann verstricht ihr jedesmal, das Geld umgehend schicken, aber leider bleibt es bei dem Versprechen Alles Schreiben und alle höflichen Bitten nützen nichts, der Mann rührt sich nicht. Nun hat sie an das König!. Amtsgericht in CH. geschrieben und gebeten, dem Manne einen gerichtlichen Zahlungsbefehl zuzufchicken. woraus sie den Bescheid erhielt, daß sie sich an das Gewerbe- gericht tvenden und überhaupt den Lohn einklagen müsse. Ich batte selbst vor etwa 12 Jahren einmal einen gerichtlichen Zahlungsbefehl in Eisenach einem Mann zuschicken lassen und da war in acht Tagen alles in Ordnung. Bitte um gefl. Aus- kunft, wie wir uns zu verhalten reist, »v-as für Schritte wir einzuMagen haben, daß meine Verwandte zu ihrem rück ständigen Lohn kommt. Muß der Mann die zweimaligen Bahn- führten und -das Porto mit vergüten oder braucht er bloß den Lohn zu zahlen?" — Hätten Sie nur dem Ihnen seitens des Amtsgerichts gegebenen Winke Folge geleistet und sich an das Gewerbegcricht CH. gewendet, dann wäre die Angelegenheit jedenfalls längst in Ordnung, denn dieses und nicht das Amts gericht ist zuständig. Wenn Sie früher einmal in einem ähn lichen Falle einen Zahlungsbefehl beim Amtsgericht erwirkt haben, fo erklärt sich dies jedenfalls daraus, daß damals die Gewerbegerichtsorganisation überhaupt oder wenigstens in Eisenach noch nicht durchgeführt gewesen ist. Vielleicht hat auch der Fall gar nicht zur Zuständigkeit der Gewerbegerichte ge hört. Die Kosten, die Ihre Verwandte sich dadurch bereitet Hot. daß sie zur Eintreibung des Geldes selbst nach CH- gefahren ist, wird sie nicht erstattet bekommen: denn diese Kosten waren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig bezw. bei sachgemäßer Recblsverfolgung vermeidbar. Die Portokosten der Mahnung kann sie erstattet verlangen. *** N. K.. Freiberg. (30 Pfg.) „Die Mmmlitztaker" wobei das Dienstmädchen namens Backofen ermordet wurde. A. behauptet nun, daß der Mord Ende der 70er Jahre aus geführt worden ist, und das betreffende Haus, worin die Tat geschah, hätte vom Postplatz aus aus der rechten Seite nahe der Annenkirche gestanden. B. aber meint, es hätte links am Aus gange der Zwingerstraße gestanden, es wäre Anfang der 80er Jahre gewesen. Wir bitten um Auskunft, was richtig ist." — Der Mord wurde am 17. Auaust 1882 früh gegen 5 Uhr von dem 16jährigen Lehrling -o. S-chlechtleitners, Ernst Noack. aus- geführt, und zwar in dem Haufe 16/17 aus der Annenstraße, d. i. vom Postvlah aus auf der linken Seite, zwischen Rohr hofsgasse und Humboldstraße (gegenüber der Annenkivche). *** F. 10. „Können Sie mir ein gutes Mittel gegen Mandelentzündung empfehlen? Ich leide feit etwa zwei Jahren an dieser Krankheit, welche sich in Zwischenräumen van acht bis zehn Wochen immer einstellt. In Frage kommt bei unr die linksseitige Rachenmandel, woran sich jedesmal ein Geschwür bildet. Das erste Mal hat es mir der Arzt ausgeschnitten, in letzter Zeit ist eS aber immer von selbst aufaeaangen. Treten derartige Krankheiten chronisch auf und läßt sich dagegen nichts tun?" — Wenn die Mandelentzündung, wie ich anneyme, nicht eine infektiöse Bedeutung hat, so dürste sich ein längere Zeit fortgesetztes Auspinseln mit einer Höllensteinlösung. 1 Teil Höllenstein auf 10 Teile Wasser, empfehlen, täglich einmal. *** L. L. .Ich bitte um Ausschluß darüber, wem das Eigentumsrecht -an einem Gegenstände zusteht, den ein Kunde in einem Gcschäftsladen findet, wenn der Mrlustträaer sich nicht meldet bezw. der Gegenstand nach einem Jahre vom Fundbureau nicht albgeholt worden ist. Ein Freund sagt, dem Finder, ein anderer, dem Geschäftsinhaber, und ich meine, der Fund müßte von beiden geteilt werden." — Wer eine Sache in den Geschäfts räumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Be- Hörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrs- anistalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die betreffende Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Ein Eigentumsrecht er- wirbt der Finder in diese«: Falle, wenn der rechtmäßige Eigen- tümer sich innerhalb der gesetzlichen Frist nicht meldet, an der Sache nicht, vielmehr kann die Behörde oder die Verkehrsanstalt die an sie abgelieserte Sache öffentlich versteigern und die Ver steigerung auch durch einen ihrer Beamten vornehmen lassen. Da ein gewöhnlicher Geschästsladen aber keine Berkehrsanstalt ist. so erwirbt der Finder, nicht der Ladeninbaber an dem Fund- gegenstande das Eigentumsrecht, wenn der Verlierer und Eigen tümer der Sache sich innerhalb der gesetzlichen Frist nicht meldet. ^ *** E. Z. Königstein. (30 Pfg.) „1. Wie alt muß ein Mädchen sein, welches sich als Handarbeitslehrerin ausbilden will? 2 Wo befindet sich ein derartiges Institut zur Aus bildung? 3. Wie lange dauert ein Kursus? 4. Welche Vor bildung ist erforderlich? 5. Wieviel betragen die Kosten für dir Ausbildung?" — 1. Das Schulgesetz schreibt für den Beginn der Ausbildung zur Handarbeitslehrerin kein bestimmtes Lebensalter vor, zur diesbezüglichen Fachlehrerinnenprüfung werden Sie aber nur zuaelassen, wenn Sie mindestens 19 Jahre alt sind. 2. Die Ausbildung überninimt Fräulein Wackernaael, Schubertstraß« 37. 3. Der Kursus ist einjährig, beginnt im Oktober jeden Jahres und wird Georgenstraße 3 abgehalten. Anmeldungen dazu Dienstags und Freitags von 3 bis 4 Uhr. 4. In der Hauptsache gute Bolksschiilblldung, daneben aber auch Uebung und Erfahrung in der Anfertigung weiblicher Handarbeiten. 5. 180 Mark. *** Nichte Erna. „Seit 1. April bin ich außer Stellung, um das Schneidern und im Herbst das Glanzplätten zu erlernen, um dann eine bessere Stelle annehmen zu können. Da ich aber fürchtete, in einem großen Atelier nicht schnell genug zum Ziele zu kommen, so habe ich mich zu einer kleineren Schneiderin begeben, wo ich allein bin und alles in die Hände bekomme. Ist es da nötig, daß ich mir ein Arbeitsbuch zu lege auf die kurze Zeit (pH Jahr), da ich cs doch nicht zum Evwerb lerne und weder bezahle noch bezahlt bekomme?' — lieber Arbeitsbücher schreibt die Gewerbeordnung vor, daß jeder minderjährige gewerbliche Arbeiter, ohne Rücksicht auf das Geschlecht und die Art seiner Tätigkeit (Gehilfe, Geselle, Lehr ling. Fabrikarbeiter usw.j, im Besitze eines Arbeitsbuches sein mutz. Demnach haben ßsie sich mit Ihrem Dienstbuch bezw. Einwohnermeldcschein an das Gewerbeamt B, Altstädter Rat haus, 3. Obergeschoß, behufs Ausstellung eines Arbeitsbuches zu wenden. Dr. A. (40 Pfg.) „Die allwissenden „Nachrichten" sind gewiß in der Lage, mir Mitteilen zu können, welche Lehrerseminare in Sachsen nächste Ostern zwei Sexten einrtchten?" — Die Er richtung von Parallelsrxten ist im wesentlichen abhängig von dem mutmaßlichen Bedarf an Lehrkräften. Da, der bisher oemerklichr ufft. -4- 8 4 Seminar zwei sechste Klassen errichtet werden. Sollte dies aber doch der Fall sein, so würde es voraussichtlich an denjenigen beiden Seminaren Sachsens geschehen, an denen btS 1907 zwei Primen bestehen, das ist an den Seminaren zu Frankrnberg und Grimma.
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