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verugsgeblldn »»b«l«>ana a dm» «nie« «che«»» »nd »»r»r»L. a» , ,n» ««ilavn »«r einmav »Nt »0»!. dur» au«waeti,e»om. » «t de. »o « V«i K»«»««er -«!>»>»», durch d> UlcknVtt <«d«eveli»ll,eld>. imlut I»nd «X «Uivrecheudem Su!«dla,e. »-»»»««aaerXktUel« Original. Milietluxaen nnr mit deulUäier v»eli»nan,abei.Dre-d Nackir.'I »lLM«. NaiiUrilaliche Lonorar. ««ivrllide bleiben unberückilchliat: «veriangte Manullrivt« werde» mäit auidewadrt. »el»,ram« »drrN«: Nachrichte« vr»«de» Gegründet 1(856 KOVKK8 ro.r äis kslss von dlarlc o.lw LN j Otto I-. Udrlng, Ink: Oslrnr Uokr Hbllöll ^8(^6 >SL»rc> x)ie I ^ SLLnveeü.- (?Id6eatz-Eorrrpcra^,«^ ^,, Äa/a^oev 1.1^61. .16, ü«» Raast. die;iU«> eb ^auennnii» »Slimsreliiliiüi 8ti »«»« V, rnnSekst k>. krr^sr 8tr. »rr-^ W-uk»rÄ«eSiK^r«»r Lsmsts u. WlÜ68ts allsr roilsUe- — ------ Lslköü l tri» <i« (.»«»» I kSi-l-Ichin» I Mresgen-carsf. Unnalimr van Lnklindiaun,:« dir nachmiUa-S 3 Uhr Sonn. U'ch krieila,» nur Maricnkrabe «> von N bis V.rUlir Die i lvaliiaeGrmid »elle «ca. s Si!dk»> « Pis. An- kiiiibiounaen an» der Privatieite Keile » Vi, : die LivaltiaeKeile ausT«t- ieite so Bla. als Tiiiaeiandt Keile « Bl». An Nummer« »och und ldrirriaaen , lvaliiae Eiundzkile » Pia . aus Prwallcitt 40 Bi^ . slvaliiae Keile aus Dertleiie und als Emgelandt eo Psg XnSivartlge sius- träge nur gegen LoranSbesahlung. Velegblaiier wsleu r° «kennige. Fernsprecher: Nr. U und U»VS. Hauptgeschaft-ftell«: Marienstr.S». Loodköw xarkümisit. 2u kkidm in »11. vlusvkl. SssodLtteu. VuekvLrvll. I-sgar doolifi invr cksuisoksr unck enZIiaeksr änruß-, Hosso-, flrrlstot- unck ^Vsstonstoffo in killen mocksrnsn ksrdvn unck ?rimü-(juliIiiLt«ll ru billigsten Preisen. VerlrsufsstsIIs äsr vom ^gl. k'innnirministorium veugeMäbltsn vorsokriftsmSssigso Ilniformstokke sür XSnigl. 8Lob8. 8tkikits-k'oistbertmts. Iloimniin I'SrselivI SodellelstrssLe IS («L'Lür».). 1I)«> I Olklslig Mindeiwertlae und Militärdienst. Tranerfeier für Gras Dönhoff. Jubiläum Schupf. **** K Qsea v«!n>si. Deutscher Piessebesucy in England. Lage in Rußland. Manuel Gareia f. Gerichlsverhandl. Mntmaßl. Wittenrng: Trocken, heiter. Dienstag, 3. JulilWV. Seiftlg Minderwertige «nd Militärdienst. Vor kurzem ging die Mitteilung durch die Presse, daß die Petitionskommission des Reichstages gelegentlich der Beratung einer Eingabe, betreffend die Jrrihaltung der Armee von geistig minderwertigen Rekruten, beschlossen habe, den Reichstag zu er suchen. diese Petition deni Reichskanzler zur Erwägung zu über weisen. Dieser Beschlich ist mit Freuden zu begrüben, den» bei den vorgrnommenen kriegsgerichtlichen Verhandlungen, die gegen Vorgesetzte wegen Mchhandlung Untergebener geführt werden mußten, hat sich häufig herausgestellt, daß ein Teil der mißhan delten Soldaten geistig nicht normal war. Allerdings wußten meistens weder Unteroffiziere noch Offiziere etwas von der abnor men Geistesbeschaffenheit dieser Leute und suchten in ihrem Pflichteifer durch Strenge die vermeintliche Widersetzlichkeit oder Faulheit auszutreiben. Alle Schwachsinnigen sind naturgemäß Le» hohen geistigen und wegen allgemeiner Ungeschicklichkeit bet der Erlernung exakter koordinierter Bewegungen, wie sie der Militärdienst verlangt, meist auch de» körperlichen Anforde rungen des Militärdienstes nur unvollständig gewachsen. Trotz größter Anstrengungen wird es ihnen niemals gelingen, die Zu friedenheit der Vorgesetzten zu erlangen: den Kameraden dienen He vielfach als Zielscheibe deS Spottes, und für die Vorgesetzten fhck H» rin« Quelle steten AergernisscS. Die Muhe, diese Leute 1» »nn einigermaßen brauchbare» Soldaten für den Ernstfall heranbllde» zu wolle», ist eine verlorene Arbeit: deshalb sind auch die Sanitätsoffiziere wiederholt auf den Paragraphen der HeereSordnung hingewiesen worden, durch welchen bestimmt wird, daß„überstandene oder noch bestehende Geisteskrankheiten, sowie ein solcher Grad von geistiger Beschränktheit, daß er die Aus bildung oder die Ausübung des militärische» Tienstes verhindert", zu jeglichem Militärdienst untauglich machen. In welchem Maße eS den Militärärzten gelungen ist, bei der Auswahl deS HecreS- ersatzes auch den Geisteszustand der Auszuhebenden genügestd zu berücksichtige», möge» folgende Zahlen beweisen, die einer Schritt d«S Stabsarztes Dr. Lobedank über „Die Mitwirkung des Offi ziers bei der Ermittlung regelwidriger Geisteszustände in der Armee" entnommen sind: Nach den Berichten des preußischen ArlegSministeriums sind im Berichtsjahre Ist0l,02 nicht weniger als 377 Geisteskranke, 429 Fallsüchtige, 329 Nenrasthenische und S12 Htzsteritche als Rekruten zur Einstellung gelangt. Ferner weift dasselbe Jahr nicht weniger als 3l9 Fälle von Selbstmorden und Selbstmordversuchen auf. Wenn man bedenkt, daß unter normalen Verhältnissen bei jugendlichen Personen der Drang zum Leben sehr lebhaft ist, kann man sich nicht der Annahme entziehen, daß unter diesen 3l9 Unglücklichen mancher war. der mit der un seligen Handlung lediglich seine abnorme Geistesbeschaffenhett betätigte. Die angegebenen Zahlen beweisen zur Genüge, daß eS den Militärärzten nicht möglich ist, die Fälle geistiger Minder wertigkeit bei der Auswahl deS Hceresrrsatzes genügend zu berück sichtigen. Auch dem erfahrensten und tüchtigsten Arzte wird eS bei ver Musterung nicht möglich sein, in der kurzen Zeit, die ihm für die Untersuchung der ihm bis dahin völlig unbekannten Leute zu Gebote steht, bestimmte Angabe» über ihre pspchische Beschaffen heit zu machen. Auch beim besten Willen wird er nach wie vor sich darauf beschränken müssen, seinem Urteil über die Dicnstfähig- keit daS Ergebnis der körperlichen Untersuchung zu gründe zu legen. Irgend welche auch nur einigermaßen sichere Anhalts punkte über den Geisteszustand der Wehrpflichtigen in so kurz bemessener Zeit aufjustelle», ist unmöglich: dazu würde selbst der erfahrenste Psychiater nicht im stände sein. Wieviel Zeit und Beobachtung geben nicht darauf, wenn heutzutage vom Gericht ein Urteil Sachverständiger über die psychische Beschaffenheit eines Angeklagten eingefordert wird, und wie oft widersprechen sich auch dann noch die Ansichten! DaS zeigt, wie schwer eine derartige Untersuchung ist. Sie wird nur dann zu einem einlgeimaßen sicheren Resultat führen können, wenn sie sich auf eine längere Beobachtung stützt. Durch den Arzt allein wird also die Einsteliliing geistig Minderwertiger nicht vermieden werden könnin, und so be- kommt das Heer alljährlich ein« Reihe schwachsinniger Soldaten, di« einerseits der Gefahr von Mißhandlungen von vornherein «»-gesetzt such. archerseitS oder auch einen gefährlichen Ballast i» militärtechnischer Hinsicht darstellen. Bei Unglücksfällen sbej» Schießen, Exerzieren usw.) ergab sich wiederholt, daß »icht böser Wille oder strafbare Nachlässigkeit, sondern nur horrender Unverstand Ursache der Gefährdung des eigenen und deS Lebens anderer war. Da bei der RekrutenauSbildung eine individuelle Behandlung und Ausbildung aus verschiedenen Gründen nicht stattsinden kann, sondern vielmehr an alle Mann schaften ohne Rücksichtnahme aus ihre geistige Befähigung die gleichen Anforderungen gestellt und im Interesse einsr einheit lich«« Ausbildung wohl auch gestellt werden muffen, so erscheint «» «««schlich und leicht erklärlich, daß auch dem gewissenhaftesten «nd tfflichteisriifften Vorgesetzten, ja, gerade diesem, einmal der GsduldSfaden reißt. HHonderS ^„11, wenn man bedenkt, daß »ach Einführung der Oveijährigen Dienstzeit da» Au». bildungspersonal ganz unvergleichlich intensiver arbeiten muß als früher. Der heutige Krieg stellt eben an die Intelligenz und Tüchtigkeit auch des gemeinen Soldaten hohe Anforderungen, und die geistige Beschaffenheit der Mannschaften ist daher für den Ausgang des Krieges von nicht minder große Wichtigkeit als die körperliche Tauglichkeit. Die Heeresverwaltung wird daher gewiß mit Freuden zugrcisen, wenn man ihr eine einigermaßen sichere Handhgbe bietet, wie die Einstellung geistig minderwertiger Mannschaften vermieden werden kann. Am zweckmäßigsten wird sich dies in der Weise durchführen lassen, daß Schul- und Militärbehörden Hand in Hand arbeiten. Wie bereits voL-längerer Zeit in der Presse gemeldet wurde, ist auf Veranlassung des Hamburger Lchrers Carrie zwischen der hamdurgischen Oberschukbehörde und dem Generalkommando des 9. Armeekorps ein aus die Verhütung der Einstellung geistig minderwertiger Mannschaften abzielendes Ucbcrciiikommen dahin getroffen worden, daß alljährlich die Abgangszeug nisse der aus den „Hilfsschulen sür Schwachbefähigte" zur Ent- lassung gelangten Schüler den Militärersatzbehörden bohuss Eintragung in die Rekrutierungsstammrollen übersandt werden. Da nun in neuerer Zeit Hilfsschulen für SchwachdeWigte, in denen schllvochbegabte, schwachsinnige, überhaupt in psychischer Beziehung anormale Kinder einen ihrer Begabung sorgfältig angepaßten individuellen Unterricht erhalten, in allen größere» und mittleren Städten bestehen oder eingerichtet werden, so ist die Möglichkeit gegeben, diese in Hamburg getroffene Maßnahme auch in anderen Orten durchzuführen, wodurch das Kapitel der „Soldatenmißhandlungen" jedenfalls hszüglich seines Uinfanges eine ganz wesentliche Einschränkung erfahren würde. Im Inter esse des Heeres sowohl, wie in dem der Rekruten ist jedenfalls zu wünschen, daß das erfreuliche Vorgehen in Hamburg möglichst bald auch anderwärts Beachtung und Nachahmung findet. Auf dem Lande und in kleinen Städten, wo wegen der erfreulicherweise nur geringen Zahl geistig anormaler Schüler besondere Hilssklassen für Schwachdesähigte nicht eingerichtet werden können, kann seitens der Schulverwaltung, nötigenfalls unter Hinzuziehung deS Schularztes, den Militärersatzbehörde'n ebenfalls ein Verzeichnis derjenigen Schüler übergeben werden, welche in geistiger Beziehung Defekte aufzuweisen haben. Allerdings könnten diese Mitteilungen an die Militärbehörden für diejenigen jungen Leute zwecklos werden, die in der Zeit nach der Schulentlassung bis zum Aushebungstermin ihren Wohnsitz in einen anderen Gestellungsbezirk verlegen. Für solche Fälle müßte deshalb bei der Anmeldung zur Ne- krutierungsftammrolle außer dem Geburtsschein auch die Vor legung des Schulentlassungszeugnisses gefordert werden, und die Ersatzbebörden würden dann aus diese Weise einen Einblick in die geistige Befähigung der Gestellungspflichtigen gewinnen können. Die in der Presse mehrfach besprochenen Thesen des Ham burger Lehrers Carrie. welche der obenerwähnten Petition zu gründe liegen und welche nach dem Beschlüsse der Petitions- kommWion dem Reichstage zur Beratung und Beschluß fassung überwiesen sind, haben folgenden Wortlaut: 1. Im Interesse der Rekruten, der Offizier- bezw. Unter- offizicrkorpL und der Tüchtigkeit der Armee ist dringend zu wünschen, daß bei der Auswahl des Heercsersatzes an die geistige Beschaffenheit ebenso bestimmte Anforderungen gestellt werden wie an die körperlich« Tüchtigkeit. 2. Um die Einstellung geistig minderwertiger Rekruten zu verhüten, ist es notwendig, daß Schul- und Militärbehörden Hand in Hand arbeiten. 3. In Orten, wo „Hilfsschulen sür Schwachbefähigte" be stehen, wird alljährlich seitens der Schulbehörden den Ersah- kommissionen ein Namensverzeichnis der aus diesen Schulen zur Entlassung gelangten Schüler überreicht. 4. Auf dem Lande und in kleinen Städten, wo besondere Hilssklassen für schwachbesähigte Kinder nicht eingerichtet werden können, wird der Militärbehörde ebenfalls nach der jedesmaligen Schülerentlassung ein Verzeichnis derjenigen Schüler überreicht, die das Bildungsziel der Volksschule nicht erreicht haben bezw. als geistig minderwertig anzusehen sind. 5. Junge Leute, welche in der Zeit nach der Schulentlassung bis zum Nushebungstermin i« einen anderen Aushebungsbezirk verziehen, haben bei Meldung zur Stammrolle außer dem Geburtsschein auch ihr Schulentlassungszeugnis vorzulegen. Wohlgemerkt, durch diese Thesen soll nicht etwa «in« grundsätzliche Befreiung chemaliger ..Hilfsschüler" vom Militärdienste angestrebt werden, sondern sie bezwecken ledig- sich, den Militär^rsatzbehörden die Möglichkeit zu geben, unter ven Auszuhebenden dasjenige Material auszuwcchlen, welche» neben körperlicher Tauglichkeit auch in geistiger Beziehung den hohen Anforderungen entspricht, welche die modern« Kriegs- führung heutzutage auch an den gemeinen Soldaten stellt. Die Militärverwaltung kann zurzeit um so eher aus di« Einstellung geistig minderwertiger Rekruten verzichten, als ft« ohnehin all. jährlich viel« Tausende von Dienstpflichtigen n«d Dienkttaug- sichen zurückweisen muß, weil ihre Zahl den Etat der Ein zustellenden weit übersteigt. Durch eine wirksame Durchführung der in Vorscküag gebrachten Maßnahmen, die inzwischen auch von militärärztlicl-er Seite als durchaus erstrebenswert und leicht durchführbar bezeichnet worden sind, würde nicht nur die Qualität unserer Armee, sondern vor allein auch die Berufs- und Arbeitssreudigkeit der Vorgesetzten ganz wesentlich erhöht werden. Mögen auch in sehr vereinzelten Fällen mit starken Jntclligenzmängeln behaftete Rekruten sich im Frieden zu scheinbar und leidlich brauchbaren Soldaten heranbilden lassen, im Falle eines Krieges werden sie bestimmt versagen. Es ist daher eine verlorene Arbeit, solche Leute, auf die wir uns im Ernstfälle doch nicht verlassen können, auf unendlich müh samem Wege im Frieden zu brauchbaren Soldaten erziehen zu wollen. Im günstigsten Falle gewähren sie dem Vaterkande keinen Vorteil, in vielen Fällen kann aber durch ihr kopfloses und unüberlegtes Handeln unberechenbares Unheil angerichtet werden. Es ist ein Irrtum, wenn wir glauben, daß durch di« Freihaltun« der Armee von solckien Leuten gleichsam eine Prämie gesetzt würde auf geistige Minderwertigkeit, indem die Betreffenden von einer ihnen lästigen Pflicht befreit werden-, nein, befreit wird vor allem das Heer von Elementen, die in der Stund« der Gefahr doch keinen Schutz für daS Baterlaud bilde». In der oben erwähnten Sitzung der Petitionskommission des Reichstags wurde auch bereits die Erklärung abgegeben, daß das preußische Kriegsministerium vor einiger Zeit mit den Ministern des Innern und der geistlichen usw. Angelegen heiten in Verbindung getreten sei, um Maßnahmen im Sinn« der Petition zu treffen. Die erwähnten Erörterungen scheinen jetzt zum vorläufigen Mschluß gekommen zu sein, denn wie das Ministerialblatt für Medizinal-Angelegenheiten zu berichten weiß, ist in einem Erlaffe an die preußischen Oberpräsidenten bestimmt worden, daß dem Zivilvorsitzenden der zuständigen Militär-Ersatzkommission vertraulich« Mitteilung davon zu machen ist, wenn eine Person, über deren Eintritt in da- Heer noch nicht entschieden ist, auS einer Anstalt für Geisteskranke, Idioten oder Schwachsinnige (Hilfsschulen) entlassen worden ist. Da der Reichstag sich nun noch weiter mit dieser Angelegen, heit, 'besonders auch mit den beiden letzten DorWägen der Petition, beschäftigen wird, so steht zu hoffen, daß diese für Heer und Vaterland äußerst wichtige Frage in nicht allzuscrner Zeit eine endgültige und allseitig befriedigende Erledigung finden wird. Neueste Drahtmel-unae» vom 2. Juli. Vrenfftfcher Landtag. Berlin. <PcIv.-Tel.) Heute traten nach längerer Pause beide Häuser des preußischen Landtages zu Sitzungen zusammen, daS Herrenhaus, um daS Srhulunterhaltuugs- äesetz auf Grund der Kvmmijsiousbeschlüsse zu beraten, die von Vene» des Abgeordnetenhauses vielfach abweichen, das Abgeord netenhaus. um Stellung zu den Herrenhausbeschlüssen zur Kom- niiinalsteueruovklle zu nehmen. Die meisten vom .Herrenhaus beschlossenen Abänderungen wurde» vom Abgeordnetenhaus«: gut- aeheißen; nur in einem Punkte blieb man aus dem früheren Standpunkte stehen, weshalb dir Vorlage wieder an daS Herren haus zurück muß. DaS Herrenhaus nahm vo» der Scdulvorlage 88 l bis 8 an und vertagte dann die Wciterbcratnng ans morgen, da die Rechte zu einigen wichtigen Punkte» noch Steilung nehmen will Vorher war noch die durch die Schulvorlnge be dingte Verfassungsänderung angenommen worden. Berlin. lPriv.-Tel.) Bei der heutigen Beratung des Volksschulunterhaltunasgesetzes im Herrcnhause erklärte Kultusminister Stutzt zur Beseitigung aller Ver fassungsbedenken, daß °Vtaatsregrerung die Publikation des von beiden Häusern "^genommenen Versassnngsänderunas- gesetzes sofort bewirken cherde. Prof. Reinke-Aiel ivandte sich gegen die Ausführungen des Oberbürgermeisters Kirschner ver »er ersten Lesung. Eine Gefährdung des konfessionellen Frie- chten. Die Jimultan- Frieden, wie das Bei- Verhetzung ärger sei „--e sich die Simultan schule bewährt, im großen Oesterreich aber nicht. Man möge im Interesse des Staates und der Religion cm der konfessio nellen Grundlage der Schule nicht rütteln. Oberbüraermerstcr Kirscbner-Berlin erwiderte, er wende sich gegen die Festlegung der Konfessionalität, gegen die Schaffung einer evcmgelffchen und einer katholischen Staatsschule, wie das in diesem Gesetz« vorgesehen werde. Er sei der Ueberzeugung, daß das Leben der einzelnen, wie das der Völker auf '«»er Basis der Religion beruhen müsse, lege aber das Hauptgewicht nicht auf dogma- tische Lehren, wildern aus die Gesinnung des Herzens, während durch dieses Gesetz die dogmatischen Unterschiede in den Vorder grund geschoben würden. Das halte er für ein Unglück. Schon greife der KonfessionaliSmus weit hinaus über die Grenzen deS Kirchlichen. Eine große Partei ruhe völlig auf konsessio- neller Grundlage, und er steh« nicht an. zu erklären, dies für verhängnisvoll zu betrachten. Angesicht» dieser Tatsachen sollte man um so mehr darauf kalten, daß, gleich dem Heere, auch die Schule der neutrale Botzen bleib«, auf dem wohl die Kon- jssstonen zu ihrem Rechte kommen, ihnen aber nicht von vorn- verein Rechtsansprüche einaeräumt werden. Redner schloß mit dem Kaiserworte: „In religiösen Dingen entscheidet nicht der Zwang, sondern dre freie Ueberzeugung, des einzelnen." Knltu«oinister Dr. Stndt bestritt, daß durch diese» Geste» eine srnrkrrrva!