Suche löschen...
- Erscheinungsdatum
- 1906-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190605288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19060528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19060528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1906
-
Monat
1906-05
- Tag 1906-05-28
-
Monat
1906-05
-
Jahr
1906
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Briefkasten. besten Straßen Di. S. D., tz. .Sachsen steht mit Recht im Rufe, die ' > zu haben: Ztraßen zu baden: wenn nun in absehbarer Zeit erst die aärulich überstüsstgen Abschläge fortarschafft sind, so ist ein Au sland erreicht, der kaum noch etwa» »u wimschrn übrig läßt. Um io merkwürdiger berührt e«. daß in dein schönsten Teile von Dresden a» der Haupt- und Residenzstadt von Sachsen Straßenverbtlltnisse «Mieren, die geradezu antedi- luvia «isch genannt werden müsse». Wer sich einmal die Zeit nimmt, den herrlichen Großen Garten zu durchfahren und zwar von allen Seiten .... von der Lenns-Straße, Stübel-Allee, Fürsten-, Wiener Straße nach dem Zentrum, dem Groben Garten teich zu .... der wird, selbst wenn er sich der Giunmiräver bedient, kaum ohne Kopfschmerzen davvnkoinineii. Straßenzügr sind in einem bedauerlich sä Untergrund der Straßen ist so wenig hat linien auf den Straßen zu sehen sind. Köcher und Erhebungen in ungezählter, endloser Reche, so daß das Jahren selbst im Auto mobil mit Gummi-Luftrrisen. geschweige in der Droschke mit Eisenrädem zur Qual wird. Gerade der schönste und meistbesuchte Ort unseres berühmten Großen Gartens sollte doch z»m mindesten normale Straßen ausweisen oder, ähnlich wie im Tiergarten in Berlin, mit den allerbesten Straßen auSgestattet sein. Dir Veranstaltungen de» Vereins zur Förderung des Fremden verkehr» (Korso- und anderer Wahrten) haben erst kürzlich wieder diesen unwürdigen Zustand der Straßen recht fühlbar vor Augen geführt. Vielleicht tragen diese Zeilen eines in Be urteilung von Straßen nicht Unerfahrenen dazu bei, die maßgeben den Behörden auf diese Zustände hinznweisen. die dringend der Abhilfe bedürfen." — Alis unsere Erkundigungen schreibt uns zu dieser Frage Herr Obergartendirektor Bouchs: „Obwohl die Verwaltung des Königl. Großen ÄartenS nur für die Instand haltung der eigentlichen Parkfahrwege Sorge zu tragen hat und von dem Inhalte des vorliegenden Aufsatzes nicht unmittelbar getroffen wird, möchte ich nicht unterlassen, ihm einige erklärende Bemerkungen anzufügen: Die vier auf das Palais zulanfenden Hauptstraßenzüge des Große» Gartens sollen sich nach der Ansicht des Einsenders jener Beschwerde in einem vorsintflutlichen Zu stande befinden, und doch werden gerade sie seit langen Jahren von der Königl. Straßenbandirektion in Stand gehalten, derselben Behörde, welcher er in der Einleitung das größte Lob mit de» Worten spendet: „Sachsen steht mit Recht in dem Rufe, die besten Straßen zu haben." Tatsächlich entsprechen die Hauptfahrbahnen des Großen Gartens im allgemeinen dieser guten Zensur: sie sind sür den Wagenverkchr hinreichend gut gepflegt, aber der Verfasser des Artikels ist offenbar Automobilbcsitzer und stellt deshalb besondere Anforderungen. Die Fahrbahnen des Berliner Tier gartens sind keineswegs in einem vorbildlichen Stande, die in der «iegeSauee vielleicht ausgenommen. Chauffierte Straßen, namentlich wenn sie im Schalten großer Parkbäume liegen, wer den überhauvt stets einige Mängel aufweilen; soweit solche an den Wegen des Große» Gartens sich jetzt finden, sind sie auf den Winter zurückzuführen: größere Ausbesserungen und Neubeschotte rungen werden seit einigen Jahren an den Hauptstraßen aus Rücksicht auf das Publikum stets erst im Herbst ausaeführt, um in den Frühiabrs- und Sommermonaten den Verkehr nicht zu stören. Die Nebenfahrwege werden von dieser Beschränkung nicht betroffen. Uebrigens sind es gerade die schweren, schnellsahrendrn Kraftwagen, deren niedrige, breite und mit elastischen Gummi reifen versehene Näder den Oberbau der Straßen aufs Empfind lichste anareifen; auch müssen die Fahrbahnen, um die gesund heitsschädliche, durch den Automobilverkchr hervorgernfene Staub entwicklung zu verringern, sehr zum Nachteil für dir Haltbarkeit der Schüttung übermäßig mit Wasser besprengt werden. Bisher haben die Straßen im Großen Garten hinsichtlich ihres baulichen Zustandes den Anforderungen des Verkehrs mit leichtem Fuhrwerk durchaus entstirochen; die festen, mit Eisenreifen versehenen hohen Räder der Equipage» und Droschke» rollen über kleine Wellen und Unebenheiten der Fahrbahn hinweg, ohne merkliche Erschütte rung zu veranlassen; die Automobilräder dagegen fahren bei ihrem geringen Durchmesser jede kleine Vertiefung im Straßen- körper aus : die elastischen Gummireifen übertrage» die dabei ent stehenden Stöße in ganz empfindlichem Maße auf das Fahrzeug u»v seine Insassen: viese Unannehmlichkeit wächst niit der Fahr geschwindigkeit. Die beste Abhilfe bietet die Jnnehaltung des von der Behörde voraeschriebenen mäßigen Tempos, 15 Kilometer aus die Stund«, 8 Minuten sür die Länge des Großen Gartens! Allerdings muß zugegeben werden, daß für den Automobilfahrer eine mäßige Fahrgeschwindigkeit auch einen „mäßigen" Genuß bedeutet. Jeder Einsichtsvolle wird ermessen/' daß man der außerordentlichen Inanspruchnahme der Fahrstraßen im Großen cg orr evnininiraoer veoirnr, en. Die diesbezüglichen schlechten Zustande! Der inltbar, daß reine Wellen- zu sieben käme. Uebrigens ist der Große Garten auf beinahe allen Setten von breiten städtischen Straßen umgeben, die dem jentgen, dem die Fahrwege und sonstigen Verhältnisse im Innern des Parke» nicht genügen, treffliche Gelegenheit zur Ausübung des Sports und namentlich sreie Bahn biete»!" *** N. W. 150 Pfg.j „Ich bi» Witwe, 35 Jahre alt, und Hobe einen Knaben von 9 Jahren. Da ich immer leidend bin uöd keine sitzende Beschäftigung haben kann, verdiene ich mir den Unterhalt für mich und mein Kind durch Vermieten. Ich habe ein Einkommen von jährlich 1200 Mk. Davon zahle >' l>80 Mk. Miete, muß es daher schon sehr einteilen, wenn i mil meinem Kinde auskommen will, ohne Schulden z'u machen Nun habe ich «ine alte Mutter von 65 Jahren. Diele war bis letzt bei meiner Schwester, welche von Zinsen lebt und ein Ver mögen von etwa 60 000 Mk. hat. Die Schwester heiratet jetzt wieder, und zwar einen ebenfalls vermögenden Mann. Was meine Mutter hatte, hat sie alles meiner Schwester gegeben, weil sie glaubte, bis an ihr Lebensende bei der Tochter bleiben zu können. Jetzt soll sie nun fort: auch wollen ihr die reichen Leute keine Unterstützung ««währen, sondern ich soll für die Frau sargen, was mir in meinen Verhältnissen ganz unmöglich ist Einen Teil zu «eben, würde ich mich ia verpflichten, aber die Müller Lang zu mir nehmen, könnte ich schon des Platzes tvegcu nicht, esind denn die reichen Kinder nicht auch gesetzlich ver pflichtet, für di« Nöntter zu sorgen, und wie weit können sie zur Unterstützung herangczogen werden? A» welche Behörde tonn ich mich wenden? Da mein Vater Bcamler war. bezieht meine Mutter eine Pension von monatlich 15 Mk. Ihre Be schäftigung hat sie seinerzeit aufgcgeben, weil ihr meine Schwester versprach, für sie zu sorgen, was diese jetzt leugnet. Sich neue Beschäftigung zu suchen, ist meine Mutter nicht mehr im stände WaS ist hier zu tun? Kann meine Schwester nicht verpflichtet werden, als reiche Frau etwas für die Mutter zu leisten?" — Ihre Mutter kann an sich ihre Kinder gleichmäßig wegen Be- streitnng des für sie erforderlich werdenden Unterhalts in An wruch nehmen. 'Denn nach 8 1601 des Bürgerlichen Gesetz- buchs sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Wenn Sie jedoch nur etwa 1200 Mk. Jahreseinkommen 'haben und davon auch noch den Unterhalt für ihren 9jährigen Knaben bestreiten müssen, dann schlägt für Sic dle Bestimmung des 8 l603 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, wonach Verwandte der in 8 1601 bezcichncten Art dann nicht unterhaftspslichtia sind, wenn sie bei Berücksichtigung ihrer sonstigen Verpflichtungen außer stände sind, den Unterhalt ohne Gefährdung des eigenen standesgemäßen Unterhalts zu ge währen. Es hat mithin Ihre Schwester allein für den Unter bait der Mutter aufzukommen, was sie bei einem eigenen Ber mögen von 60 000 Mk. doch auch hoffentlich mit Freuden tun wird, wozu sie aber nötigenfalls durch Klag« gezwungen werden kann. Voraussetzung Ware allerdings, daß Ihre Mutter außer stand« ist, sich selbst zu unterhalten, was hei ihrem hohen Mer wohl ohne weiteres anzunchmen sein wird. *** G. Sp. s50 P'g.1 „Können Sie mir nicht sagen, wie man schwarz« Chiffon-Schals reinigt und aufbügelt. ohne an Ansehen zu verlieren?" — Ich kann mir nicht gut denken, inlvie fern es JLr Ansehen schädigen könnte, wenn Sie schwarze Chiffon-Schals reinigen und aufbügeln. Oder meinen Sie bas Ansehen der Schals? Das wäre etwas anderes und müßten Sie in diesem Falle den Chiffon-Schal in viel Benzin legen eine halbe Stunde darin liegen lassen, danach leicht onsdrücken und noch einmal in frischem Benzin spülen, darauf den Schal so lange hin und l«r bewegen, bis er trocken ist, und ihn schließ sich mit einer nicht sehr heißen Plättglocke bügeln. Das dürfte die beste Reinigung im Hanse sein. Sicherer ist cs, derartige Sachen der chemischen Reinigungsanstalt anzuvertrauen, weil dort die Sachen durch Apparate trocken gereinigt werden. *** P. L. Während bei mir in den Jahren 1904 und 1905 die Differenz zwischen der Staatseinkommensteuer (Klasse 11) und der städtischen Steuer (Klaffe 9) zwei Klassen betragen hat. beträat der Unterschied per 1906 bet gleichem Einkommen nur eine Klaffe i Klasse 11 bez. Klasse 10). Da in der Bcoschüre „Ratgeber für Einkommensteuer-Sachen" nur die StaatSeiiikvmmensteurr und nie die städtische Steuer behandelt wird, so bitte ich. mir gefälligst darüber Ausschluß zu geben, ob ich al» Jestbeioldeter «Privat- benmter mit festem Gehalt und Tantieme) bei der städtische» Steuer Anspruch auf zwei Klasse» Ermüßiguug besitze und mit Erfolg wegen Herabsetzung um eine Klaffe reklamieren kan». — Die einschlägige Bestimmung in 8 60 der Revidierten Städte- vrdnung lautet: Wenn Gemeiudeaulageu nach dem Maßstabe des Einkommens erhoben werden, sind festes Dieusteinkommen. Warte geld und Pensionen nur zu in Anschlag zu bringen. Erkundige» Sie sich doch zunächst des näheren über die Berechnung Ihrer städtischen Stenciu sür laufendes Jahr bei dem zuständige» Stadt stcueramte ä. liier. Dort wird Ihnen bereitwilligst genaue Aus kunft darüber erteilt werde», und Sie könne» danach vielleicht sich und der Behörde eine vermutlich zwecklose Reklamation erspare». '** Nesse Oswald. (20 Psq.) „In unserem Badeofen bat sich seit längerer Zeit etwas wie Grünspan gebildet. Wir habe» nun schon alle möglichen Mittel versucht, deuselbeu wegzu- drtugen. es war aber bis jetzt alles vergeblich. Ich frage daher, ob der Brieskastenonkel vielleicht in der Lage ist. mir ein gutes Mittel gegen dieses Uebel zu nennen." — Der Ofen müßte innen verzinnt werden. Das ialveterhaltige Wasser greift daS Kupfer an und bildet Grünspan. Durch innere Verzinn»»« des KupfervscuS fällt diese Erscheinung weg. GestindheilSschädlich ist das grüne Wasser übrigens nicht. *** C. M. „Im Jahre 1884 errichtete ich mit meiner Frau ein Testament, i» welchem selbige, falls ich eher mit dem Tode abgehe. als Nniversalerbin bestellt ist, sür die ans der Ebe lammenden drei Kinder wurde ein Hansgrnndstück im Werte von «>2000 Ai. bestimmt, welches nicht über 18 000 M. zu belasten ist Inzwischen babe ich daS Grundstück verkauft, auch an zwei Kinder e 15 0M M. zum Geschäftsansang gezahlt, sodaß nur noch das »ritte Kind in Frage kommen könnte. Genügt es. wenn ich zu diesem Testament einen Nachtrag mache, in welchem die Uai- verinlerbi» bei meinem Tode verpflichtet ist, sür das dritte Kind 15000 M. bei deni ObervorinnndschastSgcricht zu deponieren und diesen Nachtrag zu dem Original, welches ons vem Gericht liegt, legen zu lassen ? Zugleich möchte ich auch gern wissen, ob dieses Testament von den Kinder» angefochtcn werden kann, da ich icit dessen Errichtung meinen Besitz vermehrte und meine Frau etwa meines Besitzes erben würde, welcher aber nach ihrem Tode wieder an vorerwähnte drei Kinder fällt, da eine Wiedcrverehelichnng ans- »eschlvssen ist. Muß der Ortsname und das Datum in diesem Nachtrag zweimal oder nur einmal anaegeden sei»? Ich laS chon mehrfach, daß bei jeder Unterschrift auch der Ortsname und das Datum zu setzen tst und bei einem ehelichen Testament sich zwei Unterschriften notwendig machen." — Da das Testament, zu dem Sie eine» Nachtrag errichten wollen ein gemeinschaftliches Testament ist. so empfiehlt es sich, daß Sie auch den Nachtrag in der Form des gemeinschastlichen Testaments er richten. Wenn Sie in dem Nachtrage unter deutlicher Bezug nahme ans das früher errichtete Testament bestimmen, daß Ihre Ehefrau die Universalerbin fein soll, während Ihre Kinder vor läufig an Stelle des ihnen in dem früheren Testamente zugewicsenen HausgrundstückS nur je 15 000 Mark bar erhalten sollen, worauf das anzurechnen ist, waS Ihre beiden ältesten Kinder bereits er halte» haben, so ist dagegen kaum etwas einzuwendcn. Sollte das Pflichtteil verletzt sein, das nach 8 2M B. G. B. 0» Ihres Nachlasses sür jedes Kind beträgt, so könnte zwar jeder Psiichtteils- berechtigte von der Universalerbe so viel verlangen, als zur Er füllung des Erbteils fehlt. Nach Lage des Falles steht aber wohl kaum zu erwarte», daß eines Ihrer Kinder von diesem Rechte Gebrauch macht, da sie ja bei dem Tode der Universalcrbin ohnehin alles zu erwarten haben. Zweckmäßiger wäre es vielleicht, wen» Sie das frühere Testament, da es in einem so wesentliche» Punkte abaeändert werden soll, ganz ausbeben und eine völlig neue letzt willige Verfügung errichteten. Wollen Sie cs bei dem Nachtrag in der Form deS gemeinschaftliche» privatschristlichcn Testaments bewenden lassen, so muß dieser Nachtrag den Erfordernissen des 8 2267 B. G. B. entsprechen, d. h. es muß ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreiben, mit Orts- und Tagesangabe versehen und unterschreiben, während der andere Ehegatte eigen händig die Erklärung hinznfügen muß, daß dieses Testament auch seinen letzten Willen darstelle. Diele Erklärung muß er gleichfalls unter Angabe des Ortes und Tages eigenhändig unterschreiben. *** Tierschutz. (1 Mk.) „Gelegentlich einer meiner Wanderungen arcs den herrlichen Lößnltzhöyen wurde mir kürzlich in der Nähe der Wilhelmshöhe ein eigener, mich höchst befremden der Anblick zu teil: Auf einem frisch gepflügten Ackerfclde sah ich einen jungen Landarbeiter eine Ackerwalze ziehen und an seiner Seite einen eingespanntcn Zughand. Infolge vorausgegangenen Regens setzte sich viel feuchte Erde an der Walze an. und deren Schwere wurde dadurch sehr erhöht. Selbstverständlich mußten auch die verhältnismäßig kleinen Pfoten des Hundes bei der An strengung in die leichte Erde tiefer einsinken. Nebenan Pflügte ber Besitzer mit zwei Pferden. Dies berührte mich am meisten und ich mußte mich fragen, ob bei solchem Besitz es wohl nötig sei, die Hilfskraft eines Hundes für solche Arbeit heranzuzieben oder bedingt dies die Not der Landwirtschaft? Der Herr Gemeindevorsteher sprach sich auf mein Befragen dahin aus, daß die Handlung wohl erlaubt sein dürfte, indem der Hund als Zug ticr zu betrachten sei, während wieder ein Herr der Sicherheit» »nd Wohlfahrtsbehörde seine Zweifel aussprach und sie als gegen de» Tierschutz verstoßend betrachtete. Wie denken Sie darüber lieber, hochgeschätzter Onkel ?" — Hierzu läßt sich der Tierschutz verein in Dresden wie folgt aus: Es ist allerdings sogar für nnscren landwirtschaftlichen Sachverständigen, der M Jahre Praxis hinter sich hat. etwas ganz Neues, daß man Hunde auf weichem Ackerboden als Zugtier verwendet, und kann derselbe dies nicht mit der Not der Landwirtschaft in Verbindung bringen. Die Auslassungen des Gemeindevorstehers, sowie der Wohlfahrt» behörde sind vollauf gerechtfertigt. Eine Ticrgnälerei muß man diese Art der Ausnützung des Zughundes nennen, wenn das Ticr bei der Arbeit überanstrengt wird. Aber der springende Punkt ist, ob diese Ticrgiiälcrci öffentliches Aemernis erregt hat und ob deshalb dem betreffenden Besitzer die Verwendung des Hundes zum Ziehen aus frischem nassen Acker verboten werden kann Wenn Ihnen an der Untersuchung des Falles liegt, werden Sie am besten tun, dem genannten Verein (Augnstusstraße 6) direkte Mitteilung zugehcn zu lassen. *** Fr. H. (50 Psg.) „Vier Geschwister haben nach Ab leben der Mutier (der Vater ist schon lange tot) einmal einige tausend Mark zu erwarten. Zwei Müder werden nun sorl gesetzt und in einer Höhe seitens der Mutter von dem vor hanoenen Kapital unterstützt, daß voraussichttich dasselbe in ab sehbarcr Zeit ausgebraucht und die Mutter nur noch aus die Unterstützung ihrer Kinder angewiesen sein wird. Vorstellungen i» Güte mit Hinweis auf diele Gefahr haben keine Äenderung gebracht. Ich frage daher ergebenst an: 1. Gibt es einen gejck lieben Weg, der Veräußerung des Vermögens Einhalt zu tun 2. Könncp wir unseren Anteil ficherstcllcn lassen? 3. Empsiehll es sich, da die Mutter in Preußen wohnt, einen dortigen Recht» aMvalt mit der Sache zu betrauen? Erwähnen will ich noch daß der eine Bruder vor Jahren schon und ohne unser Wissen mehrere tausend Mark erhielt, um eine Schankwirtschaft erstehen zu können. Existenz und Geld war in kurzer Zeit verloren Ein zweiter Bruder will setzt ebenfalls sein ihm bisher au nährendes Melier an den Nagel hängen und Gastwirt werden Tic Mutter soll'» Geld dazu hergeben, und hat sich diese auch durch fortgesetztes Drängen bereits dazu bcwcaen lassen, einen Teil des Kaufpreises zu erlegen. Daß dies Geld den nämlichen Weg «eht, wie im ersten Falle, sicht sür uns außer Frage. Daher unlere Sorge, die Ihnen wohl auch nicht ganz ungerecht erscheinen wird." — Wenn das in Frage stehende Kapital eigenes Vermögen der Witwe und nicht nur ganz oder teilweise ihrer Verwaltung und Nutznießung überlassenes Erbteil ihres vorverstorbenen Mannes ist, dann läßt sich dagegen, daß sie zu Lebzeiten nach Gutdünken darüber vcrsüat, nichts tun: denn die Kinder erwerben ein Recht an dem Vermögen der Mutter erst mit deren Tode, aber nicht vorher. Die Härte, die darin unter Umständen liegt, wird einigermaßen durch die in den 88 2050 slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches geordnete AuS- glcichungsptlicht der gesetzlichen Erben untereinander aus- geglichen, womit Ihnen allerdings lvciiig gedient ist. wenn die Besorgnis besteht, daß Ihre Mutter sich völlig ausgibt. *** Nichte Grete. „Da ich mir keinen anderen Rat weiß, wende ich mich vertrauensvoll an Dich Ich kann meine Eltern I nicht verlassen, mochte mir aber im Haus etwas verdienen. Was i etmnst Dudem Schreiben von Adressen. Kolorieren von Post karten oder Unfertigen von Handarbeiten f Im Annoncenteil inde ich nie etwa». Wozu würdest Du mir raten, und wo könnte ch mich hinwenden ?" — Wie soll inan 'Rat erteilen, wenn man nicht weiß, was Du kannst? Gute Namrnstickerinnen werden fast immer gesucht und wirst Du in Wäjchegejchästen die beste Aus kunft bekomme». Adreffenfchrciben wird nicht lchlecht bezahlt, man muß sich an große Geschäfte wenden, um Arbeit zu erhalten, ebenso ist es mit dem Aiismalcn von Postkarten. Die üblichen Handarbeiten werde» meistens nicht gut bezahlt, sodaß man schon viel l lebung und eine flinke Hand haben muß, um etwas zu verdiene». * Ed. Müller. <1 Mark.) „Ich leide an Asthma Emphysem) und soll i» ei» Bad. Nu» jagt einer nach Reiwen- !>all. ein andercr Salzbruu», der dritte Ems, was sage» Sie?" — EmS dürfte vorzuziehe» sein, weil es nicht hoch über dem Meeresspiegel gelegen ist. Lungeneinpl»)se»i verlangt eine» hohen Luftdruck. Bei vermindertem Luftdrucke, wie ihn die hoch gelegenen Gegenden mit sich bringen, kann sich die Lunge stärker mit Blut ansülle». dadurch den Atinnngsraum eineiigen und das bei Lungeneiuphysei» so schon erschwerte Atmen noch müh- jcliger mache». *** 30jähriger Abonnent. (20 Psg.) „Ei» Ver wandter mietete, als ich nicht hier ivar, sür mich eine Wohnung. Beim Besichtigen derselben hat ihm der Vermieter erzählt, daß diese bis zum 1. Oktober vermietet sei und doch nicht bezogen werde. Mein Verwandter hat die Wohnung später a»m ge mietet unter Vorbehalt vierteljährlicher Kündigung. Die Wob- »ung ist mir jedoch viel zu klein, »nd habe ich oeim Einzüge am 31. März sofort wieder gekündigt, und zloar dergestalt, daß ich am 30. Juni d. I. die Wohnung wieder verlasse. Ber- mieicr will aber die Kündigung nicht annchmen und beruft sich darauf, daß er meinem Verwandten gesagt hat, die Wohnung ei bis zum l. Oktober vermietet. Was kann ich tun? Kann ich am 30. Juni ausziehen, ohne bis 1. Oftober bezahlen zu müssen? Kontrakt habe ich nicht unterschrieben, und es ist doch auch mein Verwandler in den schon bestehenden Kontrakt nicht eingetreien." — Wenn Ahr Verivandier keine weiteren Abmachungen in Ansehung der Wohnung getroffen l>at, als die von Ihnen mitgcteiiteii, daun können Sie aus Grund der von Ihnen am 31. März bewirkten Kündigung mit Ende Juni das Mietverhältnis liste», ohne zur ,'sahlung des Mietzinses bis 30. September verpflichtet zu sein. Dem Ilmstande allein, daß der Vermieter Ihrem Verwandten beiläufig erzählt Hai, die Wohnung sei bis 1 Oktober anderweit vermietet, ohne jedoch bezogen zu werden, ist noch lange nicht die Bedeutung beizu messen, daß der neue Mieter in den lausenden Mietvertrag euttrete» müsse. Ebensowenig ist die stillschweigende Hinnahme dieser Mitteilung als eine Willenserklärung dahin aufzusassen, daß der neue Mieter in das bestehende Mietverhältnis cinzu- treten bereit iei. *** NeffeAlfred. (30 Psg.) „Bitte mir doch eine An leitung zu geben, wie man sogenannte Panama-Hüte reinigt resp. wäscht, da ich zu den Pfingstseiertagcn doch auch fein äuberlich cmhergehen möchte." — In laues Wasser schneidest Tu weiße Seife und läßt sie dar», zenveichen. Mit einer kleinen, weichen Bürste oder einem weißen Lappen wäscht Du den Hut Strich vor Strich sauber ab, daun spülst Du ihn mit lauem Wasser ab und ziehst ihn in seine Form zurecht. Nun legst Du ihn aus einen Tisch und läßt ihn bei warmer Luft, aoer nicht in der heißen Sonne, trocknen. Den Hut hängend oder auf einem Stander z» trocknen, würde ihn völlig aus der Fasson bringen. Dein Hut wird wieder ,adellos werden auf diese Weise, vorausgesetzt, daß cs ein echter Panamahut ist. *** Abonnent vom Lande. <50 Pfg.) „Ich bin von Kindheit aus drüsenleideud und vor 7 Jahren (jetzt zähle ich 25) operiert worden, womit das Leiden beseitigt schien. Seit einigen Wochen aber bekomme ich wieder harte Knötchen am Halse und zwar zeitweise mit deftigen Schmerzen verbunden. Sollte es nicht auch bei diesem Leiden ein Heilmittet ohne Be- russstörung geben? Ober bin ich gezwungen, um weitere Wucherungen zu oerhüten, eine sofortige oder spätere Operation vornehmen zu taffen? Hoffentlich kann mir der Briefkosten- Onkel oder jemand aus Ihrem geschätzten Leserkreise einen guten Rat geben." — Wenn die Drüsen nicht stark angeschwellt sind, bedürfen sie nicht der operativen Entfernung. Es würbe vielmehr genügen, wenn Sic eine schwache Jod-Kalium-Lösung einnehmen uns un Falle, daß Sie auch blutarm sind, noch ein Eisenpräparat. Sie müssen sich deshalb aber an einen Arzt wenden. *** Gustav K. „Vor Jahresfrist wurde einmal in Ihrem geschätzten Briefkasten die Frage, ob es gehörnte Hasen gebe oder gegeben habe, verneinend beantwortet. Ich kann Ihnen aber Mitteilen, daß es wirklich solche gegeben bat. In der Kupferstich- sammlung weiland Sr. Mas. König Friedrich August II. finden Sie unter dir. 52857 in der Tal einen solchen Kerl, der von dem berühmten Tiermaler E. Nidinger nach der Natur gezeichnet und gestochen und um 1719 in dem Revier der Grafschaft Ortenburg m Bayern geschossen wurde, wo er in ausgestopftem Zustande noch beute mit dem Gewichtel aus dem Kopfe un dortigen Schloß zu sehen ist." — Schönsten Dank für Ihre Mitteilung, aber — mein Redaktions-Nimrod bleibt dabei, daß es. obwohl bei keinem wildlebenden Tiere so viele Mißgeburten vorkämen als gerade beim Hasen, gehörnte Exemplare der Familie Lampe nie gegeben babe. Die Abbildung des von Ihnen ins Tressen geführten Hnsenwunders sei ihm wobl bekannt, allein das Original im Schlosse Ortenburg sei lediglich aus einen Ulk zurückznführen, den sich zu Urgroßvaters Zetten einmal einige Spaßvögel in über mütiger Jägerlannc geleistet hätten. *** E. H. B. Heimchen. Antwort: Der kleine Artikel „Kleidergeld" wird erscheinen, nachdem Sie uns Ihre Adresse mitgeteilt haben werden! *** Gerda W. (50 Pfg.) „Ich möchte mich gern dem Krankenpflegerinnen-Beruf widmen und bitte daher um Beant wortung folgender Fragen: 1. Wo habe ich mich hinzuwenden? 2. Welches Alter ist erforderlich ? 3. Was ist dazu nötig ? 4. Kann man sofort oder nur zu bestimmten Zeiten antreten? 5. Ist cs mit hohen Gcldkosten verbunden?" — 1. Johannstädtcr Stadtkrankenhaus, sowie einzelne Dresdner Kliniken. 2. Wenig sten 18 Jahre. 3. Gute Gesundheit, Ordnungssinn. Reinlichkeit, sehr viel Nächstenliebe. Selbstlosigkeit und Nüchternheit. 4. Antritt zu jeder Zeit, soweit Bedarf vorhanden. 5. Die Ausbildung geschieht ohne Bezahlung, eventuell erhalten die Betreffenden noch ein kleines Taschengeld. Näheres erfahren Sie bei persönlicher Anfrage durch den Vorstand des StandcsvereinS für Privat- krankcnpflege Herrn Paul Wozniak. Hospitalstraße 13. *** W. <R) Psg.) Ich babe gehört, daß die Farmer ini ameri kanischen Westen 5 und 6 Mark pro Tag bezahle» und wollte nun wissen: 1. Ob die Farmer ru jeder Zeit Leute brauchen: L ob mail bei uns in Tentschlanv Adressen von Arbeiter suchenden Faunern bekommen kann: 3. was der billigste Uebersahrtsvrris ist: 4. was man zu tun hat. n»i drüben io schnell wie möglich als Fnrmergehilfe unterznkommcn, »nd 5. ob ein bißchen Englisch sür den Anfang genügt. - I. In manchen Gegenden ja, in anderen Gegenden nur zur Erntezeit, wo dann allerdings auch oft bei guter Verpflegung das zwei- und dreifache des von Ihnen ge nannten Lohnes und noch niehr bezahlt wird. 2. Kontraktarbeiter dürfen gar nicht landen, also müßten Sie auf gut Glück auS- waiidcrn. 3. Etwa 140 Mark auf dem Schiff. 4. In New-Aork werden gute Farniarbeiter sofort engagiert unter Vorschuß von Reisegeld. 5. Ja. da Zehntansende von Farmern Deutsche sind. *** N i ch t e I v b a n n a. (20 Pf.) Ich entsinne mich, früher einmal gelesen zu haben, daß Fra»enschii»rrbarthaare mit Elektri zität entfernt werden können. Würden Sie mir einmal in dieser Angelegenheit Anskiinst geben? — Die Entfernung von Haaren durch die elektrische Glühnadel soll dadurch zu Stande kommen, daß man sic genau bis in die Haarpapille eines jeden Haares ein- dringen läßt. Ein berülnnter, nnnmebr aber verstorbener Professor sür Hantkrankliciten erklärte aber seinen Hörern diese Prozedur für ein Ding der Unmöglichkeit. Mir ist kein Fall bekannt, aus Grund dessen man behaupten könnte, daß der bctr. Professor sich geirrt habe, io wellig wie ich zu beschwören vermöchte, daß schon einmal auf einem absolut kahlen Schädel durch Anwendnng irgendwelchen Haarerzeugniigsinittels rin neues Vließ gewachsen wäre. *** N u d c I s a b r i t. (20 Psg.s „Ich betreibe neben meiner Bäckerei auch etwas Nudcisabrikation. doch bin ich mit dem Rcsultal nicht recht zufrieden, da die Nudeln immer io leicht brechen, während d>c Fabrikniideln ganz s.arr sind. Können Sic mir vielleicht Ansichluß geben, an was das liegt? Gebt es ein Bückt, worin die Nudelsabri'kalion behandelt wird? Wo wäre dasselbe zu haben ?" — Die Hausjrau beugt dem Breche, der Nudeln vor. indem sie etwas Butter in den Teig nimmt, kür 1',- « O- >' '"W
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)