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verugrgedM: «eEM««»de bei «IloNch »ottEltav ttxtt^nn, dnr» unkr, V»»ii »»»»»« und «v, » an L»m>. mid M»ni»«n, nur «i«ma0 » vll. HoV>. durai audwarili» s«m- »t,«Err , «I. de,. , Mt. «« Vt. Bei rdtmaliaer Ziilitliun, durch die Bell »Mi iodn»«ei»»a»eld>. Im Aud io»» mU »rechendem 8u><dla«e. P «chdrud «Üer «rtitei«. ynolnal- Mitteilunoeu nur mit deuUicher L uellenanaodei.Dredd.Nachr.'» »>»>»,. -lachirdoUch« Honorar en'»rti»e dieiden underücklchiiot: miveriauo- Manmtrivte «erde» »M ouIdewLvu. Veteoramm-Adrett«: «»chrtch»»» »r,«ve» S Gegründet sj836 ILobovk L Lo. »Loklielenmt«ll 8r. Llnj. ck. Rünixs v. Sacbssa. Lttvd-Vdooolääv «o. tzüO. Linrelvsilcauk br««Iei.zitw»r1tr. 5Itt2esgen-canf. Aiinalime den Antiin di.i unaeu dik> nacknniltiiad s Mir. Touii- uut> 8kie>lli»S nur M<mei,!«rc>j,c ü» von N bi» '/«lUkr. Die livaUlaeÄuind- »ciie «r>. s Silben» so Pta.. Au- tülidiauiiak» aut der Privaiieiie Zril« L, Pia: die Lwcilliae Zeile aut Lcri- teile so Pta., al» Linaeiaudt Zeile so P»a. A» Rummeeu »ach Sonn- und »cterlaae, i ivall„e <8nmd,e>!e so Pta., aut Privaiteile «o Pta., rivailiae Zeile aut Leriieiie und al» vmaeiaudl so Pta. Au»u>nr>lae Aus. iiaae »ur gcaen Poii»i»dc>aijluii-. Lcieadtäller tollen w Licimiae. Fernsprecher: Rr. U und SVVS. Hauptgeschästsstell»: Miuieuür.SS. Julius 8«dL<II>eIl 8v« 10, pai^t. ». I. Lt. SeIeiic!ikiiiig8kegeii8tSlille tllr Os«, slelrtr. Uiclit. ?etwloum. tvorrso. Z-acherlin «»«SddE>««»^e»»W«tr«EEMK Vivnelcliter üuelttevtliterl -»ul« »der mir in lü»«tien. v» iM»ts Lllzdimgon, E Luart-Lalov °° Lmil Liekter^ Ursxor Ltrassv 1'lciger ktrasss Ä »lielireits- W KeZeiienkk veaclimnekvoll. >» HituaUerlnol,. * I-iolnvort. Vnd»?HMri>H»d»N irmsttl»« klirmlil lilllili Mtlsr tl»vlilil!«n ill üilllrcllill II. «li»i. p u ll»««» u»I,k lilurinii'-tr M L UVUWLIVll. »»»«mniauied diiligs fr,I». « " "Lssk Nülll., M» 1 I cki Lvieeei Zw'tiähliae Bndgetperioden im Reiche? Sch,vemiiikaiialilatlon. Rennen des stieltveieins v»»o » > V* vAnIt». Die Hciiissnchiiiigeii in Pliris. Tlätruvoisage Palini« - Ausstellniig. Börsemvochenbertch» Mntninßl. Witterung: Kühl, trüt»e. Sonntag, April lütt«. lllM voovürrdrt 18SS )ecjef I^eser in vrenllen unü Vororten k»nn »ick tlxlick üsvou überreuxen, ci»» er voll Löivem Aliäeren Dreier vlatt tortl»utenü über »Ile viciitixen 1'»xe»ereixlli«e so «otlnsN unts^r-ltttllst viril, vie von «len s tSLlick 2 jNal A ersekelnenäen „Dresdner ^ackriclilen". Sie bieten ihren Lesern vor »Ilen vre»«ln«r vlittern unllnlei-broclien äa8 ^eue8le« Lvnixrpreis kür «iie konnte V4L1 unä ^UNI kür vresäeu uoü Llasvvltr Ll. I,7O kür äis Udrlxeir Vorort« Ll. S,— borv. Ll. 2,20 zweijährige Budgctperioden im Reiche? Unter den Vorschlägen, die zu der durch die Erkrankung deS Reichskanzlers brennend gewordenen Frage der geschäftlichen Entlastung deS obersten verantwortlichen Beamten des Reiches von verschiedenen weiten gemocht worden sind, verdien« neben der Einschränkung der Repräsentationspslichten insbesondere die Einführung zweijähriger Budgetperioden Beachtung, die von einem Teil« der nationalen Presse grundsätzlich befürwortet wird. Auch die ..Grenzbotcn" haben sich zu aiinsten der Maß nahme ausgesprochen mit der Begründung, daß durch die all jährliche Wiederkehr der Reichshauslniltsberatung sowohl in den Stadien der Vorberatung innerhalb der Neichsämter und im BundcSrat. als auch während der Plenar- und der Kommissionsberatungen im Reichstage die Inanspruchnahme de- Reichskanzlers durch die von ihm zu gebenden Entschei dungen, die dadurch notwendigen Konferenzen. Sitzungen und Besprechungen, Verhandlungen mit dem Kaiser, mit deutschen BundeSsürsten und Bundesregierungen ins Unendliche vermehrt wurde. Die gesamten Neichsgeschäfte würden deshalb von einem auf ihnen lastenden schweren Drucke befreit werden, wenn zweijährige EtatSperiodrn eingeführt würden. Der Gedanke an sich ist zweifellos diskutabel und sachlich wohl begründet. Bei dem jetzigen Zustande befindet sich alles in einer fortwährenden ruhelosen Hetze, die die Kräfte aller beteiligten Faktoren bis a»ss äußerste in Anspruch nimmt und aüfreibt. so daß eigentlich unser gesamtes parlamentarisches Leben im Reiche den Eindruck macht, als wenn es einzig und allein aus den Etat zugeschnitten, als wenn es selbst ein großer, alle» beherrschender und alles verzehrender „Nur-Etat" wäre. Kaum hat der Reichstag den laufenden Etat angenommen, so geht eS alsbald mit „frischen" Kräften an die Aufstellung des nächsten. Die hierzu nötigen umfangreichen Boiarbeiten er- strecken sich bis in den Herbst, dann befaßt sich dir Bundesrat mit der Sache, hieraus kommt wieder der Reichstag ün die Reihe, und so geht eS «ndloS ohne Unterbrechung fort. Wie zerrüttend «me solche ruhelose Ueberanstrenguna vollends wirkt, wenn, wie diese« Mal. der Reichstag nicht rechtzeitig mit der Verabschie dung deS Etat- fertig wird, sondern noch wochenlang über den yersafsungSmäßigen Termin der Fertigstellung, den 1. April, -inan» daran zu schassen hat. braucht nicht erst betont zu werde«. Wo die zweijäbrigen Budgetperioden bereit- bestehen, haben sie sich aus« beste bewährt. In Banern und Sachsen sind ste »» einem festen politischen Besitzstände aeworden. mit dem sich die öffentliche Meinung beider Länder völlig vertrau» aemacht Hot: Bavern batte sogar früher einen sechSsährigen Etat. Gerade da- Deifviel der genannten führenden Bundesstaaten beweis« «rsveideutia. daß di« von radikaler Seite behaupteten Miß stände zweijähriger Budgetpecioden — Unsicherheit der An -chläge, zahlreiche NachlragsetatS und Vielsache Etatsüberschrei- tungen — in Wirklichkeit bei einer sorgfältigen Finanz- gebahrung nicht existieren. Die Angriffe gegen die Einrichtung in den beiden Staaten gehen denn auch lediglich von links liberaler und sozialdemokratischer Seite aus. weil man dort in den einjährigen Elalperioden ein Mittel erblickt, die Ne gierungsmacht möglichst zu schwächen und die „Volksrcchte", so wie jene Elemente sie in ihrem zersetzenden Sinne verstehen, zu stärken. Gewiß dürfen auch die rechtsstehenden Parteien ihre Stellungnahme zur Sache nickt vollziehen, ohne fick klar darüber zu werden, ob die Einführung zweijähriger Budgetperioden mit oer vollen Wahrung deS parlamentarischen Bewilligungsrechtes, Vieser Hauvtwasfe der Volksvertretung, vereinbar sein würde. Eine solche Prüfung aber hat sich naturgemäß frei zu halten von '«dem agitatorisch-parteipolitischen Gesichtspunkte und sich ledig lich aus sachliche Beweisgründe zu stützen. Was wissen denn nun aber die radikalen Gegner der Neuerung für ihren ablehnen den Standpunkt vorzubringen? Doch in der Hauptsache immer nur den auch jetzt wieder in allen Tonarten wiederholten politisch-doktrinären Satz: „Die jährliche Budgetberatung kann nicht entbehrt werden, weil sie die Gelegenheit zur Kontrolle über die Verwaltung, zur Besprechung von Mißständen und Miß griffen aus allen Gebieten gibt. Der Mihständr und Mißgriffe aber sind io viele im Reiche, daß eine nur aller zwei Jahre eiusetzende Kritik das „^äuberungswerk" nicht mit der völligen Gründlichkeit betreiben würde." In Wirklichkeit liegt aber der Fall ganz anders. Der nationalgesinnte, vernünftige und be sonnene Teil der Oeffentkichkeit hat den himmelschreienden Mißbrauch, den der Radikalismus aller Schattierungen jahraus, jahrein im Reichstage mit der Redefreiheit treibt, um unter der MaSke einer sachlichen Kritik agitatorische Fenster reden zu halten und die gewöhnlichsten und verderblichsten Instinkte der Massen zu umschmeicheln, längst satt bekommen, und alle einsichtiaen Gemente stimmen völlig darin überein, daß die Notwendigkeit, den überflüssigen Redeschwall im Reichs- tage wirksam einzudämmen und das Hqps zu einer fruchtbar positiven Tätigkeit zurückzuführen, heute zwingender als je in die Erscheinung tritt. DaS eine steht also jedenfalls fest, daß der gegen die vorgeschlagene Maßregel von radikaler Seite geltend gemacht« Haupleinwand in keiner Weise zutrifst. Was dagegen von den Freunden der zweijährigen Budget- Perioden zu gunsten der Maßnahme ins Gefecht geführt wird, ist von hervorragender sachlicher Neberzeugungskrast. Besonders beachtlich ist. wie sich Fürst Bismarck im Reichstag« selbst über den Gegenstand geäußert hat. Der Altreichskanzler brachte bereits im Jahre 1831 einen Gesetzentwurf ein. der den Artikel 13 der Verfassung dahin abgeändert haben wollte, daß die Berufung des Bundesrats und des Reichstags statt alljähr lich „mindestens aller zwei Jahre" stattzufindcn babe. In der NeichstagSsitzung vom 5. Mai 1891 vertrat Bismarck nachdrück, lich die Anschauung, daß aus rein praktischen Gründen zweijährige Budgets eingeführt werden müßten. Er führte bittere Klage darüber, daß durch die einjährigen Budgets die oberen Regie- rungSslellen in unerhörter Weise überlastet würden. Der Zwang zur Fertigstellung des Budgets, das in jedem Jahre neu geschaf- sen werden müsse, bringe eine drängende Hast in die Geschäfts- führung. DaS Hetzen und Jagen sei so groß, daß kein« Ministernatur vorhanden sei. die ledern und interesselos genug wäre. umdasausdieDaueraus- halten zu können. Bei dieser Ueberar Leitung ginge jeder »u gründe, und nicht bloß die leitenden Minister, auch alle gouvernementalen Kräfte nützten sich ab. Bei zweijährigen Budgetperioden dagegen hätten die Minister Zeit, alle Vorlagen rechtzeitig fertig zu stellen: „Es ist sehr leicht gesagt, daß die Säumigkeit der Minister, die die Vorlagen nicht rechtzeitig einbringen. schuld am Zeitmangel ist, wie ein Diener, der wicht rasch genug die Treppe hlnausgekommen ist. Aber die Herren sollten doch einmal sehen, ob sie im stände wären, in dieser kurzen Zwischenzeit, die bleibt, die Dinge früher sertigzustellen Das Budget ist kaum votiert, so habe ich drei Tage daraus schon die Vorlagen für das neue zu« Arbeit bekommen. So geht es in Preußen, so geht eS im Reiche." Bismarck trat auch deshalb für zweijährige Budgets ein, um denjenigen, die im praktischen Leben stehen und in ihren Geschäften schwer ver mißt werden, die Teilnahme an den Arbeiten des Reichstags zu erleichtern. In ähnlicher Weise wie BiSmarck hat sich auch der badisch« Staatsmann Buchenberger, eine sehr bedeutende Jinanzautorität von gemäßigt liberaler Richtung, geäußert. „Die längere Zeit." so führt der Genannte u a. in einer Ab- Handlung über die Frage aus, „die für die Vorbereitung»- arbeiten zmn Budget bei zweijähriger Dauer desselben den obersten Behörden zur Verfügung steht, verbürgt schon an sich eine besonders gründliche und gewissenhafte Durcharbeitung des BudgetstoffeS, die bei kürzeren Budgctperioden nicht immer in gleicher Weise gewährleistet ist. Auch vollziehen sich Aenderun- gen in der Maschinerie der staatlichen Verwaltung, treten neue Bedürfnisse doch nur selten mit einer solchen Unaufschicbbarkeit hervor, daß dieser ausnahmsweise« Erscheinungen halber die Bud gets notwendigerweise Jahr um Jahr bearbeitet werden müßten." Hiernach erscheint der von vornherein schlechtweg ablehnende Standpunkt des Radikalismus, der die einjährigen Budgetpcrioden als eine Art von politischem Fetisch behandelt, nicht begründet. Kein einsichtiger Politiker kann im Zweifel darüber sein, daß der Vorschlag, zweijährige Budgetperwden einzusühren, auch nicht im entferntesten etwas mit reaktionären Nebenabsichten zu schassen hat, sondern daß lediglich sachliche Gründe dabei in Frage kommen und daß die Maßregel selbst das Bewilligungs recht deS Parlaments, abgesehen von dem zeitlichen Unterschiede, in keiner Weise beschränkt. Die Aussichten der Verwirklichung^ des Gedankens lassen sich freilich im Augenblick noch nicht zu verlässig abschätzen. In der dem Plane geneigten Presse findet sich die Meinung vertreten, man werde wohl zunächst die Wir kung der Diäten abwarten wollen, und erst, wenn dieses Mitte! versage, andere Wege zur Herbeiführung geordneter Zustände im Reichstage in Betracht ziehen. Dabei würde dann die Ein führung zweijähriger Etatsperioden sicher nicht in letzter Linie stehen. Die Möglichkeit, daß wir in absehbarer Zeit zu zwei- jährigen Budgetperioden gelangen könnten, erscheint demnach nicht unbedingt ausgeschlossen. Die selbstverständliche Folge einer solchen Maßregel würde sein, daß gleichzeitig die Legis laturperioden von ihrer jetzigen fünfjährigen auf eine vier jährige Dauer verkürzt weiden müßten. An die Schaffung zweijähriger Legislaturperioden ist nicht zu denken, well eine so häufige Wiederholung der aufregenden und zersetzenden Wahl agitation niemals die Zustimmung der verbündeten Regierungen finden würde. Neueste DralNmeldnuuen vom 28. April. Deutscher Reichstag. Berlin. sPrw.-Zel.j Der Gesetzentwurf über die Haft pflicht für durch Kraftfahrzeuge angerichtete Schäden steht zur ersten Lesung. — Abg. Prinz Carolath suatl.s stimmt der Tendenz der Vorlage durchaus bei. In derselben fehle allerdings die auch von dem letzten Iuristentage aesordcrte Bildung von Zwangs-Hastqenossenichaslcu von Automobil- besitzern. Es sei vielleicht auch ganz zweckmäßig, wenn vorläufig daraus verzichtet werde, um die Statuierung der Haftpflicht nicht zu verzögern. Aber die Bildung solcher Haslveroände werde jedenfalls im Auge behalten werden müssen^ denn die Verbände seien nötig, damit auch der kleine und leistungsschwache Auto mobil-Besitzer in die Lage komme, seinen Haitverpslichtungcn nachzukommen. Unerfindiich sei, weshalb der Haftpflicht — der Vorlage zufolge — Automobile mit einer Maximalgeschwindiakeit von nur 15 Kilometern pro Stunde nicht unterliegen sollen. Unzweifelhaft seien doch auch Fahrzeuge mit solcher Geschwindig keit sehr -wohl geeignet, Schaden anzurichten. — Aba. Groeber iZentr.) wendet sich gegen die Versuche aiitomobilistischer Kreise, die Automobile als ungcsährlich hinzustcllcn. und bemängelt gleichfalls die Ausnahme betreffs der Fahrzeuge von höchstens 15 Kilometer Geschwindiakeit. — Aba. Stadt- baaen sSoz.l wendet sich geaen eine Hinausschiebung der Bildung der Zwangs» Haftgenossenschasten. Denn durch solche Genossenichasten wurden die Geschädigten mit Sicherheit zu ihrem Schadenersatz kommen und zugleich würde die Haftpflicht auf breitere Schultern verteilt. Wenn die Fahrzeuge mit weniger als 15 Kilometer pro Stunde nicht hastpftichtig würden, so wurde u. a. auch für Schäden durch Automobil-Omnibusse kein Ersatz geleistet werden. Und gerade da sei cs am nötig sten. — Abg. Schickert lkons.j holst, daß die in Aussicht ge stellten allgemeinen polizeilichen Vorschriften bald heraus- kommen und daß auch die Bildung von Zwangsgenosseiilchastcn bald erfolge. — Abg. Mugdan ffreis. Äolksp.j wendet sich da- gegen, daß die Jmasscn des betreffenden Fahrzeuges von der Wohltat der Hastpflicht ausgeschlossen sein sollen, da sonst, wer eine Motordroschke benutzt, etwa ein Arzt, da mit der Gefahr ohne jeden Ersatzanspruch ausgeseht werden würde. Unerläßlich, sei die Bildung der Zwangsgenossenschaft. Passiere beispielsweise einem armen Landarzte mit seinem Auto mobil wirklich einmal ein Malheur, so würde dieser ia aerodezn ruiniert sein, wenn er nicht an einer Genossenschaft Rückhalt habe. — Staatssekretär Nieberding erwidert, für eine lolche Haftpslichl-Zwangsgenossenschast die richtige Grundlage zu finden, sei bisher unmöglich gewe-en. Damit fei aber nicht gesaet, daß aus eine solche Organisation überhaupt verzichtet werden solle. Die Regierung sei augenblicklich mit Beschaffung einer Statistik beschäftigt, um eine geeignete Grundlage für eine solche Gesamtorganffation zu gewinnen. Das Bedürfnis einer einheitlichen polizeilichen Regelung des Antomobilverkehrs werde von den verbündeten Negierungen anerkannt. Wenn vorliegendes Gesetz in Kraft trete, werde voraussicht lich auch alsbald eine wiche Regelung erfolgen. — Abg. Momm- I e n lJreis. Vgg.s hält den Erlaß einer einheitlichen Betriebs- ordnung für viel wichtiger als die Haftpflicht der Automobil- besitzer. Die meisten Unfälle würden ja doch durch das wahn sinnig schnelle Fahre», namentlich der Luxuskraftwagen, her- vorcerufcn. Vor allem sollten die. die an der Spitze vcS Auto mobilklubs stehen, mit gutem Beispiele vorangehcn und nicht täglich zeigen wollen, wie sie mit Eilzugaeschwindi'gkeit durch die Straßen von Berlin fahren können. (Sehr richtig.) — Nach- dem sich noch die Abgm BockeImann lNeichsp.I. Burlage lZcntr), Oertzen lNcichsP.j, Werner jAntis.s und Gras Bernsdorss sWclfcj an der Debatte beteiligt habe«, wird die Vorlage .»> eine Vierzehncr-Kommission verwiesen. — Es folgt die erste Beratung de- Lntwurj» betreffend Abänderung