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- Erscheinungsdatum
- 1906-04-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190604238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19060423
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19060423
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1906
-
Monat
1906-04
- Tag 1906-04-23
-
Monat
1906-04
-
Jahr
1906
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Briefkasten. — Tr«»«« Ab. .Ich habe mich über dt« von Ihnen Hern, „Ungenannt" im Briefkasten »u teil gewordene Znrecht- wrvnna sehr gefreut «nd wollen wir nun hoffen, daß betreffender Herr .ungenannt'seinen Sohn rricht der Landwirtschaft »»führt. Sollte es wtrNich sicher gewesen sein, daß der Soh» de« Herrn .Ungenannt' sein Einjahrlg-Freiwilligen-ZenaniS diese Ostern erward, s» hätte sich doch bereit» vor Weihnachten der Herr -Ungenannt" nach einer Scholarenstellun- für seinen Sohn um- schen sollen »nd hätte er dann auch aewin einen tüchtigen Lehr- pnnzipal gefunden, der für ganz billige» Geld eine» befähigte» langen Mann in dir Lehre genommen hätte. Diejenigen jungen Lende, welch« jetziger Leit noch Unterkommen in der Landwirt schaft suchen, sind meistenteils solche, bei denen e» »och sehr rnveiselhaft war, ob sie auch tatsächlich noch mit .genügend!" die Abschlußprüfung bestehen würden, oder ob der Versuch gänzlich mihNngen würde: und sich dann als Lehrherr für solche Leute berzugeben, ist wobl mit 700 bi» 800 Mk. nicht zu aut bezahlt. Wir viel«, viele Scholaren bezahlen nur :W Mk. pro Jahr, aller dings sind da» solche, die schon einigermaßen Garantie bieten, in einer Wirtschaft sich brauchbar und anstellig zu erweisen. Ich bin selbst landwirtschaftlicher Beamter und habe mich im Königreich Sachte» auf sechs Gütern je zwei Jahre aufgehnlten, aber Not bade ich noch nie gelitten, allerdings auch noch nie eine so trübe Vorstellung vom Dasein eines landwirtschaftlichen Beamten ge habt wie Herr .Ungenannt". Bezüglich des Gehaltes trifft die angegebene Staffel in keiner Weise zu, und richtet sich der Gehalt immer nach der Stellung und deren Verantwortung. Es liegt nun ganz an dem jungen Mann, mit welchem Alter er fähig ist, B. eine Stellung ernzunedmen, die mit 700 Mk. ausgeschrieben .,t. Dt« eine Beruhigung kann Herr ..Ungenannt" haben, daß viel« junge Leute mit 20 Jahren 500Mk. baren Gehalt bekommen. Daß man bei freier Station und SM Mk. Gehalt auf dem Lande besser al» ein Staats- oder Privatbeamter mit 1800 Mk. in der Stadt leben kann, da» steht entschieden fest. Selbst in Sachsen haben wir ungezählte Stellungen, wo junge Leute von 25 Jahren 800 bis 1000 Mk. Gehalt haben, diese sind aber auch dann die jenigen, welche dem Stande der landwirtschaftlichen Beamten Ehre machen. Bevor also Herr.Ungenannt" den landwirtschaftlichen Beamten zumutet, unzufriedener als unsere Tagelöhner zu sein, so möchte er doch erst mal von leinen, Sohne versuchen lassen, ob für einen tüchtigen, brauchbaren Beamten der Bund der Land wirte oder eine extra ins Leben gerufene Organisation zu sorgen braucht, und er wird finden, daß nur schlechte Elemente Grund zur Unzufriedenheit haben, während die Guten noch recht konser vativ und königstren sind, wie es sich vor allen Dingen unseren zum Teil noch recht guten Tagelöhnern und übrigen Leuten gegenüber ziemt. Herr „Ungenannt" kann noch dir Versicherung vinnehmen, daß die Wahrung der Rechte und Erfüllung der Pflichten eine» landwtrtfchaftlrchen Beamten so äußerst vielseitige sind, daß nur begabte junge Leute zu etwas konimen können, wäh rend solche, die in der Landwirtschaft nur ihre letzte Zuflucht nahmen und zu weiter nichts tauglich sind, nie vorwärts kommen können und vor allen Dingen keinen Anspruch auf gute Beamten- stellnngen haben. Zunächst gehört Lust und Liebe zur Landwirt schaft und ein unverdrossener Charakter, vor allem aber nicht Leute, di« gleich mit Unzufriedenheit über das viele Lehrgeld und dir später« schlechte Bezahlung ins Zeug gehen. Die letzteren sind sicher diejenigen, welche, wie Herr „Ungenannt" sagt, eher sterben, als sie eine mit guter Behandlung und hohem Gehalt verbimdene Jnspektorstrllung bekommen." — Ihre Auslassungen sind jedenfalls für irden jungen Mann, der sich der landwirtschaft liche» Beamtenlaufoahn widmen will, beherzigenswert. *** OhneUnterschrift. Antwort: Wenn bei den Hof- theatern Vorstellungen von besonderer Zugkraft in Ausncht stehen, ist naturgemäß auch der Andrang zu dem Vorverkauf beim Jnoalidendank ein sehr starker: namentlich sind die billige ren Plätze sehr begehrt. Der Jnoalidendank beginnt mit dem Vorverkauf acht Tag« vor der betreffenden Vorstellung. Ein noch früher«» Belegen von Plätzen ist der Konsequenzen wegen unongängig. Im übrigen rst ohne nähere Angaben über die Ihnen angeblich widerfahrene unfreundliche Abfertigung «ine Erklärung nicht möglich. *** D. « ch. „Gibt eS «inen Anstrich oder sonst ein Mittel, um Hunde von dem Benässen des .Haussockels abzu- halten?" — Unter dem Namen „Hundolrn" ist ein Präparat für in Rede stehenden Zweck im Handel, das «war — L Fl. 3 Mark — nicht gerade als billig bezeichnet werden kann, aber gute Dienste tun soll und evcnt. von Weigel u. Zech. hier, zu be ziehen ist. *** Post Mügeln. Bezirk Leipzig. s50 Pfa.) „Im Monat Oktober 1905 Halde meine Frau in meiner Ab- Wesenheit bei dem Inhaber eines photographischen Ateliers in die Aufnahme von 6 Stück Jamilien-Msitbildcrn zum Preise von 20 Mark einaewilligt unter der Bedingung, daß 15 Mark An zahlung bei der Aufnahme zu leisten und der Nest bei Ab lieferung zu zahlen sei. Probebild sollte uns zuvor zugcsandt werden. Die Bilder waren für Weihnachtsgeschenke bestimmt und die Ablieferung sollte Anfang November erfolgen. Wir warteten aber bis kurz vor dem Feste vergebens darauf, und aus meine Anfrage, warum die Bilder nicht eingingen, erhielt ich nicht einmal Antwort. Im Monat Februar erfchien eines Sonntags endlich wieder ein Beauftragter der Firma, um die Ausnahme nochmals vorzunehmen. da die vom Oktober nicht ge- lungen sein sollte: ich willigte nochmals in die Ausnahme ein, aber nur unter der Bedingung, daß die Bilder bis 1. März in unseren Besitz gelangen und ohne jeden Fehler ,ein sollten. Ich wartete aber wieder vergeblich, und erst am 7. April trafen die Bilder ein, in welcher Verfassung! Nach dem Oeffncn der Umhüllung sahen wir, daß die Vilder im Formal viel kleiner waren als diejenigen, welche »ns bei der Ausnahme als Probe bilder vorgelegt wurden, zweitens zeigte sich, daß zwei Kinder gar nicht erkenntlich waren, so daß die Bilder zum Verschenken nicht geeignet und somit für mich wertlos sind. Daß die Bilder kleiner waren, al« sie sein mußten, konnten wir erst nach Er öffnen erkennen, weil der Umfang der Einfassung ein großer war. sonst hätte ich gleich die Annahme verweigert. WaS kann ich tun, um wieder zu meinem Gelde zu kommen?" — Die volle Richtigkeit Ihrer Darstellung vorausgesetzt, dürfte es das einzig richtig« sein, den gezahlten Betrag von der betreffenden Firma unter Klageandrohuna einzusordern. Sie wird sich wie die Sache liegt, wobl hüten, es auf eine richterliche Entscheidung «mkommen zu lassen. — B.M. >30 Pfg.) „Schon seit Jabren leide ich an dem sogenannten Fingrrabstrrben. Zeige- »nd Mittelfinger der rechten Hand werden, hauptsächlich nach kaltem Waschen, ganz blutleer und bekommen ein telwenhgftes Aussehen. Es dauert niltnnter eine Stunde, auch noch länger, bis sich dieser Zustand ändeit. Ich habe schon verschiedene Versuche gemacht, habe massiert, auch mit verschiedenen Einreibungen habe ich es versucht, aber es ist nichts zu wollen. Könntest Tu mir vielleicht ein Mittel verraten, womit man dieles lästige Gefühl 1o8 wird, denn es stört mich auch in meiner Beschäftigung." — Jedenfalls leiden Sie an Nervosität und Blutarmut, verbunden mit kongrstionellen Zuständen. Außer kräftiger Kost und Enthaltsamkeit von alkoholhaltigen Getränke» würde «ine turnerisch« Hebung, wöchentlich zweimal, und zwar leichter, nicht anstrengender Art. ratsam sein. — WZ. (50 Pfg.1 -Ich habe eine» Enkel, dessen Vater bereits tot ist nnd dem rch eine bestimmte Summe testamentarisch aussetzen will. Kann ich in dem Testament oder in einem etwaigen Nachtrage zu demselben daS Verlangen stellen, daß die ausgesetzte Summe, wenn daS Kind, ohne verheiratet gewesen zu sein, durch Tod abaenifen wird, wieder an die rechtmäßigen Erben znrück- sällt? Ist da- Testament oder der Nachtrag durch diese Bestimm- ang anfechtbar? Hat in diesem Falle die Mutter etwas davon z» beansprnchen?' — Sie können ihre Absicht in der Weise verwirk lichen. daß Sie Ihrem Enkel für den Fall seines Todes ohne Hinterlassung von Abkömmlingen oder eines Ehegatten einen oder mehrere Nachreden bestellen. Eine solche Nacherbeinsetzung ist durchaus zulässig. Da Ihr Enkel pftichtleilberechiigt ist. werden Sie, um sed zu vermeiden, gut tun. ^ Menz nach Möglichkeit »r. «... ihm soviel, al> der Pflichtteil beträgt (Hälfte des Wertes deS gesetzlichen Erbteils), zur freien Verfügung zn übe, lassen und ihm nur hinsichtlich deS Restes einen Nacherben zu bestellen. — Alter Abonnent. „Bitte mir mitziitrilen auf welche- Datum Pfingsten im Jahre 18M siel " — Da Dn mich für di« Ferienkolonien mit einer ungültigen 10-PfennIg-Marke kränkst, sollte ich Dir eigentlich nach dem Molto: „Wurscht wieder Wurscht" ein falsches Datum angrbe». aber na. ich will mal nicht so sein - also den 25. Mai. *** .WaS dann? Der Mensch ist bezüglich seiner Nahruiw lediglich auf die organische Natur, also aus daS Tier- u»d Waagenreich. asgeviele», und nimmt man an. daß fünf Hektar Boden mittlerer Qualität unter Aufwendung von Kapital und Arbeit an animalischen und oegelabrliichen Produkten Mel . liefern, daß sie bei Hinzurechnung der Produkte des MeereS zur Ernährung einer a»S fünf Köpfen bestehenden Familie auSreichen, so würde hiernach sich die für «> n>, » Menschen nötige Flach« auf 1 Hektar oder 0,01 Quadratkilo meter stellen. DaS Festland der Erde umfaßt 1:16 098 872 Quadratkilometer, und nach Abrechnung des gänzlich unproduktiven BvdenS. bestehend hauptsächlich aus den Polargebietrn, dem größten Teile der Alpen, den sümpfen, den Wüsten und den über der Veaetation-arenze befindlichen Höhen- »ügen nnd Bergkuppen, dürste zur Ernährung der Menschen eine produktive Flache von höchstens IN Millionen Quadrat kilometer zur Verfügung bleiben, sodaß mithin aus der Erde nicht mehr als 130 Millionen, dividiert durch 0,01 --- 13 000 Millionen Menschen Nahrung finden könnten. In Derttsch- land wächst die Bevöikevung dermalen jährlich mit etwa IE, Prozent zu, und nehmen wir, angesichts dieser vom nationcrl- ökonomlschen Standpunkte sehr bedenklichen Ersclfeiniing an, daß nicht bei allen Völkern die Vermehrung eine so ramde ist, sondern daß die Bevölkerungszunahme auf der Erde durchschnitt lich jährlich nur V2 Prozent betrage, so würden, da im Jahre 1886 die Menschenzayl der Eide aus ctiva 1500 Millionen be rechnet wurde, heute, nach 20 Jahren, 1658 Millionen Menschen vorhanden sein, and es nnirde der oben berechnete Maximaffatz von 13 000 Millionen in 414 Jahren erreicht werden, während, wenn wir fernerweit an »eh men, daß der jährliche Zuwachs 1 Prozent, also immer noch bi: Prozent -veniger als in Deutsch land betrage, jenes Ziel schon in 197 Jahren erreichst sein würde .... Zeiträume, die an sich zwar groß erscheine», jedoch in Beziehung zu der behandelten Frage und im Vergleich zum unendlichen Zeitcnmccre als verschwindend kleine Größen zu betrachten sind! Aber was dann?" — Ja, was dann? Die Frage ist leichter gestellt als beantwortet. Schicken Sie nur schleunigst Ihre Adresse ein, damit wir beide gemeinsam be raten, waS zu tun ist. denn geschehen muß was, sonst sicht uns in 197 Jahren ein Ende mit Schrecken bevor! *** NichteMaric. s20 Pfg.) „Unser Vater hat »11s zu Weihnachten einen Kegelschub geschenkt, sogenannten „Baume!- schub". Wir kennen nun die Regeln des Keoelspieles sebr wenig: gibt es ein Buch darüber?" — Die Reihenfolge der Spieler wird durch Würfeln oder Losen bestimmt. Der Spieler stellt sich vor die Mittclreihe der Kegel, faßt die Kngcl bei straff nngczoge- nein Seil und wirst sie ruhig links oder rechts hinaus, sodaß sie bei der Rückkehr von hinten in die .Kegel trifft 1 ein Wurf von vorn direkt in die Kegel wird als Fehler angerechnet und zählt 3 Points minus. Nur die Kegel werden gerechnet, welche beim ersten Durchgehen der Kugel fallen. Es kann folgender maßen gerechnet werden: 1 Kegel im allgemeinen gleich einem Point. Mit Honneurs: Alle neun --- 50: König allein 46: acht um den König 48: König und sieben Kegel 32: fällt der Hintereck mit, so zählen sieben Kegel 21: sechs 12: fünf 10: vier 9: drei 6: zwei 4 Points. Vorder- nnd Hintereck 12. So, Mariechen, min verbanmrl Dich nicht! *** Ein neugieriger alter Abonnent. „Ihre Auskunft an zweiter Stelle des letzten Briefkastens ist ja sehr interessant, behebt aber nicht alle Zweifel. Haben Sie die Güte, sie in folgenden Beziehungen zu ergänzen: 1. Sie sagen, daß ein vom Kaiser anflestrllter oberer Postbeamter seine bisherige Staatsangehörigkeit bcibehält. 'Da müssen also Beamte dieser Art, wenn sie aus einem anderen Bundesstaate nach Sachsen kommen, die sächsische Staatsangehörigkeit besonders erwerben, wenn sie z. Ä. Bürger werden wollen? 2. Sic sagen weiter, daß nur die in Sachsen geborenen Kinder eines mittleren und unteren Postbeamten, der aus einem anderen Bundesstaate in 'Sachsen angestellt wird, die sächsische Staatsangehörigkeit des Vaters teilen. Erlangen diese Staatsangehörigkeit nicht auch die nicht in Sachsen geborenen, aber noch in der elterlichen Gewalt des Vaters stehenden Kinder? 3. Telegraphenbeamte erwähnen Sie Nicht besonders. Wie ich höre, werden auch mittlere und untere Telegraphenbeamte nicht von sächsischen Behörden angestellt. Sie sollen eine preußische Bestallung er halten und dem Könige von Preußen Treue zu geloben haben. Wie steht cs bei denen mit der Staatsangehörigkeit? Eiwa auch wie zu 1?" — Tü« Antwort aus die etwas zu kurze An frage im Briefkasten vom 26. März behebt nach Ansicht des BrrefkastenonkelK jeden Zweifel, doch soll auf die neuerlich« An frage zu Nr. 1 bestätigt werden, daß die oberen Postbeamten bei Erwerbung des Bürgerrechts zunächst die Ausnahme in den Königlich Sächsischen Staatsnntertanenverband zu beantragen haben. Zu 2 lautete die ursprüngliche Frage: „Und sind die Kinder, die ihm dann in Sachsen geboren werden, auch Sachsen?" Sie ist auch dementsprechend beantwortet worden, und zwar: „Die Staatsangehörigkeit der Kinder richtet sich nach derjenigen des Vaters", damit ist aber nicht gesagt, daß nur diese Kinder Sachsen werden, wie oben von Ihnen an genommen wurde, sondern es erlangen anch die noch in elter licher Gewalt des Vaters stehenden und außerhalb Sachsens geborenen Kinder die sächsische Staatsangehörigkeit, jedoch war über diese Kinder zunächst nicht angesragt. Zu 3. Die An stellung der Telegraphenbeamten erfolgt nach denselben Grund sätzen wie bei den Postbeamten, denn der § 50 der Reichs- Verfassung, welcher die Anstellungsverhältnisfe dieser Beamte» regelt, redet ausdrücklich von den bei der Verwaltung der Post und Telegraphie zu verwendenden Beamten. Allerdings gab es vor dem 1. Januar 1876, an welchem Tage das Post- nnd Telegraphenwesen vollständig vereinigt wurde, keine Reichs-, sondern nur preußische Telegraphenbeamte, und wird es sicher lich noch ältere Beamt« auS dieser Periode mit einer preußischen Destallunasurcknnde geben. *** Abonnent seit 30 Jahren. „Sie brachten kürzlich einen Artikel über Standcsebre im Friseurgcwcrbe von Herrn H.. Dresden, und bitte ich, auch einmal die andere Seite zu beleuchten. Stellen jetzt die Kunden mehr Ansprüche, so ge- schielst eS. weil ein bedeutender Preisousschlog erfolgt ist. Früher zahlte man 10 Psg., jetzt 15 Pfg. sür Rasieren, also 50 Prozent mehr. Jedenfalls werden dadurch viele Friseure in die Zwangslage verletzt, ihren Kunden mehr zu bieten, denn sie nehmen wahr, daß so mancher weggeblicben ist. Gutsituierte Herren, Rentiers und dergl. rasieren sich jetzt vielfach selbst, sie halten den Prcisauffchlag für übertrieben »nd gehen nur zum „Bcrschöncrungsrat", wenn irgend eine „Slaais"-Aktion vor- ii-gt. Natürlich verlangen sie da mehr, als wenn sie sich selbst bedienen und daher iällt es dem Friseur aus, daß beinahe iedcr besondere Wünsch« hat. Ganz natürlich, denn um das bissel Rasieren käme man nicht zum Barbier: „Rasiere dich selbst!" lautet der Imperativ. Nun hört man bekanntlich bei jeder Gelegenheit, daß dem armen Proletarier geholfen werden soll. Hier ist tcider wieder ersichtlich, daß er die Kosten zu tragen hat. Arbeiter, kleine Beamten haben selten Geld übrig, sich Rasier zeug zu halten, auch vielfach knappe Zeit und schwere Hand, sic sind also gezwungen, den Mehrpreis zu zahlen. Es war also besser, man beließ es beim Alten, denn so ist der Mehrpreis doch ungerechtfertigt und muß Leute treffen, die mit Pfennigen rechnen." — Ihrem Wunsche um Verlautbaruna Ihrer Beurteilung der in Rede stehenden Angelegenheit ist hier mit entsprochen. — Ab. C. R. Antwort : Renn Sie sich konsequent darüber außschwcigen, welcher Art die Anfrage Ihrer Frau war. nutzt alles Erinnern nichts. Wiederholen Sie die Frage nnd geben Sir, wenn es eilt, Ihre Adresse an, damit die Angelegenheit rvent. brieflich erledigt weiden kann. — L. R Der Empfang von 6,50 Mk., 4,00, 3,90 nnd 5 Mk. für den Deutschen Schnlverein »nd 5 Mk sür die evangelischen Schulen in Böhmen — 24,40 Mk wird hierdurch bestätigt. — I. Götting, Dresden. Der Eingang von 20 Mk. für die Ferienkoionien, als ein von einer anscheinend an Klepto manie leidenden Dame an Sie elngesandtes Sühneopfer, wird hierdurch bestätigt. '"Verschiedene Einsender. Antwort: Da die Menge der eingehenden Fragen mit dem für den Briefkasten zur Verfügung stehenden Raume absolut nicht im Einklänge steht, so kann für die Beantwortung aller Fragen, namentlich aber der irnigen, welche kein allgemeines Interesse haben oder ihrer Natur nach in den Annoncenteil des VlntteS gehören, keine Garantie übernommen werden, gleichviel, ob der Zuschrift eine Spende für wohltätige Zwecke beigrfügt ist oder iffcht. — Besorgter HanSvater. (20 Pfg.» „Bitte höflichst »m Beantwortung folgender Fragen: 1. Hebt der Ausbruch eines Krieg«- ohne weiteres den Mietkontrakt aus? 2. Was hat ein Privatbeamter noch Gehalt z» verlangen «Kündigung ist gesetzlich«, wenn er seine Stellung infolge Mobilmachung ansgebcn muß? 3. Gibt e- sür die turuckgelasscne Frau resp. Kinder eine staat liche Unterstützung? 4. Gibt cS gesetzlich für die Hinterbllebenen Pension und wieviel beträgt dieselbe für die Frau und wieviel sür ein Kind?" — Durch de» Ansbiuch einrS Krieges wird ein Mietvertrag, den ei» Reservist oder Landwehr«»»»» geschlossen hat. nicht ohne weiteres gelöst. Es kommt höchstens die Bestim mung des 8 570 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Betracht, wonach Milttärperloncn im Falle der Versetzung nach einem anderen Orte daS Mietvcrhällnis in Ansehung der Räume, die sie für sich oder ihre Familie an dem bisherigen Garnison- oder Wohnorte ge mietet haben, unter Einhaltung der gesetzlichen, d. h. nach 8 565 deS Bürgerlichen Gesetzbuchs der Regel nach vierteljährlichen Kündigungsfrist kündigen können. Was Ihre zweite Frage an langt. so würde sür die Entscheidung in erster Linie die Bestim mung des 8 323 des Bürgerlichen Gesetzbuchs maßgebend sein, welche sagt: „Wird die ans einem gegenseitigen Vertrage dem einen Teile obliegende Leistung infolge eines Umstandes unmög lich. den weder er noch der andere Teil zu vertreten hat, so ver liert er den Anspruch auf die Gegenleistung." Beim Dienstvertrag schlägt noch die Bestimmung des 8 6l6 ein, wonach der zur Diciisllcistaug Verpflichtete deS Anspruchs aus die Vergütung nicht dadurch verlustig wird, daß er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dieustlcistiiiig verhindert wird. Ist das Änstelttingsverhnlttris daS eines .HnndlnngSgelfflsen. so wür den noch die 88 «ist nnd 72 des Handelsgesetzbuches in Betracht zu ziehen sein. Nach 8 72 des Handelsgesetzbuches ist eine die Dauer von acht Wochen nicht übersteigende militärische Dienst leistung lein KündignngSgrnnd. Nach 8 63 würde event. in Gehalts- aiffpruch aus die Dauer bis zu sechs Woche» geltend gemacht werden können Ter Angestellte des gewöhnliche» bürgerlichen Rechts würde bei nioiintlicher Gehaltszahlung zweiwöchige Kün digung haben, mithin auch nur sür zwei Wochen Gehalt bean spruche» können Ihre dritte Frage beantwortet sich a»f Grund der König!. Sachs. Verordnung vom 16. Jnnuor 18/3 betreffend das Reglement über die Gewährung von Unterstützungen für Milttärsanulien während des Kriegszustandes. Nach 8 1 dieser Verordnunq haben die Familien der Offiziere nnd Mannschaften, so lange sic getiennt von ihren Männern oder Vätern lebe» müssen, Unlcrhnltsbritrnge zn beanspruchen. Die Höhe der Unter- stützungsbeiträge bestimmt 8 4 der Verordnung. Die Unter stützung besieht im einzelnen insbesondere in Servis-, Brot- und Biknnmatcrinlien-Unterstntzungen, sowie in Beiträgen zur Kinder pflege »nd zum Schiilnnlerncht. Die Festsetzung der Unter stützungen erfolgt durch die Intendantur. WaS endlich die letzte Frage anlangt, so ist diese aus Grund des NeichSgcsetzeö betreffend die Pkiisivnicrung und Versorgung von Militärpersonen vom 27. Juni l87I wie folgt zu beantworten: Witwen im Kriege gebliebener oder infolge erlittener Verwundungen während des Kriege? oder später vccstvrbener Unteroffiziere oder Mannschaften haben Anspruch aus eine besondere Bewilligung, so lange sie im Witwenstnndc verbleiben. Die Höhe der Unterstützung Achtet sich nach den Verhältnissen Nach 8 96 wird anßerdem sür jedes Kind der in 8 94 bezcichnctcn Perwnen bis zum Vollendeten 15. Lebensjahre eine Erziehnngsbeihilfe gewährt. — 4 »jähriger Abonnent. (50 Plg.) Ans Ihre esl. Zuschrift wird von unterrichteter Seite geantwortet: Die gehanptnny, daß durch die landwirtschaftlichen Ein- undVerkaufs- genosseiffchnsten viele Mittrlstnndöezistenzen gefährdet und ruiniert werden, ist eine bekannte Klage des Handels. Man übersieht dabei aber, das; doch auch die Landwirte zum Mittelstand gehören und daß die Erhaltung eines gesunden, lebenskräftigen Landwirts- standes znni mindesten eine gleich dringliche Forderung wohlver standener Mittclstandsvolilik darstellt. Man übersieht aber auch die volkswirtschaftliche Vedcntiiiig der landwirtschaftliche» Genossen schaften nnd will nicht zngebe», daß im Handel mit landwirt schaftlichen Erzeugnissen und Bedarfsartikeln vielfach Mißstände herrschen, welche die genossenschaftliche Selbsthilfe zur Pflicht machen. Es wäre indes vollkommen falsch, wollte man die Miß- slniide, die hier »nd dort zu Tage treten, verallgemeinern: aber auch dort, wo leine Mißstände vorliegen, sind die Vorteile des gerrossenschasllichen Zusamirrciffchlnsses offensichtlich. Durch den gemeiiffamen Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und den gemeinsamen Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse sichert sich auch der kleine und kleinste Landwirt die Vorteile, die der Groß betrieb ohne weiteres genießt. Wenn sich gerade die kapital kräftigen Gutsbesitzer zn Genvssenschaften zusammenschließen, so Kat dies seinen gute» Grund. Sie sind unabhängig von ihren Lieferanten, wogegen der weniger gutsituierte, verschuldete Land wirt, der bei feine»! Händler hängt, aus Sorge, er könnte unan genehm und dringlich an die Abtragung häufig alter Schulden gemahnt werden, es vielfach gainichl wagt, den Genossenschaften vcizutrcten. Tie Behauptung, daß die Genossenschaften keinen Kredit gewähren, trifft nicht zu. Allerdings wird nicht ans un bestimmte Zeit und ohne Grenze geborgt, dadurch üben die Ge nossenschaften aber einen wohllälig erzieherischen Einfluß aus, dessen Wert von denen, die sehen wollen, sehr wohl erkannt und geschätzt wird. Im allgemeinen gewähren die Genossenschaften ans Futtermittel 4 Wochen und aus Düngemittel 3 Monate Ziel. Anch die Behauptung, daß die schriftlichen Arbeiten, d. h. die Buchführung, last durchgängig von Lehrern besorgt wird, trifft nicht zu. Von den 62 am 1. Juli 19>5 im Königreich Sachsen bestehenden Bezugs- und Absatzaenosserrschcrstcn sind es »nr 2. bei denen das Rechnern»» durch Lehrer ausgeübt wird, und bei de» 99 am gleichen Tage in, Königreich Sachsen bestehenden Spar-, Kredit- und BezngSvereinc» lag das Rechnernmt in 11 Fällen in der Hand von Lehrern, darunter eines emeritierten. *** P. F, in Wurzen i. S. „Ich habe die Absicht, nach England zn reffen. Ist da nun ein Auslands-Reisepaß nötig? Kann sich ein junger Mann in England beim deutschen Konsul zum Militär stellen nnd ist da ein Paß nötig?" — Paßrwang besieht in England nicht, doch empfiehlt cs sich sehr, einen Auslands- Reisepaß mitrunchnien, zumal wenn man im militärpflichtigen Aller steht. Der Paß wird jedoch nur bis zu dem Jahre, in welchem Sie das 20. Lebensjahr vollenden, ausgestellt, daher ist cs gut, wenn Sie sich bei Ihrer Ankunft in England bei dem für den neuen Wohnort zuständigen deutschen Konsul melden nnd in dessen Konsuintsmatrilel cirrtragen lassen, damit Sie bei Ihrer ivätcrc» militärischen Gestellung vor dem betreffende» Konsul bereits legitimiert sind. — Ungenannt. <5 Mk.) „Bin ein vermögender Herr, habe zwei Töchter, die eine verheiratet, die andere noch nicht. Nun rit cs mein nnrimstößlicher Wunsch, meinen Töchtern von ihrem Erbteil ein Kapital, vielleicht je 100000 Mk., ohne reden Zweifel sicher anzrrlegen mit der Beschränkung, daß meine Kinder bei ihrem Leben außer Zinsen aus keinen Fall darüber verfüge» können, sondern erst sür die Zeit »ach ihrem Tode. Ich bezwecke damit, daß ich schon beute weiß, meine Töchter können nie in Not geraten, im Notfälle von den Zinsen dieses Kapitals leben. Dies zn erreichen, hatte ich mir ausgedacht, ich lasse für meine Töchter je 100 000 Mk. in das StaalSschuldenbuch mit de« gewünschten Beschränkungen eintrcraen. Nun kommt die HerzenS- »nd Hnuplsrage: Sind diese Kapitalien in der Weile, wie ge schildert, über den Tod hinaus unter allen Umständen sicher an gelegt und kann ein Verlieren der Kapitalien nie in Frage kommen? Anch wenn für uns ein unglücklicher.Krieg oder Revo lution auSbrechen sollte, unser liebes Sachsenlarid vielleicht gar weggcnomnien würde?" — Daß eine Kapitalanlage, wie die von Ibiien beabsichtigte, absolnte Sicherheit gewährt, das kann man Ihnen schlechterdings nicht zusichcrn: denn es ist schon wiederholt vorgekoimnen, daß selbst Staaten zahlungsunfähig geworden sind. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß durch einen unglücklichen Krieg vder durch Revolution auch bei uns sich einmal etwas Der artiges ereignen könnte. Immerhin ist eine solche Gefahr als eine sehr fern liegende zu bezeichnen, und die beabsichtigte Kapital anlage kann wohl als eine der sichersten angesehen werden, die es zur Zelt bei uns überhaupt gibt. Höchstens die Anlage in Grund werten unter Ausschluß des Rechts zur Veräußerung oder Be lastung würde ebenso viel oder noch mehr Garantie bieten, daß ein Verlust nicht rintreten kann. Fraglich erscheint cs, ob sich der Staat aus die Eintragung der von Ihnen beabsichtigten Beschränkungen ins Staatsschuldblich einlassen wird. *** Karlchen St Achtzchnj. Abonnent. s30 Psg.s Aiuwvrt: Der Herr, dessen Namen und Adresse Sie wissen wollen, ist vor etwa 3 Jahren gestorben. Namen und Adresse seiner Erben können Ihnen in unserer Redaktion münd lich oder, wenn Sic Ihre Adresse eichenden, brieflich mit geteilt werden. '".Handscbrtstenbe urteil nag. NesseMaptSo Pfg.). Die üdertrttbcne Höbe des ersten Grundstrichs im Anfangsbuchstaben DcmeS Namens läßt auf aristokratischen Dünkel in, Vergleich mit anderen Perionen schließen. Ich gebrauche mit Absicht nicht das Wo« Stolz, denn eS gibt einen berechtigten Stolz, der nichts mit dem Begriff „Dünkel" ar- mein bat. Im übrigen weist die Schritt verzweiselt wenig Züge auf, »t» D*-»-ner Nachrichten. Hr. Litt. Seite ». Montag. 2». Avril IVOsi
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