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12 »Dresduer Nachrichten" Ekllö 12 DienStag. 87. Sebrnar 1»«« »» Nr. SO vermischtes. ** Eine genealogische Merkwürdigkeit anläßlich der Geburt eine» Thronerben in Baden wird mit. L«W«r, «ereilt. Der soeben geborene badisch« Prinz stammt vom Begründer de» GroßberzocztuniS Karl Friedrich, den, Grobvater de» regierenden GroßherzoqS. in demselben Verwandtschaft«, grade ad. wie der 76jähriae Kaiser Franz Joseph von Oester» reich, und zwar aus dein Grunde, weil GroHerzoä Karl Fried lich. oeider Ururgrahvater. mit VS Jahren noch, in seiner zweiten Ehe erst, sie heut« in Baden regierende Hochbergsiche Linie des läüringer Hauies nachgezeugt hat. Aus Karl Friedrichs erster r he mit Karoline Lüste von Hessen-Dormstadr stammt dessen Enkelin und Tochter deS vor dem Vater verstorbenen Erbprinzen, die spätere Königin "" ^ <>Kim«hlin, und von Oesterreich. ^ Karl Friesrichs zweiter Ebc mit der Freiin Geyer'von Geyers berg. seil 179V Reichsgräfin von Hochberg, aber stammt als ältester Lohn Groscherzog Leopold von Baden, der Großvater des Prinzen Max. Sem soeben geborener Lohn und der greise Kager Franz Jmeph sind somit beide llrurcnlel des ersten Groß- .>er,;oy-> von Baden — gewist ein merkwürdiger genealogischer mll un Hinblick auf die 76 Jahre, die zwischen beider Geburt liegen. ** Mit der für den 1. April befohlenen Ausgabe von graugrünen Uniformen an de» Stab und zwei Kompagnien des Lehr-Jnsanteric Bataillons ;n Potsdam dürste» die Trageversuche mit andersfarbigen als blauen Tuchen in das abschließende Stadium treten. Wie die „N. mil.-pol. K." mit- tcilt. entspricht die sür das Lehrbataillon gewählte Farbe genau der Probe, die zurzeit von den beiden Jlügeladjiitanten de- Kaisers. Major von Neumann-Kosel und Hauptmann Graf von Soden, getragen wird. Der Schnitt des Wassenrockes und der Hose, welche beide die gleiche gran-grüne Farbe zeigen, weicht insofern von dem bisherigen Modell ab, als die vorderen Waffrn- rockichöße ans jeder Seite eine durch Knopfe geschlossene große Tasche zeige», rechts nnd links Tragehakrn sür das Koppel an gebracht sind und der (Steb-XKragen erheblich niedriger ist. Die Knopfe sind ans stumpf gerippter Bronze, sollen also nicht blank geputzt werden, und sind nur zum Durchknvvsen. nicht znm Ver de cltD rage». eingerichtet. Die Halsbinde ist im Kragen fest ein- genäbt. Von dein, bei den Maschinengewelnabterlnngen noch ge tragene» roten Umlegekragen ist man endgültig abgekommen. Dieser Kragen kommt leicht außer Form »no hat sich nicht be währt. Zn gleicher Zeit mit der Ausgabe dieser gran-grünen Garnitur wich an die beiden anderen Kompagnien deS Lehr- vataillons eine neue Garnitur der schon seit längerer Zeit er probten grauen Unifonnsiücke ansgegeven. Auf Gnind der Er fahrungen mit den beiden neuen Grundfarben dürfte nach dem 1 April 1907 gegebenen Falles die Einführung einer nene» Feld- nnisorm für die Infanterie beschlossen werden. Außer von dem Lehr-J»fnnteriebataiNon werden die grauen und gran-grünen Ver- nichZuniformen getragen: bei ie einem Bataillon des Grenadier- Regiments König Friedrich Wilhelm I. in Königsberg i. Pr. und bes Königs-Infanterie Regiments in Metz, sowie dem 3. Jäger- Bataillon in Lübden und dem Jäger-Bataillon von Neumann in Hirschberg. ** Zu einem wahren Raitenkönig von Prozessen hat sich Ser vielerörterte Fall des Divisionspsarrers Nächstem ausgewachsen, mit dem sich, wie bereits kur; gemeldet, das Reichsmilitärgericht zum zweiten und nunmehr voraussichtlich letzten Male zu beschäftigen hat. Es handelt sich damit um die fünfte Berhandlnng in der selben Sache. Tivisionspfarrer Dachstein steht bekanntlich unter der Anklage, sich in einem Vorträge vor dem Osnabriicker Ziveig- verein deS Evangelischen Bundes am 19. Januar 1905, betitelt: „Ein Blick in die Seele des Ultramontnnismus". der „Be schimpfung" von Einrichtungen der katholischen Kirche schuldig ge macht zu haben. Ein Berichterstatter der katholischen „Os»a- brncker Volkszeitung" veröffentlichte am folgenden Tage unter der Svitzmarke : „Ein abgefallener katholischer Priester" einen ausführ lichen Auszug aus dem Bortrage Bachsteins, und dieser Bericht liegt wesentlich der Anklage zu griinde. Die Anklage erstreckt sich: 1. Ans Herabsetzung des Papsttums; 2. Beschimpfung des Marien- kriltns und 3. der „heiligen Messe". Insbesondere wird Backstein vorgeworfen, er habe den Papst mit dem Satan verglichen, das Altarsiakrament als „Hokuspokus" und die Marien- und Heiligen- verehrung als PolvtheismiiS hstrgesiellt. Die Angelegenheit be schäftigte zuerst am 23. Mai 190,5 das Divisronsgericht der 13. Di vision in Münster nnd infolge Berufung des Gerichtsherrn am 26. Juni 1905 das Oberkriegsgericht in Münster. In beiden Fällen wurde Bachstein freiaesvrochen. TaS Divisionsgericht hielt zwar eine „objektive" Beschimpfung sür vorliegend, verneinte »der die Absicht. Bei der Verhandlung vor dem Oberkriegsgericht am 26. Juni spielte die Frage der Nichtöfscntlichkeit eine entscheidende Rolle. Der Gerichtshof nahm an. daß zwar objektiv der Begriff der Leffentlickkert gegeben sei. daß aber oem Angeklagten das Be wußtsein der Oestenttichkeit seines VvrtrageS gefehlt habe. Auf erneute Berufung seitens des Gerichtshenn befaßte sich am 13. September das Reichsmilitärgericht mit der Angelegenheit. Dieses hob das Urteil des Oberkricgsgcrichts vvm 26. Jum nebst deir tatsächlichen Feststellungen auf und wies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Bernfungsrnstanz zurück mit der Motivierung, cs sei noch zu prüfen, weiche Be- 'timmungen die Statuten des Evangelischen Bundes in bezug auf Zutritt und Austritt von Mitgliedern, wie über die Art der Ver bindung überhaupt ausstellen; iveiter sei nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen des sogenannten äolus ovontaalis vorlägen. Schließlich habe das Oberkriegsgericht hinsichtlich des subjektiven Verhaltens des Angeklagten kerne tatsächliche Feststellungen ge nossen, vielmehr erklärt, da die OcffenMchkeit verneint wird, ist es überflüssig, aus das Vorhandensein der sonstigen Tatbestands- merkmale einzugehen. So gelangte am 11. November die Sache vor demselben Oberkriegsgericht in Münster zur erneuten Verhand lung und Bachstein wurde jetzt zum dritten Make freigesprochen. Diesmal begründete das Oderkriea-gericht den Freispruch damit, dar; eine Beschimpfung von Einrichtungen der katholischen Kirche überhaupt nicht vorliege, und daß anderseits dem Angeklagten die 'Absicht der Beschimpfung gefehlt habe. Zun, dritten Male legte hierauf der Gerichtsberr gegen den Freispruch Berufung ein nnd ;v hat sich das Rcichsmilltärgencht erneut mit der Sache zu be fassen. Ter Vertreter der Anklage, Reichsmiliräranwalt Reuschcl. führte aus: Ter Inhalt eines Vortrages kann an sich ganz löblich sein und doch könne einmal ein beschimpfender Ans druck in einem solchen Vortrage enthalten sein. Auch die Persön lichkeit ist nicht entscheidend. Trotz der vorzüglichsten persönlichen Eigenschaften kann ein Vortragender einmal einen ütnsdmck ge brauchen. der effektiv ein« Beschimpfung enthält. Auch Zitate auS der Bibel können nicht in jedem Falle absolut einwandfrei sein, da inan die derbe Sprache zurzeit LntherS berücksichtigen muß. Tie Schlußsolgenn^en des LberkriegsgerichtS beruhen ans einem Irrtum. Meines Erachtens ist daS Urteil unhaltbar. Es hcrnht auf einer Reihe von Rechtsirrtirmern, auf falschen Schluß folgerungen und auf einer Bermischmig von objektiven und nibjektiven Momenten. Ich beantrag« daher, dem Anträge auf Aufhebung des Urteils und Zurückweisung an die Vorinstnnz statt- zugebe». Es erhält daraus da§ Schlußwort Tivisioiispmrrrr Dachstein. Erführt ans: Was mir immer vorgehallen wird, ist veileumderische Beleidigung. Nim setzt aber Verleumdung eine niedrige Gesinnung voraus. Unter diesen Gesichtspunkten könnte allerdings schon ohne rohe Form eine Beschimpfung stattfinden. Die Ausführungen des Herrn Rrichsuiilitnrniuvaltes fallen also hier in s»ch selbst zusammen. Gegen eines nm einig einlegt» : Wenn wirklich einmal einem der heiligen Schrift nach der heutigen Syrachweffe weniger üblich zu sein scheinen, so »vrrsen doch stets dir Worte unseres Herrn Jesu Christi in unserer Armee für jeden Ankläger unerreichbar sein! «Mil erhobener Stimme): Wo würde jemals die gesamte katholische Christenheit zngestehen, daß der bloße Gebrauch ihrer Bekenntnisse aus dem Munde eines Mannes der auf dies« Be kenntnisse vereidigt ist. straffällig sein könnte! Ich bitte, mir zu Gute zu halten, wenn ich einmal in einem Punkte meines Vor trages etwas aus mir hernuSgegangeil bin. Ich wollte den hohen Senat bitten, bei der Abfassung seines Urteils einen Punkte, der wesentlich ist für die Entscheidung, nicht linberührt zu lassen. Der Senat verkündet die Vertagung des Urteils auf Sonnabend, oen 9. März, mittags 13 Uhr. ** Eine überraschende Wendung hat der Verlust deö Hundes der Prinzessin Viktoria Luis« genom men, der am 17. d. M. abhanden gekommen war. Es wurde angeiwniiircn, daß „Lobby" entlausen war, und dem Wieder- iFortsetzung siehe nächste Seite.) Wirst schmerzlose Operationen in Betäubung. — Dauernd halt, bar« Plomben. — Rur vorzügl. Zahnersatz. — Mäß. Preise uß ich hier Vermal,- Jurlsten die Worte S4 vdrlsUaostr. 34, in höchster Vollendung, naturgetreu, 821/ sestsitzeiid Nur Zähne mit echten PiatiEt,« werden verarbeite». Umarbeiten von Gebissen Reparaturen. Kunstvolle Plomben. Amerika«. Kronen-u. Briickenardeiten (Zahnersatz oynePlatte.) OM" Gefühl der Unsicherheit, w. die Platte» erzeuge», fällt fort."WO »mm VoIIatnniNu« Zahnziehen in Betäubung. Skhoneiidste Behandlung von mir verlonlich. Mastige Vreife. Klmlellei' .Kllümlr". HVUaeti nirvr 8«r. 2, 8eI»Ioiw»«r., N. L.«Ivtrr«r. vsnttat, Zahnersatz mit u. ohne Platte unter Garantie. Plombiere», Zahnziehen in Betäubung. Reparaturen sofort. Minderbemittelte finden Berücksichtigung r>8 Frau König Johann-Str. 4.2. 2»Imvr8Llr bei gewissenhafter AuSnibrung. 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Nedopil im Beisein der k. k. Lande-gericht-räte Radockt und Kaldb und des k. k. Ge- richt-adjunkten vr. Drößler al- Richter und de- k. k. Nu-- kultanten vr. Hecht al- Schriftführer über die Lnllage der Aktiengesellschaft varmal» «atdel » «aumaun tp Dresde,» als Prtvatanklägertn gegen Jakob Fischer, geboren 22. Februar 1852 zu Schaffa in Mähren, mosaisch, verheiratet, Rähmaschinenerzeuger in Znatm wegen Vergehen- nach K SS des Gesetzes vom 6. Jänner 1890 R.-G.-Bl. Nr. IS heute nach der infolge Verfügung vom 9. September 1905 E.-Z. Vr. vm 1079/4 in Anwesenheit de- vr. Isidor Kohn, Ad- 33 vokaten in Teschcn al- Substituten de- Vertreter- der Privat- anklägerin und Privatbeteiligten, Herrn vr. Marerll Hass» manu, Hof- und GerichtSadvokaten in Wien, de- auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Jakob Fischer de- Berteidiger- vr. Heller am 23. November 1905 öffentlich vorgenommenen Hauplverhandlung auf Grund de- vom Vertreter der Privat anklägerin und Privatbeteiligten gestellten Antrages auf Ver urteilung des Angeklagten im Sinne der Anklage, Publika- tion de- Urteiles in der „Neuen Freien Presse" und in den „Dresdner Nachrichten" und Zahlung von 1000 Kr. Geld buße an die Privatklägenn zu Recht erkannt: Jakob Fischer ist schuldig, er habe im Juni 1904 dem bei ihm erschienenen Agenten Hermann GlaSschrib «ine für Frau Olga Stagrl in Bielitz bestimmte Nähmaschine, die mit einer Marke „Seidel z Naumann, Dresden, Maschine Naumann S. b N." unbefugt bezeichnet war, bezüglich welcher der Firma Aktiengesellschaft vormals Seidel L Naumann da- ausschließ liche Gebrauchsrecht zusteht, wissentlich als echte „Seidel L Naumann" verkauft; er habe hierdurch da« Vergehen des Eingriffs in das Markenrrcht im Sinne des tz 23 de- Ges. vom 6./l. 1890 R.-G.-Bl. Nr. 19 begangen und wird hiefür gemäß 8 23 de- cit. Gesetzes unter Anwendung de« 8 260.d und 266 Str.-G. zu einer Geldstrafe von 100 Kr., in, Un- etnbringungSfalle zu 10 Tagen Arrest und gemäß tz 389 St.-P.-O. zum Ersätze der Kosten des Strafverfahrens ver urteilt. Gentäß tz 27 des cit. Gesetzes wird der Privat- aiiklägeriu die Befugnis zur Veröffentlichung diese- Urteile- ohne Gründe durch einmalige Einschaltung in der „Reuen Freien Presse" und in den „Dresdner Nachrichten" auf Kosten deS Angeklagten binnen 14 Tagen nach Zustellung de- rechts kräftigen Erkenntnisses zugesprochen; hingegen wird dieselbe init ihrem Entschädigungsansprüche gemäß 8 366 St.-P.-O. auf den Zivilrechtsweg vermiesen. Gemäß 8 27 cit. Ges. wird weiteres die Vernichtung der unbefugt angebrachte» Schutzmarke „Seidel L Naumann, Dresden, Maschine Naumann S. L N." von im Besitze des Verurteilten befindlichen Waren ausgesprochen. Loschen, am 23. November 1905. vr. Hecht, w. x. vr. Nedopil, «. x. Vorstehendes Erkenntnis ist rechtskräftig. K. K. Kreisgericht Teschen, Abteilung Vlll, am 5. Februar 1906. V. 8. Unterschrift unleserlich. in Nlünedvv i>, der Llaleil« Klvlblox, «nzrlniiUep»<rn»»« LS, UoLi»§ äsu 12. Mrs 1906 und folgende Lager -Lnp»ee»1IeI»«, Knckleenngen und IkoliwolueKt« des 15. bis 19. Jcihrh., kk'ai-lwltel»« und 8oIi«I»I»an»tdlLtt«e M «inrliiillmli. teil» istllzm Inlln. Kataloge gegen Einsendung von 50 Pf. »„««» »«Istln«, Kunsthändler und gerichtlich vereideter Sachverständiger, Liebigstrasie 21 - Wagmiillerstrasi« 18. MslimgHeim. vsutseds RcLktLUs vom Kots» Lß«, -.»»elewlt», Wundrrlkchstraße 8) Trambahnhaltestelle Mordgrundbrücke. Telephon Nr. 5586. Gesündester, ruhigster Aufenthalt für Eibolunasbedürftige und Alleinstehende. Familienleben. Staubfreie, geschützt« Lag«. Großer Garten und Park. Bolle Pension, bescheidene Preise. Aufnahme jederzeit. Näh. Auskunft d. Oberin Frau Oberstieutu. Gchaels dl»r Lrd>ol>i,r,»»«tro, Kot» »e«»La»sda»»r