Suche löschen...
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1906-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19060222011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1906022201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1906022201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1906
-
Monat
1906-02
- Tag 1906-02-22
-
Monat
1906-02
-
Jahr
1906
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«/) co auf die Tagesordnung gesetzt. und der sranzölftche Entwurf mutzte noch in der Nacht fertiggesiellt werden. Die von Revoil in der Sitzung gegebene ausführliche Begründung des Ent- wur'cS gipfelte im wesentliche» in der Darlegung des sraezö- fischen Anrechte« auf einen erhöhten Anteil am Kapital. Oifetz» nchtlich sind beide Entwürfe noch weit voneinander entfernt. Wenn man aber berücksichtigt, daß nur «ine einzige wirtlich grundlegende prinzipielle und praktische Verschiedenheit in den Vorschlägen über die Gestaltung der Aufsichtsbehörde liegt, so braucht man die Hoffnung nicht auszugeben, daß eine Einigung erzielt wird. Natürlich mutz die Aussicht so gestaltet u-erden. »atz sie. falls früher oder später ein größerer Prozentsatz der kapitalsauteile in die Hände der Franzosen oder ihrer politischen und finanziellen Klienten übergeht, ein« wirksame Garantie »egen eine etwaige Vergewaltigung der deutschen Interessen bietet. Algeciras. lPriv.-Tel.) Der deutsche Entwurf über die Traanisation der marokkanischen Staatsbank luutet wie folgt: „Artikel 1. Zur finanziellen Unterstützung des Maghzen wird in Marokko eine Bank erreichtet, die vom Sultan aut Grund der nachstehenden Bestimmungen, zunächst aus 50 Jahre, von dem Inkrafttreten dieser Koinerenzakte an konzeisionierr wird und den Namen „Staatsbank von Marokko" führt. Die Bank hat ihren Sitz in Tanger und kann, soweit erforderlich in. Sukkursale und Agenturen an allen anderen Plätzen des scherisischen Reiches errichten. Artikel 2., Das Kapital der Bank wird vorläufig auf . . . Mill. Pesetas fesigeletzt. Tie Einbringung dieses Kapitals erfolgt durch die Kviiferenzst,taten oder die von ihnen zu bezeichnen- den Banken dergestalt, datz jedem hierzu bereite» Staate das Recht zusleht. für sich oder eine Bank oder Bankgruppe seines Landes je einen Geschäftsanteil von gleicher Grötze zu über nehmen. Diejenigen Staaten, die von diesem Ncchte Gebrauch machen wollen, haben innerhalb vier Wochen von dem Inkraft treten dieser Konscrenzakle an der königl. spanischen Regierung eine entsprechende Mitteilung zu machen. Mit dem Ablaufe dieier Frist gilt die Bank nach -Matzgabe der eingegangenen Mitteilungen als gegründet. Artikel 8. Die Bank gilt in ledem der Komerenzitaaten als rechtsfähig, in Marokko finden aus ihre Rechtsverlwitnisse und ihre Rechtsbeziehungen zu an« deren die Vorschriften der für die gemischten Prozesse in Aegypten unter den Titeln 0<!a csivil lind Oocis <1s aommaraial eingesiihrten Gesetzbücher Anwendung derart, daß auch für Prozesse, in denen die Bank als Klägerin ausiritt, diese Vor- ckrisien an Stelle des nationalen Rechtes deS Beklagten maß- aebend sind. Artikel 4. In Marokko wird die Gerichtsbarkeit der die Bank, wenn sie als Beklagte anftrilt, und zwar auch n Immobtliarprozessen, durch einen Gerichtshof in Tanger anscenbt. der ans den Vorsitzenden der dortigen Kousular- -erichtc der an der Bank beteiligten Mächte unter Zuziehung e.nes marokkanischen Delegierten gebildet wird. Dieser Ge- ilchtshos entscheidet in erster und letzter Instanz. Im übrigen ist er. ermächtigt, seine Organisation mit Einschluß der Ver hältnisse der.Gressiers. Huiisiers und AvocatS, die Grundsätze über die Oeffcnllichkcit der Sitzungen, die Gerichtssprache und die Zlvcingsoollftreckung. sowie der Kosten des Verfahrens durch ein von ihm autznstellendeS Reglement zu ordnen. Aus das Verfahren selbst finden die Vorschriften des für die gemischten Prozesse in Aegypten eingesiihrlen Oach- ckv ,,ro<-VIur>-. aivil >r aoiiaiie-reial Anwendung. Tritt die Bank in Marokko als Klägerin auf. so bestimmt sich die Gerichtsbarkeit nach den dort sonst geltenden Grundsätzen. Artikel 5. Die Bank bildet eine Aktiengesellschaft. Ihr Kapital wird in .... ans den Inhaber lautende Aktien zu je 500 Pesetas zerlegt. Es kann durch die Schaffung und Ausgabe neuer Aktien vermehrt wer den. Die Ban? untersteht einem Kuratorium. Ihre Organe sind der Verioalttingsrat und das Kuratorium. Artikel 6. Das Kuratorium besteht aus den diplomatischen Vertreter!! der Konterenzmächte in Tanger unter Zuziehung eines marokka nischen Delegierten. Es ist ermächtigt, seine Geictwftsordniing selbst aufzustellen. Das Kuratorium ist berechtigt, von der Geschäftsführung der Bank jederzeit selbst oder durch Kom missare Kenntnis zu nehmen und die genaue Ausführung der für die Verfassung und den Geschäftsbereich der Bank maß- gebeudcv Be"iminungen zu übertvacheu. Es hat sich jedoch teder Einmischung in den Gang der Bankgeschäfte zu ent halten. soweit ihm nicht in den Artikeln 16 und 17 besondere Obliegenheiten übertrugen sind. Artikel 7. Der Verwaltungs rat setzt sich zusammen aus je zwei Delegierten der Staaten. Banken oder Bankaruppen. die die Bank durch llebernaknne eines Geschäftsanteils gegründet haben und sich im Besitze von mindestens einem Viertel ihres ursprünglichen Anteils am Aktienkavitale befinden. Deshalb können jedoch an Stelle der Banken eines Landes andere Banken desselben Landes mit Genehmigung von dessen Regierung treten. Der Verwalttmgsmt beaufsichtigt den Gang der Bankgeschäfte. Er ist berechtigt, das Direktorium mit Weisungen zu veftehen. soweit dies nicht dem Kiirgtoriimi Vorbehalten ist. Tie Geschäftsordnung und die ein zelnen Befugnisse des Verwaltilngsrates werden durch die Statuten der Bank geregelt. Artikel tt. Das Direktorium wird von dem Verwnltttiigsrate ernannt. Es führt die Geschäfte der Bank und vertritt die Bank gerichtlich >md autzergericbttich. Die Organisation und die einzelnen Befugnisse des Direktoriums werden durch die Statuten der Bank geregelt. Artikel 0. Die Statuten der Bank werden aus Grund der Bestimmungen dieser Kvnferenzakte von dem Verwaltungsrate entworfen, der zu diesem Zwecke iobald als möglich in Tanger Zusammentritt. Tie Statuten bedürfen der Genehmigung des Kuratoriums. Das Gleiche gilt für eine etwaige Abänderung der Statute». Artikel lO. Betreiben von Bankgeschäften isder Art, etwa wie Artikel 8 der KonzessionSnrknnde für die Ottomanbank. Artikel l l. Notenpnviieg habe» wie Artikel 9 bis 12 der erwähnten Konzessionsurkunde, wobei indes den Sukknrsalen ein Ewiisionsrecltt nicht eniznräumen und der Artikel 10 den Verhältnissen entsvrechend zu ändern wäre. Artikel 12, Kassen stelle für bestimmte Staatseinnahmen und 'Ausgaben auf Grund -ftnes zwischen dem Maabzen und der Bank zu vereinbarenden Reglements szu vergleichen Artikel 18 und 11 der Konzessions urkunde). Von den Staatseinnahmen dürsten der, Bank jedenfalls die Zolleinkünste vielleicht nach Abzug der für die 'ranzösische Anleihe erforderliche,, Beträge, sowie dir durch die Komercnz zu schaffenden Neueinnahmcn zu überweisen sein. Dabei konnte den Organen der Bank eine wirksame Kontrolle über die richtige Erbebuna der Zölle cinaeränm» wer de». Bon den Ttaatsausgaben wird die Bank gcmätz Artikel 17 jedenfalls diejenigen für die Polizeiorganisation und für gewisse dringliche öffentliche Arbeiten zu bewirken haben. Erwünscht wäre es. wenn ibr auch der Schuidendienst insbesondere für die französische Anleihe und den deutschen Vorschuh übertragen wer den könnte, Für ihre Tätigkeit als Kasienstelle ist der Bank eine Emission zu gewähren szu verai. Art. 11. Abi. 5 der Koni -Urk.). Artikel 13. Fincinzaoentur des Staates, insbesondere Vorzugs recht bei Anleihen, etwa wie Artikel 15, Absatz 1. der Kon zessionsurkunde. Artikel 11. Eröffnung eines bestimmten Kre dits für den Maghzen, zu vergleichen Artikel 16 der Konzessions urkunde. Artikel 15. Steuerfreiheit, etwa wie Artikel 18, Ab satz I. der Konzessionsurkunde. Artikel 16. Die Bank wird nach Weisung des Kuratoriums die Sanierung der marokka nischen Münzverhältnissc in die Hand nehmen, indem sie das minderwertige marokkanische Geld einzieht, eine neue marokka nische Münze in Anlehnung an ein europäisches Miinzsystem schafft und die Präcmng dieser Münzen vermittelt. Der bei der Münzprägung sich ergebende Gewinn fällt dem Magbzen zu. Artikel 17. Tie Bank wird nach Weisung des Kurato riums die zur Durchführung der Polizeiorganisation und zur Herstellung dringender össenilicher Arbeiten erforderlichen Mit tel aus dem Guthaben des Maghzen zurückbebalten und un- abhöngia von dessen Verfügung verwenden. Das Budget für die Polizeiorganisation wird vom Kuratorium festgesetzt. Die Entscheiduna über Herstellung der öffentlichen Arbeiten ersolot durch den Maghzen, der dabei insbesondere auf die Verbesse rung der Hinen und ihrer Anlagen Bedacht nehmen wird. Das Kuratorium ist befugt, dem Maghzen sachdienliche Vorschläge zu machen." Algeciras. lieber den von den französischen Delegierten vorgelegten Plan für die Organisation der marokkanischen Staatsbank wird deS wetteren berichtet: Das Recht der Bank für die Notenausgabe soll auf dos Dreifache ihres Metall- bestanveS beschränkt sein. Die marokkanische Regierung hat bet der Bank einen hohen Beamten zu ernennen, der in Tanger Baak zu dem kaiserlichen aus 15 Millionen Franc« wie folgt verteilt werden soll den ' von v»n . Holland. , nen. Di« Subskription a an itz 'Das Gejellschattsküpital wird 15 Millionen Francs festgesetzt, die in 13 Telle zerleat und folgt verteilt werden sollen: Die Zeichnung von 11 Teilen den Finanzgrupven Vorbehalten lein, die gebildet werden schlank. England. Oesterreich-Ungarn. Belgien. Spanten. die vier weiteren Anteile den v„» vrr ^-ir«ri.u,vrt>ui»i»,»i>u or» ?Il»i0Nlllr gewählt UÜd fvü 0U« IS Mitgliedern bestehen, di« nach folgender Maßgabe bestimmt werde»: Aus einen vollständigen Teil wird rin Perwaltungs- Mitglied gewählt, daß der Nationalität der ZeichnungSgruppe angehört. In dem Halle, daß ein oder mehrere Teile auf ver schiedene Zeichitiiiigsaruppeii verteilt sind, wie es oben vorgesehen ist, würde die Wahl deS oder der Äerwaltungsratsmitglleder entsprechend diesen Teilen durch die Generalversammlung der Aktionäre unmittelbar ohne Unterschied der Nationalität zu er- folgen habe». Die Statuten sollen für die Aktionäre die Ver pflichtung sesiseken. von der Errichtung der Gesellschaft ab auf 10 Jahre die Vertretung nach der Nationalität so zu belassen, wie sie weben definiert worden ist. Nach Verlaus dieser Hilft soll die Aktionärversammliing berechtigt sein, alle Verwaltungs- ratsmftgliedcr ohne Unterschied der Nationalität zu wählen. Alle Stellen bei der Bank sollen- für die Angehörigen jeder Nationalität ziichjngig sein. Die Bank soll der Wirkung der französischen Gcietzgebung unterstellt sein unter den Verhält- nisseu in bezug auf die Rechtsprechung imd die Befugnisse, wie sie für Marokko in den Kapitulationen festgesetzt sind. Algeciras. Die zur Vorbereitung der wetteren Be ratung vorgeno.nmene G eg e » ü b e r st e I l u n g des beut- schcn und des französischen Bankentw urses zeigt folgende prinzipielle Unterschiede: 1. In der Zu- samineiisetzung des Kapitals, von dem nach dem französischen Entwurf vier Anteile dem französischen Konsortium der Anleihe von 1904 zusassen sollen und 11 anderen Mächten. Nach dem deutschen Entwurf soll jeder der Signatarmächte ein Anteil zu- fallen, dagegen sollen nach dem französischen Entwurf die Rechte des Konsortiums aus die Staatsbank übergeben, worauf Deutsch land keinen Wert legt. 2. Nach dem französischen Entwurf soll die Aufsicht von einem durch die marokkanische Regierung an- gestellten Kommissar ausgeübt werden, wogegen der deutsche Entwurf in der llebertragung der Aussicht aus das diplomatische Korps in Tanger eine stärkere Garantie iür die Unabhängigkeit der Kontrolle erblickt. 8. Der französische Bankeittwurf will die Bank unter die französische Konsulargerichlsbarkeit stellen, während der deutsche Entwurf eine gemischte Gerichtsbarkeit nach ägvptischem Muster vorneht. 4. Die hochwichtige Heft- setzung des Statuts soll nach dem französischen Entwurf durch einen Verwaltungsrat gemeinsam mit der Versammlung der Aktionäre erfolgen, nach dem deutschen durch einen Ber- nwltungsrat und die Aufsichtsbehörde. London. „Daily Telegraph" erklärt, daß sie an einen Abbruch der Verhandlungen in Algeciras kaum glauben könne. Die Staatsmänner in Paris seien besonnene Köpfe, sie würden nicht zu der Konferenz geschritten sein, ohne sich vorher zu wesentlichen Konzessionen an Deutschland zu entschließen. Obgleich Deutschlands Hartnäckigkeit zu bedau- ern sei, müsse man zügelten, daß es vollkommen m seinem Rechte sei. und daß es seine Absichten von dem Zeitpunkte des Besuches des Kaisers in Tanger a» nicht verhehlt habe. Falls die Konferenz scheitere, sei Frankreich der einzige verlierende Teil dabei. Der mntus aua der Madrider Konvention werde dann wiederbergestellt und Frankreich an der Ausführung seiner ehrgeizigen Pläne in Marokko verhindert werden. Unter diesen Umständen werde es eine Verständigung mit Deutschland, durch die es wenigstens teilweise die Befriedigung seiner .Hoff nungen erlangen könne, nicht zurückweisen. Eine solche Ver ständigung sei offenbar möglich. Zur Lage in Rußland. Petersburg. In der gestrigen Sitzung des Ministerrctts winde festgkstellt. man könne niit vollem Recht auf die rechtzeitige Durchführung der Reichsdumgwahlen rechnen, ebenso auch auf de» Zusammentritt der NeichSduma in der zweiten Hälfte des April alten Stils: höchstens das Zusammenfällen der Wahle» mit dem Oftcifest und Unwegsamkeiten in manchen Gegenden im Frühjahre könnten die Durchführung etwas verzögern, daher würde es vielleicht eriordcilich sei», von der vorgeichriebenen Wahl der Abgeordneten an einem Tage Abstand zu nehmen. DcrMiiiister- rctt erkennt es als notwendig an, von nun an den verstärkten außerordentlichen Schutz und Kriegszustand unter der Kontrolle der höchsten Rcgicrnngsorgaile zu verhängen. Bei der Umnög- lichkci! einer sofortigen Aufhebung der angeordneten Ausnahme- »mßnahmen bezeichnet cs der Minifterrat als wünschenswert, vor allein die Zahl der im Kriegszustände befindlichen Gegenden zu beschränken und sie den zeitweilige» Generaigouverneuren zu unterstellen. Petersburg. sPriv.-Tel.) Nikolaus Petrow macht in der Zeitung „Rufs" sensationelle Enthüllungen über den entflohenen Priester Gapon, der am 21. Januar v. I. die Petersburger Arbeiter nach dem Winterpalais geführt hatte. Danach hätte Gapon kurz danach 30 000 Rubel durch Exzellenz Timirjajew. den jetzigen Handelsminister, vom Gra- fen Witte angewiesen erhalten, und zwar habe Witte diejx , . Rubel einfach . . , . .. Zuin Schluß schreibt Petrow: „Ich entschloß mich, die problematische Persönlichkeit Gopons endlich sowohl allen Ar beitern, wie dem russischen Volke zu enthüllen, ebenso das Fak tum, wofür die Regierung ihre Gelder hinauswirst." Riga. Vier zum Tode verurteilte Revolutionäre hatten ein Gnadengesuch an den 'Kaiser gerichtet. Dieses wurde abschlägig beschieden. Der Gencralgoiiverneur hat das Urteil bestätigt, aber dahin abgeändert, daß die Todesstrafe durch Er- schießen, anstatt durch Erhängen vollstreckt werden soll. Das ist heule geschehen. Berlin. lPriv.-Tel.) Die „Braunschw. Landesztg." schreibt: „Alle diejenigen, die auf eine Annäherung des Kaisers und des Herzogs von Cumberland in Kopenhagen rechneten, haben außer acht gelassen, daß dazu gar keine Aussichten vor handen waren, weil der Herzog von Cumberland erst tm Sep tember v. I. gegenüber einer Welfcnabordnnng aus Braun- schwcig, die eine ganze Woche seine Gastfreundschaft genossen, aller Bemühungen derselben ungeachtet, die bestimmteste Wei gerung erklärt hatte, irgend einen Schritt in der braun schweigischen Thronsrage zu tun, der eine Annähe rung zwischen ihm und dem Kaiser hätte herbeiführen können. Das müsse mit aller mir möglichen Schärf« jetzt gegenüber den vielfachen interessierten Verschleierungs-Versuchen festge stellt werden, die darauf abzielen, die Meinung in weiteren Kreisen hervorzurufen, als sei Aussicht aus eine gelegentlich« versöhnliche Beseitigung der zwischen Preußen und dem Her zoge bestehenden Entfremdung vorhanden. Gerade das Gegen- teil sei tvahr." Die Braunschw. Landesztg." erklärt sich sogar bereit, die Namcn der Personen zu nennen, die sich zu ihrer Bestürzung davon überzeugen mußten, daß der Herzog unertt- wegt aus seinem alten ablehnenden Standpunkte verharrt. Berlin. <Priv.-Trl.) Die „Nordd.Allgem König Oskar von S ' deutschen ReichShanptstadt . .. , , als jederzeit willkommenen Gast begrüßt. Ter Kaiser und daS ganze kalscilichc und königliche HauS sehen diesem Besuche des Herrschers eines bestenndeten Landes, der durch Verwandtschaft« liche und freundschaftliche Bande mit unserem tzerrschrrbaiise eng verbunden ist, mit herzlichen Gefühlen entgegen Möge König LSkar, der sich sodann von Berlin zu längerem ErholnngSnnfrnt jeinen Sitz haben soll und beauftragt wird mit der Ueberwachung der Ausübung de« Notenausgaberecht« und der Beziehung der Tel.) Die „Nordd. Allgem. Zta." schreibt: Schweden trifft am Donnerstag m der idt ein, die de» ehrwürdige» Monarchen halt nach dem Süden begibt, dort volle Kräftigung finden und neugeitärkt in dir Heimat zurückkehren. um dir Zügel der Regie rung auch fernerhin zum Segen der schwedischen Nation zu führen. Berlin. lPriv.-Tel.) Seiten- der chris Parte» stich d Prinzessi» Heinrich den Hosfestlichketten nach Benin ad- ik' Damitz einen ibm Vorwürfe Die Fra^ iit s Der < tnit um da« 3 oha «r» e «- schieden. Die jadrorte« entschieden. rtadt Eisenach da« Johanne«. ReichSta^abgrordneter Kiel. Vri«, und heute zur Teilnahme a» gereist. Danzig. lPriv.^el. llurt Damitz. Sohn eines schoß seiner Mutter, al« Kuaeln in Kops und L Bei seiner BeLbastun« gestand schlagungen im Amte ein. Eisenach. (Prtv.-Tel.) ^ tal ist zu grinsten de« jungen weimartsche Realer,ing überläßt der tal für MO OOO Mk. Straßbur a. iPriv.-Trl.j Während einer Hebung der Saarburger Garnison stürzte Generalmajor Friedberg vom Pferde und erlitt einen Beckenbruch. Fiume. (Prlv.-Tel.) Der Streik der hiesigen Fabrik arbeiter dauert fort. DaS Finanzministerium hat telegraphisch auf dir Forderung der 0000 Arbeiterinnen der königlichen Tavak- fabrik die Schließung der Fabrik aus unbestimmte Zeit ungeordnet. Zwei Kompagnie» Jnsantette und em starkes Polizeiaufgebot be machen die Fabrik. Pest. Da« Amtsblatt veröffentlicht eine Berordmmg der ungarische» Regierung, in der es heißt: Sr. kaiserliche und königliche Majestät habe» den mit dem Deutschen 25. Januar 1905 abgeschlossene» neuen Handelsvertrag tErgäiiznnasvertrag), sowie die dazu gehörige Erklärung und die am selbigen Tage abgeschlossene Veterinär-Konvention ratifiziert. Andererseits aber habe die Königl. ungarische Regierung di« nahe Gefahr der schweren wittschaslltchen Krise erwogen, die in dem Fall über das Land herelnbrcchen würde, daß unsere Außen handelsbeziehungen zum Deutsche» Reiche vom l. Män ab un geregelt blieben, und läßt sie im Hinblick ans den Stillstand der Tätigkeit der Gesetzgebung den mtt dem Deutschen Reiche abge schlossenen neuen Vertrag dir hierzu gehörige Erklärung und die erwähnte Beterinür-Koiivention aus Grund einer allerhöchsten Entschließung und in Erwartung der nachträglichen Zustimmung der Gesetzgebung in, Wege dieser Notenverordmmg am 1. März ' iermit ins Leven treten. Diese Notenverordnung verliert ihre Liilsamkeit durch dir Bvrkehiungrn der Legislative. Hieraus folgt der Beitrag selbst. R o m. Im heutigen Konsistoriuin hielt der Papst «ine Ansprache, in der er nach kurzer Zusammenfassung der in der Enzyklika vom II. ds. enthaltenen Schlußfolgerungen und Aktive wieder vor den Kollegien der Kardinäle das Tremmnasgesetz in Frankreich oerurteilt. Es beleidige den Gottesgedanren, sei entgegen der göttlichen Verfassung der Kirche, verletze die Frei heit und das Recht der Kirche und verstoße gegen die Gefühle des heiligen Stuhles, des Episkopats, der Geistlichkeit und der französischen Katholiken und verletze auch infolge Bruches des Konkordats das Völkerrecht. Die Ansprache schließt mit der Aus- forderung an die katholischen Franzose», die Religion zu per. leidigen in der Hoffnung aus bessere Zetten für ihr Vaterland. Coscnza. Heute früh gegen 51H Uhr wurde hier ein tarkes Erdbeben verspürt, infolgedessen herrscht unter der Bevölkerung grobe Erregung. Paris. Dem „Newyork Herold" zufolge hätte der König von England dem Kaiser bei Gelegenheit seines Geburtstages einen herzlichen Brief geschrieben, in dem er ein eventuelles Zusammentreffen im Lause des Jahres in Aussicht stellt. Paris. In der Vormittags-Sitzung beriet die Kam mer, die Vorlage betreffend die Altersversicherung der Ar beiter. Jules Roger wies nach, daß der Gesetzentwurf aus hypothetischen Berechnungen beruhe, und beschwor das Haus, keine unnützen Kundgebungen zu machen, die bedauerliche Folgen für das Nationalvermögen haben würden. Paris. Tie gesetzlichen Inventar-Ausnahmen sollten heute in 27 Pariser Kirchen vorgenommen werden. Ziemlich viele Gläubige, von denen mehrere die Nacht in den Kirchen zugebracht hatten, waren anwesend. Die Pfarrer ver- lasen Protesterklärungen gegen die Inventarisierung, die dann auch nur in einigen Kirchen ausgesührt werden konnte, wäh rend in anderen die Jinanzagenten sich, ohne daß es zu ernsten Zwischenfällen gekommen märe, vor dem Widerstande der Gläubigen zurückzogen. Bis jetzt wird nur von einer mibe- deutenden Rauferei in der Kirche St. Louis en Lille gemeldet. Paris. (Priv.-Tel.) Heute früh 8 Uhr erschien ei» Regie- rnngskoimnijsar auf dem dichtbesctztcn Platze vor der Kirche Notrr Dame de Victoire und wurde dort mit ironischen Zurufe» emp fangen. Das Kirchentor blieb geschlossen. Ans dem Innern drangen die den Führern der P ro test b ewe auna geltenden Jubelrnfe der Personen, welche die Nacht in dem GotteShause verbracht hatten. Der Kommissar wird seinen Besuch später wiederholen, ohne sein Erscheinen vorher anznkündigen. In der Chaillot-Kirche, nächst dem Triumphbogen, führte der greise Aka demiker und Deputierte Gras Mun die zur Kundgebung vereinigte Menge. Der Graf hatte m der Kirche übernachtet. Auch hier verließ der Kommissar unverrichteter Sache den Kampfplatz. London. lPriv.-Tel.) Dem „Morning Leader" wird aus Lissabon ein schweres Schiffsunglück in der Näbe von Oporto gemeldet. Ein portugiesischer Austendampfer stieß nnf Fellen an der atlantiichen Küste und ging innerhalb einiger Mi nuten unter. 25 Passagiere ertranken. Viele Leichen wurden be reits a»S Land geschwemmt. Die Paffagiere, weiche ums Leben kamen, gehörten hervorragenden portugiesischen Familien an. London. „Evening News' berichten über ernste Mei- ' .... chinesischen nungSverschtedenhe^Ien im Kabinett bezüglich der Arbeiter in Transvaal. Campbell T in die Heimat senden. ! ernste als mög- Morleiah wollen die Chinesen ungesäumt während Earl of Elain und Fowlcr fürchten, daß das eine ernste Wirkung in Südafrika hervonusen würde. ES werde lich betrachtet, datz der Earl of Elgin demissioniere. Ko n st a n t i n o p el. Die Obersten Muzarr und Jehu sind nach Alexandrien abgereist, tvahrschcinlrch wegen d, Grenzregulierung auf der Halbinsel Sinai durch eit emischte Kommission, die England energisch verlangt. neue ge Irade sanktioniert das daß alle von den diplomaliich iicrt werdet lgianr „ . . Stempelgele tz. Man hofft, cn Kommmissionen verlangten Ab änderungen akzeptiert werden. Teheran. Prinz Said es Saltaneh. ein Bruder "Hahs. ist zum Kriegsminister ernannt worden. — 'Die Zweck erfüllt, ausgebreitet. des r von rraunruren, rereriurcyen uno rsruno- legraphisch die Entfernung des Prinzen .Rays. , , über Seistan verhängte Quarantäne bat ihren Tie P e ste p i d e in i e hat sich nicht weiter Die Zahl der Krankheitsfälle ist im Abnehmer!. Teheran. In Rcscht ist die Meldung einaeaanaeu. daß Prrnz Asud eL Sultan wieder zum Gouverneur von Gilan ernannt worden sei. Diese Meldung hat hier tiefen Un- willen hervorgerusen. Der Prinz war scbon zwei Jahre lang dort Gouverneur und hatte sich durch seine Härte mißliebig gemacht. Eine Anzahl von Kaufleuten^ Geistlichen und Grund- bcsitzern verlangte tele von diesem Posten. Teheran. Die AgitationaegendieBelgierunddasjetzt herrschende persische Zollsystem verschärft sich. Der Gouverneur von Enseli hat vorgeschlaaen, da« frühere System wieder in Kraft treten zu lassen und handelt somit gegen die Interessen Rußlands. «Nack,»- einaetzend« Drvetchen detiaden «Ich Gelte «.) Ge««N,r, ». <«<»lu»Z «r«»« »>>.«>. La»«,», >«,«». »,nk 1U 7». k>»at«ix>hn I«z La Lombard»» »«.so. LauraMt« —. Unzar. »,ld —, . riirknlol« . «»hauviü Part», c» Uhr N»»u «.»». «,»»«, lOd.I». «»«»>«, d»,?h N'U, Poriuat-i-n M.S7. «Irkrn cuntgc »»>«>»,> ««0 «irlentot« vt>°< mimdonl »II. . Stauidahn —. Lomdard«» IN.—. Fest. , . doril. vrodii»»»»m,r«. gedrua, <4,—. »»r Nar-Iumist » II snu«- o«r Hidruar r».ro orr r«pi»>nder<OÜo1«r »,», ,,, gtbru» »7.71, ,« ««»emder.vkrodrr «.«>, srst AmPr,»u«»m. «nicht. wn»n »« «Ir, —»» »M «»,««>> «n mir, Mal nidnnar«.. «ulilndtich" »»in» -Im »M,. «,l. >Ut»g »nttrUantlch« Mai» kft. I GH. ntA«i,«». D°n«u« «all t. «mntknqch» Mth, trl,». mMch» »ist, t«ft. »00» !1, »»öniindtN. Hafte stttia.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)