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12 „Dresdner Nachrichten" 12 Donnerstag. 8 Ordinär I»«« «Sl Nr. 27 admiral- „Frauenio! Mannschaften lösten. Es würden v. Koster. s«t graen die Wannschafl' auf dem Kreuzer b eine Untersuchung emgeleitet worden. Trunkene lten hatten sich Ausschreitungen zu schulden kommen arte Gegenstände über och geworfen. Es waren AuS'chreitnnycn schon aut anderen Schiffen vorgekom men. aus diesem Anlas; wcir der Hefcht gegeben, jede Aus schreitung sofort auf» scl>n>ersre zu ahnden. Die Maßregelungen ollten als Abschreckung dienen. Aus Anlaß der Anwesenheit ^eS Kaisers sei es selbstverständlich gewesen, dem obersten Kckiegstieern den Fall vorzutragen, znnial der Kaiser, wenn ihm nicht Vortrag gehalten worden wäre, zweifellos gefragt hätte, :»» das Schiss sei Wenn der Kaiser nicht anwesend g«vesen wäre, so roären dieselben Maßregelungen eingetveten. Zu- ttändig wäre in diesem Falle der Flottenchef. Großadmiral von KWer gcivescn. Eine Gchorsamsverweigeruiig bade die Unter suchung nicht ergeben. Auf der „Gazelle" seien im Jahre 190s arge Ausschreitungen vorgekommen. ES »vurden Geschüßteile über Bord geworfen. Leinwand durchschnitten ufw. Außer dem wurde ein Zettel gesunden, auf dem es hieß: ..Leo. nimm Dich in acht. damitesDir nicht er- geht wie Krosigk!" Leo war der Vorname deS Kapitän-, Krosigk der bekannte Dragoner-Rittmeister, der im Januar des Jahres 1901 in der Reitbahn in Gnmbinnrn erschossen wurde. Der Schreiber des Zettels war nicht zu ermitteln. Außer dem wurde von der Mannschaft ei» Lied gesungen, in dem eine arge Beleidigung gegen de» Kapitän enthalten war. Es hat anc damals eine harte Bestrafung der Mannschaft stattgefunden. Da., ein Lappen gehißt oder der Gehorsam verweigert morden wäre, sei ihm (Zeuge) nicht erinnerlich. Kapitän z. S. Caesar vom Kreuzer „Franeiilob": Am Morgen des 5. Juli sei gemeldet wor den. daß Geschntzteile über Bord geworfen und eine Anzahl Dinge wie die Verschlußknrbel usw. beschädigt worden seien. Es seien auch einige verschlossene Gegenstände undesugt geöffnet worden. Eine sofort angeilellte Untersuchung habe zu keinem Ergebnis geführt. Eine Gehorsamsverweigerung sei nicht vorgekommen. Auch ein Lappen sei nicht gehißt worden. Am Abend vorder sei der Mannschaft erlaubt worden, auf dem Schisse Bier zu trinken: es sei wohl möglich, daß einzelne Leute etwas mehr getrunken haben, als sie vertrage» konnte». Er gebe auch die Möglichkeit zu, daß wegen der Urlanbsve»veigeruiig in Borkum eine Miß- nimmnng unter der Mannschaft geherrscht habe. Er habe selbst leine Bestrafung vvrgenvmmen, sondern das Borkoinmnis seiner Vorgesetzten Bebörde gemeldet. Bors.: Herr Kapitän, ist es rich tig, daß ans den Mann 2 Liter Bier gekommen seien? Zeuge: Das ist möglich. Bors.: Haben Sie einmal gehört, daß Mann schaften eines Schiffes einen schmutzigen Lappen gehißt haben? Zeuge: Bor etwa 10 Jahren soll dies einmal vorgekommen sein, auf welchem Schisie dies war. ist mir nicht bekannt geworden. Bon.: Ist am 5. Juli Se. Majestät schon in Kiel gewesen? Zeuge: Majestät kam am Abend des 5. Juli. Erster S t a a t s a n w a l t Prahl! In den zur Anklage stehenden Artikeln heißt es: Die Disziplin in der dentscken Manne ist nicht besser als in der russischen und der Marine indercr Nationen. Der ausdrückliche Hinweis ans die Vorgänge in der russischen Manne, speziell auf „Pvkcmkin", besagt, daß auch in der deutsche» Armee der Geist der Meuterei, der Aufsässigkeit, des llngeboNains usw. berrscht. Es ist das selbstverständlich die schwerste Beleidigung, die man einer M'aniiscliast und deren Füh- rein machen kann, denn Gehorsamsverweigerung ist das schwerste inilitärsiche Verbrechen. Die Beweisaufnahme bat in keiner Weise ergeben, daß eine Gehorsamsverweigerung vorgekonniie» ist. Es ist lediglich erwiesen worden, daß einige Geschntzieile über Bord gcworfen und eine Anzahl andere Dinge beschädigt winden. Wer das- getan hat, konnle nicht ermittelt weiden. Jedenfalls ist anzniichinen, daß dies höchstens von einer kleinen Gruppe der Besatzung geschehen ist und das Gros keinerlei Kenntnis davon hatte. ES ist auch eine arge Unwahrheit, daß ein schmutziger Lappen oder Mehlsack gehißt worden ist. Die Angeklagten haben durch die Artikel nicht bloß die Mannschaft n»d deren Horgesetzte, toiidern das Gefühl jedes dentschen Patrioten ans das empfind lichste beleidigt. Wir Deutschen sind, soweit wir Patrioten sind, sio!; ans die Disziplin unseres Landheeres und unserer Marine. Unsere Marine trägt auch in FnedenSzciten die deutsche Flagge ins Ausland. Was soll letzteres dazu sagen, wenn in dieser Weise die Disziplin der dentschen Marine angezweifelt und mit den Vorgängen ans „Poteinkin" in Vergleich gebracht wird. Die Gefabr ist um so größer, wenn man erwägt, dgß Gebvrsamsver- weigeumg. Anfhisscir des schmntzige» Lappens vorgekommen sein sollte, als gerade der oberste Kriegsherr in Kiel weilte. Ja, es wird gerade;» in den inkriniinierten Artikeln gesagt: So etwas ist schon niehlfach vorgekonnnen. Tie Gefahr ist um so schlimmer, da die inkrüninierten Artikel ans der Stadt des deutsche» Kriegs- haiens gekommen sind, in der doch die Redakteure die Verhältnisse der deutschen Marine kennen sollten. Es ist daher eine schwere Freiheitsstrafe geboten. Mit Rücksicht hieuinf und aus die Vor strafen beider Angeklagten beantrage ich je 0 Monate Gefängnis Nach etwa eurhalbslündiger Beratung des Gerichtshofes verkündet der Vorsitzende, LandgerichiSdirektor Delbrück, fol gendes Urteil: Im Ramen des Königs hak der Gerichtshof für Reckt erkannt, daß die Angeklagten der Beleidigung des Kapitäns Caesar und der Besatzung des Kreuzers „Franenlob" schuldigend deshalb mir je 3 Monaten Gefängnis zu bestrafen seien.^ Den Beleidigten wird außerdem das Recht zugestanden, den Tenor des Urteils nach erlangter Rechrskran aus Kosten der Angeilagtcn in der Norddeutschen Allg. Ztg.". der „Kieler Ztg.", der „Kieler N. R.", der „Rord-Sstfec-Ztg." und der „Schlesw.-Holst. Vol'ksztg." zu veröffentlichen. Der Gerichts- Hof hak 'erner auf Unbrauchbarmachung der inkrimiiuerten U»u»tr»U« . Vlv srstsvckovvll VorrLt« 1 1^ 1^ — O »n«or» Waren i ^ > > ! ^ r Mticiillir Amu I. 15.50, 22.50. I 33,50. IkPüIi«r: V», N»»i,«»n«»rtiinvi»t ent»t»n»rnt «luv»» I»«rv«»r» «kreaelv» rtui et, svinvn <Ze»o>»ii»r»oIt Nlv Ni>»r«i»üo «oll« In «vr zia«v „Naldlkvi tl«v «rivt«vr » etnnimw«. so-v»«. «ltu Doll «Iv»e« 8«rt1m»vnt« vir« N»nnv> »,1a« aut vvni«e Da«e l« «vn 8rl»aurvu8tor» »N8«e«tvllt. ! volilier8tL8. kreitaL und 8olmadellä MuntW meines I» Vst« litt'- ^NKVstl'IiilukK. Voikivlljv N06k ln »Non 41rtvUuii8vn IHvIstxstiiliolt 211 uiitzvlnviu ----------- vorlsilirsklsv LmkLukea! -------- enmser Ltrsrse 1 und l b, vLcdst dem kirlmiscliell klatte. Apotheker Peter» aromatischer Giev-Lebertvan mit' »Sdr- sslroii bereitet ans frischen Eiern und bestem Pleyerschen Medijinaltran. 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Tie sichwersts Beleidignna hat der Gerichtshof >n dem Vergleich der deur>chen Marine mit den Vorgänqen aus dem ru'stschen Kreuzer „Poteinkin", aus dem die Räannichaft meurertc und die Lstnuere crinorveie, erblickt. Ter Gerichtshof sttminl dom Herrn Ersten Staatsanwalt bei, daß der Vor spur s d e r Gehorsamsverweigerung der schwerste ist, den man einem Soldaten machen kann. Tie Be weisaufnahme hat nicht ergeben, daß eine Gehorsamsverwei gerung stattgefunden hat, das ganze Vorkommnis des lieber- borower'ens »nd BBchädiguna von Geschützteilen ist wahrschein lich auf Angetrunkenheit einiger Leute znrnckzufnhren. Eine j Erbst:, ung gegen den Kapitän ist nicht vorhanden gewesen. Es ist glich nicht der Schatten eines Beweises vorhanden, daß die Besitzung wegen, .zu großer Strenge des Kapitäns auslässig ge worden '.st. Ebensowenig ist erwiesen worden, daß ein schmutziger Lappe» gehißt worden ist. Es ist richtig, diese Behauptung ist von einer auswärtigen Zeitung anfgestcllt worden. Tie Ange klagten haben aber das nicht als unwahr bezeichnet, sondern ae'chrieben: Tas ist schon mehrfach und wahrscheinlich auch in diesim Falle ge'chehe», um die Aufmerksamkeit des obersten Krieg-Herrn auf das Schiff zu lenken. Ter Gerichtshof hegt keinen Zwei'el, daß die Angeklagten sich des beleidigenden Cha- rakters der Artikel bewußt waren. Rach Lage unserer Gesetz gebung steht der Preise nicht das Recht zu, im an- aeb !' ch öffentlichen Interesse die Ehre eines Menschen anzutasten. Wäre es anders, dann w ürd » n wir zu unhaltbaren ?, uständen kom men. Bei der Strafzumessung hat der Gerichtshof straf mildernd erwogen, daß es sich in erster Reihe um eine Preß» Polemik gehandelt l>at. Es wird auch die MeP' daß die Avgeliagten in Erregung . f , .... schärfend ka n in Betracht die Schwere der Beleidigungen und die große GeM r. die dadurch für das Anlehen und die Ehre der deutschen Marine entstanden ist. Leute, wie die Ange klagten, hatten das nicht außer acht lassen dürfen. Es kam ferner strafschärfend in Betracht, daß die Angeklagten, nachdem der Vorgang bereits offiziös richtig gestellt war. mit voller ZähicilMt an, ihren Behauptungen sesthielten. Mögen dabei politische Pgrtei-Fiilercsscn mitgervirkt haben, so ist doch im wesentlichen die Gelchärisretlame der Beweggrund gewesen. Die Angeklagten wollten nicht zngeben, Laß, sie unrecht hatten. Der Gerichtshof lmt dabei vollständig außer acht gelassen, daß die Nuaeklaglcu Sozialdemokraten und Gegner der Mottenpo-:l-:k sind. Ter Kampf der Parteien bat im Gerichts saal kckne Stätte. Die politische Parteistellung eines Angeklagten ist für das richterliche Urteil in keiner Weise von Einfluß. Es lFortsetzung fiche nächste Seitc.t Bad, Garte», Tennis ustv. Mäßiger Pensionspreis. Vorzügliche Referenzen. Prospekte dnich die Vorsteherin. s OkunllZlüctcs- Ln- uni! Verksule. llolvl I. 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L.!». 82« Ezd-d Bl. Oekononrie- Inspektor, 50er, gesund u. siisch, mit einigem Veuiiögeii. in kurzer Z»it lebe»-l. Pension, sucht dauerndes Heim, ev. Heirat mit Dame in ähnliche» Verhältnissen. Ost. u»t. »»- Ezp. d. Bl. erbeten.