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- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1906-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19060207027
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1906020702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1906020702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1906
-
Monat
1906-02
- Tag 1906-02-07
-
Monat
1906-02
-
Jahr
1906
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L -d» ?r *8^ rß krZ " . t- «M 'S E» s V L r» Z --- Lan-tagSverh«»dl»«g<». Zweite Kammer. Das Prütidium ffchrt, da Präsident Dr. Mehnert bis P>rn 8. Februar beurlaubt ist. Vizepraiident Dr. Schill Die Tribünen sind gut belebt. Mn Reglerungstiich« nehmen an den Bechcindluiigen teil die Ctaalsiniinsler ». Mehjch und Dr. Otto. "Alls der Tagesordnung siebt die Vorberatung über den Entwurf eines Watscrgeietzcs. — Stactsminister von M etzjch : Die Porige «betrifft einen Gegen-fland. der z»t den wichtigsten deS volkswirtschaftlichen Gebens gehört und dessen zweckinätztge. rechtliche Ordnung «me der vornehmsten, aber auch »gleich der jchivierlgilcn Aulgaden ist. Kein Element ist so werwoll und iruci'wniiaeud. irlnes aber auch Io scvmer in der Behandlung und Regelung, wie da- Wasser. Aus keinem Wirt» ichaitiievcn Gebiete »no endlich die Interessen des einzelnen zcnn einzelnen, des einzelnen zum Gemeinwohl und zur Ge- icvmheit Io schwer zu vereinigen, wie aus dem Gebiete des Wasser- rechts. sSeyr richtig!! Der Gesetzgeber, der seine Ausgaben !v gut als möglich zu lösen veriucht, wird doch nie die Wüniche aller belricdigcn können, weil die Interessen zu schroff einander gegenüberliehen. Wenn man aus der einen Seite dem Gesamtinleresse dienen will, muß man aus der anderen Seite twn dem einzelne» Interessenten grobe Opfer verlangen. Diele Situation ist auch die hauptsächlichste Ursache, warum man >n den meisien Staaten noch ni^» zu einer einheitlichen Regelung des Walserrechts gelangk ist. Man hat je nach Bedürfnis die Materie meist nur stückweise zu ordnen gesucht, dabei aber viel- iacb übersehen, dab Einheitlichkeit gerade aus diesem Gebiete aon ganz besonderem Werte ist. Tie ersten Anregungen ans Regelung des Wasserrechts in Sachsen liegen bis UM zurück. Oer ans die Anregung der Kammer von der Regierung vor gelegte Entwurf is> aber insotge der politischen Verhältnisse da maliger steil in der Awischendeputation liegen geblieben. Die gegenwärtige Vorlage nimmt ihren Ausgang von einer An regung. die im Landtage 1894 durch den Vizepräsidenten Opitz gegeben wurde. Die Regierung hat aus diese Anregung hin zunächst 1899 einen Entwurf über das Wasserrecht zur össcnt» lichen Kenntnis gebracht. Ein den daraus erfolgten kritischen Bemerkungen cntlprechend abgcänderter Entwurf liegt jetzt der gamiiier vor. Die Regierung ist beilrebt gewesen, tick, an die bisherige Recbrsentwickliina in Sachsen anzuschlieben, hat auch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen anderer dcut- icber Staaten berücksichtigt und endlich der Gestaltung der ivinichastilchen Verhältnis!«: im Lande Rechnung zu tragen ver- lucht. Sie hat ober auch Interessentenkreise gehört, die Gut achten der Technik, Landwirtschaft und Industrie vernommen, kurzum, die Frage ist >n durchaus sorgsamer und gcwissenlwfter Werse behandelt worden. Die Vorlage bietet nach der Ileber- zeugung der Regierung die beste Lötung der Frage und sucht den Weg zu ebnen, um aus dem Gebiete des Wasserrechts ge sunde und klare Verhältnisse zu schaffen. Tie Regierung ver hehlt sich keineswegs, dab ans der Mitte der Kammer gewisse und vielleicht auch schwere Bedenken gegen die Vorlage er hoben wei den, ja, dab schwere parlamentarische Kämpfe "zu ge wärtigen sind, sie glaubt ober, dab es durch eine gegenseitige Aussprache doch gelingen wird, zu einem befriedigenden Erfolge zu gelangen. Die Vorlage bildet den Abschlub von Erörte rungen, Arbeiten und Erwägungen, die sich über einen Zeit raum von last drei Menicheuallerii hinweazieben. In Berück sichtigung dessen glaubt die Regierung, daß cs wohl kaum ge lingen wird, im Verlause der gegenwärtigen Tagung des Land tages noch so weit zu gelangen, dab die Vorlage zum Gesetz erhoben und als solche verabschiedet wird: die Regierung möchte vielmehr im Interesse einer durchaus erschöpfenden und sach lichen Behandlung der Vorlage aicheimstellen, die Behandlung derselben durch eine Z w i s ch e n d e p u t,a t i o n oorzunehinen. Wenn dieser Weg gewählt werden sollte, so sind, die Garantien für das Zuftandekommen des Gesetzes geichaffen. Die gründ liche Durchberatung der Materie in der Zeit zwilchen dem aegeiiwärtigen und dem künftigen Landtage wird dazu führen, volle und ganze Arbeit liefern, Voraussetzung dabei ist. dah sich die Kammer im Prinzip mit den baupliäch- lickisten Grundlagen der Vorlage einverstanden erklärt. Die Regierung gibt nch der Hoffnung bin, daß mit der Zeit bei Behandlung dieser Vorlage ein Erfolg erreicht wird, der ebenso den Interessen des einzelnen, wie denen der Gesamtheit aus wirtschaftlichem Gebiete entspricht. sBravo!) Vizepräsident Opitz-Treuen skons.!: Es seien schon viele, aber vergebliche Versuche gemach! worden, das Wasserrecht zu regeln. Für Sachsen sei die Regelung infolge der wirtschaft lichen Entwicklung des Landes besonders wichtig. Man müsse der Regierung dafür Dank wissen, daß sie trotz der bedeutenden Schwienakeitcii immer wieder Anlauf genommen habe, di« Wassersraae zu regeln. Das vorliegende Vorgehen werde, möge es einen Erwlg haben oder nicht, doch eine hervorragende ge setzgeberische Tal sein. Der konservativen Partei sei oft der Vorwurf gemacht worden, das? sie zu viel von der Regierung »erlange und .'Zukunftsmusik mache: Herr Minister v, Metzsco habe, aber während seiner Amtstätigkeit noch mehr geleistet, als leinerzeit von kowervativer Seite von ihm erwartet worden sei. Die unter^dem Ministerium Metzsch geschaffenen Gesetze könnten das Prädikat „mustergültig" für sich in Anspruch neh men. In dem Waisergesetze sei die Krönung des'Ge ehgebcindes zu erblicken. Wenn er namens seiner politischen Freunde sich mit dem Entwürfe a!S Ganzem einverstanden erkläre, so be stünden doch in bezug aus Einzelheiten verschiedene entgegen- geletzte Ansichten. Im allgemeinen trügen die Bestimmungen den oolkswirtichaftlichen Verhältnissen Rechnung, so insbesondere in bezug aus die Enteignung, die Wassergenossenschaften, die Hochüutirage und die Regelung der Schiffahrts-Verhältnisse. Anders liege die Sacke bei der praffffchen Frage der Benutzung und Erhaltung der nicht schiffbaren Flüsse. Das sei der schwie rigste Teil der zu lösenden Frage, ob die nichtschiffbaren Flüsse der privat- oder öffentlich-rechtlichen Behandlung unterliegen sollen. Ter Gesichlsvunkt. das? die nicht schiffbaren Flüsse der öffentlich-rechtlichen Beliaudliina zu unterliegen hätten, Hobe in letzter Zeit mchr um sich gegriffen, und verschiedene Umstände sprächen auch dafür, besonders die Erwägung, dah es doch ein groher Segen für die Menschheit sein mühte, wenn es der menschlichen Kraft gelingen möchte^ den jeweiligen Ueberfluh von Wasser, der verheerend wirke, auszusparen, um ihn später nutz bringend zu verwenden. Nicht blotz die Wissenschaft sei für den öffentlich-rechtlichen Charakter der nicht schiffbaren Flusse cinaetreteu, auch d'e Landwirtschaft habe lange unter dem Banne dieser Auffassung gestanden, ja, er selbst lRedner!, und doch habe er sich schließlich davon überzeugen müssen, dah diese Anschauung eine falsche >oar. (Sehr richtig!! Aeuhere und innere Grunde sprächen neuen den ö ientlich-rechtlichen Charakter der Behandlung nicht schiffbarer Genmsser. Wenn der Staat komme und sage, da»? diese Geivässer ihm unterstünden, so wür den die ganzen bisherigen Rechtsbegriffe ins Schwanken ge bracht, es werde eine große Belastung des einzelnen erfolgen, die sich bis zur Unerträglichkeit steigern könne. sSehr wahr!) Er hätte gehofft, dah die Regierung in dem Entwurf die nicht schiffbaren Flüsse nicht als unter Aussicht des Staates stehend annehmen würde. Die Negierung hätte auch allen Anlah ge- Ixrbt, gerade diesen Gesichtspunkt noch einmal eingehend und gründlich zu erwägen, und er bedaure, daß sie nickt zu einem anderen Resultate gekommen sei. Wenn für die Begründung des RegierungSstandpunkles das Urteil der Rechtslehrer ange- führt werde, >o behaupte er, dah gerade in dieser Franc die Theorie >chr gering anzuscklagen sei: ein einziger Praktiker fei ihm zehnmal lieber als oieie Theoretiker. sBravo!! Uebrigens babe auch die Rechtsprechung durchaus nicht immer den Stand- oiiukt der Regierung eingenommen. Redner gibt hierfür Bei- «viele an. Durch die prioatrechtliche Behandlung nicht schiff- barer Gstvcisser könnten übrigens alle die Erfolge erziel, wer den. die die Regierung mit ihrem Entwürfe beabsichtige. Grund die Lösung Vieser schwierigen 4kl. aegenwört,^ Landtag ««de.sreilt- , ^ . könne«, ,a. e< emvseht« sich I^ar. erst di« Beteiligten, Land- Wirtschaft und Jnvuilrie, eingehende Einsicht ,n die Besttm- mungen de» Enkwurf» nehmen und di« Leffenttichkeit prüfen und Kritik üben zu losten. Seine Parte« sei darum mit dem von der Regierung vor-eschlagenen Wege einverstanden, die Behandlung der Vorlage einer Zunschendeputotion zu über lassen. die aukerhalb der Landtagstagung der Materie allen Fleiß rujuwenden habe, den sie nach ihrer Bedeutung in An «pruch nehmen könne. Er beantrag«, den Entwurs der Gesetz- aebungiweputalion zu überweisen, aber nicht in dem Ginne, dah dies« ihn tm gegenwärtigen Landtage zu erledigen, son- der» an eine ständlg« Deputation wciterzugeben habe. Sein« Partei werde die Hand zur Verwirklichung der Geietzeävorlagt bieten, ui» vadurc» zu vekunden. dah sie auf der Höhe der Aufgabe» stehe. sBraoois Abg. GleiSderg - Grimma snatl): Er werde seine Partei nicht so verherrlichen, wie es der Vorredner mit der seinen getan habe, obgleich gerade die Natiouattckcralen aus ootkS- wirtschaftlichem Gebiete Hervorragendes geleistet hätten. Seine politischen Freunde »nd er selbst begrühten die Vorlage mit Freuden, sie erkennten dir Notwendigkeit einer Wassergesetz- acbung an und seien im allgemeinen auch mit dem vorliegenden Entwurf einverstanden. In bezug aus euizelne Paragraphen iclen Ahänderungen 'wünschenswert. Seine Freunde würden an dem Zustandekommen des Gesetzes nnchclfe», um den jetzigen unsicheren Verlmltnissen endlich einmal ein Ende zu machen. Namentlich aus den Kreisen der Wasserbenutzer wurden viele Widersprüche gegen die Besiiminungti, des Entwurfs «ingchen. Man l>abe vielfach das Gefühl, daß bei diesem Enkwnrse der Staat alle Rechte für sich in Aniprnch nehme, dagegen alle Lasten auf die Anlieger, Gemeinden und Interessenten ab wälzen wolle. Mit dem von der Regierung, vertretenen Grund iatze, dah alle stichenden Geivässer als öffentliche zu erklären seien, seien er und seine Freunde einverstanden. Mit diesem Grundlage stehe und falle das ganze Gesetz. Das Recht der Eigentümer an Fliihlänsen sei auch seither schon ein ziemlich begrenztes gewesen, ein ollzuweitgehender Eingriff in bestehende Verhältnisse werde oft» durch das neue Gesetz nicht herbetgesührt werden. Einen breiten Raum nehme in der Vorlage das Ver hältnis des Obrrltegers zum Unterliege« ein: die meisten Streitigkeiten gingen aus diesem Verhältnis hervor. In dem Entwurf sei immer darauf Rücksicht genommen, dah der Ilitterliegcr nicht durch den Oberlieger geschädigt werde. Die Regelung dieser Seite der Wassersrage könne nur aus dem Bernvltungswege erfolgen, und es mühten dafür gesetzliche Nor men goschaffen werden. Allen Berechtigungen und Verleihungen mühIen gesetzliche Bestimmungen zu Grunde liegen. Auf die Filcherei möchte nicht allzuviel Wert gelegt werden; man müsse im Auge behalten, oah dir Fischerei, da nun etnmal unsere Fluhläufe verunreinigt seien, immer mehr zurückgehe. Von auberordentltcher Wichtigkeit seien auch die Verhältnilse wegen der Privatwäsjer, das seiet, die Grundwösser und Quellen, ^ür die Gemeinden, namentlich die großen Städte, spiele diese . rage eine ausichlaagevende Rolle bei der Anlage von Wasser werken usw. Das Gesetz müsse alle Fälle vorsehen, durch die in dieser Hinsicht eine Schädigung des Prioatrechtes herbei geführt werden könne. Redner unterzieht dann verschiedene Paragraphen einer Erörterung und betont hinsichtlich des 8 41, der die Unterhaltung der öffentlichen Gewässer und der dazu gehörigen Fliitrinncn, insbesondere die Herstellung und Er haltung eines regelmähigen Wasserablauss uns die Reinhaltung des Wasserlaufbettes, sowie den Schutz der im Bereiche des Wassers gelegenen Gruiidstückes vor Uferanariffen, Ueberschwein- mung, Eisgang und Versumpsuiig den Gemeinden innerhalb ihrer Bezirke auserlegt, dah dieser Paragraph in der gegen wärtigen Fassung unannehmbar sei, da er zahlreiche Gemeinden in ganz auherordentlich hoher Weise ungerechtfertigt belasten werde. In Verbindung mit diesem Paragraphen müsse der Hochwasserschutz, der Bau von Talsperren und Sammelbecken von einheitlichen Grundsätzen auS durclmefnhrt werden. Redüer erklärt sich dann ebenfalls mit der Behandlung des Entwurfs durch eine Zwischendeputation einverstanden und bittet, dah die Wünsche der Gemeinden, die zu den Unterhaltungskosten der Gewässer mit herangezocen werben sollen, in weitestgehender Weise Berücksichtigung finden. sBravo! bei den Nationalliberalen.I Abg. G r u in b t - Dresden skons! stellt sich im großen und ganzen aus den Standpunkt deS Vizepräsidenten Opitz. Er unterzieht darauf verschiedene Bestinminngen einer näheren Be- trachtung, insbesondere die Verhältnisse der schiffbaren Flüsse, wobei er den Wunsch äußert, dah für die Elbe ver Nullpunkt nicht mehr auf Grund de- 8 13 deS Mandats von 1819 fest gestellt werden möchte. — Abg. F ö r st e r- Spreu,bera skons.) leitet aus diesem Entwurf für die sächsische Färberei, Weichere« und Appretur und damit im Zusammenhang für die Weberei und Konfektion schwere Bedenken ab. Der Veredelungsverkehr, auf den Sachsen für die erwähnten Industriegebiete angewiesen sei, werde durch das neue Gesetz so belastet werden, oah die Koiikurrcnzfähigkeit mit dem AnSlande durch die 2lb wässer frage ganz'erheblich beeinträchtigt werden würde. — Abg. Greulich- Gröba skons.) will die Vorlage nur mit der größten Vorsicht ausgenommen wissen, da die kleinen Besitzer grohe Nachteile erleiden würden. Er bittet, aus die Verhältnisse der kleinen Landwirte und der bäuerlichen Bevölkerung überhaupt bei der Weiterbehandlung in der Deputation die größtmögliche Rücksicht zu nehmen. — Vizepräsident Dr. S ch i l l-Leipzig snatl.j: Bei dem neuen Gesetz bandle es sich um die Frage, ob man sich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie sich heilte gestaltet hätten, einverstanden erklären wolle, und dies müsse er besahen. Man dürfe nicht das Eigentumsrecht an den Jluhläusen, sondern müsse das Nutzungsrecht in den Vorder grund stellen. Das Recht des einzelnen dürfe immer nur aus geübt werden mit Rücksicht auf andere, die auch Rechte an den Gewässern hätten. sSehr richtig!! Der Gesetzentwurf wolle nicht dem Staate ein Eigentunisrecht an den öffentlichen Ge wässern verleihen, sondern die Allgemeinheit solle den Nutzen haben unter der Voraussetzung eines gewissen Aussichtsrechtes des Staates. — Abg. Günther- Plauen i. B. sfress.!: Zwischen den Darlegungen der Redner der konservativen und der national- liberalen Partei bestehe ein prinzipieller Gegensatz in bezug auf da-, was als öffentlich rechtliche Gewässer und als private angesehen werden soll. Er stelle sich auf den Standpunkt deS Vizepräsidenten Dr. Schill, daß der Staat nur ein Aussichts recht über die öffentlichen Gewässer habe: allerdings dürste» durch dieses Aussichtsrccht nicht berechtigte Privatinteressen be- nachteiliat werden. Dem Selbstverwaltungstechte der Gemein den müsse der freieste Spielraum gewahrt werden. Ministerialdirektor Geh. Rat Dr. Sch eich er: Die Re gierung habe erwartet, dah sich Vizepräsident Opitz auf eine Widerlegung der dom Entwürfe beige ebenen Begründung ein- lasscn würde, dies sei aber nicht geschoben. Mit dem Para- arapben 41 werde der Enkwurf stehen und fallen. Erkläre man die Fluhläuse für öffentliche Gewässer, so ergebe sich daraus ohne weiteres das Aiffsichtsrecht des Staates, mebr wolle dieser auch nicht beanspruchen. Alle fliehenden Geivässer seien von Naturrecuts wegen eine gemeinsame Sache, und darum habe auch jeder ein Benutzungsrecht daran. Dse Ordnung des Wasserrechts müsse sozial lein; sozial habe aber nichts gemein mit Sozialismus. Den Wasserschutz anlangend, so müsse das Land unabhängig gemacht werden von den Ziisälligkeiten, die sich daraus ergeben würden, wenn die Wafferlänfe Privat- eigentum darstellten. Der Staat wolle von den öffentlichen Gewässern auch kein spezielles Nutzungsrecht in Anspruch nch- men, auch keine besonderen Gebühren erheben, ausgenommen die. die für den speziellen Zweck des Wasserrechts aufgewendet würden. Die meisien Staaten hätten ihr Wasserrccht airs die dem vorliegenden Entwürfe b« heranzutreten. «er, Datz »e»e Gele» «ach« sich «ch dl« Ausgabe nicht löten auf di« Nnterhaltun " Punkt« stche Gamlen «eu iäylich müsse daran feslgebalten werden, dah die" Benutzung ! schaff der öffentlichen Verwaltung. Die Re nicht ichissbarer Gewässer sreisteht, mit der Beschränkung, daß ! die in dom Entwürfe eingchaltenen.Richtlinien zu Grunde liegenden Prlnzltsien gestellt. An die Spitze des Wasserrechts müsse der Grundsatz gestellt werden: Alles suchende Gewässer untersteht der Herr- aierung b, die Rechtsprechung » «ch dingend notvdend « vnstcht g der Fluiilöuse. Ja di--» zurück diäter anderen Ländern, ruck» zuweilen, erzielt w« sich auf , stellen, b>' Man kör doch ständen bei uns infolge der auherordentlich sortgetchrit'tenen nnrtjck-airltchen Entnncklung iveit höher« Interessen auf dem Spiele als in fast allen anderen Ländern. Sachsen Hab« 18V7 bei dem Hochivasscr eine schwere Lehr« durchwachen »Men, und doch würden schon fetzt wieder durch kurzsichtige uNd kläg liche Agitation die damalige» trüben Erfahrungen dei fsite «schoben, wie sich beispielsweise gegenüber der Errichtung «« »eiberinialsperren gezeigt oab«. Die Erfahrungen nach den ochtvässern von 18N? und 1899 hätten dazu grfithrt, den Ge meinden die Unterhaltung der ötffentUchen Wasferläuse zu- zuweilen, wodurch auch ein« gerechtere Verteilung der Loste» erzielt werden würde. Gegenüber dem Wasserges«»« ^ihe s«. eine höhere Warte ais aus die Zinn« der Partei z« >er Heide es. Gomrinsinn und Opfrrwiiligkelt zu zviaen. nne zu keinem Wasserrechie kommen ohne die Be- schränk»na der Recht« de» einzelnen, doch müsse da» Interesse der Allgemeinheit zur Geltung gebracht werden; di« mensch liche Freiheit rönne aus dies«»' Gebiete nicht vergrößert, son dern sie iiiüsse verringert werden. Nebrr Einzelheiten der Hidnung der wasserrechtlichen Zustände werde sich in vieler Hin- sicht reden lassen: sollte der Entwurs von dem Hause aber fallen gelassen werden, so würden sich trotzdem die darin nftderaelegren Grundsätze Gelrunv verschaffen und gesetzliche Kraft erlangen, wenn die Zeit dafür gekommen sei. lBeisall aus der linRn Seite des Hauses.! Geh. Finanzrai Kohlschütter verwahrt hie Negierung fegen den Vorwurf der Willkür und Parteilichkeit »ei Greaz- esisetzungen. Freilich seien manchmal Zugeständnisse in bezug aus Elbnser-Arcal gemacht worden, aber nicht nur den Groß- cundbesitzern. sondern auch den kleineren. — Abg. Kockel- rostwitz skons.! vermiht in dem Entwurse Bestimmungen über das Fischerei recht. In der Oberlausitz habe die Guts- Herrschaft bas Recht zum Fischen, während die Gemeinden die Fludufer erhalten mühten. Die Gutsbesitzer verpachteten ihre Mschereirechte an Sportleutr, und diese zerträten den kleinen Grundbesitzern Felder und Wiesen und demolierten die Klnßuser. Er bitte die Regierung, bei der Regelung der Wasserfrage auch diesem beim Volke sehr unbeliebten Zustande ein Ende zu bereiten. — Abg. Ehr et-Glauchau lnatl.I tritt für di« Inter essen der an den Gewässern liegenden Jndustrie-Etablissement» ein, die durch übertriebene Rücksichtnahme aus andere schwer geschädigt werden würden. — Abg. Rentsch -Kamenz lkons.): Für unfer dichtbevölkertes Sachsen könnten nicht die Wasser- gesetze anderer Länder maßgebend sein. Die in Aussicht ge nommenen Fluhaufsichlsbeamlcn möchten nicht allzu rigoros Vorgehen, wie allgemein befürchtet würde. — Vizepräsident Opitz: Die Debatte habe die Ueberraschung gebracht, da» die liberale Partei, die sonst dom Staate nur die Rolle des Nacht wächter« zirweise, ihm alle Machtvollkommenheit in bezug auf das Wasserrecht übertragen wolle. Die Konservativen seien zwar auch für Erweiterung der Machtbefugnisse des Staates, wollten ihn« aber in privatrechllichen Fragen keine PolizeigewaU übertragen. Redner wendet sich dann in scharfer Weis« gegen Herrn Ministerialdirektor Gch. Rat Dr. Schelcher. Es fei nicht richtig vom Herrn Regierungskominissar gewesen, seinen Standpunkt als sino gu» non hinzustellen, er hoffe aber, dah er >m Interesse deS Zustandeskommens des Gesetzes doch den Ansichten der konservativen Partei noch nähertommen werde. Sehr aiiSbitten müsse er es sich, wenn der Herr RegierungS» koiniiiissar gemeint habe, die konservative Partei sei nicht mit der nötigen Reise an die Vorlage heranaelreten, sie betrachte ie vom Parteistandpunkte und suche Sonderinteressen zu ver treten. sSehr gut.) Nicht vom Parteistandpunkte, nicht vom Standpunkte der Unreife »nd dem der Vertretung von Sonder- Interessen würden er und sein« Partei geleitet, sie wollten dem Allgemeinwohl dienen und seien bereit, im Interesse de» Zu- tandekommens des Gesetzes das weiteste Entgegenkommen zu betätigen. — Ministerialdirektor Geh. Rat Dr. Schelcher er- wideri dem Abg. Gleisberg, dah bestehende Rechte nach Mög lichkeit geschützt werden sollten. Wenn er Herrn VizeprSstdent Oi'itz etwas zu nahe getreten sei, so bedaure er daS, pro- testiere aber dagegen, die ihm in den Mund gelegten Worte gebraucht zu haben. Der Präsident teilt wit, dah ein Antrag auf Schlubder Debatte eingegangen sei. Abg. Günther -wünscht Fort» etzung der Debatte. Der Sckssiihantraa wird gegen neun Stim- men angenommen. — Nach einer persönlichen Bemerkung deS Abg. Günther wird, dem Anträge Opitz entsprechend, die Ge- ehesvorlage an die Gesetzgebungsdeputation ein- , timmig verwiesen. - Scklnh der Sitzung nach halb 3 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch vormittag 10 dlhr: Interpellation Goldsiein usw. OcrtlicheS mW TiichsischtS. Dresse». 6 Februar. —* Se. Majestät der König wird heiite abend am Dlner >eS Ossizlktkotps deS 12. FeldattilleUe-NegiinentS im Kasino teilnehinen. —* Der Rat setzte zum Zwecke der Ersparung von beson deren Abrechnungen zwilchen städtischen Geschäftsstellen, fest, dah von der städtischen Straßenbahn dem Tiesdouauite für die Unterhaltung des Strahenbahngleisbereiches in den Jahren von 1906 bis 1908 je 170 000 Mark vergütet werden. —* Das Stadt-Irren- und SiechenhauS wird künftig Städtische Heil- und Pslegeanstalt" benannt. —* Zum Hartmannschen Raubmorde, der so «Itsame Fäden zwischen Dresden und Leipzig zicht, schreiben „Wir 1" die „L. N. können melden, dah Hartman» Grundstück Thalstr-aye 13U ermordet worden ist, und zwar in »er zu damaliger Zeit von einer Familie Herzog innegehabten vierten Etage. Frau Herzog hatte durch die jüngsten Zeitunt.i»- nachrichten Kenntnis von dem Morde erhalten und >fo auch er- ahren, dah Arno Hofsmann, den sie schon seit einer Reihe von Jahren-kannte, einer der Täter ist. An jenem 16. Januar 1904 waren Hoffuiann und der jetzt bei Wie» in einer Irren anstalt internierte Dlecha genannt Schlesinger zu der Frau Herzog gekommen und batten sich bei ihr unter'dem Vor wände eiligemietet, dah sie sich in den nächsten Tagen Arbeit uchen wollten. Vorher hatten die beiden Verbrecher den Hart tann zu bewegen gemuht, nach dem genannten Hause in der Tbalstrahe zu kommen, da er dort einen Herrn auS Gautzsch treffen werve, welcher eine hohe Lebensversichernna abzir- 'chliehen gesonnen sei. Hartmann mochte auf dielen Vorschlag um o lieber eingegangen sein, als ihm dabei ein Gesckmst »n AuS- 'cht stand. In der Herzvgschen Wohrmng ist dann der Unglück- che von den Verbrechern erdrosselt worden. Mit welchem in allen Einzelheiten planmäßigen Raffinement die beiden bei der Dnrclfsiihrung der Tat zu Werke gegangen sind, geht u. a. daraus hervor, dah Hoffmann, der die Wohnung mietete, sich als Wirtin eine Fwu auswählte, von der er wußte, daß sie vollständig taub ist. Man bat auf diese Weise offenbar ver hindern wollen, daß die Hilferufe des beklagenswerten Opfer« an daS Ohr dritter Personen dringen könnten. So haben denn de beiden Verbrecher ihre lichtscheue lat unbelauscht voll bringen, haben ihr Opfer am folgenden Montage in dem er wähnten Koffer unbehelligt aus dem Hanse schaffen können, wo bei ibnen noch, wie schon erwähnt, ein Dienstmann ahnungslos behilflich gewesen ist!" —* Ueber „amerikanische W er ksta ttprari» in der Werkzeug- und Majchinen-Jndustri« sprach gestern abew> im G ew e r b e ve r e i n ein von früher her den Vortragsbesuchern wohlbekannter Redner, der Direktor der König!, preuhlschen Fachschule für Werkzeug-Jndnstrte in Schmalkalden Herr Ingenieur Emil Beit ssrüher an der Dresdner Getverbeschulej. Als Mitglied einer vom preußifchen Ministerium eingeietzten Kommission zur Untersuchung der vre Gewässer, soweit sie wirtschaftlich nicht aufgebraucht werden, ! einiger GerichtSämler, vor allem des ObewenvaltiiiigSgerichtS, in ihr Bett zurückgeleitet werden zur Benutzung der am Unter-! für sich. Die Regierung sei in dem Entwurf« nicht doktrinär lauft Wohnenden. Er wolle durchaus nicht die Ablehnung des gewesen, sie Hab« sich auf den Boden des bestehenden Rechts ge- Ursachen der „aincrlkanisclt«n Gefahr" auf industriellem und EntwunS empfehlen, denn ein grover Teil des Entwurfs er-, sie ft. In bezug auf die Verlcklfnisse der privaten Anlieger ver- l handelspolitischem Gebiete hat der Vortragende vor SV, Jahren 'ckieine mich chm durchaus annehmbar. So seht auch die Ge- bessere der Entwurf sogar noch, indem diesen Besitzern jetzt «nicht nur di- Weltausstellung von St. Louis, sondern auä labt- sichtspunkte onscinanderginaen, so werde sich doch eine Sinigiing ein Nutzungsrecht an oen Gewässern von Gesetze» wegen ge-! reich« amerikanisch« Fabriken. Geschäftshäuser und aewert'lich. erzielen la„en. wachsen dürfe nicht langer mehr ohne «me geben werden solle. Die Verleihung eine» Wassernutznng«rcchts § teclmisch« Lehranstalten in 20 grögeren Städten Amerika» de- einheitliche Regelung der WaNenrage bleiben. Der Regie- könne ohne RechtsarNntie nicht versagt werden, und mit bezug, sucht und eingehend studiert, und -inen besonder« interessanten nmg sei die Hand zu bieten und mit ihr gemeinschaftlich an ' hierauf betone er. dah wir dock in einem Rechtsstaate lebten. > uttd lehrreichen Ausschnitt auS den hierbei gesammelten Er-
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