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- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1906-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19060114013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1906011401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1906011401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1906
-
Monat
1906-01
- Tag 1906-01-14
-
Monat
1906-01
-
Jahr
1906
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verugrgedlldl: Botin I«! «»«I» »»I »nttn, »,n» not E er tjuttaaung durch unsere c«»,-»« und «»kirnt. «I Sonn- und Montau«, nur »tnmali »Mt »0V>. durch autwdrtiseKou,. inttNondr, , Mt de« » R« »o Pt Bet 'wmattoer .gudelluna durch dte LoK»Vc) todnevckevueldi, imtziis- «and «tl emlvrechrndrm .tzutzbla»«. Nachdruck aller Artcket u, Orchinal- M»tr,lu»,e» nur mit deutlicher O«el>e»a»«ade i.Dre»d Nachr.'l tulöllla Nachtrckgltche bonorar- «uidrüche bleiben uuberilckkichtiot: «verlantte Manultrivle werde» nicht auldewabrl. r«I«»ramm.Adresse: Machrtchte« Lretde» Gegründet 1856 Lodvek L Vo. Ilaklisssrnnten 8r, ät:>j. >l Kynins v.Äckssn. vdovolLäev, Lavaos Vessvrts. lilln/alvorlcnut »w-Ktzn. ^Itmrrlit 2. Ureigen- tiunalme von Aukündiaunge« Ino ii»ch»iillaa» o Nlir Loim uni' iseierlau« »in, Manen,uaiie ^ von >1 iiic, V-l Mic Die lWslNuesirnnt« ^eile «c», 8 Tilden, a<< -pla, Au- kinidianuaeu nu> der Priuaiietle 2eil' « Ps« : die swutliue.'jeile aus leri leite bo itiici, >Ua üniacicndt ttcuc UN Picc, tz„ üiunimen, n«0> kann- »nd-sr.crtaucn I lualuae Giundzei Sv Hm. UN! Privalleite 4U Lwoltiae .^elle ani lkernei»? und alt ttinacmndl so H m -im >»»>>,»«. Nu« , irasc »ui ac»cn Lauu^buaklun^ 'Llelksbldticr kaiien lö Hlenina äcrwvrechei Sie. Il uno ÄtitiN, Hauptgeschäslsslellc: Mariciil» »M «I11N118 DeliSeilieli ?4>.».»»0«« 8. NtzNvi' rssLSAßZ " " ckn» N«« I«, p«,,». v. I. I2t. ML, NaMsed K j llvlvuLNlllngLvkgLttslWuk: tz tto., i-8ki.ii«t« n I Z ^ I : I7.VUM. K«,E. »Z r.-i.,t..o ^.-t. R'Z 111 vk I u VÄok r ^ l r - ; kür 0««. «Isltli. Dicht, t'virvlvum. E ^itlinn!l»r!trlilo» 6< r ^IpviMntlvp ttv^ten vit I»8 iinll kAssvr»8 kür »Ipinv 8«8tümkv8t« ^ srvpkiofilt m 8w8«tvr B.U8tva)i1 von «U«x. LU8 H^»I, Ako. 2!Z. Ms» 1 A 2,»it»ol«, Reform der Schwurgerichte. Wahlen zur Landessyiivde, Oekvnvinische Gesellschaft, Gcslngel- ^ ^ ^ » enao vplkgkl. ausstellung. Deutschland und England, Budde üdcr Eisenbahnresvrnicn, Börsenwochenbcricht. Ncntmaßl. WitteniEst: Mild, vcrättdc» lick». Lontttag, 14.Januar LWlZ. Die Schwurgerichte stehen bei den Untersuchungen und Erörterungen, die sich an die Reform des deutschen Strafprozesses knüpfen, im Brennvnnlte des Interesses. Die Einrichtung der Schwurgerichte wurde i>» An fänge des vorigen Jahrhunderts in den linksrheinischen, der fran zösischen Herrschaft unterworfenen dtaudesteileu eingesührt und blieb dort auch nach der Aushebung der Fremdherrschaft bestehen. In den übrigen deutschen Gebieten wurde die aeue Institution vorläufig nicht beachtet, bis sie in der 1848er Revolutionszeit der Liberalismus z»m politischen Schlagwort machte, indem er durch Wort und Schrift in unermüdlicher Agitation den Eindruck zu erwecken suchte, dass die Schwurgerichte ein besonderer Hort der persönlichen Freikeil seien und hervorragenden Schuh gegen Uebergrifie von oben her in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung böten. Die emsige Tätigkeit, die damals von liberaler Seite nach dieser Richtung entfaltet wurde, veihals dem Schwurgericht schließlich in ganz Deutschland zur Geltung, und wenn sich auch im Laufe der Zeit die Verhältnisse so weit abgeklärt habe», daß eine sachliche Kritik, die zuerst gegenüber dem 12 Männer-Kolle- gium überhaupt nicht cmfkommen konnte und geradezu als ein Majestätsverbrechen galt, allmählich möglich geworden ist, so ist doch auch heute noch in viel-n Köpfen die Vorstellung fest gewurzelt, daß mit dem Schwurgericht unzertrennlich eine beson ders zuverlässige Gewähr einer unparteiischen Urteilsfälluug ver bunden sei. Außerdem aber ist immer nach ein gewisser Ueberrest der alten politischen Wertschätzung der Schwurgerichte übrig ge blieben, insofern diese in Bayern, Württemberg und Oldenburg auch nach der Durchführung der Reichssustlzgeietze des neuen Dentschen Reiches die ihnen sonst entzogene Zuständigkeit für Preßvergehen behalten haben. Alles in allem mutz sestgestellt werden, daß die Beliebtheit der Schwurgerichte nach wie vor in weiten Volkskieisen sehr groß und »»erschüttert ist. Auf der anderen Seite aber mehren sich doch auch die Stimmen, die an gesichts der mannigfachen Mißerfolge der schwurgerichtlichen Recht sprechung für eine zielbewusste Reform der Einrichtung rintreten, und zwar ist dies nicht nur in iurlstischcn Kreisen selbst der Fall, wo sich ja die Schwurgerichte im allgenieinen zu keiner Zeit be sonderer Sympathien erfreut haben, sondern es finden bemerkens- werterweise in zunehmendem Maß? auch einsichtige Laien mancher lei an dem schwurgerichtlichen Verfahren in seiner gegenwärtigen Form ansznsetzen. Die Bemühungen zur Herbeiführung einer zweckenksprechenden Umgestaltung der Schwurgerichte werden erschwert und behindert durch den Umstand, daß ihren Trägern auch seht noch von radi kaler Seite mit Vorliebe der Vorwurf „reaktionärer" Gelüste ins Gesicht geschlendert wird. Dies hätte aber doch höchstens dann Berechtigung, wenn man unter dem Deckmantel einer Reform der Schwurgerichte die Beseitigung des großen leitenden Prinzips der Beteiligung der Laie» an der Rechtsprechung erstrebe» wollte. Davon kann nie und nimmer die Rede iein. Es handelt sich lediglich darum, unter voller Währung des genannten Prinzips, das tatsächlich mit unserem RechkSleben so innig und dauernd verwachsen ist, daß keine Macht der Welt im stände iein würde, eS wieder aiisznmerzen. gewisse Aenderimgen vorznnebmen. die ein besseres Funktionieren des gegenwärtig zu kompliziert und innerlich widerspruchsvoll gestalteten Mechanismus verbürgen. Fragt man, an welchem Punkte die Reform einznsetzen hat, so , wird man finden, daß gerade das hervorstechendste Merkmal der Schwurgerichte, dieTrennung von T a t - u n d R e ch t s - frage einerseits und S t r a sa b IN e s s u n g anderer seits, zugleich ihren hauptsächlichen Mangel bildet. Rach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entscheiden dic Geschworenen sowohl darüber, was der Angeklagte tatsächlich begangen bat — Schuld- oder Tatsrage — als auch darüber, wie die Tat recht lich zu qualifizieren ist — Rechtsfrage —, während nach dem früheren französischen Verfahren die Geschworenen lediglich über die ToErage zn befinden hatten, dagegen die Feststellung des strafrechtlichen Charakters der Tat dem Gerichtshöfe über- lasten blieb. Somit bat heute nach dem deutschen Schwur- gerichtsversohren die Richierbank nur über die Strafausmessung zu entscheiden. Wenn es sich also beispielsweise um einen Mord handelt, so beantworten die Geschworenen zwei ihnen oorgelegte Fragen, des Inhalts, ob der Angeklagte die und die Persönlich, keit vorsätzlich vom Leben zum Tode gebracht und ab er die Tat mit Ueberlegung ausgeführt hat. mit Jo. Damit ist die Wirksamkeit der Geschworenenbank in Beurteilung der Tat st»«« beendet, und es beginnt nun die Tätigkeit der gelehrten Richter, di« darin besteht, daß sie nach Maßgabe des Wahrspruchs der Geschworenen, an den sie streng gebunden sind und der die Tat de» Angeklagten rechtlich als Mord qualifiziert hat, dafür die gesetzlich vorgefchriebene Todesstrafe auSwerfen. Nicht immer aber liegt di« Sach« so verhältnismäßig einfach. Oftmals muffen, weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine ver- schiedenartige Beurteilung der Straftat möglich erscheint, zahl- reich« Unterfragen gestellt werden, die den klaren Ueberblick ststc dir Laiengeschwarenen außerordentlich erschweren. Ilm diesem llebclsiande abzuhelfen unv den Geschworenen eine genaue Eiu- siäst in dic rechtlichen Folgen ihres Wahrspruchs zu ermöglichen, ist die sogeuannlc Nechisbeieürung durch den Vorsitzenden cin- gesührt worden, die ohne sedes Eingehen aus die Bcioeiswürdi- gung den Geschworenen lediglich zeigen soll, wie sic die ihnen gestellten Fragen beantworten müssen, wenn sie einen bestimm ten strasrcchlliche» Erfolg für den Angeklagten, so oder so, herbei- führen wollen. Doch auch die Rechisbclehrung vermag nicht mit Sicherheit zu verhindern, hast immer noch in verhältnismäßig zahlreichen Fällen Wahrsprüche abgegeben werden, die nicht bloß in oft krassem Widerspruche mil der materiellen Gerechtigkeit stehe», wildern deren ini Urteil sich knnogebende Wirkung die Ge schworenen sclbst überrasch t. So ist es vorgekoinmen, daß die Gesthworenen nur die Absicht hatten, den Angeklagten mit einer Gesängnissiraic belegen zu lassen, während die falsche Art ihrer Fragebeantwortung das Gericht zwang, ans Zncht- hcmsstrase zu erkennen. Noch viel öfter aber kann man bemerken, daß die Geschworenen ganz erstaunt „nd betreten über das vom Gericht in Anwendung gebrachte, ihrer Einflußnahme gänziich entzogene Strafmaß sind, wenn sic selbst mir eine geringfügige Strafe im Auge hatten, während die gelehrten Richter ans Grund ihrer anderweitigen Auffassung eine weit höhere Strafe sesi- setzten. Es macht manchmal geradezu den Eindruck, als wenn die Richter durch die Höhe des Strafmaßes ihre abweichend« Anschauung gegenüber den Geschworenen zur Geltung bringe:! lvollten. Gegen alle die Zum Teil recht schwerwiegenden Nach teile, die mit der mechanischen Trennung von Tai- und Rechts frage einerseits und Strafabmessung andererseits verbunden sind, ist das geltende Gesetz wenigstens insofern nicht völlig unempfindlich geblieben, als es die Vorschrift ausgenom men hat. daß die Richterbank, wenn sie der einmütigen Ueberzeu- gung ist, daß sich die Geschworenen zum Nachteile des Ange- klagten geirrt haben, das Urteil ans eigener Machtvollkommen heit kassieren und die Sache an das nächste Schwurgericht ver weisen kann. Der Fchll, daß ein Gerichtshof von dieser einschnei denden Besngnis Gebrauch macht, ist indessen eine solche Selten heit, daß mit dieser Schutzmaßregel allein so gut wie gar nichts getan ist. Es muß vielmehr daran festgehalten werden, daß die erheblichen Mängel der Schwurgerichte, die in ihrer eigen tümlichen Organisation ihren Grund haben, so lange weiterbestehen, als jene andauert. Eine gründliche Abhilfe ist nur möglich, wenn man mit dem Grundsätze der getrennten Rechtsfindung, wie sie bei den heu tigen Schwurgerichten üblich ist, bricht und die Geschworenen und Richter gemeinsam an der Entscheidung der Tat- und Rechtsfrage sowohl wie an der Straf- ab Messung tcilnchmcn läßt. In diesem Sinne sind auch vie Reformvorichläge der Sachverständigenkommission gehalten, die von der Neichssnsiizverivaltung zur Vorberatung der Strai- prozcßrcform nicdergejetzt worden ist. Neueste Truljtmeldnnaen vom 13. Januar. Deutscher Reichstag. Berlin, sPriv.-Tell.. Das Interesse an der Beratung der S tenervvrlage n ist, ww die schwache Besetzung deS Hauses beweist, stark abgeslaut. Staatssekretär Freiherr von Ltengel erwidert auf die vom Abg, Gras Kanitz angeregte Frage, daß bei Annahme des-QuittungSstempelS auch die Schecks nickt steuerfrei sein wurden. Mil einer Partei, die, wie die svzialdeinokralische. in dem Glauben besangen sei, daß cs möglich wäre, den sich ans eine Reihe von Milliarden belangenden Auf wand im Reiche und in den Einzelstaaicn lediglich durch direkte Steuer» zn decken, lasse sich überhaupt nicht diskutieren. Die Annahme des Abg, Lichtcnbcrger, daß in der Tabaktabrikaticm ein Rückschlag seinerzeit infolge des Gesetzes von I87!i eingetreien sei. treffe nicht zu. Die Finanzresarm, schließt Redner, ha! nur den Zweck, Ordnung im ReichShanshaile wiederkerzuiiellen. Jeder aus Interessentenkreisen etwa unlernommcite Versuch, dtc Notlage des Reiches zur Berechnung eines einzelnen In dustriezweiges. wie etiva der Zigarreirfabrikaiivii, ansmitzen zu wolle», ist auf das entschiedenste Zurück,-,»weisen. — Aba, Meist sToz.s wendet sich gegen die Stempelsteuer. Anstatt immer wieder die indirekten Stenern anszubaiien. sollte man endlich einmal eine Reichseinkommeiisteuer eiiisübren. Abg, Vogt-Hall (Wirtschaft!, Vereinigungj erklär«, daß er sich vom Standpunkte der württembergischen Wirt« und Bauern wohl für die Brausteucrvorlage erklären könnte, üa ja in Württem berg schon solche Sätze bestünden« aber vom Standpunkte der württembergischen Finanzen müsse er sich gegen die Vorlage aussprechen. denn Württemberg könne das. was es alsdann an das Reich mehr abzngeben hätte, nicht entbehren Auch gegen die Tabaksteuer spricht sich Redner anS, Weshalb sichre man nicht eine Wehrsteuer ein, weshalb nicht einen Mali- und einen Kol<lenanAsubrzoll? Keinesfalls könne er als Württemberg«! einer Weinsteuer zustimmen. — Abg, Goihein ssieis. Vereinig ): Die Tabaksteuer aehöre bereit« zu den Toten. Die Biersteucr anlanoend, Hab« Minister v. Rbeinbaben bei seinein Hinweis auf die Fülle von Wirtschaften übersehen, wie außerordentlich viele junge Leute, auch Damen, gezwungen sind, in Wirtschaften zu verkehren. Zum Glück werde ja die Bier- steuer auch abgelrhnt werden. Redner verteidigt dann weiter die Forderima für Ausdehnung der ReichserbschastSsiener auf Ehefrauen und Deszendenten. Geschehe das seitens d«S Reiches nickt, s» werde «S seitens der Einzelstaaten, wie dies schon in Elsaß-Lothringen der Fall sei. geschehen, und das Reich habe das Nachsehen. - Abg. Graf Ka n i tz bestmovtiei noa-mai,- seine» Vorschlag einer ReichSweinstcuer. — Abg. W olii (Wirtschaft!. Vereinig.) widerspricht dem. In sauren Weinjal'-re.« würden die Produzenten den Wein gar nicht los werden, wen: daraus noch eine Reichsstener gelegt wurde, Sehr nvlwenom sei und bleibe dagegen eine scharfe Wcinkontrolle, wie die nlich wieder der 'Prozeß in Musbach zeige, - Hieraus werden die F iiianzrcsor m und die siini S 1 encrvorIn g cnan eine beso » vere 2 8 c r - K o m m i s s i o n verwiese n, - ES folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs belr. Natural- l ei st n n g e n für das H e e r im F r i e d e n, Abg, Erzberge > bedauert, daß sich die Regierung nicht zu einer, noch über die Vorlage hinansgcheii-ocn Erhöhung der P.rgüumgchäm siir Nainrallcistnngen entschlossen habe, und bemäugAk ferner, daß die Neichsrcgierung der vom Reichstage in« Januar 1904 beschlossenen Resolulion nicht si'S gegeben habe, betreffend Bewilligung besonderer Znichläze diejenigen Gemeinden, die in außergcwöanuchcr W>üse zn den Einqnarticriiiigslasten herangezogen werden, — Abg- Beck Heidelberg lnat.°!ib,) bedauert, daß in den Moiiven der Vor lage auf einen Vergleich zwischen den Lebensmiitelpceisen von l8,0 und 1900 bis 1904 zwar Bezug genommen, Oie Ergebnisie dieses Vergleichs aber nicht milgctcili seien. Erst dann Härte man beurteile» können, ob die jetzt porgenlilagcnen Vcrg»tiin.'>v- siitze auch wirklich ausreichend leien. Für den Süden uw, Westen erschienen ihm diele Sätze ieoeuwlls nicku genügend, — Abg. v. Riepeuhaujen lkon'.s bezeichne' ebeniails eine weitere Erhöhung der Vergiltniigssätze inr erforderlich. Für die volle 'Tageskost (bisher 80 Psg.) nickt 1 Mk,, sondern 1,20 Mk„ und siir Unteroffiziere den noch höheren Sag von 1,ä0 Ml. Zu wünjchen fei ferner, daß man iicki zuin RncEranSpor! ov» den Manövern mdär als, bisher der Eiwnbahn bediene, um Pferde rmd Mannschaft zn schonen. — Abeg, Liebermann von S on n e ii be rq (wiriich Vgg.) und E i ckh of j (ir, Vp,j empfeh len gleichfalls Erhöhung aer Vcrgiiinnasiätze, - Generalmajor Gal! miß bemeil'1. daß im nriegsminmelinni Berechn»! ,,rn über die gegen früher eingetretcne Erhöhung des Rohwcrles des VerpsiegiiNgsmatcrialS borgennmmen worden seien, dir eine Erhöhung von 80 Pfg. ans 1 Mk, a,> hinreichend ei-cheinen ließen. Die Verwaltung habe, daher geglaubt. ihrerseirS höhere Sätze nicht Vorschlägen zn sollen. Was die Resolution auiange. so jei im gegebene» Falle eine Einmischung über den Begriff schwer, wann Gemeinden als in außergewöhnlicherer Weise,oo» EmqnartierungÄasteu betroffen anzu'ehen seien. Tie meisten Leute würden stets, wenn sie ch" paar Mal Eilignartierung^aebabt batten, der Meinung sein, sie seien zu,stark belastet. Ob- dic Vergütung für Unteroffiziere höher als für die Mannschaften z» bemessen sei, sei ein Punkt, über den sich oerhandcln lasse. — Die Vorlage acht an dic Bndgcrkonimifsion, -- Schluß der Sitzung Nbr. Montag 1 Uhr: >Intcrpcllmion Roeren betreffend Duellfrage: erste Lesung des ServistarifS und der Novelle mm Wohnungsgelvznschutzgesetz. Prenftnister Landtag. BcirTin. iPriv.-Tel.) D-aS A b-g»e or du e ft c nh o u S beginnt die erüe Beratung des E totS, Aba, Frhr. v. Erst >r skoirs.) verweist daran', datz, als er vor 21 Jahren in das .Hans eimrat. der damals mit Esi Milliarden abschließende Etal nnr durch Zuhilfenahme einer Anleihe von 222 Million«,» Mark ins Gleichgewicht gebracht werden lviinle. Der jetzige Etat schließe mit fast 9 Milliarden und die Einnavmeu deckten dic Ausgaben. Die Situation sei also setzt nicht übel: trotzdem s> , die Steigerung der Ausgaben angesichts des Umstandes, daß die Einnahmen ans den Eilenbahiien mit der wirtfchastlichcn Hon- jnnktnr schwanken, nicht unbedenklich, und ein Finanzminister^ der da nicht die Hand auf den Beutel halte, habe seinen Beruf verfehlt. (Heiterkeit.) Ter neue Zolliarrf und noch mehr die Haftung der Regierung in der Fleischsrage habe der Lanvwirl- schcht wieder Vertrauen gegeben. Gegen die wegen der Fleisch- ,frage wider die Landwirtschaft m den Großstädten und in der treisiiinigen Presse elttsessclte -Hetze »insse cncrgiich protestiert werden. Ich komme min, sagt Redner, zu einem ernsten Punkte: der »ichlAoiirdigen Agitation der Sozialdemokratie, «der durch die Revolution in einem, Nacybarstaatc gewaltig Lev ziäiiini geschwollen ist. Wenn fick die Regierung ans den Stand punkt stellt: Schreibt und sprecht was Ihr wollt: wenn Ihr aber zur Propaganda der Tat übergeht, so werden wir Vor gehen so wird diese Art von Stärke draußen im Lande nicht verstanden. Man versteht es nicht, wie alles, waSdem Patriolei' hoch und heilig ist, so gut wie ungestraft in den Schmutz gezogen wird. Ter Volksoergittung wnß enlaegengetreien werden. Dazu bedarf es nicht neuer Gesetze, die beiiehendcn müssen nur richtig angeivenöet werden. Was jetzt geschrieben wird, ip nicht mehr Preioreiheit, wiideni Preßireckhcw, (Belial!.) Wenn Graf Pückler, dessen Auftreten auch wir verurteilen, wegen 'Aufreizung zum zilassenbaß zu einem »alben Iakr Gefängnis verurteilt wird, so muß der sozialdemvkrati'chen Anfteiznng um so energi scher entgegengetreten werden. Man möge dafür sorgen, däi, dem Volke die Freude am Vaterland« nicht genommen werde (Lebhafter Beifall) Iustizininistcr Bac > cler unterschreibi daß unsere Gesetzgebung zu einem Einschreiten in dem von, Bor- redner angeregten Sinne ausreichc: wie dies im einzelnen ge schehen solle, werde von ihm eingehend erwogen. In dr« Freiheit der Gerichte dürfe er natürlich nicht eingreifen. Die Gerichte sind frei und unabhängig, und eine Beeinflussung der Rechtlvrechung ouszunben, muß ich entschieden ablehnm. Da gegen soll von der Verwaltung streng und energi ick» vorgegangen werden, damit die Möglichkeit gegeben ist, die Strafe auf dem Fuße folgen zu lassen (Beisoll,) — Abg. Dr. Friedverg snatl ) gibt zu,' daß die Agitation in der Fleischsrage nicht immer, eine anmutige war. Aber eS handle sich doch hier um «me wich- tige Frage, die der PvllKernährnng. der gegenüber die dila torische Behandlung seitens der Regierung nicht am Platze war. Die ainerikamschen Fleischkonserven hätten uns doch sehr gefehlt. (Lebhafter Beifall linkst Er äußerte sich im allaemeinen sympathisch zu den einzelnen Etats Ans die Erschließung aller Landesteile durch Eisen bahnen müsse ein Hauptgewicht gelegt werden, da uns diese in 2 N2NNM28 § MPijWZ» lUeUUW
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