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Tolr»ivi>niag. Re,chsposibran»e, Skädt. Finanzen. Livvisctie ! Muinmßl. Witterung: ixI T« TDIlüt». Fxige, Port Ailhur. „Gttvsie Gsiosln", Kgl Kviiservaioriiim. Börsrnwocheiibkricht. I Mild, trübe. Smmtlill, 21). Nvvemver ir)1)4. Die zweijiihrltte Dienstzeit. Der Kampf um die zweijährige Dienstzeit, der von der Demokratie in Deutschland säst ein halbes Jahrhundert geführt worden ist, neigt sich seinem Ende zu. Stach der Ansicht Eugen Richters würde dieses Ende den „Triumph des Laienverstandes" bedeuten: so hat der Führer des Freisinns einst die Einführung der zweijährigen Dienstzeit bezeichnet. In dem bevorstehenden zweiten Abschnitte der gegenwärtigen Rcichstagstagung läuft der nunmehr elfjährige provisorische Zustand ab, während dessen für die Fuhtruppen die Dienstzeit von drei auf zwei Jahre herab- gesetzt ist. Würde die zu erwartende neue Heeresvorlage nicht eine abermalige Verlängerung des Provisoriums enthalten, so mühte nach Maßgabe der Verfassung wieder die dreijährige Dienstzeit, die ja noch nicht endgültig ausgehoben ist, in Kraft treten. Nach einer Erklärung aber, die im Februar dieses Jahres der preußische Kriegsminister von Einem in der Budgct- kommission des Reichstages abgegeben hat, soll mit der neuen Militärvorlage die bisher nur auf Zeit eingeführte zweijährige Dienstzeit aus die Tauer gesetzlich gebunden werden. Ein Zurück gibt es heute nicht mehr. Dieser Erkenntnis ver mögen sich jetzt auch diejenigen nicht zu verschließen, die der drei- jährigen Dienstzeit unbedingt den Vorzug geben, und zwar nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen, die während des nunmehr über zehn Jahre dauernden Experiments erzielt worden sind, das der Reichskanzler Graf Caprivi im Sommer 1893 im Zusam menhänge mit seiner damaligen Heercsrcsorm gewagt hat. Daß es sich hierbei nur um eine vorläufige Maßregel, die je nach den Ergebnissen deS Experiments entweder beibehalten oder rück' gängig gemacht werden könne, handelt, hat bereits vor elf Jahren ernstlich wohl niemand gedacht, sondern schon damals war jeder, der Freund wie der grundsätzliche Gegner der Herabsetzung der Dienstzeit, überzeugt, daß die nur scheinbar provisorische Maß regel früher oder später den Charakter des Definitivums er halten müsse. Wo ließe sich heute ein Reichskanzler oder ein Kriegsminister finden, der die Energie besäße, die faktische Wiedereinführung der dreijährigen Dienstzeit nicht bloß zu befürworten, sondern auch wirklich durchzusetzen, angesichts der Tatsache, daß in Frankreich und in Oesterreich-Ungarn, also bei unserem militärischen Hauptrivalen und bei unserem Freunde und Bundesgenossen, die zweijährige Dienst- zeit eingcsührt wird, und gegenüber einer Volksvertretung, die inzwischen in der Demokratisierung erhebliche Fortschritte gemacht Hot! Ter Gedanke einer Wiederverlängerung der Dienstzeit läßt sich nicht mehr realisieren, und eine Aktion, die darauf aus- ginge, würde unfehlbar über schwere innere Krisen hinweg und aus Kosten der staatserhaltenden Kräfte zu einem Fiasko führen. So wenig wie es jemals gelingen wird, auf streng verfassungs- mäßigem Wege das allgemeine, gleiche und geheime Reichs lagswahlrecht zu beseitigen, wird es möglich sein, unter der Herr schaft dieses schrankenlos demokratischen Wahlrechtes eine jo von Grund aus antidemokratische, durch und durch unpopuläre Maß nahme durchzusühren, wie die Erhöhung der Dienstzeit über zwei Jahre hinaus, wodurch die wirtschaftlichen und sozialen Inter essen der breitesten Bevölkcrungsschichtcn unmittelbar berührt werden. Anfang der sechziger Jahre des verflossenen Jahr Hunderts, in der Zeit des preußischen Vcrfassungskonfliktes, stand die Frage der Dauer der aktiven Militärpflicht im Mittelpunkt der Kämpfe. Die Opposition des preußischen Abgeordnetenhauses forderte als Ausgleich für die damaligen Mehrkosten des Heeres die Einführung der zweijährigen Dienstzeit, wie sie bei der Infanterie und der Jußartillcrie von 1833 bis 1852 tatsächlich bestanden hatte. Die Regierung lehnte damals ein Eingehen auf diese Forderung entschieden ab: B smarck und Roon blieben Sieger. Aber Vülow ist kein Bismarck, und v. Einem kcln Noon. Ein solcher BiSmarck-Roonscher Sieg »st unter den heutigen Ver hältnissen undenkbar: man könnte de» Reichstag noch so oft auf- lösen. unter der Parole der dreiiährigen Dienstzeit würde sich eine Regierungsmehrheit niemals gewinnen lassen. Man kann Engen Richter nicht widersprechen, wenn er soeben in einem Leitartikel der »Fr. Deutschen Pr." hervochrbt. daß dir Negierung tatsächlich ganz und gar außer stände ist. zur dreiiäh- rigen Dienstzeit auf Grund des Artikels 59 der Nclchsversassung zurückzukehren, wonach ledcr wehrfähige Deutsche drei Jahre bei den Fahnen zu dienen bat. Entweder müßte in diesem Falle die JriedenSpräsenzstärke «ine ganz außerordentliche Erhöhung erfahren, oder die Zahl der auszubiidendcn Mannschaften entsprechend ver mindert werden, waS gleichbedeutend mit einer sehr erheblichen Schwächung der Feldarmee sein würde. Zu einer Erhöhung der FriedenSpräsenzstärke aber ist die Zustimmung deS Reichstags erforderlich. Der Reichstag würde sich auf keine Mehrausgabe z» solcher Umwandlung elniasje», und wenn die Negierung etwa des halb den Reichstag auflösen wollte, so würde, meint Eugen Richter sicher nicht mit Unrecht, „eine frische, fröhliche Wahlbewegnng die Oppositionsparteien ganz außeroidentlich kräftigen und stärken". Sollte ein solcher Wahlkamps um die Höhe der Dienstzeit entbrennen und eS würde ein lehr leidenschastlicher Kamps werden, io dürste man >>ei der Abwägung der Chancen von vornherein vor allem daS eine nicht übe>schen. daß die NegiernngSposilion aus alle Fälle i sehr bedenkliche, nicht mehr auszusüllendr Blöße» aufweisen würde, weil die Urteile der militärischen Autoritäten, wie ja das eltiährige Experiment mit der verminderten Dienstzeit schlagend beweist, in vieier Frage anseinandergehen und eine Berufung aus die Ein helligkeit der Sachverständigen, die ausichlaggebend sein müßte, ausgeschlossen ist. Zu Bismarcks Zeiten konnte ein Laie noch der sehr vernünsligen. außerhalb deS politischen und insbesondere par lamentarischen Lebens zumeist auch befolgten Ansicht huldigen, daß bei Bcanlwortung der Frage, eine wie lange Dienstzeit erforderlich ist, um eine zu den höchsten Leistungen befähigte Armee auszu- bilden, die Auffassung nicht sowohl der Vertreter des allgemeinen, gleichen und geheimen Stimmrechts — also nicht parteipolitische Dvkrrinen und Interessen —, sondern vielmehr der militärischen Kapazitäten entscheidend ins Gewicht fällt. Seit dem Eapriviichen Regiment ist jedoch ein Laie völlig außer stände, sich nach Maß gabe der Meinung der Sachverständige» ein eigenes Urteil zu bilden: den» die einen sprechen sich bedingungslos für die Rück kehr zur dreijährigen Dienstzeit ans. die anderen empfehlen, aller dings unter gewissen Voraussetzungen, die Fortdauer der zweisäh- 'rigkn Dienstzeit. Durch diese, so wild ans der einen Seite be hauptet, ist die Qualität des Heeres ohne ollen Zweifel geschädigt worden; auf der anderen Seile wird angenommen, daß sich das Heer sehr wohl so organisieren läßt, daß mit der zwciiährigcn Dienstzeit die höchste nationale Wehrkraft und Le>stnnassähigleil erzielt weiden kann. Selbst auf ein fo vollwertiges Urteil wie das Kaiser Wil helms des Ersten kann man sich heute nicht mehr berufen, ohne sich der Gefahr auszusctzeu, irr. Widerspruch zu der in der Gegen wart an höchster Stelle maßgebenden Meinung gebracht zu werden. Nach dem dänischen Kriege 1864 ist Kaiser Wilhelm I. mit lebhaftester Wärme und Entschiedenheit für die dreijährige Dienstzeit eingetreien: nur mit einem Kern von Soldaten, die drei Jahre gedient haben, urteilte er damals, könne man siegeS- gewiß in den Krieg ziehen. Mitten im Kriege gegen Frank- reich. Ende Oktober 1870, erklärte Kaiser Wilhelm I., daß er eine Abkürzung der dreijährigen Dienstzeit nach seiner Erfahrung niemals gutheißen würde. „Wer eine kürzere Dienstzeit ver langt," sagte er damals wörtlich, „leistet seinem Vaterlande keinen guten Dienst." So dachte bis zum letzten Atemzuge Bismarck: so urteilten auch Roon und Moltke. Aber dann ist im Jahre 1893 Caprivi mit seiner Heeresresorm. die den Uebergang zur zweijährigen Dienstzeit brachte, gekommen und hat ausdrücklich erklärt, wenn Roon und Moltke noch lebten, sie würden sich für seine Reform engagieren. In der NeichstagSsitzung vom 3. Mai 1893 sagte der zweite Kanzler des Reiches: „Man hat uns durch- fühlen lassen: Euch halten wir für keine Autorität: wenn Ihr noch Moltke und Roon wäret, wollten wir mit uns reden lassen. Ich bedaure, daß diese Männer nicht mehr an dieser Stelle stehen: denn ich bin überzeugt, sie würden noch entschiedener, noch be stimmter. noch besser, als wir es vermögen, für die Forderung eintreten, die wir heute zu vertreten haben." Caprivi hat ferner bei der Begründung seiner Militärvorlage aus 31 Gutachten der kommandierenden Generäle über die zweijährige Dienstzeit ver wiesen: 10 von diesen Gutachten verlangten damals die volle Durchführung der dreijährigen Dienstzeit bei gleichzeitiger Ver stärkung der Armee, während die Mehrzahl, 21, die Möglichkeit der Durchführung der zweijährigen Dienstzeit unter bestimmten Voraussetzungen zugab, zu denen sie die Vermehrung des Aus- bildungspersonals, die Erhöhung der Etatstärke. Entlastung von Kommandos, Arbeitsdienst usw. rechnete. Einen ähnlichen Standpunkt wie diese Mehrheitsgutachlen vertritt das Haupt' organ der konservativen Partei, die „Krcuzzcitung", die in diesen Tagen über die zweijährige Dienstpflicht drei Artikel veröfsent lichte. Hierin wird zwar in sehr beweglichen Worten darzulegen versucht, daß sich die zweijährige Dienstzeit in der zehnjährigen Probezeit nicht bewährt, vielmehr die Unmöglichkeit erwiesen habe, ohne umfassenden Ausgleich das deutsche Heer aus der Höhe seiner Aufgabe zu erhalten, aber schließlich erklärt sich das Blatt mit der Abkürzung der Dienstpflicht einverstanden, falls dieser umfassende Ausgleich lverstärktes und verbessertes Ausbildungs- personal, reichere Ausbildungsmittel usw.j erfolgt, d. h. die Mittel bewilligt werden, die unbedingt notwendig sein sollen, um die Nachteile der zweijährigen Dienstzeit einigermaßen abzuwenden. Somit darf schon heule behauptet werden: die dreijährige Dienstzeit in 'Deutschland gehört unwiederbringlich der Geschichte an. 'Denn ist die zweijährige Dienstzeit, wie es ja in Aussicht gestellt ist, erst einmal gesetzlich festgelcgt, so wird keine Macht der'Erde den Reichstag dazu bewegen, sie wieder gegen die drei jährige zu vertauschen: es müßte denn sein, daß eine schwere militärisch« Katastrophe über unser Vaterland hereinbräche. Eine solche auch nur für möglich zu halten, verbietet uns unser Patriotismus, unser nationales Selbstbewußtsein. geborener die Grenze überschritten hatten, notwendig gewesen, um der Ausbreitung des Ausstandes unter den Eingeborenen in den englischen Grenzgebieten vorzubeugcn. Alle Vorsichtsmaß ccgeln seien seitens der Behörden getroffen, um zu verhindern, daß irgend ein Teil der Kolonie zur Basis für Lieferungen von Waffen und Munition an die Aussländijchen gemacht würde. Der hierüber interpellierte Generalkonsul habe erklärt, die Ent waffnung sei mit der vollen Zustimmung der deutschen Regierung geschehen. Der Generalkonjul habe den Kapminisiern seinen Dank für ihre Bereitwilligkeit, den deutschen Behörden beizu- stehen, ansgedrückt. Die Entivassnung sei nur zeitweilig ge schehen. Es sei lein Gedanke an einen unsreundlichen Akt der Kapregicrung. Berlin. lPriv.-Tel.s Nachdem ans Anlaß des Ansstandes der Herero bereits vor einiger Zeit die Einfuhrzölle aus eine Reihe von wichtigen Lebensmitteln aufgehoben worden sind, in das Gouvernement nach der Ausbreitung des Aufstandes aus den Süden des Schutzgebiets mit Rücksicht auf die allgemeine wirt schaftliche Notlage angewiesen worden, bis ans weiteres den gesamten Zolltarif außer Kraft zu setzen, mit Aus nahme der Einfuhrzölle ans Branntwein, Waffen und Munition, sowie der Ausfuhrzölle. — Gegenüber den Klagen, daß Feld post se n d n n g e n an die mobilen Truppen in Süd west - afrika den Empfängern gar nicht oder nicht rechtzeitig zu- gegangcn seien, werden von berufener Seite die außerordent lichen Schwierigkeiten dargelegt, welche der Zuführung der Post sendungen an die dortigen Truppen bereitet werden, Schwierig keiten, die unendlich viel größer sind, als s. Z. im Feldzuge m Ostasien. Jedenfalls, heißt es am Schluß der Darlegungen, ist die Postvcrwaltung im Einvernehmen mit der Schutztruppen- Verwaltung unansneletzt bemüht, die infolge der dargelegtcn Um stände entstehenden Verzögerungen in der Ueberkunst der Posten ans das Maß des Unvermeidlichen zu beschränken. — Zwei sächsische Offiziere, v. Lilienthal l19- Hnsareu-Regiments und v. Reese (Karabinier-Regiment), und drei wnrttembergische, Freiherr v. Craitsheim-Rngland l19. Ulanen-Regimentj, Äendt- land l122. Infanterie-Regiment) und Gunndel (Telegraphen- Bataillon) sind in die Schutztruppe für S ü d w e st a fr r ka neu eingetreien. Letzterer wird Führer der Tclegraphen-Abteilung. Zur Uppisckien Krage. Berlin. (Priv.-Tel.) Tie „Nordd. Allg. Ztg." veröffent licht 1. den Antrag der schaumburg-lippiscken und der lippischen Negierung an den Bnndesrat wegen Regelung des lipplschen Tyronfolgestreits, 2. den zwischen dem Fürsten zu Schon mb»rg-LipPe und dem Regenten des Fürstentums Lippe ab- chluß des ericht solle enaten des enat, unter Neueste Trahtmeldnnneu vom 19. Novbr. Aus Dentscli-Tüdtvestafrika. Berlin. (Priv.-Tel.) Wie dem „Standard" aus Kap stadt telegraphiert wird, sei die Entwaffnung „de nt- scher Polizist«'»", die bei Verfolgung aufständischer Ein geschlossenen Schiedsvertrag, 3. den Be BnnieSrats vom 18. November 1904, das Schiedsa, nach dem Schiedsvertrag aus zwei vereinigten Zivils, Reichsgerichts, und zwar aus dem 4. und dem 7. Zivil, dem Vorsitz des Präsidenten des Gerichtshofes bestehen. Der Gerichtshof solle in der Besetzung von 15 Mitgliedern einschließ lich der Präsidenten entscheiden. Die von dem Schiedsgericht zu entscheidende Frage solle lauten: ob und in welcher Reihen folge die zur Zeit des Abschlusses dieses Vertrags und zur Zeit des Abschlusses der Verhandlungen vor dem Gerichtshöfe leben den Nachkommen und der Linie Westerfeld ungehörigen Seiten- vcrwandtcn des Grafregenten Ernst zur Lippe-Westerfeld nach dem Ableben des regierenden Fürsten Alexander zur Regjerungs- Nachfolge im Fürstentum Lippe berechtigt und berufen sind. Der Beschluß des Bundesrats lautet: 1. sich mit der Erledigung des über die Thronfolge im Fürstentum Lippe zwischen Schaum lmrg-Lippe und Lippe schwebenden Streites im Wege einer schiedsgerichtlichen Entscheidung des Reichsgerichts einverstanden zu erklären: 2. sich mit der durch den Schiedsvertrag für den Fall des Ablebens Sr. Durchlaucht des Fürsten Alexander zur Lippe vorgesehenen Ordnung der Regentfchast im Fürstentum Lippe gleichfalls einverstanden zu erklären; 3. die in dem Schied-- vertrage unter Artikel 2, Absatz 2, vereinbarte Frage zur schiede- gerichtlichen Entscheidung durch das Reichsgerich' bringen zu lassen und den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichsgericht das schiedsgerichtliche Verfahren, für das die Vereinbarungen ! des oben erwähnten Schiedsvcrtrags maßgebend sein sollen, zu übertragen: 4. falls der Schiedsfpruch zugunsten oller oder e nzelner Mitglieder der gräflich Lippe-Äiesterfeld-Linie ansfallen sollte, die Thronfolge im Fürstentum Lippe für endgültig ge regelt zu erachten, derart, daß gegen die nach dem Schieds sprüche zur Ncgieriingsnachsolge berufenen Mitglieder der gräslicn Lippe-Biestcrjcldcr Linie aus Umständen, die in der Vergangen- heit liegen, keine Einwendungen mehr vom Bundesrate -ugc- lasscn werden sollen. Znm russisch-javanischen Krieg. Petersburg. Hier lebende nahe Verwandte des Generals Stössel erhielten dieser Tage einen Brief von ihm. Der General schreibt u. a.: „Die Garnison von Port Arthur ist noch 28 000 Mann stark, die sämtlich von wahrem Heldenmutc beseelt sind. Munition und Proviant sind ans Monate hinaus vorhanden." Stössel ist überzeugt, daß sich die Festung bis zur Ankunft der Ostseeslotte halten kann, aber selbst bei äußerster Gefahr könne von Ucbergabe niemals die Rede sein, da olle in diesem Falle kaltblütig den Tod vorzichen würden. Petersburg. Der Korrespondent der „Birshewija Wjedo- mosti" meldet aus Mukden unterm 18. ds.: Die Kanonade, über die ich gestern telegraphierte, entwickelt sich in außerordent- sicher Heftigkeit. Die Batterien geben Salven ab. Tschifu. Die Besatzung des „R astoropnt," hat sich an Bord eines chinesischen Kreuzers geflüchtet, da die Befehls- Haber der in den Hasen eingelausenen javanischen Torpedoboote gedroht batten, sie als Gefangene festzuhalten. Kopenhagen. Das russische ErgänzungS- geschwader ankerte heute nachmittag an der Nordküste rwn Langeland. v k» s. S- Berlin, der Regent von Ministers D ^ Anerkennung der Verdienste Dr. Hentigs: „Ich empfind« es deshalb schwer, mich von einem Berater trennen zu müssen, dessen treue Unterstützung und dessen weiser Blick mir die Hüb-