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Verugrgebllhl: «vrtelttUNlt«»«' «n«»n> bei Zutraeun, durch «nlerr v«>rn <«»«»» u»d m»r,eu«, an G«MI- «Ich Moowaen nur einmal) »Mt. »ovl. durch auSwkrliaeAom- miMouäre , M«. bei. , Mk »o M. Bet etnmaliaer Zusielluna durch dt« V«K»Mk. iobneBeltellield). imAud- l«nd mU «ntivrechendem Zuichlaae. N achdru« aller «rtitel u. Onainal- Mtttrilunaen um mit deutlicher Ouillenanaab« l.Dresd. Nachr") tultilla. NachtriiaUch« bonorar- auivrüche btetbe» unberücksichtiat: «Werl»»,,« Manuikrivte werden nicht aulbewabrt. r^earamm-Sdrell«: »«cheichten Dre«de». Mrelgen-c-fsf. Aimabme von Ankündl,u«i,en bis nachmitta,» » Ubr. Sann, uud VeieuaaS nur Marienltrade a» von N dis '/,l Uhr. Die l ivaltiac ittrund- »eile <ca. « Silbe«) A» Nt-., L»- tiindiaunokn aus der Nrivatieite Zeile Ls Pi» ; die L ivaltige Keile auf Deri - teile so Bia . als Einaciandt Keile so Pia. vm Nummern nach Eon»- u»d Krirrlaie» tivaltiae BruudieUc so Pia, aus Privatieitc ao Pia.. Livalliae Keile aus Tertleite und als Eingesandt so Big. Answärlige Aul Uäge nur aeaen LorauSdeeabluna. Beleabiatter werden mit roPig. berechnet. fternibrechanlchluh: «Mt I Nr. u und Nr. ross. MS. WeMi'istl M -zKr- 28 LnnwrtrrM ^8 Z vllütrertroSsll« lollscdölldsit. grössts oallvrdüWlress Z ELIsintisit-piAMNosE L MiAnrlert. Ä K «8«« 20. A Kchlirnehe , klaxpsrr k»1SttSQ s^ings * Lekllürs i Mikron < kutter , stismsn aus , , > kertlxt I» öv, »1» : «»Iibiiien i tzuttliiüie» k. Nlliö ^ 5 Vreden K keiÄIlMII'. lZ. v-rLÄo1uU1«u tür Karren. Uainc-u unä tiincter, Ivtvlit, d««,uvin unä »» »» » .'insnc-rst „irkxnii,, Ve> Ilonan »nä Kwiix-ii >uo Ko^aii- A4 tiÄMr orsstrsiiä. rum Lreiso »an « Alk. «tvw var- I>>, >1» IVUSlgUOsZIIUTZII OIZll E rätia keim Vartartn/nr „n-i I»i-«I»»,,-iiI „ nur üilLrivllstr. 22 h »» In» <-tni Kjoootaxs xvültuvr roo 1t—12 bllir. Wi? Sachwu und die Je,uitc», Tschechische Polilik Laiidlagöveihaiidluiiae», Staaisi,ns,eu. Mutmaßt. Witterung: 4 «Mi»» , 4«S«S4 Ollasialiiche O»tsbkzc>cl>»uiigeii, Bej.-Ausichuß. Ruis.-jcipail. Kcieg. Kanimciiiinsikabeiid. Warmer, nebelig. H I Sachse» ,md die Jesuiten. Wi« im Leitartikel unseres gestrigen Blattes bereits ausgcführt morden ist, haben wir in dem § 56 der sächsischen Staatsverfassung ein« gesetzliche Schutzbestimmuiig gegen die Zulassung der Jesuiten im Königreiche Sachsen: nur hat sich eine juristische Streitfrage darüber erhoben, ob diese Vestiminuüg durch den Erlast des Reichsgesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872 blost zum Ruhen gekommen ist, sodast sie nach Wegfall des Reichsgesetzes von selbst wieder auflebt, oder ob jenes Reichs- gesetz diese Bestimmung unserer Verfassung überhaupt beseitigt hat, sodast sie eventuell erst von neuem in die Verfassung cingefügt werden müstte. Nm die Anschauung und Interpretation eines hervorragenden Staatsrcchtskenuers in dieser Frage zu erfahren, wandten wir uns gestern an Herrn Geh. Rat Professor Dr. Binding an der Leipziger Universität mit folgender telegraphi schen Anfrage: „Richten an Ew. Hochwohlgcboren die ergebene Bitte um gutachtliche Acustcrung über die alle protestantischen Kreise Sachsens tiefbewcgcnde Frage, ob Gültigkeit von 8 56 der Sächsischen Verfassung berührt wird durch jetzige Aufhebung von 8 2 oder evxntuell spätere Aushebung des ganzen Jesuitengesctzcs." In liebenswürdigster Bereitwilligkeit gab -Herr Geh. Rat Binding die Antwort, dast „8 56 unserer Verfassung unberührt bleibe und ohne eine Aendcrung der N ei chsv c rf ass un g unberührbar sei". Nach diesemGutachtcn des als crsteAutorität geltenden Kenners und Lehrers des Staatsrechts dürfen wir die beruhigende Gewiß,- heit haben, daß die Aufhebung des 8 2 des Jesuitcugesetzes wie auch der eventuelle Wegfall des ganzen Gesetzes uns in Sachsen direkt nicht berührt und dast wir unabhängig von solcher bundcs- rätlichcr Entschließung in unserer Landesverfassung eine Schnh- wehr besitzen, die das Eindringen der Jesuiten in unsere engere Heimat unmöglich macht. Nach der Rcichsverfassung gehört das/kirchliche Gebiet nicht zur Kompetenz der Reichsgesetzgcbung. Allerdings sind ja mit dem Jesuitengesetze von 1872 Teile des Kirchenrechts in den Bereich der Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung gezogen worden, aber daraus folgt durchaus nicht, dast grundsätzlich die Kirchengesetz gebung dein Reiche -»gewiesen worden ist, vielmehr ist die Selbst ständigkeit der Bundesstaaten zur Regelung kirchlicher Fragen be stehen geblieben und insbesondere behalten nach etwaiger Aus hebung des ganzen Jesuitcugesetzes die speziellen landcsgesetzlichen Bestimmungen zur staatlichen Beschränkung der Ordenstätigkcit nach wie vor ihre Gültigkeit. Es sei hier daran erinnert, dast Reichskanzler Graf Bü low bei Beginn der ersten Lesung des Toleronzantrages des Zentrums am 5. Dezember 1900 im Reichstage namens der verbündeten Negierungen die Erklärung abgegeben hat, dast diese sich allster stände sehen, diesem Anträge zuzustimmcn, „welcher die verfassungsmästige Selbständigkeit der Bundesstaaten auf einem Gebiete beschränken will, das sie der Zuständigkeit ihrer Landesgesctzgebung Vorbehalten müssen". Blüten tschechischer Politik. In bengalischer Beleuchtung erstrahlt wieder einmal die tschechische Politik in ihren innersten Triebfedern und in ihren letzten Zielen. Es ist nicht die treue Anhänglichkeit an die an geborene oder ancrzogene Nationalität, die natürliche Begeisterung für Muttersprache und Stammcsangehörigkeit, die Schwärmerei für die Eigenart der nationalen Kultur, die diese Politik aus schließlich beseelt und erfüllt, sondern vornehmlich die Züchtung des Hasses und der Gewalttätigkeit gegen das Deutschtum als die mit dem Tschechcntum unmittelbar und in vorderster Linie im Wettbewerb stehende Nationalität. Nicht im ehrlichen Kampfe auf politischem, staatsrechtlichem und wirtschaftlichem Gebiete wollen die Tschechen den nationalen Gedanken wahren und für ihr nationales Recht einstehcn, sie pflegen vielmehr ihren natio nalen Kultus hauptsächlich dadurch, dast sie die in den Massen schlummernden brutalen Instinkte gegen die Angehörigen des ihnen fremden und unbequemen Stammes zu entfesseln trachten. Die wüsten Ausschreitungen, die sie sich soeben gegen die deutschen Studenten Prags geleistet haben, sind das unausbleibliche Pro dukt der Politik, die von den erwählten Führern des Tschcchen- tums, von dessen berufenen Vorkämpfern in den verschiedenen parlamentarischen Körperschaften, seit länger als einem Jahr zehnt systematisch und zielbewußt verfolgt wird. Besonders haben die Jungtschechen in dem Bestreben, ihre Partei immer volks tümlicher -u machen, ihre demagogischen Agitationen so weit ge trieben» daß Exzesse, die den Charakter des Verbrechens haben, mit Notwendigkeit daraus erspriehen müssen. Im vorliegenden Fall« muß man sogar zweifeln, ob die Ausbrüche des niedrigsten Nationatzasses nicht mit Absicht von ihnen herbeigeführt worden sind; aber auch wenn solcher Zweifel nicht berechtigt wäre, so werden sie doch von der moralischen Verantwortlichkeit für die Roheiten, di« i» Prag in den letzten Tagen auf Rechnung des nationalen Tschechentums verübt winden, nicht entlastet: dem die von ihnen mit allen Mitteln gehegte Aufstachelung der nationalen Leidenschaften niusttc solche Früchte tragen, ob sie nun beabsichtigt sind oder nicht. In Gestalt von pöbelhaftem Straßenradau, der sich gegen den sogenannten „Bummel" deutscher Couleurstudenten richtet, haben diesmal die Tschechen ihre nationalen Forderungen zu demonstrieren gesucht. In ihrer Anmaßung nennen sie die Haupt stadt Böhmens das „slawische Prag", obwohl dieses die Stätte der ältesten deutschen Universität ist und vor Jahrzehnten die nationale Gleichberechtigung der Deutschen und Tschechen dadurch anerkannt wurde, daß man die von einem deutschen Kaiser ge gründete Karl Ferdinands-Universität in eine deutsche und in eine tschechische Hochschule zerlegt hat. lieber diese staatsrechtlich sestgclcgte und in den Tatsachen des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens begründete Gleichberechtigung setzen sich die Tschechen hinweg und erachten es in ihrer Ueberhcbnng als eine „Provokation", wenn die farbentragenden Studenten der deutschen Universität Prag, einer alten, völlig harmlosen Gepflogenheit ent sprechend, einen „Bummel" aus der Straße abhalten. Das natio nale Tschechcntum ist zu einem Fanatismus entartet, daß es das Promenieren deutscher Studenten in ihren Farben, wie cs allenthalben auf österreichischen Universitäten üblich ist, als einen Akt ansicht, der mit ihrem Anspruch, daß Prag eine rein tschechische Stadt sei, unverträglich ist und darum nicht länger geduldet werden darf. Die Auffassung, die die Prager Tschechen auf der Straße bekundet haben, als sie die auf dem Graben promenierenden deutschen Studenten mit Gewalt an dem „Bummel" zu verhindern suchten, deckt sich vollkommen mit derjenigen, die in der Prager Stadt- vcrordnctcnsitzung zum Ausdruck gebracht worden ist. Nicht ein Tscheche hat dort den Mut und Anstand besessen, ein Wort des Bedauerns oder der Mißbilligung über die von dem tschechischen Janhagel provozierten Straßenkrawalle zu sprechen, sondern die tschechischen Vertreter der böhmischen Hauptstadt haben sich mit diesem Janhagel und der von diesem betriebenen Straßcnpolitik für solidarisch erklärt. Das frühere städtische Oberhaupt von Prag, der Jungtschcchc Podlipny, hat sogar direkt dazu ermutigt, diese Straßcnpolitik fortzusctzcn und womöglich noch zu übcr- bieten: denn er „konstatierte", daß sich die Bewohnerschaft von Prag, zu der nach seiner Ansicht die Deutschen nicht gehören, zwar musterhaft verhalten habe, aber zu ruhig, allzu sehr nach-, giebig und verträglich. Offenbar genügt einem Podlipny diese Art von Tcutschenhetze noch nicht: das tschechische Volk hätte die deutschen Studenten totschlagen sollen, weil sie, wie er sagte, „das slavische Prag besudeln und sich hier breit machen". Hier mit hat Podlipny in nackter Deutlichkeit den Sinn und Zweck der Straßcnpolitik des tschechischen Pöbels ausgesprochen: den deutschen Studenten soll der Aufenthalt in Prag unerträglich gemacht werden, um dadurch den Bestand der dortigen deutschen Universität, die das stärkste Bollwerk des Deutschtums in der Hauptstadt Böhmens bildet, zu erschüttern. Daß diese Anmaßung der tschechischen Politik, die weder Recht noch Gesetz in dem Vcrnichtungskampfc gegen die Deutschen mehr anerkennt und achtet, als eine schwere Gefahr für die Stellung des Deutschtums empfunden wird, für eine Gefahr, vor der man nicht feige zuriickwcicht, sondern der man im Bewußt sein seines guten Rechtes mutig entgegentritt, geht u. a. aus dem Verhalten des Rektors der deutschen Universität in Prag, Hof rat Professor Rabls, hervor. Ehe die farbentragenden Studenten den „Bummel" antraten, ermahnte sie dieser: „Steht zu Euren Farben! Wer Farbe trägt, bekennt Farbe!" Er empfahl ihnen, sich jeder Provokation zu enthalten und den Anordnungen der Polizei zn gehorchen, erinnerte sie aber zugleich daran, daß die Augen aller Deutschen in Oesterreich auf sie gerichtet seien und dast sie sich daher stramm zu zeigen und einig zusammcnzustchcn haben. Diese tapfere Stellung nahme entspringt offenbar der Erkenntnis, daß es einer Pflichtverletzung glcichkommen würde, wenn der Rektor der deutschen Universität seinen Kommilitonen den Rat geben wollte, sich von dem terroristischen Gebaren des tschechischen Straßenpöbels oder was fast in diesem Falle dasselbe sagen will, des tschechischen Volkes, einschüchtcrn zu lassen uud den Boden des Rechts prciszugeben. gleichviel, ob eS sich dabei um eine so gering fügige Sache, wie es an sich der Studcnlenbummcl ist. handelt. Die Prager Studenten, die auf ihren gewohnten Spaziergang in der Hauptstraße dcS spezifisch deutschen Stadtviertels angesichts der gegen sie andringcnden Tschechen nicht verzichteten, vertraten und verteidigten die nationalen Interessen des gesamten Deutschtums in Oesterreich. DaS manneSmntige Beispiel des Prager Rektors Rabl hat alsbald in Wien einen lebhaften Widerhall gesunden: der Rektor der Wiener Universität Hofrat Professor Vcherich hat in einer Kundgebung an die Studentenschaft rückhaltlos die rohen Exzesse des fanatisierten tschechischen PöbelS verurteilt und leine tiefe Teilnahme für das Schicksal der hart bedrängten Prager Kommili tonen ausgesprochen. Als am Sonntag die tschechische Menge gegen das „Deutsche Haus" in Prag anstürmte, erscholl an- tausend Kehlen ein tschechisches Hetzlied, dessen Schlußrefraln lautet: „Der Russe ist mit uns: wer gegen uns ist. den fegt der Franzose hinweg!" Dieser Refrain stellt das Motto der Haltung dar, die doS Tichechentum in der intcrnationalenPolitik eiunimmt. Oesterreich- Ungar» gehört zum Dreibünde, aber die tschechische Station sieht auf der Seite der französisch-russischen Allianz, die sie als ei» Bündnis gegen den Germanismus auffaßt. Insbesondere betreibt das „slavische Prag" von jeher eine äußere Politik, die zn der jenigen Kaiser Franz Josephs und seiner Negierung in schroffem Gegensatz steht: cs verfolgt den Ehrgeiz, eine Art „slavische? Mekka" zu sein, zu dem die Slavcn aus aller Herren Ländern pil gern. um sich zu verbrüdern und den Geist des antigermaniicheu Pauslavismus zu fordern. In Prag pflegen nicht blost die deutsch feindlichen Demonstrationen von jeher Hand inHand mit sranzosen- und russensicundlichen Kundgebungen zu gehen, sondern dort ist auch der Nendezvousplatz der gioßslavischen Kriegspartek, also aller der jenigen Elemente, die das Vorhandensein des Dreibundes als einen auf der Slavcnwclt lastenden Druck betrachten und den gegen wärtigen Status guo in Europa und ganz besonders in der habs- burgischen Monarchie je eher je lieber nmstoßen möchten. Schon aus diesem Gesichtspunkte sollten eS sich die Leiter der öster reichischen Politik angelegen sein lassen, dem Fanatismus des Tschechentums feste Schranken zu ziehen und die Deutschen in dem gleichgerichteten Streben um des österreichischen Staatsiuteresscs willen aus das wirksamste zu unterstützen. Neueste Dralltmeldungen vom 11. März. Aufhebung des 8 S des Jesuitengesches. Berlin. sVriv.-Tel.j Der Reichsanzeiaer" publi ziert das Gesttz betr. die Aushebung des 8 2 des Jesuiten- g c setzcs. Es erhielt die kaiserliche Sanktion am 8. März. — Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die Aufhebung des 8 2 des Jesuitengesctzcs hat mehreren Blättern zu Erörterungen Anlaß gegeben, die durch offenkundige Uebcrtrcibungcn über die Schwäche der logischen und geschichtlichen Beweisführung hinwcgzutcmschen suchen. Es ist bekannt, daß cs sich »m die Erfüllung eines Wun sches handelt, dem der Reichstag mit erdrückender, alle Parteien von der Rechten bis zur äußersten Linken umfassenden Mehrheit Ausdruck gegeben hat. Wiederhol" ist in diesen! Zusammenhänge auf die Kundgebungen hervorragender Parlamentarier verschie dener Parteien Bezug genommen worden. Mit Rücksicht aus die Ucbertrcibungcn, wie sic in manchen Prcßorgauen, u. a. in dem „Hann. Cour." zu,lesen sind, erscheint es nicht unangebracht, die Worte auch an dieser Stelle zu wiederholen, die kein- anderer als ' der große nationalliberale Führer Mdolf v. Bennigsen am 17, Juli 1896 bei Besprechung einer Interpellation über das Jesuitengesetz im Reichstag gesprochen hat. Di« „Nordd, Allg. Ztg." reproduziert nun diese betreffenden Sätze, sowie Sätze uno Reden des Grafen Limburg, sowie des Abg. v. Karbons ^ur Unterstützung ihrer Auffassung. Weimar. Im Landtage erklärte Staatsminister Dr. Rothe, daß Sachsen-Weimar im Bnndcsr.ate gegen die Aufhebung des 8 2 des Jesuitcugesetzes gestimmt habe. Sondcrsha usen. lPriv.-Tcl.j In der heutigen Sitzung des Landtages wurde das Ministerium interpelliert, in welcher Weise die Negierung bei der Abstimmung im Bnndesrate über die Aushebung des 8 2 des Jesnitengcsctzcs gestimmt habe. Die Beantwortung lvird später erfolgen. Der russisch-javanische Krieg. Tokio. Die Russen haben sich sämtlich von Tichong Dsu nach Wi Dschu zurückgezogen, Ivo sie einen Erdwall ans- warfen, der einen Teil des allgemeinen Verteidigungssystems bilden soll, in Verbindung mit den Befestigungen, die von den Russen schon am linken Ufer des Jalu angelegt worben sind. Tokio. T'e Konzession betr. die Eisenbahn Wids <bn- Söul ist gestern von den japanischen und koreanischen Behörden unterzeichnet worden. London. <Piiv.-Tel.) Wie „Daily Expreß" erfährt, sind nunmehr 200 0i» Mau» seit dem Beginn des Krieges pvu Japan nach Korea und der Mandschurei verschifft worden. Ein Teil des zweiten Armeekorps ist jetzt nach Korea unteiwegs. Köln. Die „Köln. Ztg." meldet aus Tokio vom 10. d. M.: Die Hafeneinfahrt von Port Arthur ist frei. Es gelang den Russen, die ,,Rctwisan", die die großen Panzerschiffe an der Ausfahrt verhinderte, in den inneren Hasen zu bringen. Berlin. lPriv.-Tel.) Reichstag. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt der bayrische Generalmajor v. End res, nach Einsichtnahme des Stenogramms der Rede des Abg. Müller- Meiningen, dast dieser in der Tat nur habe konstatieren wollen, dast die bayrischen Offiziere eine Gymnasialklassc mehr besuchte». Er habe also seinen Vergleich nicht ans die allgemeine Bildung zu erweitern beabsichtigt. Hiermit, fährt Redner fort, entfällt aus meiner gestrigen Rede alles dasjenige, was darin als pcrsön- licher Angriff gedeutet werden kann; es bleibt aber bcstclffn: 1. die Behauptung, dost bei einem Vergleich der Bildung nicht die Schule beteiligt isst sondern vielmehr Herz und Charakter; 2. das Bedauern darüber, dast hier im deutschen Reichstage, und noch dazu von einem Mitglicde einer so vaterländischen und reicksstreuen Partei, ein Vergleich zweier Kontingente unseres Rcichshccrcs und der Versuch unternommen werden konnte, die selben gegen einander auszuspielen. Es bleibt ferner bestehen die Konstatierung des reichen Inhalts, welcher von jeher aus der preußischen Armee in die bayrische hineingcflossen ist. In formaler Beziehung muh ich noch bedauern, datz die Wendungen in der Rede des Abg. Müller-Meiningen so gefaßt sind, das; sie so sowohl hier von den Vertretern der Regierungen, wie von Mitgliedern dieses HauseS so scharf aufgesaßt werden konnten, wie ich sie auffajscn zu müssen glaubte. — Darauf werden Anträge auf Einstellung schwebender Strafverfahren gegen die Abgg. Thiele und Gerstcnberger angenommen und dann die Beratung des Militäretats beim Kapitel Militär-