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- Erscheinungsdatum
- 1903-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190310268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19031026
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19031026
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1903
-
Monat
1903-10
- Tag 1903-10-26
-
Monat
1903-10
-
Jahr
1903
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V-k-fkaften. ** Lanaiabrraer Ab. (1 Mk.) .Ich bin vrchrlratet in kindeiloler Ebr und haben wir betdeiseltlg den Wunkch, u»S aus einem diesigen Friedhöfe eine aemeinlchastlichr Kruft schon bei Ledrrilrn zu sichem bezw. käuflich zu erwerben. Zu diesem Be hüte bitte ich. mir folgende Frage» ,u beantworten: 1. A» wen müssen wir und wenden? 2. WaS wird so eine Dopprlgrust kosten? 3. Wird dieselbe sofort nach Erwerb gebaut oder erst nach dem Tode de- einen oder anderen ? 4. In der Kaufpreis sofort zu bezahlen?" — 1. Grüfte sind auf dem diesigen Trinitatis- irirdhose nicht mehr zu haben, wohl aber aus dem IobanniSfried- hose in Tolkewitz. Sollten Sie gesonnen lein, eine Gruft auf dem IobonnlSstiedhose zu erwerben, haben Sie fick a» die Jried- bossezpedition. An der Kreuzkirche 5. park., zu wenden Die übrigen diesigen Friedhöfe unterstehen besonderen Verwaltungen. Eventuelle Anfragen würden daher an die betreffenden Pfarrämter dezw JriedhosSverwaltunaen zu richten sein. 2. Der Kaufpreis ist sehr verschieden und richtet sich ganz nach der Größe de« zu er werbenden Platze-. Der geringste Preis beträgt für ein Erb begräbnis für 2 Personen IM Mk.: vorausgesetzt, bah der Erwer ber Parvchian ist 3. ES empfiehlt sich die Grnst bald nach dem Erwerb fertig,usiellrn. 4. De Kaufpreis ist sofort zu entrichte». Am zweckmäßigsten wäre es su, Sie. sich in der obengenannte» FrikddosServkdition persönlich Auskunft zu holen, denn die ver schiedenen Größenverhältntsse und sonstigen gesetzlichen Bestimmun gen lassen sich hier in Kürze schwer Wiedersehen. Hilde T. „Was denken Sie über folgende Symptome? Ich bin sonst gesund, habe guter- Appetit und kan» vortrefflich schlafen, nur lut ich früher einmal an nervösem Herzklopfen, das sich aber vollkommen gebessert bat. Neulich ging ich zu Fuß über eine der Elbbrücken: ans dieser wurde mir io schwindelig, das; ich das Ende der Brücke nur mit Müde und Not crieichen konnte und mir dann eine Droschke nehmen mußte. Seit dieser Zeit kann ich aber auch nicht medr 10 Schritte über die Straße geben, ohne von einer unerklärlichen Angst und demgcmäßen Körperzustand be fallen zu werden. Da ich viel allein gedcn muß. so ist das dolwelt fatal." — Sie müssen sich unbedingt einmal genau vom Arzt uniermche» lasse». Schwindklanfälle sind oft auf Zerreißung von kleinen Aederchen im Gebirn zuiückzusübren. wobei eine minimale Ausiviikung von Blut erfolgt Bei ganz leichten Fälle» tritt nur Schwindel und Schwarzwerden vor den Auge» ei», ein Zustand, der sich rasch wieder verliert, weil der Organismus das wenige in das Gehirn gespritzte Blut schnell wieder auszu'angen vermag und der minimale Riß in dem Aebcrcke» sich wieder schließt Bedenk licher ist es schon, wenn nach solchen Ausspritzungen Lähinungs- erscheinunge» lmeist einseitige) auftreten. doch pflegen auch diese bald nnedei z» verschwinden, wenn die Ursache berertigk. d. h. das ausgesvritzte Blut im Gebirn wieder ansgeiairgt ist. Starke Zer- rerßungen und dementsprechende BlutauSspritzungen führen zu den mit Recht gesrirchteten Schlagfliissen. Die ärztliche Unteriuchung wird wohl ergeben, welche Uriacbcn Ihren Schwindelanfällen zu gründe liegen und der Arzt wird Ihnen die nötigen Verhalts' maßregcln geben, die vermutlich darin gipfeln werden, daß sie alles, was Ihr Blut in Wallung bringen kann lGemütsausregungen, starkes Bücken, aufregende Getränke, namentlich auch starker Kaffee :c.) zu meiden haben. *" Langsähriger Ab. Antwort: Tie Schutztruppen werden gebildet aus Offizieren und Unteroffiziere» des Reickiskeeres und der Kaiser!. Marine, welche auf Grund freiwilliger Meldung den Srbutzkriivpen zeitweilig zugeteilk werden, ferner aas angcwor- bene» Farbigen, ebenso werden wehrpflichtige Reichsnnackvrige. welche im siidwestafrikanffchen Schutzgebiete ihren Wohnsitz haben, aus ihren Wunsch zur Ableistung ihrer Dienstpflicht in die Schntz- truppe für Südwestnfrika eingestellt. Der Beibringung eines Meldescheins zum ireiwilligen Diensteintritt bedarf es für diesen Fall nicht. Tic Einstellung der gedachten Personen erfolgt durch den Kommandeur der Schutztrnppe. welcher im Einverständnis mit dem Landesbauvtmann die EinstcUnnaStermine bestimmt. Sie er sehen hieraus, daß cs nicht so leicht ist, in die Schutztruppc zu kommen. *"* E R, Mittweida, (l Mk.s „In einem Franen- Kränzchen wird eifrig Seguens gespielt; leider herrscht dabei die Gewohnheit, einanver in die Karten zu leben, auch zu fragen: „Was brauchst Du für ein Blatt?" Eine Mitspielerin har schon oft dagegen gesprochen, aber ohne Erfolg. Das nenne ich doch kein Spie!! Aus Aergcr darüber sieht sic nun vor Beendigung des Spiels in die übriggebliebrnen Karten. Darüber ereifert sich nun eine andere wieder so. daß es zu unangenehmen Auseinander setzungen kommt. Ist das Vergehe» denn io schlimm der anderen Hefferei gegenüber? Dies möchte ich als langjährige Leserin Ihres geschätzten Blattes gern wissen." — Ich habe mir schon immer ein Extravergnüacn gönnen wollen, aber trotz allen Nachdenkens bis letzt das Richtige nicht gefunden. Nun weiß ich aus einmal, was ich tu — ich tvmme eiuiack nach Mittweida und höre mir Eure Auseinandersetzungen beim Seguens mit an. das muß ja ein ganz besonderer Genuß sein. Bei dieser Gelegenheit wird mir dann hoffentlich auch die nötige Erleuchtung kommen. Euer Schieds richter zu sein und Eurem Kränzchen die gestörte holde Eintracht wiederzugeben. B ornema nn Niels. „Haben lange gesucht Statue von berühmte Komponist K. M. v. Weber. Endlich wir haben gesunden aber das seien für schöne Stadl Dresden keine gute Plaz sur berühmte Mann. Doch warum bat nicht bessere Plaz be rühmte statue? Hat doch schöne Stadt Dresden gute Plaz viele." — Sie hoben als Fremder den Nagel onf den Kopf ge troffen. und es dürfte wenig Dresdner geben, die Ihnen nicht bei- vnichten, wenn Sie meinen, daß sich in ihrer großen und schönen Vaterstadt für das Denkmal dieses gottbegnadeten Tonschöpfers ein besserer und würdigerer Platz hätte finden lassen müssen. *'*Eineaus derSckarder Nichten. „Da ich mir anders keinen Rat weiß, erlaube ich mir als Tochter eines lang- lährigen Abonnenten Ihres geschätzten Blattes, um Beantwortung folgender Fragen zu bitten: Wird in Orenburg (Rußland, eine besondere Art von Tüchern hergestellt, die unter dem Namen „Orenbnracr Tücher" nur von dort aus in den Handel gelangen? Besitzen diese Tücher hohen Wert, und könne» sic möglicherweise neu 100 Mk. kosten? Woran erkennt man ihre Echtheit, oder wen könnte man darum befragen ?" — Die Orenburger Tücher sind bleiartige federleichte Handarbeiten, welche in dünner und schwerer Art. letztere ähnlich der sächsischen Klöppelei, weiß und farbig von Rußland (Orenburg) in den Handel kommen. Die Preise beziffern sich nach den Größen <90/90 — 230 210) ans 8—55 Mk. pro Quadrat meter. FichuS. Schals, echte schwere Klöppelarbeit in weiß, creme, orange und schwarz, stellen sich aus 20—lOO Mk. Nähere Auskunft erteilt gern bet Vorlegung der Muster die Firma August Renner, Victoriastraßc Nr. 22. in Dresden. *** M eta Prell. »Meinen Nichten gewidmet. Ihr wisset nichts von meinen trüben Stunden, Idr kennet mich als heitre Tante nur, Ihr meint, ich habe niemals überwunden. Weil Ihr von Leiden merket keine Spur! O. lebt ins Antlitz mir. Ihr werdet lesen, Daß Gram und Kummer mir nicht fremd gewesen i Sie haben darin hinterlasscn manche Spur, Frohsinn und Heiterkeit, sie überlünchlen nur. Es hat getroffen mich in meinem Leben Manch schwere Sorg' und bittres Herzeleid, Doch hat der liebe Gott mir auch gegeben Den beitem Sinn und die Zufriedenheit. Dazu ein gutes Teilchen Gottvcrtrauen. Um frohen Mutes vorwärts stets zu schauen! So ging ich leichter durch das Leben hin Und bin geblieben, wie ich heut' noch bin. Macht es wie ich und seid stets unverzagt. Will Euch nicht alles gleich nach Wunsche sein. Glaubt mir. nach einer finstern Regennncht Wird'S wieder Tag mit hellem Sonnenschein I Ihr habet dann das beste Teil erwählet! Was hilft cS. daß Ihr Euch mit Sorgen quälet! In Demut haltet aus und seid fein stille, 's wird Euch kein Haar gekrümmt, ist es nicht Gottes Wille I" - Sehr hliblch! *** M. v. O- »Im Briefkasten vom 19. Oktober las ich. daß der Herr, der vorigen Sommer das Portemonnaie, welches ich im 2„ae von Dresden nach Berlin verloren hakte, fand und mir durch das Polizeiaml in Dresden zustellen ließ, sein Erstaunen darüber ausdrückt, keine Aeußerung des Danke« erhalten zu haben. Ich habe aber sofort, als ich in Besitz des Portemonnaie- gelangte, an den betreffenden Herrn geschrieben, der Brief ist mir aber, von der Kaiserlichen Post geöffnet, aus Prenzlau zurückgeschickt worden, da der Adressat nicht zu ermitteln war. Ich bedaure außerordent lich. daß eS mir bis jetzt unmöglich war. ihm meinen Dank ans- ,»sprechen. Srlbstvnständ.ich bln ich bereit, einen Fmdrrlobn zu zahlen." — Besten Dank. Wir werden nicht verfehlen, dem Finder Ihres Portemonnaies, wbald er feine Adresse elnschickr. Ihren als unbestellbar zurückgekommenen Brief zu übermitteln, und der Herr hätte dann alle Ursache, sich bei Ihnen zu entschuldige». *** Ab. Sebni tz. (30 Pfg! «Ich bin 30 Jahre alt. Ge- schäslSmann und unverheiratet und leide schon seit Jahren an chronischer Stuhlverstopfung und deren unangenehmen Folgen. Ich befragte mich darum bei den verschiedensten Aerzten, ohne daß mich diese von meinen Leiden befreien konnten, war auch bei einem Spezialarzt in Behandlung, auch ohne Erfolg, ebenso wie auch die verschiedensten mir angerühmien Hausmittel nicht den gewünschten Erfolg brachten und mir zu meiner vollen Gesundheit verhalfen. Die Aerzte halten cs ,n der Hauptsache für Nervosität, ich aber denke, daß cs lediglich an schlechtem Blute liegt. Ich bitte Dich nun, Du möchtest mir einmal ein wirk lich unschädliches, aber sicherwirkendes Blutreinigungsmittel nennen, was man fortgesetzt ohne jede Beschwerde nehmen kann. Ich habe fortwährend einen dumpfen Druck und Schmerz im Kopse, bin sehr verdrießlich und leicht reizbar, auch habe ich manchmal eigentümliche, beängstigende Brustbeklemmungen, und es ist mir immer, als wenn etwas im Blute wäre, das immer während herumzieht und sich einmal da, das andere Mal dort hinsetzt. Ich komme nun in meiner Not zu Dir, ob Du mir nicht, nachdem ich so vieles schon nutzlos versucht habe, einen guten Rat geben kannst." — Lieber Freund, Du hast Dir offenbar durch u häufigen Gebrauch von allerhand Abführmitteln zur Ve rimpfung Deiner Verstopfung Magen und Darm gründlich ver dorben und da Helsen keine Mixturen und Blulrcinignngstees. sondern einzig und allein eine vernünftige, Deinem geschwächten Magen angepaßte Diät. Wenn Du freilich dem armen, ge schundenen Kerl, wie Du selbst sagst, Kartoffeln, Möhren, Bohnen, Linsen, Erbsen usw. zumutest, dann brauchst Du Dich nicht zu wundern, wenn es statt besser immer schlimmer wird. Dir an dieser Stelle alles auseinander zu Posamentieren, was Tu ge nießen darfst und was nicht, geht nicht an, aber ich bin bereit, wenn Du Dick einmal persönlich zu mir bemühen willst, Dir mit weiterem Rate zu dienen bez. Dir einen Arzt zu nennen, der Ordnung in Deinen Küchenzettel bringen wird. *** L. L. „Im Briefkasten vom 19 Oktober hat ein gewisser „Schorsch" von einer Eisenbahnfahrt zwischen Mittwcioa und Chemnitz erzählt. Werl rin Fahrgast ein brennendes Streichholz auf den Fußboden geworfen hat, wo sich Körbe, Pakete und ein Behälter mit Benzin befand, ist in dem Wagen 4. Klasse Feuer ausgebrochen. Infolgedessen wünscht Schorsch Aschcbehälter und Wagen für Nichtraucher, oder ein gänzliches Verbot des Rauchens in der -1. Klasse. Wie die Gcneraldirektion über diese Vorschläge denkt, weiß ich nicht, solange aber das Publikum nicht selbst so vernünftig ist, Unglückssällcn durch eigenes Nachdenken vorzu- bcugcn, helfen die schönsten Einrichtungen nichts. Jeder, der scurc Fahrkarte bezahlt hat, betrachtet die Mitreisenden als seine Jemde, und denkt gar nicht daran, irgendwelche Rücksicht zu nehmen. Zu Hause wirst er das brennende Streichhölzchen nicht achtlos aus den Fußboden, aber in der Eisenbahn? Warum nicht ? Er hat ja 25 Pig. bezahlt und kann tun. was er will, und wenn ein Un glück entsteht, muß der Staat Ersatz leisten. Muß denn überhaupt immer geraucht werden? In der Eisenbahn, un Konzert, im ärgsten Gedränge, bei einer Schaustellung, die Glimmstcngcl gehen niemals aus; ob rechts und links Funken sprühen, ob er den Nachbarn d>e Kleider verbrennt, ist dem rücksichtslosen Raucher ganz egal. Eine gute Zigarre ist gewiß ein Hochgenuß, aber ein Manu, der Reichstagswcihlcr ist, der selbst Gesetze machen will, der in Volksversammlungen Reden hält, lolltc auch so viel Selbstüberwindung haben, für eine halbe Stunde dnS Rauche» u lassen, wenn er sieht, daß es andere belästigt. Aber davon ist eine Rede. Wir fuhren neulich an einem Rcgcnjonntagc von Kötzschcnbroda nach Dresden mit der Elektrischen. In Mickten war der Wagen bereits voll, wir mußten ans dem Hinterperron stehen. Unterwegs ssicgcn noch einige „Herren" zu. obgleich der Wagen besetzt war. aber der Sclsastncr nahm ihr Geld und ließ sie mit fahren. Wir waren jetzt 14 Personen aus dem kleinen Raume. Nichtsdestoweniger rauchten die Herren ruhig weiter, qualmten den Damen den Rauch ins Gesicht, und als eine die Bemerkung wagte, daß das Tobakrauchen bei der Engigkeit sehr unangenehm sei, wurden die Herren hahnebüchen grob und er klärten: „Hier draußen darf geraucht werden! Wem das nicht paßt, der mag absleigen!" Und sie passten einfach weiter." — Der.Umstand, daß Sie dos Prädikat Herren" zwischen mokante Gänsefüßchen setzen, sagt klar und deutlich, daß die Qualmer nach Ihrer Beurteilung kemen Anspruch auf die Bezeichnung Herr hatten und damit erledigt sich Ihre Beschwerde ganz von selbst. Ein Herr, d. h. ein wirklich gebildeter und gesitteter Plan» r. ird seinen Glimmstengcl einfach wegwcrfen oder ausgehen lassen, wenn er merkt, daß er — namentlich in so „drangvoll fürchterlicher Enge" — Damen lästig fällt, und wird eines Winkes mit dem Zaunpfahl gar nicht erst bedürfen. Gegen ... na, sagen wir: weniger feinfühlige Naturen ist in solchem Falle auch mit dem gröbsten Geschütz nichts auszurichten, denn sie sind entweder un- empsindlich wie Kruppsche Panzerplatten, oder sie werden, wie Sie ja gesehen haben, auch noch sackgrob. Man braucht durchaus kein Nichtraucher zu sein, um das Rauchen auf vollbesetzten Straßen- bahnpcrrons — auch wenn Damen dabei nicht mit in Frage kommen — verwerflich zu finden, wenn man nicht zufällig eine krankhafte Vorliebe für Brandlöcher in seiner „Kleedage" hat. *** Bernhardt. „Im Jahre 1901 war ich gezwungen, gegen jemand klagbar vorzugehen, »nd es kam so weit, daß der Beklagte den Ossenbarungseid leistete. Die Sache war damit für mich abgetan, d. h.. ick trug sämtliche Kosten und kam auch nicht zu meinem Gclde. Jetzt habe ich nun in Erfahrung ge bracht, daß der Beklagte damals verschiedenes in seinem Ver- mögensvcrzeichnisse nicht mit ausgeführt hat. Anzeige zu er statten. hat für mich aber keinen Zweck, da ich trotzdem nicht zu meinem Geldc kommen würde. Nun wird mir aber gedroht, daß ein anderer die Anzeige erstatten will, und ick dann bestraft werde, weil ick, obwohl ich Kenntnis hatte, die Anzeige unter lassen habe. Gleichzeitig hat man mir erzählt, daß sich der Be klagte noch eines anderen Verbrechens schuldig gemacht habe, und man will mich zwingen, auch das zur Anzeige zu bringen, indem man behauptet, es müßte jeder, wenn er nicht bestraft werden will, ein ihm zur Kenntnis gelangtes Verbrechen bei der Staats anwaltschaft anzcigcn. Ich bitte daher, mir zu sagen, ob es sich so verhält, und ob ich bestraft werde bei Unterlassung der An zeige, wenn die Staatsanwaltschaft von anderer Seite daraus aufmerksam gemacht würde." — Nach 8 139 des Str.-G.°B. ist zwar strafbar, wer von dem Vorhaben eines Hochverrats, Lan desverrats, Mnnzvcrbrechens, Mordes, Raubes, Menschen raubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens zu einer Zeit, in welcher die Verhütung des Verbrechens möglich ist, glaubhaffe Kenntnis erhält und es unterläßt, hiervon der Behörde oder der durch das Verbrechen bedrohten Person zur rechten Zeit Anzeige zu machen, eine so allgemeine Anzcigcpslicht aber, wie Ihre Ge währsleute sie aufstcllen möchten, ist zum Glück im Gesetze nicht begründet. Insbesondere kann niemand dazu gezwungen werden, eine nach der Begehung zu seiner Kenntnis gelangte strafbare Handlung zur Anzeige zu bringen. Noch viel weniger kann die Unterlassung einer lolchcn Anzeige bestraft werden. Eine an dere Frage ist es, ob nicht bei so gröblichen Rechtsverletzungen, wie sie hier in Frage stehen, im Interesse der Allgemeinheit und der verletzten Rechtsordnung eine Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft angebracht erscheint. *** Nichte Helene. „Ich erlaube mir, anzniragen, ob die sogenannten Leberflecke im Gesicht auf irgendwelche Art zu entfernen sind, oder wenigstens deren Wachstum zu verhindern ist? Ich bin noch s-hr jung, und das sieht doch nicht hübsch aus." — Wasche Dich regelmäßig abends mit Kumnicrscldschci» Wasch wasser, mehrere Wochen hindurch. Was Deine zweite Krankheit, die Jugend, betrifft, so wird diese mit jedem Tage geringer, ohne daß Du mit Pillen, Pulvern und Latwergen zn operieren brauchst und schließlich wirft Du von dem Ucbcl ganz befreit sein, noch lange bevor Du Großmutter wirst. *** G. S. „Kann bei einem schriftlichen Pachtverträge aut 6 Jahre bei einem eventuellen Verkaufe des betreffenden Gutes das zum Teil erpachtetc Feld von dem Erstcher des Gutes vor Schluß des Pachtvertrages zurückgeiordcrt werden und, falls ja, wer trägt die Entschädigung, da dos Feld durch den Pächter in gute Kultur und Dungungsocrbältnisse gebracht worden ist? Ich denke, nach dem neuen Bürgen. Gesetzbuch hebt Kaut den Pacht nicht?" — Nach de» §§ 571 und 581 des Bürgerlichen Gesetz- buchs tritt im Falle einer Veräußerung des verpachteten Grund- stiicks der Erwerber an Stelle des Verpächters in die sich wob rend der Tauer seines E geniums aus dein Pachtverhältnis ergebt, den Rechte und Verpflichtungen ein. Ersüllt der Erwerber die Verpflichtungen nicht, so hastet der Verpächter für den von dein Erwerber zn ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der aus die Ein rede der Boraustlage verzichtet hat. Erlangt der Pächter von dem Uebergange des Eigentums durch Mitteilung des Verpächters Kenntnis, so wird der Verpächler von der Haftung befrei«, wenn nicht der Pächter das Pachtverhältnis für den ersten Teruii» kündigt, für den die Kündigung zulässig ist. Der Grundsatz, daß Kauf Miete und Pacht nicht bricht, gilt selbst für eine Beranke runa im Wege der Zwa»gsocrstc>gerung, erleidet aber in diesem Falle insofern eine gewisse Abänderung, als dem Ersteher »ach 8 57 des ZwanaSversteigernngsgeletzes das Recht eingeraun» m. das Pachtverhältnis zum ersten zulässigen Termine unter Ein Haltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu künoigcn. Machte der Ersteher von diesem Rechte Gebrauch, so würden Sie nicht w der Lage sein, wegen des Ihnen aus der vorzeitigen Beendigung erwachsenden Schadens, wie bei dem freihändigen Verkauf geger den Verpächter Regreß zu nehmen. Nach 8 45 des Zwangsver- sieigcliiligsgesetzes würden Sic aber die Möglichkeit haben, den Eintritt eines Schadens durch vorzeitige Beendigung des Pacht Verhältnisses übcrnauvt obzuwcndcn. -sie könnten nämlich durch rechtzeitige Anmeldting Ihres Pachtrechts im Zwangsverslcigc- rungsaerfahren erreichen, daß dieses bei Feststellung des gering, sten Gebots berücksichtigt und die an sim nach 8 57 dem Er. sicher zukominendc Befugnis zur Kündigung nach den Versleige- rungsbedingnngen ausgeschlossen würde. *** T. 100. ll Mk j „Mitte November vorigen Idhrcs bin ich im dienstlichen Interesse — ich bin Eisenvahnbeomtcr hierher versetzt worden. Da ich mitten im Quartale eine geeignete Wohnung nicht finden konnte, Hobe ich die von meinem Vor ganger inncyehabte Wohnung übernehmen müssen. Ich schrieb ihm von meinem früheren Ttationsorte, daß ick seine Wohnung, die ich kurz besichtigt hatte, unter denselben Bcoingungen, wie er sie gehabt hat, übernehmen werde. Hierbei habe ich ange nommen, daß er sich, wie dies bei Beamten üblich ist, auch viertel jährliche Kündigung bedungen habe, weil wir nur ein Vierteljahr Miete von unserer Verwaltung erstattet bekommen. Als ich die Wohnung bezog, fand ich dieselbe in einem sehr verwahrlosten Zustande vor. Tie Tapeten waren teilweise hcrabgcriffcn und hinter den losen Tapctenteilen wimmelte cs von Wanzen. Ter Wirt versprach Abhilfe und ließ auch die schlechtesten Zimmer neu tapezieren. Da aber trotzdem die Wanzen sich wieder zeigten, so beschlossen wir, die Wohnung am 1. Januar d. I. zu kündigen, um sie am 1. Ävrfl verlassen zu können. Bei der Kündigung teilte mir der Wirt zu meiner Ueberraschung mit, daß er mü mir nichts zu tun habe und er übrigens mit meinem Vorgänger Mietskontrakt bis 1. Okl. er. abgeschlossen habe und ich die Woh nung bis 1. Oktober behalten müßte. Um mir nun meme Sachen nickt vollständig verwanzen zu lassen, habe ich die Wohnung am 1. April doch aeräumt und diese sicht seitdem leer. Da ich am 1. Juli die fällige Miete für das verflossene Vierteljahr nicht bezahlte, bat mich nun der Wirt verklagt, obwohl er mir bei der Kündigung gesagt hat, daß er mit mir nichts zu tun habe, ich auch keinerlei Ahkommcn mit ihm getroffen habe. Er klag: lediglich am Grund einer mündlichen Vereinbarung, die er mit meinem Vorgänger auf Ueberlassung der Wohnung an mich ge troffen hoben will, während der Kontrakt ausdrücklich vorschreibt: Mieter darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters diesen Kontrakt an niemand abtrcicn oder einen Astcrmicter einsctzcn. Ich frage nun an, wer, ob ick oder mein Vorgänger, zur Zah lung der Miete verpflichtet ist/ — Ihrer Darstellung nach bieten sich verschiedene Wege, auf denen eine Abweisung der Klage zu erreichen sein dürste. Zunächst würde wohl mit Aussicht auf Er folg behauptet werden können, daß ein Mietvertrag zwischen Ihnen und dein Hauswirt unmittelbar geschlossen ist. Für diesen würde mangels einer andcrwciten Vereinbarung das gesetzliche Kündiqungsrecht des 8 565 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten. Jedenfalls läßt sich dagegen, daß Sic nur in den Mietvertrag Ihres Vorgängers eingetrctcn und gewissermaßen dessen Unter mieter seien, Verschiedenes anführen. Wenn aber wirklich damit nicht durchzukommcn sein sollte, so läßt sich doch rermutlich aus dem Umstande, daß die Wobnuna dergestalt voll Wanzen war, wie Sie es behauvtcn, in Gemäßheit der 88 536 und 537 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Recht zur ganzen oder teilt»eisen Verweigerung der Mietzinszahlung verleiten. Da die Rechts lage keine so ganz einfache ist, werden Sie gut tun, Ihre Inter essen durch einen Anwalt wahrnehmen zu kaffen. *** Abonnent E. S. (10 Pfg.) „Bitte um Auskunft, ob cs wahr ist, daß nach sächsischem Jagdgesetz diejenigen unselb ständigen Familienmitglieder keine Jagdkarte brauchen, twenzr das Familienoberhauvt eine gültige besitzt, oder bezieht sich das bloß aus die Besitzer von eigener Jagd?' — Jeder, der die Jagd ausübt. auch wenn er stets daneben „trifft", har eine Jagdkarte nötig. Dieselbe gilt nur für die Person, für die sie ausgestellt rst, ganz gleich, ob Iagdvächter oder -Gast. Ausgenommen sind hier von nur die Teilnehmer bei königlichen Jagden. *** Abonnent Wilbelin Schmidt. „In der Nummer vom 21. Oktober teilten Sie einige originelle Grabschristen mit, was mir Veranlassung gibt. Ihnen einige ähnliche zur Verfügung zu stellen: Hier ruhet Aalte Pott, Bewahr' my leve Herre Gott, Als ik dy wulle bewahren. Wenn du Werst Aalte Pott. Und ik de lebe Herre Gott. Hier rubt Hans Caspar Grobian, Ein Klotz, Ime's einen geben kann, Lag er »rcht ohne Hut im Grab, Er zög ihn selbst vor Gott nicht ab. Hier ruht mein Weib, Gott sci's gedankt, So lang' sie lebte, war nur Zank — Geh', Wand'rer! Gehe flugs von hier. Sonst steht sie auf und zankt mit dir. Hier liegt begraben Herr Melcher. Ein Pfarrer gewest ist, welcher Hat gelebt in Tugend und Zucht, Ist gestorben an der Wassersucht. — Auch nicht übel, aber doch noch nicht io kurz und bündig, wie die Grabschrift, die sich ein Gemütsmensch bei Lebzeiten selbst in den künftigen Grabstein gemeißelt hotte: Steh', Wanderer, still und weine! Hier liegen meine Gebeine — Ich wollt', es wären deine! *** Iran Haup > inann K. in M. „Bitte mir als einer Dresdnerin und alten Abonnentin, die sich seit 3 Jahren im Süden aufhält, aber immer mit Vorliebe ihre alten, lieben „Dresdner Nachrichten" liest, folgende Fragen zu bcant Worten: Ist es strafbar vor dem Gesetz, wenn sich ein Mann um eine Dame aus guter Familie mündlich und schriftlich be wirbt und in deren Hause, bei deren Angehörigen »in ihre Hanb anhält, und es stellt sich dann heraus, daß er von seiner erste» Frau noch nicht geschieden ist? Ich bemerke, daß beide Teile de> besten Gesellschaft sOfsizierskreisen) angchüren. Welcher Unter schied besieht zwischen einer Scheidung vom Bande, also der ab soluten, und einer Scheidung von Tisch »nd Bett? Ist von lel; terer zur rechtsgültigen Scheidung nur noch eine Formalität zu erledigen oder muß ein ganz neues Verfahren eingelcitet werden'/ Mir kann hier eine Auskunft nach österreichischem Recht nichts nützen, ich möchte einen Ausspruch nach dem Rcichsgcsetz." - Ein Mann, der um die Hand einer Dame anhält, ohne ihr aus drücklich zu sagen, daß er von seiner Frau noch nicht geschieden ist, handelt zweifellos unehrenhaft und ist nach deutschem Straf recht strafbar wegen Versuchs, den anderen Teil bekufs Ein gehung einer nichtigen Ehe arglistig zu täuschen. Wäre der schuldige Teil ein aktiver Offizier, jo würde der Oberst seines Regiments ans Anrufen clirengerichtlich verfahre» lasten. Schci- düng vom Bande ist Auslosung der Ehe, Scheidung von Tisch und Bett ist zeitweilige Aiifbevnng der ehelichen Gemeinschaft. Tie Gründe, aus denen die Ehe geschieden werden kann, sind in den 88 1565 bis 1569 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführt. Dort ist auch in 8 1576 bestimmt: „Ist aus Aushebung der ehe lichen Gemeinschaft erkannt, so kan» jeder der Ehegatten au> Grund des Urteils die Scheidung beantragen, es sei den», daß nach der Erlassung des Urteils die eheliche Gemeinschaft wieder- beraesteNt worden ist. Das kirchliche Ehcrccht ist im Deutschen Reich nicht aufrecht erhalten wurden. Dresdner Nachrichten. «r. «»7. Seite ». Montag. 2«. Oktober 1»«»
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