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- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-08-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19030829013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903082901
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903082901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1903
-
Monat
1903-08
- Tag 1903-08-29
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Monat
1903-08
-
Jahr
1903
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p-s Rutschen HoUardeltnvnbande« sein durfte, widrlgeittaus irvcr Arbeiter ohne Kündigung entlassen «erden dürste Am 29. April d. I. eiitlüb die Jadriileitung 8l Schreiner, welche Mitglieder des Holz- arbelkerverbandes waren, aus obigen Gründen ohne Kündigung Tie Entlassene» erhoben, da kein Gewerbegericht vorhanden war, Klage beim Königlichen Ämtsgericht. Do« Amtsgericht verurteilte die Firma zur Zahlung von zusammen 1039 Mk. Löhnen, nebst 4 v H ginscn an die entlassenen Arbeiter. Diele« Urteil, da« aus der be» Arbeitern durch den 8 153 GO. gewährten Koalitionsfreiheit die folgerichtige Konsequenz zieht, wird — so bemerkt dazu die Soz. Präzis — vielleicht manchen Arbeitgeber veranlassen, in Zukunft von der Ausnahme eines Koalitionsverbotes seiner Ar btiter im Arbeitsvertrage abzusehe». — Für den Ausflug welchen die Teilnehmer deS hier statt- sindende» Deutschen SttldtetageS am 3. September »ach. mittags »ach Meißen unternehmen werden, ist die folgende Fest- ordnung ausgestellt worden. Die Abfahrt von Dresden mit Enra- dampser ist aus >/,3 Uhr festgesetzt. Beim Eintreffen findet Emviang durch den Empsangsausschutz an dem mit Festschmuck versehene» Dampsschisslaiiduiiasplatze statt, hieraus Einzug unter Borantritt der die Gäste begleitenden Dresdner Musikkapelle nach dem Markte, wo sich bis um 3 Uhr die städtischen Kollegien ver sammeln. Hier werden die Gäste Fanfaren vom Balkon des Rat hauses herab begrüßen. Sodann erfolgt Begrüßung durch Bürger meister Dr. Av. Weißgekleidete Jungfrauen werden vor dem festlich geschmückten Rathause den Gästen einen Ehrentrunk der Stadl Meißen kredenzen. Dann erfolgt Weitermarsch nach dem Burgkeller, während diejenigen Gäste, weiche dir König!. Porzellan Manuiaktur zu besuchen gedenken, sich an der Stadtkirche sammeln und den Weg zur elektrischen Bahn in der Neugasse einschlagen. Im „Burgkeller' wird durch die Dresdner Kapelle konzertiert. Nachmittags einviertel sechs Uhr wird im Dom rin kurzes Konzert veranstaltet. Bon 7 mS 8 Uhr abends ist Besichtigung des Inner» der Albrechlsburg bei elektrischer Beleuchtung voigesehe». -Victoria-Salon. In der heute, Sonnabend, statt- findcnden Eröffnungs-Vorstellung debütieren I» Dres den erstmalig: Mlle. Renöe Döbauga, Etoile de Paris, der Humorist Willy Prager, die Wiener Soubrettcn-Dioa Kraulet» Mizi Gizi u. a. Die Vorstellung beginnt halb 8 Uhr. Morgen. Sonntag, finden zwei Vorstellungen statt: schS Uhr szu kleine» Preisen! und halb 8 Uhr abends. Karten-Vorverkauf täg lich von 9 Uhr (Sonntags von 11 Uhr! an im Vestibüle des Theaters. - Nack einer genauen Feststellung sind im ganzen 7827 Per sonen von der Aussperrung in Crimmitschau betroffen, die an Unterstübungsgeldern wöchentlich rund 60000 Pik beanspruchen. - 'Der heutigen Nummer d. BI. liegt für die Stadtaus- läge eine Preisliste in Brenn Materialien von F. M. v. Rohrscheidt, hier, bei. - Oberverwaltungsgericht. Im September 1992 lief bei dem städtischen Armenamte eine Anzeige gegen die hier wohnhafte Zigarrenmachersehcfrau Marie Agnes Gottschling geb. lliiger ein toegen Mißhandlung ihres Ziehkindes, eines im Jahre 1891 außerehelich geborenen Mädchens, welches sic schon int Oktober 1898 in Pflege hatte, ohne im Besitze der behörd lichen Erlaubnis zu sein. Sic wurde nun zunächst aufgcfordert, ein Gesuch um Genehmigung zum Halten eines Ziehkindes cin- zureichen^ Dem Verlangen kam die G. auch nach, erhielt aber am 26. September vorigen Jahres den ablehnenden Bescheid und die weitere Anweisung, sic solle das Kind an dessen Mutter »»- verzüglich zurückgeben, ohne daß der Siadtral diesem Beschlüsse eine Begründung beigefügt, oder auch nur im allgemeinen der Veranlassung hierzu Erwähnung getan hätte. Mittels Eingabe vom 5. Oktober ersuchte nun Frau Gottschiing das Äruicnamt um Bekanntgabe der gegen sic sprechenden Tatsachen beziv. um Vorlegung der Akten. Dieses Gesuch ist obgelehnt worden. Frau Gottschling erhob darauf durch ihren Ncchtsbeisland, Rechtsanwalt Höher, Klage auf Vorlegung der Akten, wurde aber in sämtlichen Instanzen abgcwiescn, weil keine gesetzlichen Vorschriften bestehen, wonach Verwaltungsbehörden verpflichtet wären, Privatpersonen bezw. Parieivertretern die Einsicht in die Akten zu gestatten. Nach Ausgang dieses Prozesses bcschritt Frau Gi von neuem den Klagc- iveg. indem sie die Verfügung des Armcnamts bclrcfss Versagung der Erlaubnis zur Erziehung des Ziehkindes selbst anfocht. Die KVeiShauptniannschast wies den Rekurs jedoch als unbeachtlich ab. indem sie auf die einschlägigen Bestimmungen über die lieber- wachung des Ziehkinderwesens in der Stadl Dresden hinwics. wonach die Erlaubnis nur solchen Franc» erteilt wird, in deren Pflege des Ziehkindes leibliches, geistiges und sittliches Wohl nicht gefährdet erscheint. Nach den vom Stadlrate angesteilten Erörte rungen sei dies aber bei der Klägerin nicht der Kall. Letztere erhob nunmehr die Anfechtungsklage und behauptete, daß das Kind sehr verlogen und leichtsinnig sei und zu Eigenlnmsvergchcn neige, weshalb bislvcilen eine strenge Bestrafung desselben notwendig gewesen wäre. Niemals seien aber die von ihr und ihrem Ehe mann? vorgenommenen Züchtigungen geeignet gewesen, die Gc- siindhcil des Kindes, das sie sehr lieb hätte», zu schädigen. Dem- cnlaegeiistehcndc, aber unbeeidigt gebliebene Zeugenaussagen be zeichnet sie als nicht der Wahrheit entsprechend. Des weiteren wird darauf hinaewiesen, daß sie die Anweisung des Stadtrats gar nicht habe befolgen können, da der Klägerin damals die Adresse der Kindesmutter unbekannt qcwesen sei. Es könne ihr aber niemand zumute», sich die Adresse der Krndesmutter zu be schaffen, dies wäre vielmehr Sache des Armenamtes gewesen, das auch verpflichtet gewesen wäre, ihr ' währen, damit sie das Mädchen d . „ käniieii. Demnach sei die Anordnung des Stadtrats unzulässig gewesen. Der 1. Senat des Oberverwaltnngsgerichts erkennt, gemäß dem Antrag? des Vertreters der Klägerin, auf Aufhebung der Verfügung des Stadtrats und der Entscheidung der Kreis hauptmonnschast mit der Begründung, daß dem Stadtratc im vorliegenden Falle ein Recht zum Einschreiten nicht zustand, weil die Klägerin das Kind aus eigenen Mitteln erzogen und bisher nic eine öffentliche Armenunterslützung beansprucht habe. Dazu sei nur das Obervormuiidscbaftsgericht berufen. D>c Frage be treffs Schadensersatzes und Erstattung der Kosten hat der Ver treter der Klägerin noch nicht zur Entscheidung gebracht, sich aber besondere Geltendmachung Vorbehalten. — Oberlandesgericht. Fällt der Verlaus von Schokolade durch Automaten in den Rahmen eines Schankbeliiebes? Ueber diele Frage fällte der Ferirnslrasienat des Oberlandcsgerichts eine wichtige Entscheidung. Ter Geschäfts führer der Anlomaten-Gesellschaft Kruin und der Besitzer des an der hiesigen Ferdinand und Struvestraße gelegene» „Palast- Restaurants" Wilhelm Helnze hatten wegen Vergebens gegen die Bestimmungen der Gewerbeordnung und wegen Ucbertrctung des 8 7 der RatSbekanntmachnng vom 13. Avril 1691 eine Straf verfügung erhalten, beantragten aber richterliche Entscheidung »nd erzielten beim Schöffengericht ein freisprechendes Urteil. Tte von der Staatsanwaltschaft niergegen eingelegte Bernsung wurde vom Landgericht verworfen. Nach den tatsächlichen Feststellungen des selben sind in den von den Straßen nach dem Saal des Restau rants führenden Zugängen, in denen sich die Kasse »nd Garderobe befindet, im aanzen 5 Automaten ausgestellt, die Schokolade und Bonbons verabreichen. Die Automaten gehören der genannten Gcsellichaft und sind dem Mitangeklagten Heinze nur leihweise überlassen. Bon den Einnahmen erhält letzterer 30 und die Gesell schaft 79 Prozent. Die Angeklagten lallen nun den Bestimmungen über die Sonntagsruhe zuwider in der Zeit von Juni 19t.>2 bis Lktober desselben Jahres an Sonntagen noch nach 10 Uhr abends aus den Automaten verlaust haben. Die Berufungsinstanz hat Indessen Heinze als Kommilsionär angesehen und die Ansicht ver treten. daß der Verkauf von Süßigkeiten aus Automaten in den Rahmen des SchankbctriebeS falle. Eine entgegengesetzte Aus lassung vertrat die Staatsanwaltschast. die Revision cinieate. z» deren Begründung Oberstaatsanwalt Gras Vitzthum v. Eckstädt aussührl, daß der im 8 105i der Gewerbeordnung vorgesehene AuSnahmesall, in dem der Verkauf von Schokolade aus Auto maten gestattet sei. HI« keine Anwendung finden könne. Das Landgericht hätte um so mehr zu einer entgegengesetzten Entschei dung kommen müssen, als nicht weniger als fünf derartige Auto maten und zwar nicht im Restaurant selbst, sondern in den Zu gängen ausgestellt wären. Gerade daraus gehe hervor, daß die Gäste sich auch beim Weggehen noch Bonbons mitnehmen könnten Seiner Ansicht nach handle es sich nicht ui» ein Kommilsions-, ländern um ein Platzaeschäft. wenigstens habe daS Publikum von dem VertragSverdältnlS zwischen der Gesellschaft und Helnze keine Ahnung, halte vielmehr letzteren für den Eigentümer. Das Land- gericht habe sich mit sein« Rechtsprechung mit früheren Entschei dungen des OberlandksgerichtS und deS Ministeriums des Innern in Widerspruch geletzt. Bon selten der Verteidigung wird dem entgegen betont, daß «S jetzt lediglich noch darauf ankomme, ob der Verkaus von Schokolade durch Automaten in den Nahmen des Betriebes eines Schankaewerbes falle, alle übrige» Momente kämen nunmehr in Wegfall. Wenn sich der Slralscnat nicht ohne weiteres zu» Bejahung dies« Frage verstehen iollte, so müsse doch immer ein Unterschied zwilchen den einzelnen Restaurants und dem dort verkehrenden Publikum gemacht werden Gerade lm vor liegenden Falle stehe fest, daß sich unter den Gäste» viele Damen befinden. Das Gericht verwirft dieRcviIlv » und legt die Kosten der Staatskasse aus. In der Urteilsbegründung wird auS- gesührt, daß man den Gründen des OberstaasSanwalts nicht bei getreten lei, da tatsächliche Feststellungen vorlägen, daß die Auto- malen in Räumen ausgestellt waren, die dem Sinne nach zu den Lokalitäten gehörten. Der Berkauf Von Schokolade gehöre im vor liegenden Falle z»m Schankbetriebe. Ein gewisser Gegensatz zu den frühere» EnOcheidnngen bestehe wohl insofern, weil in ihnen jeder begriffliche Zusammenhang zwischen dem Beikaus von Schoko lade und dem Schankwirtsgewerbe fehlte. Indessen habe man diesmal anders erkennen zu müssen geglaubt, weil man von der Ansicht anSgche, daß stets von Fall zu Fnll zu prüfen und aus die besonderen Verhältnisse Rücksicht genommen werden i»üsse. Deutsche Slääleauzstellung ru Dressen ——-— Täglich von 9 bis 7 !lhr geöffnet raqesgeschichte. Deutsches Reich. Ganz unerwartet soll nach einer Berliner Darstellung im „Fränkischen Kurier" dem Schatz- sclretär Frciberrn von Tbielmann seine Verabschie dung gekommen sein. Derselbe Halle darnach „noch vor acht Tagen von seinem Landauscnthalie in Bayern aus An- Weisungen gegeben in Bezug auf die Neuausslaliung verschiede ner Zimmer seiner Dienstwohnung. Beim Antritt seines Urlaubs hatte er die Zimmer im Innern erneuern lassen, die Anschaffung neuer Möbel in Aussicht genommen und auch einen Umbau der Stallung angcordnct. Aus freien Stücken hat er kein Entlassungs- gesuch emgereichl. er ist dazu ausgefordert worden. Bei seinen Untcrbeamtcn war er beliebt, weil er als reicher Mann nicht knauserte, aber bei den höhere» Beamten ersrcute er sich ebensowenig des nötigen Ansehens wie im Reichstage." Für eine ichlennige Neuregelung des Militar- p e n s i o n S w c s en s tritt die „Augsb. Abend-Ztg." ein: in einer Berliner Korrespondenz des Blattes wird gesagt: „Eine der un umgänglichen Ausgaben, die demnächst im Reiche zu lösen sein wird, ist eine anderwcite Regelung des Militärpensivnswesens. Ihr werden sich alsbald die beiden neuen Männer an der Spitze des preußischen KriegSininisteriums und deS ReichSschatzanttcs zu Ividmen haben. Zwar bleibt dem neuen Krtegsminisler v. Einem dabei nicht mehr allzu viel zn »in übrig. Sein Vorgänger hat ihm einen fertigen Entwurf hinterlassen, an dem er kaum Wesent liches zu ändern haben dürste. Wenn dicier Entwurf bisher nicht über die Räume des ReichSichatzanttes hinausgekommen ist, so lag dies nicht zum geringen Teile an der Paffivität des bisherigen Staatssekretärs Freiherr» v. Tbielmann. Er erklärte, daß keine Mittel zur Deckung der Kosten dieses Entwurfs vorhanden seien und machte auch keinen Versuch, sie zu beschaffe». Dies war eine seiner größten und schwersten Unterlassungssünden. Allerdings ichlt es an der Deckung der beträchtlichen Mehrkosten, die ein besseres Versorgungssystem für die oft noch in verhältnismäßig jungen Dienstiahren in den Ruhestand tretenden Offiziere ver ursachen würde. Diese Mehrkosten werden um so höher sei», als dem neuen Pensionsgesctz, wenn es seinen Zweck wirklich erfüllen soll, unbcdinat eine rückwirkende Kraft gegeben werden muß. Aber mit seltener Einmütigkeit hat der Reichstag die Notwendigkeit einer Neuregelung unseres völlig veralteten und den heutigen Anfor derungen nicht entfernt mehr genügenden Militärpensionswciens anerkannt. Wäre der bisherige Schatzsekietär rechtzeitig mit be stimmten Vorschlägen zur Beschaffung der Kostendeckung vor den Reichstag getreten, so würden sie bei der großen Mehrheit in diesem beiondcren Falle von vornhercin die wohlwollendste Aus nahme und das größte Entgegenkommen gesunden haben." Der .. R e i ch s b v t e" nimmt das so auffallend scharf ab gesagte Dementi der „Nvrdd. Allg. Zeit." in Sachen der angeb lichen Auseinandersetzung zwischen Kaiser und Reichskanzler wegen des Iesuiten gelctzeS mit einer längeren Erklärung entgegen, an deren Schlüsse es heißt: „Wir müssen die Dementierung unserer Mitteilung, wenn wir auch den Vorwurf der Lüge mit Entrüstung znrückweiseii, hinncchmcn: aber wir »nd der größte Teil des evangelischen Volkes mit uns würden sich gefreut habe», wenn der Kaiser infolge der Eingabe des Evangelischen Obcrkirchenrats und der Kundgevnngen des evangelischen Volkes sich vom Jelniten- antrag zurückgezogen hätte. Umsomehr aber wirb die auffallend scharfe Zurückweisiing dieser Nachricht in der ,,N. A. Ztg." von all diesen Kreisen sehr schmerzlich empfunden werden." Die Spende von 5000 Francs, die Präsident Loubet für die Hochwasserbeschädigten in Schlesien dem Aus wärtigen Amt i» Berlin hak Überwegen lassen, findet begrcislichcr- weise tn der gesamten deutschen Presse gebührende Würdigung. Die „Nat.-Ztg." schreibt: .Dieser menschenfreundliche Akt des Herrn Loudet wird nicht verfehlen, in den amtlichen Kreisen Deutsch lands, sowie in weite» Kreisen der Bevölkerung angenehm zu be rühren. Durch die einer anerkennenswerten humanen Gesinnung entspringende Initiative des französischen Staatscheis wsid erhärtet, daß die Fäden, die durch die fortschreitende Zivilisation zwischen den großen Kulturnationen geknüpft werden, auch zwischen Frank reich und Deutschland sich bewähren. Dieses gemeinsame Kullur- interesse bat sich schon häusig gezeigt, und zwar nicht bloß in der Hilfsbereitschaft bei Katastrophen, die durch Naturereignisse hervor- aerufen werden. Wie häusig haben deutsche und französische See leute in der Stunde der Gefahr einander beigestanden!" — Der „Verl. Lok.-Anz." bemerkt: „Es ist unseres Wissens das erste Mal. daß ein Präsident der französischen Republik dem deutschen Volke einen so hochherzigen Beweis seines Mitgefühls anläßlich einer schweren Katastrophe gegeben hat. wie die Ucberschweinmun- gen in Schlesien sie darstellen. Herr Loubet darf überzeugt sein, daß seine Spende weit über die Kreise unterer von dem Unglück betroffenen Landsleute hinaus init ausrichtigem Dank entgegen- genommen, und daß die edle Gesinnung, von der er sich dabei hat leiten lasten, überall in Deutschland die gebührende Würdigung finden wird." — Tie „Tägl. Rundlch." betont, daß der sranzösiiche Präsident das erste und bis jetzt einzige Staatsoberhaupt ist, das »ns anläßlich des schlesischen Unheils Teilnahme erwiesen bade, und im „Beil. Tagebl." heißt es: „Wir nehmen von diesem Zeichen freundschastlicher Gesinnung des Präsidenten Loubet mit besonderer Genugtuung Kenntnis. Beweist die Spende doch von neuem, daß auch die Vogesen keine Scheidewand mehr bilden, wo es sich um den Dienst werktätiger Menjchenlicbe handelt. Dem Präsidenten Loubet ist cs gelungen, die intimen Beziehung«», wie sie durch Wissenschaft und Kultur zwilchen Frankreich und Deutsch land gezogen wurden, durch ein neues sestcS Band der Sympathie zu verstärken." Die bei dem Reichskomitec zn Gunsten der durch Hochwasser Geschädigten bis zum 15. August cingegangenen Beiträge betragen 105379 Mk. Ein Breslauer Blatt will zur kommenden Militär vor löge erfahren haben, daß dabei die Bildung einer Anzahl .Kavalleriedivisioneil für den Friedcnsstand bei verschiedenen Korps vorgesehen sei, während bisher nur Kavallericbrigaden bestehen. Der preußische Kriegsministcr hat, wie die „Volksztg." «fährt, folgende» Erlaß wider die zunehmende Häufigkeit der Selbstmorde im Heere an die Militärbehörden ergehen lasten: „Das Krieasinintsterlnm sieht sich veranlaßt, die Aufmerk samkeit sämtlicher Militärbehörden ans die zahlreichen Selbstmorde in der Armee zu lenken. Allerdings wirken dieselben Ursachen, die in allen Gesellschaftsklasse» eine Steigerung der Selbstmorde be wirken. auch im Heere. Da aber hier diese unglückliche Neigung zum Selbstmorde »och gesteigert werden kann durch die jähe Aen- rerung in der Lebensweise und ganze» Umgebung, sowie durch die schmerzliche Trennung von der Familie, der Heimat und den Freunden, so ist cs dringend notwendig, daß alle. Offiziere und uiterosfizicre. denen die Ansbildung der Soldaten anvertraut ist, mit ganz besonderer Sorgfalt darüber wachen, die Stimmung ihrer Schutzbefohlenen gut und normal zn erhalten, indem sic sich ihrer annehinen. sich andauernd um sie bekümmern, ihre Bedürfnisse kennen lernen und für ihre körperliche und geistige Gesundheit -l . . - . . H .. - - oem Gleichgewicht zu wersen. Das KricgSmiyisleliuin wiederholt darum de» Militärbehörden die in dieser Angelegenheit schon im 'vorigen Jahre gegebenen Weisungen und befiehlt, eifrig darüber zu wache», daß alle Vorgesetzte» den Soldaten gegenüber mit auf richtigem Wohlwollen Vorgehen, ohne Schwäche, aber noch mehr ohne übeitriebene Strenge und ohne icinals jene väterlichen Ge fühle der Fürsorge und die Umgangsfoimen des gebildeten Mannes zu verlieren, zu denen jeder Vorgesetzte in, Verkehr mit dem Unter gebenen verpflichtet ist.. Vor allem ist das Hauptaugenmerk aus das Naturell »nd den Eharaktcr des Soldaten und aus seine Familienvcrhältnisse zu richten: die Kenntnis dieser Umstände ist »otwendlg. um gegebenensalis dem Untergebenen rate» und Helsen zu können und stets jene Rücksichten walten zu lassen, die durch besondere Verhältnisse geboten lein können. Vor allem sind es schwächliche, weichherzige und anormale Individuen, die zum Selbstmord neigen: es ist darum eine strenge Pflicht, sich solcher Personen besonders aiiznnehmen und ihren tndividnellen Anlage» und Umständen anss Gewlssenhasteste Rechnung zu tragen." Die S ch a u m we i n st cue r ist jetzt etwas über ein Jahr in Geltung. Daß sie eine für das Reichsbudget ins Gewicht fallende Summe erbringen würde, war niemals angenommen worden, cs scheint jedoch, als wenn der von ihr crivartete Er trag in ziemlich ganzer Höhe der Reickiskasse z,Fließen wird. Das letzwcrslossene Finanzjahr, in das der Einführungstermiu der Schaumwenisleuer fiel, kann, weil es sich dabei zu einem großen Teile noch um die Nachsteuer handelte, für die Schätzung der endgültig aus dieser Steucrarl zu erwartenden Einnahme- summe nicht in Betracht gezogen werden. Jetzt, nachdem die betreffenden Steuerverhältmsse in ziemlich normale Bahnen ein gelenkt sind, ist eine Uebcrsicht hierüber eher möglich. Im Neichs- yaushaltsetal für 1993 ist der Ertrag der Schaumweinsteuer auf 4,5 Millionen Mark geschätzt. Man mußte die Summe, oa ge nügende Unterlagen i» Einnahmen aus früheren Zeiten nicht Vorlagen, etwas willkürlich wählen. Es stellt sich jedoch heraue, daß sie ziemlich richtig angenommen ist. In den ersten vier Monaten des laufenden Elatsjahrcs sind aus der Schaumwein- slcuer 1,3 Millionen Mark vereinnahmt. Tie Einnahme im Monate schwankte zwischen 0,3 bis 0,4 Millionen Mark. Im Juli betrug sie nahezu 0,4 Millionen Mark, Dieser Ertrag würde etwa der Elatsschätzung entsprechen. Wenn die Schaumweinsteuer im Juli 1993 ein Weniger gegen den gleichen Monat des Vorjahres in Höhe von 1.1 Millionen Mark cuF- wcist, so ist zu bedenken, daß im Vorjahre und namentlich in den ersten Monaten des Bestehens die Nachsteuer eine große Rolle gespielt hat. T-ie „Süddeutsche Landpost" veröffentlicht nachstehende Zu schrift eines Nürnberger Juristen: „Vor einigen Tagen war hier eine Verhandlung bciresfs Lebe» sin iltcl sälschung, weiche sehr lehrreich war. Eine Spezereihändlerin hatte Eiernudcln ver kauft, welche mit Anilinscirbstoff gelb gefärbt waren. Ties ge schieht, um dem Publikum den Glauben beizubringen, daß recht uiel Eier zu den Nudeln verwendet worden wären. Im Lau'c der Verhandlung stellte sich heraus, daß sonst gewöhnlich in dem betreffenden Laden ein Plakat angebracht war, welches ver kündigte, daß die Nudeln „leicht gefärbt" sind. Es trat nun Frei sprechung ein, da angenommen wurde, daß das Plakat nur aus nahmsweise fehlte. In der Verhandlung selbst aber wurde nicht mit Unrecht betont, daß das Publikum sehr oft dumm'jei und sich durch den Schein über das wahre Sein der Ware täuschen lasse. Wenn auch dies zugegeben werben muß, so liegt doch der Fehler tiefer, er liegt an bem völligen Mangel einer gesetzlichen Ver ordnung gegen den Unfug des Färbens der Ware. Wenn übrigens mit der Aufhängung eines einfachen Plakates genügt ist. so bufften sich heutzutage u. a. besonders noch folgende weitere Plakate empfehlen: „Wurst, rot gefärbt", „Erbsen, gelb gefärbt", „Kaffee, braungrünlich gefärbt", „Marmelade, rot gefärbt", „Marmelade, rot gesärbt, mit SalicylsäurezusaH", „Preißclbeeren, rot gefärbt", „Preißclbeeren^ rot gefärbt, mit Lalicyljäurc", „Preißclbeeren, rot gesärbt, mit Stärkesirup", „Himbeer, 1. Pressung, ungefärbt", „Himbeer, 2. Pressung, ungefärbt", „Himbeer, 3. Pressung, ge färbt". „Eingemachte grüne Erbsen, schwach mtt Kupfer gesärbt", „Pfesser mit Staub und Schalen", ,,Safran mtt ausgezogener jextrahierter! Ware". „Zitronensaft mtt Salicylsäure und etwas künstlichem Saft", „Weinessig, der keine Spur von Wein hat", „Limonaden, bestehend aus Wasser, Zucker, Farbe und zugesetzter künstlicher Essenz", „Edamer Käse, außen rot, innen gelb ge färbt" usw. usw. Das ist gewiß eine angenehme Liste von täglich vorkommenden Verfälschungen, und nur bei einem Teile der selben ist es beute juristisch möglich, einzugreifen! Die Hauptfrage ist aber wohl, warum werden diese Lebens- und Genußmittel gesärbt — und die einzige Antwort ist doch die, um minderwertige Ware dem Publikum für bessere arFzubindcn, d. h. auf gut Deutsch: um sich einen widerrechtlichen Vermögensoorteil zu verschaffen. Und das ist heute noch unbestrafbar. Doch nicht ganz! Es hängt lediglich von dem Ermessen des Richters ab. Im Januar wurde ein Verkäufer von gefärbten Eiernudcln verurteilt, im August ein anderer freigesprochen. Es fehlt eben, wie oben bemerkt, die all gemeine gesetzliche Verordnung, das direkte Verbot, das allgemein geeignet ist, das Publikum vor gefärbten Nudeln usw. wirklich zu «chützen. So lange ein solches aber nicht besteht, verlange man „ungefärbt", erhält man dann gefärbtes Zeug, so liegt der Be trug auf offener Hand und das Gericht muß eine scharfe Be strafung aussvrcchen, wie es nur recht und billig ist." Der dritten geschlossenen Hauptversammlung des Köln« Katho likentages lag auch ein Antrag vor. der sich gegen die Uebcrhandnahme der Festlichkeiten wandte. Ter Antrag wurde in folgender Form angenommen: „In der Erkennt nis, daß durch ein Ueberhandnehmcn der Festlichkeiten, die sich zudem auch oft zu glanzvoll gestalten und zu ausgedehnt, das Familien- »nd Vereinsleben nur zn leicht beeinträchtigt und die Ver- gnügungslncht gefördert wird, richtet dle 50. Generalversammlung an die katholischen Kreise die Bitte, aus eine Verminderung nnd Ver einfachung der Festlichkeiten hinzuwirkcn. Bei der hervorragenden Bedeutung der katholischen Studentenkorporationen werde» diese ersucht, hierin mit gutem Beispiel voranzngehen!" (Große Heiter keit.) Präs. v. Orter«: „Unter diese Tendenz fallen auch die Kalholikcnvcrsammlungkn. (Heiterkeit.) Natürlich, was in Köln geschehen ist, ist alles gui und schön!" (Große Heiterkeit.) Der erste ,, nationalliberale Arbeiterverein" im Deutschen Reich ist nach der „Nationalztg." am Montag in Worms begründet worden. Wie das ultramontane „Regensb. Morgcnbl." mittelst, ist cs von Dr. Giesebrccht telegraphisch um Aufnahme der Er klärung gebeten worden, daß er gegenüber den Verdächtigungen des sozialdemokratischen Hauptblatlcs „Vorwärts" in Berlin authentische Aufklärungen veröffentlichen werde. Es handle fick um zeitlich weit zurückliegende Verhältnisse, die der „Vorwärts" als letzigc ausgibt. Es ist bekannt, daß die „freiwilligen" Beiträge, welche die Ar beiter in so reichem Maße den sozialdemokratischen Kassen zu- wenden, durch allerlei Kniffe und Zwangsmaßregcln ciiigetricbc» werden. Der Druck der ungeheuren Parteisteuern wird in A» beiterkreiscn schwer empfunden; aber es ist unmöglich, sich davon zu befreien. Zahlreiche Fälle terroristischen Eintreibens der Beitrage für sozialdemokratische und gewerkschaftliche Kassen auf Bauten, in Fabriken und Werkstätten auch von Nicht-Organificrten^ind erst in letzter Zeit wieder bekannt geworden. Ebenso ist cs Tatsache, daß Gewerbetreibende, die auf die Kundschaft der Arbeiter ange wiesen sind, durch Boykottdrohungcn vielfach veranlaßt werden z» den sozialdemokratischen Kassen zu steuern. Ein interessanter Fall aus der sozialdemokratischen Sammel-P^raxis wird im „Vorwärts" erzählt. Dort lesen wir: „Wegen Sammelns für die Unkosten des Parteitages wurden in der Nacht von Sonnabend zum Sonntag drei Arbeiter zur Wache sistiert und ihnen cmc Liste nebst dem darauf gezeichneten Betrag von 5,70 Mk. obge- nommen. Unsere Genossen hielten sich im „Cafö Ccntrum" in der Landsbcrgerstraßc 46 auf, wo sie den Wirt batcitz solchen Gästen, welche unteren Bestrebungen geneigt wären, die Sammelliste vor- lcgcn zu dürfen. Ws das verweigert wurde, sahen die Genossen von einer Sammlung ab und tranken ruhig ihr Bier aus. Nament lich scheel angesehen wurden sic ob des an den Wirt gestellten Ver- langens weniger von diesem selbst als von dem Herrn Oberkellner, der nicht »ittcrlasscn konnte, allerlei Andeutungen dahingehend zu machen, als wollten die Genossen daS Geld im eigenen Interesse verwenden. Als die so Abgewiesenen das Lokal verliehen, standen merkwürdigerweise draußen zwei Sckutzleute, welch« die Verbrecher «l - - -/H) '-V ' W . > b.'s, - ! "M! NM I NA * ^ F' - 's.; ' ' 8 U'W - Z s-d- -- L2 » V * ick S A,' ri! - .'-IS 'LM!! Sorge tragen. D« Vorgesetzte hat sich auf diese Art die Liebe m Empfang nahmen..." Man kann-darüber im Zweifel fein, l» be- einer Untergebenen zu gewinnen und wird darum auch die Dis- merkt hierzu tue „Kons. Korr ", ob die Unverfrorenheit, 'welche die zlplinarstrafen verhüten können: denn die den ersten leichten DlS- „Genossen" zeigten, als sie in einem öffentlichen Lokal eine soz«ck- ziplinarmaßregeln folgenden Strafen sind bedenklich, well sie geelg- demokratisch« Sammlung veranstalten wollten, oder die, welche net scheinen. ostmalS ehrgeizige und leicht reizbare Charaktere aus der „Vorwärts " zu erkennen gibt, indem er entrüstet dtq«
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