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MMKIlMlc «lIMk« W» VZSVLSLSVSr - LLLLT«. I-Ivnr. LlbsvLUKIsivLir, siINOckLmr. »LVVLRL« SVKL88L LL. » * «««er »8«7. LxA^°Meit aetien die Justiz. Sofnachrichken. General Sensit v. Pilsach I. Versteigerer. Mutmaßliche Witterung: l M 1 WUGch HIV» Vzrilltl. Sächs. Ortskrankenkossen, Sommerfrischen, GerichtSverhandl. Viktor Hugo-Hans in Paris. Kühler, veränderlich.! V» L» « v VeO Uuwahrhastigkeit gegen die Justiz. In interessierten Kressen ist man schon lange dem Gedanken näher aetreten. die prozessuale» Bestimmungen über die Abnahme von Eiden und die materiell rechtlichen Folgen der falschen Eides leistung zu revidieren. ES sind da die verschiedenste» Vorschläge gemacht worden. Der Richter soll ermächtigt werde», nach seinem Ermessen, insbesondere in Bagatellsachen, sowohl eine glaubhafte wie eine unglaubhafte Zeugenaussage unbeeidigt zu lassen, wenn durch eine eidliche Bekräftigung die Glaubwürdigkeit nicht erhöht zu werden braucht und die Unglaubwürdigkeit nicht getilgt zu werden vermag. Hiermit würde eine Verminderung der Eides- leistungen erreicht werden, die schon an und für sich und insbeson dere auch dadurch eine Abnahme der falschen Eide ini Gefolge hätte» daß der Eidesleistung mit ihrer selteneren Anwendung der Charakter des Besonderen, der Feierlichkeit, welche ihren Eindruck auf daS Gemüt nie verfehlt, erbalten bliebe. Um dem Ermessen des Richters Spielraum zu gewähren, soll der Voreid abgekchafst und der Nucheid obligatorisch werden. Andererseits sollen aber auch die unbeeidigten vorsätzlich oder fahrlässig falsch erstatteten Zeugenaussagen unter Gefängnisstrafe gestellt werden. Ini Zu sammenhänge mit dielen Fragen geben uns von juristischer Seite nachfolgende Ausführungen zu. welche sich mit gewissen Ursachen, welche der leider allzu bäungen Unwabrhastlakeit unserer Zeugen zu «runde liegen, näber befasse» und dein größeren Publikum. daS täglich als Zeuge aufzutreten hat. die ungemeine Bedeutung der Zeugenvflicht vor Augen führen sollen. Nicht von denen freilich soll geredet werden, welche mit Vor bedacht und mehr oder weniger kaltem Blut vor dem Richter die Hand zum falschen Schwur erbeben. Ihnen gebührt die volle Strenge de» Gesetzes. Von den anderen soll gesprochen werden, welche Gott sei Dank an Zahl überwiesen, die m Unkenntnis von de, Schwierigkeit und Berantwortlichkert der Zeugenanfaabe, in Unklarheit über die in der Zeugnispflicht ihnen drohenven Ge fahr«. In einem grenzenlosen Leichtsinn etwa» beschwören, waS sie ander- wisse« oder anders wissen könnten. K.Sk..'LL"bL! Zeugenaussage bedeutet. Sn r»em Strafvrozesse und Zivklpro,esse kommt die Anwendung de» Gesetzes auf eine Reihe von tatsäch lichen Feststellungen in Frage. Erst müssen die Tatsachen, sei es auf Grund Zugeständnisses der Beteiligten oder durch Beweis erhebungen, feststehen. ehe geprüft werden kann, ob und unter welche» Gesetz sie fallen. Rechtsprechung ist also vor alle» Dingen Wahrheitsermittlung. Alle Justiz wankt, wenn die WahcheitSermtttlnng Vicht hinreichend gesichert ist. Dem Staate ist. damit er seine vornebme Aufgabe der WahrheitS- -»«fprlchuna erfüllen kann, in den Prorehordnungen der Zwang zum eidlichen Zeugnisse gegeben, dem sich ausnahmsweise nur gewisse nabe Verwandte des Beschuldigten und einige Berufsklassen ent ziehen können. Der Erfüllung der EideSvklicht bat sich der Staat zweifach zu versichern aeiucht. Der Schwörende hat bei Ver sicherung der Wahrheit Gott de» Allmächtigen und Allwissenden anzurufen. Der Staat bedient sich der Mithilfe der Religion, als de» Tiefsten, wa» die Menlchenseele erfüllt, um den Zeugen i» wiiwar ipnersicu Wesen ;i: erwecken und an den bedeutsamen Ernst de« Ange-MSes zu erinnern Aber die zunehmende Irreligiosität bat di.'lrs eine Bolkwn mit welchem das Gesetz den Eid be festigt hat. erschüttert Weiter hat der Staat durch sein Straf- vr-et, den falschen Erv. , i - wissentlich oder fahrlässig ge leistet. mit den enwstndl chstrn Strafen belegt. Aber mit ost'-n Zm-ingsmlttrln steht der Staat am Ende seiner Macht. M-Ä wettere wich er dem Schwörenden selbst überlassen. Möchte sich daher b.r Z-nge stets gegenwärtig halten, daß leine eimelne b -eidetr A'chw ze. so wenig wichtige Tatsachen sie an nnd für sich vielleicht zuw Inbaste baden mag. ein unentbehr licher Stein in der Nr-uwl ac ist, ans deren Unerschiitterlichkeit allem eine befriediitt-.de Justiz sich aufbanen kann! Des weiteren ststl sich der Zeuge der Schwierigkeit feiner Ausgabe b mußt i-uu. Er muß sich prüfen. waS er von den,, worüber er Z-iignis oblegen soll, noch weiß. Diese Prutting darf keine bloß oberflächliche sein. Denn -r schwört nicht nur. doch er di« reine Wahrheit sage sondern dos; er si, nach bestem Msien und-Gewissen lag In dtttt-m "esi-bnis dem Verständnisse dessen beitragen, daß eine m der Wahrhci!:- ermittlung zuverlässig sunktionierende Justiz nur daun und uu deshalb eure Zierde eines Volkes ist, weil dieses Volk gegen sc. w Justiz wahrhaftig ist. Neueste Drahtmeldungen vom 30. Juni. (Nachts eingehende Depeschen befinde» sich Seite 4.) Berlin. Reichskanzler Graf Bülow ist aus Kiel h er eingetrofsen. Berlin. Der Bundesrat stimmte beute dem Entwürfe einer Verordnung bctr. die Geltung der für oie Kaunahrteischisse bestehenden Vorschriften für die Gouvernements-Fahrzeuge der Schutzgebiete, sowie der Vorlage betr. den Entwurf abgeändcrter Musterstatuten für eine Orts, und Betriebskrankenkasse zu. Berlin. Die Uebergabe des Rektorats der hiesigen Tech nischen Hochschule an den neuen Träger dieser Würde Professor Hettner hat heute mittag in feierlicher Weise stattgefuudeu. Im Anschluß daran erfolgte die Eröffnung der Rascydorfs- Ausstellung. Professor Raschdorff feiert am Tonnerstag seinen 80. Geburtstag. — Prinzessin Luise von Tos- kana hat, wie ein hiesiges Blatt mittelst, einen Brief an «ine Freundin in Dresden, datiert aus Schloß Nonno, gerichtet, in dem cs u. a. heißt: „Ich bin froh und Gott von Herzen dank bar für die Gnade, die er mir infolge der Aussöhnung mst meinen Eltern erwiesen hat. Hier nun, hoffe ich, nach schweren Kümmer nissen an Leib und Seele wieder zu genesen. Ich lebe nur meinem Kinde und bin stets glücklich, wenn ich von meinen lieben Dresdner Freunden gute Nachrichten über das Wohlergehen meiner so heißgeliebten übrigen Kinder erhalte. Mir sind in letzter Zeit aus ganz Sachsen so mannigfache Beweise treuer Anhänglichkeit des lieben Sachsenvolkes zu teil geworden, daß ich die schone, alte Heimat nie in meinem Leben vergessen werde. Ich bin ober auch meinem Gatten, dem - conprinzen, zu aufrichtigem Dank verpflichtet, daß er meinen Wünschen und Bitten in so weitem Maße in edelmütigster und ritterlichster Weist entgeaen- .'.'WLP'D gekommen ist. Mein Töchterchen kann ich nun auf Jahre hin- es erstaunlich, wie der Zeuge aus weniger gebildeten Kreisen oft nach vielen Jahren über eine nebensächliche Kleinigkeit, die nach der Sachlage damals für ihn gar nicht bemerkenswert gewesen ist, genaueste Auskunft geben kann. Wenn er nicht in solchen Fällen etwas als geschehen bekundet und beschwört, von dem er bewußtcrmaßen überhaupt keine Kenntnis hatte oder nicht mehr hat, also wenn er nicht mündig ist, so gibt er seine Sachdarstellung deshalb in einer bestimmten — vielleicht falschen — Richtung, weil er den Kern seiner eigenen Wahrnehmungen aus dem seiner Vor stellung gegenwärtig vorschwebendcn Bilde herausznschälen ent weder nicht vermag, oder sich nicht die Mühe nimmt. Das wären etwa die Vorbereitungen, mst welchen ein Zeuge an seine Zeugnispflicht heranzutreten hätte. Bedauerlicherweise wird ihnen nicht hinreichend genügt. Wer von seinem Wohnorte an einen anderen Ort als dem Sitze des Gerichts geladen wird, verbindet mit seiner Zeugnispflicht gem den Gedanken einer Bergnügungs- oder Geschästsfahrt. Aehntich machen es auch Zeugen, die am Orte des Gerichts wohnen. Sie gewinnen freie Zeit, sie können vielfach einen halben Tag nicht arbeiten, sie ziehen ihre werktägige Kleidung nicht an. Die versäumte Zeit wird aber bezahlt, man hat eine Eistra- Einnahinc, für die mau sich etwas zu gute tun kann In der Nähe des Gerichts gibt es mancherlei Restaurationen und (schenken, wo man sich den Genuß auch im voraus verschaffen kann. Da sitzt dann der klassische Zeuge und trübt sich durch Alkoholgcnuß seinen Geist, den er alle Ursache, sich klar zu erhalten, hätte. Und es ist wirklich tragisch: je nötiger ein Zeuge nach seiner Bildung und seinen Fähigkeiten hat, sich zu sammeln, desto leichter ist er geneigt, sich zu zerstreuen! Auch im Gerichtsgebäude setzen sich viele Zerstreu ungen aus. Will es der Zufall, daß gerade eine wichtige Gerichtsverhandlung stattfindet, so setzt sich der fremde Zeuge gern hinein und vertieft sich derart in den sich obspielenden Kriminalroman, daß er darüber den Zweck seiner Anwesenheit vergißt, bis ihn der atemlose Gerichtsdiener entdeckt und in seine eigene Wirklichkeit zurnckfübrt. Und doch bringt für den Zeugen die Vernehmung selbst poch meist große Schwierigkeiten. Ein längeres Warten, das nHy immer vermieden werden stpur, hat liegt, daß er sich nach seiner Wabmebmung indem er erstens se seine Austastung vo> vrvst. Iw ersttu Ai tomginis diele oder je, reiflichen Ueäcrleauug i'ch in Einzelheiten w anderen Punkt: nicht z Weckung sichrer Erinner lehnen r.!.: ' °''chthu: e Bean-'.al:ck>'>-tt-.stch:',r ve: gegru »scheu Eid V,'i . rnmn-im muß d-'!' Zeug, emeu Vorgnng ars eg dA"' geschaut, gehört, vd anderer Leite über'den lasten diele beiden Quell« fließen und beachttu nicht, ihre eigeittistWahrrachmiing, stlten ihr auf eigenen Wa. dritter S-ue gemeinsam futz, Scheidung de: eigenen Wahr ist vefonde'ch dann nicht »eiä n arsttr.'Ngt. die rei-.c Wahrheit - 'linden Er bat sich auzmtrengen. rungi'!' wachruft, u.>d dann auch chrgeiannmenen Vorgängen »rach- ga! nch bei an? von einem Bor ste tttsts- stumg ein geprägt: bei einer ,mr. von unsere Wahrnehmungen z,a und m dem eine» oder ttinucu. Der Ztilgc darf die Er such uicl-r aus Bequemlichkeit ab er Wiste mchtS wehr. In diesca niest Leute uud "ersioß->, dcmil -Herstellung des Bilistes in oer Er- ig cu-'eil.aadrri,asten, was er über Vadrnehmung Wutz, jr-as « selbst empfunden Hai, ""d wa's chm von gang mstge-eilt worden -'st, B'ele ihrer Sachkenntnis durch/Manecr- ! der Richter in »en luciflei,^ Fällen über bti'tirn mte Tatsachen, a»??r nur tchmnnem und Mitteilungen von des Urteil leunen lerne» will, st-iesc vielfach nicht gewöhnt, vor einem größeren Kreise von Zuhörern zu sprechen. Die Ausdrucksweise des Richters rst ibm nicht ge läufig. Auch die Akustik des Saales verlangt oft Anstrengung, den Richter zu verstehen. Der Zeuge muh auf seine eigene Aus- drucksweise achten, damit er sich verständlich macht. Durch gegen seitige Mißverständnisse ist schon manchmal die Wahrheit ver dunkelt worden. Und es kommt doch so oft auf einen einzigen Gedanken, auf ein einziges Wort an. Dem Zeugen werden nicht nur vom Richter, sondern auch von den Parteien und deren Ver tretern nicht immer ganz naheliegende Fragen vorgelegt, die ihn zum scharfen Nachdenken nötigen. Wird dem Zeugen ein Pro tokoll über seine Aussage vorgelesen, so muß er sich anstreugen, zu folgen, weil er. meist gar nicht geübt sein wird, derartige Vorlesungen sofort im Augenblick zu erlassen. Und doch fließen bei der Unvollkommenbeit aller menschlichen Einrichtungen leicht Jrrtümer und Mißverständnisse dem Protokollanten in die Feder, die der Zeuge unbedingt sofort aus freien Stücken berichtiget muß. Allen diesen Schwierigkeiten gegenüber muß allerdings auch von dem vernehmenden Richter gefordert werden, daß er dem Zeugen seine Aufgabe erleichtere. Er soll ihn vor allen Dingen nicht so lange warten lassen, weil daS Warten, wie schon gesagt, die Denkkraft ermüdet. Es ist unbillig, den Zeugen für vormittags 9 Uhr zu laden, während er, wie der Richter ganz gut vorher berechnen könnte, erst in den Mittags, oder Nach- Mittagsstunden vernommen wird. Hat sich der Zeuge mit Be- köstiguna nicht versehen und wird er nicht vorübergehend ent- lassen, so ermüdet er körperlich; wird er ans Stunden entlassen, so ist dies seiner Sammlung jedenfalls nicht zuträglich. Der Rlckter soll den Zeugen ruhig fragen und sich vergegenwärtigen, daß i er sich nicht ohne weiteres in einen verwickelten Gedankenaang > bineinsinden kann. Der Richter soll auf eine verständliche Aus- ! drucksweise seinerseits und eine nicht mißverständliche Nieder- > tti'nft der Aussage, sowie deren deutliche und langsame Ver- i lesunq Wert legen. Der Richter hat fortwährend im Auge zu bebolten. daß der Zeuge auch das bekundet, was c.' wirklich aus- i„aei! will. Der Vorwurf, daß mancher objektiv fal,che Eid durch i Msischuld des vernehmenden Richters zu stände kommt, ist nicht ' iii->be.>:i'indet! Insoweit bandelte «S sich um Wahrheitsermittlung durch Eid. ie Wahrhaftigkeit unserer Zeugen läßt aber auch bei der nicht- cidlicben Wahrheitserforschung zu wünschen übrig. Im Straf- vrozesic werden i:n Ermittlungsverfahren und in der Vorunter, suckuug die Zeugen nach dein Gesetze unbeeidigt, nur in wenigen A-.ir>na!> »Mllen unter Eid vernommen. Staatsanwalt und Unter- suchungsrichter sind also bei der Sammlung des Ankloaestoffes Messt enss di« unbeschworenen Aussagen angewiesen. Es darf nicht t-crichwiegen werden, daß bei diesen Aussagen eine Menge Lügen mst unterlaufen. Viele halten es sogar für ihre Aufgabe, »ustr stächen Umständen den Staatsamvalt und den Richter binters Licht zu führen. Der erörternd« Polizeibeamte wird viel- fach auch von gebildeten Zeugen damit abgefertigt, daß man v '. der Sache nichts zu wissen erklärt. Damit glaubt man sich Meu „ nchtlichen Unannehmlichkeiten zu entziehen. Man liiat zu nächst: b^> emer eidlichen Vernehmung würde man die Wabrheit sagen. Lcknt aber der StaatSanwalt^in solchen Fällen die Erhebung chrninigen »ad fremden Mittüluist"si . ... ... wenn auf te» Zeugen, wie dies v!«7 fach geschaht. v.m den verschedenen ober, einer beteiligten Seite eingewirkt und der Permch gemacht worden ist. ihm eine bestimmte Darstellung als B'ld leinee Erinnerung vnrzrsictlen. Die Er füllung der sie.'ggtsvtticht wird darch eine allgemeine Bildung des .-zeugen erstich' ri EM gebildeter Mc.-ssch kann sich der bcfchr Re nen T--nkoverati0'. i leichter unleizjcl-.ei-. wahrend der ig logischen Schlußfolgerungen Ungeübte di.- S.'mstriaststen und Ost Men sticht verkennt. Ersabmug :mäsi sind gebildete Zeuge» mit ihren Angabe» und Behauptung »s rrsichtiger weil st c'cn die .Mag!' issest eines Jr.rumd -inst). L r Äurist, sistM, täglich - Gelegenheit ha', die Trü- hkcll i m'nschsichen Erinu.-ruims- verwögen'. zu cekennen. ii' xr vci 'chtig tc Zeuge. Dnntgcu ssi schweren Der- , bel sich ns; die Entdeckung des Täters irgend emes . brechens hautest. Eine solch« Tat pflegt schnell bekannt und überall bcfvr -hen zu werden. Ein solcher Täter bewegt sich in i'rZend einer vmgebuna. und man sollte meinen, daß diese Umgebung sei, - - -' eit haben müsse, durch sein Verhalten, durch äußere wie z B . ''-n dem so ksi.usig. manu der Wahrhc L besser begriff stoßen. Ich bin glücklich und froh, daß alles S standen ist." Berlin. (Priv.-Tel.s Die „Post" schreibt: „Man wird erwarten dürfen, daß dos Zentrum aus den Erfahrungen bei den letzten Reichstags wahren gelernt haben wird, was die anderen staatserhastenden und deutschnationalen Parteien bereits längst als Gemeingut besitzen, nämlich daß der schärfste gemein same Feind des Reiches und oller auf seinem Boden sichenden Parteien einerseits die Sozialdemokratie, andererseits das Groß- polentum ist, und demzufolge die Bekämpfung dieser Gegner die vornehmste politische Aufgabe des Tages ist, hinter deren Lösung die minder wichtigen Streitfragen unserer Zeit vorerst zurücktrete.- müssen." — In dem Prozeß gegen die Pommernbank ims/asi der Beisitzer Landgerichtsrat Paucksch zum Angeklagten Rouicsist Sie brauchten doch nicht erst Fühlung mit der Presse, denn diesi- batten Sie doch schon durch die verschiedenen Tausendmarkschem--. die Sie nachweislich einzelnen Vertretern der Presse von Zci: zu Zeit zufließen ließen. So hat Dr. Wittenberg bcisplest- weise 12000 Mark pro Jahr bezogen. Die „Nat.-Ztg." bemerk« dazu: Dieser Aeußeruno gegenüber darf die gesamte Presse a>; Herrn Landgerichtsrat Paucksch die Aufforderung richten, in öffentt sicher Sitzung alle die einzelnen Vertreter der Presse nanibasi zu machen, die „nachweislich" in diesem oder einein anderen Zu- sammerchange irgendwelche Beträge von dem Angeklagten Romcick oder sonst von der Pommernbank erhalten haben sollen. Berlin. Zum kommenden^« eu t s cb - r us s i s ch en Han delsverträge schreibt die „Deutsche Tagesztg.": In Peteis- burg wird man Zugeständnisse machen, wenn man sich überzeugt, daß die deutsche Regierung nicht iiacbgibt, aber allerdings niu dann. Unsere Stellung gegenüber Rußland ist sehr günstig, weil der dortige wirtschaftliche Verfall den maßgebenden Personen un möglich eine Haltung gestatten kann, bei der sie alles ans das Spiel setzen. Man braucht im Zarenreiche unsere Fabrikerzcug nisse, besonders soweit sie der Landwirtschaft z» gute kommen: über kurz oder lang wird man ohnebin genötigt sein, größeren Freiheiten in dieser Hinsicht Platz zu gewähren. - Die Sozialdemo kraten wollen den ersten Vizepräsidenten des Reichstags aus ihren Reiben stellen. eS ergibt sich daS ans einem Aussatze von Bern stein. Einem italienischen Korrespondenten gegenüber hat sich Bernstein in demselben Sinne geäußert. Er meinte, seine Partei müsse einen Vertreter im Präsidium haben, und wenn dies auch einen Besuch beim Hose koste. Der Besuch sei eine reine Forma lität und jedenfalls prinzipiell weit harmloser als der in manchen Parlamenten übliche und von den Sozialisten als selbstverständlich hingenommene Treueid auf die Verfassung und gegen den Souve rän. und dabei sei wohl zu beachten, daß die deutsche Relchsver- fassuna sehr demostatisch und Wilhelm II. nur in seiner Eigenschaft als König von Preußen „von Gottes Gnaden" sei. dem Reiche dagegen als bloßer Bundespräsident geaenübcrstehe. Wenn übrigens Singer durchaus nicht zu Hofe wolle, so werde sich der Kaiser kaum allzu sehr grämen, man müsse nur gegen jedermann gerecht sein. — Dänemark hat bei den Kruppschen Werken 128 Rohr- rücklaufaeschütze mst allem Zubehör bestellt. Bestellungen gleicher Geschütze von Runiänien und der Schweiz werden erwar tet. Die Versuche mit Rohrrücklausbaubitzrn haben befriedigende Resultate ergeben. ES werden daher auch m dieser Geschütz- gattung Bestellungen erwartet. Berlin. In der heutigen 87. Sitzung des Pommern- kam der Zwischenfall bezüglich de» Darlehen» von,25 000 Mk. an den Be r Uner Pr.esseklub zur Erörterung. Iustizrat Dr. Sello erklärte, der Angeklagte Romeick bade ihn ge beten. mitzuteilen. daß vom Verein Berliner Presse nicht die Rede sei. sont^rn vom Brr iner Presseklub. Staatsanwalt Beeck be- MrNe, dke Unrichtigkeit beruhe auf einem bedauerlichen Versehen dss Anklageschrift, mr das er aber jede Verantwortung ablrhnen müsse. M beruh« darauf, daß in den Büchern der Pommernbank, sonst von dem Augen Stutterich und den Angeklagten Schultz und «Romeick bei Ihren Aussagen in der Voruntersuchung stets der Benin Berliner Presse als Schuldner genannt wurde, und daß auch bet der Zession dieser Forderung an die Jmmobilien-BerkehrS- ba»k »er Name „Verein Berliner Presse" ongewendet worden sei. S» 'LS 1, 'Sl -jiepg -gossS ssS -iisqz,^ -MPM H Mj>M