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Ubrmacherlehrlingszett, Sommerfrische, Gerichtsverhdl. Muthmaßl. Wittemnq: Kühler, aus klarend. ohne erhebliche Niederschläge. Sonnabend,17. August 1901. ^«udWtvIIiioxv» »nk LI« »Vl»»«Ii»«ie Sk»»1»rI«>I»t«o ^ KSonso soreodl dal L«r LnnptgmiodLktnatoUo, U»rj«ostinLs« 88, vio dsi L«n >nn»dm«at«»sll noä Lon stninorliadsn LostLmtero I«L«n V»K vorgonoo-unso voräsn. vor Lsrngsproi» beträgt in Vr«»«1«i» ruul Lsn nLodstsu Varai-I«» dsi Lwnlixsr 2u»t«Uunx Lnrod unssrs Loten <xlsr OiwmiosiooLrs vrortslMrliod 3 litst. 50 kk., kür 3 Llonnt« I Llst. 70 Lk.. kür 1 Llount 90 kk„ kür 1 Voeds 25 ?k.; beim ösrnzr «I»r«I» «11« k>«»«t: viottsjjLdilied 3 Llk., 2 Llonat« 2 Hic, 1 Lloont 1 Lltc. (in Ossterroiod: visttsIMKrlied 4 Lr. 44 LsIIer, kür 1 llonnt 1 Lr. 48 lleller). Amerpolttische Drge-frageu tu Mtaukreich. Drei Dinge find eS, die zur Zeit die öffentliche Meinung jenseits der Vogesen in hervorragendem Maße beschäftigen und die. weil sie scharfe Schlaglichter auf das politische und soziale Leben der dritten Republik werfen, auch für uns von Interesse find. Den einen der hierher gehörigen Gegenstände bildet der neue Entwurf einer Militärstrafprozeßordnung, der den Kammem vorgelegt worden ist, die beiden anderen find der Religionsunterricht und der Schutz deS Staatsoberhauptes vor persönlicher Verunglimpfung. Die rasche Förderung der Reform des Militär st rafver- fahrenS in Frankreich dürfte wohl zu einem guten Theile mit auf den Abschluß deS gleichen deutschen Reformwerkes zurückzusühren sein. DaS alte Militürstrafverfahren, wie es seit der Zeit des zweiten Kaiserreiches unverändert bestehen geblieben war, entbehrte jed weder Garantien einer geordneten und unabhängigen Recht sprechung, kannte in keinem Stadium des Verfahrens die Mit wirkung irgend einer juristisch gebildeten Persönlichkeit an der UrtheilSfindung und gab der Oberbehörde bezüglich der Zusammen setzung der Kriegsgerichte eine so weitgehende Machtvollkommen heit, daß jeder willkürliche Freispruch und jede willkürliche Ber- urtheklung nach Belieben durchgesetzt werden konnten. Ein der artiges Evftem ließ sich unter der Herrschaft einer demokratischen Republik nicht länger aufrecht erhalten, nachdem der große monarchische Nachbarstaat seinerseits mit einer durchgreifenden Neugestaltung deS MllitärstrafprozesseS auf der Grundlage moderner NechtUrrinzipien vorangegangen war. So machte man sich denn im französischen SriegSministerium eifrig an die Arbeit und das Er- gebniß ist der jetzt vorliegende Entwurf. Der vorherrschende Ge danke de» Entwurfs ist, ebenso wie bei unS, der: auch den militärische» Angeklagte» so viel als möglich die freiheitlichen und humanen Grundsätze de» ordentlichen bürgerlichen Strafverfahrens zu Gute komme» zu lassen, ohne doch diejenigen Garantien zu be seitigen. mit denen der militärische Strafprozeß zur Sicherung der Disziplin seiner Natur nach umgeben sein muß. DaS Markanteste an der Vorlage ist die Beschränkung der kriegsgerichtlichen Zu ständigkeit im Frieden (im Kriege unterstehen alle Militärpersonen ausschließlich den Kriegsgerichten) auf die militärischen Verbrechen und Vergehen. DaS heißt, daß zwischen den militärischen Delikten, den Verbrechen und Vergehen gegen die militärische Disziplin einerseits und den ttedertretungen der allgemeinen Strafgesetze durch Militärpersonen ein Unterschied gemacht wird und nur jene den Kriegsgerichten, diese aber den ordentlichen bürgerlichen Ge richten zugewiesen werden. Demnach werden für die Zukunft in Friedenszeiten die Kriegsgerichte für die sogenannten „bürgerlichen Verbrecher" unter den Angehörigen des Heeres in Frankreich auf gehoben. Wenn also hiemach beispielsweise ein französischer Soldat einen Mordversuch gegen einen Vorgesetzten begeht, so kommt er vor das Kriegsgericht; macht er sich dagegen des gleichen Ver brechens gegen «Ine Civilperson schuldig, so wird er von dem bürgerlichen Strafgericht abgenrtheilt. Auch bei uns zu Lande haben sich beachtliche Stimmen zu Gunsten der Trennung von militärischen und bürgerlichen Vergehen und für die Zuweisung der I bürgerlichen Vergehen von Militärpersonen an die civilen Straf gerichte ausgesprochen. ohne indes durchzudringen: nicht einmal der doch gewiß bescheidene und berechtigte Wunsch weiter Kreise, wenigstens die inaktiven Offiziere von der militärgerichtlichen Zu ständigkeit in Betreff ihrer bürgerlichen Strafthaten auszunehmen, ist erfüllt worden, obwohl gerade in dieser Beziehung sich recht ! fühlbare llebelstände herauSgestellt haben. DaS Widerstreben gegxn die Aburtheilung der bürgerlichen Verbrechen von Mllitär- !Personen dinch dic Livklgerichte wird bei rms auf militärischer -Seite mit Rücksichten aufdie Disziplin begründet. Indessen dürfte hier wobl in Wirklichkeit niebr eine besonders stark entwickelte Neigung zum Festhalten an der Tradition in Fmge kommen: denn wenn schon jetzt ein wegen gemeinen Mordes oder Mordversuchs von einem deutschen .Kriegsgericht zum Tode oder zu Zuchthausstrafe Verurtheilter den bürgerlichen Behörden zum Zwecke der Straf vollstreckung überliefert wird, so ist nicht einzusehen. warum nicht ebenso gut ohne Gefährdung berechtigter militärischer Interessen die bürgerlichen Behörden von vornherein in einem solchen Falle die Angelegenheit in die Hand nehmen sollen. — Sonst ist aus den Bestimmungen des französischen Entwurfs noch hervorzuheben, daß auch die letzte Instanz über de» Kriegsgerichten eine civile ist, nämlich der bürgerliche Kaffationshos in Paris, aber ebenfalls nur in Friedenszetten. Die durch den Feldzug gegen die OrdenSgesellschaften wieder be sonders brennend gewordene Frage deS Religionsunterrichts ist von der Lehrerschaft der französischen Staatsschulen in der Ferien zeit auf zwei Kongreffen erörtert worden. Die Grundlage der fran zösischen Schulverhältnisse bilden die Ferrv'schen Schulgesetze auS dem Anfänge der 80er Jahre, die den weltlichen und unentgelt lichen Volksschulnnterricht einführten und die völlige Trennung der Schule von der Kirche verwirklichten. Es ist nicht zu leugnen, daß die unsinnig radikale Art. wie hier der völlig religionslose Unter richt zu Stande gebracht werden sollte, die Familienväter schaaren- weise dem KlerikaliSmuS in die Arme getrieben hat. Der dog matische Religionsunterricht wurde überhaupt auS der Schule ver bannt uud den Lehrern nur zur Pflicht gemacht, ihren Schülern eine Art von .wissenschaftlicher Moral" auf Grund von eigens zu diesem Zwecke geschriebenen .Lehrbüchern" einzupfropfen. Den verständigen Elementen unter den Lehrern, die sich noch ein Gefühl für ihre wirklichen moralischen Erziehungs pflichten gegenüber der ihnen anvertrauten Jugend bewahrt batten, wurde dieser schale und fade .Moraluntcrricht" im Laufe der Zeit so zuwider, daß sic ihn nur niit dem äußersten Widerstreben ertheilten und er schließlich ganz einzuschlafen drohte. Darüber erboste sich der radikale Theil der Lehrerschaft, der ganz unter der Herrschaft der verschwommenen Nevolutionsideen vom Ende des 18. Jahrhunderts steht, und die „feinsten" Köpfe dieser Richtung spürten glücklich heraus, worauf die überhand- nchmcnde Unlust zur Ertheilung des konzessionirten republikanischen Moralunterrichts bemhe: nämlich aus der choauirenden Thatsache daß in den Lehrbüchern ein Kapitel stehen geblieben ist, das von den .Pflichten gegen das allerhöchste Wesen" handelt. Die Herren, die das herausgefunden haben, verlangen nun kategorisch die amt liche Streichung eines so „reaktionären" Abschnittes und erklären in ihrem Phrasenhaften Kauderwelsch, daß der Unterricht „aus schließlich aus Wissenschaft und Vernunft begründet" werden müsse, daß man .in der Sittenlehrc lediglich von den Begriffen der Frei heit und der Bürgerpflichten auszugehen" habe und daß es .zur Ableitung der moralischen Pflichten keiner übersinnlichen Voraus setzungen bedürfe". Die religiös-neutrale Schul« geht also den Herren von der allerradikalsten Observanz noch nicht weit genug: die Schule soll vielmehr, indem man jeden Hinweis aus ein höheres Wesen verbannt, zu einer ausgesprochen atheistischen gemacht werden. Das ist ohne Zweifel ein Verbrechen an den höchsten Gütern der Nation und die Folge davon kann nur eine immer wildere Revolutionirung der Geister auf der einen Seite, sowie eine immer größere Stärkung des Klerikalismus auf der anderen Seite sein. ES ist gar keine Frage, daß die allgemeine Verwilderung des öffentlichen Lebens, die in Frankreich in stets steigenden, Maße um sich greift, wesentlich mit auf die Zuchtlosigkeit zurückzuführen ist, die in Folge der snstematischen Entchristlichung der Schule aus allen Seiten cinzureißen beginnt. Namentlich die jeweiligen Staatsoberhäupter der dritten Republik haben darunter schwer zu leiden, weil olle Parteien, die sich in ihren Erwartungen getäuscht sehen, ihren ganzen Groll auf den Präsidenten der Republik ab zuladen Pflegen, ohne daß diesem ein auch halbwegs genügender straf - rechtlicher Schutz zur Seite stände. Als drastisches Beispiel dafür, daß der Präsident der dritten französischen Republik in seinem Amte thatsächlich vogelsrei ist, mag folgende Stilprobc eines nationalistischen Blattes, der .Librc Parole", dienen: „Loubct ist das wahre Bild der Maffia, deren Haupt er ist. Indem man ihn ohrfeigt, ist man sicher, alle Selbstsucht, Bosheiten, Fäulniß, Bestechungen, Feigheiten, Heucheleien zu ohrfeigen, an denen wir sterben. WaS er Frankreich seit drei Jahren angethan, allein durch seine Bevorzugungen, seine Minister, erlaubt zu schließen, in welchem Zustande er Frankreich zurücklassen wird, nach seiner letzten Heuchelei, mit welcher er Gott und den Papst zu betrügen sucht, wenn er seine häßliche Seele dem Teufel empfohlen haben wird." So geht cs zwei Spalten fort und schließlich heißt es: „Loubet mag in Paris ausgepfiffen, angespuckt, geprügelt werde», sein Justizminister und seine Richter mögen alle Spitzbubennamcn erhalten, die sie verdienen, ein Patriot kann sich dessen nur freuen." Gleicher wüster Angriffe muß ,eder französische Präsident von jeder Pattei gewärtig sein, der seine Haltung wider den Strich geht; würde beispielsweise ein Präsident der dritten Republik cs wagen, seiner religiösen Ueberzeugung unverhüllten Ausdruck zu geben, so würden die Preßangriffc gegen ihn von Seiten der Radikalen und Sozialisten jene mitgetheilte nationalistische Stilübung noch weit übertrumpfen und selbst die Blätter der gemäßigt republikanischen Richtung sich in den schärfsten persönlichen Ausfällen ergehen Angesichts solcher Ausschreitungen gegen die Person des Staats Oberhauptes wird von allen einsichtigen Fraiyosen die Nothwendig- keit eines verstärkten gesetzlichen Schutzes des Präsidenten der Republik gegen Beleidigungen anerkannt. Allein ist damit freilich, daß die Beleidiger des Präsidenten unnachsichtlich vor den Richter gestellt werden, noch nichts Entscheidendes gelhan. Die Hauptsache ist vielmehr, daß die regierenden Machthaber sich zu einer all gemeinen Politik des Schutzes aller berechtigten Autoritäten be kennen, mit der planmäßigen Entchristlichung der Schule aufhören und so die Heranwachsende Generation wieder an Zucht und Ord nung gewöhnen. Gegenwärtig ist der berechtigte Kampf gegen den Klerikalismus in einen unberechtigten und verderblichen Kamps gegen die christliche Religion als solche in Frankreich ausgeartet, und an den zerrüttenden Folgen dieses Kampfes krankt das ganze Land. Neueste Drahtmeldungen vom 16. August. Berlin. (Priv.-Tel.) Der Kaiser gedenkt nächster Tage von Wilhelmshöhe aus der in der Nähe von Allendorf unwert Kassel gelegenen Gilsaburg einen Besuch abzustatten. — König Eduard von England wird in den nächsten Togen zu mehr tägigem Aufenthalt zum Besuche deS Kaiserpaares ans Schloß Wilyelmshöhe eintreffen. Nach Beendigung seines dreiwöchigen Kuraufenthalts in Homburg gedenkt der König noch der Herzogin Marie von Sachsen-Coburg-Gvtha, sowie der Großherzogin und dem Großherzog von Heffen-Darmstadt kurze Besuche abzustatten und dann noch Dänemark zu gehen, von wo nach einwöchigeu Ansenthalr im Schloß Fredcnsvnrg die Rückkehr nach Schottland erfolgt. — Der Besuch des deutschen Kronprinzen in England ist lediglich als Erholungsreise auftufassen: der Kronprinz ged namentiich die Naturschönheiten Schottlands in Augenschein zu nehmen. — Ter Geburtstag Kaiser Franz Josefs von Oesterreich wird diesmal in Rücksicht auf die Hoftrauer hier in aller Stille begangen. Die sonst übliche Galatafel beim Kaiser und das Festmahl bei dem Offizicrkorps des Kaiser Franz-Garde- Grenadier-Regiments, dessen Eh es Kaiser Franz Joses ist. fallen aus. — Dem kiesigen Schuhkomitec ist von der englischen Regierung bezüglich der Niederländisch - südasrikaniichen Bahn eine Offerte zugegange», die für de» deutschen Obligations- besitz au xsri uud für den deutschen Besitz von Akticn- certiffkaten auf IM Proz. lauten soll, möglicherweise aber noch niedriger ist. Dieses Gebot ist, soweit es die Certifikare betrifft, vom Schutzkomilcc abgelehnt worden. ES wird angenommen, daß sich daran Verhandlungen knüpfen werden, uni einen besseren Preis hcrauszubekommen. Die deutsche Regiemng hat sich bereit erklärt, das Komitee in seinen weiteren Verhandlungen zu unterstützen. — Aus Witten a. d. R- wird gemeldet, daß dort der Gctrcide- und Kuxenhändlcr S, W, sich das Lebe» genommen habe. Es wird angenommen, daß ungünstige geschäftliche Verhältniffc den Anlaß zu dem Selb st morde gegeben haben. Bochum. (Priv.-Tel.) Der Bochumer Gußstablvercin er hielt von einer auswärtigen Macht Auftrag auf 18 000 Stuck Granaten verschiedenen Kalibers zu baldiger Lieferung. Letsche». (Pnv.-Tel.) Aufsehen erregt hier der gestern er folgte Uebertritr des altkatbolischen Vikars Landschau zum Protestantismus. London. (Priv.-Tel.) Der deutsche Kronprinz ist heute früh auf der Viktoriastation hier eingctroffen. Zum Empwnac waren auf dem Bahnhöfe die Mitglieder der deutschen Lolschaft zugegen. London. (Priv.-Tel.) Laut Kabelmeldungcn aus Johannesburg wurde der vierte Theil der Minenvolizei ent lassen und als Arbeiter beschäftigt. Ferner gestattet nunmehr die Behörde die Einbringung Schweizer Arbeiter auf bestimmten Routen. London. Wie dem „Reuter'schen Bureau" vom 12. dS. M. ans Middelburg gemeldet wird, acrieth eine Kompagnie von General Frcnch 's Truppcnbei Gelegenheit eines Erknndungc- inarichcs an, 10. dS. M. in der Nähe von Neu-Bethcsda in einen Hinterhalt. Einzelheiten fehlen, es wird jedoch befürchtet, daß sie schwere Verluste erlitten hat. Vom 11. ds. M. wird dem selben Bureau aus Middelburg gemeldet, daß Kommandant Erasmus in dem letzten Gefechte tödllich verwundet und ge fangen genommen wurde Kopenhagen. (Priv.-Tel.) Der Landwirthschastsminister erließ heute eine sofort in Kraft tretende Verfügung, nach welcher daö am Ist. März dS. I. erlassene Verbot der Einfuhr von leben dem Geflügel aus Deutschland nach Dänemark auf gehoben wird. Ehristiania. Die norwegische Bank setzt morgen den Wechseldiskont von 6 aus 2 Proz. herab. Petersburg. (Priv.-Tel.) In Smoboda wüthete ein furchtbarer Brand, durch welchen zahlreiche Häuser cingcäschctt wurden. Fünf Personen kamen in den Flammen um. New - L> rleans. Während eines Sturmes wurde gestern auf der Quarantänestation von Port Eads ein Haus fort gerissen. Die Ist Bewohner desselben, unter welchen sich 9 Kinder befanden, sind ertrunken. Die Stadt Mobile ist seit gestern Abend vom Verkehr abgeschnitten. I 0 liet (Illinois). Vier Gruppen des vereinigten Stahl arberterverb andcs haben einstimmig beschlossen, der Ans forderuna Shaffer's. in den Ausstaud zu treten, Folge zu leisten. Hierdurch werde» 8000 Personen ausständig. Tokio. General Voyron und die Offiziere des sra»Lö slichen Expeditionskorps, welche sich hier aus der Rück reise einige Tage aufhielte», waren während dieser Zeit die Gäste der japanischen Regierung, welche ihnen zu Ebrcn glänzende Empfänge und Festlichkeiten veranstaltete. loemfonteiu. Der zum Jakobsdaler Kommando yc hörende Jeldkornet Oosthuizen ist gefallen. — Die süd australischen Buschmänner hatten bei einer Farm ein Gefecht mit 50 Buren. 5 Buren fielen, 17 wurden verwundet, von denen ... l 8 entkamen. Am II. August verwickelte die Kappolizei: nördlich vom Modderfluß 10 Buren in ein Gefecht. Die Buren hatten 3 Todte und verichiedene Verwundete. 6 wurden gefangen genommen. Die Engländer hatten 2 Todtc und 7 Verwundete. K> >"DKL 5° « ^0? L KE