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- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-09-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19000928013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1900092801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1900092801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1900
-
Monat
1900-09
- Tag 1900-09-28
-
Monat
1900-09
-
Jahr
1900
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LerugsgebUdn LleÜkliLirlt» s M « P«, ; tmr» dt« Lost s Mt. 7» Dt«. Dt- .Dresdner Nachrichten" ertchetne» '-»ltch ; die Be,jeder in Dresden und der ncichslen Umaebima. wo die Aulraa»»» durch eigene Boten oder Sommiitionäre ertolat. erkalten das Blatt an Wochentage», die nicht aut Sonn- oder Verlage tolaen. m zwei Tdcilausaaden «bends und »lorgen« jugc,stellt, gür Sisttigade eingelmidter Schritt- Külte keine Verbindlichkeit. Serntvrechanlchluk: »Mt I Nr. U u. Nr. UOVS. Telegramm-Adrette: Lsrhriihten Drrodrn. GegrSlldtl 1856 IvUus vovUvr, ll^silsn. Valktr. IS omptioklt in Lusvatil: L1«vri»v unck II«>^«I», IVao«-, liüelx-n- rwck iS a »«1« r 1^ « r-. 8 - Telcgr.-Adresse: Nachrichten, Dresden. R.kKsLLMLIL MkmLllotiillSv-t'llknic. in : <>'demaltreri»tr. Ltt, d»u»t»tr. K, ILsl«di»eer^r. 4 t (ttvMQk ^U-i^suierLtrÄvs»'), ln t8 nn<1 km H«-n-n an dm' l-i^ÜLöiu^lii^cKv 8. liilrlkieljkl!.1i„i«iikeii«xpetliti«ll K UnttroeptLlu dko, 1 Teteption II, '! 1 a ZIZ vorrligliebo, rnvvrllNisino dlittol rir emplleblt sied snr Lnuskmo von Inseraten n, Lkoovvments ß H ko„.-k>.^a,n.. n»e,b .. « kür dis Zs»«ti»i-r«;i»tvii." ZG LZl.üokLpotdeke,0re8äen,Keor8elltdvr. 1''l3.8l'K0 72 § ü ."»o ?fvllniffo, ^ § _ -- «!»Ii!l8 8ekrtÄlied Lss IS, x^rt. v. I. Lh. keIencIlti>!iN-lieKen8tli lüle ß fiir Oss, eloktr. I-iedt, kotrolsvm. Lerrea. APPN i'oeiiskins!' üMckm u. 8Ngli88ii. slggsntL!' ilnrug-. «8888- u. psletotstoffk Uvi munn ?6r86kv>, L TLR,LL«f»»L ZSLL. ^ jn mgll8l'88N fgl'döN U8l! MML-0ULHtLt8N IU bl'!Il'g8t88 ?p8i888. ^ Nr. 267. Kpieliel: Militärstrafprozeßordnnng. Hosnachrichten, Stadtverordneten-Sitznug. Dresdner! Ganiisvnkirche, Frauenverelne, Mißbrauch geistiger (ffetränkc. Gerichtsverhandlungen. I Mntbmaßl. Witterung: Witternngsiinischlag. Freitaq, 28.Leptem!ier 1966. Die neue Militär-Dtrnfprozeftordnunl,. Das neue Strafverfahren für das gelammte deutsche Heer tritt am Montag, den 1. Oktober, für das ganze Reichsgebict in Kraft, nachdem seine Einführung für das vstasiatische Erpcdittonskorps bereits mit dessen Ausreise erfolgt war, mn den Ucbelstand ;u vermeiden, das; diese Truppen während der Uebcrsahrt noch nach dem alten Verfahren abgeurtheilr worden wäre» und sich dann gleich nach ihrer Ankunft inmitten des kriegsmäßigen Feldlcbcns m die Anforderungen der neuen Prozeßordnung hätten eingcwöbncn müssen. Es ist ein bedeutsamer Ncchtsfortichritt, der mit der Ein sührnng des in modernem Sinne umgcstaltcten Militärstrafver- sahrens erzielt wird. Die Schwierigkeiten, die sich der Vollendung des nationalen Werkes entgegenthürmtcn, waren bergehoch und zahlreiche prcus;iiche .Kriegsminister haben die Vergeblichkeit aller Bemühungen nach dieser Richtung an sich erfahren müssen. Der Widerstand gegen die Neuordnung hatte seinen hauptsächlichen Rückhalt in der kleinen, aber mächtigen Partei derjenigen hohen Militärs, die nur in der bedingungslosen Anfrechtcrhaltung des Alten, selbst wenn es offensichtlich veraltet war. das Heil für die Armee erblickten und die deshalb mit voller ehrlicher Uebcrzcngung zwar, aber auch mit einem gegen bessere sachliche Gründe unzugänglichen Starrsinn die nach zeitgemäßeren Formell des militärischen Strafverfahrens strebende Bewegung unerbittlich be kämpften. Dielen Widerstand gebrochen zu haben, ist das Ver dienst des Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe, das man gerechter Weile anerkennen muff. Durch die neue Militärstrasprozeßordnung für das Deutsche Reich werden die bisherigen besonderen Piozenordnnngcn für das deutsche Heer anher Geltung gescht. Seit 1872 besteht für Heer und Flotte des Reiches bereits ein einheitliches Militärstrafrecht und Tiszivlinarrccht und hierzu tritt nunmehr die einheitliche Ge richtsverfassung und das einheitliche Gerichtsverfahren. Vorher bestand auf dem Gebiete des militärischen Straibrozesses im Heere ein störender Zwicivalt. indem der bäuerische Militärslrnivrozcb sich im Wesentlichen in modernen Formen vollzog, wöbrend die vrcuhilche Militärstmfgerichtsordnnng und die ihr ähnlichen Ge bilde sich ganz in den Gedankengängen des früheren sogenannten Jnquisitionsprozesses mit seinen! streng geheimen und schriftlichen Verfahren bewegten und dabei Anklage und Bertheidigung in einer Perion vereinigten. Dazu kam noch die lLchwierigkeit, die dadurch entstand, daß man die modernen Rcchtsgrnndsäße des Militärstrafgesctzbuchs in die Klammern und Schraubstöcke des gänzlich veralteten Militärstrafprozesses hincinvrcssen mußte. Dem gegenüber weist nun die neue Militärstrafprozeßordnung einen Aus gleich auf einer Mittellinie ans. den man in einer allgemeinen Wendung dahin zusammenfaffen kann, daß sowohl das früher in Bayern beliebte Verwiegen der juristisch gebildeten Elemente, als auch die in Preußen vorhanden gewesene Vorherrschaft der rein militärischen Richter vermieden worden sind und an deren Stelle eine geeignete Mischung beider getreten ist. Im Einzelnen sind als erzielte Fortschritte zu nennen: die Ständiakeit der Gerichte: die Mündlichkeit und Unmittelbarkeit: die Oesfentlichkeit: die Durchführnna des Anklageprinzips und die Einführung der Rechts kraft der Urtbeile. Die früheren Militärgerichte waren nicht ständig, sondern wurden von Fall zu Fall besonders berufen und zuiammcngesekt. Die neue Militärstrafprozeßordnnng kennt Standgerichte. .Kriegs gerichte. Obcrkriegsgerichte und das Reichsmilitärgerichi. Die Standgerichte, die den bürgerlichen Schöffengerichten entivreche». nrtheilen nur über leichtere militärische Strasthaten und können höchstens Freiheitsstrafen bis zu 6 Wochen, sowie Geldstrafen bis zu UD Ml. verhängen. Sie bestehen mir ans Offiziere», drei Offizieren als Richter und dem sogenannten Gerichtsosfizicr als Vertreter der Anklage. Sie werden von dem Gerichtsherrn, auf dessen Befehl sie zusammentreten, für die Dauer eines Jahres ständig aufgestellt. lTer „Gerichtsherr" ist ein mit höherer.Kommandogewnlt betrauter Offizier, der für die ihm unterstellten Gerichte die Funktionen der Gerichtshoheit ansübt: der oberste Gerichtsherr ist der Kaiser., Die Kriegsgerichte amtiren an den Divisionssißen und sind mit Offizieren und KriegSgerichtsrätben beseht. Sie bilden zugleich die Berufungsinstanz für standgerichtliche Urthcilc, während für ihre erstinstanzlichen Urtheilc die an den Sitzen der Generalkommandos befindlichen Obcrkriegsgerichte die Berufungsinstanz sind. Die oberste Instanz bildet das Reichsmilitärgericht in Berlin, das ans drei Senaten ldavon einer ausschließlich bayerisch) und 12 Reichs- militärgerichtsräthen besteht. Unter den bereits ernannten Ncamten der letztgedachten Kategorie beiinden sich ein Oberlnndesgerichtsrath. ein Kammergerichtsratb. ein ülandgerichtsdirektor und ein Erster Staatsanwalt, alle Ucbrigcn sind dem Generalauditoriat ent nommen. Die Mündlichkeit und Unmittelbarkeit <d. h. die Gewinnung der richterlichen Ucberrengnng ans Grund des unmittelbaren münd lichen Verkehrs des Gerichtshofes mit dem Angeklagten und den Zeugen, im Gegensatz zu dem Schoysen des Urthcils aus den Akten, wie cs früher un schriftlichen Prozeß stnttsand), findet sich streng dnrchgcsührt »nd damit ist eigentlich die wesentlichste Garantie eines nnvartciischen Prozesses und einer gründlichen Ermittelung der objektiven Wahrheit gegeben. Vielfache Be schränkungen hat sich dagegen der Grundsatz der Oesfentlichkeit gefalle» lassen müssen, indem der Umsang der zulässigen Ausnahme» erheblich weiter bemessen worden ist als im bürgerlichen Strafprozeß. Die Oesfentlichkeit kann nämlich ausgeschlossen werden, wenn von ihr „eine Gefährdung militärdienstlicher Interesse» zu besorgen ist". Es wird abruwarten sein, in welchem Sinne die militärischen Gerichtsbehörden von dieser offenbar sehr dehnbaren Bestimmung Gebrauch machen. Selbstverständlich muß die Aufrcchterhaltnng der militärischen Disziplin immer in erster Linie im Auge behalte» werden »nd die Rücksicht auf die Oefsentlichkcit des Verfahrens hat sich unbedingt derjenigen ans die MannSzncht im Heere unterzuordnen. Wenn man aber auch in dieser Beziehung den strengsten Maßstab anlegt, so scheint doch die mit getheilte Verfügung des bayerischen KriegSministerimns über die bei der Ausschließung der Oesfentlichkeit zu beobachtenden Gesichtspunkte einigermaßen über das Ziel hinaus zu schießen. Die Durchführung des Anklageprozesscs hat im Gegensatz zu der früheren Vereinigung von Anklage und Vertheidigung in der Person des Auditeurs eine Trennnng dieser beiden Funktionen zur Folge gchadi. Eine besondere Staatsanwaltschaft besteht in dessen nicht, auch kein selbstständige», dem Einfluß des Gerichts- Herrn entzogener Untersuchungsrichter. Die Anklage wird von einem dem Gcrlchtsherrn beigcvrdneten richterlichen Militännstiz beamten, tin Verfahren vor den Standgerichten von einem Ge- richiSossizicr wahrgenoiiittlen: nur beim Rcichsnnlitärgericht besteht eine Müitäranwnltschoft. Die Vertheidiguiib des Angeklagten ist! ausgeschlossen vor den Standgerichten und in der Regel erst zu lässig »ach Abschluß des Ermittelnngsversahrcns. Die kvmmandiren-, den Generale haben sich nach Feststellung des für ihren Bereich bestehenden Bedürfnisses mit den Vorständen der Amvaltslammer in Verbindung zu setzen, um diejenigen Rechtsanwälte zu er-^ mittel», die bereit »nd geeignet sind, die Verthcidigungen in militärgerichtlichen Sachen zn übernehmen: es sollen möglichst ^ nur solche Rechtsanwälte nusgewählt werden, die Reserveoffiziere sind. Denmach wird also aller Voraussicht nach der schwarze! Tatar der bürgerlichen Rechtsanwälte nur eine lehr bescheidene Rulle bei künftigen Militärgerichtsverhandlnngen spielen, da wohl fast nur Reierveoffizierc vor den militärgerichtlichen Schranken als Vertheidigcr auftretcn und diese ledcnsalls in Uniform er scheinen dürsten. Außerdem sind als Vertheidigcr zugelassen aktive Ofsiziere. Kriegsgerichtsräthe. andere obere Militärbcamte. sowie Reserve- »nd Landwebroffiziere. Tie Rechtskraft der Urtheile nach bürgerlichen Begriffen war bisber im militärgerichtlichen Verfahren unbekannt; jedes militär- gerichtliche Urtbeil bebnrstc vielmehr der Bestätigung durch den Gerichtsherrn. Es hat besonderer Anstrengungen bedurft, um auch diese Gcwäbrleislnng der Unparteilichkeit der Erkenntnisse der neuen Prozeßordnung elnznsügen. Allerdings ist dabei »och in sosern ein Zugeständnis; an die frühere Auffassung übrig ge blieben, als der Ausdruck „BestätignngSorder" (die neue Militär- strafprozeßordming 'chreibt nicht mehr ..Ordre"l beibehalten worden ist. Dic>e Order, die von dem jeweiligen Gerichtsherrn zn er lasse» ist, sührt künftig aber nicht niehr ihrerseits die Rechtskraft herbei, sondern bestätigt nur amtlich, daß die Rechtskraft des Urthcils in Gcmäßhekt der gesetzlichen Vorschriften eingetrcten ist. Ter zur Bestätigung berechtigte Befehlshaber darf ge wisse. im Gesetz vorgeichriebene Milderungen der erkannten Strafe verfügen. DnS souveräne Begnadigungsrecht des Kaisers und der Landessürstcn wird durch diese Vor schriften nicht berührt. Bezüglich der Zuständigkeit der Militär gerichtsbarkeit ist die einschneidende, nicht unbedenkliche Bestimm ung Hcrborzuheben. daß ihr auch Civilpersonen für die Dauer eines Jahres nach ihrem Ausscheiden ans dem Militärdienst unter wvrfcn bleiben, iofern sie innerhalb dieser Zeit aegen eine Militär per!on aus Anlaß des früheren Dienstverhältnisses eine Beleidig ung oder Körperverletzung verüben oder sic zum Zweikampf heraus- sordcrn. Die neue Militärstratvrozeßvrdmmg ist das Ergebnis; eines Kompromisses zwischen militärischer und bürgerlicher Anschauungs weise. Von militärischer Seite ist das starre Festhalten an zweifellos veralteten Forme» und Grundsätzen der Rechtsprechung geopfert worden und von bürgerlicher Seite hat man solche Forder ungen vreisgegeben, die mit dcm Weien der militärischen Disciplin nicht vereinbar erscheinen : ans dieser Mittellinie ist das einheitliche deutliche Militärstrafversahren gesonnt worden. Alle an der Militärgerichtsbarkeit bethciligten Elemente werden min dafür zu sorge» haben, daß dieser neue Baustein der deuvchen Ncchtseinheit sich fehlerlos in das Gesammtgcfüge des nationalen RcchtSlebcns eingliedert. Aeruschrcib- nnd Aerrrsprech-Berichte ». 27.September. Der Krieg in China. Berlin. Tcm ,.2vkalanz." wird aus Shanghai gemeldet, daß die Rinderpest unter dem von der dcutjchen Kommission für die Truppen angekanften Schlachtvieh ausgebrochen ist und großen Schaden anrichlet. — Ans Paris wird gemeldet, Frankreich zeige sich, wie Dclcassö's Umgebung versichert, vollkommen bereit, mit den übrigen resolut vorgehenden Mächten, nlio in erster Linie mit Teuischland und Japan, die Isolirung des von Tuan lom- mandirten kaiserlichen Hanptanartiers rasch berbeizusichren. Man wird zunächst die Pavtingfn mit Südchiua verbindende Tele graphenlinie zerstören, sodas; Tnan von Schausi ans nicht mehr mit den Bicekönigen verkehren könnte. Für diese militärische Ab spcrrung der Provinz Schausi haben, wenn diese Maßnahmen nicht durch die Kapitulation der Kaiserin Wittwe überflüssig gemacht werden sollte. Deutschland. Frankreich, Japan, Oesterreich und Italien ausreichende Truppenmassen bereit. Zugleich wird angekündigt die genannten fünf Mächte seien stark genug, im Baiicstsethale Ordnung zu machen. Frankreich würde, beißt es ferner, keinem Widerstand begegnen, wenn cs in Aünnan nnd in Kwangtung entweder allein oder im Verein mit Deutschland sich unter den von der Diviomatie zn bestimmenden Modalitäten festictzen wurde. — Aus Petersburg wird gemeldet, das; nach den letzten Meid iliigcn sämmtlichc chinesischen KriegSbäien blockirt werden, be ionders Fntschon nnd Eanton. Zum Tchiiize der Transvorlichisse werden von den vereinigten Flotten schnellgchendc Kreuzer abgclandt. Paris. Ter sranzösische Konsul in Shanghai melde! von, 25. September: General Tung-Fn-Tinng ist zum Oberbefehls haber der West und der Nord-Armee ernannt worden und rckrutirt Truppen in Schausi und den angrenzenden Distrikten. Nachtrag liche Ehrungen wurden durch kaiserliches Edikt Li Ping Teiig. einem notorischen Frcmdenfeind. der, als die Ebincien Tnüglscchan nusgabe», Selbstmord beging, verliehe». — Melsungen aus chinesischer Quelle zufolge solle» den Bicekönigen und Gouver neure» geheime kaiserliche Befehle zuMangen sein, durch welche sie angchalten werden, die Fremden zn bekämpfen und zn vernichten. Petersburg. Die Blätter melden, daß R uß 1 and vo n der Mandschurei Belitz ergriffen habe. — Aus Shanghai wird gemeldet, daß die Gefahr einer Hungersnoth in Nmdcyina im Wachsen sei. Die chinesischen Behörden in Shanghai hätten deshalb gestattet. Reis nach Taku zu Verschissen. Das Konsnlarkorps in Tientsin sei Willens, die Hilfsaktion ;u unter stützen, aber die militärischen Behörden erheben technische Ein wendungen dagmcn * A ü l ii K ö l n. Der „Köln. Ztg." wird ans Berlin unterm 27. Scpt. englischen Blätter deckt. Wir sind nicht immer gewohnt, die deutsche Politik in der „Times" in wohlwollender Weise benriheilt zn sehen. Bezüglich der Führung der Untersuchung gegen die ver dächtige» Großingndnrincn besürwortet die „Times" eine gründ liche Feststellung des Sachverhalts Vvr einem unabhängigen Gericht, das zwar Chinese» als Zeugen vernehmen, aber leinen Ehinesen als Beisitzer haben soll. Bekanntlich ist der deutsche Vorschlag ganz allgemein gehalten nnd geht aut keine, eine gerichtliche Proze dur betreffenden Einzelheiten ei». Diese werden später festgestell: werden müssen. Es dürften aber, zum mindesten soweit Deutsch land in Betracht kommt, keine Bedenken bestehen, sich dem von der „Times" besnrworteien Be,-sichren anznschließcii. * Wie». Ter „Politischen Korrespondenz" wird bestätigt, daß die javanische Regierung sich der Eireularnote des Grasen Biilow ohne Vorbehalt nngeschlvssen habe. Die Antwort gehe im Wesentlichen dahin, Invan stimme mit der Auffassung Deutsch lands überein, wonach die Bestrafung der Schuldigen der Wieder ausnahme des diplomatischen Verkehrs mit China vorausgeben müsse. Der sapanische Gesandte in Peking werde entsprechende Weisungen erhalten * Wien. Tie „Wiener Abcndpost" berichtet: Das.Kommando über die in Peking vereinigten Detachements der österreichisch ungarischen Kriegsmarine, ungefähr ein Bataillon, übernahm de, Linienschissskapitäil Bleß von der ..Sambuchi". In Taku wurden bisher gelandet, 191 Mann der österreichisch ungarischen Marine. 8178 Tentiche, 8:W Engländer, 5M Amerikaner, 6575 Franzose». 2511 Italiener, 20,Ml Javaner nnd 15,570 Runen. An der E> pedition gegen Pataschn nahm außer Deutschen und Italiener» auch eine Abtheilnng der österreichisch-ungarischen Marinctruppen Thcil. * WaZ h ingtv n. Reuter» Bureau meldet aus Tientsin vom 2>. Teptember: General Ehaffee ist hier eingetrofsen. Er besuchte Li-H»ng Tschang inoffiziell und besprach mit ihm die Aus sichten eines Abkommens. Bon den anderen Mächten nahm bisher! nur Rußland von Li-Hnnq-Tschaiig » Anwesenheit offiffell Notiz. — ES verlautete, die Russen marichittcn nach der Einnahme der Lutai-Forls eiligst längs der Eisenbahn nordwärts, um Schan- haikwan zu besetzen. Berlin. Der Kaiser und die Kaiserin treffen am 13. Oktober, von Elbcrseld kommend, zum Besuche des Gehcim- raths Krupp in Esse» ein und besichtigen am folgenden Tage das Krupp'ichc Etablissement nnd die Kolonie Süd-Esse». In Elber feld wird der Kaiser durch eine Fahrt aus der Schwebebahn dieses Unternehmen einweihcn. — Der Kaffer hat anläßsich des Todes des Generals v. Ranch dessen Sohne Obersten v. Ranch durch den Flügcladiutanten vom Dienst sein Beileid anssinechen lassen. In lehr herzlichen Telegrammen haben Kaucrin Angüße Victoria, Kaiserin Friedrich und Prinzessin Friedrich Kar! von Preußen, der Großherzog von Oldenburg nnd andere Fürstlichkeiten der Wittwe und den drei Kindern kondvlirt. — Reichskanzler Fürst Hohenlohe ist von seinem AnSsliige nach Rügen heute wieder hierher zurück gekehrt. In der „Deutschen Kolonialztg." grebt der Gouverneur von Tentschostastika. Generalmajor v. Liebcrt, eine längere Dar legnng der Ziele nnd Ersolge seiner vreriShrigen Amtsführung in der Kolonie. Die Herstellung des Friedens ist in der ganzen Kolonie vollkommen gelungen. Was Zne Ausbreitung der dcut- tchen Verwaltung bis an die großen Seen anbelangt, so betont Hen v. Licbert, daß i» Folge dieser Ausdehnung die großen Seen thatsächlich an die Küste angeichlossen sind und sich aus dem Begriffe der deutschen Jntercsseniphäre eine wirkliche Kolonie entwickelt hat Bei der Einführung der von Herrn v. Wißmann angeregten und vorbereiteten Hütten und Gewerbesteuer war für die ersten Jahre große Schonung und Nachsicht empfohlen. Dank der Einführung der Steuer haben sich die Einnahmen der Kolonie trotz Herab Minderung der Zollbcträge im Etat für 1001 gesteigert, lieber die vom Gouverneur sciilicr mit besonderer Energie vertretene Central cnenbahnfragc schreibt er: Alle Mühewaltung kann nur einen Tropien ans einen heißen Stein bedeuten, svlange der Kolonie das große modcme Berkehrsmittel, die Eisenbahn, und zwar eine Hailptader guer durch daS Land, fehlt. Sollte der Reichstag die selbst bis in» Kleinste ausgcarbcitetc Bahnvorlage wieder ab lelmeii, so ist aller deutscher Fleiß und da» ganze bisher dort an gelegte Kapital verloren, »err v. Licbert schließt: Bier Inlire hindurch habe ich dem Reichsffstus einen Vieegonveriicur und einen Kvinmandeur der Schutztruppe erspart, die Arbeit dreier Aemter rnbte auf meine» Schultern, meine Reffen habe ich mil höchstem Rekord ciusgesnhrt, uni möglichst viel voni Lande selbil zn sehen nnd nndererieits mich nicht zu lange in meinen schris! lichen Arbeiten zn unterbrechen, nur wenige Tage bin ich krau! gewesen - wenn mir jetzt bei der Rückkehr in die Heimath von einigen Seiten Undank entgcgcntcitt, so muß ich mich mit Gleich mnth darüber trösten, mir genügt ein gutes Gewissen treuer Pflichterfüllung und die Zustimmung meiner afrikanischen Bist arbcitcr. — Das Plenum des Wirthschastsausschuffc» für die Handelsverträge ff! znm l«>. Oktober einbernfe». Auf der Tages ordnung stellt der Zolltarffeiitivun. wie er au» den Berathungen der Kommission mw der Sachverständigen hervoraegangcn fft. Die Landwirthschastliche Kommission hat gestern die Gctreidezölle nnd heute die Wollzöllc berathcn und damit ihre Arbeiten ab ! geschloffen. Es beißt, cs bestehe Geneigtheit, eine» Roggen,zoll von 5 Mt. »nd einen Weizenzoll von u Bit. anzuiielimcn. Berlin. Die „Teulichc Tagesztg." bestreite!, daß ihre Anssi'chrniigcn über die Finanzlage des Königreich» Sachsen einen ! Vorstoß gegen den Finanzminiiter v. Watzdorf bedeutet hätten. , Sie. würde einen Rücktritt des sächsischen JinanzminislerS gerade ! >etzt aus naheliegenden Gründe» für recht bedenklich erachten und I dankt cs ihm. daß er. obwohl kränklich, doch noch un Amte bleibe, j Tie Vorbereitungen zur sächsischen Finanzreform bewegten sich im Allgemeinen in den Bahnen, die das Blatt als besonders dankbar ' und znm Ziele führend bezeichnet habe. — Obcrvostsckcclär Vodel ! in Leipzig erhielt bei seinem Scheiden ans dem Dienste den Cha rakter als Rcchnungsrath. H alle. AlS Ort des nächstjährigen Deutschen Anthropologen tages wurde Metz gewählt. Brau n i ch weig. Das Gesuch der hiesigen katholischen Ge meinde um Zulassung von barmherzigen Schwestern zur Kranken pflege ist vom Ministerium mit der Begründung abgelehnt worden, daß kein Bedürfnis: dazu vorhanden sei. * Wic n. Die hiesige „Lokalkorrespoiidenz" will wissen, dcr Kaiser von Japan werde im nächsten Frühjahr eine Reise nach Europa antreten, zuerst den Czuren besuchen und im Mai nach Wien kommen. Paris. Der Sozialisten Weltkongreß nahm nach längerer und erregter Erörlcmng den AuSichußantrag an. wonach unter Umständen ein Bündnis; der Sozialisten mit den bürgerlichen Parteien gestattet sein soll. "Paris. Der internationalc Sozialistenkongreß nahm mit 20 gegen 0 Stimme» de» Antrag Kautsch, daß ein Sozialdemokrat ^ 2 s r: v- Ä>» ll! ^ ki,- > ?
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