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öerugsgebilhr: Liertklläbrli» 2 Mk so Pkg : durch die Lol» 2 Lik. 7b M. Die »DresdnerNachrichten" erscheinen »Sgllch Morgens: die Bezieher in Dresdm und der nächsten Uma-lmng. wo die Zntraauna durch eigene Boten oder Kominiiiimmrc erioig», erhalten das Blatt an Wochentagen, die nicht aus Sonn. oderJeiertage folgen, in zwei Theilausgaben Abends und Morgens zngcticllt. gllr Rückgabe eingeiandtcr SchM- stücke teure Bcrbindtichkcit. kernlvrechanichlub: Smt I Dr. N u. Lr. SOSS. Telegramm-Adrciie: Lachrichtrn Drrodrir. Segrundel 1856 >Ioiia8 LonUsr, V»I1str. IS emptivblt io «iÜ8k><«»p Lusvaki: Llserne 0«1«a unä Ilonrle». lli,»*-, Küllic>»- uoä Tclegr.-Adresse: Nachrichten, Dresden. Viinvnt« VonALrr»«!,«,, ? tz »Me!8tLi!ä8.Sv!sI i L tllr Us3viiiilt«. umi D N Vgrgniicruu^s-lrsisvnäo, tt'amilisn unä louristou. ^ Hlüsslk« I'l vlr,«. 1 U d!ur oelito Uiors. H -iislimzeliiiieli L^»rnilivn üsllävvrkvr 8traI»I»i»t n. 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Bei jeder Betrachtung über die Neugestaltung unserer Handelsbeziehungen zum Auslände und die dabei zu befolgenden zollpolitischen Grundsätze wird man gut thun, sich immer wieder von vornherein klar zu machen, worin die eigentliche Hanpt- schwierigkeit einer allgeniein befriedigenden und glatt abznwickelnden Regelung aller einschlägigen Fragen besteht, nämlich in dem thcil- weisen Interessengegensätze zwilchen Industrie und Landwirthschast. Dieser kommt darin zum Ausdruck, das; die Industrie im Allgemeinen znm Zwecke der Erzielung einer stetigen Grundlage für ihre Ausfuhr dcS Abschlusses von Handelsverträgen auf eine längere Reihe von Jahren bedarf, während umgekehrt für die Landwirthschast die Festlegung von landwirthschaftlichcn Zöllen aus längere Fristen hinaus nicht förderlich ist. Es wird mit Recht geltend gemacht, das; die Abhängigkeit der Preise landwirthschaft- lichcr Erzengnisfc von der Konjunktur des Weltmarktes so gros; ist und die Preise derartigen Schwankungen unterliegen, daß die nachtheiligen Folgen der längeren Festlegung landwirlhschaftlicher Zölle auf eine bestimmte Hohe sich überhaupt nicht übersehen lassen. Wie soll nun dieser Interessengegensatz zwischen Industrie und Landwirthschast am zweckmäßigsten ausgeglichen werden? Das ist die große Frage, die angesichts der handelspolitischen Kämpfe und gesetzgeberischen Aktionen, denen wir entgegengehen, alle bctheiligten Kreise bewegt, sofern sie nicht ün Solde des frei- händlerischen Manchcsterthums stehen, sondern ernstlich auf den Schutz der nationalen Arbeit bedacht sind. Eine Zeit lang hatte cs den Anschein, als ob der Gedanke der Einführung beweglicher Getrcidezölle Aussicht ans praktische Verwirklichung habe. Ter Gegenstand ist in der Nr. 108 des l. Jahrg. der „Tresd. Nachr." behandelt worden, und es kann nur nochmals festgestcllt werden, das; hervorragende fachmännische Autoritäten die Gangbarkeit der „gleitenden Zollskala" mit über zeugenden Gründen vertheidigen. Ter Gctrcidczoll soll sich darnach als die Differenz zwischen einem im Interesse der Land- wirthschaft erwünschten, gesetzlich festzustcllcnden Normalpreis und dem jeweiligen Weltmarktpreise darstcllen. In diesem Falle ergicbt sich durch Addition des Weltmarktpreises und des wechselnden Zolles stets der gewünschte „Normalpreis" als Mindestpreis für das ausländische Getreide und infolgedessen muß auch der Jn- landpreis jener Norm sich nähern. Eine so bemessene gleitende Zollikala würde als erfolgreiche Wirkungen sowohl einen Mindest- verkaufsprcis für das ausländische Getreide, der zur Unterbindung dcS unlauteren fremden Wettbewerbs nöthig ist, als auch Normal preise für das Jnlandgetreidc erzielen. Sv lebhaft indessen seiner Zeit diese Idee aufgegrissen wurde, so blieb sie doch kein ruhender Pol in der Flucht der wirthschaftspolitischcn Erscheinungen, und man darf daher heute kaum noch mit der Möglichkeit rechnen, daß cs zwischen Industrie und Landwirthschast zu einem derartigen Ausgleich kommen werde, ans Grund dessen die Lanvwirthschaft der Industrie langfristige Handelsverträge lTarifverträge) bewilligt, während die Industrie ihrerseits der Landwirthschast das Zu geständnis; macht, daß die landwirthschaftlichen Zölle ganz von der Bindung ausgenommen und beweglich gemacht werden. Neuerdings sind freilich selbst ans industriellen Kreisen heraus Zweifel geäußert worden, ob die sehr laugsristigen Tarifverträge überall noch und unter allen Umständen dem Interesse der Industrie entsprechen. Man weist von dieser Seite auf den von den Ergebnissen wissenschastlichcr Forschung unterstützten raschen Fortschritt der modernen Industrie hin, angesichts dessen ein auf lange Jahre gebundener Zollsatz der einheimischen Industrie keine Gewähr dafür biete, daß er nicht durch technische Neuerungen und Verbesserungen der ausländischen Industrie gegenstandslos werde. Gerade dieser theilweisc Meinungsumjchwung innerhalb der Industrie hat zu einer gegen seitigen Befürwortung des Höchst- und Mindesttarifs zwecks Her stellung einer gemeinsamen Ausgleichslinie zwischen Industrie und Landwirthschast bei den zollpolitischcn Verhandlungen geführt. Das Wesen des Höchst- und Mindesttariss besteht in Folgen dem: Während bei Vertragstarifen von der Gesetzgebung des Landes zunächst nur ein allgemeiner Tarif aufgestellt wird, dessen Sätze inr Einzelfalle vertragsmäßig herabgesetzt werden, werden bei dem System des Höchst- und Mindesttariss von der Landcs- gesetzgebung von vornherein zwei Tarife ausgestellt, deren jeder zeitige Abänderung der Gesetzgebung des Landes Vorbehalten bleibt. Der eine dieser Tarife, der Hvchsttaris, entspricht dem allgemeinen oder Generaltarif und wird gegen alle diejenigen Staaten an gewendet, die sich zu keinerlei handelspolitischen Zugeständnissen herbeilassen; der andere dagegen, der Mindesttarif, stellt von vorn herein die äußerste Grenze dar. bis zu der von der Regiemng bei Verträgen mit anderen Ländern Zugeständnisse gemacht werden dürfen. Diese untere Grenze der Ermäßigung wird also von vorn herein durch die Gesetzgebung des einzelnen Landes festgesetzt und ist durch einseitigen Negierungsalt im Wege von Verhandlungen nicht abänderbar. In diesem gesetzlichen Schutz gegen zollpolitische Unterbietung durch die Regierung gegenüber fremden Staaten liegt der Werth des Mindesttarifs nicht blos für die Landwirth- schaft, sondern ebenfalls für die schutzbedürftige Industrie, während der Höchsttarif gleichzeitig für die fremden Staaten als Anreiz zur Bewährung von Zollerleichterungen wirkt. Der Höchst-und Mindest- tarif giebt also in erster Linie der einheimischen Gesetzgebung einen viel größeren Antheil an der Festsetzung der internationalen Handelsbeziehungen und beseitigt dadurch einen sehr wunden Punkt in den bestehenden Verhältnissen, auf Grund deren die verhandelnde Regierung während der Vertragsverhandlungcn ganz freie Hand hat, Zollsätze zu ermäßigen, um dafür ihrerseits Ermäßigungen einzutauschen. Der Reichstag vermag aber, wenn ihm ein solcher freihändiger Vertrag zur Genehmigung vorgelegt wird, nicht ein zelne beanstandete Sätze abznlchncn, sondern muß sich dem Ganzen gegenüber zu einem ,.Entweder — oder" entschließen. Diese Zwangslage führte auch lMl dazu, daß verschiedene bedenkliche Bestimmungen von der Mehrheit des Reichstags blos deshalb in den Kauf genommen wurden, damit nicht die gesummten damaligen Verträge Gefahr liefen, unter den Tiich zu fallen. Der wirth- schaitliche Nachtbeil, der mit einer solchen Art der Vertrags abschlüsse verbunden ist, verschärft sich noch, wenn, wie eS l8tN der Fall war. die Unterhändler keine genügende Füklnng mit den prv- du.zirendcnKrcisen haben, um zu wissen, wieweit sie in ihrem Entgegen kommen geben dürfen. Man denke nur an den berüchtigten „Sack voll Zugeständnissen", mit denen di? russischen Unterhändler seiner Zeit nach ihrer eigenen Erklärung von Berlin wieder abgezogen sind, weil die deutschen Unterhändler cs nicht für der Mühe wcrth hielten, die Russen zum Oeffnen ihres Sackes zu nöthigen! So etwas kann unter der Herrschaft eines Doppeltarifs nicht Vorkommen. Immerhin sind in industriellen Kreisen die Ansichten über Werth oder Unwerth der Einführung eines Doppeltarifs noch sehr getheilt und der Standpunkt, daß langfristige Handelsverträge lauf 10 bis 12 Jahres mit gebundenen, unabänderlichen Zollsätzen dem industriellen Interesse am besten entsprechen, findet hier noch eine sehr beachtliche geschlossene Anhängerschaft. Selbst diese Gegner des Höchst- und Mindesttarifs erkennen aber, soweit sie auf dem Boden der Sammelpolitik stehen, rückhaltlos an, daß der Land- wirthscbaft mit einer derartigen Regelung nicht gedient sei und daß daher für diese nach einem Auswege gesucht werden müsse. Als solcher wird n. A. vvrgeschlagcn, das; die Zölle aus landwirkhschaft- liche Produkte innerhalb eines für die Jndustrieprodukte auf längere Zeit abgeschlossenen Handelsvertrags auf kürzere Zeit ge bunden würden. Eine andere Meinung gebt, unter ebenfalls grundsätzlicher Ablehnung des Systems des Höchst- und Mindcst- tarifs, dahin, das; sich gleichwohl die Festlegung gewisser Mindest zollsätze zum Schutze der nationalen Arbeit empfehle: „um aber den Standpunkt der Unterhändler nicht von vornherein durch offene Darlegung der untersten Grenzen der möglichen Zugeständ nisse zu erschweren", seien der Regierung vertrauliche Mittheil- nngen über das jeweilige Mindestmaß der Zollsätze in den einzel nen Branchen zu machen: zu der Regierung dürfe man dann „das Vertrauen" haben, das, sie unter dieie Grenze bei ihren Verhand lungen nicht hinuutergcheu werde. Für einen derartigen ^geheimen" Mindesttarif ohne gesetzlichen Zwangscharakter hat sich jüngst auch die Handels- nnd Gewerbekammer Plauen aus- geivrochen mittels folgender Resolution, die einstimmige Annahme fand: „Die Handels- und Gewerbekammer Plauen spricht sich dahin aus, daß der zukünftigen Handelspolitik Deutschlands nicht das System des Minimal- und Maximaltarifs, sonder» allgemeine Zollsätze zu Grunde gelegt werden, welche in langfristige» (zehu- bis zwvlfiährigenl Handelstarifverträgen nach Maßgabe der von anderen Staaten gemachten Zugeständnisse ermäßigt werden können. Der Rcicksregierung sind auf Verlangen zum Zwecke der Unterhandlungen über Handelstarifverträge geheim zu haltende Minimnlsätze mitzutbeilen. Es würde dadurch nicht ausgeschlossen sein, daß für landwirthichastjiche Erzeugnisse von vornherein ein Minimalsatz gesetzlich fcstgcstellt werde, unter welchen bei Handels- vertragsverhandlungcn die Zölle auf lnndwirthschaftliche Er zeugnisse nicht herabgesetzt werden dürfen." Soweit man nach den spärlichen Andeutungen, die über die Absichten der Regierung auf diesem Gebiete vorliegen, »Ehesten kann, scheint das System des fakultativen „geheimen" Mindesttarifs nicht ohne Anklnng geblieben zu sein. Dre Landwirthschast wird aber keines falls geneigt sein, ihre vollberechtigten Ansprüche auf einen un bedingt zuverlässigen gesetzlichen Mindestzvllschntz prciszugeben. und deshalb erfaßt die Plaucner Handelskammer die Lage richtig,! wenn sie die Frage eines gesetzlichen Mindestsatzes für landwirth- schaftliche Erzeugnisse ausdrücklich offen läßt. Italiener, letztere von dem Kriegsschiff „Fieramosca", wurde gelandet. Ein Telegramm vom Tage vorher besagt: Die Verbündeten j Truppe» sind in der Nähe von Peking, nachdem sie am 0. d. M. , ein chinesisches Corps, welches von Trmgsuhsiang befehligt wurde, j ziirückgeworien hatten. Admiral Candianl ist in Takn eiiigctwsfen. Eine Abtheiinng italienischer Truppen unter Befehl des Leutnants Siviauiii ist in Vang-Tsun angelangt. Rom. Die „Aaenzia Stefani" meldet unterm 15. d. M. ans Tschisu: Ein russisches Regiment wurde gelandet zum Schutze der rückwärtigen Verbindungen. Der japanische Admiral theilt mit. daß die Verbündeten am 12. d. M. Tung-Tichu besetzt haben. Für heute wird der Angriff auf Peking erwartet. * London. Der hiesige chinesische Gesandte Loscngluh er hielt. wie die Abendblätter melbeu, ein Telegramm, worin es heißt, daß das Abkommen getroffen worden sei, nur eine kleine Anzahl von Truppen in Shanghai zu landen, die Chinesen seien wieder ruhiger geworden und die Gefahr eines Aufstandes im Süden Chinas sei abgewcndet: für die Sicherheit Shanghais be ständen keine Befürchtungen mehr. L ond u. Dem „Daily Erpreß" wird aus Shanghai tele- grapistrt: Tic Verbündeten habe», wie gemeldet wird, amMo »tng Peking erreicht. Offizielle chinesische Nach richten bestätigen dies, doch fehlen Einzelheiten. Loudo u. Den Blätter» wird aus Shanghai vom 15. d. M. gemeldet: Dem Admiral Scymour wurden ourch Vermittelung des Generalkonsuls Instruktionen zugesandt, wonach die hierher aeiandte» Truppen nach Norden, nach Wei-hai-wei, weitergehen > sollen. Dies werde morgen geschehen, wenn das Auswärtig^ Amt diesen Bcschl nicht widerrufe. — Tie britischen Dampfer- und Lchiff- sahrtssirmeu telegraphirten heute an Lord Salisbury und gaben ihrer Meinung Ausdruck, daß die Verhandlungen verhängnitzvollc Folgen haben würden und daß die Chinesen bald Vortheil daraus ziehen werüen. Sie ersuchen die Regiemng dringend, die Sache nochmals in Erwägung zu ziehen. Die fremden Konsuln, die eben falls wegen der Folgen solchen Vorgehens besorgt sind, haben identische Noten an ihre Regierungen gerichtet mit dem Ersuchen, die britische Regierung zu veranlassen, daß sie die Landung der Truppen hier anordnet. * Washington. Admiral Remey telegraphirt aus Takn vom 13. August: Von der Front liegen seit dem 11. August keine Meldungen vor. Nach den letzten Nachrichten ans javanischer Quelle haben die Verbündeten am 12. August Tung-Tschu ge nommen und wollten anr 13. August Peking augrcifen. * Washington. (Reuter-Meldung.) Das Kabinet hielt heute eine Sitzung ab. worin sich dasselbe dahin schlüssig machte, das VermittelungSansiichen Li-Hung-Tichanq's zu beantworten. Es verlautet, die Bereinigten Staaten Wien bereit, einem Waffen stillstand zwecks Äesreiung d->r Gesandten und der übrigen in Peking Eiugeschlosseucii znzustimmen und würden nach Befreiung derselben die Feindseligkeiten für eine bestimmte Zeit einstellcn, um über die Fricdensbedingungen zu verhandeln. * New - Uork. Das „Evening Joumal" veröffentlicht ein Telegramm aus Kobe, dem zufolge Japan einen Waffenstillstand zwischen den Mächten und China Vorschlag. Letzteres nahm den Waffenstillstand an. Die Bedingungen der Mächte gingen dahin, entweder die Gesandten den Truppen der Mächte an den Thoren Pekings ansznlicfcm oder den Truppen zu gestatten, die Stadt zu betreten, um die Gesandten zu holen. Japan leitete die Verhand lungen ein. Der Ausstand der Brüsseler Hafenarbeiter ist Fernschreib- nnd Ferrisprech-Berlchte vom 16. August. Der Krieg in China. * Berlin. Wolff's Bureau meldet aus Tientsin vom 14. August: Die Verbündeten haben Tukangkia-Wan unter ge-, ringen Verlusten genommen. Die Chinesen ließen 500 Toote zurück; die übrigen flohen theils nach Tung-Tschu, thcils nach Peking. Berlin. Im hiesigen protestantischenMiisionsbaus ist ein Tele gramm auSKantoneingelaufen. wonach dieBeriinerMissionsstationen Tschichin, Namon und Lnkhang zerstört sind. — DaS von Tientsin am S. August aufgebrochene deutsche Detachement wird das gegen Peking inarschirende Gros der verbündeten Truppen auf dem kürzesten Weg zu erreichen suchen. Daß die kleine deutsche Ab- tbennng von Uangtsun ab auf Widerstand von chinesischer Seite gestoßen ist oder »och stoßen könnte, ist der „Post" zufolge kaum anzniiehmen, da die Aufrührer in jener Gegend sich zurückgezogen haben und zudem einzelne Abtheilungen von den verbündeten angckommen, Abfahrt 16. August. Wien. Die Zustimmung Oesterreich-Ungarns zur Ernennung des Grafen Waldeisee erfolgte in direktem telegraphischen Verkehr zwischen beiden Souveränen. Rom. Die „Aaenzia Stcsani" meldet aus Takn über Tschifu: Die Verbündeten sind nach einem sehr beschwerlichen Marsch am 11. d. M. in Matou eingctroffen. Em starkes chinesisches Heer sperrt den Weg nach Tschangkia-Wan. Der Befehlshaber der russischen Truppen tbeilt mit. daß die rückwärtige Verbindung be droht werde. Er befürchtet einen Angriff und verlangt Ver stärkungen. Ein Bataillon Franzosen und eine Kompagnie * Brüssel, beendet. Berlin. Ter diesjährigen großen Herbstvarade des Garde korps. welche am 1. September aus dem Tempclhcffer Felde statt- findct, weiden von deutschen Fürstlichkeiten als Gäste des Kaisers beiwohnen: Ter König von Württemberg, der Großherzog von -Hessen, der Großbcrzog von Oldenburg, die Prinzen Friedrich A » g n st und IohannGeorg von Sachsen, Prinz Heinrich von Preußen, Herzog Emst Günther zu Schleswig-Holstein, Fürst von Hohenzollern. Erbgrvßherzog von Sachicn. Erbvrinz von Sachsen- Meiningen. Fürst zu Waldeck nnd Fürst zu Wied. Am Abend des 1. September findet im Lustgarten vor dem Schlosse großer Zapfenstreich statt. — Der Gouverneur von Deutich-Ostafrika. v. Liebcrt. hat Dar-es-Salaam am 13. August mit Urlaub ver lassen. Der Kommandeur der kaiserlichen Schutztruvpc Major v. Estorff hat die Vertretung übernommen. Berlin. Die Nachricht von dem angeblich bevorstehenden Rücktritt des Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe wird abermals dementirt. — Die „KönigsbergerHartung'jche Zeitung" erklärt, daß auch in dortigen Universitätskreisen erzählt werde, die Staatsrechts lehrerstelle in Bonn, für die Professor Zorn berufen ist, sei nicht vakant: im klebrigen sei Professor Zorn in der That zum Lehrer deS Kronprinzen bestimmt und gehe znm 1. Oktober nach Bonn. - Hofkapcllmeistcr Faitis vom Hoftheater zu Koburg ist in Breslau, halb erblindet, gettorben. — Zur Verhütung der Einschleppung der San-Jojo-Tchilvlaus ist durch kaiserliche Verordnung die Einfuhr lebender Pflanzen und frischer Pflanzenabfälle aus Japan, ferner der Brettelkisten und sonstiger Gegenstände, die zur Verpackung oder Verwahrung derartiger Maaren oder Abfälle gedient Haben, bis auf Weiteres verboten. Das Gleiche gilt von Sendungen frischen Obstes und Obstabfällrn aus Japan, sowie von dem zu gehörigen Verpackungsmaterial, sofem bei einer an der Eingangs- stelle vorgenommenen Untersuchung das Vorhandensein der San- Josö-SchildlauS an den Maaren oder dem Verpackungsmaterial festgestcllt wird. — Durch die Presse ist die Nachricht gegangen. da>; eine Begrüßung des Königs von Spanien durch ein deutsches Kriegslchiff bevorstehe. Wie die „Berl. N. N." hören, befindet sich kein deutsches Kriegsfahrzeua in solcher Nähe der spanischen Küste,""daß eine Begrüßung des Königs Alfonso zu erwarten wäre. — Nus Paris wird gemeldet, daß Deutschland annähernd 250 große Preise, Oesterreich etwa 80 erhalten habe. In der Abtheilung für Bildhauer sind 3 Preise vertheilt worden an Begas, Breuer und Diez (Dresden). Für Radirungen erhielten Menzel und Köpping Preise. In der chemischen Kollektiv-Ausstellung wurden 7 Preise vertheilt. Ferner wurden prämiirt die offizielle Ausstellung der Uniformen und der Reichsdmckcrei. Berlin. Die neue China-Brigade wird kaiserlicher Be stimmung zufolge wie folgt zusammengesetzt: 4 Infanterie- Bataillone. 1 Eskadron Kavallerie. 4 Feld-Batterien, 2 GebirgS-j