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Zar sächsischen ESesetzgebmigspolltik. Der Gesetzentwurf über die Verwaltungsrechtspflege, der in zwischen die Zustimmung auch der Ersten Kammer in der von der Zweiten Kammer beschlossenen Form gesunden hat, und die Vor lage über das Enteignungsversahren sind zwei legislatorische Fort schritte, die der Handhabung der Gesetzgebungspolitik durch die sächsische Regierung ein rühmliches Zeugniß ausstellcn. Beide Gesetzentwürfe verfolgen eigentlich einen entgegengesetzten Zweck, indem der eine den Rechtsschutz erweitern, der andere ihn dagegen bis zu einem gewissen Grade verringern soll. Indem aber die Vorlage über dos Enteignungsversahren den aus diesem Gebiete nicht zu umgehenden, staatlichen Eingriff in die privaten Nechts- befugnisse mit allen nur wünschenswerthen Garantien gegen will kürliche Anwendung umgiebt und den Betroffenen vollen Schaden ersatz gewährleistet, dient auch sie der Aufrcchterhaltung der Rechts ordnung im Ganzen, deren allgemeines Interesse unter den modernen Verhältnissen von dem Einzelnen vielfach eine Ein schränkung des privaten Ncchtskrcises fordert. Das Bedürfnis; nach Rechtsschutz in Verwaltungssachen tritt mn so stärker hervor, je vielseitiger und verwickelter mit dem Wachsen des modernen Verkehrs die verwaltungSrechtlichen Inter essen sich gestalten. Aus die Dauer ist hier nicht mit einem Zustande auszukommen, der die Entscheidung über die Rechtmässig keit einer ergangenen Verfügung in die Hand derselben Verwalt ungsbehörde legt, welche die beanstandete Anordnung getroffen hat. Es erscheint vielmehr wünschenswerlh, dass auch in verwalt ungsmäßigen Angelegenheiten bis zu einem gewissen Umfange eine richterliche Entscheidung angerufen werden kann, die sich nur auf dem Buchstaben des Gesetzes aufbaut und den schmiegsamen Zweckmässigkeitserwägungen der verwaltungsmäßigen Auffassung nicht unterworfen ist. In Sachsen wurde die erste Anregung zu dem jetzigen Gesetzentwurf über die Verwaltungsrechtspflege bereits im Jahre 1876 in der Zweiten Kammer gegeben, indem dort der Antrag angenommen wurde, der Regierung zur Erwägung anheim zugeben, ob das öffentliche und mündliche Verfahren auf dazu ge eignete Verwaltungsiachen zu erstrecken sei. Die Sache blieb damals liegen mit Rücksicht ans die im Gange befindlichen Vor bereitungen zu der deutschen Eivilprozeßordnuug, deren Vorschriften über dos öffentliche und mündliche Verfahren abgewartet werden mußten. Erst der Landtag 1895/96 nahm die Angelegenheit wieder auf; es wurde eine Zwischendeputation zur Regelung der Frage eingesetzt und das Ergebniß der Verhandlungen dieser mit der Negierung war der vorliegende Gesetzentwurf. Die Verwaltungsrcchtspflegc wird in Sachsen künftig ausgeübt werden durch die Krcishauptmannschafte» in kollegialer Zusammensetzung in erster Instanz; durch das neu zu errichtende Oberverwaltungsgericht mit dem Sitze in Dresden zum Theil in zweiter und letzter, zum Theil in erster und letzter Instanz; ein Senat des Oberverwaltungsgerichts wird sich ins besondere mit den Rechtsmitteln gegen die Einschätzung zur Ein kommensteuer zu befassen haben. Welche Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichtsbar keit fallen, ist im Gesetze selbst ausführlich bestimmt. Der erstinstanzlichen Entscheidung durch die Kreishaupt mannschaften unterliegen beispielsweise Parteistreitigkeite» über vermögensrrchtliche Ansprüche der Gemeiude- oder Bezirks beamten an die Gemeinde oder den Bezirk aus ihrem Dienst- vrrhältniß: über Ansprüche der Armenvcrbände gegeneinander; über den öffentlichen Charakter eines Weges oder Platzes; über Ansprüche aus den sozialen Versicherungsge!etzen, soweit nach diesen Gesetzen selbst das Verwaltungsstreitversahren vorgeschrieben oder zulässig ist. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung aller hierher gehörigen Streitigkeiten ist Berufung an das Ober verwaltungsgericht zulässig. Daneben existirt noch die Anfechtungs klage, für die daS Oberverwaltungsgericht gleichzeitig als erste und letzte Instanz zuständig ist. Ans dem langen Kataloge der Fälle, in denen die Anfechtungsklage den Betheiligten zusteht, verdient besonder» hervorgehoben zu werden, daß sie auch gegen die Ent scheidungen der NeklamationSkommission begründet ist. Die An fechtungsklage in Steuersachen ist bei der BezlrkSsteueieinnahme. welche dt« angesochtene Entscheidung bekannt gemacht hat. binnen vier Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich anznbringen. Von Selten der Bezirkssteuereinnahme wird dann di« Einreichung der Klage an da» OberverwaltungS- gerlcht vermittelt Mit dieser in knappen Zügen dargestellten neuen Berwaltung»- gerichtSorganisatlon ist für Sachsen «ine unabhängige RechtSfind- «ß iu verwaltunMrritsachen gewährleistet. Die Bereitwilligkeit. mit der die Regierung zu der Einführung der Reform die Hand geboten hat. ist um so höheranzuschlagen, als immerhin nicht ganz unbegründete Bedenkengegen die Neuerung aus der Erwägung ab- zuleiten waren, ob das räumlich beschränkte Verwaltungsgebiet, um das es sich handelt, die nicht unerheblichen Kosten der Einrichtung rechtfertigen werden. Nachdem aber auch der sächsische Gemeinde- tag sich mehrfach zu Gunsten der Einrichtung eines obersten Ver- waltungsgcrichtshofes ausgesprochen hatte, konnte es keinem Zweifel mehr unterliegen, daß die Durchführung der Reform für Sachsen zu einem anerkannten Bcdürsniß geworden war. und deshalb zögerte auch die sächsische Negierung nicht länger, den Gedanken einer unabhängigen Verwalkungsgerichtspflcge zu verwirklichen. Der Entwurf eines Entcignungsgesetzes. der dem Landtage zugcgangen ist, bezweckt die Regelung des staatlichen Enteigniingsrechts in allgemeiner Form. Die Enteignung, d. h. die staatliche Beschlagnahme von Privateigcnthum im öffentlichen Interesse läßt sich mit einem stark ausgeprägten individuellen Rechtsbcwußtsein nicht ganz leicht vereinigen. Man denke bei spielsweise daran, welche Schwierigkeiten die ersten Enteignungen zu Eiicnbnhnzwcckcn aus dem stachen Lande verursachten. Der knorrige Eigenthunissin» der Bauern bäumte sich vielfach wild gegen die Enteignung auf und es kam dabei stellenweise sogar zu kleinen Revolte», deren psychologische Konflikte den Novellisten manchen Stoff geliefert haben. Auch das weniger urwüchsige individuelle Rechtsempfinden wird von der Enteignung immer noch so merklich betroffen, daß es für die vollziehenden Gewalten Pflicht ist. nach Kräften auch jeden Schein von Willkür bei der Ent eignung zu vermeiden. In Würdigung dieser Verhältnisse be stimmt die sächsische Verfassung in 8 3l: .Niemand kann ge zwungen werden, sein Eigenthnm oder sonstige Rechte und Ge rechtigkeiten zu Staatsiwecken abiiitrelen, als in de» gesetzlich be stimmten oder durch druigendc Nothwendigkeit gebotenen, von der obersten Staatsbehörde zu bestimmenden Fällen und gegen Ent schädigung. welche ohne Anstand ermittelt und gewährt werde» soll." Das in dem ungezogenen Verfassungsartikel envähnte Staats- nothrecht bezieht sich nur ans außergewöhnliche Fälle einer unmittel bar drohenden Gemeingesahr «Krieg. Feuersbrunst, Neber- schwcmlnung. Hungersnolh, Seuchen). Im klebrigen besteht zur Zeit für die sächsische Regierung eine allgemeine Befugniß zur An wendung des Enteignungsrechts aus Grund einzelgesetzlicher Vor schriften nur für folgende Gruppen von Füllen: zur Anlegung und Verbreiterung von fiskalischen Straßen ; zu User- und Tammbanten; zu Bewässerungsanlagen: zur Anlegung. Verbesserung und Fort führung von Straßen, Wegen und Plätzen für den inneren Orts verkehr: zu bergbaulichen Anlagen; zur Herstellung von Wasser leitungen; zum Wiederaufbau nach Bränden. Gerade für den wichtigsten und am häufigsten vorkommenden Enteignungsfall, für die Erbauung neuer Effenbahncn, fehlt es überhaupt an einer allgemeinen gesetzlichen Ermächtigung der Regierung, die Enteignung oorzunehmen. Hier muß lür >ede einzelne neue An lage die Enteignungsbefilgnitz erst von der Stäiideveriammlung erwirkt werden. Das praktische Bedürfniß erfordert überdies eine noch weitere Ausdehnung des Enteignungsrechts. Wiederholt haben Kirchen- und Schulgemeinden es schwer empfunden, daß es ihnen nicht möglich war, Plätze zu Schul- nnl> Kirchenbauten, sowie zu Friedhöfen im Enteignungswege zu erwerben. Dazu kommt der Ansichwung. den neuerdings der Bau von elektrischen Privateisen bahnen genommen hat. Viele solcher Unternehmungen, denen zum Theil recht erhebliche volkswirthschaftliche Interessen zur Seite stehen, lassen sich ohne Zuhilfenahme des Enteignungsrechts gar nicht verwirklichen. Wollte man für jeden einzelnen Fall, in dem ein öffentliches Unternehmen zu seiner Durchführung des Enteig- nungsrechts bedarf, den ganze» Apparat der Gesetzgebung in Be wegung setzen, so würde dabei oft die beste Zeit für den Unter nehmer verloren gehen; außerdem würden die Landtage mit der Berathung vieler Einzelvorlagen beschwert werden Endlich er fordert die Rechtssicherheit die Ucbertragung des Enteiaiiungsrechts an eine unabhängige Ecntralbehörde. Der augenblicklich herrschende Zustand, bei dem die Ministerien des Innern, der Finanzen und des Krieges, sowie die Amtsbauvtniannschasten nebeneinander entscheiden, ist auf die Dauer nicht haltbar. Auf Grund der angedcuteten Erwägungen hat die Regierung sich entschlossen, den vorliegenden Gesetzentwurf einzubringen, der für daS Enleignungsrecht eine allgemeine Formel schafft, die ohne Beschränkung aus bestimmte Fälle die Verleihung des Enteignungs- rechts für ein seine Anwendung rechtfertigendes öffentliches Unter nehmen in die Hand der obersten Staaisbehörde und des Landes herrn selbst legt. Darnach kann künftig die Entziehung oder Be schränkung von Grilndcigenthilm oder von sonstige» an Grundstücken bestehende» oder daraus bezüglichen Rechten, außer in den durch besonderes Gesetz bestimmten Fällen, gegen Entschädigung ffir jedes dem gemeinen Wohle dienende Unternehmen verfügt werden, zu dessen Ausführung eine Enteignung erforderlich ist. Die Zulässigkeit der Enteignung wird durch eine mit königlicher Ge nehmigung zu erlassende Verordnung des Ministeriums des Innern festgestellt. Außerdem enthält der Gesetzentwurf genaue Vor schriften über die Entschädigung des Betroffenen und über das bei der Enteignung zu beobachtende Verfahren. Da der Entwurf sich mit großer Sorgiichkeit bestrebt, umfassende Garantien aufzustellen, um den mit der Enteignung verbundenen schweren Eingriff in de» privaten Rechtskreis im Rechtsstaate möglichst erträglich zu gestalten und dem Betroffenen einen angemessenen vermöaensrechtlichen Ausgleich zu verschaffe», so darf er wohl im Wesentlichen der Zu stimmung der Stände sicher sein. Fevnschreib- und Fernsprech-Berichte vom 17. Januar. * Leipzig. Heute Abend fand hlerselbst eine vom Deutschen Flottenverein, der Deutschen Kolonialgesellschaft und dem Verein für Erdkunde gemeinsam veranstaltete, von 3000 Personen aller Stände besuchte Massenkundgebung für die deutsche Flotte statt. Nach dem Vortrag des Historikers Professor Dr. Lamvrecht über die Nothwendigkeit der deutschen Flotte wurve einer Resolution zugrstlmmt. inhallllch deren die Versammlung vom Reichstage erwartet, daß er eine- Sinne- mit dem Kaiser «in« starke Flotte zu schaffen bereit iei- ^tadtthrater fand soeben die Erstaufführung des Direktor Karl statt. Ter Erfolg war ein stürmischer. Die Mitglieder und der Direktor wurden durch viele Hervorrufe beehrt * Berlin. Reinhold Becker's Oper „Ratbold" hatte soeben in der Berliner Hofoper bei ausgezeichneter Aufführung unter Schalk's Leitung euren großen Erfolg mit stürmischen Hervorrufen des Komponisten. * Saint John's (Neusundland). Es erscheint als sicher, daß der an der Küste von Neufundland gescheiterte Dampfer der Tankdampfer.Helgoland" ist. welcher der Deutsch-amerikanischen Petroleum-Gesellschaft gehört und unter Kapitän v. Rittern am 4 Januar von Philadelphia mit 2400 Tons Petroleum abfuhr Tie Besatzung betrug 25 Mann. Das Schiff liegt unter Wasser Berlin. Der Kaffer berührte bei dem heutigen Empfange der Präsidien des prcußilchen Landtags u. A. die schwere Er krankung seiner erlauchten Schwiegermutter, der Frau Herzogin Friedrich von Schleswig-Holstein, und betonte, daß seine Ge mahlin von diesem schmerzlichen Ereigniß sehr ergriffen sei. Politische Fragen wurden bei dem Empfange nicht besprochen. — Die Anknnst des Königs von Württemberg, der zu Kaisers Ge burtstag hierher kommt, erfolgt am 26. d. M. Abends. — Gestern Abend empfing der Kaiser den französischen Militärattache Obersten Grasen von Foucauld in Abschiedsandienz. — Ter belgische Kammerpräsident Beernacrt, der henke im Auswärtigen Amte dem Grafen Bülow seinen Abschiedsbesuch abstattete, hat einem hiesigen Berichterstatter gegenüber erklärt, es sei falsch, daß sein hiesiger Aufenthalt mit dem Kriege in Südafrika in Zusammen hang stehe, feine Mission betreffe vielmehr die Regelung einer Reihe strittiger Punkte zwischen den deutschen Besitzungen in Ostasrika und dem Kongvslante. Es handle sich nicht um Differen zen schwerwiegender Natur, dieselben drängten aber einmal zur Lösung. Er habe das beste Entgegenkommen gefunden, welches eine schnelle und befriedigende Erledigung der schwebenden Fragen erwarten lasse, lieber die Unterredung, die ihm der Kaiser gewährt, müsse er Stillschweigen bewahren, doch dürfe er so viel verrathen, daß nicht nur lerne Sendung, sondern die gelammte Weltlage zur Sprache gekomnirn und Alles gestreift worden sei, jwas heute im Vordergründe des politischen Interesses stehe. — Wie die „Nhein.-Weslf. Zkg." miltheilt, werden in deutschen Häsen die Verladungen ans Dampser und Segelschiffe, die nach Ostasrika fahren, künftig aus höhere Anoidnung durch die betreffenden Be hörden kontrviirt. — In den Krupv'ichen Werken ist dem .Bochumer Volksblatt" zufolge die weitere Arbeit an den Zündern für die englischen Gcschoffe plötzlich eingestellt worden. Am Sonnabend mußte auch an den Geschossen in der Geschoßdreherei die Arbeit eingestellt werden. Die bereits in Angriff genommene» Shrapnells wandern in das Lager. — Nachdem der Samoavertrag gestern ! vom Senat der Vereinigten Staaten genehmigt worden ist, wird dem Reichstage eine Vorlage wegen Bewilligung der erforderlichen Mittel zur Einrichtung der deutsche» Verwaltung aus den Inseln zugehen. — Pastor Weinaart soll nach Nieldunge» aus Hannover ans dem geistliche» Stande ausgetreten sein und aus alle Rechte, also auch auf die Wiederanstellung. freiwillig verzichtet haben. — Gegenüber neuerlichen Versuchen, denlsche Kolonisten für Honduras auzuwerben, wird darauf hiugewieieu, daß die zu bciredeluden Ländereien wegen ihres Klimas für Europäer wenig geeignet sind, so daß vor einer Auswanderung^nach Honduras gewarnt werden muß. — Die Gattin Friedrich Spielhaaen's ist gestorben. — Der erste fahrplanmäßige elektrische Zug der Wanwebahn soll 1 April ds. I. abgelassen werden. Berlin. Das Abgeordnetenhaus am n. Das Abgeordneteuha des Etats sott. Nachdem Abg. Grat setzte die erste Berathung Limburg - Stimm (konsu sich gegen die gestrigen Angriffe des Abg. Richter auf die kvnser vative Partei gewandt, entspann sich eine Polendebatte. Abg. ' B nutzen, von Otto Emsts von heute" itung v. Jardzewski führte Klage über die Behandlung der Polen und der Äermanisiruugsveriuche in den polnischen Landestheilen Kultusminister Stndt und Minister des Inner» v. Rheinbaben rechtfertigten die Poienpoiitik der Negierung. Der Kultusminister vcrtheidigte insbesondere die Maßnahme» hinsichtlich der Schule Herr v. Rheinbaben sagte: Herr Richter hat gestern in seiner freundlichen Art gesagt, er habe zu den beiden neuen Ministern kein Vertrauen. Wenn man neu vor ein Hans tritt und so will kommen geheißen wird, io kann ich dafür nur danken. (Heiterkeit.) Herr Richter sprach von einem Fiasko des Dispositionsfonds zur Förderung des Deuischthums. Er meinte, die Mebttorderung dies mal lasse erkennen, daß der Fonds bis jetzt nichts genützt Hube Wenn wir umgekehrt keine Mehrforderung gestellt hätten, so hätte Herr Richter gewiß gesagt, daran erkennt man das Fiasko, Venn die Negierung unterläßt offenbar eine weitere Forderung nur, weil sie selbst erkennt, daß dieser Dispositionsfonds sie nicht zum Ziele führt. Beide Minister betonten, die Negierung wünsche aufrichtig, alle Staatsangehörigen, gleichviel welcher Nniianalität »nd welcher Konielsion, zu beruhigen »nd glücklich zu machen. Das Einvcr nehmen der gelammten Bevölkerung werde aber gerade von polnischer Sette gestört, und die Negierung habe demgegen über die Verpflichtung, das Dentschthum zu hüten und zu schützen. Abg. Dr. Hahn ifraktionslos) trat für eine energischere Förderung der Landwirthschast, ein entschiedeneres Vorgehe» gegen die Börse und eine schärfere Heranziehung der Industrie, die fehl kolossale Dividenden abwerfc. zu de» Gemeiirdelnsten rin. Finanz minister v. Miguel erwiderte, daß nirgends so viel für die Laudwirty schaft geschehe» sei, als gerade bei uns. Bestehende Verträge müßten aber, so lauge sie eben »och beständen, rcspektirt werden. Eine irkärfere Heranziehung industrieller Anlage» zu den Gemeindelasten sei schon jetzt möglich, wie es sich am Rhein zeige. Abg. v. Ehnern (nl.) verlangte, daß die Uebcrschüsse zu Steuer erlelchterunaen verwendet und daß Kanäle erbaut würden. Er sprach die Hoffnung aus, daß die Regierung fest sei» werde, auch wenn der Mittellandkanal »ach einer Lanvtagsanflösung wieder abaeiehnt werden sollte, und wandte sich schließlich gegen die Agitation des Bundes der Landwirche, die dahin führen würde, daß schließlich auch die Knechte der Sozialdemokratie zusielen. Die iede wurde links mit Beifall, rechts mit Zischen ausgenommen Weiterbcrathung morgen. Leipzig. Die Strafkammer venittheilte de» Böttcher Jauk. der im hiesigen Uutersilchungsaesängniß einen Mordversuch a» einem Gcsänanißbeamten zwecks Fluchtversuchs verübte, zu 1 Jahr 3 Monaten Gesgngniß. Görlitz. Der Ausstand der Textilarbeiter zu Warnsdorf nimmt großen Umfang an. Jetzt sind 6000 Arbeiter ausständig Die Gendarmerie ist bedeutend verstärkt worden. Kassel. Der «Schiffer Christian Ahlbom von hier, der l» vergangenen Jahre als Wunderdoktor in den Ortschaften Iw« lpfund's «KN «tnsermilch. Srrskoer Molkerei Gebe. Pfund, rollhuerlr. 7»