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Il»»n>c?.lige Bnnoneen- Aniliöe.e von un» und«» to inle.n iiirmen n. Per« innen inf'riren wir mir geoe» Prönuinrraimo» .-)a!ilnng «nrch Briese Müllen oder Pclieinz-d« lunz. X Eiiben lojtr» >>i, N^r. Inicr-ue v.:I »ie Moniox»'Nummer »der »ach einem sieflla»« die Zciic r N»r. Nr. 344. Nemizehnter Jahrgang. MItrrbaeteur: Pr. Wo,«,» »t«roze. Für daS Feuilleton: ii»rtu»a»». Dresden, Donnerstag, 19. Tccember 1871. Politisches. Gestern Vormittag 10 Uhr begann in Berlin in dem überfüllten größten Saale des CriminnlgerichtsgcbäudcS (Mol kenmarkt 3) der Prozeß gegen den Grasen Arnim. Der An geklagte hat drei Verthcidiger: Professor von Holtzendorff aus München, Rechtsanwalt Tockhorn aus Posen, Justizrath Munkcl au» Berlin. Das Nichtercollegium besteht aus: StadtgecichtS- direktor Reich, Gerichtüräthe von Orsoivski und Giersch. Als Staatsanwalt fungirt Tessendorf. Es werden nur wenige Zeu gen vernommen werden, dagegen ist die Zahl der zur Verlesung ge langenden Schriftstücke eine sehr umfassende und dürste dieselbe vier undzwanzig Stunden in Anspruch nehmen, welche aber auf die ein zelnen Verhandlungstage vertheilt werden. Die Schlußplaidoyers be ginnen keinesfalls vor Sonnabend; die Verhandlung soll hierauf bis Dienstag vertagt werden. An diesem Tage soll die Urtheilsprechung erfolgen. Diese Zeiteinthcilung beruht auf der Voraussetzung, daß der physische Zustand Arnim'S «ine 8 ständige Verhandlung täglich zuläßt. Der uns gestern zugegangene telegraphische Bericht besagt: Der Angeklagte nimmt auf der Anklagebank Play. Der Staats anwalt trug die Anklageschrift vor, in der es unter Anderin heißt: Die Anklageschrift unterscheidet drei Rubriken der fehlenden Schriftstücke (Urkunden): 1. mitgenommene und später zurückge gebene; 2. vom Angeklagten geständlich an sich genommene und als ihm gehörige zurückbehaltcne; 3. solche, von deren Verbleib der Angeklagte Nichts wissen will. Der amt liche Charactcr der quästionirten Schriftstücke wird durch 'die Anziehung des Nescripts vom Jahre 1843 deducirt. Die Bezeichnungen „vertraulich" „gcheimzuhalten" sind Direktiven die den amtlichen Charakter nicht alterircn. Die fehlenden Akten stücks umfassen sowohl Erlasse des Auswärtigen Amtes wie Berichte Arnims. Die Anklage hebt Arnim's Bethciligung an Zeitungs artikeln hervor; insbesondere die Publikation diplomatischer, authen tischer Mittheilungen in der Wiener „Presse", infolge deren der Angeklagte auf Allerhöchsten Befehl und unter Hin- deutung auf den Amtseid zu der Erklärung aufgefordcrt wurde, ob die Veröffentlichung von ihm auSgegangcn oder herporgerufen sei- Ferner, ob er einen Brief an Döllinger geschrieben und dessen Veröffentlichung veranlaßt habe? Der Autor antwortete aus weichend; er gab die Autorschaft des Briefes an Döllinger zu. Dir Anklage hebt ferner die Beschlagnahme der Correfpondenz A«im» mit dem Nedacteur der Wiener Presse, Lauser, und dem JoumattstmPvug' Landsberg hervor. In Paris fanden sich Concepte der in der Presse ^ ^ veröffentlichten Promemorias vor und der in der Kölnischen Ztg. erschienene Artikel vom 29. Februar (?) 1.873 über die Räumungs frage, der eine Kenntniß von Verhältnissen verwertete, die der Angeklagte nur in einer amtlichen Stellung erlangte. Die fehlenden amtlichen Schriftstücke erschienen dem Angeklagten nicht seiner Verteidigung, sondern für erneute Angriffe auf die derzeitige Reichspolitik merthvoll, da solche sich auf Grund von ß 348 Zeile 2 des Strafgesetzbuches als Urkunden darstellen und den Thatbcstand der Unterschlagung durch die Absicht rechtswidriger Zueignung ohne daß es zugleich gewinnsüchtiger Absicht bedarf, be dingt wird, wird hiernach Arnim angetlagt: a) ihm amtlich an vertraute Urkunden vorsätzlich bei Seite geschafft, d) Sachen, die er in amtlicher Eigenschaft erhalten hatte, sich rechtswidrig angceignet zu haben. Die vorgeladenen Zeugen sind Direktor des Eentralbureaus des auswärtigen Amtes Nohland, der Botschaftsrath Gras Wesdchlen, der Vorsteher der Votschaftscanzlei zu Paris von Scheven, der Pariser Canzlcidirector Hammersdörser, der Consularverweser in Marseille Hoehne, der Vorsteher der Bot- schaftscanzlei in Wien Gasperini, Journalist Landsberg in Paris, Generalseldmarschall Manteuffel und Präsident König. Die An klage bemerkt, daß durch die nachträgliche Ucbergabe einiger quästio- nirter Aktenstücke an das Gericht an der Anklage Nichts zu Gunsten des Angeklagten geändert werde. Aus der vorangegangenen nicht öffentlichen Sitzung theilt der Vorsitzende mit: das Gericht habe in der eben abgehaltenen n i cht öffentlichen Sitzung, wie das Gesetz vorschreibe, über die Frage deS Ausschlusses der Öffentlichkeit verhandelt und den Be schluß gefaßt, nur die Verlesung der auf die Kirchenpolitik be Mlichen Actenstücke von der Oeffentlichkeit auszuschließen, dieselben, welche in der Anklageschrift unter der ersten Rubrik aufgeführt sind. Nach Feststellung der Personalien AmimS erwähnt der Vertheidiger Munckcl den von ihm Angebrachten Einwand gegen die Competcnz des hohen Gerichtshofes; hierauf erfolgt die Verlesung der Anklage durch den Staatsanwalt (Tessendorf), der für daS Ver fahren die Competcnz nachmeist; in der Anschuldigungsschrift des auswärtigen Amtes sei schon angegeben, daß der Angeklagte in Berlin seine Wohnung habe. Ein weitläufiges Verfahren zur Feststellung des DomicilS sei in Rücksicht auf die Geheimhaltung unddieWichtigkeitderWiedererlangungeminenterSchrift- stücke, deren Bekanntwerden fürKricg und Friedenvielleicht ent scheidend gewesen sei, unthunlich erschienen. Er hält Berlin unter Anziehung des ReichSbeamten-GesetzeS als das korum ckelicKi oom- ipissi aufrecht. Zur Begründung des lormu cionueilu wird ange führt, daß Angeklagter eine Wohnung zu4000Thlr.zurMiethSste«er angemeldet, auch von Paris über 200 Kisten in die Wohnung inferirt habe, lieber das tornm civlivti oommism beruft sich der Ankläger auf Bluntschli und andere Völkcrrechtslehrer. Munckel dagegen hebt hervor: Arnim habe sofort bei seiner Verhaftung in NafferhAde die Competcnz des Berliner Gerichtes bestritten. Er bestreite die Miethssteueranmeldung, die KistenauSpacknng, acceptire aber im Uebrigen gerne die Competenz des Berliner Gerichte»: Jedoch wäre die Feststellung eines Tages, an welchem die GerichtScompetcnz vor handen gewesen sA. erwünscht gewesen. Die Debatte zwischenStaatS Der Staatsanwalt replicirte: die Vertheidigung spreche mehr um öffentliche Meinung zu machen, als wie um dem erkcnncndcnGericht den Sachverhalt darzulcgen. Tie Behandlung Arnims sei ausnahms weise milde gewesen. Um 1'/, Uhr wird die Sitzung bis 3 Uhr ver tagt, und soll dann über den Competenzeinwand der Beschluß des Gerichtshofes verkündet werden. Um 3 Uhr wurde die Sitzung wieder eröffnet. Der Präsident des Gerichts, Reich, verkündet den Beschluß des Gerichts, wornach Arnim den Einwand der örtlichen Eoinpetcnz verloren habe, weil er den Einwand nicht bei der ersten gerichtlichen Vernehmung geltend gemacht habe, außerdem liege für die Stadtgerichtsdeputation das form» cibpreiumoiollis durch die zweite, im November erfolgte Verhaftung vor. Es sei also in den materiellen Thcil der Anklage einzutreten. — Es beginnt hierauf das Verhör des Angeklagten. Auf die Frage: ob schuldig oder nicht? erklärt sich derselbe für „nicht schuldig". Er verbleibt im Uebrigen bei seinen Behauptungen. Betreffs der Voruntersuchung wird seitens der Vertheidigung be sonders bestritten, daß nach dem neuen französischen Rechte die an- geklagte Handlung strafbar sei. Der Angeklagte erkennt die Dis- ciplinargcwalt des auswärtigen Amts über die Botschafter an, be hauptet aber, dieselbe erlösche durch die Zurdispositionsstellung eines Botschafters. Ans Beschluß des Gerichts erfolgt nunmehr die Ver lesung der auf die Dienstpragmatik bezüglichen Bestimmungen. Hieran schließt sich dis Vernehmung Sachverständiger. Geh. Rath König deponirt: Nach seiner Ansicht habe ein abbcrufencr Ge sandter das Archiv entweder seinem Amtsnachfolger zu übergeben, oder wenn er Bedenken hege, dem auswärtigen Amte direct zuzu stellen. Auf eine von der Vertheidigung veranlaßte Frage, erklärt der Zeuge, Erlasse wegen Versetzung schienen ihm Eigenthum des Versetzenden zu sein, Zeuge Roland deponirt über das Journali- sirungSverfahrcn und giebt die Möglichkeit zu, daß einzelne Berichte ohne Journalnummer der Abscndungsbehörde Angehen können, sie können daher auch von der empfangenden Behörde nicht journalisirt werden. Nach der Vereidigung werden die Journqle der Pariser BotschaftArnim zur Erklärung vorgelegt. Arnim sagt: er habe sie so selten gesehen, daß er darüber sich nicht erklären könne. Nächste Sitzung morgen 10 Uhr. Vor dem Processe Arnim treten alle andern Ereignisse in de" Schatten. Aus den Neichstagsverhandlnngcn erwähnen wir in Kürze, daß bei derBerathung der indirekten Steuern die Abgg- " er und vr. Löwe Nachweisen, wie der gay sah man die Herren Oberstallmeister vonSensft, Oberst v. Hollebcn, Oberst v. Welck, Major v. Minkwitz, Rittmeister von der Planitz. — Der Corpsroßarzt des lönigl. sächsischen Armcccorps Jacob, welcher auf kurze Zeit zu seiner Information zur Berliner Mililär- Lehrschmicde kommandirt worden war, hat sich in seine Garnison Dresden zurückbegcben. — Gestern Vormittag gegen 11 Uhr erhielten wir von Wolffs Telegraphenbureau in Berlin die Drahtanfragc: „Nach richten", Dresden. Ist Ihnen Arnims soeben publicirt wer dende Anklageschrift, Depesche von 900 bis 1000 Worten, genehm? — Wir antworteten schleunigst, und um 3 Uhr waren wir schon im Besitz des Schriftstückes. Es enthielt nichts absolut Neues, wie wir hatten vermuthen können. Jndeß, 16—18 Stundendes Depesche liegen lassen, wollten wir nicht und entschlossen uns daher, sie mittelst Extrablattes noch zur Kenntniß unserer Dresdner Abon- ncntcn zu bringen. — Der König von Baiern scheint eine merkwürdige Abneigung zu haben, die sächsischen Gesandten zu empfangen. Der vorige Ge sandte v. Könncritz konnte bekanntlich trotz langen Wartens sein Abbcrufungsschreiben nicht persönlich überreichen und jetzt wird wieder aus München gemeldet, Laß der neue Gesandte Baron von Fabrice auch nicht persönlich von dem in Hohenschwangau weilenden König empfangen werden wird, sondern daß dein Staatsminister v. Pfrchschncr Spccialvollmacht zum Empfange und Entgegennahme des Beglaubigungsschreibens crtheilt worden ist. nach zu entlasten, die durch die indirekten Steuern allerdings am härtesten betroffen werden. Äbg. von Behr drang auf Einführung der Fabrikatsteuer bei der Rübenzuckerproduction, wovon er sich ein Billigerwerden de» Zucker» und zugleich höhere Erträge au» dieser Steuer versprach. Abg. Wcbsky wies nach, daß seit 1872 der Verbrauch von geistigen Getränke aller Art in allen Klassen der Bevölkerung zügenommen hat. ES wird bei weitem mehr Wein als früher getrunken, was die Eingangszöll« Nachweisen; der Bier- confum ist gestiegen und der BranntwAngenuß hat sich zwar auch vermehrt, aber nicht in einem Maße, daß m-p bedenkliche Folgen darin befürchten müßte. Der gesteigerte Verbrauch aller Getränke- gattungcn durch alle Gesellschaftsklassen ist ein Zeichen gesteigerter Wohlhabenheit, vr. Löwe beklagte cs, daß beim Vierbrauen jetzt viel weniger Malz als früher verwendet werde; dafür steigt die Ver wendung von Malzsurrogatcn, namentlich der gesundheitsschädlichen Knollen der Herbstzeitlose. Infolge dessen arbeitet der BundeSrath ein neues Biersteuergesetz aus, durch welches u. N. auch der Ver wendung gesundheitsschädlicher Surrogate begegnet werden soll. Hoffentlich wird dann das Bier wieder besser. Da der Reichstag kein Mittel besitzt, Abgeordnete zu zwingen, an den Arbeiten Aner Commission theilzunehmen, so bleibt Nichts übrig, als den Elsässer Vertreten:, die durchaus nicht mitthun wollen, wenn es die Festsetzung des Elsässer Haushalts gilt, den Laufpaß zu geben. Viel besprochen wird noch das persönliche Verhaltm Bismarcks in der denkwürdigen Freitagssitzung. Die „Germania" berichtet darüber in ciirer Weise, in der sie sonst von den Ekstasen der Jung frau Louise Lateau enählt: „Als der Reichskanzler anflng von der Person teS heiligen Vaters zu sprechen, - da versagte thm wiederholt die Stimme, er wurde bleich, ein lelleS Zittern machte sich «n felner gan-en Haltung bemerkiich, er grill mehrere Male zum TlaS Waffer mid öffnete schlleiillch einen Lbeil der Knoplreihr seine» Waffenrockeö, um einen Stützpunkt für seinen sonst so starken Arm zu sturen." An diesem romantischen Ausputze scheint nur soviel wahr und auch sehr begreiflich und natürlich zu sein, daß Bismarck stack in Aufregung war und, wie er eS stets thut, seine Gefühl« auch äußer lich körperlich betätigte. Voller Undank ist das Jesuitenblatt gegen den auSrangirten Obcrpräsidenten der Provinz Schlesien, v Nordenflycht. Mag der- selbe auch den katholischen Priestern ein milder VerwaltungSbeamtck gewcsm sein, der von Verfolgungen Nichts wissen wollte, mag tr auch wegen seiner Nachsicht gegen die katholischen Priester jetzt feind» Amte» entsetzt werden — die „Germania" schleudert ihm den steinigen Vorwurf des unkirchlichen Verhaltens in die Verbannung nach. So ist der Jesuitismu»: erst benutzt er die Menschen; habe» sie aber ihre» Zweck erfüllt, so weichen sie weggeworfen wie auSz preßte Citronen. Auf die auch für Deutschlmü» wichtige Botschaft de» Präfix denten der Vereinigte» Staaten komme« wir demnächst tzu sprechen. Locale» und Gstchstsche». — Se. Maj. de, König hat stch gestern <Mttwqch> zur Jagd nach dem dem Herrn v. Schünberg gihörlgen Rittergut« Bornitz bei Oschatz begeben, wird im SchloßJahnishausen übernachten, woselbst anwalt und Vertheidigung wurde sehr lebhaft über da» Verfahren "heute (Donnerstag) eine Hofjagd anbefohlen ist, zu der mehrfache bei der Voruntersv'i»in>, und die Karte Behandluna de» Angeklagten. > Einladungen ergangen fdrd. Im Gefolge der hohen Herrschaften lieber einen am Morgen der Mittwoch in der 5. Stunde auf dem Bahnhofe Pirna vorgekommencn Unfall haben wir, aus Grund zuverlässiger Mittheilungen, Folgendes mitzuthAlen. Infolge des daselbst ftatrsindendcn Umbaues des Bahnhofes werden Scitcn der Bauführung auf den Bauglcisen zum Troue-pott vou Materia lien Baulowries benutzt, welche über Nacht auch auf den Baugleiserr in befestigtem Zustande stehen zu bleiben haben. Der vergangene Nacht herrschende, überaus heftige Sturm hatte nun 5 dieser Bau- lowrics nach dem Hauprbahnhvsc zu auf das BetricbsglcisDresocn- Bodcnbach in demselben Augenblick geführt, als der gegen o Uhr von Dresden dort eintreffende Gütcrzug 0. augesahrcn kam. Es erfolgte ein Zusammenstoß, wodurch nicht nur die Baulowries, son dern auch 5 hinter der Maschine befindliche Güterwagen erhebliche Beschädigungen erlitten. Leider ist aber auch ein Menschenleben zu beklagen, indem der Packmeister Johann Friedrich Michel aus Dres den, welcher sich zunächst hinter der Maschine befand, sofort getödtct MNtz«. Drei andere Zugsbedienstete kamen mit leichteren Verletzun gen davon. Beide Gleise wurden unfahrbar und die Passagiere ge- nöthigt, bis auf Weiteres umzusteigen. Bei der dichten Finsler- niß war eS dem Lokomotivführer nicht möglich, eher etwas zu be merken, bis die Lowrieö dicht heran waren und es demnach zu spät wurde, den schweren Zug, bestehend in 80—90 Güterwagen, an- halten zu können. Die Maschine fuhr mit solcher Heftigkeit gegen die Lowrics, daß die nächste vor derselben sich ausbäuntte, die näch sten 4, 5 Wagen thAls durch, thcils übereinander geschichtet wur den. Der Locomotwführcr ist glücklicherweise unverletzt geblieben, während der Fcuermnnn, der Wagenwärier und 3 Bremser zum THAl erhebliche Verletzungen erhielten. Außer den 4 oder ü ganz zertrümmerten Wagen ist noch die Lvcomotive „Krieg" wesentlich beschädigt. Die Untersuchung über diesen beklagenswerchen Unfall ist sofort eingeleitet wovden und wird feststcllen, wein hierbei ein Verschulden bcizumcssen ist. — Wir sind darüber um Auskunft ersucht worden, ob das Ausspielen von Brezeln, Pfefferkuchen und andcrcn Sachen, wie dies besonders zur Weihnachtszeit üblich ist, verbeten sei. Air haben darauf zu erwidern, daß nach 8 360 eub 14 des RAchsstras- gesetzbuchs Derjenige, welcher unbefugt in einen» öffentlichen Ver sammlungsorte Glücksspiele — wozu unzivcifelhaft auch das Wür feln gehört hält, bis zum Betrage von 50 Thlni. oder mit Haft und der Inhaber eines öffentlichen Versammlungsortes, welcher Glücksspiele daselbst gestattet, nach 8 283 des RAchcffirafgcsetzbuchs n»it Geldstrafe bis zu 500 Thlr. bestraft wird. — Eine sehr beliebte Restauration der "Neustadt bekam gestern Morgen einen ganz überraschenden Besuch, nämlich plötzlich fuhr durch Ans der großen Fenster die Deichsel eines vom Wege abge- kvmmenen Kohlenwagens und der gcmüthlichc Rappe nncherte die ganz erstaunte Marie an, welche vor Schrecken bald das Töpfchen fallen ließ, daS sie gerade in der Hand trug. Tic herbcigerufene Anna mußte die heikle Arbeit desElassplittcraustescus übernehmen. Nach kurzer Zeit war die Scheibe wieder Angczogcn und die Zer störungen der Deichsel beseitigt. — In der Nacht zum Mittwoch haben Diebe in die Wohnung einer AmAnen Dame in der Fcldschlößchcnstraßc cinznbrechcn ver sucht, haben bereits dieVcrhausthiir dnrchAufsprengen des Schlosses eröffnet gehabt, sind aber durch die vorgclegene SicherhcitSkeltc an dem Eindringen in die Wohnung verhindert worden. Der Vorfall beweist wieder einmal das Vorthcilhaste des Gebrauchs Aner Sicher heitSkette, mahnt aber auch zur Vorsicht und Wachsamkeit. — Die WerkSvenvaltung des Stcinkohlenbauvercins „Ball r- landSgrube" in Oclsnip hat in dem daselbst erscheinenden „Volts- vvm 5. d. M. folgende Bekanntmachung erlassen: „Zehn ung erhält Derjenige, welcher der rintcrzcichncten Ver t nachweist, wer diesen Morgen gegen 1 Uhr das der Baterlandsgrube geöffnet und in dessen "Nähe, ver ran daSPnlver zu entzünden, Helles Feuer angcmacht hat." Gegük dm socialvcinokratischcn,.Vo!löstaat" hat dcrReichs- knnzker Fürst Bismarck wicdenim 4 Anklagen erhoben. Jenes Blatt hatte über die Ausbeutung des SachsemvaldcS, den Betrieb der Bismarckischen Papierfabrik, die angeblich in Bismarcks Interesse angelegte Varziner Zweigbahn und die Sendung WagencrS nach Eisrnach Ding« gesagt, drück) die sich FürstBiSmarck beleidigt fühlte Der „BolkLstaat" fügt der Meldung jener neuen 4 Klagen die Docke hinzu: „Wir bewundern den Muth des Fürsten, nnd sind