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- Erscheinungsdatum
- 1873-10-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-187310288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18731028
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18731028
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1873
-
Monat
1873-10
- Tag 1873-10-28
-
Monat
1873-10
-
Jahr
1873
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.«."» «II »s Nzr. Rummirn l Ngr. , Aus lag«: LIM) yl>:' dl, Rllckged- «Inge» >»> d>er Maniiseriplc Nacht sich die NcbalUa» »Ich! »erblndttch. -inseroten-Lnnodm« au«, IvaNS' tlaüaan ltvii uuä V»,I»r u> Hamburg. Ber- Iln, Wien, LeibNg. «alel, vretlau. yranlsurl a M. — Lack, tli,»», in Perlt», Lelpjia, Wie», Hamburg, ktranksun a. M., Miln- chen. — vauba L La. tit snantfurt a. M. — Ir. Vai^t I,- clbcmuc«. — Ua- «IU>, L«utl«. Lullivr ld Ca, In Part«. d». »,otz« l bl» «ld. Druckund Sigmthum de, Herausgeber: Ltkpsch L Netchardt in Arcsden. Berannvortt. Redacteur: SvIKk» Nrtchar-t. , ^ «,W» aast« S dl» Lid. 5 Udr. Dir Raum einer rln- Iaallt«ea Pclltjctle kollrt >r PI» »inrelandl dl« gell« S Ngr titne vaeauiic iUr da, nachdlaaia« Ikrlchri. «>en dcr Iulerate wird nicht ge,«de». Rudwllrtlge «naoneem Lullrage von UN« und«, lannlen Firmen x. Per» lonen tnlerlrrn wir nur «ege» Pränumerando» Zanlang durch Brlcl- niarkcn oder Polleliijaii- lung. V Slldril kaltrn I>, Nar. Audwarliae konlien dle Ha>>luna auch aul elne Lregbuerßtrma »nwelsen. Dl« 2,». Rr:NWrehMrZMWg? 'Mkrrdacteür: Nr. Leuli Für das Feuilleton: LnUvt« «»rta»»»». Lresven, Tleuftag, Z87October 1878. M die Monate November «nd Tecember Merl I »Abonnements zu 15 Ngr. in der Expedition, Marienstraße Sir. IN, sowie für auswärts bei den Postämtern zu 17 Ngr. ange nommen. Politisches. Der deutsche Kaiser und Bismarck weilen wiederum in Berlin. Der letztere nur wenige Tage. Bereits am Mittwoch eilt er der Einsamkeit seines geliebten Varzins entgegen. Die kurze Spanne seines Äufenlsalts in der preußischen Hauptstadt benutzt er wesent lich, um die vielbesprochene Neuordnungdes preußischen Ministeriums zu regeln. Dahrlbe soll in veränderter Construction vor den preu ßischen Landtag n.-en. Wer sich die Mühe giebt, aus dem Wort schwall der osficiosc . Berliner Correspondenzen den eigentlichen that- sächlichen Keriß. uszuschälen, findet als neuesten Stand der Sache Folgende«: LK -<r:l übernimmt an Stelle des rücktretenden Grafen Roon die Rffnt,.^Präsidentschaft, jedoch wird die besondere Würde eines preußischen Staatskanzlers nicht geschaffen. Ter Finanzminister Eamphausen nimmt Bismarcken als Vicepräsident die Leitung der laufenden Geschäfte ab, nachdem der Minister des Innern, Graf Eulenburg, der als ältester Minister den nächsten Anspruch aus die Stellvertretung Bismarcks gehabt hätte, hierauf verzichtet hat. Der Herr Gras war immer eine etwas phlegmatische Natur. Es soll nunmehr, nach Beendigung der Vorarbeiten, mit dem ÄuSprägen von Reichsmünzen in Silber, Nickel und Kupfer scharf vorgegangen werden, so daß das Publikum einen beträchtlichen Vor rach der neuen Münzen in den ersten Monaten des künftigen Jah res bestreu wird. Die Conferenz deutscher Münzmeister, die vor einrge' Zeit st ttfand, soll der Wiederholung der Fehler, die sich bei der Prägung der Neichsgoldmümen so vielfach zeigten, vorgebcugt babe». Beso„oecs, hebt man hervor, sollen die Bedenken gegen die Nickelmünzen geschwunden sein, vielmehr würden Münzen aus die sem Metall schnell beliebt werden. Wollcn's hoffen! Wen« nur immer genug Nickel vorhanden ist. In das Münzläpitel schlägt es ein, daß der nordameritanische Finanzminister damit umgeht, in den Vereinigten Staaten die Silberwährung einzusühren. Nachdem di« Silberwährung unter dem Jauchzen unsererTheoretiker aus «nserm silberproducirenden Deutschland hinausgetriebm, mit einem fiau- nenöwcrthon Aufwand von Gelehrsamkeit uns bewiesen wurde, daß einzig und allein in der reinen Goldwährung das wahre Heil zu finden ist, nachdem durch den Vorgang Deutschlands auch die Nieder lande gezwungen sind, sich anzuschickcn, die Silberwährung aufzu geben, — da kommen die Amerikaner und machen den Stein, den die deutschen Münzbaumeister verworfen, zum Eckstein ihres Münz systems. Sollten wirklich die sonst so praktischen Aankees hier einen dummen Streich machen? Das ist nicht anzunehmen. Auch die Bankkrisis, das Steigen des GoldagioS in Nordamerika geben keine genügende Erklärung, vielmehr darf man überzeugt sein, daß dir inneren Vorzüge der Silberwährung dem praktischen Blicke der Ame rikaner nicht entgangen sind. Für Sachsen aber erwächst aus dein Vorgehen der Amerikaner der Vortheil, daß der weiteren Entwcrth- ung unseres vaterländischen Silbers wenigstens einigermaßen vor gebeugt wird. Glück auf! Die derbe 'Abfertigung, welche die Antwort des deutschen Kai sers den Anmaßungen des Papstes hat zu Thcil werden lassen, scheint nicht ohne Replit durch den Papst geblieben zu sein. Die Jesuiten blätter lassen durchblicken, daß aus dem Vatikan eine gepfefferte Antwort nach Berlin abgegangen sei. Unwahrscheinlich wäre das nicht. Warum unterdrücken aber die Organe des Papstes dieses letzte Schreiben? Vermuthlich fürchten sie von seiner Veröffent lichung für den Schreiber selbst die übelsten Folgen. Der Eindruck des zweiten Schreibens aus die öffentliche Meinung würde allem An schein nach noch ungünstiger auf die Sache des Papstthums einwirken, als das erste that. DieLilien des Grafen Heinrich vonVourbon scheineninFrankrcich nicht recht blühen zu wollen. Die günstigste Zeit ist verpaßt, Mac Mahon giebt Erklärungen, die ziemlich deutlich das Mißliche der Sache des Thronbewerbers erkennen lassen. Die. letzte Woche der Weltausstellung in Wien hat begonnen. Bald geht cü ans Einpackcn und nach wenig Woche» werden nur einzelne Bauten von der entschwundenen Pracht in der Praterau zeugen. Einstweilen ivird in Wien ein Toast viel besprochen, den der cislcithanische Ministerpräsident Fürst Auersperg bei dem Bankett zu Ehren der Eröffnung der.Hochguelleuleitung ausgebracht hat. Der Fürst griff ziemlich unverblümt die Opposition an, die an dem groß artigen Werte so Manches auszusetzen und in gewohnter österreichi scher Manier zu „verdächtigen" gehabt habe. Zugleich begeisterte er nur schwer sein Mißfallen an dem Ausgange der Wahlen in der Stadt Wien. Dort sind nämlich die von den Bankorganen, den Börsenblättern — die N. fr. Pr. nicht ausgenommen — ausgestell ten Candidaten zum Rcichsrathe durchgefallen und unabhängige Männer der Opposition gewählt worden Davon nahm der Mi nisterpräsident Anlaß, ein Verdammungsurthcil über die tadelnde Opposition, die selbst Nichts schaffen könne, zu schleudern. Er nannte jede frcimülhige Opposition nahezu unberechtigt und muß sich nun zur Strafe abkanzeln lassen, daß mächtigere, talentvollere, ideenreichere und größere Staatsmänner als er, es nicht vermocht haben, die Na tur der Menschen zu ändern und die stellenweise unbequeme und un angenehme Opposition aus der Welt zu schaffen. Ein zweites Mal ivird der Fürst bei einem Wasserfeste sich nicht wieder so vorwitzig die Finger verbrennen. Zu den republikanischen Einrichtungen gehört es, daß das Füh ren von Adclstiteln und das Tragen von Orden verboten sind. Bei der jetzt vorgenonnnenen Revision der Schweizer Verfassung aber hat die Commission desStändcrathS dieBestimmung gestrichen, nach welcher das Tragen von Orden in der Armee verboten ist. Wenn man es »och begreift, daß die Adelstitel in den officiellrn Dokumen ten zugelasscn werden, daß der Eitelkeit der Herren „von", „ab", „an", „auf" und „zur", welche ihren Adel den Bergen, Matten und Bächen verdanken, wo ihre Vorfahren die Kühe weideten, nicht zu nahe getreten wird, wenn sich das noch begreift, so ist doch schwer cinznsehe», weshalb das andere Verbot, das Tragen von Orden in der Armee betreffend, aufgehoben werden soll. Dem schweizerischen Ständerath passirt oft das Malheur, meint die Frkf. Ztg., wenn er j einmal liberal sein will, es am unrichtigen Orte zu sein. In mo narchischen Staaten bedarf cs, wer den Orden eines fremden Souve räns zu tragen wünscht, der Erlaubniß seines Landesherr«. In der Schweiz dagegen wird es, nach der Auffassung des Stünderaths, künftig gestattet sein, daß einige gottcsfürchtige Offiziere aus Wallis mit päpstlichen, mehrere vornehme Herren aus Waadtland mit fran zösischen, altadligc Graubündner mit österreichischen, vielleicht auch einige Tessiner mit italienischen und einige Aargauer mit preußi schen Orden einhcrstolziren. Jemehr wir von der politischen Noth- wendigkcit der Existenz dcr Schweiz in Europa überzeugt sind, um so mehr bedauern wir es, wem» ländersüchtigen Staaten wie Frank reich und Italien die Möglichkeit geboten wird, durch Ordensverleih ungen an Offiziere des Schweizerheeres für politische Zwecke zu wirken. Locales nnd Sächsische«. — Mit gerechtem Beileide vernimmt die Bevölkerung Sach senS, welchen schweren Prüfungen der inüde Leib des geliebten Kö nigs unterworfen ist. Tie Heimsuchungen nehmen kein Ende; in immer neuen Gestalten treten sie aus, sodaß sich Tausenden von Herzen der wohlmeinende Wunsch entringt: Möge dir Vorsehung cs genug sein lassen an den Leiden, die ein redliches Herz auf dem Throne zum Jammer seiner schwer gebeugten Familie und des gan zen Landes erduldet! Das gestrige Bülletin lautet: Pillnitz, früh 7 Uhr 35 Min. Der Zustand Sr. Maj. des Königs ist un verändert, jedoch ist die rechte Körperhälfte fast vollständig gelähmt. Der hohe Kranke hat keinerlei 'Nahrung wieder zu Sich genommen und ist vor wie nach vollkommen bewußtlos. — Von geschützter Hand erhalten wir eine längere staatsrecht liche Auseinandersetzung über die Airrvondmrg der Art. 9,10 und 11 unserer Derfassungöurkund« bei der jetzigen schweren Erkrankung des Königs. Die Erläuterung schließt mit folgenden Sätzen, die bei der Ungewißheit über das nächste Schicksal unseres Königs gewiß allcS Interesse beanspruchen: Die Verfassung-Urkunde unterscheidet streng zwlsck:cn einer förmlichen Regierum,scerwcsung und einer durch den König selbst geschehenden Au lragSeztbcillmg zu ciiislwciligcr Führung der Staalögcschäitc. Bride lind von einander näht »ur dadurch verschieden, daß die Reaicrungsvcrwesung nur mltZusllmmung der Stände eintr-.tcn kann, während jene Auftrags einer solchen Zustimmung nicht bedarf, und daß die Regierung-. Verwesung stets vcn dem der Thronfolge nächsten volljährigen Agnaten geführt wird, während eine AuilragScrihciiung auch z.B- an daS Geiannntministerim» crioiacn sann, wie dies 1866 bekanntlich der Fall war. Die Vcrmsilmgönrinntc enthält noch andere ans den Eintritt einer Rcgicrniigovcrwesung bezügliche Bestimmungen, welche anch de» Unterschied zwischen beide» Fällen einer Vertretung dcö Königs deutlich werden lassen. Sv hat der Ncgieruugoverwcser die Staatsgewalt In dem Um fang, wie sie dem König zustclst, unter dessen Namen nuSzu- üben, daher auch die durch r> 138 der V.-U. vorgeichriebcne feierliche Ansage wegen »Aistrcchtcrhaltung der Verfassung abzu geben. Nur Veränderungen in der Vcr'assung tiiricn an den Regierung-Verweser weder in »Antrag gebracht, »och, wenn sic von den Ständen beantragt werde», genehmigt werten, alb wenn solches von ihm unter Bestall) des FamilicnratbS und in Folge eines von demselben »aest absoluter Stimmenmehrheit gefaßte» Beschlusses gcichicht. Dcr Familicnratb besteht aber aus säinmtllchcn im Königreich anwesende» volljährigen Prinzen des lönigl. Hauses und, wenn »iebt mindesten- drei königl. Prinzen gegenwärtig, ans den biö zu Ersülsting dieser Zahl bin- zutrctende» älteste» regierenden Häuptern der Erncstinischen Linie. »Auch hieraus wird fick, ergebe», daß die Entscheidung darüber, ob eine Reglcririig-vcnvesung Platz zu greifen habe, nicht von den Minister» abhängc» kan»; es erscheint viel, mchr bei der weittragenden Bedeutung einer solchen Ent scheidung stir das innere Staaiolcbcn Sachsens ganz gcreestt- irrtlgt, daß dieVcr'assungö Urkunde mit einer, jede Wahl auS- schlicßendcn Bestimmtheit das vorkoinmendk» Falles cinzuhal tcnkc Verfahren genau vorgeschriebe» hat. — Landtag. lieber die Rechtsverhältnisse dcö Hauseö Schönburg zur Krone Sachsen hatte Abg. Staus! eine Interpellation gestellt, die i» folgende Pnnkte zerfiel: »> Sind der königl. Staatöregicrung Vorn Hanse «chön- vura die drei Dcnkschriitcn eingeccicht worden, dle sich über die Stellung des Hauses zu Sachse», dem vormaligen norddeutschen Bund und dem jetzigen deutschen Reich verbreiten? 2> Hat das Haus Schönburg den Mitgliedern des BunccSralhs diele Denk schrift übersendet? 3k Hat dasselbe beim BundcSrathe de» körm- a Silz und Stimme kür das gestellt? Eventuell 4k welche z erstreikt worden? 5) Sind lestt Denkschriften von der Staatöregierung tu Berathung gezo gen worden? stk Hält die Staatöregierung die in jenen Denk- schrttten enthaltenen »Behauptungen, daß daS Schönburglsche Rereßgrblct dem sächsischen Staatsgebiete nicht tncorporirt sei und daß eine Subjektion des Hauseö Schönburg unter die Krone Sachsen im Wege der Medlatisirung nicht vorliege, sür verein- bar mit dcr LanreS-Veriassuna? 7) Hat die Regierung mit dem Hause Schönburg wegen Einführung der aui dem letzten Land tage beschlossenen OrganisatlonSgcsetze, Stadt- und Landge meinde-Ordnungen und Schulgesetz im Schönburgischen Receß- Gebiete Verhandlungen gelahrt? 8) Falls nicht, gedenkt die Re gierung ohne Zustimmung des Hauses Schönburg und gegen dessen etwaigen Widerspruch gedachte Gesetze einzusühren, gestützt aut mehrere sstL rer Receffe? vk Betrachtet die Regierung, wenn durch die künftige ReichSgesetzgcbung dieHchönburastcheGerichts barkeit berührt oder erledigt werden sollte, den Receß auch In dieser Beziehung für. erledigt, so daß z. B. wenn eine neue Ge- rlchtö.OrganIsativn eingeiührt werden sollte, ohne Weiteres kiese nrn Gesetze abgeneigt ici, daß aber im Lande Sachsen korst Rechts gleichheit her, schen müsse. Jetzt seien die Schönburgischen Beam- irn «all durchweg schlechter gestellt al« dle könialtch sächsischen. DaS Hauö Schönburg trachte nach einer Stellung neben der Krone Sachsen, während eö ihr koch unterworien sei. Jetzt wollten die Schönburger sogar Sitz und Stimme !m Buiwcö- rathe erlange», einem souveränen Fürstenthum vorsichen! Das erzeuge nur die schlimmsten »Verwirrungen iin Schönbnrgiseste». Dle Leute wüßten dort nicht, wem sie angehörten, da sie l Kaiser. I König, 2 Fürsten nnd 2 Graien hätten! Die Regierung möge die neuen Gesetze, selbst gegen den Widerspruch dcö Hauses Scho»- bürg cinsühren! Der Minister von Nostitz - Wallwitz be antwortet die 9 Fragen dcr Reihe nach: I» DaS Haus Schön burg bat keinerlei Denkschcitt bei der SiaatSrcaierung eingcreichi. wohl aber haben zwei Mitglieder beS Hauses Schönburg 187» sich unicr Veisügung von Deukjchristen mit dem Gesuche an den König gewendet, daß dieser sich takür verwende, daß der nord deutsche »Bund die Recessc dev Hauses Schönburg mit der Krone Sachse» bestätige und daß gleichzeitig dem Gesa,ninthause Schön burg Sitz und Stimme im BundcSrathe eingeräumt werte. Dcr König tat das Gutachten des GeiammtministeriumS einge holt und aui Grund desselben unter auosührlichcr Widerlegung der in den Denklchriiten enthaltenen irrigen »Anführungen den Schönbnrgern eröffnet, daß er »Bedenken tragen müsse, die erbe- tene »Verwendung eintreten zu lassen. Vo» den Punkten unter 2. 3 und 4 ist der Negierung »Nichts bekannt. ZebeniaUS hat der Bundeörath die Einräumung von Sitz und Stimme an das Hautz Schönburg nicht berathcn und dcr Regierung Ist keine derartige Eröffnung vom Reichskanzler zugcgangen. »Punkt 5 und st hat sich durch Beantwortung der I. Frage erledigt. Zu 7 und 8 haben die Verhandlungen der Regierung mit dem Hanse Schön burg über Einsührung der Gesetze Im Lchöudurgischcn »och nicht zu einem »Abschluß geiübrt, obschcn ein Thcii des Hauses Schön burg sich einem »Abkommen geneigt zeigt. Die Hoffnung, zu einer Vereinbarung zu kommen, ist nicht auszugeben. Sollte diele Ho'>- liuiig sich nicht bewahrheiten, so wirb die Regierung die Gesetze zu demselben Zeitpunkte wie in den übrige» Laiideslhcilc» aucst im Receßgcbiete zur Ausführung bringen liedhafter »Bestall link) und rechts», soweit nicht einzelne Bestimmungen dcSRccesscs un- zweiielhast entgcgenstepc». DaS ist aber nur bei wenigen, vcr- »ältnißmäßig untergeordneten »Punkten dcr Fall »Zustimmung,. Zu 9 kann die Regierung keine Erklärung schon jetzt üb.v Gcscnc abgcbe», die sie nicht kennt. Selbstverständlich ist cü aber, daß Relchogesetzc ebenso wie in den übrigen Laiitcotheilcn auch °>» Schönburgischen zur Ausführung zu bringen sind «»Bestallk. - »Abg. Stauß dankt der Regierung sür diese Erklärungen, be hält sich jedoch weitere Anträge vor. Der »Rest der Sst>nng war ohne weiteres Interesse. — Dein Vorberichte der Finanzdeputation über das Staats budget lNrf. Oehmichenä eeNuchmen wir über die Erklärungen de-) Finanzministers betreffs der Gehaltserhöhungen Folgendes: De: Grund der Gehaltserhöhung der Staatsdiener sei nicht bivs, die jetzigen Beamten vor Nahrungssorgcn zu schützen, sondern rorzugs weise auch dcr: einen brauchbaren und tüchtigen Beamtenstand zu erhalten. MomentaneThcuerungszulagen resp. provisoriicheGehalls Zulagen zu gewähren, hat der Minister nicht für angezeigt gehalten Nach weiteren Erklärungen des »Ministers hat sich die Deputation ein ganz specielles Verzeichniß aller der Staatsbeamten erbeten, die Ge halte aus mehreren Aemtern und solchen Beamten, die neben den Gehalten Tantiemen beziehen, erbeten und zugesichcrt erhalten, um die »Ausbesserung jeder Stelle übersehen zu können. Der Schluß antrag der Deputation geht dahin: „die Kammer wolle einer allge meinen Aufbesserung sämmtlicher Staatsdienergchalte und Löhne in der postulirten Höhe, vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung jeder einzelnen »Post, ihre Zustimmung geben." Dieser Bericht lommt am Mittwoch zur Verhandlung; vorher steht die »Anfrage des »Abg. Ludwig über die vcm katholischen Kirchenblatte behauptete ge schehene indirecte Promulgation des Unfehlbarkcitsdogmas auf der Tagesordnung. — Der Domainenfonds des Königreichs Sachsen hat sich in den Jahren 1871/72 durch »Verkauf vonDominial- undForstgrund- stückcn um 356,160Thlr. vermehrt und durch Kauf andererGrund- stückc dicserArt um251,795Thlr vermindert, so daß er Ende 1872 eine Hohe von 416,836 Thlr. hatte. Diese Summe stellt jedoch keine besondere Baarschast dar, sondern ist eine durch Berechnung ermittelte Summe, welche, um das Grundkapital der Domainen un vermindert zu erhalten, zu neuen Erwerbungen oder zu »Ablösung der auf den Dominialbesitzungen ruhenden Lasten noch zu verwen den ist. Bis dahin bleibt diese Summe zinsbar angelegt. — Die Verordnung der Negierung, das Verbot des Leipziger Lerchenfanges betreffend, ist sehr löblich. Wenn aber da« Verbot von Nutzen sein soll, so muß man sich erst mit anderen Regierungen in Verbindung setzen, damit sie das gleiche Verbot erlaffen. Wenn nicht, so sind nur wir die Geschädigten. Was nützt es den kleinen gefiederten Lieblingen, wmn sie, statt hier in Sachsen, nach einem weiteren beschwerlichen Fluge in Italien tausendweise hingemordet werden, wie z. B. im Herbst in Verona und Bologna. Dort kann man sich täglich auf den Märkten hiervon überzeugen. Wir schonen die Thierchen daher nur für die Feinschmecker in Italien. Man mordet dort nicht nur die Lerchen, sondern auch unsere lieblichsten Zugsingvögel. — Während durch die Reichsgesetzgebung in sehr humaner Weise dm üblen Einwirkungen der Fabrikarbeit von Kindern und der übergroßen Anstrengung von Frauen entgegengetreten wird, colportiren ausfälliger Weise die Spinnereibesiher von Crimmitzschau, Glauchau, Plauen und Werdau ein« »Petition an das Ministerium des Innern, welche folgende Petita enthält: „1) Das Ministerium wolle dahin wirken, daß die Minimalaltersgrenze für die Beschäf tigung von Kindern in Vigogne- und Streichgarnspinnereien von dem 12. auf das 10. Lebensjahr herabgesetzt werde; 2) das Mini sterium wolle seinen Einfluß dahin geltend machen, daß die Bestim mung der Reichsgewerbeordnung, wornach jugendliche Arbeiter von 14 bis 16 Jahren nur 10 Stunden täglich beschäftigt werden dür fen, wieder aufgehobm werden ; 3) das Ministerium wolle dahin wirken, daß die in der gegenwärtigen Geiverbeordnung enthaltenen Beschränkungen der Arbeitszeit Minderjähriger nicht noch auf höhere Lebensalter ausgedehnt werden; 4) das Ministerium wolle dahin wirken, daß keine neuen beschränkenden Bestimmungen in Betreff der Arbeitszeit von erwachsenen weiblichen Personen gesetzlich ange-
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